VORHABEN 12. Änderung Flächennutzungsplan Stadt Haßfurt Bereich "Gewerbegebiet Ost- nördlicher Teil", Haßfurt VORHABENSTRÄGER Stadt Haßfurt LANDKREIS Haßberge Umweltbericht ZUM ENTWURF VOM 08.06.2015 VORHABENSTRÄGER: AUFGESTELLT: Stadt Haßfurt Hauptstraße 5 97437 Haßfurt T +49 9521 688 0 BAURCONSULT Raiffeisenstraße 3 97437 Haßfurt T +49 9521 696 0 Haßfurt, Haßfurt, 08.06.2015 135759-04 INHALTSVERZEICHNIS SEITE 1. Einleitung ............................................................................................................................................... 3 1.1 Planungsgrundlagen .............................................................................................................................. 3 1.2 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans ............................................. 4 1.3 Darstellung der in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung ......................................................................................... 5 2. Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung .................................................................................................................................................. 5 2.1 Naturräumliche Lage und Topographie ................................................................................................. 5 2.2 Schutzgut Boden.................................................................................................................................... 6 2.3 Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser............................................................................................ 6 2.4 Schutzgut Luft und Klima ....................................................................................................................... 7 2.5 Schutzgut Arten und Biotope ................................................................................................................. 8 2.6 Schutzgut Mensch einschließlich Erholungseignung ............................................................................ 8 2.7 Schutzgut Landschaftsbild ..................................................................................................................... 9 3. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung ................. 9 4. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich ........................................10 4.1 Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen bezogen auf die verschiedenen Schutzgüter ............10 4.1.1 Schutzgut Boden und Wasser / Arten und Biotope / Landschaftsbild .................................................10 4.2 Ausgleichsmaßnahmen .......................................................................................................................10 5. Allgemein verständliche Zusammenfassung .......................................................................................11 Seite 2 von 12 1. Einleitung 1.1 Planungsgrundlagen Nach § 2a BauGB ist im Rahmen der Bauleitplanung der Begründung der Flächennutzungsplanänderung ein eigenständiger Umweltbericht beizufügen. Dieser soll der baubewilligenden Behörde sowie der Öffentlichkeit als Grundlage zur sachgerechten Abwägung der Umweltbelange, die von der Flächennutzungsplanänderung ausgehen, dienen. Für das Gebiet ist die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt HAS vom 02.03.2009, die die Fläche als WA („Allgemeines Wohngebiet“) gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO ausweist, rechtskräftig. Da das aktuelle Planungsziel der Stadt Haßfurt nicht der Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes entspricht, wird dieser im Parallelverfahren zum Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Stadt Haßfurt, 6. Änderung und Neufassung mit Erweiterung Gewerbegebiet Ost, geändert. Ziel der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Überführung von Allgemeinem Wohngebiet in Gewerbegebiet. Abb. 1: Geltungsbereich der 12. Änderung Flächennutzungsplan Stadt Haßfurt (Kartengrundlage 6. Änderung Flächennutzungsplan) Seite 