VORHABEN Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Stadt Haßfurt 6. Änderung und Neufassung mit Erweiterung Gewerbegebiet Ost – nördlicher Teil VORHABENSTRÄGER Stadt Haßfurt LANDKREIS Haßberge Begründung ZUM ENTWURF VOM 08.06.2015 VORHABENSTRÄGER: AUFGESTELLT: Stadt Haßfurt Hauptstraße 5 97437 Haßfurt T +49 9521 688 0 BAURCONSULT Raiffeisenstraße 3 97437 Haßfurt T +49 9521 696 0 Haßfurt, 08.06.2015 Haßfurt, 08.06.2015 135759 INHALTSVERZEICHNIS ............................................................................................ SEITE 1. Planungsgrundlagen ........................................................................................................................... 3 2. Allgemeine Angaben zum Plangebiet ................................................................................................. 3 2.1 Lage im Raum ..................................................................................................................................... 3 2.2 Lage und Größe des Planungsgebietes.............................................................................................. 4 2.2.1 Lage..................................................................................................................................................... 4 2.2.2 Größe .................................................................................................................................................. 6 2.3 Regionale und überregionale Planung ................................................................................................ 6 2.4 Topographische Gegebenheiten ......................................................................................................... 6 2.5 Bestehende Nutzung des Planungsgebietes ...................................................................................... 6 2.6 Bau- und Bodendenkmäler ................................................................................................................. 6 2.7 Altlasten ............................................................................................................................................... 7 3. Erschließung ....................................................................................................................................... 7 3.1 Verkehr ................................................................................................................................................ 7 3.2 Ver- und Entsorgung ........................................................................................................................... 8 4. Planungsziel ......................................................................................................................................10 5. Flächenbilanz ....................................................................................................................................10 6. Inhalt des Bebauungsplanes .............................................................................................................11 6.1 Art der baulichen Nutzung .................................................................................................................11 6.2 Maß der baulichen Nutzung ..............................................................................................................11 6.3 Bauweise ...........................................................................................................................................11 7. Immissionsschutz ..............................................................................................................................12 8. Denkmalpflege ..................................................................................................................................13 9. Stellungnahme Bayernwerk AG vom 21.08.2014 .............................................................................13 10. Verfahrensvermerke ..........................................................................................................................14 Anlage 1: Grünordnungsplan Anlage 2: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Anlage 3: Schalltechnische Untersuchung Seite 2 von 14 1. Planungsgrundlagen Für das Planungsgebiet besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan vom 10.03.2001 in dem die Fläche als eingeschränktes Gewerbegebiet dargestellt ist. Aufgrund einer geänderten Erschließungsstruktur (Verbindungsstraße südlicher Teil Gewerbegebiet Ost/B26 – Kreisstraße HAS 10) muss der rechtskräftige Bebauungsplan angepasst werden. Hierfür werden für den nördlichen Teil des Gewerbegebietes Ost die bisher geltenden textlichen Festsetzungen aufgehoben und durch die in der Legende zum Bebauungsplan verbindlichen Festsetzungen ersetzt. Die Art der baulichen Nutzung wird als eingeschränktes Gewerbegebiet beibehalten. Für den südlichen Teil des Gewerbegebietes Ost bleiben die bisher geltenden Festsetzungen unberührt. Im Gegensatz zum ursprünglichen Bebauungsplan auf dem Jahr 2001, wurde das aktuelle Eingriffsgebiet aufgrund der wirtschaftlichen Ausgestaltung der Regenrückhaltung nach Westen hin erweitert. Weiterhin ist es aufgrund der fortlaufenden Anfragen von Unternehmen gegenüber der Stadt nach großflächigen Gewerbestandorten notwendig die vorhandenen Flächenpotenziale angemessen zu nutzen. Durch die Ausweisung einer externen Ausgleichsfläche, anstatt einer großflächig und parkähnlich gestalteten öffentlichen Grünfläche im ursprünglichen Bebauungsplan, konnte somit eine angemessene Verdichtung der vorgesehenen Gewerbestrukturen festgesetzt werden. Die Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist gegeben, da der Flächennutzungsplan parallel zum Bebauungsplan geändert wird. 2. Allgemeine Angaben zum Plangebiet 2.1 Lage im Raum Die Stadt Haßfurt liegt im Regierungsbezirk Unterfranken, Landkreis Haßberge und gehört zur Planungsregion 3 Main-Rhön. Die Entfernung zum Oberzentrum Schweinfurt beträgt 25 km, zum Oberzentrum Bamberg ca. 40 km. Das Oberzentrum Würzburg liegt ca. 65 km entfernt. Neben dem Hauptort Haßfurt gehören neun weitere Dörfer und Weiler zur politischen Gemeinde. Dies sind: Augsfeld, Mariaburghausen, Oberhohenried, Prappach, Sailershausen, Sylbach, Uchenhofen, Unterhohenried und Wülflingen. Überörtliche Verkehrsanbindung: Durch das Stadtgebiet von Haßfurt verlaufen die Bundesstraße 26 (Riedstadt – Hallstadt) sowie die Staatsstraße 2275 (Bad Königshofen i. Grabfeld – Gerolzhofen). Eine Anbindung an das Autobahnnetz ist in ca. 8 km Entfernung durch die Auffahrt auf die A70 (Schweinfurt – Autobahnkreuz Bayreuth/Kulmbach) bei Knetzgau sowie die Auffahrt auf die A70 bei Obertheres in ca. 10 km Entfernung gegeben. Zudem führt die Bahnlinie Bamberg-Würzburg durch Haßfurt hindurch. Seite 3 von 14 Überregionale Verkehrsanbindung 2.2 Lage und Größe des Planungsgebietes 2.2.1 Lage Das geplante Gewerbegebiet liegt im Osten der Stadt Haßfurt nördlich des bereits bestehenden Teils des Gewerbegebiets Ost. Seite 4 von 14 Luftbild (Geltungsbereich schwarz, Erweiterungsbereich rot) Der Geltungsbereich des Eingriffsbebauungsplanes umfasst die folgenden Flurstücksnummern der Gemarkung Haßfurt ganz oder teilweise: 2552 (T), 2554 (T), 2612 (T), 2613, 2614, 2615, 2617 (T), 2618 (T), 2619, 2620, 2621, 2622, 2623, 2624, 2625 (T), 2634 (T), 3475 (T), 3476 (T), 3477 (T), 3478 (T), 3479 (T), 3480 (T), 3481 (T), 3482 (T) Der Geltungsbereich des Ausgleichsbebauungsplanes