Begründung - Stadt Haßfurt

Werbung
VORHABEN
12. Änderung Flächennutzungsplan Stadt Haßfurt,
Bereich "Gewerbegebiet Ost - nördlicher Teil" Haßfurt
VORHABENSTRÄGER
Stadt Haßfurt
LANDKREIS
Haßberge
Begründung
ZUM ENTWURF VOM 08.06.2015
VORHABENSTRÄGER:
AUFGESTELLT:
Stadt Haßfurt
Hauptstraße 5
97437 Haßfurt
T +49 9521 688 0
BAURCONSULT
Raiffeisenstraße 3
97437 Haßfurt
T +49 9521 696 0
Haßfurt, 08.06.2015
Haßfurt, 08.06.2015
135759-03
INHALTSVERZEICHNIS
SEITE
1.
Planungsgrundlagen .................................................................................................................................. 3
2.
Planungsziel ............................................................................................................................................... 4
3.
Lage und Größe des Planungsgebietes ...................................................................................................... 4
4.
Inhalte der 12. Änderung........................................................................................................................... 5
5.
Natur, Artenschutz, Landschaftsbild ......................................................................................................... 6
6.
Hinweise .................................................................................................................................................... 6
7.
Verfahrensvermerke.................................................................................................................................. 7
Anlage 1: Umweltbericht
Seite 2 von 7
1.
Planungsgrundlagen
Aufgrund einer geänderten Erschließungsstruktur wurde vom Stadtrat Haßfurt ein Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung und Neufassung des Bebauungsplanes mit Erweiterung Gewerbegebiet Ost
– nördlicher Teil gefasst.
Im Flächennutzungsplan wurde ein Teil der Fläche des Eingriffsbebauungsplanes in der 6. Änderung
von einem Gewerbegebiet in ein Allgemeines Wohngebiet geändert. Ein Verfahren, um den Bebauungsplan dem Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern wurde eingeleitet, jedoch nach der
vorzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit eingestellt. Die Art der baulichen Nutzung des Bebauungsplanes ändert sich somit gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan nicht.
Im aktuell rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist die Fläche des Eingriffsbebauungsplanes teils als
Allgemeines Wohngebiet, teils als Fläche für Grünlandnutzung, teils als Grünfläche und teils als Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dargestellt. Um den Vorgaben des § 8 Abs. 2 BauGB –
der Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan - zu entsprechen, erfolgt die
Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes.
Es handelt sich um die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Haßfurt.
Ausschnitt Flächennutzungsplan 12. Änderung (Kartengrundlage 6. Änderung Flächennutzungsplan)
Seite 3 von 7
2.
Planungsziel
Aufgrund der regen Nachfrage nach Gewerbeflächen im südlichen Teil des Gewerbegebietes Ost
wird es erforderlich, im nördlichen Bereich weitere Gewerbeflächen auszuweisen. Um bei Nachfragen von Gewerbetreibenden baureife Flächen zur Verfügung stellen zu können, wird das im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ausgewiesene Allgemeine Wohngebiet (WA) in ein Gewerbegebiet
umgewandelt.
3.
Lage und Größe des Planungsgebietes
Der Änderungsbereich für den Eingriffsbebauungsplan liegt im Osten der Stadt Haßfurt nördlich des
bereits bestehenden Teils des Gewerbegebiets Ost. Im Norden des Änderungsbereichs grenzt die
Kreisstraße HAS 10 an, im Osten und Süden landwirtschaftliche Flächen und im Westen Dauerkleingärten. Im Süden des Änderungsbereichs des Eingriffsbebauungsplanes verläuft der Sterzelbach.
Luftbild Geltungsbereich 12. Änderung Flächennutzungsplan
Seite 4 von 7
Die Flächennutzungsplanänderung nördlich des bestehenden Gewerbegebietes Ost umfasst für den
Bereich des Eingriffsbebauungsplanes die folgenden Flurstücksnummern der Gemarkung Haßfurt
ganz oder teilweise:
2552 (T), 2554 (T), 2612 (T), 2613, 2614, 2615, 2617 (T), 2618 (T), 2619, 2620, 2621, 2622, 2623,
2624, 2625 (T), 2634 (T), 3475 (T), 3476 (T), 3477 (T), 3478 (T), 3479 (T), 3480 (T), 3481 (T),
3482 (T)
Der Änderungsbereich für den Ausgleichsbebauungsplan umfasst die Flurstücke 2711 und 2713 der
Gemarkung Haßfurt vollständig.
Der Geltungsbereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Haßfurt umfasst insgesamt eine Fläche von 14,84 ha (Eingriffsbebauungsplan 13,10 ha + Ausgleichsbebauungsplan
1,74 ha).
4.
Inhalte der 12. Änderung
Da derzeit der Bedarf nach Wohnbauflächen in der Stadt Haßfurt nicht in dem Maße wie bisher im
Flächennutzungsplan dargestellt besteht, gleichzeitig jedoch eine rege Nachfrage nach Gewerbeflächen gegeben ist, erfolgt mit der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Haßfurt eine
Änderung eines Allgemeinen Wohngebietes im Osten der Stadt Haßfurt (südlich der Kreisstraße
HAS 10) in ein Gewerbegebiet sowie in Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Natur und Landschaft.
