© Zoonar RF / Zoonar / thinkstockphotos.com politik Wohin steuert Europa? Der lange Arm der EU reicht in jede Praxis Europa ist ein Tanker. Langsam und behäbig, aber mit großer Fracht an Bord. So manches Thema dümpelt über Jahre im Meer der europäischen Institutionen, zwischen Kommission, Parlament, unzähligen Konsultationen und nationalen Ausschüssen. Bis Entscheidungen getroffen – und besser noch – von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden, gerät so manches Vorhaben bei der Bevölkerung in Vergessenheit, um dann mit Wucht gewissermaßen aus dem Nichts zu kommen. So kommt es wohl, dass die Brüsseler Politik den meisten Bürgern der Europäischen Union (EU) so weit weg erscheint. Doch so unscheinbar und bürokratisch sie daher kommt, die Auswirkungen sind gewaltig und treffen jeden Einzelnen. Und auch jede Zahnarztpraxis. Beispiel Amalgam: Das quecksilberhaltige Material ist eines jener Dauerbrennerthemen der EU, das seit x Jahren auf dem Zettel steht. Amalgamverbot ja oder nein? Hin oder her? Geredet wird auf europäischer Ebene über die Verwendung des zahnärztlichen Füllmaterials sowie die Folgen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt seit einer gefühlten Ewigkeit. Ge- 22 DFZ 07/08 ∙ 2014 tan hat sich lange nichts. Doch mit einem Mal – und dann wieder mit Wucht – kommt kurz vor der Sommerpause und kurz nach den Wahlen zum europäischen Parlament ganz überraschend die Meldung: Der wissenschaft liche Ausschuss der Kommission zu Gesundheits- und Umweltrisiken (Scientific Committee on Health and Environmental Risks, SCHER) hat das vorläufige Ergebnis zu den Umweltauswirkungen von Quecksilber bestätigt: Das in der Zahnmedizin verwendete Quecksilber in Amalgam kann zu einer signifi kanten Umweltverschmutzung und damit zu einer Gefährdung des Ökosystems führen. Die EU-Kommission erwartete Mitte Juni 2014 den offiziellen Bericht und die Empfehlung des Ausschusses zu neu identifizierten Gesundheitsrisiken zu den direkten Auswirkungen von zahnmedizinisch genutztem Quecksilber. Eine öffentliche Konsultation über die Sicherheit von Amalgam und alternativen Materialien wird nun eingeleitet, an der sich alle betroffenen und interessierten Organisationen und Verbände beteiligen. Das Ergebnis der Konsultation wird das weitere Vorgehen der Kommission, beispielsweise ein mögliches Verbot, bestimmen. Mit den Grenzen fällt der nationale Einfluss Es ist eine Randnotiz im riesigen Konglomerat der europäischen © Finecki / fotolia.com politik Politik. Doch hätte ein Amalgamverbot erhebliche, auch finanzielle, Auswirkungen auf jede Zahnarztpraxis. So wird es auch sein, wenn die noch im Werden begriffene Medizinprodukteverordnung verabschiedet wird. Denn dann werden auch zahnärztliche Materialien in verschiedene Risikoklassen eingestuft. Betroffen davon sind unter anderem Implantate und Nanomaterialien, die in modernen Füllungswerkstoffen enthalten sind. „Es ist wichtig, diese Entwicklungen zu beobachten und auch zu analysieren, einfach am Ball zu bleiben“, sagt Sören Haar, der als Lobbyist für den Freien Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) die Gesundheitspolitik in Brüssel begleitet (siehe Interview, Seite 26). „Denn: Je früher man dabei ist, umso mehr kann man beeinflussen.“ Wenn das Thema erst in den deutschen Medien angekommen sei und damit im Bewusstsein der Bevölkerung, sei es meist zu spät, um noch an den Stellschrauben zu drehen, ist Haar überzeugt. Die fachlichen Konsultationen zu bestimmten Themen sind deshalb enorm wichtig, um Gehör zu finden und Einfluss zu gewinnen. „Der FVDZ kann sich da positionieren“, betont Haar, „denn es gibt ein Interesse in Europa an der Expertise.“ Das sieht auch der FVDZ-Europabeauftragte Dr. Ernst-J. Otterbach so: „Da muss man frühzeitig Stellung beziehen und von fachlicher Seite Bewertungen treffen.“ So wird es auch sein, wenn es um die anstehende Modernisierung der Datenschutzrichtlinie geht, die derzeit noch auf dem Stand von 1995 ist und damit der Zeit vollkommen hinterherhinkt. In der Novelle wird es auch um die Verarbeitung, Weiterleitung und Speicherung sensibler Patientendaten gehen. Eine automatisierte Einwilligung des Patienten zur Datenverarbeitung und -weitergabe, wie sie derzeit angedacht ist, will Otterbach verhindern: „Ein Patient sollte als mündiger Bürger eigen- verantwortlich Herr seiner Daten bleiben“, betont er. „Wir müssen wachsam sein und ein hohes Maß an Datensicherheit einfordern, aufbauend auf der ärztlichen Schweigepflicht.“ Subsidiarität stößt an ihre Grenzen Europas Arm reicht weit in die nationale Gesetzgebung, auch wenn die originäre Aufgabe der EU eigentlich eine vollkommen andere ist: Defizite ausgleichen, Hürden abbauen, Diskriminierung unterbinden sowie den freien Handel von Waren und Dienstleistungen und die Niederlassungs- beziehungsweise Beschäftigungsfreiheit gewährleisten. Große Worte mit großen Folgen. Denn die Gesetzesinitiativen der EU-Kommission, die Grenzen innerhalb Europas zu nivellieren und den Binnenmarkt zu harmonisieren, haben auch weitreichende Folgen für die nationalen Systeme. Ein Gutteil der Gesetzgebung in den nationalen Parlamenten hat inzwischen ihren Ursprung auf EU-Ebene. Bei Landwirtschaft und Umwelt gibt es kaum noch nationale Gesetzgebung, bei denen die EU außen vor ist. Wenn es allerdings um die Rente geht, bleiben etwa vier Fünftel der Entscheidungen den Mitgliedsstaaten allein überlassen. Der Einfluss der EU im Gesundheitsbereich liegt irgendwo dazwischen. Denn auch wenn die Zuständigkeit der EU in diesem Fall im Prinzip begrenzt ist, weil die unterschiedlichen, in den Ländern gewachsenen Systeme sehr individuell ausgestaltet sind, stößt dieses erklärte Subsidiaritätsprinzip an seine Grenzen – spätestens dann, wenn genau diese innerhalb Europas fallen sollen. Durch die Binnenmarktregelungen innerhalb der EU nimmt die europäische Politik ganz erheblichen Einfluss auf den Gesundheitsbereich der Mitgliedsstaaten. Für FVDZ-Europaexperten Otterbach ist hier der Punkt, die Augen offenzuhalten. „Selbstverständlich ist hier eine Angleichung der Nationalstaaten auch 07/08 ∙ 2014 DFZ 23 ▶ politik in sozialen und gesundheitspolitischen Fragen angedacht“, ist er überzeugt. Mobilität von Medizinern ankurbeln Auch wenn die Gesundheit auf dem Papier nationale Angelegenheit ist, so hat die EU ihre