3 von 12 1.2 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans Die Flächennutzungsplanänderung erstreckt sich auf zwei Bereiche. Der Änderungsbereich für den Eingriffsbebauungsplan liegt im Osten der Stadt Haßfurt, zwischen Gärtnerei Roth und dem bestehenden Gewerbegebiet an der B26. Im Norden grenzt die Kreisstraße HAS10 an, im Osten und Süden landwirtschaftliche Flächen sowie im Westen Kleingärten. An der südlichen Grenze des Änderungsbereichs des Eingriffsbebauungsplanes verläuft der Sterzelbach. Abb. 2: Luftbild Geltungsbereich der Eingriffs- und Ausgleichsbebauungsplanes Bebauungsplanänderungen, die zur 12. Änderung Flächennutzungsplan Stadt Haßfurt führen Die Flächennutzungsplanänderung nördlich des bestehenden Gewerbegebietes Ost umfasst für den Bereich des Eingriffsbebauungsplanes die folgenden Flurstücknummern der Gemarkung Haßfurt ganz oder teilweise: Seite 4 von 12 2552 (T), 2554 (T), 2612 (T), 2613, 2614, 2615, 2617 (T), 2618 (T), 2619, 2620, 2621, 2622, 2623, 2624, 2625 (T), 2634 (T), 3475 (T), 3476 (T), 3477 (T), 3478 (T), 3479 (T), 3480 (T), 3481 (T), 3482 (T) Der Änderungsbereich für den Ausgleichsbebauungsplan umfasst die Flurstücke 2711 und 2713 der Gemarkung Haßfurt vollständig. Der Geltungsbereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Haßfurt umfasst insgesamt eine Fläche von 14,84 ha (Eingriffsbebauungsplan 13,10 ha + Ausgleichsbebauungsplan 1,7 ha). Für nähere Informationen zum Flächennutzungsplan wird auf die Begründung vom 08.06.2015 hingewiesen. 1.3 Darstellung der in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung Neben den allgemeinen gesetzlichen Grundlagen, Baugesetzbuch, Naturschutzgesetze, Immissionsschutz-Gesetzgebung, Abfall- und Wassergesetzgebung und Bundes-Bodenschutzgesetz wurden im konkreten Fall darüber hinaus die Ziele des Regionalplans der Planungsregion (3) MainRhön bzw. des Landschaftsentwicklungskonzepts (LEK 3) berücksichtigt. 2. Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ. Dabei wird zwischen geringer, mittlerer und hoher Erheblichkeit unterschieden. Die nachfolgende allgemeine Bestandserfassung der einzelnen Schutzgüter entspricht weitestgehend dem Umweltbericht zum Bebauungsplan. 2.1 Naturräumliche Lage und Topographie Das Gebiet des Eingriffsbebauungsplanes liegt am östlichen Stadtrand von Haßfurt, Landkreis Haßberge, Unterfranken. Entsprechend der Regionalplanung des Bayerischen Staatsministeriums wird Haßfurt der Planungsregion Main-Rhön (3) zugeordnet. Naturräumlich betrachtet befindet sich der Eingriffsbebauungsplan am nordöstlichen Rand des „Steigerwaldvorlands“ (137), das der naturräumlichen Haupteinheit der „Mainfränkischen Platten zugeordnet wird. Seite 5 von 12 Der Ausgleichsbebauungsplan umfasst die Flurstücke 2711 und 2713, Gemarkung Haßfurt. Die Ackerflächen liegen zwischen dem geschützten Landschaftsbestandteil "Großer Wörth - Sichelsee" und biotopkartieren Magerwiesen/Weiden nahe dem Main südwestlich von Augsfeld. Das Gebiet liegt ebenfalls in der Naturraum-Haupteinheit der „Mainfränkischen Platten“, hier jedoch im Maintal (137-B). 2.2 Schutzgut Boden Beschreibung: Der geologische Untergrund im Bereich des Eingriffsbebauungsplanes ist vom mittleren Keuper geprägt. Im Nordwesten schließen sich Myphorienschichten mit Bleiglanzbänken des unteren Gipsmergels an. Größtenteils sind alluviale, sand- und tonreiche Braunerden mit Gipseinlagerungen charakteristisch. Diese tendieren aufgrund ihres hohen Anteils an feinmaterial zur Vernässung. Die Braunerden der Gauflächen am Fuße des Haßbergtraufs werden trotz ihres geringen Nährstoffgehaltes stark landwirtschaftlich genutzt und sind daher anthropogen geformt. Standortpotential für besondere Biotoptypen besteht daher im Planungsgebiet lediglich in der Aue des Sterzelbachs. Trotz der vorhandenen intensiven landwirtschaftlichen Nutzung ist der Zustand des Schutzgutes Boden im Planungsgebiet positiv zu bewerten, was aus dem Fehlen großflächig versiegelter Flächen resultiert. Die Böden in der Mainaue sind in der Regel durch jungholozäne und polygenetische