© Institut für Markt-, Konsumtions- und Konjunkturforschung 1. Geographische Lage Polen liegt in Mitteleuropa, an der Ostsee. Mit seinem Staatsgebiet von 312.685 km2 Fläche ist es das neuntgrößte Land in Europa und das sechstgrößte in der Europäischen Union. Von Nord nach Süd beträgt seine Ausdehnung 649 km, von Ost nach West 689 km. Die Hauptstadt Polens ist Warschau (Warszawa). Die Gesamtlänge der Staatsgrenze beträgt 3.505 km. Im Westen verläuft die polnische Grenze zu Deutschland entlang der Oder und der Lausitzer Neiße und beträgt 489 km. Im Norden wird das Land überwiegend durch die Ostseeküste (395 km) begrenzt. Die zwei größten Buchten sind die Pommersche Bucht (Zatoka Pomorska) und die Danziger Bucht (Zatoka Gdańska). Die übrigen 210 km im Norden bildet die Grenze zu der russischen Enklave, dem Kaliningrader Gebiet. Im Osten grenzt Polen an Litauen (104 km), Weißrussland (418 km) und an die Ukraine (535 km). Im Süden trennen die Gebirgszüge der Sudeten und der Karpaten Polen von Tschechien (790 km) und der Slowakei (541 km). Die über ein Tausend Kilometer lange Grenze Polens zu der Ukraine, Weißrussland und dem Kaliningrader Gebiet ist seit dem 1. Mai 2004 die EU-Ostgrenze geworden. Über 90 Prozent der Fläche Polens bilden Ebenen, die von einem dichten Netz von Flüssen und Bächen durchzogen werden. Ertragreiche Böden, ein günstiges Klima und die vorteilhafte Lage hatten zur Folge, dass Polen schon vor Jahrhunderten zu einem bedeutenden Hersteller von den Landwirtschaftsprodukten geworden ist. Bereits im 13. Jahrhundert gab es hier ein außerordentlich leistungsfähiges Absatzsystem für landwirtschaftliche Produkte. Sie sind auf Holzflößen flussabwärts (vor allem auf der Weichsel, dem längsten Fluss Polens) nach Danzig, der Hafenstadt an der Ostsee, und weiter in andere europäische Länder transportiert worden. Ein großer Teil der Fläche Polens ist durch Wälder bedeckt, die einen der größten zusammenhängenden Waldgebiete dieser Art in Europa bilden. An der Grenze zu Weißrussland befindet sich der Białowieża-Urwald, der ein Überbleibsel des einzigen echten Primärwaldes in Europa ist. Er wird von einer Vielzahl von Tierarten bewohnt, darunter von dem nur hier im Freien lebenden Wisent. Trotz der Tatsache, dass das Tiefland überwiegt (in Polen beträgt die Durchschnittshöhe 173 m ü. d. M.), ist die Landschaft in Polen recht vielfältig. Einen Einfluss auf die Oberflächengestaltung hatten vor allem die nacheinander folgenden Eiszeiten. Ihnen ist es zu verdanken, dass sich wunderschöne Seenplatten im nördlichen 7 © Institut für Markt-, Konsumtions- und Konjunkturforschung Teil des Landes (die größten davon sind die Masurische und die Pommersche Seenplatte) gebildet haben, die im Sommer Scharen von Touristen sowohl aus dem In- als auch aus dem Ausland anziehen. Wenn man sich in Richtung Süden bewegt, geht die Tief- in eine Hochebene und anschließend in eine Gebirgslandschaft über. Die größten Gebirgsketten sind die Sudeten und die Karpaten, mit der Hohen Tatra und Rysy, dem höchsten Berg Polens (2499 m ü. d. M.). Im Winter fahren die Polen gerne in die Berge, um Wintersport zu treiben. Im Sommer wiederum ziehen die ausgewiesenen Wege die Anhänger des Bergwanderns und des Radfahrens an. 2. Klima In Polen überwiegt ein gemäßigtes Klima. Typisch