FAQ - IPR | Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie im

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FAQs
Wie kann ich mich über die verschiedenen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten am
IPR informieren?
Wir veranstalten 1-2 mal im Semester eine Info-Veranstaltung. Die entsprechenden Termine
können Sie unserer Homepage entnehmen (s. „Aktuelles“ oder „Semesterprogramm“). Gerne
können Sie sich aber auch persönlich an unsere Aus- und Weiterbildungsleiterin Frau Dipl.
Psych. Lis Morr, Försterstrasse 42 in 50825 Köln- Ehrenfeld. Ebenfalls haben Sie die
Möglichkeit, sich mit den KandidatensprecherInnen in Verbindung zu setzen (s. Kontakt).
Wenn Sie sich persönlich einen Eindruck von unserem Ausbildungsinstitut verschaffen
wollen, haben Sie auch die Möglichkeit, an 2-3 Theorieseminaren zu hospitieren. Dafür holen
Sie sich bitte zuvor die Zustimmung des jeweiligen Dozenten ein.
Welche Zugangsvoraussetzungen bestehen für die Ausbildung zum Psychologischen
Psychotherapeuten in den psychoanalytisch begründeten Verfahren (Fachkunde
tiefenpsychologisch fundiert bzw. in der sog. kombinierten Ausbildung: Fachkunde
tiefenpsychologisch fundiert und analytische Psychotherapie)?
Die Zulassungsvoraussetzungen sind über das Psychotherapeutengesetz (§5, Abschnitt 2)
geregelt. Sie benötigen ein Diplom in Psychologie, das das Fach klinische Psychologie
einschließt bzw. einen äquivalenten Masterabschluss. Die Äquivalenz des Masterabschlusses
zum Diplom in Psychologie hat die Universität auf einem entsprechenden Vordruck zu
bescheinigen. Diesen Vordruck zur Äquivalenzbescheinigung können Si über unser
Sekretariat beziehen ([email protected])
Gibt es eine Bewerbungsfrist, bzw. wann beginnt bei Ihnen das Semester?
Es gibt keine Bewerbungsfrist; es ist jedoch günstig die Ausbildung mit Semesterbeginn
Anfang März (SS) oder Anfang September (WS) zu beginnen. Im Prinzip können Sie aber
jederzeit in die Ausbildung einsteigen, da unser Seminarangebot sehr umfangreich ist.
Kann ich mich bewerben, bevor ich meinen Masterbschluss (mein Diplom) an der
Universität erhalten habe?
Sie können, wenn abzusehen ist, dass Sie den Abschluss in Kürze erreichen werden, mit dem
Bewerbungsverfahren beginnen. Eine endgültige Zulassung erfolgt erst mit Nachweis über
den Masterabschluss/ Diplom .
Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
Sie fordern in unserem Sekretariat ([email protected]; 0221 – 276 37 77) die entsprechenden
Bewerbungsunterlagen an. Dann vereinbaren Sie mit insgesamt 3 LehranalytikerInnen des
IPR jeweils ein Zulassungsgespräch. Wenn Sie alle Gespräche geführt haben, kann über Ihre
Bewerbung auf der nächsten Sitzung des Aus- und Weiterbildungsausschusses, der jeweils am
3. Mittwoch eines Monats tagt, entschieden
werden. Über das Ergebnis Ihrer Bewerbung werden Sie dann unmittelbar informiert und
können dann nach Vertragsabschluss zügig mit der Aus- bzw. Weiterbildung beginnen.
Gibt es einen Unterschied zwischen dem staatlichen Examen und dem Institutsexamen?
Das staatliche Examen orientiert sich an den Vorgaben und Anforderungen der staatlichen
Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und ist durch das
Psychotherapeutengesetz und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische
Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) geregelt, dem die Ausbildungsinstitute in Ihrem
Ausbildungsangebot Rechnung tragen müssen. Das Institutsexamen orientiert sich an den
Vorgaben des Dachverbandes der analytischen Ausbildungsinstitute der DGPT (Deutsche
Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e.V.)
und ermöglicht entsprechend die spätere Mitgliedschaft in der DGPT sowie die ordentliche
Mitgliedschaft am IPR. Die Anforderungen des Institutsabschlusses liegen insbesondere
bezüglich der Anzahl der Lehranalysestunden über denen der vom Psychotherapeutengesetz
geforderten Stunden an Selbsterfahrung.
