Als letzter deutscher Gouverneur in Kamerun: Karl

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Florian Hoffmann
Als letzter deutscher Gouverneur in Kamerun:
Karl Ebermaier (1862-1943)
Die Ära des Kolonialismus, ein ebenso
exotisches wie umstrittenes Kapitel der jüngeren
deutschen Geschichte, hat in den letzten beiden
Jahrzehnten, vor allem nach dem deutschen
„Kolonialjubiläum“ 1984, der Unabhängigkeit
Namibias 1990 und jüngst besonders im
Kontext der Erinnerung an die Niederschlagung der Aufstände in Deutsch-Südwestafrika
und Deutsch-Ostafrika eine vielseitige Aufmerksamkeit erfahren. Die Aufarbeitung dieses
vergleichsweise kurzen Zeitabschnitts wurde
unter verschiedenen Gesichtspunkten betrieben
und hat – etwa in der Bewertung des Verhaltens
der Kolonialherren gegenüber den indigenen
Gesellschaften – zu mancher Kontroverse
geführt. Der noch immer aktuelle Diskurs um
den „Genozid“-Begriff im Zusammenhang mit
dem Vorgehen der deutschen Schutztruppe
gegen die Herero in Südwestafrika zeigt, daß
das Interesse ungebrochen ist.
Personengeschichtliche Aspekte traten dabei
meist in den Hintergrund. Bekannte „Kolonialpioniere“ wie Hermann v. Wissmann, Carl
Peters, Gustav Nachtigal oder Adolf Lüderitz
haben zwar in früheren Jahren eine umfassende
Würdigung erlebt, die Repräsentanten der
Verwaltung in der Spätphase des deutschen
Kolonialismus hingegen blieben weitgehend
unbeachtet.1 Zu den leitenden Beamten der
deutschen Schutzgebiete gehörte auch ein
Wuppertaler: der letzte Gouverneur von
Kamerun, Karl Ebermaier, der von 1912 bis
1916 die Geschicke der Kolonie leitete.
Kindheit und Jugend verbrachte Ebermaier
in Elberfeld, wo er am 2. Oktober 1862 als
Sohn des K. Preuß. Staatsprokurators Friedrich
Wilhelm Ebermaier und seiner Frau Sophie,
geb. Küntzel zur Welt kam. Hier legte er auch
im Frühjahr 1881 am humanistischen Gymnasium seine Reifeprüfung ab.2 Nach dem
Abitur ging er zunächst nach Marburg und
schrieb sich dort zum Sommersemester 1881
zum Studium der Rechtswissenschaften ein,3
18
wechselte aber schon im folgenden Wintersemester an die Universität Tübingen4 und
wurde im Sommersemester 1882 beim dortigen Corps Rhenania rezipiert.5 Zum Wintersemester 1882/83 verließ er die Alma mater
Tubingensis.6 Es folgte noch ein Semester in
Berlin, dann in Bonn, ehe er im März 1884 in
Köln das Referendarexamen ablegte. Ab
Herbst 1884 diente er als Einjährig-Freiwilliger beim Infanterie-Regiment Vogel von
Falckenstein (7. Westfälisches) Nr. 56 in Cleve,
dem er zuletzt als Hauptmann der Reserve
angehörte.
Gouverneur Dr. Karl Ebermaier (1862-1943)
Am 7. Juli 1884 wurde Ebermaier Referendar beim Oberlandesgericht in Köln, im
Februar 1888 legte er sein Assessorexamen ab
und war als Gerichtsassessor beim Amtsgericht
Bonn tätig. 1897 erhielt er eine Stellung als
Landrichter in seiner Heimatstadt Elberfeld.
Unklar ist, wann er den Entschluß faßte, zur
Koloniallaufbahn zu wechseln. Noch im selben
Jahr muß er jedoch in die Kolonialabteilung
des Auswärtigen Amtes eingetreten sein, denn
bereits im Januar 1898 wurde er als Oberrichter und Auditeur der Schutztruppe für
Deutsch-Ostafrika nach Dar-es-Salâm entsandt.7
Seine Karriere dort war aber recht kurz und
endete bereits im Mai desselben Jahres: Wegen
eines Pistolenduells mit dem Apotheker Wilms
wurde er mit drei Monaten Festungshaft
bestraft und aus dem Reichsdienst entlassen.8
Der Vorfall fand auch in der deutschen Presse
seinen Niederschlag. Man sprach vom
„ostafrikanischen Duellskandal“, „der […] bei
einem Gelage entstanden ist und in seiner
Entwicklung den ‚häßlichsten Eindruck‘
gemacht“ habe.9
Ebermaier trat also in den preußischen
Justizdienst zurück und wurde zum Landrichter in Essen bestellt. Ein Jahr später erhielt
er den Charakter eines Oberrichters. Seine
Qualifikationen für den Kolonialdienst scheinen
nichts desto trotz hervorragend gewesen zu
sein. Als sich die Wogen geglättet hatten,
wurde er nämlich in die Kolonialabteilung
zurückberufen und avancierte 1903 zum Ersten
Referenten, Oberrichter und stellvertretenden
Gouverneur von Kamerun. Er übernahm
dort vorübergehend die Amtsgeschäfte des
amtierenden Gouverneurs Jesko v. Puttkamer,
der sich auf einer Reise in die deutschen
Tschadseeländer befand. Zu seinen besonderen
Aufgaben gehörte außerdem zur Steuerung der
stetig wachsenden Bürokratie in der Kolonie
die Neuorganisation der Gouvernementsbüros
und die Gliederung der Landesverwaltung in
Fachreferate.10 1904 unternahm er eine Reise
in das sogenannte ‚Grasland‘, die Savannenlandschaften Westkameruns, nach Fontem,
Bamenda, Batscham-Bagam und in die
Chefferie von Bamum.11 Im gleichen Jahr
übernahm er erneut die Leitung der Verwaltung
für den auf Heimaturlaub befindlichen
Gouverneur. In diese Phase fällt u.a. der
Ausbruch des Kriegs gegen die Anyang, eine
Volksgruppe im Crossfluß-Gebiet (Bezirk
Ossidinge, Westkamerun), die von einem
größeren Truppenaufgebot unter der Führung
des Kommandeurs der Schutztruppe, Oberst
Mueller, in monatelangen Kämpfen gewaltsam
unterworfen wurden. Charakteristisch ist die
distanzierte Haltung Ebermaiers gegenüber
den Spitzen der Militärverwaltung, namentlich
Mueller, mit dem es wiederholt zu Kompetenzstreitigkeiten, Auseinandersetzungen über
das Vorgehen gegen die unruhigen indigenen
Gesellschaften des Graslandes und über die
Beurteilung des Militäreinsatzes gab.12 Zunächst
kehrte er allerdings für einige Zeit als Hilfsarbeiter in der Kolonialabteilung nach Berlin
zurück. Die Phase der großen Kolonialkriege –
wie in Südwest- und Ostafrika kam es auch in
Kamerun in dieser Phase zu weiteren bewaffneten Konflikten – erlebte er am heimischen Schreibtisch.13 Erst 1912 sollte er in
leitender Funktion nach Afrika zurückkehren.