Die Fläche des zukünftigen Gewerbegebietes umfasst im rechtskräftigen Flächennutzungsplan zudem eine Fläche für Grünlandnutzung, eine Grünfläche sowie eine Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Dem Gebot des Flächensparens entsprechend erfolgt in dem Geltungsbereich der 12. Änderung des
Flächennutzungsplanes eine Konzentration der Gewerbegebietsflächen an einem Standort. Ein Teil
der Ausgleichsflächen wird im Süden des Geltungsbereiches, entlang des Sterzelbaches angelegt.
Zudem wird ein Teil des Ausgleiches (1,1 ha) außerhalb des Geltungsbereichs des Eingriffsbebauungsplanes – auf dem Flurstück 2711 - realisiert. Im Rahmen des Ausgleichsbebauungsplanes wird
das gesamte Flurstück 2711 sowie 2713 von Ackerland in Grünland aufgewertet. Die Fläche, die
nicht als Ausgleich für den Bebauungsplan 6. Änderung und Neufassung mit Erweiterung Gewerbegebiet Ost benötigt wird, wird dem Ökokonto der Stadt Haßfurt gutgeschrieben. Die Fläche für den
Ausgleichsbebauungsplan wird in der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes dargestellt.
Gleichzeitig wird im Rahmen der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Haßfurt die im
rechtskräftigen Flächennutzungsplan eingetragene Vorrangfläche für den Abbau von Sand und Kies
im Süden des Stadtgebietes gemäß dem Regionalplan vom 18.01.2008 nicht mehr dargestellt.
Seite 5 von 7
5.
Natur, Artenschutz, Landschaftsbild
Die 6. Änderung und Neufassung des Bebauungsplanes mit Erweiterung Gewerbegebiet Ost – nördlicher Teil führt zu einem Eingriff im Sinne des Naturschutzrechtes. Maßnahmen zur Vermeidung,
Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen erfolgen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Umweltbericht). Die Ausgleichsmaßnahmen für den Bebauungsplan werden
zum Teil im Gebiet des Eingriffsbebauungsplanes und zum Teil im Gebiet des Ausgleichsbebauungsplanes auf einem Teil des Flurstücks 2711 der Gemarkung Haßfurt realisiert.
Im Geltungsbereich des Eingriffsbebauungsplanes werden 3- bzw. 5-reihige Baum-Strauch-Hecken
sowie 3- bzw. 5-reihige Strauchhecken gepflanzt. Zudem werden entlang des Sterzelbaches durch
die Aufweitung des Gewässerbettes, die Schaffung von Flachwasserzonen durch Vorlandabtrag, die
Anreicherungen des Gewässers mit Totholz sowie die Initialpflanzung von Hochstauden naturnahe
Gewässerlebensräume angelegt.
Auf den beiden Flurstücken des Ausgleichsbebauungsplanes (Nr. 2711 und 2713) mit einer Gesamtgröße von 1,74 ha wird Ackerland durch Mahdgutübertragung in Grünland umgewandelt. Für
den Ausgleich des Eingriffsbebauungsplanes wird von dem Ausgleichsbebauungsplan eine Fläche
im Umfang von 1,1 ha benötigt und somit angerechnet. Die Restfläche des Flurstücks 2711 sowie
das Flurstück 2713 werden dem Ökokonto der Stadt Haßfurt gutgeschrieben.
6.
Hinweise
Durch das Gebiet der 12. Flächennutzungsplanänderung verläuft die 110 kV-Freileitung HaßfurtHofheim, Ltg.Nr. Ü30.0 der Bayernwerk AG, mit Schutzzonenbereich von 30,0 m beidseitig der Leitungsachse.
Seite 6 von 7
7.
Verfahrensvermerke
Der Stadtrat hat am 28.07.2014 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich „Gewerbegebiet
Ost – nördlicher Teil“ in der Gemarkung Haßfurt zu ändern (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 04.08.2014 bis 01.09.2014
statt. Die vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB fand vom 04.08.2014 bis 01.09.2014 statt.
Der Stadtrat hat am 08.06.2015 die Billigung und Auslegung des Entwurfes des Änderungsplanes
mit Begründung i.d.F. vom 08.06.2015 beschlossen. Dieser wurde gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der
Zeit vom 18.06.2015 bis 17.07.2015 öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden am
10.06.2015 ortsüblich bekanntgemacht. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 erfolgte vom 18.06.2015 bis 17.07.2015.
Am ………... hat der Stadtrat den Plan mit Begründung in der Fassung vom ……….. anerkannt und
festgestellt (§ 1 Abs. 2, § 5 BauGB). Das Landratsamt Haßberge hat die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Bescheid vom ……… genehmigt.
Der Plan wurde am ……… ausgefertigt. Die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung wurde am ………….. ortsüblich bekannt gemacht, § 6 Abs. 5 BauGB. Die Flächennutzungsplanänderung mit Begründung ist mit der Bekanntmachung wirksam geworden und wird seitdem zu den allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Auf die Rechtsfolgen des § 215 BauGB ist hingewiesen worden.
AUFGESTELLT
BAURCONSULT
Raiffeisenstraße 3
97437 Haßfurt
T +49 9521 696 0
Haßfurt, 08.06.2015
Markus Schlichting
M.Sc. Urbanistik
Abteilung Städtebau
Seite 7 von 7
Herunterladen