Aufgeschoben ist nicht aufgehoben Psychotherapeuten wehren sich weiter gegen zusätzliche Praxisgebühr Die Übergangslösung für die Praxisgebühr bei Psychotherapeuten ist um ein weiteres Quartal verlängert worden und gilt nun bis 30. Juni. Das hat die Arbeitsgruppe des Gemeinsamen Bundesausschusses der Selbstverwaltung entschieden. In der Praxis bedeutet das, ein Patient muss beim Psychotherapeuten keine zusätzliche Praxisgebühr bezahlen, wenn er von einem anderen Arzt überwiesen wurde. Er kann ebenso gut mit einer Quittung über die gezahlte Praxisgebühr vom Psychotherapeuten zu einem anderen Arzt gehen und wird nicht erneut zur Kasse gebeten. Dass es noch zu keiner endgültigen Regelung gekommen ist, hängt mit der umstrittenen Rechtslage zusammen. Die Befürworter der sogenannten 30er-Regelung, also der zusätzlichen Praxisgebühr, beziehen sich auf das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) und die Schiedsamtsentscheidung. Im GMG waren Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten getrennt aufgeführt worden. Die Befürworter der 20er-Regelung sehen in dieser Aufzählung keine inhaltliche Absicht des Gesetzgebers, die Psychotherapie aus dem System der ambulanten ärztlichen Versorgung wieder herauszunehmen und begründen dies mit dem Hinweis auf das Sozialgesetzbuch 5. Rechtliche Klarheit soll nun bis Mitte des Jahres geschaffen werden. Unabhängig von den Absichten des Gesetzgebers spielen Interessen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Krankenkassen in diesem Streit eine Rolle. Während die KBV Schwierigkeiten hat, psychologische und ärztliche Psychotherapeuten abrechnungstechnisch auseinander zu halten, liebäugeln die Krankenkassen mit den bei einer 30er-Regelung zusätzlich fließenden Mitteln. Ob sie bei einer zusätzlichen Praxisgebühr am Ende tatsächlich Geld gewinnen würden, bleibt indessen dahin gestellt. Die VPP-Vorsitzende Dr. Helga Schäfer warnt vor der Gefahr, dass Patienten eine Psychotherapie wegen zusätzlicher Kosten vermeiden, es dadurch zu einer Chronifizierung kommt und am Ende viel höhere Kosten entstehen als bei frühzeitiger Behandlung einer psychischen Störung entstanden wären. Diesen Zusammenhang, so Helga Schäfer, haben die Kassen in eigenen Untersuchungen sogar belegt. Der VPP im BDP tritt deshalb für ein, den Erstzugang der Patienten zur Psychotherapie nicht zu erschweren und diese Patientengruppe dadurch gegenüber anderen zu benachteiligen. In Briefen an das Bundesgesundheitsministerium sowie in mehreren Gesprächen mit Verantwortlichen und einer Reihe von Pressemitteilungen hat der VPP im BDP seine Position offensiv vertreten und sich öffentlichkeitswirksam für die Psychotherapeuten und ihre Patienten stark gemacht. Dies wird er weiter tun, unabhängig von den in den vergangenen Tagen bekannt gewordenen Absichten einiger Kassen, auf die Praxisgebühr ganz oder teilweise zu verzichten, wenn ihre Versicherten einem Hausarztmodell zustimmen. Christa Schaffmann Pressemitteilung Nr. 3/04 vom 28. Januar 2004 Diesen Text finden Sie auch im Internet: BDP-Verband.org/bdp/idp/2004-1/16.shtml