Anlage 8.1_Bestands

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8
Wiedernutzbarmachung
8.1
Schutzgutbezogene Übersichtskarten
8.1.1 Bestands- und Konfliktkarte
M 1 : 2 000
8.1.2 Maßnahmekarte
M 1 : 2 000
8.2
Rekultivierungskarte
M 1 : 2 000
8.1
Schutzgutbezogene Übersichtskarten
8.1.1 Bestands- und Konfliktkarte
M 1 : 2 000
8.1.2 Maßnahmekarte
M 1 : 2 000
Legende
Schutzgutbezogene Bestandssituation - wesentliche Elemente
Schutzgut Landschaft (Landschaftsbild) / Kulturgut Landschaftsschutzgebiet:
Biotoptypen / Schutzgut Pflanzen
Temporäre Minderung von Strukturreichtum, Vielfalt, Eigenart und Naturnähe der
Landschaft, Veränderung der Oberflächengestalt; temporäre Beeinträchtigung des
Landschaftsschutzgebietes "Hoher Fläming - Belziger Landschaftswiesen".
Mahlsdorfer Graben - geschütztes Biotop gem. § 18 BbgNatSchG
sonstige Gräben, temporär wasserführend
Standgewässer (Regenrückhaltebecken)
Zauneidechse
Grünlandbrache mit Schilf/Röhrichtbestand - geschütztes Biotop gem. § 18 BbgNatSchG
Feuchtgrünland - geschütztes Biotop gem. § 18 BbgNatSchG
(Teilflächen unterschiedlicher Ausprägung)
Intensivgrasland
heterogene, faunistisch wertvolle Offenlandfläche (Frischwiese) mit einzelnen Gehölzaufkommen
und Kleingewässern/ temporär Wasser führenden Senken, im Westen Tagebauabbruchkante
Acker, intensiv bewirtschaftet
Schwarzerlenreihe / grabenbegleitender Gehölzsaum am Mahlsdorfer Graben
- Bestandteil des geschützten Biotops gem. § 18 BbgNatSchG
Baumgruppe (3 Altbäume) mit Lesesteinhaufen - dieser (25 m²) ist nach § 18 BbgNatSchG geschützt
Kreuzkröte
Einzelbaum (hier: Traubeneiche, Schwarzerle)
Schutzgut Tiere
altes Abbaufeld
Brutrevier der Rohrweihe (Art nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie)
im Erweiterungsfeld
Vorkommen der Zauneidechse (streng geschützt / Anhang IV der FFH-Richtlinie)
im Erweiterungsfeld bzw. dessen unmittelbarer Umgebung
Moorfrosch
Schutzgut Pflanzen und Tiere
Vorkommen des Moorfrosches (streng geschützt / Anhang IV der FFH-Richtlinie)
im Erweiterungsfeld
Biotopverlust/ Vegetationsbeseitigung von mittel- bis sehr hochwertigen
Biotoptypen (insgesamt ca. 36 ha)
davon
Vorkommen des Kreuzkröte (streng geschützt / Anhang IV der FFH-Richtlinie): im alten Abbaufeld
und dessen Abbruchkante sowie auf Grünlandflächen nördlich des Mahlsdorfer Grabens
geplantes Abbaufeld /
Erweiterungsfeld
Schutzgut Pflanzen und Tiere / Schutzgut Oberflächenwasser
Verlust des natürlichen Grabenverlaufes des Mahlsdorfer Grabens
(ca. 5.770 m²) - geschütztes Biotop -
Feuchte und wassserführende Biotopstrukturen mit Vorkommen weiterer Amphibien sowie Libellen
Grünland- und sonstige Offenlandflächen inkl. Gehölzränder und Grabenrandstukturen:
Vorkommen von Tagfaltern und Heuschrecken
Schutzgut Boden
Schutzgut Pflanzen und Tiere
Verlust einer Grünlandbrache mit Schilfröhricht
(ca. 3.310 m²) - geschütztes Biotop -
geplantes Erweiterungsgebiet Tontagebau Reetz: vorwiegend grund- und stauwasserbestimmte
lehmige und sandig-lehmige, z.T. humose bis anmoorige Gleyböden
Schutzgut Boden
Bodenabtrag bzw. -aushub mit Verlust der
