Antwort

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Wahlprüfstein DIE LINKE
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.
Friedrichstr. 148
10117 Berlin
Interessen der Pharmaindustrie
1. Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung
Die pharmazeutische Industrie engagiert sich stark in der Forschung und Entwicklung neuer
Wirkstoffe und Methoden. Die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung wäre ein
wichtiger Beitrag zur Stärkung des Forschungsstandortes Deutschland.
Befürworten Sie eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung?
Welche Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung halten Sie für möglich?
DIE LINKE will nicht die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung ausweiten,
sondern die Innovationspolitik besser auf Schwerpunkte orientieren, insbesondere auf sozial
und ökologisch wichtige Innovationen mit hohem gesellschaftlichen Gebrauchswert. Die
Einnahmeausfälle durch die steuerliche FuE-Förderung stehen aus unserer Sicht nicht im
Verhältnis zum gesellschaftlichen Nutzen. Die Unternehmen investieren, wie sich empirisch
gezeigt hat, gerade soviel, wie sie auch an Steuern vergütet bekommen, das heißt, sie
bekommen die Investitionen zu 100 Prozent subventioniert. Internationale Vergleiche zeigen
darüber hinaus: Gerade die Länder, die besonders viel in Bildung und Grundlagenforschung
investieren und keine spezifischen Steuerermäßigungen gewähren, stehen in der Summe
ihres Innovationspotenzials besonders gut da (zum Beispiel Schweden, Finnland und die
Schweiz). Diese Länder erreichen besonders hohe Werte industrieller FuE-Ausgaben ohne
spezielle steuerliche Förderung. Umgekehrt schaffen es einige Länder seit Jahren nicht, trotz
steuerlicher Förderung bessere Ergebnisse zu erzielen (zum Beispiel die Niederlande und
Großbritannien). Rankings wie der „Innovationsindikator“ des BDI zeigen, dass Deutschland
im Vergleich zu anderen Industrienationen vor allem in der Bildung, weniger bei der
finanziellen FuE-Förderung nachholen muss. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die
reale Steuerbelastung deutscher Unternehmen im Vergleich der EU-Staaten eher gering ist.
2. Ermäßigte Umsatzsteuer für Arzneimittel
Der Vorschlag zur Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes für Arzneimittel trifft regelmäßig auf
„steuersystematische“ Einwände. Von einer stringenten Systematik ist die Ermäßigung der
Umsatzsteuer jedoch weit entfernt.
Befürworten Sie einen ermäßigten Satz für die Umsatzsteuer auf Arzneimittel?
DIE LINKE hat in der laufenden Legislaturperiode einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für
apothekenpflichtige Arzneimittel gefordert. An dieser Forderung halten wir fest.
3. Werbung verbieten – Information erlauben
Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist aus gutem Grund verboten. Unnötig ist jedoch
das Verbot von Information durch den Hersteller. Eine Studie des prognos-Institutes hat gezeigt:
Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen durchschnittlich fünf Quellen im Internet, um sich über
ein Medikament zu informieren. Dabei stoßen sie auf alle möglichen Informationsquellen
(Chatrooms, ausländische Werbung, kommerzielle Medizin-Info-Seiten etc.). Nur zu den geprüften
Informationen des Herstellers haben sie keinen Zugang.
Befürworten Sie einen unbeschränkten Zugang der Verbraucherinnen und
Verbraucher zu den behördlich geprüften Informationen des Herstellers
(Fachinformation, Beipackzettel).
Hochwertige, unabhängige und leicht verständliche Informationen über Arzneimittel sind für
Patientinnen und Patienten wichtig. Arzneimittel sind besondere Güter. Über ihre jeweilige
Wirkungen und Anwendung bedarf es einer unabhängigen Beratung. Derzeit findet die
Beratung insbesondere durch Ärztinnen und Ärzte sowie in Apotheken statt. Eine logische
Konsequenz wäre, die Beratungsfunktion der Apothekerinnen und Apotheker weiter zu
stärken anstatt sie zu schwächen.