An dieser Stelle sei ein kurzer Überblick
über die Entwicklung der Kolonie vor Ebermaiers Amtsantritt als Gouverneur eingeschoben: Die deutsche Machtposition in
Kamerun war nach der Gründung der Kolonie
1884 zunächst auf die Küstenregionen um die
Haupthandelsplätze Duala, Victoria, GroßBatanga und Kribi beschränkt, wo es in erster
Linie um die wirtschaftlichen Interessen
deutscher Handelshäuser ging. Wegen des
ungesunden Klimas galt das Schutzgebiet
ohnehin nie als Siedlungskolonie und die
auf Erhalt ihres Transferhandelsmonopols
bedachten segmentären Gesellschaften des
Waldlandes im unmittelbaren Hinterland der
Küstenregion leisteten der Penetration ihrer
Siedlungsgebiete durch europäische Kaufleute
und militärische und wissenschaftliche Expeditionen mitunter heftigen Widerstand. Aus
diesem Grunde blieb das weitere Vordringen
zögerlich und wurde erst ab 1898 unter dem
Druck der „Adamaua-Enthusiasten“14 im
Reich zur Manifestation deutscher Interessen
gegenüber dem Vordringen der Engländer und
Franzosen in Richtung Tschadsee forciert.
19
Zur Gewährleistung der inneren Sicherheit
war 1891 die Formierung einer Polizeitruppe
erfolgt, die nach einer Meuterei (sog.
„Dahomey-Aufstand“) 1894 in eine militärisch
strukturierte Schutztruppe umgewandelt wurde.
Die deutsche Militärmacht bestand im Jahre
1900 aus 40 deutschen Offizieren, 53 Unteroffizieren und 900 afrikanischen Chargen und
Mannschaftsdienstgraden. 1891-94 erfolgte
sukzessive die „Pazifizierung“ des Waldlandes
im unmittelbaren Hinterland der Küste, ab
1898/99 durch den Wute-Adamaua-Feldzug
die Eroberung des Hochplateaus von Zentralkamerun und der innerhalb der deutschen
Interessensphäre gelegenen Subemirate von
Fombina (Adamaua). Die Tschadseeländer
(Bornu, Mandara und die Kotoko-Sultanate am
Schari) waren 1901 durch die französische
Kolonialarmee erobert worden und wurden,
soweit sie in den bilateralen Abkommen mit
Großbritannien und Frankreich dem Deutschen
Reich zuerkannt worden waren, 1902 geräumt
und von der Schutztruppe besetzt. Besonders
in den Bergregionen an der Grenze zu BritischNigerien und in den Urwäldern des Südostens
kam es aber immer wieder zu Widerstand und
Auflehnung gegen die deutsche Herrschaft. So
schrieb noch 1910 der Kolonialwissenschaftler
Kurt Hassert: „Da aber die Hochlandbevölkerung sehr kriegerisch ist und der
deutschen Herrschaft noch keineswegs unterworfen scheint, so können die Zustände im
Kameruner Hinterlande noch lange nicht als
befriedigend gelten.“15
Am 4. November 1911 kam es zwischen
dem Deutschen Reich und Frankreich zur Bereinigung der zweiten Marokkokrise zum Abschluß
des durch den damaligen Staatssekretär im
Auswärtigen Amt, Alfred v. Kiderlen-Wächter,
ausgehandelten „Marokkoabkommens“, das
dem Reich als Ausgleich für den Verzicht auf
territoriale Ansprüche in Marokko und das
Zwischenstromland zwischen Logone und
Schari im äußersten Nordosten Kameruns im
Süden und Osten der Kolonie eine Flächenvergrößerung um ca. 50% auf Kosten der
französischen Besitzungen in Äquatorialafrika
einbrachte. Intention dieser Politik war – im
Hinblick auf eine erhoffte Aufteilung von
Belgisch-Kongo und die Gründung eines großen
deutschen Kolonialreichs in Mittelafrika – die
Anbindung des Schutzgebiets an das Kongobecken. Die verwaltungstechnische Integration
des „Neu-Kamerun“ genannten Gebietes
Eine Ehrenkompanie erwartet den Gouverneur Dr. Karl Ebermaier am Bahnhof Duala.