natürlichen Bodenfunktionen (ca. 39 ha),
Bodenumlagerung und -vermischung
Zauneidechse
Schutzgut Pflanzen und Tiere
Verlust von Feuchtwiesenbereichen
(insgesamt ca. 9 ha) - geschütztes Biotop -
Schutzgut Grundwasser
geplantes Erweiterungsgebiet Tontagebau Reetz: Plateauaufschluss im Trockenschnitt auf einem Niveau
oberhalb des Grundwasserleiters - kein Anschnitt des GW-Leiters
Schutzgut Oberflächenwasser
Mahlsdorfer Graben - geschütztes Biotop gem. § 18 BbgNSchG
sonstige Gräben, temporär wasserführend
Standgewässer (Regenrückhaltebecken)
Schutzgut Klima und Luft
geplantes Erweiterungsgebiet Tontagebau Reetz: Kaltluftentstehungsgebiet von geringer Bedeutung
Schutzgut Tiere, hier: Zauneidechse
Verlust von Lebensräumen (Fortpflanzungs- und Ruhestätten)
für die Zauneidechse
Schutzgut Landschaft (Landschaftsbild) / Kulturgut Landschaftsschutzgebiet
Schutzgut Tiere, hier: Moorfrosch und Kreuzkröte
Vertikale Grünstrukturen:
geplantes Erweiterungsgebiet Tontagebau Reetz: großflächiges Offenland (Acker und Grünland) als
typische Ausprägung der End- und Grundmoränenlandschaft, Teil des Landschaftsschutzgebietes
„Hoher Fläming - Belziger Landschaftswiesen“
Verlust von Lebensräumen (Fortpflanzungs- und
Ruhestätten) für Moorfrosch und Kreuzkröte
Schwarzerlenreihe / grabenbegleitender Gehölzsaum am Mahlsdorfer Graben
Baumgruppe (3 Altbäume)
Schutzgut Tiere, hier: sonstige Amphibien und Libellen
Verlust von feuchten und wasserführenden Lebensräumen
für Amphibien und Libellen
Einzelbaum (hier: Traubeneiche, Schwarzerle)
Kreuzkröte
Schutzgut Mensch
Rohrweihe
geplantes Erweiterungsgebiet Tontagebau Reetz: keine Erholungsinfrastruktur/Wege u.ä., aber Bereich des
Landschaftserlebens für Erholungssuchende. An der nächstgelegenen Wohnbebauung werden die
geltenden Immissionsrichtwerte für Lärm sowie Staubimmissionen unterschritten
Moorfrosch
Konflikte/Betroffenheit der Schutzgüter
Schutzgut Tiere, hier: Rohrweihe
Verlust von Lebensräumen (pot. tradierte Brutplätze) für die Rohrweihe
Schutzgut ......
- betroffenes Schutzgut
...........
- Beschreibung des Konflikts
Schutzgut Tiere, hier: Tagfalter und Heuschrecken
Verlust von Lebensräumen für Tagfalter und Heuschrecken
Umgrenzung des Erweiterungsfeldes
Umgrenzung des gesamten Tagebaus - altes Abbaufeld und geplantes Erweiterungsfeld
Bearbeitung:
Schutzgut Oberflächenwasser:
Verlust von nur wenig und temporär Wasser führenden Grabenabschnitten
(ca. 8.340 m²)
Schutzgut Oberflächenwasser:
bioplan Gutachterbüro für
Stadt- und Landschaftsökologie
Dr. Petra Strzelczyk
Schreberstraße 14 04109 Leipzig
Tel.: 0341- 4412022
Fax: 0341- 1248728
Email: [email protected]
Projekt-Nr.: Reetz/2015
Datum
Bearb.
Zeichen
Faske
16.09.2015 Adrian
Gez.
16.09.2015 Adrian
Gepr.
16.09.2015 Strzelczyk
Auftraggeber:
Verlust eines künstlich angelegten, naturfern gestalteten Wasserbeckens
(Rückhaltebecken) (ca. 4.000 m²)
Röben Klinkerwerke GmbH & Co. KG
Belziger Straße
14827 Wiesenburg/ Mark - Reetz
Anlage 1
Schutzgut Mensch:
Lokale Beeinträchtigung des Landschaftserlebens für Erholungssuchende
(Wanderer, Spaziergänger, Radfahrer, Reiter, Kleingärtner).