Kompetenzen in Sachen Harmonisierung in den vergangenen Jahren durchaus erweitert. Mobilität ist dabei ein Stichwort, die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung ein Beispiel: Seit Ende Oktober 2013 bestätigt eine Richtlinie das Recht von Patienten, sich in einem anderen als ihrem Heimatland behandeln zu lassen. In grenznahen Gebieten könnte dies ein durchaus interessantes Modell sein, sowohl in Richtung Deutschland als auch in Richtung Ausland. Und für Zahnärzte bieten sich völlig neue Möglichkeiten der Patientenakquise. Um anders herum die Mobilität von Medizinern anzukurbeln, gibt es seit 2005 die Berufsanerkennungsrichtlinie. Sie sollte Abläufe der gegenseitigen Anerkennung von Angeeckt Engagement in Europa lohnt sich Noch nie in der Geschichte unseres Planeten hat die Region, in der wir leben, eine so lange Phase des Friedens, der Verständigung , der wirtschaftlich und kulturellen Akzeptanz und der Weiterentwicklung erleben dürfen, wie dies seit der Gründung der Europäischen Union der Fall ist. Und trotzdem denken die meisten von uns, wenn es um das Thema Europa geht, als erstes an Schlagwörter wie Bürokratie, Regulierungswahn, Geldverschwendung, landwirtschaftliche Subventionen – und natürlich an den Euro. Bei der Gemeinschaftswährung allerdings setzte sich der Brüsseler Vereinheitlichungswahn nicht durch, mit dem Ergebnis, dass die beteiligten Staaten ihre über die Jahrhunderte gewachsenen Eigenheiten im Umgang mit ihren Währungen beibehalten konnten. Die fehlende Gemeinschaftsaufsicht und fehlende klare Regelungen führten zum bekannten Ergebnis: Überschuldete Nationen, die das „Projekt Europa“ samt seiner gemeinsamen Währung gefährdeten. Verständigung hängt eben eng mit Verstand zusammen, und an diesem mangelt es durch alle gesellschaftlichen Schichten hindurch – natürlich auch bei dem ein oder anderen Politiker. Europa betriff t andererseits unseren zahnärztlichen Berufsstand in immer mehr Bereichen und die ganz praktische Bedeutung für uns als niedergelassene Zahnärzte reicht von den Möglichkeiten zur direkten Abrechnung von Versicherten aus EU-Ländern über die Freizügigkeit innerhalb der EU, bis hin zu Bestrebungen der EU, die Voraussetzungen für die zahnärztliche Zulassung zu vereinheitlichen. Dies geschieht nicht immer in unserem Sinne. Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, sich einzumischen und zu engagieren, damit die Richtung für die Zukunft stimmt – denn der Grundgedanke des einigen Europa ohne Grenzen ist gut. Robert Mayerhoff, DFZ-Chefredakteur 24 DFZ 07/08 ∙ 2014 Abschlüssen, Examen und Diplomen vereinfachen und den Zugang zum erlernten Beruf im europäischen Ausland erleichtern. „Hintergrund dafür war es, den Markt anzukurbeln“, sagt der FVDZ-Europabeauft ragte Otterbach. „Der Binnenmarkt steht immer an oberster Stelle.“ Dass dafür auch der Zugang zu den reglementierten Berufen – zu denen die Ärzte und Zahnärzte ebenso wie Rechtsanwälte gehören – innerhalb der europäischen Länder erleichtert werden musste, versteht sich aus Sicht der EU von selbst. Doch gerade in Deutschland, mit seinem System der Selbstverwaltung und Freiberuflichkeit, hat dieser freie Marktzugang für Mediziner aus dem Ausland nicht nur Freunde gefunden. Es gibt große Befürchtungen, dass sich die Qualität der zahnmedizinischen Standards verschlechtern könnte. Qualitätsebene wurde eingezogen Unbeantwortet blieb mit der Richtlinie zunächst lange Zeit die Frage, welche Ausbildung zum Maßstab gemacht werden sollte. Ist Zahnarzt gleich Zahnarzt? In den Kammern fürchtete man, dass das qualitativ hochwertige Studium, das Zahnmediziner in Deutschland durchlaufen müssen, um praktizieren zu dürfen, von Zahnärzten aus dem EU-Ausland mit zum Teil minderen Abschlüssen unterlaufen werden könnte. Und so wurde einige Jahre nach der Einführung der Berufsanerkennungsrichtlinie (2005) diese bereits wieder überarbeitet. Ein Prozess, der sich bis zum vergangenen Jahr hinzog. Mit der Novellierung der Richtlinie hat die EU nun eine „Qualitätsebene eingezogen“, wie Dr. Alfred Bütter, Leiter der Abteilung Europa/Internationales der Bundeszahnärztekammer in Brüssel, dies nennt. Die überarbeitete Richtlinie legt eine zeitliche Dauer des zahnmedizinischen Vollzeitstudiums mit fünf Jahren und mindestens 5000 Fachstunden in theoretischer und praktischer Ausbildung fest. „Das ist nur ein Mindeststandard“, sagt Büttner. „Darüber hinaus ist auf europäischer Ebene nicht viel auszurichten.“ Befriedigend ist das alles aus deutscher Sicht nicht. Erst vor Kurzem stellte Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer, seine Befürchtungen beim diesjährigen Europatag der zahnärztlichen Kollegenschaft deutlich vor Augen: „Die Regeln zum Berufszugang und zur Berufsausübung werden damit aufgeweicht.“ Er warb für ein hohes Qualifi kationsniveau der Zahnärzte in Europa, denn die Qualitätssicherung sei höher anzusetzen als eine „simple Vereinfachung innereuropäischer Prozesse“. 28 Staaten – schwieriger Konsens Doch genau das ist eines der Probleme der EU: Es gibt die Interessen von 28 Nationalstaaten, die alle unter einen Hut gebracht werden müssen. Am Ende wird der kleinste gemeinsame Nenner gefunden, der Konsens, auf den sich alle einigen können. „Wenn zu viel in den Anhängen von Verordnungen und Richtlinien steht, behindert das die Mobilität innerhalb Europas“, erläutert Büttner. „Und das ist nicht gewollt.“ Da geht der Binnenmarkt vor. Immerhin wurde mit der Novellierung der Richtlinie, ein Projekt auf den Weg gebracht, das ebenfalls schon so lange im Raum steht, wie der gemeinsame Binnenmarkt forciert werden soll: der europäische Berufsausweis „European professional card“. Zwar gibt es diesen Ausweis nicht physisch im Scheckkartenformat, sondern als eine Art elektronisches Profil, in dem die beruflichen Abschlüsse einer Person gespeichert werden. Geht es dann darum, im Ausland zu arbeiten, können Informationen und Doku- politik mente mit den jeweiligen Anerkennungsstellen elektronisch und zügig ausgetauscht werden, ohne dass weitere Wartezeiten oder Beglaubigungen fällig werden. Damit verkürzt sich – von der EU gewollt – die Verfahrensdauer für die Berufsanerkennung. Das neue Verfahren soll in einem ersten Schritt bei einer begrenzeten Anzahl von Berufen eingesetzt und getestet werden, um Erfahrungen zu sammeln, ob es als Instrument der beschleunigten Berufsanerkennung taugt. In Deutschland stößt auch dieser Punkt auf Skepsis. Allerdings ist mit der Möglichkeit der Überprüfung der Sprachkenntnisse, die für die konkrete Tätigkeit gefordert sind, ein Sicherheitsnetz eingebaut, dass nicht jeder mit einem Abschluss in der Tasche eine Approbation in Deutschland bekommt. Reglementierte Berufe auf dem Prüfstand Derzeit steht bei der EU nun nicht mehr nur die Anerkennung der Abschlüsse im Fokus – die Richtlinie ist verabschiedet –, sondern vielmehr die Evaluierung der Regulierung von Berufen, um weitere Hürden beim Berufszugang zu nationalen Märkten zu senken. 