20
dauerte bis Juni 1913 an. In ökonomischer
Hinsicht war dieser Gebietszuwachs von
vergleichsweise geringem Interesse, er diente
trotz des Vorkommens von Kautschuk, Elfenbein, Ölfrüchten und Nutzhölzern vorläufig
weder als relevante Rohstoffquelle, noch als
Absatzmarkt für deutsche Exportprodukte und
galt zudem als endemisches Schlafkrankheitsgebiet für Europäer als ausgesprochen
ungesund. Das Land war verkehrstechnisch
nahezu unerschlossen und größtenteils an
französische Konzessionsgesellschaften vergeben, die durch den Raubbau an den
Naturschätzen der weiteren Entwicklung eher
schadeten. Somit war das Abkommen allenfalls als bescheidener Prestigegewinn und
Ausflucht aus der selbst verursachten Marokkokrise zu betrachten, ohne daß der ebenfalls
propagierte Zugewinn des gesamten französischen Kongogebiets geglückt wäre.16
Entsprechend abschätzig fielen neben den
Angriffen in der deutschnationalen Presse auch
die Kommentare zahlreicher Experten aus:
„Von den Kolonialleuten wurde dieser dilettantische Abschluß eines den berechtigten
Ansprüchen Deutschlands keineswegs entsprechenden Vertrages im höchsten Maße
mißbilligt. Wie der Kolonialstaatssekretär
[Friedrich v. Lindequist], reichte deswegen
auch der Gouverneur von Kamerun, Dr. Gleim,
sofort seinen Abschied ein.“17 Damit war der
Posten vakant. Ebermaier sollte diese Lücke
füllen und wurde auf Grund seiner früher in
Kamerun gesammelten Erfahrungen zu Gleims
Nachfolger ernannt.
Am 28. März 1912 traf der neue
Gouverneur in Kamerun ein. Drei Themenkomplexe sollten seine Tätigkeit in den zwei
Jahren bis zum Ausbruch des Weltkrieges
bestimmen: die Reorganisation der Verwaltung,
namentlich in den Residenturbezirken Nordkameruns, die wirtschaftliche Lage im Südbezirk und Auseinandersetzungen um die
Rassensegregation in der Küstenstadt Duala,
Kameruns kommerziellem Zentrum
Schon im Juni 1912 unternahm Ebermaier
Reisen in den Süden der Kolonie, nach Kribi
und Ebolowa. Im Juli des gleichen Jahres ist
seine Anwesenheit in Jaunde, dem ökono-
mischen und militärischen Mittelpunkt Zentralkameruns, belegt,18 und von November
1912 bis Juni 1913 reiste er, zehn Jahre nach
Jesko v. Puttkamer als zweiter leitender
Beamter der Kolonie, nach Adamaua und dem
Tschadsee. Im August 1913 erließ er unter dem
Eindruck dieser Expedition neue „Richtlinien
für die Ausübung der Verwaltung im Bereiche
der Residenturen Mora, Garua und Ngaundere“
(11.8.1913).19 Fombina/Adamaua und die
Tschadseeländer waren nach ihrer Okkupation
1901/02 nicht wie die Militärbezirke und
zivilen Bezirksämter des übrigen Schutzgebietes unter unmittelbare Verwaltung durch
deutsche Offiziere oder Zivilbeamte genommen worden, sondern blieben nach dem
System der „indirect rule“ (das die Briten
zuvor mit Erfolg in der Nachbarkolonie
Northern Nigeria eingeführt hatten) unter der
Administration der im Vergleich zu den
segmentären Gesellschaften des Südens vermeintlich „höherstehenden“ islamischen Machthaber, denen die Militärresidenten lediglich
mit beratender Funktion zur Seite standen.
Auch Rechtsprechung und Polizeigewalt blieben
weitgehend in den Händen der traditionellen
Eliten. Die Schutztruppe diente hier lediglich
zum Schutz vor Unruhen, wie sie 1907/09 von
islamisch-mahdistischen Predigern hervorgerufen wurden, und zur Unterwerfung und
administrativen Einbindung der schwer zugänglichen Bergländer, die als Rückzugsräume für
die meist segmentär organisierten autochtonen
Gesellschaften vor den islamischen Reitertruppen dienten.
Die neuen Residenturinstruktionen bedeuteten die Verlegung des Sitzes der Residentur
„Deutsche Tschadseeländer“ von Kusseri am
Schari nach dem strategisch günstiger gelegenen Mora im Mandaragebirge und die
Teilung der Residentur Adamaua in zwei
selbständige Residenturbezirke Garua und
Ngaundere. Mit der Neuorganisation ging die
Beseitigung der Autonomie der moslemischen
Fulbe-Subemirate (Lamidate) einher. Die
Residenturen erhielten nun weitgehend freie
Hand zur „Eindämmung und Unterdrückung
aller Bestrebungen“ gegen die deutsche Kolonialherrschaft. Die Schutztruppe konnte ohne
21
Genehmigung des Gouverneurs auch zu
Polizeizwecken eingesetzt werden, den einheimischen Herrschern wurden Polizeiaufgaben
und Gerichtsbarkeit abgesprochen. Der Erlaß,
der zu einer Angleichung der Verwaltungsstrukturen an die im Süden des Schutzgebietes
geübte Praxis führen sollte, hat allerdings bis
zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges keinen
größeren Niederschlag mehr gefunden.20 Auch
Überlegungen über die Bildung einer zivilen
Provinzialbehörde für den gesamten Norden,21
mit der Ebermaier den Prozeß der Entmilitarisierung der Verwaltung vorantreiben
wollte (bisher wurden die Residenturen von
Offizieren der Schutztruppe geleitet) kamen
nicht mehr zur Ausführung.