Der landschaftsgebundene Erholungswert des entsprechenden Teilraumes im
Plangebiet wird durch die Erweiterung des Tontagebaus lokal beeinträchtigt.
UVS mit integriertem LBP
für das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren
"Erweiterung Tontagebau Reetz"
nächstgelegene Wohnbebauung: Reetzerhütten
in mind. 270 m Entfernung vom Südrand des Erweiterungsfeldes
Plandarstellung:
M 1 : 2000
0
50
100 m
Karte schutzgutbezogene Bestandssituation
und Konflikte (Schutzgutbetroffenheit)
Maßstab 1:2000
Legende
E 10 Anpflanzen von Dornsträuchern und anderen heimischen, standortgerechten
Sträuchern auf dem dauerhaft zu erhaltenden Schutzwall im Norden
Fläche: 0,36 ha
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
Artspezifische Vermeidungsmaßnahmen (aus dem AFB)
Brutvögel :
Ausgleichsmaßnahme / Umverlegung Mahlsdorfer Graben:
V 1 Angepasste Abbauplanung: Sukzessive Freistellung des geplanten Abbaufeldes (Entfernung von Gehölzen/
Vegetation) in Zeitschnitten von etwa 3 Jahren zum Belassen von potentiellen Ausweichflächen im UG
V 2 Bauzeitenregelung: Geländeaufschluss inkl. Gehölzfällungen (Gehölzfreibrüter) sowie das Beräumen der
Acker- und Wiesenflächen (Bodenbrüter) außerhalb der Vogelbrutzeit (01.10. - 28.02.)
-> Vermeidung der Verbotstatbestände Töten/ Verletzen, Entnahme von Niststätten und Stören der Brutzeit.
A 4 Verlegung des Mahlsdorfer Grabens vor Beginn des Aufschlusses im Erweiterungsfeld
Fläche: 0,7 ha
Zauneidechse:
V 1 Angepasste Abbauplanung: Sukzessive Freistellung des geplanten Abbaufeldes (Entfernung von Gehölzen/
Vegetation) in Zeitschnitten von etwa 3 Jahren zum Belassen von potentiellen Ausweichflächen im UG
V 4 Abfangen und Umsiedeln der Individuen vor Beginn der Freistellung/ des Aufschlusses im geplanten
Abbaufeld (durch eine ortsansässige ÖkoBÜ)
V 5 Begleitung der Entfernung pot. Quartierstrukturen durch ÖkoBÜ -> ggf. anwesende Tiere bergen und
umsiedeln (Vermeiden der Tötung/ Verletzung)
V 6 Abgrenzen/ Auszäunen der dann u. a. als Zauneidechsenhabitat entwickelten Bereiche des alten
stillgelegten Abbaufeldes von den aktiven Abbaufeldern zur Vermeidung der Tötung ggf. einwandernder Tiere
E 6 Bereitstellung von Böschungen
für die natürliche Sukzession
Fläche: 8,64 ha
Ersatzmaßnahme / FCS-Maßnahme für die Zauneidechse:
E1 Entwicklung/ Wiederherstellung einer mosaikartigen Lebensraumstruktur
mit Teilhabitaten für die Zauneidechse durch Anlage spezieller Strukturen
(Stein- und Totholzhaufen) auf den ausgetonten Flächen im Norden des
Erweiterungsfeldes
Fläche: 0,39 ha
Kreuzkröte, Moorfrosch:
V 1 Angepasste Abbauplanung: Sukzessive Freistellung des geplanten Abbaufeldes (Entfernung von Gehölzen/
Vegetation) in Zeitschnitten von etwa 3 Jahren zum Belassen von potentiellen Ausweichflächen im UG
V 4 Abfangen und Umsiedeln der Individuen vor Beginn der Freistellung/ des Aufschlusses im geplanten
Abbaufeld (durch ortsansässige ÖkoBÜ) z.B. in den verlegten Mahlsdorfer Graben
V 5 Begleitung bei Eingriffen in Quartiere (Gräben, Tümpel) durch ÖkoBÜ -> ggf. anwesende Tiere bergen und