152 Berufe fallen in Deutschland unter eine Reglementierung – damit liegt die Bundesrepublik zwar nicht ganz vorn, zahlenmäßig EU-weit jedoch im oberen Mittelfeld. Mehr als die Hälfte der deutschen reglementierten Berufe liegen im Bereich Gesundheit und Soziales. Der europäische Gesetzgeber hat in der revidierten Berufsanerkennungsrichtlinie die reglementierten Berufe in allen Mitgliedsstaaten auf den Prüfstand gestellt: Wo sind Zugangshürden zu Berufen notwendig, wo sinnvoll, wo überflüssig? Wie stark muss die Reglementierung tatsächlich sein? Evaluierung heißt in der Auswertung natürlich auch immer die Suche nach Veränderungspotenzialen. „Die Berufsreglementierung ist nicht zementiert“, sagt Martin Frohn, Referats-leiter Binnenmarkt bei der EU Kommission (siehe dazu auch Gastbeitrag auf Seite 28). „Es wurde in den Mitgliedsstaaten immer wieder reguliert und dereguliert, da gibt es Dynamik.“ Die Berufsstände sollten sich dieser Dynamik nicht entziehen, sagt er. Doch die Befürchtung, dass es dem deutschen Kammersystem und der Selbstverwaltung für Zahnärzte an den Kragen gehen könnte, weist er gleich wieder zurück. „Das System der beruflichen Selbstverwaltung hat viel für sich, zumal es ja die staatlichen Strukturen verschlankt“, sagt Frohn. Es sei nicht das Ziel der EU-Kommission, Dinge zu tun, die dem Berufsstand gefährlich werden könnten“, betonte Referatsleiter Frohn. „Bei den freien Berufen haben wir keine Sorge der Berechtigung einer Kammer.“ Allerdings könne man schon die Frage stellen, welche Auswirkungen beispielsweise eine Zwangsmitgliedschaft in Kammern oder Verbänden hat,die keine Selbstregulierungsaufgaben wahrnehmen. Normierte Gesundheit – ist das möglich? Sorgen ganz anderer Natur sollten sich deutsche Zahnärzte allerdings machen, wenn die Revision der Dienstleistungsrichtlinie tatsächlich auf die Länder durchschlägt. Was so müde bürokratisch daher kommt, hat es in sich, denn es geht dabei um die Normierung von Dienstleistungen nach EU-Standards. Wobei Gesundheitsdienstleistungen ebenso unter eine Norm fallen sollen wie alle anderen. Der Vorstoß der EU-Kommission stößt vor allem in Deutschland auf heft igen Widerstand – sowohl in der Zahnärzteschaft als auch in der Ärzteschaft allgemein. Eine Normierung im Bereich von Produkten sei durchaus begrüßenswert, so die einhellige Meinung, im Bereich von Gesundheitsdienstleistungen jedoch vollkommen kontraproduktiv. Zumal es sich bei der Gesundheit von Patienten und deren Behandlung um ein individuelles und schützenswertes Gut handelt, das durch Normierung keinerlei qualitative Verbesserung erfährt. Eine Standardisierung berge, so Gesundheitsexperten, vielmehr die Gefahr, dass die bereits in Deutschland bestehenden rechtlichen Vorgaben durch diese Normen unterlaufen würden. Die Bundeszahnärztekammer sieht dies vor allem dadurch bestätigt, dass die Normung durch die privatwirtschaft lichen Interessen der europäischen Normungsorganisation Comité Européen de Normalisation (CEN) vorangetrieben werde. Wenn wirtschaft liche Interessen im Vordergrund stünden, laufe dies „der Gemeinwohlverpflichtung freier Berufe zuwider“, heißt es bei der Kammer. Doch im Fall der Dienstleistungsrichtlinie zeigt sich: Der Arm der EU reicht weit in die Zuständigkeit und Kompetenzen der nationalen Gesundheitssysteme hinein – obwohl eigentlich nur Rahmenbedingungen festgezurrt werden sollten. „Das Subsidiaritätsprinzip wird da in vielen Bereichen ganz einfach erodiert“, stellt FVDZ-Europaexperte Otterbach ganz nüchtern fest. Sabine Schmitt EU-Patientenrechterichtlinie Nationale Kontaktstelle berät für Behandlung im Ausland Die Nationale Kontaktstelle zur Beratung von Versicherten der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung bei grenzüberschreitender Leistungsinanspruchnahme hat ihre Arbeit aufgenommen. Die Kontaktstelle eu-patienten.de ist auf der Basis der EU-Patientenrechterichtlinie eingerichtet worden. Seit Oktober 2013 sind alle EU-Länder verpflichtet, die EU-Richtlinie umzusetzen. Patienten können seitdem Gesundheitsdienstleistungen in allen EU-Ländern in Anspruch nehmen. Finanziert wird die neue Internetportal-Kontaktstelle gemeinsam vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen und der Kas- senzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem Verband der privaten Krankenversicherung. Das Informations- und Kontaktportal ist eine wettbewerbsneutrale Plattform zur Information von Patienten, gesetzlich und privat Krankenversicherter sowie Ärzten, Zahnärzten und anderen medizinischen Berufsgruppen. Ziel ist es, bereits bestehende Informationen zur Inanspruchnahme grenzüberschreitender Gesundheitsdienstleistungen – vor allem im Internet – zu bündeln und als gemeinsame sowie zentrale Plattform nutzbar zu machen. Die Nutzung der zentralen Plattform ist kostenlos. hc 07/08 ∙ 2014 DFZ 25 politik Drei Fragen an Kerstin Blaschke, FVDZ-Vorsitzende „Die Zahnärzteschaft hat einiges in die Waagschale zu werfen“ Der Einfluss Brüssels auf die deutschen Zahnarztpraxen hat sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Doch eigentlich hat die Europäische Union (EU) gar keine Kompetenzen in den nationalen Gesundheitssystemen. Die Vorsitzende des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ), Kerstin Blaschke, sieht in Europa ein Thema der Zukunft für den FVDZ. DFZ: Frau Blaschke, die Zuständigkeit der Europäischen Union im Gesundheitswesen der Mitgliedstaaten ist begrenzt, dennoch übt die EU durch Binnenmarktregeln und Wettbewerbsrecht großen Einfluss auch auf die nationalen Gesundheitssysteme aus. Könnte man daraus schließen, dass eine Harmonisierung durch die Hintertür stattfindet? Blaschke: Dass der Einfluss