Verordnungsrecht für Psychologen?

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EDITORIAL
PSYCHOPHARMAKOTHERAPIE
Verordnungsrecht für Psychologen?
Petra Bühring
P
sychologische Psychotherapeuten dürfen keine Medikamente verordnen. So
ist das in Deutschland. In den USA hingegen
haben Psychologen zumindest in zwei Bundesstaaten – in Louisiana und New Mexico –
die Möglichkeit, über eine Weiterbildung das
Verordnungsrecht zu erwerben. Anfang der
Neunzigerjahre wies das US-amerikanische
Militär darauf hin, nicht mehr genügend Psychiater zu haben. Daraufhin wurden in einem
Modellprojekt zehn Psychologen ausgebildet,
die auch Psychopharmaka verschreiben dürfen. Dem Militär war geholfen, den psychisch
kranken Soldaten war es vermutlich egal, wer
ihnen half, und die Psychologen konnten ihre
Kompetenzen erweitern.
Davon berichtete Prof. Dr. Harald Rau,
Leiter der Suchtkrankenhilfe der Zieglerschen Anstalten in Wilhelmsdorf, beim Symposium „Zukunft der Psychotherapieausbildung“ der Bundespsychotherapeutenkammer (siehe Seite 204). Im Zuge der angestrebten Reform der Psychotherapieausbildung –
das Bundesgesundheitsministerium hat ein
Forschungsgutachten ver„Die Verordnungsmöglichkeit geben – soll auch die Frabeeinflusst die Beziehung zum ge beantwortet werden,
ob künftige PsychologiPatienten, weil der Therapeut
sche Psychotherapeuten
damit seine eigentlichen (PP) verordnen dürfen.
Kompetenzen aufgibt.“ Rau ist dafür: Psychopharmakotherapie sei leicht
erlernbar. Sie ist bereits jetzt schon Teil des
Prüfungskatalogs für angehende PP. Auch
sind biologische und physiologische Grundlagen Bestandteile der Ausbildung. In Kliniken seien PP sowieso häufig in die Pharmakotherapie eingebunden. PP mit Verordnungskompetenz hätten die Möglichkeit,
nicht sinnvolle Medikamentierungen aufzuheben oder zu verändern, argumentierte Rau
weiter, wenn der Psychiater oder ärztliche
Psychotherapeut nicht zur Stelle sei. Ein
grundsätzliches Problem vieler Fachkliniken
bestehe nämlich darin, dass sie nicht genü-
⏐ PP⏐
⏐ Heft 5⏐
⏐ Mai 2008
Deutsches Ärzteblatt⏐
gend qualifizierte Fachärzte fänden, sagte
Rau. Der Psychotherapeut ist selbst verantwortlich für drei Kliniken. Er fordert deshalb
ebenso für PP das Recht, Heilmittel zu verordnen und in Kliniken einzuweisen.
Der Nachwuchsmangel in den „Psych“Fächern der ärztlichen Weiterbildung ist seit
Langem bekannt und eine Trendwende nicht
abzusehen. Bei den Teilnehmern mit einem
Diplom in Psychologie verzeichnen die psychotherapeutischen Ausbildungsinstitute hinge„Psychopharmakotherapie
gen seit ein paar Jahren
ist leicht erlernbar
stabile Zahlen. Der Beund auch jetzt schon Teil des
ruf des Psychologischen
Prüfungskatalogs für PP.“
Psychotherapeuten ist also – trotz widriger Ausbildungsbedingungen – attraktiv; der des ärztlichen Psychotherapeuten oder Psychiaters weniger. Über die Gründe muss man nachdenken.
PPmit Verordnungsrecht könnten hier zumindest
eine Lücke in der Versorgung schließen.
Bei den Symposiumsteilnehmern mit psychologischem Hintergrund stieß Raus Vorstoß
indes nicht auf ungeteilte Zustimmung. Die
Verordnungsmöglichkeit beeinflusse die Beziehung zum Patienten maßgeblich, weil der
Therapeut damit seine eigentlichen Kompetenzen aufgebe, war ein Kritikpunkt. Es komme einem „Offenbarungseid“ nahe, den Patienten wegen Psychopharmaka zum Psychiater
zu schicken. Außerdem würden die Medikamente die Selbstwirksamkeit des Patienten
einschränken, weshalb auch ärztliche Psychotherapeuten oftmals auf Medikamentierung
verzichteten.
Zu der Frage, ob Psychologische Psychotherapeuten auch verschreiben sollten, wird
im März 2009 das Forschungsgutachten Stellung beziehen. Wird sie mit „Ja“ beantwortet,
ist mit Gegenwind der Psychiater zu rechnen.
In den USAstand 2007 in zehn Staaten die Entscheidung an, eine Verschreibungskompetenz
für Psychologen einzuführen. Eine starke
Lobby wusste das zu verhindern.
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