Begründung - Stadt Haßfurt

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VORHABEN
Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Stadt Haßfurt
6. Änderung und Neufassung mit Erweiterung Gewerbegebiet Ost – nördlicher
Teil
VORHABENSTRÄGER
Stadt Haßfurt
LANDKREIS
Haßberge
Begründung
ZUM ENTWURF VOM 08.06.2015
VORHABENSTRÄGER:
AUFGESTELLT:
Stadt Haßfurt
Hauptstraße 5
97437 Haßfurt
T +49 9521 688 0
BAURCONSULT
Raiffeisenstraße 3
97437 Haßfurt
T +49 9521 696 0
Haßfurt, 08.06.2015
Haßfurt, 08.06.2015
135759
INHALTSVERZEICHNIS ............................................................................................ SEITE
1.
Planungsgrundlagen ........................................................................................................................... 3
2.
Allgemeine Angaben zum Plangebiet ................................................................................................. 3
2.1
Lage im Raum ..................................................................................................................................... 3
2.2
Lage und Größe des Planungsgebietes.............................................................................................. 4
2.2.1
Lage..................................................................................................................................................... 4
2.2.2
Größe .................................................................................................................................................. 6
2.3
Regionale und überregionale Planung ................................................................................................ 6
2.4
Topographische Gegebenheiten ......................................................................................................... 6
2.5
Bestehende Nutzung des Planungsgebietes ...................................................................................... 6
2.6
Bau- und Bodendenkmäler ................................................................................................................. 6
2.7
Altlasten ............................................................................................................................................... 7
3.
Erschließung ....................................................................................................................................... 7
3.1
Verkehr ................................................................................................................................................ 7
3.2
Ver- und Entsorgung ........................................................................................................................... 8
4.
Planungsziel ......................................................................................................................................10
5.
Flächenbilanz ....................................................................................................................................10
6.
Inhalt des Bebauungsplanes .............................................................................................................11
6.1
Art der baulichen Nutzung .................................................................................................................11
6.2
Maß der baulichen Nutzung ..............................................................................................................11
6.3
Bauweise ...........................................................................................................................................11
7.
Immissionsschutz ..............................................................................................................................12
8.
Denkmalpflege ..................................................................................................................................13
9.
Stellungnahme Bayernwerk AG vom 21.08.2014 .............................................................................13
10.
Verfahrensvermerke ..........................................................................................................................14
Anlage 1: Grünordnungsplan
Anlage 2: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Anlage 3: Schalltechnische Untersuchung
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1.
Planungsgrundlagen
Für das Planungsgebiet besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan vom 10.03.2001 in dem die Fläche als eingeschränktes Gewerbegebiet dargestellt ist.
Aufgrund einer geänderten Erschließungsstruktur (Verbindungsstraße südlicher Teil Gewerbegebiet
Ost/B26 – Kreisstraße HAS 10) muss der rechtskräftige Bebauungsplan angepasst werden. Hierfür
werden für den nördlichen Teil des Gewerbegebietes Ost die bisher geltenden textlichen Festsetzungen aufgehoben und durch die in der Legende zum Bebauungsplan verbindlichen Festsetzungen
ersetzt. Die Art der baulichen Nutzung wird als eingeschränktes Gewerbegebiet beibehalten. Für den
südlichen Teil des Gewerbegebietes Ost bleiben die bisher geltenden Festsetzungen unberührt.
Im Gegensatz zum ursprünglichen Bebauungsplan auf dem Jahr 2001, wurde das aktuelle Eingriffsgebiet aufgrund der wirtschaftlichen Ausgestaltung der Regenrückhaltung nach Westen hin erweitert.
Weiterhin ist es aufgrund der fortlaufenden Anfragen von Unternehmen gegenüber der Stadt nach
großflächigen Gewerbestandorten notwendig die vorhandenen Flächenpotenziale angemessen zu
nutzen. Durch die Ausweisung einer externen Ausgleichsfläche, anstatt einer großflächig und parkähnlich gestalteten öffentlichen Grünfläche im ursprünglichen Bebauungsplan, konnte somit eine angemessene Verdichtung der vorgesehenen Gewerbestrukturen festgesetzt werden.