der EU auf die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten begrenzt ist, ist eine der Regeln, die sich die EU selbst gegeben hat. Rein formal ist festgelegt, dass die Mitgliedsländer für ihre medizinische Versorgung selbst verantwortlich sind. Das ist auch gut so und sollte so bleiben. Zwar bietet sich Harmonisierung in einigen Bereichen des täglichen Lebens an, aber im Gesundheitswesen wäre dies eine Gleichmacherei, die niemand möchte und die schon aus der Geschichte der jeweiligen Systeme heraus gar nicht möglich ist. Mit der Berufsanerkennungsrichtlinie nimmt die EU großen Einfluss – auch auf das deutsche Gesundheitssystem. Und wenn man sich die Medizinprodukterichtlinie anschaut, ist dies auch der Fall. Da kann man im Grunde genommen durchaus von einer „Harmonisierung durch die Hintertür“ reden. DFZ Wie viel Europa im Gesundheitswesen halten Sie für vorteilhaft DFZ: und vertretbar? Blaschke: Die Möglichkeit zu grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen birgt beispielsweise sowohl für Patienten als auch für Zahnärzte durchaus Vorteile. Die Patienten profitieren von der hohen Qualität im deutschen Gesundheitswesen, und die Zahnärzte arbeiten dabei in einem System der Kostenerstattung, das für uns vorbildhaft ist. Die Kostenerstattung ist für uns die Alternative zum Sachleistungsprinzip und eine der zentralen Forderungen des FVDZ. In grenznahen Bereichen ist sie schon Wirklichkeit. Ein weiterer Vorteil der EU ist der europäische Berufsausweis. Damit wird es für Zahnärzte einfacher, grenzüberschreitend zu arbeiten. Aufpassen müssen wir allerdings an den Stellen, an denen durch mehr Freiheiten EU-weit unsere Freiberuflichkeit, die ja so in vielen Ländern gar nicht bekannt ist, in Gefahr gerät. Dahin gehend würden wir immer versuchen, die Gesetzgebung zu beeinflussen. Worauf wir unser Augenmerk legen, ist, dass es keine Verwässerung der deutschen Ausbildungsstandards geben darf. Bei einer Ausrichtung an einem niedrigeren Niveau werden wir uns querstellen. Wenn eine Angleichung der Systeme gewollt wird, dann eine an die hohen Standards in Deutschland. 26 DFZ 07/08 ∙ 2014 Kerstin Blaschke Bundesvorsitzende des FVDZ DFZ: Durch Lobby-Arbeit haben Verbände und Organisationen in Brüssel vielfältige Einflussmöglichkeiten auf die Politik. An welcher Stelle kann der FVDZ sich positionieren und sich in die Diskussion einklinken? Blaschke: Zunächst einmal ist es für uns als Zahnärzteschaft wichtig, Flagge zu zeigen. Die politischen Akteure in Brüssel müssen spüren: Die Zahnärzteschaft ist da und hat einiges an Kompetenz in die Waagschale zu werfen. Ganz sicher werden wir uns zu den Auswirkungen eines EU-weiten Amalgamverbots positionieren, falls es so weit kommt. Und auch beim Thema Datenschutz werden wir unsere Position sehr deutlich machen. Das Thema „Medizinprodukte“ ist ebenfalls eines, auf das wir immer ein Auge haben müssen, um da nicht überrollt zu werden, denn Medizinprodukte betreffen uns ganz direkt jeden Tag in der Praxis. Interessant wird es auch an der Stelle, wenn es um die Normierung von Dienstleistungen geht – dies ist für uns nicht zielführend und nur kostenträchtig. Die Lobby-Arbeit der Industrie werden wir sehr scharf im Auge behalten. Denn wenn „europäische Qualitätsstandards“ nur eine kostenträchtige Ausstattung und Bürokratie für die Praxen bedeuten, werden wir uns dagegenstemmen. Aktuell steht die Erleichterung des Zugangs zu den reglementierten Berufen im Fokus. In diese Diskussion werden wir uns einklinken. Interview: Sabine Schmitt politik Drei Fragen an Sören Haar, Leiter des FVDZ-Büros in Brüssel „Interessenvertretung mit langem Atem und strategisch klug“ Nur wer in Brüssel vor Ort ist, kann die Interessen der deutschen Zahnärzteschaft europaweit gut vertreten. Deshalb hat der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) in der Hauptstadt der Europäischen Union (EU) eigene Lobbyisten im Einsatz. Sören Haar leitet das FVDZ-Büro in Brüssel und berichtet, wie die Arbeit dort funktioniert. DFZ Herr Haar, was sind Ihre Aufgaben für den FVDZ in Brüssel? DFZ: Haar: Unsere Aufgabe ist es, die Interessen der Mitglieder des FVDZ in Brüssel zu vertreten. Brüssel ist neben Berlin der andere Ort, an dem Gesetze und Politik gemacht werden, die sich auf die Ausübung des Zahnarztberufs direkt auswirken. Nur wenn man vor Ort vertreten ist, kann man rechtzeitig die Mitgliederinteressen einbringen. Neben der aktiven Interessenvertretung beobachten und analysieren wir gesetzgeberische Entwicklungen, damit der Verband und seine Mitglieder Wichtiges frühzeitig erfahren und reagieren können. DFZ: Werden die Vorstellungen und Wünsche der deutschen Zahnärzte auf EU-Ebene wahrgenommen? Und welche Einflussmöglichkeiten gibt es? Haar: Die deutsche Zahnärzteschaft ist in Brüssel durch uns sowie eine Vertretung der Bundeszahnärztekammer vertreten. In der Vielzahl von Interessen, die bei politischen Debatten aufeinanderprallen, ist es aber nicht immer einfach, sich Gehör zu verschaffen. Brüssel ist eine Welthauptstadt des Lobbyings, und zu jeder zu entscheidenden Frage prallen die Positionen aufeinander. Wichtig ist, dass Interessenvertretung mit langem Atem und strategisch klug gemacht wird. Kein nennenswerter Verband kann es sich leisten, in Brüssel nicht vertreten zu sein. Wer vor Ort ist, kann dagegen immer wieder eine Menge bewegen. DFZ: Welche EU-Themen werden die deutschen Zahnärzte in Zukunft beschäftigen und betreffen? Haar: Wichtige Themen der kommenden Legislaturperiode 2014 bis 2019 des Europäischen Parlaments und der EU-Kommission werden unter anderem sein: ▶ die gesundheitlichen Auswirkungen von Amalgam in der zahnärztlichen Behandlung und ein mögliches Verbot, ▶ die Umsetzung der europäischen Patientenrechtegesetzgebung und die immer noch existierenden nationalen Einschränkungen bei der Inanspruchnahme von grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen. Gerade Deutschland ist aufgrund seines hohen medizinischen Standards ein beliebtes Land für Behandlungen, ▶ die anstehende Datenschutzrichtlinie sowie ihre Auswirkungen auf die elektronische Verarbeitung und Weiterleitung von sensiblen Patientendaten, ▶ die Überprüfung der reglementierten Berufe, ▶ die europäische Arbeitskräftewanderung in Gesundheitsberufen und wie diese Potenziale für Deutschland genutzt werden