befindet sich auf den Flurstücken 2711 und 2713 der Gemarkung Haßfurt. Auf den beiden Flurstücken wird Ackerland in Grünland umgewandelt. Für den Ausgleich des Eingriffsbebauungsplanes wird eine Fläche von 11.000 m² benötigt. Die Restfläche des Flurstücks 2711 sowie die Fläche des Flurstückes 2713 werden auf das Ökokonto der Stadt Haßfurt gebucht. Seite 5 von 14 Kataster (Geltungsbereich schwarz, Erweiterungsbereich rot) 2.2.2 Größe Der Geltungsbereich der Planung umfasst eine Fläche von 13,1 ha. 2.3 Regionale und überregionale Planung Im Regionalplan sowie im Landesentwicklungsprogramm ist Haßfurt als Mittelzentrum benannt. Gemäß Regionalplan liegt die Stadt Haßfurt im ländlichen Teilraum, dessen Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden soll. Das Landesentwicklungsprogramm benennt das Stadtgebiet von Haßfurt als Raum mit besonderem Handlungsbedarf, der im Allgemeinen ländlichen Raum liegt. 2.4 Topographische Gegebenheiten Das Gelände weist ein Gefälle von Nordost nach Südwest auf. 2.5 Bestehende Nutzung des Planungsgebietes Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Entlang der südlichen Grenze des Planungsgebietes fließt der Sterzelbach. Bei der Sterzelbachaue handelt es sich um einen überschwemmungsgefährdeten, wassersensiblen Bereich. 2.6 Bau- und Bodendenkmäler Innerhalb des Planungsgebietes befinden sich keine Bau- und Bodendenkmäler. Zur Sicherung von obertägig nicht mehr sichtbaren Bodendenkmälern wurde ein entsprechender Hinweis in die Legende zum Bebauungsplan aufgenommen ebenso wie in die Begründung (siehe Kapitel 8. Hinweise). Seite 6 von 14 2.7 Altlasten Es sind keine Altlasten im Planungsgebiet bekannt. 3. Erschließung 3.1 Verkehr Das Planungsgebiet wird von Norden über die Kreisstraße HAS 10 (Prappacher Straße) erschlossen sowie über das bestehende Gewerbegebiet im Süden. Dieses ist direkt an die B26 angebunden. Die Fahrbahnbreite der Verbindungsstraße (zwischen der Kreisstraße HAS 10 im Norden und dem bestehenden Gewerbegebiet im Süden) ist mit 6,5 m geplant– entsprechend der Breite der bestehenden Anschlussstraße Godelstatt im südlichen Teil des Gewerbegebietes Ost. Für die Querung des Sterzelbaches ist gemäß der Fachplanung zur Verbindungsstraße eine Brücke vorgesehen. In Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen wird die erforderliche Brücke nach wasserwirtschaftlichen Belangen für einen ungestörten Hochwasserabfluss des Sterzelbaches zum Lastfall HQ100 bemessen. Die Brücke wird demnach als Stahlbetonrahmen (1-feldrig, Gründungsseite offen) mit einer lichten Weite von 6 m und einer kleinsten lichten Höhe von 0,52 m geplant. Im Querschnitt ergibt sich eine Breite von 10,50 m zwischen den Geländern. Als Leistungsnachweis des ungestörten Hochwasserabflusses im Sterzelbach wurden mit einem hydronumerischen Modell Berechnungen für Wasserspiegellagen zum Lastfall HQ100 durchgeführt. Über die Verbindungsstraße dürfen keine Bauparzellen erschlossen werden. Demzufolge sind die entsprechenden Flächen als Bereiche ohne Ein- und Ausfahrten im Bebauungsplan festgesetzt. Zur Erschließung der Bauparzellen wird in West-Ost-Richtung auf dem Abwassersammler eine Straße verlegt, die im Westen des Geltungsbereichs die Verbindungsstraße schneidet. Im Osten endet die Planstraße in einem Wendehammer mit Verkehrsinsel. Westlich der Verbindungstraße wird die Planstraße zur Erschließung der Bauparzellen auf einer Länge von ca. 20 m fortgesetzt. Daran anschließend kann gegebenenfalls ein Wendehammer auf privater Fläche angebracht werden – die Fläche hierfür wurde bei der Festsetzung der Baugrenzen berücksichtigt. Die Straße wird mit einer Fahrbahnbreite von 6,5 m und einem Mehrzweckstreifen mit einer Breite von 3 m geplant. Flächen zur Herstellung