Mit den zunehmenden politischen Spannungen in Europa kam die Frage einer Verbesserung der Landesverteidigung auf. Nach
der zweiten Marokkokrise 1911 wurde die
Verteidigung der Kolonien Gegenstand einer
ausführlichen Erörterung im Kommando der
Schutztruppen in Berlin. Der für Kamerun
zuständige Referent betonte die Notwendigkeit
einer starken Küstenbefestigung und der
Verstärkung der Schutztruppe, um das Schutzgebiet unter allen Umständen bis zum Friedensschluß zu halten. „Bei einem schiedsrichterlichen Austrag der Friedensverhandlungen sei es von wesentlicher Bedeutung, was
jede Partei in ihrem Besitz habe. Eine etwaige
Rückerwerbung der Kolonien nach dem Kriege
werde das Vielfache des zu ihrer Verteidigung
Notwendigen kosten.“22 Dagegen sprach sich
Ebermaier noch 1913 gegen eine weitere
Aufrüstung der Truppe aus, weil er, wie viele
führende Kolonialpolitiker und -beamte, der
Auffassung war, daß im Falle eines europäischen Krieges die Entscheidung über die
Kolonien alleine in Europa fallen werde.
Gegenüber Kolonialstaatssekretär Wilhelm
Heinrich Solf äußerte er sich in einem Bericht:
„Ich würde sogar in der bestimmten Hoffnung
auf einen endlichen Sieg der deutschen Waffen
in der Heimat eher empfehlen, Teile der
Kolonie vorübergehend aufzugeben, als daß
von unserer Seite und durch unsere, aus einer
entsprechenden Verteilung der Schutztruppe zu
entnehmende Absichten der Anlaß zu einem
22
Wettrüsten auf afrikanischem Boden ausgeht,
das sowohl unserer Stellung als weiße Rasse,
wie auch der Erfüllung unserer kulturellen und
wirtschaftlichen Aufgaben den empfindlichsten Abbruch tun muß.“23 Daß die Befestigung
der Küste unterblieb, beruhte letztlich eher auf
finanziellen Erwägungen. Vier altertümliche
Geschütze, die in Duala an den beiden Ufern
des Wuri-Flusses in zwei durch Erdwälle
geschützten Geschützstellungen positioniert
waren und eher zu repräsentativen Zwecken
dienten, wurden im Sommer 1913 sogar
entfernt, weil ihr Gefechtswert gegenüber
gepanzerten Kriegsschiffen ohnehin unzulänglich war.24 Insgesamt kann man für
Ebermaiers Amtszeit deutliche Bestrebungen
zur Demilitarisierung der Verwaltung feststellen, gekennzeichnet durch die Überführung
von bisher militärisch besetzten Verwaltungsstellen in Altkamerun in zivile Strukturen.
Wirtschaftspolitisch bemühte sich Ebermaier um Kontinuität zu dem taktischen
Vorgehen seiner Vorgänger Dr. Theodor Seitz
und Otto Gleim. Die Jahre 1913/14 gelten
unter ökonomischen Gesichtspunkten als
Krisenjahre des Schutzgebietes. Durch großflächigen Raubbau an den wild vorkommenden
Kickxia-Beständen und teilweise Ausfuhr
minderwertiger Ware, die mit Plantagenkautschuk aus Malaysia und Ceylon nicht
konkurrieren konnte, war die Südkameruner
Gummiwirtschaft ab 1910 in eine existentielle
Notlage geraten.25 Zur Erlangung günstigerer
Produktionsbedingungen forderten die Händler
des Südbezirks, organisiert in der Handelskammer von Kribi, die Verbesserung der
Verkehrswege, die Erschließung der Wasserstraßen, verstärkten Wegebau und insbesondere den Bau einer Eisenbahnverbindung
von Kribi nach Ebolowa (Südbahn), die vom
Reichskolonialamt aber verworfen wurde.26
Als die Krise 1913 ihren Höhepunkt erreichte,
bewilligte der Gouvernementsrat in seinen
Etatverhandlungen eine Million Mark für den
Ausbau des Wegenetzes im Süden als Ersatz
für den Verzicht der Kautschukfirmen auf den
Bau der Bahnlinie. Außerdem erließ Ebermaier
eine „Verordnung über den Handel mit und die
Ausfuhr von Kautschuk“, die am 1. Oktober
1913 in Kraft trat und in erster Linie eine
gleichbleibend hohe Qualität des Produkts
gewährleisten sollte.27 Auseinandersetzungen
um die Ausfuhrzölle für Kautschuk, deren
Abschaffung von den betroffenen Unternehmen und von der Deutschen Kolonialgesellschaft mit Nachdruck gefordert wurden,
zogen sich noch bis in die erste Hälfte des
Jahres 1914 hin.