können sowie Sören Haar Büro Leitung FVDZ Brüssel ▶ die langfristige Finanzierung der Gesundheitssysteme und der Qualität der Versorgung bei zunehmend schlechter Finanzlage der Mitgliedstaaten. Der europäische Trend geht zum Ausschluss der gesetzlichen Krankenversicherungserstattung für Therapien beziehungsweise für Körperteile wie Zähne, Augen, Implantante et cetera. Für den FVDZ gilt es, diese Themen zu begleiten und mit werteverwandten Partnern auf europäischer Ebene die Politik mitzugestalten. Interview: Melanie Fügner Berufspolitische Termini Council of European Dentists (CED) Berufspolitik der Zahnärzte findet nicht nur national, sondern auch über die Grenzen der Gesundheitssysteme hinweg auf der europäischen Ebene statt. Der Council of European Dentists (CED) kümmert sich in Brüssel um die Interessen der mehr als 340.000 Zahnärzte in Europa. Die gemeinnützige Vereinigung setzt sich derzeit aus 32 nationalen zahnärztlichen Standesvertretungen aus 30 Ländern in Europa zusammen. Die Mitglieder des CED treffen sich zwei Mal jährlich, um über die Auswirkungen der Europapolitik in den Mitgliedsstaaten zu diskutieren. Hauptziel des CED ist es, Strategien zu entwickeln, um die hohen Standards oraler Gesundheit zu erhalten und die Interessen des zahnärztlichen Berufsstandes zu fördern. Der CED betreibt Lobbyarbeit in Brüssel und wirkt politisch auf die Vorhaben der Kommission ein, gibt Stellungnahmen bei Konsultationen geplanter Richtlinien oder Verordnungen ab oder nimmt an übergreifenden Arbeitsgruppen wie beispielsweise der zur Patientensicherheit teil. sas 07/08 ∙ 2014 DFZ 27 politik Gastbeitrag: Zahnärzte in Europa „Umfassende Deregulierung steht nicht auf der Tagesordnung“ Es ist eine bekannte Binsenweisheit, dass Regelungen aus Brüssel in vielen Bereichen einen großen Einfluss auf die nationalen Rahmenbedingungen haben. Aber gilt das auch für die Tätigkeit eines Zahnarztes, wo doch Europa kaum Kompetenzen im Gesundheitswesen hat? Lassen Sie uns dieser Frage am Beispiel der Neuerungen der EU-Richtlinie zur Berufsanerkennung, die im Januar in Kraft getreten ist, ein wenig näher nachgehen. Diese Richtlinie ist nicht neu. Sie baut vielmehr auf Vorläufern auf, die zum Teil bereits seit Jahrzehnten bestehen und dazu geführt haben, dass berufliche Mobilität in Europa für viele Angehörige reglementierter Berufe ermöglicht wird. Davon profitieren deutsche Zahnärzte ganz erheblich: Seit 2007 sind 1599 in Deutschland ausgebildete Zahnärzte in anderen EU Mitgliedstaaten anerkannt worden. Dem gegenüber stehen lediglich 401 Zahnärzte aus anderen Mitgliedstaaten, die nach Deutschland kamen. Die nun überarbeitete Richtlinie zielt darauf ab, weitere Erleichterungen einzuführen. Sie tut dies in mehreren Bereichen. Von Interesse sind für den Zahnarztberuf insbesondere die Anpassungen der Anforderungen an die Ausbildung im Hinblick auf die automatische Anerkennung, die Einführung des Berufsausweises (der nicht mehr wirklich ein Ausweis ist, sondern ein elektronisches Verfahren der Anerkennung, aber dazu später) und schließlich die gegenseitige Evaluierung der reglementierten Berufe. Anforderungen an Beruf anpassen Unser Gastautor Martin Frohn ist seit Anfang 2014 Leiter des Referats „Freizügigkeit von Fachkräften” in der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission nach einer Aufgabe als stellvertretender Referatsleiter im Referat “Unternehmensführung, Soziale Verantwortlichkeit“ mit Verantwortlichkeit für Gesellschaftsrecht und Bekämpfung von Geldwäsche. Zuvor war er langjährig im Bereich Dienstleistungen und in den Verhandlungen und der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie tätig. Bevor er zur Europäischen Kommission kam, war Martin Frohn Beamter im Bundesministerium für Bildung und Forschung und an der Deutschen Ständigen Vertretung bei der EU in Brüssel und davor Rechtsanwalt. Er ist Jurist mit einem Studium der Rechtswissenschaften in Deutschland und den USA. 28 DFZ 07/08 ∙ 2014 Zahnärzte gehören zu den Berufen, in denen die Ausbildungsanforderungen europaweit mindestharmonisiert sind, um darauf aufbauend eine automatische Anerkennung ihrer Qualifikationen zu ermöglichen. Dies heißt konkret, dass ein Zahnarzt, der seine Ausbildung in Deutschland absolviert hat, ohne weitere Prüfung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten in jedem anderen Land der EU arbeiten kann. Das an sich ist nicht neu. Neu ist aber, dass die zur notwendigen Dauer der Ausbildung (mindestens 5 Jahre und 5000 Stunden) hinzukommenden inhaltlichen Ausbildungsanforderungen, die die Richtlinie in Bezug auf die zu erwerbenden Kenntnisse und Fähigkeiten festlegt, nunmehr in einem rascheren und effizienterem Verfahren, das heißt, durch einen delegierten Rechtsakt der Kommission, angepasst werden können. Mit solchen Anpassungen kann und soll den wissenschaft lichen und technischen Entwicklungen in den betreffenden Berufen Rechnung getragen werden, vor allem um die notwendige Qualität der Ausbildung zu gewährleisten und auf einem hohen Standard zu halten. Selbstverständlich ist dafür eine enge Rückkopplung an die Berufsträger und deren Organisationen erforderlich – ein Feld, in dem sich Verbände wie der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) unbedingt einbringen sollen und können. Berufsausweis noch nicht für Zahnärzte Der sogenannte europäische Berufsausweis ist eine weitere Neuerung, die zumindest mittel- bis langfristig auch für den Zahnarztberuf bedeutsam werden kann. Wie bereits angedeutet ist der Ausweis kein Ausweis im eigentlichen Sinne, das heißt, keine Karte oder vergleichbares offizielles Papier, sondern ein elektronisches Verfahren zur beschleunigten Anerkennung der © drmglc / iStock / thinkstockphotos.com politik Mobility of dental practitioners 2007-2011 © Europäische Kommission Qualifi kation. Dieses Verfahren, das maßgeblich auf einer von der Kommission entwickelten Soft ware zur Verwaltungskooperation zwischen den Mitgliedstaaten beruht (das sogenannte Internal Market Information System – IMI), erlaubt es einem Berufsangehörigen, der seine Tätigkeit in einem anderen Land der EU ausüben möchte, das zur Anerkennung seiner Qualifi kation erforderliche Verfahren von seinem Mitgliedstaat aus unter Mithilfe der für ihn zuständigen Heimatbehörden durchzuführen, und dies auf elektronischem