Die Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist
gegeben, da der Flächennutzungsplan parallel zum Bebauungsplan geändert wird.
2.
Allgemeine Angaben zum Plangebiet
2.1
Lage im Raum
Die Stadt Haßfurt liegt im Regierungsbezirk Unterfranken, Landkreis Haßberge und gehört zur
Planungsregion 3 Main-Rhön. Die Entfernung zum Oberzentrum Schweinfurt beträgt 25 km,
zum Oberzentrum Bamberg ca. 40 km. Das Oberzentrum Würzburg liegt ca. 65 km entfernt.
Neben dem Hauptort Haßfurt gehören neun weitere Dörfer und Weiler zur politischen Gemeinde.
Dies sind: Augsfeld, Mariaburghausen, Oberhohenried, Prappach, Sailershausen, Sylbach, Uchenhofen, Unterhohenried und Wülflingen.
Überörtliche Verkehrsanbindung:
Durch das Stadtgebiet von Haßfurt verlaufen die Bundesstraße 26 (Riedstadt – Hallstadt) sowie die
Staatsstraße 2275 (Bad Königshofen i. Grabfeld – Gerolzhofen). Eine Anbindung an das Autobahnnetz ist in ca. 8 km Entfernung durch die Auffahrt auf die A70 (Schweinfurt – Autobahnkreuz Bayreuth/Kulmbach) bei Knetzgau sowie die Auffahrt auf die A70 bei Obertheres in ca. 10 km Entfernung gegeben.
Zudem führt die Bahnlinie Bamberg-Würzburg durch Haßfurt hindurch.
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Überregionale Verkehrsanbindung
2.2
Lage und Größe des Planungsgebietes
2.2.1
Lage
Das geplante Gewerbegebiet liegt im Osten der Stadt Haßfurt nördlich des bereits bestehenden
Teils des Gewerbegebiets Ost.
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Luftbild (Geltungsbereich schwarz, Erweiterungsbereich rot)
Der Geltungsbereich des Eingriffsbebauungsplanes umfasst die folgenden Flurstücksnummern der
Gemarkung Haßfurt ganz oder teilweise:
2552 (T), 2554 (T), 2612 (T), 2613, 2614, 2615, 2617 (T), 2618 (T), 2619, 2620, 2621, 2622, 2623,
2624, 2625 (T), 2634 (T), 3475 (T), 3476 (T), 3477 (T), 3478 (T), 3479 (T), 3480 (T), 3481 (T),
3482 (T)
Der Geltungsbereich des Ausgleichsbebauungsplanes befindet sich auf den Flurstücken 2711 und
2713 der Gemarkung Haßfurt. Auf den beiden Flurstücken wird Ackerland in Grünland umgewandelt.
Für den Ausgleich des Eingriffsbebauungsplanes wird eine Fläche von 11.000 m² benötigt. Die Restfläche des Flurstücks 2711 sowie die Fläche des Flurstückes 2713 werden auf das Ökokonto der
Stadt Haßfurt gebucht.
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Kataster (Geltungsbereich schwarz, Erweiterungsbereich rot)
2.2.2
Größe
Der Geltungsbereich der Planung umfasst eine Fläche von 13,1 ha.
2.3
Regionale und überregionale Planung
Im Regionalplan sowie im Landesentwicklungsprogramm ist Haßfurt als Mittelzentrum benannt. Gemäß Regionalplan liegt die Stadt Haßfurt im ländlichen Teilraum, dessen Entwicklung in besonderem
Maße gestärkt werden soll. Das Landesentwicklungsprogramm benennt das Stadtgebiet von Haßfurt
als Raum mit besonderem Handlungsbedarf, der im Allgemeinen ländlichen Raum liegt.
2.4
Topographische Gegebenheiten
Das Gelände weist ein Gefälle von Nordost nach Südwest auf.
2.5
Bestehende Nutzung des Planungsgebietes
Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Entlang der südlichen Grenze des Planungsgebietes fließt der Sterzelbach. Bei der Sterzelbachaue handelt es sich um einen überschwemmungsgefährdeten, wassersensiblen Bereich.
