Jens Nitschke Dignitas und auctoritas Der römische Senat und Augustus. Prosopographische Überlegungen zur Karriere der Konsuln und Statthalter 30 v. Chr. bis 14 n. Chr. 2., durchgesehene Auflage Herbert Utz Verlag · München Quellen und Forschungen zur Antiken Welt herausgegeben von Prof. Prof. Prof. Prof. Dr. Dr. Dr. Dr. Peter Funke, Universität Münster Hans-Joachim Gehrke, Universität Freiburg Gustav Adolf Lehmann, Universität Göttingen Carola Reinsberg, Universität des Saarlandes Band 39 Umschlagabbildung: Ausschnitt aus Cícero denunciando Catilina, Fresko von Cesare Maccari. 1882. Zugl.: Diss., Göttingen, Univ., 2001 Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek: Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar. Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, der Entnahme von Abbildungen, der Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben – auch bei nur auszugsweiser Verwendung – vorbehalten. Copyright © Herbert Utz Verlag GmbH · 2006 ISBN-10 3-8316-0657-9 ISBN-13 978-3-8316-0657-3 Printed in Germany Herbert Utz Verlag GmbH, München 089-277791-00 · www.utz.de Inhalt 1 Untersuchungsgegenstand ............................................................ 9 2 Die Ämterlaufbahn in der Zeit der Republik ....................................15 3 Prosopographische Listen .............................................................19 3.1 Vorbemerkung......................................................................19 4 Auswertung ................................................................................ 73 4.1 Herkunft der Senatoren ........................................................ 73 4.2 Verwandte der domus Augusta .............................................. 78 4.3 Freunde des Augustus .......................................................... 82 4.4 Militärische Leistungen ........................................................ 82 4.5 Auszeichnung für künstlerische oder juristische Leistungen..... 83 4.6 Zusammenfassung ............................................................... 83 5 Konsuln ..................................................................................... 85 5.1 nobiles.................................................................................. 85 5.2 Freunde der domus Augusta ................................................. 85 5.3 Verwandte der domus Augusta .............................................. 86 5.4 Verdiente militärische Befehlshaber ....................................... 86 5.5 homines novi und deren Nachkommen..................................... 86 5.6 Nichtmilitärische Fachleute .................................................. 87 5.7 Literarische Leistungen ........................................................ 87 6 Statthalter .................................................................................. 89 6.1 Die verschiedenen Statthalterposten .......................................91 6.1.1 Creta et Cyrene ......................................................... 92 6.1.2 Syria ........................................................................ 93 6.1.3 Cyprus ..................................................................... 96 6.1.4 Pontus et Bithynia ..................................................... 96 6.1.5 Galatia .................................................................... 97 6.1.6 Asia......................................................................... 98 6.1.7 Macedonia ............................................................... 99 6.1.8 Achaia .................................................................... 101 6.1.9 Illyricum .................................................................102 6.1.10 Pannonia ................................................................104 6.1.11 Das germanische Rheinkommando ...........................105 6.1.12 Die gallischen Provinzen ..........................................106 6.1.13 Sicilia .....................................................................108 5 6.1.14 Sardinia et Corsica ...................................................109 6.1.15 Die spanischen Provinzen.........................................109 6.1.16 Africa ..................................................................... 112 6.2 Die Laufbahn der Provinzialstatthalter .................................. 113 6.2.1 Gibt es eine Art cursus honorum der Statthalterposten? .. 