Wege. Dieses Verfahren stellt einen weiteren Baustein auf dem Wege zu mehr elektronischer Verwaltung dar und führt zu erheblicher Vereinfachung, Beschleunigung und Kostenersparnis für den betreffenden Berufstätigen. Dies wird erreicht ohne negative Auswirkungen auf die Patientensicherheit, denn der Aufnahmestaat behält die volle Kompetenz über die Anerkennungsentscheidung und eventuelle Maßnahmen zur Gewährleistung der Patientensicherheit. Bislang ist die Einführung dieses Verfahrens für eine begrenzte Anzahl von Berufen vorgesehen; die Zahnärzte sind – noch – nicht dabei, was daran liegt, dass der Kommission von den betreffenden Berufsverbänden auf europäischer Ebene kein Interesse signalisiert wurde. Der Prozess bleibt offen und die Kommission sieht weiteren Interessenten mit Freude entgegen. Keine Reformen in großem Stil Abschließend noch einige Worte zum Verfahren der gegenseitigen Evaluierung der reglementierten Berufe, auf das sich das Europäische Parlament und alle Mitgliedstaaten bei der Verabschiedung der revidierten Anerkennungsrichtlinie geeinigt haben. In diesem Verfahren unterziehen die Mitgliedstaaten gemeinsam mit der Kommission alle reglementierten Berufe einer Analyse ihrer jeweiligen Reglementierung. Dies wird in den nächsten zwei Jahren durchgeführt und soll Transparenz in allen Berufen herstellen, für welche Qualifi kationsanforderungen bestehen, und ermöglichen, Erfahrungen auszutauschen, auch zu Reformvorhaben in verschiedenen Mitgliedstaaten. Daher sind die Mitgliedstaaten eingeladen, die Verhältnismäßigkeit der bestehenden Anforderungen in Bezug auf die zu erreichenden Ziele dieser Vorschriften sowie ihre wirtschaft lichen Folgen zu untersuchen und darzulegen. Es liegt auf der Hand, dass in einem Gesundheitsberuf wie dem des Zahnarztes Reglementierung erforderlich ist, und es ist nicht zu erwarten, dass diese sich in größerem Ausmaß als reformbedürftig erweisen wird. Wichtig ist auch zu betonen, dass dieser Prozess ergebnisoffen ist und auf der aktiven Beteiligung der Mitgliedstaaten beruht. Die Kommission sieht sich in der Rolle des Moderators, der die Diskussionen und den Meinungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten fördert. Eine europäische Harmonisierung von Gesundheitsberufen steht ebenso wenig auf der Tagesordnung wie eine umfassende Deregulierung. Dieser Artikel gibt die persönlichen Auffassungen des Autors wieder und bindet nicht die Europäische Kommission oder ihre Dienststellen. 07/08 ∙ 2014 DFZ 29 © Coloures-Pic / fotolia.com politik Wenn sich europäische Zahnärzte im Ausland niederlassen Von problemlos bis schwierig Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie kam 2005 aus Brüssel ein eindeutiges Signal. Die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit soll innerhalb der EU erleichtert und die Qualität der grenzüberschreitenden Dienstleistungen verbessert werden. Aber sind die rechtlichen und administrativen Hindernisse bei der Zulassung außerhalb des Heimatlandes tatsächlich verschwunden? Der Freie Zahnarzt hat einige ausländische Zahnärzte in Deutschland und eine deutsche Zahnärztin gefragt, die in Luxemburg praktiziert. „Probleme gibt es im Kleinen“ Zahnarzt Dr. Georg Linford aus Österreich Für den Zahnarzt Dr. Georg Linford verlief der Umzug 2009 von Innsbruck nach Mecklenburg-Vorpommern „verhältnismäßig einfach“, wie er sagt. Der sonst übliche Sprachtest war nicht notwendig, und seine österreichische Approbation wurde in Deutschland voll anerkannt, so dass die Pflicht zur zweijährigen Assistenzzeit entfiel. „Also, das Große und Ganze an der europäischen Idee hat gut funktioniert“, meint Linford. „Probleme gibt es vielmehr im Kleinen.“ Zum Beispiel in der Form, dass die Abläufe von Amtsseite her widersprüchlich seien. Linford wollte mit seiner Frau, die aus Norddeutschland kommt, in eine Stadt mit einer guten Universität ziehen, weil seine Gattin auf dem Campus arbeitet. Und so entschieden sie sich für die Uni Hamburg. Der Wohnsitz sollte jedoch in Mecklenburg-Vorpommern sein, „weil wir uns dort in ein Haus verliebt haben“, erklärt Linford. Nun musste er sich in der neuen Heimat anmelden, um eine Festanstellung als Zahnarzt zu bekommen. Und da knirschte das System. „Um einen festen Wohnsitz zu bekommen, brauchte ich einen Arbeitsvertrag, doch den bekam ich nur, wenn ich einen festen Wohnsitz vorweisen konnte“, berichtet der Österreicher von einer etwas absurden Situation. Das Problem ließ sich nur lösen, indem er der Meldebehörde versicherte, den fehlenden Beleg nachzuweisen. „Zum Glück spreche ich deutsch. Sonst wäre das sicherlich deutlich komplizierter geworden“, sagt Linford. „Ein Rattenschwanz an Papierkram“ Asta Didziulyte aus Litauen und Maik Fritzke Die Zahnärztin Asta Didziulyte und der Zahntechniker Maik Fritzke praktizieren seit 2013 in einer eigenen Praxis in Deutschland. Der Plan war allerdings zwischenzeitlich ein anderer. „Ich wollte eigentlich in Litauen als Zahntechniker arbeiten, aber meine Ausbildung wird dort nicht anerkannt, weil die Zahntechniker in Litauen ein Studium absolvieren“, erläutert Fritzke. Und so kam nur Deutschland als gemeinsame Arbeitsstätte in Frage. Für die Zahnärztin Asta Didziulyte hingegen war die Niederlassung in der Bundesrepublik möglich. Wenn auch mit einem „Rattenschwanz an Papierkram“ verbunden. Bei der Anerkennung der Approbation hatte sie Glück. Da Litauen 2005 in die EU eingetreten war und Didziulyte vier Monate nach dem Bei- 30 DFZ 07/08 ∙ 2014 tritt ihre Approbation erhielt, wurde diese in Deutschland problemlos anerkannt. Der Sprachtest war da schon anspruchsvoller. „Wobei die Prüfung in Form eines Gesprächs in der Kammer sehr angenehm und entspannt war“, erinnert sich Fritzke. Für die Niederlassung musste Didziulyte sämtliche Scheine aus dem Studium und alle Zeugnisse auf Deutsch übersetzen und vom Notar beglaubigen lassen. Das ist nicht ganz billig, aber Pflicht. Insgesamt sind die Zahnärztin und der Zahntechniker in Deutschland sehr zufrieden. „Hier kann man sich viel besser weiterbilden, die Fortbildungsangebote sind einfach traumhaft“, schwärmt Fritzke. politik „Die Niederlassung klappte problemlos“ Bozena Pyra aus Polen Nach mehr als 25 Jahren als Zahnärztin in Polen ist Bozena Pyra vor acht Jahren zusammen mit ihrer Familie nach Deutschland gekommen. Warum? „Es war die Idee meines Mannes, der Arzt ist“, erzählt die Polin. „Er wollte gerne in Deutschland praktizieren.