2.6
Bau- und Bodendenkmäler
Innerhalb des Planungsgebietes befinden sich keine Bau- und Bodendenkmäler. Zur Sicherung von
obertägig nicht mehr sichtbaren Bodendenkmälern wurde ein entsprechender Hinweis in die Legende zum Bebauungsplan aufgenommen ebenso wie in die Begründung (siehe Kapitel 8. Hinweise).
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2.7
Altlasten
Es sind keine Altlasten im Planungsgebiet bekannt.
3.
Erschließung
3.1
Verkehr
Das Planungsgebiet wird von Norden über die Kreisstraße HAS 10 (Prappacher Straße) erschlossen
sowie über das bestehende Gewerbegebiet im Süden. Dieses ist direkt an die B26 angebunden.
Die Fahrbahnbreite der Verbindungsstraße (zwischen der Kreisstraße HAS 10 im Norden und dem
bestehenden Gewerbegebiet im Süden) ist mit 6,5 m geplant– entsprechend der Breite der bestehenden Anschlussstraße Godelstatt im südlichen Teil des Gewerbegebietes Ost.
Für die Querung des Sterzelbaches ist gemäß der Fachplanung zur Verbindungsstraße eine Brücke
vorgesehen. In Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen wird die erforderliche
Brücke nach wasserwirtschaftlichen Belangen für einen ungestörten Hochwasserabfluss des Sterzelbaches zum Lastfall HQ100 bemessen. Die Brücke wird demnach als Stahlbetonrahmen (1-feldrig,
Gründungsseite offen) mit einer lichten Weite von 6 m und einer kleinsten lichten Höhe von 0,52 m
geplant. Im Querschnitt ergibt sich eine Breite von 10,50 m zwischen den Geländern. Als Leistungsnachweis des ungestörten Hochwasserabflusses im Sterzelbach wurden mit einem hydronumerischen Modell Berechnungen für Wasserspiegellagen zum Lastfall HQ100 durchgeführt.
Über die Verbindungsstraße dürfen keine Bauparzellen erschlossen werden. Demzufolge sind die
entsprechenden Flächen als Bereiche ohne Ein- und Ausfahrten im Bebauungsplan festgesetzt.
Zur Erschließung der Bauparzellen wird in West-Ost-Richtung auf dem Abwassersammler eine Straße verlegt, die im Westen des Geltungsbereichs die Verbindungsstraße schneidet. Im Osten endet
die Planstraße in einem Wendehammer mit Verkehrsinsel. Westlich der Verbindungstraße wird die
Planstraße zur Erschließung der Bauparzellen auf einer Länge von ca. 20 m fortgesetzt. Daran anschließend kann gegebenenfalls ein Wendehammer auf privater Fläche angebracht werden – die
Fläche hierfür wurde bei der Festsetzung der Baugrenzen berücksichtigt.
Die Straße wird mit einer Fahrbahnbreite von 6,5 m und einem Mehrzweckstreifen mit einer Breite
von 3 m geplant.
Flächen zur Herstellung des Straßenkörpers – Böschungen, die sich beim Straßen- und Wegebau
ergeben – sind im Bebauungsplan nicht gesondert ausgewiesen. Diese werden überwiegend außerhalb des öffentlichen Grundes angelegt und sind von den Anliegern zu dulden. Sie gehören zu den
Baugrundstücken. Entschädigungsansprüche ergeben sich hieraus für die betroffenen Eigentümer
nicht.
Eingetragene Sichtdreiecke sind von jeder Sichtbehindernden Nutzung und Bepflanzung freizuhalten. Im Sichtdreieck dürfen Sträucher, Hecken, Zäune, Werbeanlagen, und Materiallager eine Höhe
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von 0,8 m über Fahrbahnoberkante nicht überschreiten. Bestehendes Gelände ist ebenfalls soweit
abzutragen, dass die Sichtfreiheit ab 0,8 m Höhe auch unter Berücksichtigung des Bewuchses gewährleistet wird.
3.2
Ver- und Entsorgung
Das Planungsgebiet wird an alle Ver- und Entsorgungsanlagen der Stadt Haßfurt angeschlossen.
Die Ver- und Entsorgungsleitungen sind im Plangebiet unterirdisch zu verlegen.
Die Wasserversorgung des geplanten Gewerbegebietes erfolgt über die Stadtwerke Haßfurt.