113 6.2.2 Werden bei der Besetzung der Statthalterposten bestimmte Personengruppen bevorzugt? ................... 114 6.2.3 Gibt es Unterschiede zwischen den proconsules und den legati Augusti pro praetore? ............................... 115 7 Stadtrömische Ämter.................................................................. 117 7.1 Der praefectus urbi ................................................................. 117 7.2 Die curatores ...................................................................... 119 7.2.1 Die Entstehung der curae ........................................... 119 7.2.2 Die cura annonae .......................................................120 7.2.3 Die cura viarum .........................................................120 7.2.4 Die cura operum......................................................... 121 7.2.5 Die cura aquarum ...................................................... 121 8 Die Priesterämter .......................................................................123 8.1 Historischer Kontext ...........................................................123 8.2 Die Rolle der Senatoren .......................................................124 8.3 Personen mit Mitgliedschaft in mehreren Priesterämtern ........124 8.4 Berufungsverfahren in ein Priesterkollegium .........................126 8.5 Die verschiedenen Priesterschaften .......................................126 8.5.1 Die Pontifices ............................................................126 8.5.2 Die Augures ..............................................................128 8.5.3 DIE XV viri sacris faciundis ...........................................129 8.5.4 Die Epulones ............................................................. 131 8.5.5 Die Fratres Arvales ......................................................132 8.5.6 Die Fetiales ...............................................................133 8.5.7 Die Flamines .............................................................133 9 Ergebnisse ................................................................................135 9.1 Der cursus honorum im allgemeinen ........................................135 9.1.1 Die Nachkommen der nobiles.....................................135 9.1.2 Freunde und Verwandte der domus Augusta ...............138 9.1.3 homines novi und ihre Nachkommen ...........................139 9.2 Zeichnen sich bestimmte Karrieremuster ab? .........................144 9.2.1 Karrieren in prätorischen Provinzen ..........................144 6 9.2.2 9.2.3 Laufbahnen von Konsuln..........................................145 Laufbahnschemata nach dem Dienst in bestimmten Provinzen..........................................145 9.2.4 Lassen sich Unterschiede zwischen den proconsules und den legati Augusti pro praetore feststellen? ...............147 9.2.5 Priesterstellen .........................................................148 9.3 Spielten die curae eine besondere Rolle in der Laufbahn? .........149 9.4 Resümee und historische Perspektive ....................................149 10 Literaturverzeichnis....................................................................153 10.1 Quellen ..............................................................................153 10.1 Sekundärliteratur ................................................................155 7 8 1 Untersuchungsgegenstand Zur Zeit der Alleinherrschaft des Octavian/Augustus blieb der Senat ein weithin geachtetes und einflußeiches Gremium. Nach außen hin war der ordo senatorius eine homogene Gruppe. Innerhalb des Standes nahmen aber nur die oberen Rangklassen – also die Prätorier und Konsulare – Kernaufgaben im Reich wahr und berieten Augustus. Es soll in der Untersuchung gefragt werden, woher die senatorischen Eliten stammten und welche Kriterien den Zugang zu den einflußreichen Ämtern regelten. Grundsätzlich kommen für diese Untersuchung mehrere Personengruppen in Betracht. Zum einen sind hier die Angehörigen der nobilitären Familien aus der Zeit der Republik anzuführen. Sie sollen im folgenden als nobiles bezeichnet werden. Zwar fehlt eine antike Definition des Begriffes nobiles bzw. nobilitas in der augusteischen Zeit und auch die Forscher nehmen bei dem Versuch, die Merkmale der Gruppe der nobiles näher zu bestimmen, zum Teil unterschiedliche Positionen