Die EU-Kommission plant nun, dass Arzneimittelhersteller den Bürgerinnen und Bürgern
künftig Informationen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten bereitstellen dürfen.
Dieses Vorhaben ist heftig umstritten – aus gutem Grund! Denn es ist zu befürchten, dass mit
dem Vorhaben der Kommission die Grenze zur unerlaubten Werbung für
verschreibungspflichtige Arzneimittel nur allzu leicht überschritten wird. In der Praxis dürfte
nur allzu schwer zwischen Werbung und Information unterschieden werden können. In der
Konsequenz würden das bestehende Werbeverbot und damit der Schutz der Patientinnen
und Patienten ausgehöhlt.
4. Pharmazeutische Unternehmen als Partner in der Integrierten Versorgung
Die Pharmaindustrie sieht sich als Partner bei der Gestaltung der Versorgung. Einige Firmen leisten
bereits jetzt aktive Beiträge zur Versorgung, zum Beispiel bei der Betreuung chronisch Kranker (Home
Care). Bei Verträgen zur Integrierten Versorgung können Unternehmen jedoch keine vollwertigen
Vertragspartner werden. Das Gesetz lässt bislang nur Rabattverträge nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu.
Befürworten Sie eine Änderung der Rechtsgrundlage für die Integrierte
Versorgung (§ 140a-d SGB V) dahingehend, dass Pharmazeutische
Unternehmen vollwertige Vertragspartner werden können?
Hochwertige, unabhängige und leicht verständliche Informationen über Arzneimittel sind für
Patientinnen und Patienten wichtig. Arzneimittel sind besondere Güter. Über ihre jeweilige
Wirkungen und Anwendung bedarf es einer unabhängigen Beratung. Derzeit findet die
Beratung insbesondere durch Ärztinnen und Ärzte sowie in Apotheken statt. Eine logische
Konsequenz wäre, die Beratungsfunktion der Apothekerinnen und Apotheker weiter zu
stärken anstatt sie zu schwächen.
Die EU-Kommission plant nun, dass Arzneimittelhersteller den Bürgerinnen und Bürgern
künftig Informationen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten bereitstellen dürfen.
Dieses Vorhaben ist heftig umstritten – aus gutem Grund! Denn es ist zu befürchten, dass mit
dem Vorhaben der Kommission die Grenze zur unerlaubten Werbung für
verschreibungspflichtige Arzneimittel nur allzu leicht überschritten wird. In der Praxis dürfte
nur allzu schwer zwischen Werbung und Information unterschieden werden können. In der
Konsequenz würden das bestehende Werbeverbot und damit der Schutz der Patientinnen
und Patienten ausgehöhlt. Dies lehnt DIE LINKE entschieden ab.
Viele der sogenannten Medizinischen Versorgungszentren sind reine „Profit- Center“, mit
denen Klinik-Konzerne in den ambulanten Bereich drängen. Diese Aktienkonzerne müssen
Profite für ihre Anleger erwirtschaften. Das Wohl der Patientinnen und Patienten ist eher
zweitrangig. Zudem bieten „Medizinische Versorgungszentren“ den Kliniken die Möglichkeit,
Patientinnen und Patienten ins eigene Haus einzuweisen. So entstehen
„Wertschöpfungsketten“, bei denen die Behandelten lediglich Mittel zum Zweck sind. das
Vordringen profitorientierter Kapitalgesellschaften und Konzerne in den ambulanten
Versorgungsbereich (z. B. über die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren)
unterbunden werden.
5. Persönliches Anhörungsrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
Der G-BA entscheidet, in welchem Umfang Arzneimittel von der gesetzlichen Krankenversicherung
übernommen werden. Diese Entscheidungen haben für die betroffenen Unternehmen erhebliche –
teilweise existenzielle – Auswirkungen. Im Vorfeld der Entscheidung sollte der Unternehmer stets das
Recht haben, seine fachlichen Argumente persönlich vorzutragen. Nur durch ein generelles
persönliches Anhörungsrecht kann gewährleistet werden, dass die Argumente den Entscheidern
bekannt sind.