des Straßenkörpers – Böschungen, die sich beim Straßen- und Wegebau ergeben – sind im Bebauungsplan nicht gesondert ausgewiesen. Diese werden überwiegend außerhalb des öffentlichen Grundes angelegt und sind von den Anliegern zu dulden. Sie gehören zu den Baugrundstücken. Entschädigungsansprüche ergeben sich hieraus für die betroffenen Eigentümer nicht. Eingetragene Sichtdreiecke sind von jeder Sichtbehindernden Nutzung und Bepflanzung freizuhalten. Im Sichtdreieck dürfen Sträucher, Hecken, Zäune, Werbeanlagen, und Materiallager eine Höhe Seite 7 von 14 von 0,8 m über Fahrbahnoberkante nicht überschreiten. Bestehendes Gelände ist ebenfalls soweit abzutragen, dass die Sichtfreiheit ab 0,8 m Höhe auch unter Berücksichtigung des Bewuchses gewährleistet wird. 3.2 Ver- und Entsorgung Das Planungsgebiet wird an alle Ver- und Entsorgungsanlagen der Stadt Haßfurt angeschlossen. Die Ver- und Entsorgungsleitungen sind im Plangebiet unterirdisch zu verlegen. Die Wasserversorgung des geplanten Gewerbegebietes erfolgt über die Stadtwerke Haßfurt. Die durch das Planungsgebiet verlaufende Wasserleitung der Stadtwerke Haßfurt wird im Rahmen der Erschließung in den geplanten Erdweg am westlichen und nördlichen Rand des Geltungsbereiches verlegt. Im Planungsgebiet befindet sich zudem eine Ferngasleitung (Ferngas Netzgesellschaft mbH), die beidseitig der Leitungsachse im Abstand von 4 m von einer Bebauung freizuhalten ist. Auf das Merkblatt “Open Grid Europe: Anweisung zum Schutz von Ferngasleitungen und zugehörigen Anlagen“ wird verwiesen. Im Nordwesten schneidet eine 110-kV-Freileitung der Bayernwerk AG GmbH den Geltungsbereich. Die Schutzzone der Leitung beträgt 30 m beidseitig der Leitungsachse, die Baubeschränkungszone beträgt beidseitig der Leitungsachse 22,0 m. Der Masten Nr. 3 der 110 kV-Stromleitung im Nordwesten des Geltungsbereiches darf im Umkreis von 20 m nicht bebaut werden (siehe Kapitel 8. Hinweise). Im Süden des Geltungsbereiches verläuft eine 20-kV-Freileitung der Bayernwerk AG. Hier ist ein Schutzzonenbereich von 15 m beidseitig der Leitung dargestellt (siehe Kapitel 8. Hinweise). Die Leitungen der Telekom können beiderseits der Verbindungsstraße im unbefestigten Randstreifen (Mulde in ausreichender Breite) außerhalb des Banketts – im öffentlichen Bereich – verlegt werden. Entlang der Planstraße können die Telekommunikationslinien im Mehrzweckstreifen verlegt werden. Die öffentliche Abwasserbeseitigung des Baugebiets wird über ein Trennsystem sichergestellt. Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über den bestehenden Sammelkanal, der vom Ortsteil Prappach zum bestehenden Pumpwerk westlich des geplanten Gewerbegebiets verläuft. Von dort wird das Schmutzwasser in das Ortsnetz der Stadt Haßfurt gefördert. Die Behandlung des Schmutzwassers erfolgt anschließend in der Kläranlage Haßfurt. Die Schmutzfrachtberechnung (SMUSI) wird im Bedarfsfall – bei Abweichungen des künftigen Schmutzwasseranfalls von dem derzeit in der SMUSI zugrunde gelegten Schmutzwasseranfall – neu berechnet. Das Oberflächenwasser wird gesammelt und über einen Regenrückhalteteich gedrosselt in den Sterzelbach eingeleitet. Aufgrund der Nutzung der Flächen als Gewerbegebiet und des relativ schwachen Vorfluters muss zusätzlich noch eine Reinigung des verschmutzten Oberflächenwassers vorgesehen werden. Die Reinigung soll analog zu den schon bestehenden Gewerbeflächen in einem Regenklärbecken in Betonbauweise erfolgen. Seite 8 von 14 Das Volumen des Rückhalteteichs von ca. 3500 m³ ergibt sich aus der Forderung des Wasserwirtschaftsamts Bad Kissingen, dass der Zufluss zum Sterzelbach gegenüber der bisherigen Situation nicht erhöht werden darf. Das bedeutet, dass der Teich selbst für ein hundertjähriges