Die durch das Planungsgebiet verlaufende Wasserleitung der Stadtwerke Haßfurt wird im Rahmen
der Erschließung in den geplanten Erdweg am westlichen und nördlichen Rand des Geltungsbereiches verlegt.
Im Planungsgebiet befindet sich zudem eine Ferngasleitung (Ferngas Netzgesellschaft mbH), die
beidseitig der Leitungsachse im Abstand von 4 m von einer Bebauung freizuhalten ist. Auf das
Merkblatt “Open Grid Europe: Anweisung zum Schutz von Ferngasleitungen und zugehörigen Anlagen“ wird verwiesen.
Im Nordwesten schneidet eine 110-kV-Freileitung der Bayernwerk AG GmbH den Geltungsbereich.
Die Schutzzone der Leitung beträgt 30 m beidseitig der Leitungsachse, die Baubeschränkungszone
beträgt beidseitig der Leitungsachse 22,0 m. Der Masten Nr. 3 der 110 kV-Stromleitung im Nordwesten des Geltungsbereiches darf im Umkreis von 20 m nicht bebaut werden (siehe Kapitel 8. Hinweise). Im Süden des Geltungsbereiches verläuft eine 20-kV-Freileitung der Bayernwerk AG. Hier ist ein
Schutzzonenbereich von 15 m beidseitig der Leitung dargestellt (siehe Kapitel 8. Hinweise).
Die Leitungen der Telekom können beiderseits der Verbindungsstraße im unbefestigten Randstreifen (Mulde in ausreichender Breite) außerhalb des Banketts – im öffentlichen Bereich – verlegt werden. Entlang der Planstraße können die Telekommunikationslinien im Mehrzweckstreifen verlegt
werden.
Die öffentliche Abwasserbeseitigung des Baugebiets wird über ein Trennsystem sichergestellt. Die
Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über den bestehenden Sammelkanal, der vom Ortsteil Prappach zum bestehenden Pumpwerk westlich des geplanten Gewerbegebiets verläuft. Von dort wird
das Schmutzwasser in das Ortsnetz der Stadt Haßfurt gefördert. Die Behandlung des Schmutzwassers erfolgt anschließend in der Kläranlage Haßfurt. Die Schmutzfrachtberechnung (SMUSI) wird im
Bedarfsfall – bei Abweichungen des künftigen Schmutzwasseranfalls von dem derzeit in der SMUSI
zugrunde gelegten Schmutzwasseranfall – neu berechnet.
Das Oberflächenwasser wird gesammelt und über einen Regenrückhalteteich gedrosselt in den
Sterzelbach eingeleitet. Aufgrund der Nutzung der Flächen als Gewerbegebiet und des relativ
schwachen Vorfluters muss zusätzlich noch eine Reinigung des verschmutzten Oberflächenwassers
vorgesehen werden. Die Reinigung soll analog zu den schon bestehenden Gewerbeflächen in einem
Regenklärbecken in Betonbauweise erfolgen.
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Das Volumen des Rückhalteteichs von ca. 3500 m³ ergibt sich aus der Forderung des Wasserwirtschaftsamts Bad Kissingen, dass der Zufluss zum Sterzelbach gegenüber der bisherigen Situation
nicht erhöht werden darf. Das bedeutet, dass der Teich selbst für ein hundertjähriges Regenereignis
ein ausreichendes Speichervolumen besitzen muss und nur die festgelegte Drosselmenge an den
Sterzelbach abgeben darf.
Bedingt durch das flache Gelände und den geringen Höhenunterschied zwischen Gewässersohle
und Baufläche (ca. 1 m) muss - um eine Entwässerung im Freispiegel realisieren zu können - das
Gelände im nordwestlichen Teil des vorgesehenen Gewerbegebiets angefüllt werden. Um die Geländeauffüllungen möglichst gering zu halten, erfolgt die Ableitung des Oberflächenwassers in der
westlichen Hälfte des Gebietes über einen offenen Graben.
Die notwendigen Geländeerhöhungen werden nach erster Abschätzung im Mittel ca. 1 m betragen.
Eine genaue Aussage über den Umfang der Auffüllungen sowie über die Länge des benötigten Entwässerungsgrabens kann jedoch erst durch weitere Vorplanungen getroffen werden.