für das polnische Klima ist ein recht wechselhaftes Wetter. Es ist durch das Aufeinanderprallen der Einflüsse von warmer und feuchter Meeresluft vom Atlantik her auf die trockenen Massen der euroasiatischen Kontinentalluft bedingt. Im nördlichen und westlichen Teil des Landes herrscht generell ein gemäßigtes Meeresklima mit leichten und feuchten Wintern und kühlen Sommern sowie recht vielen Niederschlägen. Im östlichen Teil des Landes dagegen zeichnen sich Kontinentaleinflüsse des Klimas ab, mit harten Wintern sowie mit heißen und trockenen Sommern. Die wärmsten Gebiete in Polen liegen im Südwesten (Schlesische Tiefebene) und im Südosten (der westliche Teil des Talkessels von Sandomierz) des Landes. Die kälteste Region in Polen ist die im nordöstlichen Teil des Landes gelegene Suwalszczyzna, die „Der polnische Kältepol” genannt wird. Die Winter in Polen sind meistens warm und feucht, wobei es immer wieder auch Zeiten mit starkem Frost gibt, wenn die Temperatur unter -10 Grad Celsius fällt. Im Januar schwanken die Temperaturmittelwerte zwischen -1 Grad Celsius im Westen bis -4,5 Grad Celsius im Osten und -5,5 Grad Celsius im Nordosten. Die Sommer dagegen sind eher mild, mit häufigen Niederschlägen und Gewittern. Die Temperaturmittelwerte im Juli reichen an die 17 Grad Celsius an der Küste und an die 20 Grad Celsius im Süden. Die höchsten Niederschlagsmengen pro Jahr werden im Gebirge und auf den Hochebenen verzeichnet. Das Maximum an Niederschlägen entfällt auf die Sommermonate. 3. Bevölkerung und Sprache Die Bevölkerung Polens zählt 38 Mio. 174 Tsd. (31.12.2004), was den 29. Platz weltweit (0,6 Prozent der Weltbevölkerung), den 8. Platz in Europa (5,3 Prozent der Bevölkerung auf dem Kontinent) und die 6. Stelle in der Europäischen Union (über 8,4 Prozent der Bevölkerung der EU25) ergibt. Die Bevölkerungsdichte beträgt 122 Personen pro km2. Der überwiegende Teil der Bevölkerung (61,5 Prozent) wohnt in den Städten. Die Hauptstadt Warschau, die 1 Mio. 692,9 Tsd. Einwohner (4,4 Prozent der Landesbevölkerung) zählt, ist die größte unter ihnen. Weitere Großstädte sind: 8 © Institut für Markt-, Konsumtions- und Konjunkturforschung Lodsch – Łódź (774 Tsd.), Krakau – Kraków (757,4 Tsd.), Breslau – Wrocław (636,3 Tsd.), Posen – Poznań (570,8 Tsd.), Danzig – Gdańsk (459,1 Tsd.), Stettin – Szczecin (411,9 Tsd.), Bromberg – Bydgoszcz (368,2 Tsd.), Lublin (356 Tsd.) und Kattowitz – Katowice (319,9 Tsd.). 48,4 Prozent der polnischen Bevölkerung sind Männer und 51,6 Prozent Frauen. Die durchschnittliche Lebenserwartung beträgt bei Männern 70,5 und bei Frauen 78,9 Jahre. In Bezug auf die ethnische Zusammensetzung ist Polen ein relativ homogenes Land. Die nationalen Minderheiten stellen weniger als 2 Prozent der Gesamtbevölkerung Polens dar. Die größten Minderheiten sind die Deutschen, Roma, Ukrainer und Weißrussen. Des Weiteren leben hier auch Juden, Litauer, Slowaken und andere Minoritäten. Bei der Religionszugehörigkeit stellen Katholiken die entschiedene Mehrheit (ca. 90 Prozent) dar. Die Amtssprache ist Polnisch. 