ein. Dennoch kann man durch einen Vergleich der Forschungsansätze zu dem recht eindeutigen Schluß gelangen, daß als nobiles die Nachkommen der nobilitären Familien aus republikanischer Zeit bezeichnet werden. Ausgangspunkt dieser Definition sind die Überlegungen Mommsens, wer in republikanischer Zeit der Nobilität zuzurechnen ist.1 Seiner Meinung nach setzt sich der Kreis der Nobilitierten aus drei Personengruppen zusammen. Erstens seien die Patrizier per se nobiles. Ein Patrizier könne unter keinen Umständen homo novus sein: »dem durch die Geburt Adlichen werden die durch das Aemterrecht Geadelten gleichgestellt, den Bedingungen aber, welche der letzten Kategorie den Adel gewähren, unterliegt der von Geburt Adliche nicht.«2 Zweitens gehören die plebeischen Nachkommen der Patrizier zur Nobilität. Drittens seien die agnatischen Nachkommen von Inhabern eines kurulischen Amtes der Nobilität zuzurechnen.3 Der dritten Behauptung, alle agnatischen Nachkommen der Inhaber der kurulischer Ämter gehörten zur Nobilität, widerspricht vor allem Gelzer.4 Nach einer Analyse aller relevanten Textstellen, in denen die Begriffe nobiles 1 Mommsen, StR, Bd.3, 463 f. 2 ders., 463. 3 Otto, in: Hermes 51, 1916, 73 ff. hat ebenfalls diese Meinung vertreten und durch den Zusatz ergänzt, daß auch die Nachkommen kurulischer Amtsinhaber aus der Kaiserzeit nobiles seien. 4 Gelzer, Die Nobilität der Kaiserzeit. 9 und nobilitas erwähnt werden, kommt er zu dem Schluß, daß man »unter nobilitas nur den republikanischen Adel zu verstehen habe«. 5 Wer zählt nun aber zum republikanischen Adel? Gelzer stützt sich bei seiner Untersuchung auf den Wortgebrauch in den Schriften Ciceros und vergleicht sämtliche Personen, denen Cicero Nobilität beilegte, miteinander.6 Er kommt zu dem Ergebnis, daß sie ohne Ausnahme zu Familien gehörten, die einen Konsul gestellt haben.7 Die Bekleidung des Konsulats ist nach den literarischen Zeugnissen die höchste Stufe der Ehre: Honorum finis est consulatus.8 Das Konsulat führt den Amtsinhaber in den Kreis der nobiles ein. Es ist nun zu fragen, seit wann die Nachkommen der Konsuln nicht mehr zu nobiles im engeren Sinn des Wortes gehören?9 Auf der Basis der Untersuchungen Gelzers ergibt sich, daß die Nachkommen der Konsuln nach 42 v. Chr. nicht mehr zu diesen nobiles gerechnet werden. Groag hat den Kreis der nobiles insofern weiter gefaßt, als er die Nachfahren sämtlicher Senatoren aus der Zeit vor der Diktatur Caesars als nobiles ansieht.10 Diese These ist jedoch nicht sehr wahrscheinlich. Die Nobilität gewährte in republikanischer Zeit neuen, unbekannten Männern den Zugang zu niederen Senatsposten bis zur Prätur recht großzügig. Wenn es jedoch darum ging, das Konsulat zu vergeben, schottete sie sich ab und suchte nach Kandidaten aus dem Kreis der konsularen Familien.11 Im übrigen würde diese Annahme eine Gleichsetzung der Begriffe »Nobilität« und »Senatorenstand« bedeuten. Aber eine solche Gleichsetzung wird in den antiken literarischen Zeugnissen nicht vorgenommen.12 In jüngster Zeit wurde über den Begriff Nobilität erneut nachgedacht. Die These Gelzers, daß alle männlichen Nachfahren eines Konsuls, Diktators oder Konsulartribuns nobiles seien, wurde von P.A.Brunt abgelehnt.13 Er brachte Beispiele für nobiles, die sich nicht in die Definition Gelzers ein5 ders., 137 6 Gelzer, Die Nobilität der römischen Republik, Leipzig, 1912. 7 ebenda, 42. 8 Cic. Planc. 60. 9 Syme, Tacitus, 654, Anm.3: »Gelzer however neglected to define his date for the end of the ›republic‹. The sole indication is that a consul of 42 B.C. is assumed to qualify as parent of a nobilis.« 10 Groag, in: Strena Buliciana, 1924, 253 ff. 11 vgl. Syme, Tacitus, 654, Anm.4. 12 Cic. Quin. fr. 2,3,4; Plin. n.h. 33,18. 13 Brunt, Nobilitas and Novitas, in: JRS 72, 1982, 1–17. 10 fügen und griff damit die These Mommsens wieder auf, daß alle Nachkommen kurulischer Magistrate nobiles seien. Ihm (und Mommsen) widersprach wiederum D.R. Shackleton Bailey14, indem er herausarbeitete, daß die von Brunt angeführten Karriereverläufe keineswegs zu der These Gelzers im Widerspruch stehen. Auch Bleicken übt an der Position Gelzers Kritik,15 indem er bemängelt, daß bei Gelzer »alle Patrizier ohne konsularische Ahnen … bei Erringung eines Konsulats homines novi (wären); 1/5 aller Konsuln zwischen 200 und 50 v. Chr. wären danach homines novi.