Regenereignis ein ausreichendes Speichervolumen besitzen muss und nur die festgelegte Drosselmenge an den Sterzelbach abgeben darf. Bedingt durch das flache Gelände und den geringen Höhenunterschied zwischen Gewässersohle und Baufläche (ca. 1 m) muss - um eine Entwässerung im Freispiegel realisieren zu können - das Gelände im nordwestlichen Teil des vorgesehenen Gewerbegebiets angefüllt werden. Um die Geländeauffüllungen möglichst gering zu halten, erfolgt die Ableitung des Oberflächenwassers in der westlichen Hälfte des Gebietes über einen offenen Graben. Die notwendigen Geländeerhöhungen werden nach erster Abschätzung im Mittel ca. 1 m betragen. Eine genaue Aussage über den Umfang der Auffüllungen sowie über die Länge des benötigten Entwässerungsgrabens kann jedoch erst durch weitere Vorplanungen getroffen werden. Für die erforderlichen Reinigungs- und Rückhaltemaßnahmen ist auf den Flurstücken Nr. 2619, 2620 und 2621 eine ca. 6.300 m² große Fläche mit in den Geltungsbereich aufgenommen worden. In den textlichen Festsetzungen ist unter Punkt 5.1 enthalten, dass unbeschichtete, schwermetallhaltige Dachflächen nicht zulässig sind. Der Nachweis der Löschwasserversorgung wird im Rahmen der Erschließungsplanung vorgenommen. Eine Versickerung von Regenwasser auf den Grundstücksflächen ist nur begrenzt möglich. Daher ist der Bau von Regenwassersammelanlagen (Zisternen) ausdrücklich erwünscht. Soweit es im Produktionsprozess als sinnvoll erscheint, sollte unbelastetes Niederschlagswasser als Brauchwasser gesammelt und verwendet werden. Die Ansiedlung abwasserintensiver Gewerbebetriebe ist zu vermeiden. Falls erforderlich sind im Baugenehmigungsverfahren innerbetriebliche Vorreinigungsstufen zu fordern. Im Geltungsbereich ist mit oberflächennahem Grund- und Stauwasser zu rechnen. Der Bau von Kellergeschossen ist zu vermeiden bzw. als wasserdichte Wanne auszubilden. Seite 9 von 14 4. Planungsziel Ziel der Planung ist die Anpassung des Bebauungsplanes an die geänderte Erschließungsstruktur. Die Art der baulichen Nutzung wird gegenüber dem bestehenden Bebauungsplan nicht geändert, dieser weist die Fläche bereits als eingeschränktes Gewerbegebiet aus. Für die Regenrückhaltung wurde die Fläche des Planungsgebietes gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan erweitert. 5. Flächenbilanz Der Geltungsbereich des Eingriffsbebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 13,1 ha. Die Fläche entspricht der Abgrenzung des nördlichen Teils des rechtskräftigen Bebauungsplanes Gewerbegebiet Ost - erweitert um die Bereiche Anschlussstelle Kreisstraße HAS 10/Verbindungsstraße, Verbindungsstraße zwischen nördlichem und südlichem Teil des Gewerbegebietes Ost sowie um den Bereich der Regenrückhaltung. Die Fläche des Eingriffsbebauungsplanes gliedert sich wie folgt auf: Geltungsbereich Größe des Geltungsbereiches, Eingriffsbebauungsplan Fläche in % 13,1 ha 100,00 % = Bruttobaufläche 131.042 m² 100,00 % ./. Verkehrsflächen 13.848 m² 10,57 % ./. davon bestehende Kreisstraße HAS 10 3.433 m² 2,62 % ./. davon Verbindungsstraße 7.707 m² 5,88 % 2.779 m² 2,12 % 135 m² 0,10 % ./. Öffentliche Flächen zum Schutz, Entwicklung und Pflege von Natur und Landschaft 21.124 m² 16,12 % ./. Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern 2.105 m² 1,61 % ./. Fläche für Landwirtschaft 2.341 m² 1,79 % ./. Fläche für Regenrückhaltung 6.310 m² 4,81 % 658 m² 0,5 % ./. Nicht überbaubare Fläche 15.010 m² 11, 45 % Überbaubare Fläche 66.732 m² 50,94 % ./. Erdwege ./. Öffentliche Grünflächen ./. Fläche für Entwässerungsgraben Die Größe des Ausgleichsbebauungsplanes beträgt ca. 1,74 ha. Für den Ausgleich des Eingriffsbebauungsplanes werden davon ca. 1,1 ha benötigt. Die Restfläche wird auf das Ökokonto der Stadt Haßfurt gebucht. Seite 10 von 14 6. Inhalt des Bebauungsplanes 6.1 Art der baulichen Nutzung Das Plangebiet wird als Gewerbegebiet (gemäß § 8 BauNVO) mit Einschränkungen festgelegt. Nicht zulässig sind Handels- und Einzelhandelseinrichtungen sowie Anlagen für sportliche Zwecke. Ausnahmsweise können im Rahmen von § 11 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO zugelassen werden: Bau- und Heimwerkermärkte, Gartencenter, Märkte für Holz- und Bauelemente wie Fenster und Türen, KFZ und Zubehör sowie Motorrad und Zubehör. 6.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird bestimmt durch die Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ), Zahl der Vollgeschosse und Höhenfestsetzungen. Als Grundflächenzahl wird 0,8 und als Geschossflächenzahl 2,4 festgesetzt. Die Baumassenzahl beträgt 10,0. Die Traufhöhe wird auf 12,0 m über Oberkante natürliches Gelände festgelegt. Für die Grundstücke wird eine Mindestgröße von 3000 m² festgesetzt. 6.3 Bauweise Im Gewerbegebiet Haßfurt Ost wird eine abweichende Bauweise entsprechend § 22 Abs. 4 BauNVO festgelegt. Gebäude sind wie bei offener Bauweise mit seitlichem Grenzabstand zu errichten, wobei die Gebäudelänge 50 m überschreiten darf, aber auf Maximallänge von 200 m je Einzelgebäude begrenzt wird. Bei Gebäudeabmessungen über 20 m sind in mindestens diesem Abstand räumliche Gliederungen entlang der Fassade vorzusehen. Gebäude dürfen nur innerhalb der Baugrenzen errichtet werden. Nebenanlagen entsprechend § 14 Abs. 1 BauNVO dürfen außerhalb der Baugrenzen nicht errichtet werden. Stellplätze und Garagen sind nach § 12 Abs. 6 BauNVO außerhalb der durch Baugrenzen festgelegten Baufelder unzulässig. Zur Fahrbahn der Kreisstraße HAS 10 im Norden des Plangebietes ist ein 15 m breiter Schutzstreifen von jeglicher Bebauung freizuhalten. Innerhalb dieser Zone dürfen keine Nebenanlagen im Sinne von § 14 BauNVO und Werbeanlagen errichtet werden. Seite 11 von 14 7. Immissionsschutz Für die 6. Änderung und Neufassung mit Erweiterung „Gewerbegebiet Ost – nördlicher Teil“ wurden von der Firma IBAS Ingenieurgesellschaft mbH schalltechnische Untersuchungen mit Gutachten vom 17.04/24.04 (s. Anlage 3) mit nachfolgendem Ergebnis erstellt, wobei für die Ermittlung der Emmissions- und Zusatzkontingente die angrenzende Kleingartenanlage (schalltechnisch) als Gemischte Baufläche (MI) betrachtet wurde: Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in nachfolgender Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 weder tags (6.00 – 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 – 6.00 Uhr) überschreiten. Planungsgebiet Emmissionskontingent LEK in dB Tag (6.00 Uhr – 22.00 Uhr) Nacht (22.00 – 6.00 Uhr) Teilfläche TF1* 60 45 Teilfläche T2* 61 46 Teilfläche T3* 57 42 Teilfläche T4* 57 42 Für die im Plan dargestellten Richtungssektoren A, B, C und D erhöhen sich die Emissionskontingente LEK um folgende Zusatzkontingente LEK,zus Richtungssektor* Zusatzkontingent LEK,zus. in dB Tag Nacht A 1 1 B 5 5 C 4 5 D 5 5 * entsprechend im Bebauungsplan dargestellt Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach DIN 45691, wobei in den Gleichungen (6) und (7) für Immissionsorte j im Richtungssektor k, L EK,i durch LEK,i + LEK,zus,k zu ersetzen ist. Hinweise: - Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplanes, wenn der Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert an den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 15 dB unterschreitet (Relevanzgrenze). - Bei der Neuerrichtung und Änderung von Bauvorhaben und Nutzungen ist mit der Bauaufsichtsbehörde die Erstellung und ggf. Vorlage eines schalltechnischen Nachweises abzustimmen. Seite 12 von 14 8. Denkmalpflege Wer Bodendenkmäler auffindet ist nach Art. 8 Abs. 1 DSchG verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und Besitzer des Grundstückes sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeit befreit. Nach Art. 8 Abs. 2 DSchG sind die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. 