Befürworten Sie ein generelles persönliches Anhörungsrecht für
pharmazeutische Unternehmer im G-BA?
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein zentrales Entscheidungsorgan der
Selbstverwaltung im Gesundheitssystem. Dieses ist so auszugestalten, dass die Interessen der
Patientinnen und Patienten im Vordergrund stehen und eine umfassende gesundheitliche
Versorgung auf hohem Niveau innerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) gewährleistet wird. Daneben – und oft im Widerspruch dazu – gilt es, die Interessen
der Versichertengemeinschaft zu wahren, d. h. unnötig hohe Kosten ohne entsprechenden
Zusatznutzen zu vermeiden. Die von Ihnen angeführten „existentiellen Auswirkungen“ der
Entscheidungen des G-BA auf arzneimittelherstellende Unternehmen sollten hingegen nicht
unbedingt an erster Stelle Beachtung finden.
Wie die Erfordernisse der Patientinnen und Patienten sowie die Interessen der Versicherten
am besten umzusetzen sind, sollte primär im Rahmen der Selbstverwaltung geklärt werden.
Dabei sind sicherlich auch die von Ihnen angeführten Argumente zu erörtern.
Da über die im G-BA vertretenen Patientenorganisationen eine sehr interessierte und
kompetente Öffentlichkeit hergestellt ist, sehen wir es derzeit hinreichend gewährleistet,
dass der G-BA keine zu restriktiven Beschlüsse gegen Leistungsanbieter und
Gesundheitsindustrie vornehmen kann. Die Möglichkeiten der Hersteller, ihre Positionen und
Argumenten direkt (und auch indirekt, beispielsweise über die Patientenorganisationen)
einfließen zu lassen, betrachten wir derzeit als nicht zu gering. Sollte allerdings die
Selbstverwaltung mit gewichtigen Argumenten aus der Praxis eine Änderung für nötig
erachten, werden wir uns der Diskussion nicht versperren.
6. Alle vorhandenen Daten für die Bewertung von Arzneimitteln nutzen
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bewertet Arzneimittel
im Auftrag des G-BA. Dabei berücksichtigt das IQWiG in der Regel nur Daten, die den höchsten
wissenschaftlichen Ansprüchen – der Evidenzklasse I – genügen. Dies ist problematisch, solange
nicht genügend Studien mit dieser Evidenz vorliegen oder entsprechende Studien nur eingeschränkt
möglich sind.
Befürworten Sie eine Verpflichtung des IQWiG, die Bewertung von Arzneimitteln
auf eine möglichst breite Datenbasis zu stellen und hierfür alle Daten in der
bestverfügbaren Qualität (Evidenz) zu berücksichtigen.
DIE LINKE sieht ein größeres Problem darin, dass manche Arzneimittelhersteller dem Institut
für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) nicht sämtliche Studien zur
Verfügung stellen, sondern nur diejenigen, die dem Hersteller genehm sind. Jüngstes Beispiel
ist die Diskussion um das Pharmaunternehmen Pfizer, das dem IQWiG trotz wiederholter
Bitte eine vollständige Liste aller veröffentlichten und unveröffentlichten Studien zu
Reboxetin verweigerte. So würde der Hersteller durch das Verschweigen von Studiendaten
Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit nehmen, sich
informiert zwischen verschiedenen Therapieoptionen zu entscheiden.
Wenn Ergebnisse von Studien nur teilweise veröffentlicht werden, ergibt dies ein verzerrtes
Bild. Und im Interesse der Hersteller werden es bevorzugt sogenannte negative Studien, die
unterdrückt oder verspätet veröffentlicht werden. Doch auch bzw. gerade wenn das
getestete Arzneimittel nicht das erwünschte Ergebnis zeigt oder gar wirkungslos ist, haben
das IQWiG, die Patientinnen und Patienten sowie die Ärztinnen und Ärzte ein Recht darauf,
dies zu erfahren. Aufgrund einer solchen Praxis würden ansonsten nutzlose, aber
kostenträchtige Arzneimittel verabreicht werden.