«16 Es steht heute außer Frage, daß auch die Angehörigen der Patrizierhäuser und die Nachkommen der vormals patrizischen, jetzt jedoch plebeischen Familien, nobiles waren. Über diese Gruppe hinaus führte erst das Konsulat eine Familie in den Kreis der nobiles ein, wie die literarischen Zeugnisse nahelegen.17 Ich komme zu dem Schluß, daß mit großer Wahrscheinlichkeit in republikanischer Zeit unter nobiles die Patrizier, die plebeischen Nachkommen der Patrizier sowie die Nachkommen der Konsuln bis zum Jahr 42 v. Chr. zu fassen sind. Es ist nunmehr zu überprüfen, ob diese Definition, die sich in erster Linie auf die republikanische Zeit bezieht, auch auf die frühe Prinzipatszeit übertragen werden kann. Hierbei ergibt sich das Problem, daß über die Begriffe nobiles bzw. nobilitas keine literarischen Zeugnisse aus der augusteischen Zeit existieren. Daher ist es unumgänglich, auf Zeugnisse aus späteren Jahren zurückzugreifen. Demnach können nur die Nachkommen der konsularischen Familien aus republikanischer Zeit zu den nobiles im engeren Sinne gerechnet werden. Tacitus beschränkt die nobiles auf die Überlebenden der nobiles republikanischen Zeit, wenn er sagt: nomina et virtutes nobilium qui etiam tum supererant, in honore habere.18 Aus einer weiteren Textstelle geht hervor, daß die Abstammung von einer Mutter aus konsularem Haus eine besondere Ehre darstellte: nobilis utrimque.19 Auch aus einem literarischen Zeugnis späterer Zeit, Plin. Pan. 69,5, geht hervor, daß nach der republikanischen Zeit niemanden mehr zu dem eigentlichen, engeren Kreis der nobiles hinzukommen 14 Shackleton Bailey, Nobiles and Novi reconsidered, in: AJPh, 1986, 255–260. 15 Bleicken, Römische Republik, 127. 16 ders., 127. 17 Cic. Planc. 60. 18 Tac. ann. 13,18,2. 19 Tac. hist. 1,14,2. 11 kann, indem auch Plinius die nobiles als Nachkommen konsularer Familien aus republikanischer Zeit betrachtet. Als Endpunkt der republikanischen Zeit, in der der Begriff nobiles im alten Sinn gebraucht wird, muß also das Jahr 42 v. Chr. angesehen werden, wie Syme herausgearbeitet hat.20 Konsulare Familien späterer Zeit gehören nicht mehr zu den nobiles, sondern bilden eine weitere herausgehobene Gruppe innerhalb des Senats, die im folgenden als »homines novi und deren Nachkommen« bezeichnet werden soll. Zusammen mit den nobiles, d.h. den Nachkommen des republikanischen Adels, bildet sie die senatorische Oberschicht, die Senatsaristokratie. Folgender Schluß kann nach dem derzeitigen Forschungsstand als wahrscheinlich gelten: Nobiles sind in der Prinzipatszeit Patrizier, plebeische Nachkommen von Patriziern und die Nachfahren von Konsuln aus republikanischer Zeit bis 42 v. Chr.21 Im folgenden wird zu untersuchen sein, welches Verhältnis Octavian/Augustus zu den nobiles und zu den homines novi und deren Nachkommen entwickelt hat. Wurden die nobiles besonders gefördert oder eher zurückgedrängt? Falls sie gefördert wurden, ist im Einzelfall zu fragen, warum sie sich für die Posten zur Verfügung gestellt haben. Versuchte der Prinzeps diese zur Herrschaftswahrnehmung mit heranzuziehen und achtete er ihre Gepflogenheiten bei der Ämtervergabe?22 Octavian/Augustus brachte ferner zahlreiche Personen aus bisher wenig bekannten Familien ins Konsulat. Es wird zu untersuchen sein, wie hoch deren Anteil an der Anzahl aller Stelleninhaber ist. Vor diesem Datenmaterial wäre zu überlegen, welche Gründe Augustus für sein Vorgehen im Einzelfall gehabt haben könnte und weiter, wie der Prinzeps auf die homines novi aufmerksam wurde.23 Ferner ist zu prüfen, ob deren Nachkommen ebenfalls gefördert wurden, um eine neue Führungsschicht zu etablieren. Sollte eine neue Senatorenschicht geschaffen werden, weil sich die nobiles als politisch unzuverlässig erwiesen haben? Oder waren die nobiles infolge der Proskriptionen und Kriege zu dezimiert, um weiterhin viele Posten und Ämter im Reich zu bekleiden? 20 Syme, Tacitus, 654, Anm. 3. 21 Damit werden die Forschungen von Gelzer und Mommsen gekoppelt, wie L. Burckhardt, The political elite of the Roman Republic, in: Historia 1990, 77 ff. deutlich gemacht hat. 22 Zur »Maklerpatronage« vgl. Flaig, Das politische System des Principats, 124. 23 Sofern sich in den Quellen Angaben hierüber finden, werden in den prosopographischen Listen die Gründe für die Protektion der homines novi angeführt. 