“ Gesagt, getan. Die beiden Mediziner und ihre zwei Kinder zogen in den Nordosten des Nachbarlandes. Während ihr Mann direkt angefangen hat, als Arzt zu arbeiten, ließ sich Bozena Pyra etwas Zeit und lernte zunächst die deutsche Sprache. Und bevor sie vor fünf Jahren den Schritt in die Selbstständigkeit wagte, war sie vorübergehend als angestellte Zahnärztin tätig. In Deutschland fühlt sich Pyra rundum wohl. „Die Niederlassung klappte ohne Probleme“, sagt sie, „unsere Dokumente wurden alle anerkannt.“ Auch die Arbeit läuft reibungslos. Die Zahnärztin hat ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis zu ihren Patienten, die keine Vorbehalte wegen ihrer nicht-deutschen Herkunft haben. Unter ihnen auch viele polnische Patienten, die aber alle in Deutschland leben. Denn obwohl die Praxis nicht weit von der polnischen Grenze entfernt liegt, lassen sich die Polen nach Angaben von Pyra in der Regel in ihrem eigenen Land behandeln. Das sei unterm Strich immer günstiger, erklärt sie. „Man muss in dem Land auch leben“ Die gebürtige Stuttgarterin Dr. Birgit Braun lebt und arbeitet seit 1993 in Luxemburg. Sie zog nach der Assistenzzeit in Deutschland zu ihrem damaligen Mann – einem Luxemburger – und gründete dort eine Familie und eine eigene Praxis. „Die Niederlassung war überhaupt kein Problem“, erinnert sich Braun. „Damals gab es auch noch nicht mal einen Sprachtest, der heutzutage Pflicht ist.“ Kein Wunder, immerhin ist das kleine Nachbarland sehr international und vielsprachig. „Französisch muss man können, hier ist alles sehr frankophon“, sagt sie. Die Arbeit mit Menschen aus verschiedenen Ländern und das Hin-und-Her-Springen zwischen den Sprachen Englisch, Französisch, Luxemburgisch und Deutsch findet Braun besonders interessant. Und auch als Zahnärztin genießt sie bei der Arbeit mehr Freiheiten als in Deutschland, weil in Luxemburg mehr Leistungen privat abgerechnet werden können. Aber der Beruf alleine reiche nicht aus, um im Ausland glücklich zu werden, ist Braun überzeugt. „Man muss in dem Land auch leben, in das man geht. Deshalb sollte man, bevor man auswandert, einige Zeit in dem Land verbracht haben.“ Für ein komplettes Leben in Luxemburg entscheiden sich denn auch nicht alle Deutschen, die dort arbeiten. Wie Braun berichtet, sind 50 Prozent Grenzgänger und kommen nur zum Arbeiten ins Großherzogtum. Melanie Fügner © MH / fotolia.com Dr. Birgit Braun aus Deutschland, arbeitet in Luxemburg 07/08 ∙ 2014 DFZ 31 politik FVDZ-Mentoring-Programm Mit dem Tandem in die Niederlassung Auf das Speeddating bei der Partnersuche kann beim Mentoring-Treffen dieses Mal getrost verzichtet werden. Die Gespräche zwischen den erfahrenen und jüngeren Teilnehmerinnen des zweiten Treffens des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) ergeben sich völlig organisch, denn die wichtigen „matching points“, die bei Partnervermittlungen und den schnellen Kennenlernrunden ja gern für „gemeinsame Interessen“ vergeben werden, sind bei allen eindeutig vorhanden: In der sympathischen belgischen Studentenstadt Leuven geht es bei diesem Treffen des ZoRA-Netzwerks um die Niederlassung – mit allem, was dazugehört. sammle erst einmal Informationen und konzentriere mich auf den Erfahrungsaustausch“, sagt die angestellte Zahnärztin aus Leopoldshöhe in der Nähe von Bielefeld. „Ich weiß noch nicht, ob ich mich wirklich niederlassen möchte.“ Um den Entscheidungsprozess in Schwung zu bringen, gab es beim Treffen in Leuven ein umfassendes Programm rund um die Niederlassung aus wirtschaft licher und arbeitsrechtlicher Sicht. Gerade für jüngere Kolleginnen ist das Thema „Niederlassung“ ein ganz großes. Noch immer sind fast zwei Drittel der niedergelassenen Zahnärzte Männer – und genau umgekehrt sieht es im Bereich der angestellten Zahnmediziner aus. „Wir wollen den Frauen hier das Signal geben: Traut euch!“, sagt die Bundesvorsitzende des FVDZ und ZoRA-Netzwerkgründerin, Kerstin Blaschke, in Leuven. „Wir wollen den Zahnärztinnen Mut machen, ihren eigenen Weg zu gehen.“ Denn die Startbedingungen seien zu Anfang des Berufslebens für Männer und Frauen gleich. Durch das Mentoring-Programm, bei dem sich jüngere und erfahrene Kolleginnen zusammenfinden, gehe es Strahlende Laune trifft strahlendes Leuven: In der belgischen Studentenstadt passt alles fürs Mentoring. Erfahrung trifft Unsicherheit: Beim Mentoring-Treffen kann man sich einfach mal fallen lassen. © (5) Schmitt Die Fragezeichen sind groß zu Beginn der drei intensiven Mentoring-Tage in Leuven. Tatsächlich entschieden, sich freiberuflich niederzulassen, haben sich bisher die wenigsten der Teilnehmerinnen. Den meisten geht es wie Saghi Hesaraki: „Ich 32 DFZ 07/08 ∙ 2014 politik Kaffee trifft Kommunikation: Selbst die Pausen sind angefüllt mit fachlichen Gesprächen - selbst ein eingespieltes Mentoring-Tandem hat noch viel zu besprechen. Zufall trifft Zahnärztinnen: Vor 30 Jahren haben Cordula Baß (li.) und Marta Michler-Kozma ein Studentenzimmer in Budapest geteilt – und sich nun in Leuven wiedergetroffen. Rosarot trifft Wirklichkeit: Durch die Rosa-Brille sieht in Leuven niemand etwas, es geht um Fakten rund um die Niederlassung. deshalb hauptsächlich um den Wissenstransfer. „Es ist wichtig, dass Frauen diese Netzwerke aufbauen“, betont Blaschke. Sowohl an Information als auch an Wissen und Erfahrung mangelt es nicht in Leuven. Die Referentinnen Diana Brendel von fibu-doc-Praxismanagement und Claudia Stender, Rechtsanwältin beim FVDZ, führen die Teilnehmerinnen durch die komplexe Materie der betriebswirtschaft lichen Grundlagen und juristischen Fragen zur Praxisgründung oder -übernahme. Besonders interessiert sind die Teilnehmerinnen bei der Frage: Einzelpraxis oder Gemeinschaftspraxis? Da werden die Vorund Nachteile von allen Seiten abgewogen, denn Hürden gibt es in diesem Fall ja nicht nur in wirtschaft licher Hinsicht, sondern auch in juristischer. „In einer Einzelpraxis haben Sie maximale Chancen, einen hohen Freiheitsgrad und können nach Ihren eigenen Vorstellungen arbeiten“, erläutert Referentin Brendel. „Aber Sie haben auch die volle Verantwortung und ein hohes finanzielles Risiko.“ Ihr Tipp: „Erstellen Sie ein Praxiskonzept – und zwar mit unabhängigen Beratern.