Die Selbstverpflichtung internationaler Verbände der pharmazeutischen Industrie und
Verträge des Verbands forschender Arzneimittelhersteller (VFA) mit dem IQWiG genügen
anscheinend nicht. Wir brauchen daher zwingende EU-weite und nationale gesetzliche
Regelungen, dass sämtliche Ergebnisse klinischer Studien veröffentlicht, entsprechende
Unterlagen zu Studien an Prüfinstitute wie das IQWiG ausgehändigt werden und die Daten in
Studienregistern erscheinen. Diese Regelungen müssen zudem rückwirkend gelten.
7. Kartell- und Wettbewerbsrecht für Krankenkassen
Mit der Einführung von Rabattverträgen wächst den gesetzlichen Krankenkassen eine enorme
Nachfragemacht zu. Hier ist eine konsequente Anwendung des Kartell- und Wettbewerbsrechts
notwendig. Dies ist jedoch noch nicht umgesetzt.
Befürworten Sie eine konsequente Anwendung des Kartell- und
Wettbewerbsrechtes auf Einzelverträge in der gesetzlichen
Krankenversicherung?
DIE LINKE ist für die Abschaffung dieser Rabattverträge von Arzneimittelherstellern mit
gesetzlichen Krankenkassen. An ihre Stelle sollten andere, wirksamere und transparentere
Maßnahmen zur Kostendämpfung treten. Daher erübrigt sich auch in diesem Zusammenhang
eine Anwendung des Kartell- und Wettbewerbsrecht auf die gesetzliche Krankenversicherung
(GKV). Generell wollen wir jedoch im Interesse der gesetzlich Versicherten das Wettbewerbsund Kartellrecht keinesfalls auf die gesetzlichen Krankenkassen ausgedehnt wissen.
DIE LINKE sieht in den Rabattverträgen ein unzulängliches, hoch kompliziertes und
intransparentes Instrument, das zur Folge hat,
o dass Patientinnen und Patienten ihre Medikamente wechseln müssen, wenn ihre
Krankenkasse mit einem anderen Hersteller einen Vertrag geschlossen hat,
o dass Apothekerinnen und Apotheker sich den Überblick über Hunderttausende solcher
Verträge verschaffen müssen und ggf. Regresse durch die Krankenkassen erleiden,
o dass langwierige Rechtsstreitereien erfolgten und weiter erfolgen werden,
o und – wie auch Ihre Forderungen zeigen - die Gefahr in sich bergen, dass das Wettbewerbsund Kartellrecht Anwendung finden solle.
Darum sind wir für die Abschaffung dieses Instruments und stattdessen die Einführung
wirksamer Instrumente zur Eindämmung der ausufernden Arzneimittelausgaben (wie z.B. die
Absenkung der Mehrwertsteuer oder die Einführung einer Positivliste).
8. Deregulierung der Preisbildung
Die Preisbildung und Erstattung von Arzneimitteln ist inzwischen von einer Vielzahl einzelner
Regulierungen überzogen. Viele dieser Regulierungen passen nicht zusammen. Ein Beispiel ist das
„Zusammenspiel“ von Festbeträgen (durchschnittlicher Marktpreis) und Rabattverträgen (nicht
öffentliche Konditionen). Diese Vielzahl teilweise widersprüchlicher Regulierungen ist nicht sinnvoll.
Befürworten Sie eine Deregulierung in der Preisbildung bzw. Erstattung von
Arzneimitteln. Welche Regulierungen sollten aus Ihrer Sicht wegfallen, welche
bestehen bleiben?
Die Kritik, die DIE LINKE an den Rabattverträgen hat, sind in der vorigen Antwort dargelegt.
DIE LINKE setzt sich für eine Positivliste ein: Nur sinnvolle und nützliche Arzneimittel sollen zu
Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden dürfen. Zudem wollen wir
die Mehrwertsteuer für apothekenpflichtige Arzneimittel auf 7 Prozent absenken.