12 Darüber hinaus soll gefragt werden, ob die Personalpolitik Auswirkungen auf den cursus honorum gehabt hat. Ausgehend von dieser letzten Frage soll weiter das Verhältnis der Statthalter der kaiserlichen Provinzen zu dem der senatorischen Provinzen untersucht werden. Es geht darum, ob die Karrieren mehr auf senatorische oder mehr auf kaiserliche Ämter hin ausgerichtet waren oder ob es überhaupt einen Unterschied hinsichtlich dieser Ämter gab. Spielten eventuell städtische Ämter bei den Karrieren eine Rolle? Schließlich soll der Frage nachgegangen werden, inwieweit sich in den Karrieren gleichartige Muster finden. Dabei soll das prosopographische Material unvoreingenommen untersucht werden. Symes Forschungen bilden zwar eine wichtige Grundlage für die Untersuchung, manche Ergebnisse sind aber dennoch kritisch zu hinterfragen.24 Die zeitliche Abgrenzung der Untersuchung begründet sich daraus, daß das Jahr 30 v. Chr. den Anfangspunkt der Alleinherrschaft Octavians darstellt. Er hatte von diesem Zeitpunkt an die Möglichkeit, die bisherige Herrschaftsstruktur allein nach seinen Vorstellungen umzuformen, mußte sich dazu aber mit den nobiles arrangieren. Daß Augustus dabei im Laufe der Jahre mal die nobiles, mal die homines novi mehr protegierte, ist einleuchtend und wird entsprechend vermerkt werden. Es ist angesichts der Dürftigkeit des prosopographischen Materials nicht immer leicht, zu eindeutigen Schlüssen zu gelangen. Mitunter muß eine letzte Entscheidung aufgrund der schlechten Überlieferungssituation auch ausbleiben. Dies wurde entsprechend gekennzeichnet. Ansonsten wurde auf der Grundlage der Quellen und der Forschung die prosopographische Situation skizziert und die wahrscheinlich erscheinende Lösung angegeben. 24 vgl. H.E.Stier, Augustusfriede und römische Klassik, in : Kleine Schriften, hrsg. von P. Funke und G.A. Lehmann, in: Beiträge zur klassischen Philologie, Heft 109, 383 ff. (=ANRW II 2, 1975, 3 ff.). Syme sieht in Augustus einen Führer, der seine Leute an die Macht bringen will. 13 14 2 Die Ämterlaufbahn in der Zeit der Republik25 In der Anfangszeit der römischen Republik war es nicht erforderlich, die Ämterfolge näher festzulegen.26 Die Aristokraten achteten genau darauf, daß sich kein Standesgenosse über den anderen erhob, indem er schneller als die übrigen Karriere machte oder ein Amt mehr als einmal bekleidete. Die Selbstkontrolle innerhalb der herrschenden Schicht erübrigte eine strenge Regelung der Ämterfolge. Zudem erleicherte die zu dieser Zeit vergleichsweise geringe Größe Roms die Kontrolle der einzelnen Magistrate durch die Gesellschaft. Nach den Punischen sowie den Makedonischen Kriegen änderte sich diese Situation: »Die Anspannung der Kräfte im zweiten Punischen Krieg zwang dazu, die Kommanden oft mehrere Jahre zu prolongieren und manche Feldherren kraft der unbeschränkten Gewalt ihres Imperiums längere Zeit in einer Provinz ›regieren‹ zu lassen.«27 Die Erfolge, die sie dabei errangen, stärkten das Selbstbewußtsein der herrschenden Amtsinhaber. Zugleich wurde die Oberschicht mit der griechischen Kultur und dem aufwendigeren östlichen Lebensstil konfrontiert. Die Folgen beschreibt Polybios.28 Der Kontakt mit dem griechischen Osten führte innerhalb der römischen Führungsschicht zu einem ehrgeizigen Wettbewerb um die politischen Ämter. Infolge der Vermehrung der Prätorenstellen konnten zunächst mehr Senatoren als bisher bis zur Prätur gelangen. Mit der Einrichtung der Provinzen Sicilia und Sardinia 227 v. Chr. wurde die Zahl der Prätoren von zwei auf vier, 197 v. Chr. mit der Einführung der Präturen für die spanischen Provinzen sogar auf sechs erhöht. Diesen sechs Präturen standen für den weiteren Aufstieg jedoch nur zwei Konsulstellen gegenüber. Dadurch wurde das höchste Amt noch umkämpfter. Dem harten Kampf um die höchsten Ämter sollte ein Gesetz abhelfen, das M. Baebius Tamphilus während seines Konsulats (181 v. Chr.) vorschlug; demnach sollten die Gouverneure der spanischen Provinzen für zwei Jahre 25 Einen kurzen Überblick über die Ämterlaufbahn gibt Mommsen, Abriß, 87 ff. Auf die Probleme, die aus seiner rechtspositivistischen Betrachtungsweise resultieren, wird unten (S. 14, Anm.1) eingegangen werden. 26 Über die Situation zur Zeit der frühen Republik informiert Bleicken, Verfassung, 80 f. 27 Lippold, Consules, 373. 28 Polyb. 