Talfüllung, z.T. würmzeitlicher Mergel, Lehm, Sand, Kies, stellenweise auch Torf geprägt. Bodendenkmäler sind im Planungsgebiet nicht bekannt. Auswirkung/Ergebnis: Beide Varianten des Flächennutzungsplanes sehen Versieglungen in gewissem Maße vor. Die Grundflächenzahl im Gewerbegebiet (GRZ 0,8) liegt deutlich höher als bei wohnbaulicher Nutzung (GRZ 0,4), was einen höheren Versiegelungsgrad zur Folge hat. Darüber hinaus ist die Grünfläche entlang des Sterzelbachs mit stellenweise 12, 15 und mehr Metern deutlich größer bemessen als im vorliegenden, geänderten Bebauungsplan. Hierbei handelt es sich um Flächen, die ihre natürlichen Bodenfunktionen trotz Umsetzung eines Bauleitplanes erhalten. Die Beeinträchtigungen der Flächennutzungsplanänderung in Bezug auf das Schutzgut Boden werden mit mittlerer Erheblichkeit für den Naturhaushalt eingestuft. 2.3 Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser Beschreibung: Im Gebiet sind entlang der südlichen Grenze der Sterzelbaches (Fließgewässer dritter Ordnung) sowie ein temporär wasserführender Entwässerungsgraben parallel zur HAS10 vorhanden. Beim SterSeite 6 von 12 zelbach handelt es sich um ein etwa 1 Meter breites, stark eingetieftes Fließgewässer mit angrenzenden, artenreichen Uferbegleitgehölzen. Amtlich festgesetzte Wasserschutzgebiete und Quellen werden nicht tangiert. Die mittleren Jahresniederschlagswerte liegen zwischen 650 und 750 mm. Das Planungsgebiet liegt im Bereich des Grundwasserkörpers „Unterer Main Ost“. Es handelt sich um einen quartären Grundwasserleiter innerhalb der hydrogeologischen Einheit des Keuper Berglandes. Es ist mit mittleren Grundwasserflurabständen von 3 Metern zu rechnen. Sowohl der mengenmäßige, als auch chemische Zustand des Grundwassers wird als gut bewertet. Auswirkung/Ergebnis: Im Vergleich zur wohnbaulichen hat die gewerbliche Nutzung des Plangebietes eine höhere Nutzungsdichte zur Folge. Der größere Versiegelungsgrad bedingt ein verändertes Abflussverhalten. Eine Beeinträchtigung der Grundwasserneubildungsrate wird vermutet. Zusätzliche Belastungen des Sterzelbachs sind möglich. Auch in der vorliegenden Bebauungsplanänderung sind Pufferstreifen zum Gewässer vorgesehen. Ihre Dimensionierung ist jedoch gering. Eine Minderung der Beeinträchtigungen in Bezug auf das Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser sind auf Ebene des Bebauungsplanes durch Festsetzungen möglich, weshalb die durch die Flächennutzungsplanänderung hervorgerufenen Beeinträchtigungen mit mittlerer Erheblichkeit eingeschätzt werden. 2.4 Schutzgut Luft und Klima Beschreibung: Das Planungsgebiet kann entsprechend der jährlichen Durchschnittstemperaturen (8 °C) und mittleren Niederschlagswerte (650 – 750 mm) als warm und niederschlagsarm beschrieben werden. Kaltluftabflussbahnen werden im Bereich des Sterzelbaches vermutet. Vorbelastungen bestehen im Gebiet durch die Kessellage zwischen den bestehenden Gewerbegebieten im Süden und Norden. Auswirkung/Ergebnis: Die Überführung in ein Gewerbegebiet bringt eine stärkere Frequentierung des Plangebietes mit sich, was sich wiederum durch eine erhöhte Schadstoffemission auswirkt. Die verdichtete Bauweise innerhalb eines Gewerbegebietes hat eine Erwärmung des Gebietes mit Auswirkungen auf das Kleinklima zur Folge. Beide Arten der Nutzung sehen keine Bebauung innerhalb der Aue des Sterzelbachs vor. Das Gebiet ist durch angrenzende Nutzungsformen lufthygienisch vorbelastet, wodurch eine Nutzung als Wohngebiet ungünstig ist. Die Beeinträchtigungen bei Nutzungsänderung werden folglich als gering eingestuft. Seite 7 von 12 2.5 Schutzgut Arten und Biotope Beschreibung: Die Änderungsfläche liegt an der südwestlichen Grenze des Naturparks Haßberge. Sonstige Schutzgebiete entsprechend Bundesnaturschutzgesetz sind von der Planung nicht betroffen. Der Geltungsbereich besteht größtenteils aus Ackerflächen. Diese gelten als bekannter Brutstandort der Feldlerche. Der Sterzelbach einschließlich seiner Gewässerbegleitgehölze (teilweise Bestandteil der amtlichen Biotopkartierung) stellt ein bedeutendes Refugium sowie eine Leitfunktion