Ein weiteres großes Problem stellte der
Mangel an afrikanischen Arbeitern für den
Ausbau der Wege, Eisenbahnen und Wasserstraßen, vor allem aber für den wachsenden
Bedarf auf den Ölpalmen-, Kaffee-, Kakaound Kautschukplantagen in den Bezirken
Victoria und Buëa in Westkamerun dar, der
sich im Jahr 1913 deutlicher denn je bemerkbar
machte. Eine Neuordnung der Arbeiteranwerbung zugunsten der Pflanzungsgesellschaften verhinderten allerdings zunächst die
Kameruner Kaufleute, die ihre eigenen
Interessen bei der Deckung des Trägerbedarfs
gefährdet sahen.28 Der Streit zwischen
Befürwortern und Gegnern einer amtlichen
Arbeiteranwerbung wurde schließlich auch im
Reichstag ausgetragen. Trotz der schwierigen
Situation, in der er sich in einer Zwickmühle
zwischen Verwaltungsrücksichten und den
Forderungen der Kolonialwirtschaft befand,
unterstützte Ebermaier auch die im Dezember
1913 ursprünglich von Gegnern der kommerziellen „Arbeiterbeschaffung“ gegründete
„Deutsche Gesellschaft für Eingeborenenschutz“.29
Besonders angelegen war ihm der Ausbau
des Schulsystems für die indigene Bevölkerung. Als er die Gründung von Regierungsschulen in nicht missionierten Gebieten,
namentlich in den islamisch geprägten Bezirken des Nordens, vorantrieb, stieß er aber
auf Schwierigkeiten bei den in Kamerun
tätigen Missionsgesellschaften (Basler Mission,
Pallottiner), in deren Händen das Schulwesen
bis dahin weitgehend gelegen hatte. Daß er die
Tätigkeit der Mission auf dem Bildungssektor
durchaus schätzte, beweist der Umstand, daß er
bei der Planung eines eigenen Schulausschusses für die Kolonie, auch die Missionen
paritätisch berücksichtigte.30
Ebermaiers Verhältnis zur europäischen
Bevölkerung des Schutzgebiet, Kaufleuten,
Militärs, aber auch den ihm untergebenen
Beamten, war auf Grund seines launischen
Wesens und harschen Auftretens nicht unkompliziert. Im Falle des Ersten Referenten und
stellvertretenden Gouverneurs Hansen stand
auch wieder eine Duellforderung im Raum, die
nur durch Hansens freiwilligem Abschied aus
Kamerun bereinigt wurde.31 In einer Schrift
des Forschers Emil Zimmermann ist sogar von
einer „kleinen Palastrevolution unzufriedener
Beamter“ die Rede.32 Nichts desto trotz füllte
Ebermaier seine Funktion weitgehend souverän
und unangefochten bis in den Ersten Weltkrieg
hinein aus.
Überschattet wurde Ebermaiers Amtszeit
durch die geplante Enteignung der Bell- und
Akwa-Duala in den Jahren 1912/13, die zu
einem regelrechten innenpolitischen Fiasko
geriet. Die Verwaltung leitete zugunsten einer
völligen Rassentrennung die Zwangsumsiedlung der Duala von ihren traditionellen
Wohnplätzen in Bonanjo und Bonanku östlich
des Kamerunästuars weiter ins Hinterland ein.
Der Expropriationsbeschluß fiel schon 1910
unter Ebermaiers Vorgänger.33 Die Durchführung verzögerte sich indes am Widerstand
der Bevölkerung, die sich durch das Abschneiden des Zugangs zum Kamerunfluß nicht nur
in ihren verbrieften Rechten, sondern auch in
ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sah.
Schon bald nach der Veröffentlichung der
Pläne kam es zu Protesten unter der Leitung
des Duala-Führers Rudolf Manga Bell, die
zunächst wenig Wirkung zeigten und bei der
Verwaltung weitgehend auf Unverständnis
stieß. So konstatierte das Reichskolonialamt in
seinem Jahresbericht für die Jahre 1912/13:
„Die Eingeborenen bringen dieser in erster
Linie aus hygienischen Rücksichten beschlossenen Maßregel noch nicht das richtige
Verständnis entgegen. Sie vermuten dahinter
eine gewinnsüchtige Absicht der Regierung
oder schützen eine solche Vermutung wenigstens vor, um den eigentlichen Grund ihres
Widerstandes zu verschleiern, nämlich den
zähen Willen, ihrerseits mit dem Grund und
Boden zu spekulieren und aus ihm durch
23
Der Gouverneur besichtigt die Front. – (Alle Fotos aus: Erich Student: Kameruns Kampf 1914/
16, Berlin: Bernhard & Graefe, 2. Aufl., 1942).
Verkauf an die Weißen Gewinn zu ziehen, ohne
für die Werterhöhung des Bodens nennenswertes beizutragen.“34 Vordergründig sollte das
Projekt eine rassische Trennung der „weißen“
und „schwarzen“ Stadtviertel gewährleisten
(die hygienischen Maßnahmen galten in erster
Linie dem Schutz der europäischen Bevölkerung35 vor Malaria und anderen Seuchenkrankheiten), darüber hinaus aber auch das
Gelände am Fluß als Bauland der expandierenden Industrie (Hafen- und Eisenbahnanlagen) zuführen. Die berechtigten Interessen
der indigenen Bevölkerung wurden ignoriert.
In einer Petition an den Reichstag36
versuchten die Duala, die Vertreibung aus ihren
angestammten Siedlungsplätzen zu verhindern.
Die meisten Einwände wurden zwar von der
Verwaltung zurückgewiesen, doch war den
Duala im Schutzvertrag von 1884, der die
Grundlage für die deutsche Herrschaft in
Kamerun bildete, ihr Besitz ausdrücklich
garantiert worden. Die weitere Enteignung
wurde vorübergehend ausgesetzt. Dem entgegen bemühten sich die führenden Vertreter
der örtlichen Kolonialwirtschaft, organisiert im
Verband der Kamerun- und Togopflanzungen,
sowie der Verband der Kameruner Tabakpflanzer in Bremen um die Wiederaufnahme
24
des eingestellten Verfahrens.37
Die Lage eskalierte, als Rudolf Manga Bell
und sein Sekretär Ngoso Din trotz der
Intervention von Missionaren beider Konfessionen, wegen Hochverrats zum Tode verurteilt
wurden, weil sie zur Durchsetzung ihrer
Forderungen auch in England und Frankreich
um Unterstützung geworben hatten. Belastend
waren auch die Aussagen der einflußreichen
prodeutschen Potentaten von Bamum und
Bagam, die Manga Bell der Anstiftung zum
offenen Aufruhr gegen die deutsche Herrschaft
bezichtigten.38 Das Urteil, in der Hauptverhandlung von deutschen und afrikanischen
Beisitzern einstimmig beschlossen, kam am
8. August 1914 bereits unter dem Eindruck des
Kriegsausbruchs zur Vollstreckung.39 Eine Entscheidung, die nachträglich als schwere Fehlentscheidung empfunden wurde. So kommt auch
der Historiker H. G. Steltzer zu dem Schluß:
„Neben der Vernichtungsstrategie des Generals
von Trotha [im Feldzug gegen die Herero in
Deutsch-Südwestafrika 1904, d. Verf.] war die
Hinrichtung Manga Bells der größte menschliche und politische Fehler, den das Deutsche
Reich in seinen Schutzgebieten zu vertreten
hatte.“40
Für das ohnehin zerrüttete Verhältnis
zwischen den Duala bzw. ihren traditionellen
Führern und der deutschen Verwaltung war das
rigorose Vorgehen und der Vollzug des Urteils,
wie auch die weitere Umsetzung des Enteignungsbeschlusses fatal. Die Duala galten
ohnehin als „unzuverlässig“ und arbeiteten im
Laufe der weiteren Ereignisse den Ententemächten in die Hände. Die Lage verschärfte
sich, als schon kurz nach Ausbruch des
Weltkrieges englische und französische Kriegsschiffe die Joss-Platte, das Verwaltungszentrum
Dualas, unter Beschuß nahmen, wodurch sich
das Gouvernement zum umgehenden Handeln
veranlaßt sah. Ebermaier, der versuchte die
aufgebrachten Duala zu beschwichtigen, berief
die Stadt- und Dorfältesten, soweit sie nicht mit
Manga Bell gefangengesetzt worden waren, zu
einer Besprechung der Nachfolgefrage ein.