umsiedeln (Vermeiden der Tötung/ Verletzung)
V 6 Abgrenzen/ Auszäunen der dann u. a. als Amphibienhabitat entwickelten Bereiche des alten stillgelegten
Abbaufeldes von den aktiven Abbaufeldern zur Vermeidung der Tötung ggf. ein- und durchwandernder Tiere
V 7 Zeitliche Regelung der Grabenverlegung: Anschluss des neuen Grabenverlaufs und damit Trockenlassen
des alten im Winter, da der nachgewiesene Moorfrosch dann im Winterquartier (an Land) ist
Ausgleichsmaßnahme / CEF-Maßnahme für die Zauneidechse:
A2 Anlage/ Optimierung neuer Zauneidechsen-Habitatstrukturen
(Totholz-, Lesesteinhaufen, Hochstaudenflur) in stillgelegten Teilflächen
des alten Abbaufeldes vor und während des Aufschlusses
E 5 Bereitstellung lokaler Tagebausohlenbereiche
für die natürliche Sukzession
Fläche: 15,79 ha
Alle Arten:
V 3 Tabuzonen: Ausweisen von Tabuzonen (Befahrungsverbot) in ausgetonten Teilfeldern, die der Sukzession
überlassen werden bzw. bereits in die Rekultivierung eingehen und als Fortpflanzungs- und Ruhestätten von
Brutvögeln, Herpeten etc. genutzt werden können
Sonstige / allgemeine Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
altes Abbaufeld
Detaillierte Beschreibung siehe Textteil
V8
Anlegen von Schutzwällen: Aufschieben von Schutzwällen an der Abbaufeldgrenze als Emissionsschutz
und visuelle Abschirmung, sowie als räumliche Barriere/ Leitstruktur (z.B. Amphibien-Wanderung)
V9
Staubreduzierung/Minimierung der Staubbelastung
V10 Lageanpassung 1: Lageanpassung des Abbaufeld im Osten am Waldrand zum Ausgrenzen von Röhricht
und Schlehengebüsch und Verzicht auf Eingriffe in Waldflächen, Einhaltung eines Abstands von
mindestens 20 m zum Waldrand
V11 Lageanpassung 2: Lageanpassung des Abbaufeldes im Nordosten -> Ausgrenzen des Bereiches
archäologischer Funde (Flurstücke 147, 148, 149)
V12 Abdichten der östlichen Grubenkante
V13 Belassen des nördlichen Schutzwalls nach Abbauende
V14 Rückbau der Schutzwälle um das jeweilige Aufschlussfeld nach der jeweiligen Abbauphase
V15 Rückbau der Betriebsstraßen/Förderwege nach Beendigung des Abbaus
V16 Zeitliche Minderung durch frühe Renaturierungsmaßnahmen während der Tagebautätigkeit an
bereits erschöpften Gruben
V17 Bodensicherung und -wiedereinbau, Lockerung des Verdichtungshorizonts
V18 Heumulchsaat - Gewinnung Silaum silaus
V19 Lesesteinhaufen umsetzen in stillgelegte Teilflächen des aktuellen Tagebaus
V20 Verplombung der drei Grabenzuflüsse aus dem Osten
geplantes Abbaufeld /
Erweiterungsfeld
E 7 Entwicklung von extensiven
Dauergrünlandflächen im
zentralen Tagebausohlenbereich
Fläche: 11,4 ha
E 9 Einzelbaumpflanzungen heimischer,
standortgerechter Baumarten
Anzahl: 24 Stück
Ersatzmaßnahme / FCS-Maßnahme für Kreuzkröte und Moorfrosch:
Ausgleichsmaßnahmen
E2 Entwicklung/ Wiederherstellung einer mosaikartigen Lebensraumstruktur
mit Land- und Wasserlebensräumen für Amphibien sukzessive auf den
aufgelassenen, ausgetonten Flächen des Erweiterungsfeldes im Rahmen
des Wiedernutzbarmachungskonzepts
A 1 ......
- siehe Maßnahmekästen im Plan und detaillierte Beschreibung im Textteil
Ersatzmaßnahmen
E 1 ......