Was bedeutet es, an einem sog. Freien Institut die Aus- bzw. Weiterbildung zu absolvieren?
Die analytischen Institute sind in einem Dachverband der „Deutschen Gesellschaft für
Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e.V.“ DGPT
berufspolitisch organisiert und zum fachlichen Austausch z.B. auf einem jährlichen
bundesweiten Kongress zusammengeschlossen. In diesem Dachverband sind die weiteren
Fachgesellschaften (DPG, DPV, DGAP, DGIP) und die Freien Institute organisiert. Dies
bedeutet, dass die Freien Institute keiner speziellen Fachgesellschaft zugeordnet sind und sich
damit zu einer offenen Haltung verschiedenen psychoanalytischen Richtungen gegenüber
bekennen. Am IPR finden Sie entsprechend Vertreter vieler analytischer Orientierungen und
Schulen.
Was ist der Unterschied zwischen Ausbildung und Weiterbildung?
Psychologen können nach ihrem Studium eine Ausbildung zum Psychologischen
Psychotherapeuten absolvieren und qualifizieren sich damit zum Beruf des Psychotherapeuten
der seit dem Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes 1999 gesetzlich geschützt ist. Die
Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten ist für Psychologen die Voraussetzung
zur Erlangung der Approbation.
Approbierte Psychologen, die z.B. über die Fachkunde in VT oder TP verfügen, können am
IPR eine Weiterbildung absolvieren, um eine zusätzliche Fachkunde (TP, AP) zu erwerben.
Approbierte Ärzte können am IPR-PA eine Weiterbildung zum Psychoanalytiker
absolvieren oder im Rahmen einer Weiterbildung Bausteine für die fachgebundene
Psychotherapie oder den Facharzt in Psychosomatischer Medizin erwerben.
Gibt es auch die Möglichkeit die Ausbildung zum analytischen / tiefenpsychologischen
Psychotherapeuten für die Behandlung Erwachsener auch mit der Ausbildung zum
analytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu kombinieren?
Wir arbeiten vor allem in der vorklinischen Ausbildung eng mit unserem Schwesterinstitut
(IPR-aKJP), das zum analytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ausbildet
zusammen. Sie können also neben der Ausbildung zum analytischen Psychotherapeuten für
Erwachsene entsprechende Zusatzqualifikationen erwerben, mit denen Sie die fachliche
Befähigung zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen gegenüber der Kassenärztlichen
Vereinigung nachweisen können.
Gibt es auch die Möglichkeit einer gruppenanalytischen Weiterbildung am IPR?
Wir haben einen Kooperationsvertrag mit dem gruppenanalytischen Seminar GRAS
(www.gruppenanalyse-gras.de). Dort haben Sie die Möglichkeit die notwendige
Selbsterfahrung und Theorie zusätzlich zu den Theorieangeboten unseres Semesterprogramms
zu erwerben. Ihre gruppenanalytischen Ausbildungsbehandlungen führen Sie dann unter
Supervision eines Gruppenlehranalytikers unseres Instituts in der Institutsambulanz durch.
Die genauen Modalitäten sind in einem Gruppenweiterbildungsvertrag geregelt.
Wie ist die Ausbildung zu schaffen? Welche Belastungen bedeutet sie?
Insbesondere die ersten 1-2 Jahre der Ausbildung stellen eine finanzielle Belastung dar, da die
praktische Tätigkeit in einer der Kooperationskliniken in der Regel nicht oder kaum vergütet
wird und bereits Kosten für die Ausbildung (Semestergebühren, Lehranalyse) anfallen.
Berufspolitisch wird hier für die dringend erforderliche Änderung dieses Missstandes
gekämpft. Nach Ablegung der Zwischenprüfung und mit Erhalt der erweiterten
Behandlungserlaubnis finanziert sich dann die Ausbildung durch die Einnahmen aus
Patientenbehandlungen zunehmend selbst. Neben den finanziellen Kosten stellt die intensive
Konfrontation mit sich selbst in der Lehranalyse als auch in den Patientenbehandlungen eine
Herausforderung und gegebenenfalls auch eine Belastung dar und bietet v.a. die Möglichkeit
einer großen persönlichen Bereicherung und Entwicklung.
Erzielt das IPR durch die Aus- und Weiterbildung Gewinne?
Das IPR ist ein gemeinnütziger Verein und darf als solcher keine Gewinne erzielen.
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