6,57,5: die Lebensweise ändere sich und der Ehrgeiz bei der Ämterbewerbung nehme zu. 15 ernannt werden.29 Dadurch wäre aber einerseits die Zahl der zu besetzenden Posten kleiner geworden und hätte zu einem starken Konkurrenzdruck innerhalb der Nobilität geführt, andererseits wären die Statthalter länger als üblich der Kontrolle durch den Senat entzogen gewesen. Daher kam das Gesetz nicht zustande. Dennoch mußte die bisher auf Herkunft beruhende Praxis der Ämterlaufbahn reglementiert werden, da sich nach der Eroberung des Ostens die herrschenden Familien immer härter um die Staatsämter stritten. Scipio wurde mit 23 Jahren Ädil, mit 30 Konsul, Flamininus gelangte – nicht einmal dreißig Jahre alt – von der Quästur zum Konsulat. Um den Ehrgeiz der einzelnen Aristokraten zu kanalisieren, wurde daher ein cursus honorum eingeführt. Das wichtigste Gesetz zur Ämterlaufbahn stammt aus dem Jahr 180 v. Chr. Damals hatte der Volkstribun L. Villius ein Gesetz eingebracht, die das Mindestalter für die Magistratsstellen festlegte und bestimmte, daß zwischen den Ämtern ein zweijähriges Intervall ohne öffentliches Amt zu liegen habe.30 Der Inhalt der lex Villia annalis ist nicht genau überliefert. Wertet man jedoch die Laufbahnen der Zeit aus, so dürfte das Gesetz folgende Regelungen enthalten haben: Die Quästur sollte nicht vor dem 27., die Ädilität, die nicht obligatorisch war, nicht vor dem 37., die Prätur nicht vor dem 40. und das Konsulat nicht vor dem 43. Lebensjahr bekleidet werden. 81 v. Chr. wurden durch die leges Corneliae festgelegt, daß die Bewerbung um ein Amt an die vorhergehende Bekleidung des jeweils vorgeschalteten Amtes geknüpft war. Es durfte also nur derjenige Konsul werden, der zuvor die Prätur durchlaufen hatte, usw.31 Die erneute Bekleidung eines Konsulats war an ein zehnjähriges Intervall geknüpft. Das Mindestalter für die Quästur 29 Die Zeugnisse stehen bei Liv., 40,19,11 und 40,44,2. Wahrscheinlich sind die lex Baebia de praetoribus und die lex de ambitu miteinander identisch (so schon Mommsen, StR, Bd.2, 198, Anm.4 gegen Klebs, in: RE 2,2, 2728 f.) 30 Das Gesetz ist bei Liv., 40,44,1 überliefert. Für die moderne Diskussion sind immer noch Astin, Lex Annalis und Rögler, Untersuchung wichtig. Rögler betont, daß durch diese »Verwaltungsmaßnahme des Senats« (122) die Magistrate leichter und besser kontrolliert wurden. Mit dem Gesetz sollte jedoch nicht die Ursache der Probleme, das ehrgeizige Streben nach Ämtern, sondern vielmehr seine möglichen Folgen bekämpft werden. Bleicken, Volkstribunat, 52, Anm.2 hebt hervor, daß mit dem Gesetz einem möglichen Übergewicht des Magistrats entgegengetreten wurde, indem es das »Individuum in die Klasse einordnete und die Rangstufen der Nobilität konsolidierte.« 31 vgl. App. B.C. 1,100. 16 3 Prosopographische Listen 3.1 Vorbemerkung Innerhalb der Lemma wird der Name der betreffenden Person abgekürzt: Für das praenomen wird die lateinische Abkürzung verwendet, für das cognomen und das nomen gentile die Initialen. Aus Marcus Acilius Glabrio wird somit MAG, aus Sextus Aelius Catus SexAC. M. Acilius Glabrio PIR2 A 71; RE I 1, Nr. 16 Die Acilii sind ein plebeisches Geschlecht. Ihr berühmtester Zweig, die Glabriones, geht bis ins 5. Jh. v. Chr. zurück. Die Filiation von MAG ist nicht geklärt. Seine Karriere zu rekonstruieren, fällt aufgrund der schlechten Quellenlage nicht leicht. Schon die Identifizierung mit dem quaestor pr.pr. von Macedonia 45/4 v. Chr. stellt nur eine Vermutung von Broughton, MRR, 2.285, Anm. 8, dar. Gesichert ist nur, daß MAG im Jahre 33 v. Chr. Suffektkonsul gewesen ist (ILS 6123). Vielleicht bekleidete er auch 25 v. Chr. das Prokonsulat von Africa. Diese Annahme beruht auf einer griechischen Inschrift, in der ein Glabrio als Prokonsul erwähnt wird (CIG 2979). Groag, in: PIR2 A 71 scheut sich aufgrund des fehlenden Vornamens, diesen Prokonsul mit MAG zu identifizieren. Derartige Zweifel können jedoch nicht überzeugen. Thomasson, Statthalter, 2.10 weist auf einen Münzfund hin, auf dem eindeutig M. Acilius Glabrio procos. zu lesen ist. Da der Vorname Marcus bei den Acilii Glabriones nur noch ein weiteres Mal belegt ist (cos. 256), spricht einiges für die Gleichsetzung des Statthalters mit dem Konsul von 33 v. Chr. Diese Lösung favorisiert auch Grant, Imperium, 81. Sex. Aelius Catus PIR2 A 157; RE I 1, Nr. 35 Die Aelii sind ein plebeisches Geschlecht. Die Filiation ist unklar. Die Laufbahn des SexAC läßt sich seit seinem Konsulat 4 n. Chr. verfolgen (CIL 1,2, p.29.68.243; 6,33544; 10,893; Cassiodor. Chron.min. 2,136; ILS 140; Vell. 2,103,3). Nach dem Konsulat soll er laut Strabo 7,303 Geten nach Thrakien geführt haben (Ritterling, in: RE 12, 1238). Leider geht aus der Textstelle nicht hervor, ob SexAC in promagistratischer Funktion unterwegs war. 19 L. Aelius Lamia PIR2 A 199; RE Suppl. VI und XIV, Nr. 75 a Die Aelii Lamiae sind in augusteischer Zeit eine wohlhabende und angesehene Familie. Sie sind ritterständisch. Unter Augustus gelangen sie zum Konsulat (RE I 1, 73–79) und werden unter die Patrizier aufgenommen. LAL ist der Sohn von L. Aelius Lamia, praet. 