9. Stellungnahme Bayernwerk AG vom 21.08.2014 Die Schutzzone der im Geltungsbereich verlaufenden 110-kV-Freileitung Haßfurt-Hofheim, Ltg. Nr. Ü30.0 beträgt 30,00 m beiderseits der Leitungsachse. Die Schutzzone der im Geltungsbereich verlaufenden 20-kV-Freileitung beträgt 15,0 m beiderseits der Leitungsachse. - Bauwerke/bauliche Anlagen dürfen im Schutzzonenbereich nur nach Zustimmung der Bayernwerk AG errichtet werden. Zur Überprüfung, ob die Zustimmung erteilt werden kann, benötigt die Bayernwerk AG die detaillierten Baupläne. - An den Masten ist ein Arbeitsbereich von 20 Metern, gemessen ab Fundamentaußenkante sowie der Bereich unter den Traversen freizuhalten. Die Zufahrt zum Mast muss auch mit LKW gewährleistet sein. - Krananlagen im Schutzzonenbereich dürfen nur mit Zustimmung der Bayernwerk AG errichtet werden. - Grundsätzlich darf im Schutzzonenbereich weder Erdaushub gelagert, noch dürfen sonstige Maßnahmen durchgeführt werden, die das bestehende Erdniveau unzulässig erhöhen. Sind jedoch solche Geländeniveauveränderungen unvermeidbar, so ist in jedem Fall die vorherige Zustimmung der Bayernwerk AG erforderlich. - Die Lagerung von Heu und Stroh oder anderen stark brennbaren oder explosiven Stoffen ist im Schutzzonenbereich nicht gestattet. - Abgrabungen im Mastbereich können die Standsicherheit des Mastes gefährden und sind nur mit dem Einverständnis der Bayernwerk AG möglich. Dies gilt auch für vorübergehende Maßnahmen. - Bei Anpflanzungen innerhalb des Schutzzonenbereiches der Freileitung ist darauf zu achten, dass nur Gehölze mit einer maximalen Aufwuchshöhe von 2,50 m angepflanzt werden, um den Mindestabstand zur Freileitung auf jeden Fall einzuhalten. Seite 13 von 14 Innerhalb der Baubeschränkungszone des Mastbereichs der 110-kV-Freileitung (22,0 m beiderseits der Leitungsachse) ich eine maximale Bauhöhe von 15,0 m (gemessen ab best. Gelände 227,00 m ü. NN) zulässig. 10. Verfahrensvermerke Der Stadtrat hat am 28.07.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes „6. Änderung und Neufassung mit Erweiterung Gewerbegebiet Ost – nördlicher Teil“ in der Gemarkung Haßfurt beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 02.08.2014 ortsüblich bekanntgemacht (§ 2 Abs. 1 BauGB). Die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 04.08.2014 bis 01.09.2014 statt. Die vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 04.08.2014 bis 01.09.2014 statt. Der Stadtrat hat am 08.06.2015 die Billigung und Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 08.06.2015 beschlossen. Dieser wurde gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 18.06.2015 bis 17.07.2015 öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 10.06.2015 ortsüblich bekanntgemacht. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 18.06.2015 bis 17.07.2015. Am …….. beschloss der Stadtrat den Bebauungsplan mit Begründung in der Fassung vom ………. als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB). Die Satzung über den Bebauungsplan wurde am …….. ausgefertigt. Der Satzungsbeschluss wurde am ……… ortsüblich bekanntgemacht (§ 10 Abs. 3 BauGB). Der Bebauungsplan mit Begründung ist mit der Bekanntmachung rechtsverbindlich geworden und wird seitdem zu den allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Auf die Rechtsfolgen der §§ 44 und 215 BauGB ist hingewiesen worden. AUFGESTELLT BAURCONSULT Raiffeisenstraße 3 97437 Haßfurt T +49 9521 696 0 Haßfurt, 08.06.2015 Markus Schlichting M.Sc. Urbanistik Abteilung Städtebau Seite 14 von 14