Nach der Beschießung der Stadt durch ein
englisches Kanonenboot am 11. September
wurden die Bell-Duala endgültig zur Umsied-
lung gezwungen.41 Viele Duala verließen die
Stadt und die umliegenden Dörfer und flüchteten sich in den Busch, wo sie versuchten, die
Bewohner des Hinterlandes für die Unterstützung der Briten zu gewinnen.
Ebermaier, als Gouverneur formell Oberbefehlshaber der Truppen, leitete nach Ausbruch
des Krieges die Mobilmachung ein und unterstellte die gesamte bewaffnete Macht des
Schutzgebiets einschließlich der Polizeitruppe
dem Kommando der Schutztruppe unter Major
Carl Zimmermann.42
Nachdem Verhandlungen über die Neutralisierung der Schutzgebiete Togo und Kamerun
gescheitert waren, erklärte der Gouverneur am
8. August den Kriegszustand. An die afrikanische Bevölkerung des Schutzgebiets erließ
er am gleichen Tag einen Aufruf zur Loyalität.
Obgleich zahlenmäßig unterlegen und alsbald
von jeglichem Nachschub abgeschnitten, konnte
die deutsche Schutztruppe einige Anfangserfolge erzielen: britische Einheiten wurden im
Norden über die gemeinsame Grenze zurückgeworfen, bei Garua am 29./31. August 1914
ein Bataillon fast vollständig versprengt. Der
Vormarsch der französischen Verbände erreichte
vorläufig nur die Grenzregion Neu-Kameruns.
Zum Schwerpunkt der Verteidigung entwickelten sich das Bezirksamt Jaunde östlich von
Duala und das Hochland von Ngaundere in
Süd-Adamawa. Mit zunehmendem Munitionsund Materialmangel infolge der Blockade der
Küste gerieten die deutschen Einheiten dann
aber deutlich ins Hintertreffen. Ebermaier und
Zimmermann entschieden sich letztlich dazu,
das Gros der weißen und farbigen Truppe auf
neutrales spanisches Gebiet zu überführen, um
Soldaten und Kriegsmaterial nicht in die
Hände des Gegners fallen zu lassen. Am 31.
Dezember 1915 verließen sie das Hauptquartier in Jaunde und marschierten an den
feindlichen Linien vorbei nach Rio Muni
(Spanisch-Äquatorialguinea). Mit der Kapitulation von Mora, dem letzten von der Schutztruppe gehaltenen Punkt, war am 18. Februar
1916 der Krieg in Kamerun beendet. Über
Santa Isabel auf Fernando Póo wurden die
meisten Deutschen zur Internierung nach
Spanien verbracht.
Ebermaier wurde Leiter der Interniertenverwaltung in Madrid. Trotz der anfänglich
entgegenkommenden Haltung der spanischen
Behörden wurde er dort mit zahlreichen
Hindernissen konfrontiert. Erst nach Wochen
erhielt er die Genehmigung, zur Abwicklung
der Rechnungsangelegenheiten ein Gouvernementsbüro einzurichten. Spanien hatte den
Ententemächten gegen Zusicherung freien
Geleits für die Kamerundeutschen zugebilligt,
daß nicht nur Militärangehörige, sondern auch
Zivilsten, einschließlich Frauen und Kinder, als
Internierte zu behandeln seien. Da sie so
mangels Arbeitsmöglichkeit ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten konnten, kam
es noch während des Krieges zu Entschädigungs- und Unterstützungsforderungen bei
der provisorischen Verwaltung.43 Auf Fernando
Póo befanden sich unter deutscher Führung
noch rund 12.000 afrikanische Angehörige der
Schutztruppe bzw. deren Familienmitglieder,
die Kamerun mit der Schutzgebietsleitung
verlassen hatten. Die Alliierten setzten der
spanische Regierung mit der Drohung einer
Blockade von Spanisch-Äquatorialafrika zu,
für den Fall, daß die afrikanischen Flüchtlinge
nicht nach Kamerun zurückgeführt und die
restlichen Deutschen nach Spanien überstellt
würden. Ebermaier wandte sich energisch
gegen diese Bestrebungen – letztlich ohne
Erfolg.44 Durch die Niederlage und den
erzwungenen Verzicht des Reiches auf seine
Kolonien zugunsten der alliierten und assoziierten Hauptmächte in Art. 119 des Versailler
Vertrages war jede weitere Bemühung um das
Schutzgebiet ohnehin vergebens. Wie Ebermaier vorausgesagt hatte, war das Schicksal
Kameruns „an Maas und Mosel“ entschieden
worden.