Für die erforderlichen Reinigungs- und Rückhaltemaßnahmen ist auf den Flurstücken Nr. 2619, 2620
und 2621 eine ca. 6.300 m² große Fläche mit in den Geltungsbereich aufgenommen worden.
In den textlichen Festsetzungen ist unter Punkt 5.1 enthalten, dass unbeschichtete, schwermetallhaltige Dachflächen nicht zulässig sind.
Der Nachweis der Löschwasserversorgung wird im Rahmen der Erschließungsplanung vorgenommen.
Eine Versickerung von Regenwasser auf den Grundstücksflächen ist nur begrenzt möglich. Daher ist
der Bau von Regenwassersammelanlagen (Zisternen) ausdrücklich erwünscht. Soweit es im Produktionsprozess als sinnvoll erscheint, sollte unbelastetes Niederschlagswasser als Brauchwasser gesammelt und verwendet werden.
Die Ansiedlung abwasserintensiver Gewerbebetriebe ist zu vermeiden. Falls erforderlich sind im
Baugenehmigungsverfahren innerbetriebliche Vorreinigungsstufen zu fordern.
Im Geltungsbereich ist mit oberflächennahem Grund- und Stauwasser zu rechnen. Der Bau von Kellergeschossen ist zu vermeiden bzw. als wasserdichte Wanne auszubilden.
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4.
Planungsziel
Ziel der Planung ist die Anpassung des Bebauungsplanes an die geänderte Erschließungsstruktur.
Die Art der baulichen Nutzung wird gegenüber dem bestehenden Bebauungsplan nicht geändert,
dieser weist die Fläche bereits als eingeschränktes Gewerbegebiet aus. Für die Regenrückhaltung
wurde die Fläche des Planungsgebietes gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan erweitert.
5.
Flächenbilanz
Der Geltungsbereich des Eingriffsbebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 13,1 ha.
Die Fläche entspricht der Abgrenzung des nördlichen Teils des rechtskräftigen Bebauungsplanes
Gewerbegebiet Ost - erweitert um die Bereiche Anschlussstelle Kreisstraße HAS 10/Verbindungsstraße, Verbindungsstraße zwischen nördlichem und südlichem Teil des Gewerbegebietes Ost sowie um den Bereich der Regenrückhaltung.
Die Fläche des Eingriffsbebauungsplanes gliedert sich wie folgt auf:
Geltungsbereich
Größe des Geltungsbereiches, Eingriffsbebauungsplan
Fläche
in %
13,1 ha
100,00 %
= Bruttobaufläche
131.042 m²
100,00 %
./. Verkehrsflächen
13.848 m²
10,57 %
./. davon bestehende Kreisstraße HAS 10
3.433 m²
2,62 %
./. davon Verbindungsstraße
7.707 m²
5,88 %
2.779 m²
2,12 %
135 m²
0,10 %
./. Öffentliche Flächen zum Schutz, Entwicklung und
Pflege von Natur und Landschaft
21.124 m²
16,12 %
./. Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
2.105 m²
1,61 %
./. Fläche für Landwirtschaft
2.341 m²
1,79 %
./. Fläche für Regenrückhaltung
6.310 m²
4,81 %
658 m²
0,5 %
./. Nicht überbaubare Fläche
15.010 m²
11, 45 %
Überbaubare Fläche
66.732 m²
50,94 %
./. Erdwege
./. Öffentliche Grünflächen
./. Fläche für Entwässerungsgraben
Die Größe des Ausgleichsbebauungsplanes beträgt ca. 1,74 ha. Für den Ausgleich des Eingriffsbebauungsplanes werden davon ca. 1,1 ha benötigt. Die Restfläche wird auf das Ökokonto der Stadt
Haßfurt gebucht.
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6.
Inhalt des Bebauungsplanes
6.1
Art der baulichen Nutzung
Das Plangebiet wird als Gewerbegebiet (gemäß § 8 BauNVO) mit Einschränkungen festgelegt.
Nicht zulässig sind Handels- und Einzelhandelseinrichtungen sowie Anlagen für sportliche Zwecke.