vor allem für die örtliche Tierwelt dar. Auswirkung/Ergebnis: Die Umwandlung von Wohn- in Gewerbegebiet hat vor allem eine höhere Nutzungsdichte des betroffenen Gebietes zur Folge, was sich wiederum negativ auf die Habitatfunktion auswirken kann. Beeinträchtigungen der Biotope würden auch von der wohnbaulichen Nutzung des Gebietes ausgehen. Daher sind potentielle Fortpflanzungsstätten bereits durch das Allgemeine Wohngebiet zerstört. Generell ist bei der Nutzungsänderung mit einem Verlust bzw. einer Minderung vorhandener Biotopfunktionen zu rechnen. Beide Nutzungsformen sehen die Freihaltung des Sterzelbachs vor. Der Beeinträchtigungsgrad, der von der vorliegenden Nutzungsänderung von Allgemeinem Wohngebiet in Gewerbegebiet ausgehen, wird schlussendlich als gering eingeschätzt. 2.6 Schutzgut Mensch einschließlich Erholungseignung Beschreibung: Das Plangebiet liegt am östlichen Stadtrand von Haßfurt. In etwa 50 Metern Entfernung schließt sich im Westen die Kleingartensiedlung „Am Sterzelbach“ an. Wohn- oder Mischgebiete befinden sich nicht in direkter Nähe, daher wird von einer geringen Frequentierung des Plangebietes zur Erholung ausgegangen. Im Süden und Norden grenzen Gewerbegebiete an, weshalb das Gebiet als Wohngebiet äußerst unattraktiv erscheint. Auswirkung/Ergebnis: Die Umwandlung vom Allgemeinen Wohngebiet in Gewerbegebiet bringt eine höhere Frequentierung des Plangebietes mit sich, was sich einerseits durch erhöhte Schadstoffemissionen, aber auch durch eine höhere Lärmkulisse auswirkt. In der Umgebung des Plangebietes erfolgt, abgesehen von der im Westen angrenzenden Kleingartenanlage, größtenteils eine gewerbliche Nutzung. Ausschlaggebend für die abschließende Bewertung sind die Vorbelastungen des Gebietes durch die angrenzenden gewerblichen Nutzungen und die sich hieraus entwickelnde geringe Attraktivität des Gebietes als Wohngebiet. Die Nutzungsänderung scheint daher zunächst sinnvoll. Vor allem in Be- Seite 8 von 12 zug auf die Minderung der Lärmkulisse für die angrenzende Kleingartensiedlung sind auf Ebene des Bebauungsplanes dringend entsprechende Vermeidungsmaßnahmen zu treffen. Der Beeinträchtigungsgrad wird in der Gesamtbewertung schlussendlich nur als gering eingestuft. 2.7 Schutzgut Landschaftsbild Beschreibung: Das Projektgebiet liegt am östlichen Stadtrand von Haßfurt, an der Grenze des Naturparks Haßberge. Das Landschaftsbild prägen die reich strukturierten Hänge des südlichen Haßbergtraufs im Nordosten, zu denen direkte Blickbeziehungen bestehen. Das Planungsgebiet selbst ist von der gewerblichen Nutzung im Süden und Westen geprägt. Der Sterzelbach mit seinen Gewässerbegleitgehölzen stellt die einzige Strukturanreicherung innerhalb des Geltungsbereiches an. Auswirkung/Ergebnis: Gewerbegebiete sind durch eine andere Bebauungsstruktur gekennzeichnet als Wohngebiete (Bebauungsdichte, Gebäudeformen, Bauhöhen, etc), die deutlich größere Auswirkungen auf das Landschaftsbild zur Folge haben. Das Plangebiet liegt topographisch unterhalb des Straßenniveaus der im Norden angrenzenden HAS 10. Im Süden sorgt der angrenzende Hang dafür, dass das Projektgebiet von dieser Seite schwer einzusehen ist. Durch spezielle Festsetzungen im Bebauungsplan sollte die Bebauungsstruktur (maximale Traufhöhe, Dachneigung, etc.) geregelt werden, um eine Einbindung in die Landschaft zu gewährleisten und die vorhandenen Blickbeziehungen zu den landschaftlichen Vorranggebieten des südlichen Hassbergtraufs östlich des Geltungsbereiches nicht zu schädigen. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben wird mit geringen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes gerechnet. 3. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Flächennutzungsplanänderung bleiben die bisherigen Festsetzungen für Allgemeines Wohngebiet rechtskräftig. Konkrete Bauwünsche bestehen für das Wohngebiet derzeit nicht, weshalb davon ausgegangen wird, dass die Fläche auch zukünftig landwirtschaftlich genutzt wird. Durch die umliegenden Nutzungsformen vom Gewerbegebiet im Süden, Sondernutzung PV im Norden sowie die angrenzende Kreisstraße, bestehen deutliche Vorbelastungen des Gebietes, wodurch der Naturhaushalt in diesem Bereich grundsätzlich in geringem Maße gestört ist. Seite 9 von 12 4. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich 4.1 Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen bezogen auf die verschiedenen Schutzgüter Individuelle Vermeidungsmaßnahmen sind auf Ebene des Bebauungsplanes nach Überlagerung von Planung und Bestands und der daraus resultierenden Beeinträchtigungen zu definieren. Der Flächennutzungsplan sieht die nachfolgenden Maßnahmen zur Vermeidung nachhaltiger Beeinträchtigungen auf die unten genannten Schutzgüter vor. 4.1.1 Schutzgut Boden und Wasser / Arten und Biotope / Landschaftsbild An der östlichen, südlichen und westlichen Grenze des bebauten Bereiches sind zur besseren Eingrünung des Gewerbegebietes Grünflächen vorgesehen. Nördlich des Sterzelbachs soll ein Pufferstreifen das Gewässer vor Beeinträchtigungen schützen. 4.2 Ausgleichsmaßnahmen Auf der Ebene des Bebauungsplanes ist der Eingriff in den Natur- und Landschaftshaushalt entsprechend des Leitfadens „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung (2003)“ zu ermitteln und die Ausgleichsmaßnahmen in einem Grünordnungsplan darzustellen. Seite 10 von 12 5. Allgemein verständliche Zusammenfassung Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Überführung von Allgemeinen Wohngebiet in Gewerbegebiet. Dies bringt neben einer dichteren Bebauungsstruktur auch eine deutlich höhere Frequentierung des Gebietes mit sich. Nachteilige Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden und Wasser werden durch den höheren Versiegelungsgrad erwartet. Neben einem größeren Umfang von versiegelten Flächen ist im Gebiet durch die Nutzungsumwandlung in Gewerbe mit erhöhter Lärmund Schadstoffemission zu rechnen. Vor allem in Bezug auf die Schutzgüter Boden, Wasser und Arten/Biotope werden negative Einflüsse erwartet, die bei einer gewerblichen Nutzung der Fläche höher ausfallen werden, als bei der bisher festgesetzten wohnbaulichen Nutzung. Die nachstehende Tabelle fasst die Ergebnisse des Umweltberichtes zusammen: Schutzgut Ergebnis Boden mittel Wasser mittel Klima / Luft gering Arten und Biotope gering Mensch einschl. Erholungseignung gering Landschaftsbild gering Mit entsprechenden Vermeidungsmaßnahmen können auf der Ebene des Bebauungsplanes negative Einflüsse gemindert werden. Ausschlaggebend für die Gesamtbewertung ist vor allem die ungünstige Lage des Gebietes für ein Wohngebiet, die hauptsächlich aus den angrenzenden Nutzungen und den daraus hervorgerufenen Vorbelastungen resultieren. Zusammenfassend werden daher vom geplanten Vorhaben geringe Beeinträchtigungen erwartet. Seite 11 von 12 Literaturverzeichnis BAURCONSULT (2015): Begründung zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Stadt HAS „6. Änderung und Neufassung mit Erweiterung Gewerbegebiet Ost-nördlicher Teil“ vom 08.06.2015 BAURCONSULT (2015): Begründung zum Flächennutzungsplan 12. Änderung Bereich „Gewerbegebiet Ost- nördlicher Teil“ Haßfurt vom 08.06.2015 BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (2013): GeoFachdatenAtlas Bodeninformationssystem Bayern, Augsburg (http://www.bis.bayern.de/bis/initParams.do ;jsessionid=15AF75114C2874A356646234C256EA79) BAYERISCHEN LANDESAMT FÜR UMWELT (2013): FIS Natur Online (FIN-Web), Augsburg (http://gisportal-umwelt2.bayern.de/finweb/risgen?template=StdTemplate&preframe=1&wndw=800& wndh=600&askbio=on) BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT, GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2007): Der Umweltbericht in der Praxis, Leitfaden zur Umweltprüfung in der Bauleitplanung ergänzte Fassung, Auflage Januar 2007 REGIERUNG VON UNTERFRANKEN (2003): Landschaftsentwicklungskonzept Region Main-Rhön (LEK 3). Textband und Kartenteil. REGIERUNG VON UNTERFRANKEN (2008): Regionalplan der Region Main- Rhön (3) AUFGESTELLT BAURCONSULT Raiffeisenstraße 3 97437 Haßfurt T +49 9521 696 0 Haßfurt, 08.06.2015 Katharina Kupfer Abteilung Freiraum- und Landschaftsplanung Seite 12 von 12 Seite 12/12