Ende 1919 kehrte Ebermaier als
Gouverneur a. D. nach Deutschland zurück. Er
wurde Vorsitzender einer Spruchkammer, später
Vertreter der Reichsinteressen beim Reichsentschädigungsamt. 1921 trat er in den einstweiligen Ruhestand, wurde 1926 wegen
Tropendienstbeschädigung endgültig pensioniert und ließ sich in Freiburg im Breisgau
nieder. Später zog sich nach Bernried in
Oberbayern zurück und verbrachte dort seinen
25
Lebensabend. 1922, schon sechzig Jahre alt,
heiratete er Helene Jung aus Neidenburg in
Ostpreußen; die Ehe blieb kinderlos. In
Bernried ist Karl Ebermaier am 21. August
1943 verstorben.
Anmerkungen:
1 Verdienstvolle Ausnahmen bilden die Überblicksdarstellung von L[ewis] Gann und Peter
Duignan: The Rulers of German Africa 18841914, Stanford/California 1977 und die Biographien der Kolonialstaatssekretäre Dernburg
(Werner Schiefel: Bernhard Dernburg. 18651937. Kolonialpolitiker und Bankier im wilhelminischen Deutschland, Zürich 1974) und
Solf (Peter J. Hempenstall, Paula Tanaka
Mochida: The lost man: Wilhelm Solf in
German history, Wiesbaden 2005).
2 Alfred Eberhard: Gymnasium zu Elberfeld.
Bericht über das Schuljahr 1880-1881, Elberfeld
1881, S. 13.
3 Auskunft von Frau AOR Prof. Dr. Auerbach
(Hess. StA Marburg) vom 6.9.1999.
4 UA Tübingen 5/32, fol. 115’.
5 Erich Bauer: Die Tübinger Rhenanen, o.O. [um
1936]. Das Studentenleben in all seinen Facetten
scheint er ausgiebig genossen zu haben: Sein
Tübinger Abgangszeugnis vermerkt unter dem
19. Januar 1882 eine vom Amtsgericht Elberfeld
ausgesprochene Geldstrafe wegen Ruhestörung
(UA Tübingen 40/48 Ntr 60). Die Matrikel
der Tübinger Rhenanen vermerkt sieben
Mensuren, „auf denen er dreimal unberührt auf
sein gefürchtetes Dessin Hochquart-Tiefquart
abstach.“ (Bauer a.a.O., S. 235).
6 Vgl. UA Tübingen 40/48, Nr. 60.
7 Das Deutsch-Ostafrika-Archiv. Inventar der
Abteilung „German Records“ im Nationalarchiv
der Vereinigten Republik Tansania, Dar-esSalaam, Band I, Marburg 1973, S. 137.
8 Karin Hausen (Deutsche Kolonialherrschaft in
Afrika. Wirtschaftsinteressen und Kolonialverwaltung in Kamerun vor 1914, [Zürich/
Freiburg i. Br. 1970], S. 308), spricht von einer
Rückkehr nach Deutschland „aus gesundheitlichen Gründen“, doch ist ein Zusammenhang mit dem Duell kaum anzuzweifeln.
9 Vgl. Leipziger Neueste Nachrichten 19.9.1900
u. Volkszeitung 20.9.1900.
10 Jesko v. Puttkamer: Gouverneursjahre in Kamerun, Berlin 1912, S. 250; [Theodor] Seitz:
Die deutsche Verwaltung des Schutzgebietes
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Kamerun von 1884 bis 1914, in: Wilhelm
Kemner: Kamerun dargestellt in kolonialpolitischer, historischer, verkehrstechnischer, rassenkundlicher und rohstoffwirtschaftlicher Hinsicht, Berlin-Grunewald 2[1941]
Vgl. dazu u.a. Ebermaier an Kais. Gouvernement, Fontemdorf, 2.3.1904, BArch. Berlin R
1001/3352, Bl. 48 f.
Vgl. u.a Schreiben Ebermaier an die
Kolonialabteilung, Buëa, 10.10.1904, BArch.
Berlin R 1001/3352, Bl. 155 ff.
1905 erhielt er den Charakter eines Geh.
Regierungsrats [vgl. Deutsches Kolonialblatt 16
(1905), S. 5]. 1906 wurde er zum Wirkl.
Legationsrat und Vortragenden Rat, später zum
Ministerialdirgenten und Geh. Oberregierungsrat befördert.
Die effektive Besetzung des Emirats Fombina
(Adamaua) und der nördlich daran anschließenden Länder bis zum Tschadsee gehörte zu den
Hauptforderungen bestimmter Kreise innerhalb
der deutschen Koloniallobby und insbesondere
der Deutschen Kolonialgesellschaft (DKG).
Unter der Führung des Berliner Verlegers Ernst
Vohsen hatte sich ein „Deutsches Niger-BenuëTsadsee-Komitee“ gebildet, dem einflußreiche
Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft
angehörten, und das sich vehement für die
Okkupation und wirtschaftliche Inwertsetzung
des Benuë- und Tschadseegebietes in Nordkamerun stark machte.
Kurt Hassert: Deutschlands Kolonien. Erwerbungs- und Entwicklungsgeschichte, Landesund Volkskunde und wirtschaftliche Bedeutung
unserer Schutzgebiete, Leipzig 1910, S. 140.
Dazu u.a. Horst Gründer: Geschichte der
deutschen Kolonien Paderborn u.a. 42000, S.
101. Dagegen W. Lochmüller: Das Marokkoabkommen und die wirtschaftliche Bedeutung der
neuen deutschen Erwerbungen, in: Zeitschrift
für Kolonialpolitik, Kolonialrecht und Kolonialwirtschaft 14 (1912), S. 180-191 u. den Artikel
„Neu-Kamerun“ ebd., S. 630-632.