Ausnahmsweise können im Rahmen von § 11 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO zugelassen werden: Bau- und
Heimwerkermärkte, Gartencenter, Märkte für Holz- und Bauelemente wie Fenster und Türen, KFZ
und Zubehör sowie Motorrad und Zubehör.
6.2
Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird bestimmt durch die Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ), Zahl der Vollgeschosse und Höhenfestsetzungen.
Als Grundflächenzahl wird 0,8 und als Geschossflächenzahl 2,4 festgesetzt. Die Baumassenzahl beträgt 10,0. Die Traufhöhe wird auf 12,0 m über Oberkante natürliches Gelände festgelegt.
Für die Grundstücke wird eine Mindestgröße von 3000 m² festgesetzt.
6.3
Bauweise
Im Gewerbegebiet Haßfurt Ost wird eine abweichende Bauweise entsprechend § 22 Abs. 4 BauNVO
festgelegt. Gebäude sind wie bei offener Bauweise mit seitlichem Grenzabstand zu errichten, wobei
die Gebäudelänge 50 m überschreiten darf, aber auf Maximallänge von 200 m je Einzelgebäude begrenzt wird. Bei Gebäudeabmessungen über 20 m sind in mindestens diesem Abstand räumliche
Gliederungen entlang der Fassade vorzusehen.
Gebäude dürfen nur innerhalb der Baugrenzen errichtet werden. Nebenanlagen entsprechend § 14
Abs. 1 BauNVO dürfen außerhalb der Baugrenzen nicht errichtet werden. Stellplätze und Garagen
sind nach § 12 Abs. 6 BauNVO außerhalb der durch Baugrenzen festgelegten Baufelder unzulässig.
Zur Fahrbahn der Kreisstraße HAS 10 im Norden des Plangebietes ist ein 15 m breiter Schutzstreifen von jeglicher Bebauung freizuhalten. Innerhalb dieser Zone dürfen keine Nebenanlagen im Sinne
von § 14 BauNVO und Werbeanlagen errichtet werden.
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7.
Immissionsschutz
Für die 6. Änderung und Neufassung mit Erweiterung „Gewerbegebiet Ost – nördlicher Teil“ wurden
von der Firma IBAS Ingenieurgesellschaft mbH schalltechnische Untersuchungen mit Gutachten
vom 17.04/24.04 (s. Anlage 3) mit nachfolgendem Ergebnis erstellt, wobei für die Ermittlung der
Emmissions- und Zusatzkontingente die angrenzende Kleingartenanlage (schalltechnisch) als Gemischte Baufläche (MI) betrachtet wurde:
Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in nachfolgender Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 weder tags (6.00 – 22.00 Uhr) noch nachts
(22.00 – 6.00 Uhr) überschreiten.
Planungsgebiet
Emmissionskontingent LEK in dB
Tag (6.00 Uhr – 22.00 Uhr)
Nacht (22.00 – 6.00 Uhr)
Teilfläche TF1*
60
45
Teilfläche T2*
61
46
Teilfläche T3*
57
42
Teilfläche T4*
57
42
Für die im Plan dargestellten Richtungssektoren A, B, C und D erhöhen sich die Emissionskontingente LEK um folgende Zusatzkontingente LEK,zus
Richtungssektor*
Zusatzkontingent LEK,zus. in dB
Tag
Nacht
A
1
1
B
5
5
C
4
5
D
5
5
* entsprechend im Bebauungsplan dargestellt
Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach DIN 45691, wobei in
den Gleichungen (6) und (7) für Immissionsorte j im Richtungssektor k, L EK,i durch LEK,i + LEK,zus,k zu
ersetzen ist.
Hinweise:
- Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplanes, wenn
der Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert an den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 15 dB unterschreitet (Relevanzgrenze).
- Bei der Neuerrichtung und Änderung von Bauvorhaben und Nutzungen ist mit der Bauaufsichtsbehörde die Erstellung und ggf. Vorlage eines schalltechnischen Nachweises abzustimmen.
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8.
Denkmalpflege
Wer Bodendenkmäler auffindet ist nach Art. 8 Abs. 1 DSchG verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und Besitzer des Grundstückes sowie der Unternehmer und der Leiter
der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeit befreit.
Nach Art. 8 Abs. 2 DSchG sind die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort bis zum Ablauf
von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.
