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Aufgeschoben ist nicht aufgehoben
Psychotherapeuten wehren sich weiter gegen zusätzliche Praxisgebühr
Die Übergangslösung für die Praxisgebühr bei Psychotherapeuten ist um ein weiteres
Quartal verlängert worden und gilt nun bis 30. Juni. Das hat die Arbeitsgruppe des
Gemeinsamen Bundesausschusses der Selbstverwaltung entschieden. In der Praxis
bedeutet das, ein Patient muss beim Psychotherapeuten keine zusätzliche Praxisgebühr
bezahlen, wenn er von einem anderen Arzt überwiesen wurde. Er kann ebenso gut mit
einer Quittung über die gezahlte Praxisgebühr vom Psychotherapeuten zu einem anderen
Arzt gehen und wird nicht erneut zur Kasse gebeten.
Dass es noch zu keiner endgültigen Regelung gekommen ist, hängt mit der umstrittenen
Rechtslage zusammen. Die Befürworter der sogenannten 30er-Regelung, also der
zusätzlichen Praxisgebühr, beziehen sich auf das Gesundheitsmodernisierungsgesetz
(GMG) und die Schiedsamtsentscheidung. Im GMG waren Ärzte, Zahnärzte und
Psychotherapeuten getrennt aufgeführt worden. Die Befürworter der 20er-Regelung
sehen in dieser Aufzählung keine inhaltliche Absicht des Gesetzgebers, die
Psychotherapie aus dem System der ambulanten ärztlichen Versorgung wieder
herauszunehmen und begründen dies mit dem Hinweis auf das Sozialgesetzbuch 5.
Rechtliche Klarheit soll nun bis Mitte des Jahres geschaffen werden.
Unabhängig von den Absichten des Gesetzgebers spielen Interessen der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV) und der Krankenkassen in diesem Streit eine Rolle. Während
die KBV Schwierigkeiten hat, psychologische und ärztliche Psychotherapeuten
abrechnungstechnisch auseinander zu halten, liebäugeln die Krankenkassen mit den bei
einer 30er-Regelung zusätzlich fließenden Mitteln. Ob sie bei einer zusätzlichen
Praxisgebühr am Ende tatsächlich Geld gewinnen würden, bleibt indessen dahin gestellt.
Die VPP-Vorsitzende Dr. Helga Schäfer warnt vor der Gefahr, dass Patienten eine
Psychotherapie wegen zusätzlicher Kosten vermeiden, es dadurch zu einer
Chronifizierung kommt und am Ende viel höhere Kosten entstehen als bei frühzeitiger
Behandlung einer psychischen Störung entstanden wären. Diesen Zusammenhang, so
Helga Schäfer, haben die Kassen in eigenen Untersuchungen sogar belegt.
Der VPP im BDP tritt deshalb für ein, den Erstzugang der Patienten zur Psychotherapie
nicht zu erschweren und diese Patientengruppe dadurch gegenüber anderen zu
benachteiligen. In Briefen an das Bundesgesundheitsministerium sowie in mehreren
Gesprächen mit Verantwortlichen und einer Reihe von Pressemitteilungen hat der VPP im
BDP seine Position offensiv vertreten und sich öffentlichkeitswirksam für die
Psychotherapeuten und ihre Patienten stark gemacht. Dies wird er weiter tun,
unabhängig von den in den vergangenen Tagen bekannt gewordenen Absichten einiger
Kassen, auf die Praxisgebühr ganz oder teilweise zu verzichten, wenn ihre Versicherten
einem Hausarztmodell zustimmen.
Christa Schaffmann
Pressemitteilung
Nr. 3/04 vom 28. Januar 2004
Diesen Text finden Sie auch im Internet: BDP-Verband.org/bdp/idp/2004-1/16.shtml
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