44 v. Chr. Er ist der Vater des L. Aelius Lamia, cos. 3 n. Chr. Die Lesart des Namens war umstritten. Während Alföldy, Fasti Hispanienses, 5 f. und Groag, in: PIR2 A 199 L. Aelius Lamia lesen, schreiben Fitzler-Seeck, in: RE 10, 364 Aelius Gallus. Eine vor wenigen Jahrzehnten gefundene Inschrift gibt indessen Klarheit über den Namen (AE, 1948, 93): L. Aelio L.f. Lamiae pr. leg. pro pr. XVvir sac. fac. Carietes Vennenses patrono. Die richtige Lesart des Namens ist demzufolge L. Aelius Lamia. Wenn auch die Vermutung Broughtons, LAL sei 42 v. Chr. Ädil (MRR, 2.307) gewesen, durch diese Inschrift nicht bestätigt wird, ist doch seine Prätur (MRR, 2.359) gesichert. Die Statthalterschaft von LAL in Hispania Citerior ist durch einen Eintrag bei Cass.Dio (53,29,1) auf die Jahre 24–22 v. Chr. zu datieren, wobei freilich der Konjektur von Boissevain zu folgen ist. Während seiner dortigen Tätigkeit konnte er die Asturer und Kantabrer bezwingen (Cass.Dio 53,29,2). Wann die Ernennung von LAL zum XVvir sacris faciundis erfolgte, kann aufgrund des vorliegenden Quellenmaterials nicht ermittelt werden. L. Aelius Lamia PIR2 A 200; RE I1, 76 Zur Herkunft der Familie s.o. Seine Laufbahn begann LAL wahrscheinlich als IIIvir a.a.a.f.f. (Groag, in: PIR2 A 200). Nach seiner Prätur stieg er 3 n. Chr. zum Konsulat auf (ILS 6387.6393.8581.9337; CIL 1,2, p.68.70; Val.Max. 1,8,11; Cassiodor. Chron. min. 2,136; Vell. 2,116,3). Danach war LAL mehrmals legatus. So 4–6 in Germanien (Vell. 2,116,3) und 10/1 als Heerführer unter dem Oberbefehl des Tiberius. Anschließend folgten zwei Statthalterschaften, von denen LAL allerdings nur eine wirklich wahrnehmen konnte: 15/6 ging er nach Africa (AE, 1940, 69; Tac.ann. 4,13; Thomasson, Statthalter, 2.21 f.). Obwohl er 21 zum Gouverneur von Syria bestimmt wurde, blieb er in Rom (Tac.ann. 6,27; Cass.Dio 58,19,5). Lamias Laufbahn erreichte mit der Ernennung zum praefectus urbi 32 ihren Höhepunkt (Tac.ann. 6,27). Daß er auch XVvir sacris faciundis gewesen ist, geht aus CIL 6,37058 hervor. 20 4 Auswertung Die Frage, woher die Personen kamen, die unter Octavian/Augustus Karriere gemacht haben, ist von besonderer Bedeutung. Es fragt sich, ob der Prinzeps von alten republikanischen Familien bei der Administration des Reiches Untersützung erfahren hat und somit die neue Ordnung durch die alten Herrschaftsträger legitimiert wurde. Oder drehte ihm diese Personengruppe den Rücken zu, so daß er sich bei anderen, weitgehend unbekannten Familien Rückhalt suchen mußte? Weiter ist zu klären, welche Leistungen die staatstragende Führungsschicht empfohlen hatte. Waren die Angehörigen dieser Schicht eher militärische Kommandeure oder waren es eher Verwaltungsfachleute, die eine neue Friedensordnung organisieren sollten? Hinsichtlich der Frage, welche Personen zur Führungsschicht gelangten, können wir fünf Gruppen unterscheiden. 4.1 Herkunft der Senatoren Um das Wesen des Prinzipats verstehen zu können, ist es wichtig, den Anteil der nobiles an der augusteischen Herrschaft festzustellen.39 Grundsätzlich ist zu bedenken, daß unter Augustus nur noch vergleichsweise wenige patrizische Familien existierten und auch nicht alle, die im politischen Raum tätig waren, in Erscheinung traten. Zu der altpatrizischen Gruppe gehören 4 Aemilii Lepidi, Claudius Nero, Ap. Claudius Pulcher, 7 Cornelii Lentuli, Cn. Cornelius Cinna, P. Cornelius Dolabella, P. Cornelius Scipio, L. Cornelius Sulla, 2 Fabii, 2 Quinctii, M. Furius Camillus, C. Marcius Censorius, P. Quinctilius Varus, M. Servilius, 2 Sulpicii und 4 Valerii Messallae. Mit 31 Personen handelt es sich um einen Anteil von gut 21 %. Warum ließ sich Augustus gerade von diesem Personenkreis unterstützen? Zum einen wollte er seine Herrschaft als eine Wiederkehr alter Zustände, als eine Wiedergeburt einer intakten Republik darzustellen. Indem alte republikanische Familien wichtige Posten im Reich bekleideten, konnte der Prinzeps seine Herrschaft als eine Erneuerung römischer Größe, römischen Glanzes und republikanischer Tugenden darstellen. Zum anderen verfügten diese Familien durch ihre lange Teilhabe an politischen Entscheidungsprozessen über eine große Herrschaftserfahrung ge- 39 Grundlage hierfür ist die auf S. 9 ff. gegebene Definition der nobiles. 