4. Politische Ordnung Gemäß dem Verfassungsgesetz vom 2. April 1997 gibt es folgende Staatsorgane: · im Bereich der Legislative: der Sejm und der Senat der Republik Polen, · im Bereich der Exekutive: der Präsident der Republik Polen und der Ministerrat, · im Bereich der Judikative: unabhängige Gerichte. Der Sejm, die untere Kammer des Parlaments, wird für eine vierjährige Wahlperiode in allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und proportionalen Wahlen gewählt. Er hat 460 Abgeordnete. Dem Sejm ist die Oberste Kontrollkammer, das höchste Kontrollorgan im Staat, untergeordnet. Die Organe des Sejm sind: das Präsidium des Sejm, der Ältestenrat und die Ausschüsse des Sejm. Die Grundformen der politischen Organisation der Abgeordneten im Sejm sind die Fraktionen. Der Senat, die obere Kammer des Parlaments, wird ebenfalls für eine vierjährige Wahlperiode in allgemeinen und unmittelbaren Wahlen gewählt, die zeitgleich mit den Sejm-Wahlen stattfinden. Der Senat setzt sich aus 100 Senatoren zusammen. In den wichtigsten vom Verfassungsgesetz bestimmten Angelegenheiten tagen der Sejm und der Senat unter dem Vorsitz des Marschalls des Sejm gemeinsam, indem sie die Nationalversammlung bilden. Im Oktober 2007 haben in Polen allgemeine Wahlen zum Sejm und Senat stattgefunden, die den Sieg der politischen Rechten brachten. Die meisten Stimmen hat die Partei Bürgerliche Plattform – Platforma Obywatelska (PO) erhalten, welche die mehrheitliche Parlamentskoalition mit der Polnischen Bauernpartei – Polskie Stronnictwo Ludowe (PSL) gebildet hat. Der Präsident wird für eine fünfjährige Amtszeit, in allgemeinen, gleichen, und unmittelbaren Wahlen bestimmt und kann nur einmal wiederholt gewählt werden. Er ist der höchste Vertreter des Staates, wacht über die Einhaltung der Verfassung und über die Sicherheit des Staates. Der Präsident beruft den Vorsitzenden des Ministerrates (den Premierminister) und – auf seinen Antrag – die Minister. Ausführendes Organ des Präsidenten ist die Kanzlei. Der Präsident der Republik Polen ist seit dem 23.12.2005 Herr Lech Kaczyński. Den Ministerrat bilden: der Vorsitzende des Ministerrates (Premierminister), die stellvertretenden Vorsitzenden des Ministerrates und die Minister. Die Regierung trägt die Verantwortung für die Innen- und Außenpolitik des Staates. 9 © Institut für Markt-, Konsumtions- und Konjunkturforschung Zu den Aufgaben der Regierung gehören insbesondere die Sicherung der Gesetzesdurchführung, die Leitung der Regierungsverwaltung, das Beschließen des Haushaltsentwurfs und die Leitung seiner Durchführung. Das Vertrauensvotum wird der Regierung vom Sejm erteilt. 5. Verwaltungsstruktur Seit dem 01.01.1999 gilt eine dreistufige Verwaltungsstruktur des Staates. Danach wird Polen unterteilt in: · 16 Woiwodschaften, · 314 Land- und 65 Stadtkreise (kreisfreie Städte), · 2478 Gemeinden. Die Gemeinde ist die Grundeinheit der Verwaltungsstruktur. Die Verwaltungsorgane der Gemeinde bilden: der Gemeinderat, der in einer allgemeinen Wahl der Selbstverwaltung bestimmt wird, sowie der Gemeindevorstand, der vom Gemeinderat gewählt wird und in der Gemeinde die vollziehende Gewalt ausübt. Vorsitzender des Gemeindevorstands ist in den ländlichen Gemeinden der Wojt, in kleineren Städten der Bürgermeister und in Großstädten der Stadtpräsident. Die Verfassung ist der Garant für die Priorität der Gemeinde bei der Durchführung von öffentlichen Angelegenheiten von lokaler Bedeutung. Die - Gemeinde befasst sich im Einzelnen mit folgenden Bereichen: Grundschulen und