“ Danach geht es für die Mentoring-Teilnehmerinnen Schlag auf Schlag weiter, bis die Köpfe rauchen: Vertragsgestaltung bei Gemeinschaftspraxen und Übernahme, Mietverträge, Arbeitsverträge, Buchhaltung – die Referentinnen lassen kein Thema aus. Dass sich ein niedergelassener Zahnarzt in der Praxis später nicht mehr selbst um jedes dieser Details selbst kümmern muss, ist allen klar; nur, ein wenig Ahnung sollte jeder haben. „Durch Zahlen“, sagt Diana Brendel, „bekommt man einen anderen Blick auf die Prozesse.“ Sie spricht von Rentabilität und Liquidität – böhmische Dörfer für die meisten. Doch am Ende haben alle mehr Durchblick, und sogar die erfahrenen Zahnärztinnen, die bereits seit vielen Jahren niedergelassen arbeiten, haben noch etwas dazu gelernt. „Das ist super“, sagt beispielsweise Cordula Baß, Zahnärztin aus Thüringen, „ich kann hier beides sein, Mentorin und Mentee: Ich kann etwas geben und nehme auch selbst ganz viel mit.“ Auch für Daniela Benders, angestellte Zahnärztin aus Gangelt, ist das Treffen ein voller Erfolg. Sie ist eine der wenigen, die bereits konkrete Pläne haben, und will den Sprung in die Freiberufl ichkeit in einer Gemeinschaftspraxis wagen. „Gerade Betriebswirtschaft ist ja nicht so mein Ding“, sagt sie. „Aber das war hier sehr ergiebig und hat mir viel Klarheit gebracht.“ Stück für Stück baut sich der Berg der Fragen ab. Und für fachliche Gespräche wird jede Gelegenheit genutzt. Selbst in den Kaffeepausen bleiben die Kekse liegen. Zwischenmenschlich passt es einfach, denn niemand hält sich mit Fragen zurück. Nicht nur im trauten Tête-à-tête zwischen Mentorinnen und Mentees, sondern im bunten Miteinander, in kleineren und größeren Grüppchen, zwischen Jüngeren und Älteren, Teilnehmerinnen und Referentinnen – alles ganz zwanglos, aber immer auf den Punkt. Sabine Schmitt 07/08 ∙ 2014 DFZ 33 politik Dr. Thomas Wolf, jüngstes Mitglied im FVDZ-Bundesvorstand Der dynamische Forscher Ein Tag hat 24 Stunden. Für jeden. Aber es gibt Menschen, bei denen man angesichts ihrer mannigfaltigen Aktivitäten den Eindruck bekommt, ihr Tag hätte mindestens die doppelte Stundenzahl. Dr. Thomas Wolf ist so einer. Im Oktober 2013 wurde der Zahnarzt mit gerade einmal 28 Jahren in den Bundesvorstand (BV) des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) gewählt. Und sein Engagement für den Berufsstand ist nur eines von vielen. „Ich war schon immer so“, antwortet Wolf kurz und bündig auf die Frage, wo sein vielseitiger Einsatz herrührt. Bereits zu Schulzeiten war er sehr engagiert: Viele Auftritte in Chören und Orchestern/Bigbands am Klavier und am Bass in seiner Heimat, dem Saarland – und am Wochenende ging es auf den Fußballplatz. „Ich habe mit 14 Jahren als Schiedsrichter angefangen und mache das bis heute“, erzählt Wolf. Als Schiedsrichter des 1. FC Kaiserslautern ist er mit großer Leidenschaft dabei. „Man hat eine große Verantwortung auf dem Platz, das gefällt mir“, meint der heute 29-Jährige, der sich auch sonst nicht versteckt, wenn es darum geht, ohne viel Tamtam Dinge zu bewegen. Da Wolf schon immer gerne über den Tellerrand geguckt hat, hörte sein Interesse an der Hochschule natürlich nicht auf. Während des Zahnmedizinstudiums in Mainz, wo er als wissenschaft liche Hilfskraft im Dekanat arbeitete, hatte er auch Ämter wie Mitglied im Fachbereichsrat, Ausschuss für die Lehre und Forschungsförderung inne und vertrat die Studentenund Fachschaft. Auch auf den FVDZ wurde er aufmerksam. „Ich habe in der Klinik den Studentenbeauft ragten Thomas Walber getroffen, und da bin ich dann einfach mal von mir aus zum Bezirksgruppentreffen des Verbands gegangen“, erinnert sich Wolf. Und so begann die berufspolitische Laufbahn früh. Hypnose ist sein Steckenpferd Seit einem Dreivierteljahr sitzt der junge Zahnarzt im FVDZBundesvorstand und kümmert sich dort vorrangig um die Themen Internationales sowie Fort- und Weiterbildung. Nach seinem Studium blieb er an der Uni Mainz und ist dort als wissenschaft licher Mitarbeiter angestellt. Forschung ist seiner Überzeugung nach „etwas sehr Spannendes“. Einer von Wolfs Schwerpunkten: die Schmerzausschaltung mit Hypnose. Neben der Behandlung mit Hypnose gibt er auch Extravorlesungen zum Thema und engagiert sich ehrenamtlich im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Zahnärztliche Hypnose. Warum gerade dieser nichtunumstrittene Schwerpunkt? Wolf argumentiert allürenfrei und ruhig: „Ich möchte, dass sich die Patienten in der Praxis entspannen und durch eine sanfte Zahnbehandlung zufrieden wieder rausgehen.“ Hypnose sei ein sehr gutes Mittel, um diesen optimalen Zustand zu erreichen. Gut vernetzt mit internationalen Experten Dadurch, dass Wolf häufig auf Kongressen unterwegs ist, hat er viele Kontakte zu zahnmedizinischen Experten geknüpft. „Ich bin gut vernetzt und kriege auch mit, wie es in anderen Ländern aussieht.“ International, so berichtet er, sind Veränderungen mit Blick auf die Zahnmedizin durchaus in naher Zukunft möglich. Die Tatsache, dass das Studium in Europa mehr und mehr vereinheitlicht wird, müsse kritisch betrachtet werden. „Es ist wichtig, dass die Qualität des deutschen Studiums erhalten bleibt und genügend Mittel für Forschung und Lehre zur Verfügung gestellt werden“, fordert Wolf. Die Arbeit im FVDZ-Bundesvorstand sieht er mehr als Bereicherung denn als zusätzliche Belastung. Wolf stört auch nicht, dass er das mit Abstand jüngste BV-Mitglied ist. „Ich fühle mich immer als vollständiges Mitglied aufgenommen; die Diskussionen sind auf Augenhöhe“, sagt er. Somit sei das Alter irrelevant. Einfach mal nichts tun bei Latte macchiato Der neue FVDZ-Bundesvorstand Seit Oktober 2013 hat der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) neben einer neuen Verbandschefin auch einen neuen Bundesvorstand (BV). Wir stellen in einer Serie alle BV-Mitglieder vor. In dieser Ausgabe ist Dr. Thomas Wolf dran. 34 DFZ 07/08 ∙ 2014 Bei solch einem Arbeitspensum bleibt naturgemäß nicht mehr allzu viel Zeit für Erholungsphasen. Darum eine letzte Frage an Dr. Thomas Wolf: Können Sie auch einfach mal nichts tun? „Aber ja“, antwortet er schnell. „Ich gehe sehr gerne mit Freunden in ein Café, trinke einen Latte macchiato und unterhalte mich.“ Das entspanne, sagt Wolf, guckt auf die Uhr, packt seine Tasche und muss los – nach Wien, zu einem Hypnose-Workshop. Melanie Fügner