- siehe Maßnahmekästen im Plan und detaillierte Beschreibung im Textteil
Planung gemäß Rekultivierungskonzept (Flächen):
A4
Ausgleichsmaßnahme / CEF-Maßnahme für die Rohrweihe:
A1 Entwicklung von Schilf-/Röhrichtbeständen im Landschaftssee im SW des
alten Abbaufeldes vor Devastierung der Schilfbestände im geplanten
Erweiterungsfeld zur Entwicklung von Ausweichbrutplätzen für die
Rohrweihe und zum Ausgleich des geschützten Biotops an neuem Standort
Ausgleichsmaßnahme / CEF-Maßnahme für Kreuzkröte und Moorfrosch:
E 8 Anpflanzung von einheimischen,
standortgerechten Gehölzen als
Hecken und Gebüschgruppen
Fläche: 4,38 ha
Ausgleichsmaßnahme / Erhalt typischer Feuchtwiesenvegetation:
A5 Übertragungspflanzung von Seggen- und Binsenbeständen des
Erweiterungsfeldes in das ausgetonte alte Abbaufeld (Bereich Landschaftssee/ Verlandungszone) und Rückübertragung in neu entwickeltes Feuchtgrünland des Erweiterungsfeldes nach Rekultivierung zum Erhalt der
autochthonen Vegetation der nach § 18 BbgNatSchG geschützten
Feuchtwiesen. Durchzuführen vor/während des Aufschlusses der betroffenen
Teilfelder sowie im Zuge der Rekultivierung.
E1
Zauneidechsenhabitat
E3
naturnahe, temporäre Kleingewässer
E3
Verlandungsbereich/ Sumpfbereich
E4
A3 Anlage neuer Amphibien-Habitatstrukturen (besonnte Flachwasser-/Verlandungszonen
im Landschaftssee, Grabenabschnitt mit begleitenden Brachen) in stillgelegten
Teilflächen des alten Abbaufeldes vor Beginn des Eingriffs in die Fortpflanzungsstätten
E 3 Anlage eines Feuchtbiotops mit naturnahen,
z.T. temporären Kleingewässern und angrenzenden Verlandungsbereichen/Sumpfbereichen
Fläche: 2,5 ha
Mahlsdorfer Graben mit Böschungen (5 m Breite)
Graben
E4
Kies- Geröllbett
E5
natürliche Sukzessionsfläche
E6
Böschung natürlicher Sukzession
E7
extensiv genutztes Dauergrünland
Umgrenzung des Erweiterungsfeldes
- Grenze für die quantitative Flächenund Ausgleichsbilanz
Umgrenzung des gesamten Tagebaus
- altes Abbaufeld und
geplantes Erweiterungsfeld
Anlage eines ca. 4,64 ha umfassenden
Landschaftssees (Feuchtbiotop)
im Zuge der Rekultivierung des
alten Abbaufeldes ab 2017
Anlage eines neuen Grabenabschnittes
im Zuge der Rekultivierung des
alten Abbaufeldes ab 2017
E8
Hecken / Gebüsche mit einheimischen, standortgerechten Gehölzen
E 10
Schutzwall (Damm) - Bepflanzung mit einheimischen, standortgerechten Sträuchern
sowie zusätzlich als Stückzahl:
E9
Anpflanzung von Einzelbäumen einheimischer, standortgerechter Baumarten
Außerhalb des Abbaufeldes:
E 11
Anpflanzung Baumhecke/lineare Feldgehölzreihe mit einheimischen, standortgerechten Gehölzen
Bearbeitung:
E 4 Anlage naturnaher Gräben mit Verbindung zu/von den Kleingewässern mit Anschluss an das vorhandene Grabensystem und
Anlage von grabenbegleitenden Kies- und Geröllbetten
Fläche: 0,88 ha
Ersatzmaßnahme außerhalb des Abbaufeldes:
E 11 Anpflanzen einer Baumhecke /linearen Feldgehölzreihe
entlang der südlichen Grenze des Erweiterungsfeldes
Fläche: 0,385 ha
bioplan Gutachterbüro für
Stadt- und Landschaftsökologie
Dr. Petra Strzelczyk
Schreberstraße 14 04109 Leipzig
Tel.: 0341- 4412022
Fax: 0341- 1248728
Email: [email protected]
Projekt-Nr.: Reetz/2015
Datum
Gez.
Zeichen
Faske
16.09.2015 Adrian
16.09.2015 Adrian
Gepr.
16.09.2015 Strzelczyk
Bearb.
Auftraggeber:
Röben Klinkerwerke GmbH & Co. KG
Belziger Straße
14827 Wiesenburg/ Mark - Reetz
Anlage 2
UVS mit integriertem LBP
für das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren
"Erweiterung Tontagebau Reetz"
Plandarstellung:
M 1 : 2000
0
50
100 m
Maßnahmenkarte
Maßstab 1 : 2000
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