Gymnasien (Anm. d. Übers.: in Polen erweiterte Grundschulen), Kindergärten, Bibliotheken, Kulturzentren, Wasserwerke und -leitungen, Lokaltransport, Umweltschutz auf ihrem Gebiet, Gemeindestraßen, Wasserversorgung, Beseitigung von Festabfall und Abwasser, Unterhaltung von Wochenmärkten, Gesundheitswesen (Ambulatorien und Gesundheitszentren, in städtischen Gemeinden ebenfalls Krankenhäuser). Der Kreis ist die zweitgrößte Einheit der Verwaltungsstruktur. Er setzt sich aus bis zu über einem Dutzend Gemeinden zusammen. Die Verwaltungsorgane des Kreises bilden: der Kreisrat, der in einer Wahl für die Selbstverwaltung bestimmt wird, sowie der Kreisvorstand. An der Spitze des Kreisvorstands steht der Landrat (starosta). Die Kreisverwaltung befasst sich mit den Angelegenheiten, mit denen die Gemeinden alleine nicht fertig werden können. Sie greift dann ein, wenn die Sache mehrere 10 © Institut für Markt-, Konsumtions- und Konjunkturforschung dazugehörige Gemeinden betrifft, z.B. wenn es um Krankenhäuser oder Oberschulen geht. Die - Kreisverwaltungen befassen sich im Einzelnen mit: der Wahrung der öffentlichen Ordnung und der Gesamtsicherheit, dem Hochwasser- und Brandschutz, der Vorbeugung den Naturkatastrophen und deren Folgen, der Erhaltung von allgemeinen Krankenhäusern, der sozialen Hilfe, den Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, dem Bau und der Erhaltung von Straßen mit übergemeindlicher Bedeutung, dem Schutz der Verbraucherrechte, der Ausgabe der Reisepässe und den Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Wechsel der Staatsangehörigkeit. Die Woiwodschaft stellt die größte Einheit der Verwaltungsstruktur des Landes dar. Die Verwaltungsorgane der Woiwodschaft sind: das Woiwodschaftsparlament (sejmik), das in der Wahl für die Selbstverwaltung bestimmt wird, sowie der Woiwodschaftsvorstand. An der Spitze des Woiwodschaftsparlaments und -vorstands steht der Marschall der Woiwodschaft. Der Vertreter der Staatsgewalt in der Woiwodschaft ist der Woiwode, dem die Wahrung des Staatsinteresses obliegt. POLENKARTE unter Berücksichtigung der Gliederung in Woiwodschaften W – Woiwodschaft 11 © Institut für Markt-, Konsumtions- und Konjunkturforschung Die Woiwodschaft befasst sich mit Angelegenheiten, welche die zivilisatorische Entwicklung der Region betreffen. Auf dieser Ebene werden Strategien vorbereitet und umgesetzt sowie die für die Wirtschaftsentwicklung der Region günstigen Rahmenbedingungen erarbeitet. Im Rahmen einer interregionaler Zusammenarbeit kann die Woiwodschaft Beziehungen mit den Gemeinschaften anderer Staaten unterhalten. Die Aufgaben der Selbstverwaltung auf der Woiwodschaftsebene sind im Hinblick auf günstige Bedingungen für die Regionalentwicklung in drei Grundbereichen zusammengefasst: 1)Wirtschaftsentwicklung, die mitunter internationale Wirtschaftszusammenarbeit und Öffentlichkeitsarbeit für die Region umfasst, 2)öffentliche Dienstleistungen des „höheren” Ranges (u. a. Hochschulwesen, Spezialbereiche des Gesundheitswesens, kulturelle Aktivitäten, die über lokale Bedeutung hinausgehen), 3)Gestaltung einer dem Menschen freundlichen natürlichen Umwelt. Die Charakteristik der regionalen polnischen Wirtschaft sowie eine Beschreibung der Ziele und Richtungen der Regionalpolitik sind im Teil VI zu finden. 12