Indikator 8.12_02 (L) Berufstätige Psychologische Psychotherapeuten/-innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen nach Alter und Einrichtungen, Nordrhein-Westfalen, Jahr Definition Mit dem Indikator 8.12_02 wird die altersmäßige Verteilung der berufstätigen Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auf die verschiedenen Tätigkeitsbereiche dargestellt. Die Bezeichnung Psychotherapeut ist in Deutschland seit dem 1. Januar 1999 durch das Psychotherapeutengesetz geschützt und darf nur von Personen geführt werden, die eine Approbation besitzen, also über die staatliche Erlaubnis verfügen, diesen Heilberuf auszuüben. Das können Diplom-Psychologen (Psychologischer Psychotherapeut) sein oder Diplom-Pädagogen oder Diplom-Sozialpädagogen (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut) bzw. Personen mit vergleichbaren Hochschulabschlüssen, die zusätzlich eine staatlich anerkannte psychotherapeutische Zusatzausbildung abgeschlossen haben. Psychotherapeutisch tätig Ärzte haben eine entsprechenden Weiterbildung in Psychotherapie abgeschlossen und sind Mitglieder der zuständigen Ärztekammer. Sie werden in diesem Indikator nicht berücksichtigt.Angaben der Kassenärztlichen Vereinigungen zu den vertragsärztlich, bzw. vertragspsychotherapeutisch tätigen ärztlichen Psychotherapeuten und psychologischen Psychotherapeuten sind in den Indikatoren 8.12 und 8.13 enthalten. Indikator 8.12 enthält darüber hinaus die Ergebnisse der Krankenhausstatistik zu den stationär (in Krankenhäusern und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen) tätigen Psychologischen Psychotherapeuten. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§ 2 Heilberufsgesetz) gehören der Psychotherapeutenkammer alle Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten an, die im jeweiligen Land ihren Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Als berufstätig sind bei den Psychotherapeutenkammern die Psychotherapeuten registriert, die den psychotherapeutischen Beruf ausüben. Nicht einbezogen sind demnach Psychotherapeuten, die berufsfremde Tätigkeiten ausführen, sich im Erziehungsurlaub oder Ruhestand befinden, berufs- oder erwerbsunfähig oder arbeitslos gemeldet sind. Die als „ambulant tätig“ registrierten Psychotherapeuten umfassen neben den in eigener Praxis niedergelassenen Psychotherapeuten, die von den Kassen zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassen oder auch ausschließlich privatpsychotherapeutisch tätig sind sowie den in diesen Praxen angestellten Psychotherapeuten auch die Psychotherapeuten, die in Ambulanzen von Kliniken bzw in Hochschulambulanzen arbeiten. Als„stationär tätig“ zählen hier Psychotherapeuten, die in Krankenhäusern (sowohl somatischen als auch psychosomatischen Kliniken oder Psychiatrischen Kliniken) eingesetzt sind, in denen stationäre Psychotherapie als Behandlung durchgeführt wird. In „Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, Vorsorge und Anschlussheilbehandlung“ sind die Psychotherapeuten enthalten, die in der stationären Rehabilitation von Patienten mit psychischen und/oder psychosomatischen Störungen tätig sind. Unter „Einrichtungen der weiteren Sozialgesetzgebung“ sind Einrichtungen der Behindertenhilfe, Jugendhilfeeinrichtungen und Beratungsstellen zusammengefasst. „Forensischen Einrichtungen“ umfassen Einrichtungen des Maßregelvollzugs und des Strafvollzugs. Unter „Behörden/Körperschaften“ sind auch die Hochschulen/Universitäten enthalten. Datenhalter Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen Datenquelle Psychotherapeutenregister Periodizität Jährlich, 31.12. Validität Durch die Kammergesetzgebung (Heilberufsgesetz NRW) besteht die Meldepflicht eines jeden Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bei der für seinen Arbeits- bzw. Wohnort zuständigen Psychotherapeutenkammer. Die Angaben umfassen Namen, akademische Grade und Titel, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Approbation oder Berufserlaubnis, Weiterbildung, berufliche Tätigkeit und Ort der Berufsausübung, Wohnsitz. Bedingt durch die Meldepflicht ist von einer guten Datenqualität auszugehen. Kommentar Bei den Angaben zur Anzahl der Psychotherapeuten in den einzelnen Tätigkeitsbereichen handelt es sich um eine Fallzählung, da einige Psychotherapeuten nicht nur in einem Tätigkeitsbereich arbeiten. Bei der Zahl der Psychotherapeuten insgesamt handelt es sich dagegen um eine Personenzählung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der Therapeuten mit einer Doppelapprobation als Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapeut tätig ist (vergl. Indikator 8.13) und damit sowohl an der Versorgung der minderjährigen als auch der erwachsenen Bevölkerung beteiligt ist. Die Zahl der Psychotherapeuten ist größer als die Zahl der von den KVen zugelassenen Vertragspsychotherapeuten, da der Indikator alle berufstätigen Mitglieder der Psychotherapeutenkammer erfasst. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Vergleichbarkeit Es gibt keine Indikatoren in den WHO-, OECD- und EU- Indikatorensätzen zu Psychotherapeuten. Im bisherigen Indikatorensatz gab es keinen vergleichbaren Indikator. Originalquellen Landesberichterstattung Gesundheitsberufe Nordrhein-Westfalen, 2004 - 2006 Düsseldorf: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (Hrsg.) Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Ausgewählte Tabellen aus dem Psychotherapeutenregister der Psychotherapeutenkammer NRW 2007 ff. Dokumentationsstand 25.06.09, Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit NRW (LIGA.NRW), Psychotherapeutenkammer NRW