9.
Stellungnahme Bayernwerk AG vom 21.08.2014
Die Schutzzone der im Geltungsbereich verlaufenden 110-kV-Freileitung Haßfurt-Hofheim, Ltg. Nr.
Ü30.0 beträgt 30,00 m beiderseits der Leitungsachse.
Die Schutzzone der im Geltungsbereich verlaufenden 20-kV-Freileitung beträgt 15,0 m beiderseits
der Leitungsachse.
- Bauwerke/bauliche Anlagen dürfen im Schutzzonenbereich nur nach Zustimmung der Bayernwerk AG errichtet werden. Zur Überprüfung, ob die Zustimmung erteilt werden kann, benötigt die
Bayernwerk AG die detaillierten Baupläne.
- An den Masten ist ein Arbeitsbereich von 20 Metern, gemessen ab Fundamentaußenkante sowie
der Bereich unter den Traversen freizuhalten. Die Zufahrt zum Mast muss auch mit LKW gewährleistet sein.
- Krananlagen im Schutzzonenbereich dürfen nur mit Zustimmung der Bayernwerk AG errichtet
werden.
- Grundsätzlich darf im Schutzzonenbereich weder Erdaushub gelagert, noch dürfen sonstige Maßnahmen durchgeführt werden, die das bestehende Erdniveau unzulässig erhöhen. Sind jedoch
solche Geländeniveauveränderungen unvermeidbar, so ist in jedem Fall die vorherige Zustimmung der Bayernwerk AG erforderlich.
- Die Lagerung von Heu und Stroh oder anderen stark brennbaren oder explosiven Stoffen ist im
Schutzzonenbereich nicht gestattet.
- Abgrabungen im Mastbereich können die Standsicherheit des Mastes gefährden und sind nur mit
dem Einverständnis der Bayernwerk AG möglich. Dies gilt auch für vorübergehende Maßnahmen.
- Bei Anpflanzungen innerhalb des Schutzzonenbereiches der Freileitung ist darauf zu achten,
dass nur Gehölze mit einer maximalen Aufwuchshöhe von 2,50 m angepflanzt werden, um den
Mindestabstand zur Freileitung auf jeden Fall einzuhalten.
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Innerhalb der Baubeschränkungszone des Mastbereichs der 110-kV-Freileitung (22,0 m beiderseits der Leitungsachse) ich eine maximale Bauhöhe von 15,0 m (gemessen ab best. Gelände
227,00 m ü. NN) zulässig.
10.
Verfahrensvermerke
Der Stadtrat hat am 28.07.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes „6. Änderung und Neufassung
mit Erweiterung Gewerbegebiet Ost – nördlicher Teil“ in der Gemarkung Haßfurt beschlossen. Der
Aufstellungsbeschluss wurde am 02.08.2014 ortsüblich bekanntgemacht (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 04.08.2014 bis 01.09.2014
statt. Die vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB fand vom 04.08.2014 bis 01.09.2014 statt.
Der Stadtrat hat am 08.06.2015 die Billigung und Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes
mit Begründung in der Fassung vom 08.06.2015 beschlossen. Dieser wurde gem. § 3 Abs. 2 BauGB
in der Zeit vom 18.06.2015 bis 17.07.2015 öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 10.06.2015 ortsüblich bekanntgemacht. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 18.06.2015 bis 17.07.2015.
Am …….. beschloss der Stadtrat den Bebauungsplan mit Begründung in der Fassung vom ……….
als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB).
Die Satzung über den Bebauungsplan wurde am …….. ausgefertigt. Der Satzungsbeschluss wurde
am ……… ortsüblich bekanntgemacht (§ 10 Abs. 3 BauGB). Der Bebauungsplan mit Begründung ist
mit der Bekanntmachung rechtsverbindlich geworden und wird seitdem zu den allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Auf die Rechtsfolgen der §§ 44 und
215 BauGB ist hingewiesen worden.
AUFGESTELLT
BAURCONSULT
Raiffeisenstraße 3
97437 Haßfurt
T +49 9521 696 0
Haßfurt, 08.06.2015
Markus Schlichting
M.Sc. Urbanistik
Abteilung Städtebau
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