9. Vertriebswege
Der Vertrieb von Arzneimitteln läuft über verschiedene Wege: Krankenhausapotheken, Großhandel,
Versandhandel, Offizinapotheken und Direktbezug von Verbrauchern. Die verschiedenen
Vertriebswege unterliegen verschiedenen Regularien.
Streben Sie eine Änderung der Vertriebswege für Arzneimittel an? Wenn ja:
Welche?
Arzneimittel sind besondere Güter, ihre Abgabe erfordert hohe Qualitäts- und
Sicherheitsstandards. Unerlässlich ist aus Sicht der LINKEN eine umfassende Beratung durch
unabhängiges und gut ausgebildetes pharmazeutisches Personal. Denn die Qualität der
Arzneimittelversorgung hängt ganz wesentlich von der Beratungsqualität in der abgebenden
Apotheke ab. Dafür ist es wichtig, individuell auf die Patientin/den Patienten einzugehen und
die richtige Sprache zu finden, um komplizierte Sachverhalte zu erklären. Eine telefonische
Beratung kann das nicht gewährleisten; es bedarf hierfür vielmehr eines persönlichen und
vertrauensvollen Gesprächs in der Apotheke.
Der Gesetzgeber ist gefordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass
diese die Beratungsfunktion der Apotheken unterstützen und nicht behindern. Aus Sicht der
LINKEN besteht die einzige konsequente und rechtliche Möglichkeit darin, den
Versandhandel auf rezeptfreie Arzneimittel zu begrenzen. Damit würde auch das Problem
der sogenannten Pick-up-Stellen gelöst.
Die Koalition versprach, die Frage des Versandhandels mit Medikamenten insgesamt zu
prüfen. Und auch von der Länderkammer gab es entsprechende Bemühungen. Doch die
Wahlperiode geht zu Ende, ohne dass es zu den nötigen Regelungen gekommen ist. CDU/CSU
und SPD haben die Chance verpasst, einen Fehler zu korrigieren. DIE LINKE wird in der
nächsten Legislaturperiode weiterhin für eine qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung
streiten.
10. Stärkung des BfArM
Die Qualität der Arbeit des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) genießt
in der Pharmazeutischen Industrie eine hohe Wertschätzung. Unzumutbar sind jedoch die überlangen Wartezeiten bis zur Erteilung einer nationalen Zulassung. Die gesetzliche Frist von sieben
Monaten (§27 Abs. 1 Satz 1 AMG) wird um mehr als das Vierfache überschritten. Bei europäischen
Zulassungsverfahren müssen die Unternehmen bis zu drei Jahren warten, um ein Verfahren starten
zu können.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das BfArM personell wesentlich besser
ausgestattet wird?
DIE LINKE befürwortet die Stärkung des Bundesinstitutes für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) und eine bessere personelle Ausstattung, damit dieses schneller
und besser handeln und entscheiden kann.
Das muss für den Bereich der Prüfung und Zulassung gelten, damit sinnvolle und nützliche
Neuerung den Patientinnen und Patienten schnellmöglich zur Verfügung gestellt werden.
Erst recht muss es aber auch für den Bereich der Arzneimittelüberwachung gelten. Die
Sicherheit der Patientinnen und Patienten steht an oberster Stelle. Wenn unerwünschte
Nebenwirkungen von Medikamenten erst zu spät entdeckt und der Zusammenhang
bestimmter , oft schwerwiegender Folgeschäden mit der Einnahme eines bestimmten
Medikaments nicht rechtzeitig aufgedeckt werden, geraten Hunderttausende von
Patientinnen und Patienten in Gefahr und es kann zum Tode Tausender führen.
Da es oft nicht einfach ist, schwere Erkrankungssymptome mit der Einnahme eines
Medikaments ursächlich in Zusammenhang zu bringen, bedarf es gerade auf diesem Feld
eine Ausweitung der Kapazitäten.
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