Heinrich Schnee: Als letzter Gouverneur in
Deutsch-Ostafrika. Erinnerungen, Heidelberg
1964, S. 109.
Vgl. u.a. J. Hofmeister: Erlebnisse im Missionsdienst in Kamerun, Bd. 3, Cassel 1926, S. 57.
BArch. Berlin R 1001/4231, Bl. 29-31.
Hausen a.a.O., S. 109.
Denkschrift über die Schaffung einer Provinzialbehörde in Kamerun, BArch. Berlin R
1001/4233, Bl. 164 ff.
22 Heinrich Mentzel: Die Kämpfe in Kamerun
1914-1916. Vorbereitung und Verlauf (= Schriften
der Kriegsgeschichtlichen Abteilung im Historischen Seminar der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin Heft XII), Berlin 1936, S. 28f.;
siehe auch Erich Student: Kameruns Kampf
1914/16, Berlin 1937, S. 21.
23 Zit. nach Mentzel a.a.O., S. 31.
24 Major Fabricius (stellv. Kommandeur) an
Kommando der Schutztruppe im Reichskolonialamt, Soppo, 30.6.1913, BArch. Berlin R
1001/4445, Bl. 59. Auch völkerrechtliche
Rücksichten spielten hier eine Rolle, da Duala
im Kriegsfall bei der Verteidigung durch
Artillerie nicht zur offenen Stadt erklärt werden
konnte.
25 Zur Kautschuk-Krise, in: DKZ 30 (1913), S. 575
u. 707 f .; Hausen a.a.O., S. 261 ff.
26 Hermann Hesse: Der Handel in Südkamerun, in:
Zeitschrift für Kolonialpolitik, Kolonialrecht
und Kolonialwirtschaft 14 (1912), S. 946. Statt
dessen entstand eine Trasse von Duala zum
Njong (Mittellandbahn).
27 Hausen a.a.O., S. 271.
28 Hausen a.a.O., S. 286.
29 Gann/Duignan a.a.O., S. 35.
30 Heinrich Berger: Mission und Kolonialpolitik.
Die katholische Mission in Kamerun während
der deutschen Kolonialzeit, Immensee 1978, S.
287 f.
31 Hausen a.a.O., S. 308; Hansen war später – etwa
in der Dualafrage – ein eifriger Kritiker von
Ebermaiers Politik. – Vgl. auch die despektierlichen Bemerkungen bei Otto v. Proeck:
Kreuz und quer durch Kamerun. Selbsterlebtes,
München 1938, S. 76 (Proeck war Leutnant der
Schutztruppe in Ngaundere und dort mit den
Vorbereitungen zu Ebermaiers Adamaua-Reise
befaßt).
32 Emil Zimmermann: Meine Kriegsfahrt von
Kamerun zur Heimat, Berlin/Wien 1915, S. 136.
33 Ausführlich bei Andreas Eckert, Die Duala und
die Kolonialmächte. Eine Untersuchung zu
Widerstand, Protest und Protonationalismus
in Kamerun vor dem Zweiten Weltkrieg
(= Hamburger Studien zur Afrikanischen
Geschichte Bd. 2), Hamburg 1991, S. 163; auch
Adolf Rüger: Die Widerstandsbewegung des
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Rudolf Manga Bell in Kamerun, in: Walter
Markov (Hg.), Etudes Africaines/African
Studies/Afrika-Studien, Leipzig 1967, S. 107128; Ralph A. Austen, Jonathan Derrick:
Middlemen of the Cameroons Rivers. The Duala
and their Hinterland c. 1600-c. 1960, Cambridge
1999, S. 128 f.
Die deutschen Schutzgebiete in Afrika und der
Südsee 1912/13. Amtliche Jahresberichte, hg. v.
Reichskolonialamt, Berlin 1914, S. 72.
1913 lebten in der 795.000 km2 großen Kolonie
nur 1871 Europäer.
Vgl. Stenogr. Berichte über die Verhandlungen
des Reichstages 1912-14, Anlagen 301, S. 11141116.
BArch. Berlin R 1001/4430, S. 8. u. 45.
Ebd., 74.
Vgl. auch J. Scholze: Am Kamerunberg 1914
(Masch.schr., BArch./MilitärA Freiburg N 38/25,
S. 33-34), der Ebermaiers Entscheidung zur
Bestätigung des Urteils ausdrücklich verteidigt.
Das Manuskript entstand nach dem Ersten
Weltkrieg unter dem Eindruck des Verlusts der
Kolonien und der Rechtfertigung der deutschen
Kolonialpolitik gegenüber den Anschuldigungen der Alliierten („Koloniale Schuldlüge“)
und ist daher mit Vorsicht zu betrachten. Zur
gleichen Thematik interessant auch der Bericht
des Pflichtverteidigers Dr. Etscheit in der
Deutschen Allgemeinen Zeitung vom 11.2.1928,
zit. in: Der Kolonialdeutsche 8 (1928),
S. 72 f.
Hans-Georg Steltzer: Die Deutschen und
ihr Kolonialreich, [Frankfurt am Main 1984],
S. 311).
Scholze a.a.O., S. 84.
Mentzel a.a.O., S. 19. Anders als in DeutschOstafrika, wo es zu einer heftigen Kontroverse
zwischen Gouverneur und Kommandeur um den
Einsatz der Schutztruppe kam, war das Verhältnis zwischen Ebermaier und Zimmermann
unverkrampft. Alle militärischen Entscheidungen
wurden durch Zimmermann getroffen und von
Ebermaier mitgetragen.
BArch. Berlin R 1001/3977, S. 78. Einige
mittellose Internierte wurden ohnehin durch das
Gouvernement unterstützt.
BArch. Berlin R 1001/3977, S. 104 u. 171.
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