73 paart mit einem hohen öffentlichen Ansehen. Zieht der Prinzeps diese Personen zur Herrschaft mit heran, kann er ihren Einfluß und ihre Erfahrung für seine Herrschaft nutzen. Es muß andererseits aber auch gefragt werden, was die Mitglieder dieser Familien bewogen haben mag, die neue Ordnung zu unterstützen. Glaubten sie, ihre alte Macht wiederzuerlangen und Roms Ansehen in der Welt erneut zu vergrößern? War es einfaches Streben nach Posten, die sie zur Teilhabe an der Regierung trieb? Verständlicherweise haben die Amtsinhaber nur selten offen ihre Motive zur Übernahme politischer Ämter dargelegt. Ein Grund mag darin bestanden haben, daß sich ihre dignitas aus den bekleideten Ämtern ergab. Wer also nach öffentlichem Ansehen strebte, mußte hohe Staatsämter bekleiden. Genau diese Ämter bot ihnen Augustus an. Zudem hatten sie mit der Bekleidung hoher Staatsämter die Möglichkeit, mit Augustus in Kontakt zu treten und somit an dem politischen Geschehen teilzunehmen. Bei den eben angeführten Gründen handelt es sich jedoch um reine Vermutungen, da sich viele Karrieren erst seit dem Konsulat oder einer Statthalterschaft verfolgen lassen. Dadurch bleiben die Motive für den Eintritt in eine politische Laufbahn häufig im Dunkeln. Bedenkt man, wie sehr Cn. Cornelius Cinna Magnus Augustus haßte, fällt es schwer, überhaupt Motive für das Betreten der politischen Bühne zu finden. Andere Cornelii wie Cn. Cornelius Lentulus Augur und Cossus Cornelius Lentulus zeigten sich hingegen für die erwiesene Gunst dankbar. Aber auch deren konkrete Motive lassen sich nicht mehr ermitteln. Daneben war es sicherlich viele Senatoren der Drang, den sozialen Rang nicht zu verlieren, in die Politik. Neben der Tätigkeit bei Gericht konnte man den sozialen Status nach römischer Vorstellung vor allem durch die Leistung für den Staat sichern. Vielleicht können sich aber die angestellten Vermutungen für die Teilnahme an der Politik anhand nachvollziehbarer Karriereverläufe verifizieren lassen. Auffallend ist, daß der Prinzeps in die Laufbahnen der patrizischen nobiles zum Teil direkt eingriff. Man denke in diesem Zusammenhang nur an die Cornelii. Cn. Cornelius Lentulus Augur wurde von Augustus finanziell unterstützt, um nicht seine Standeszugehörigkeit verlieren zu müssen. Cossus Cornelius Lentulus bekam seinen Statthalterposten von Africa nicht über das Los, sondern direkt von Augustus. M. Valerius Messalla Corvinus wird nach seinem Übertritt zu Octavian mit wichtigen militärischen und administrativen Posten bedacht. 74 5 Konsuln Das Konsulat war das höchste Amt der Republik und das Ziel des aristokratischen Ehrgeizes. Es brachte dem Amtsinhaber dignitas und auctoritas ein. Wenn auch das Amt unter Augustus nicht mehr mit großem politischem Einfluß verbunden war, besaß es dennoch nach wie vor hohes Ansehen.58 In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, daß die regelmäßige Einführung von Suffektkonsulaten zu einer kurzen Amtsdauer führte. Dadurch war von vorneherein die Möglichkeit zu politischen Aktivitäten eingeschränkt. Vielleicht war dies auch erforderlich geworden, damit für die Besetzung der curae ein größerer Personenkreis zur Verfügung stand, vor allem aber sollten aber auch verdiente Parteigänger des Prinzeps mit dem höchsten Amt belohnt werden.59 Welche Personen kamen für die Besetzung des Konsulats in Frage? Das ist nicht leicht zu beantworten, da sich für uns viele Laufbahnen erst mit dem Konsulat nachvollziehen lassen. Dennoch lassen sich einige Gruppen unterscheiden, wobei die folgenden Listen aufgrund der schlechten Quellenlage keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben können. 5.1 nobiles Alle nobiles, die in der Untersuchung vorkamen, waren Konsuln. Sie haben fast alle nach dem Konsulat Statthalterposten bekleidet. Die nobiles strebten danach, mit dem Konsulat öffentliches Ansehen zu erlangen. Aber auch Augustus profitierte von dem Ehrgeiz der nobiles, zum Konsulat zu gelangen. Er konnte darauf hinweisen, daß die führenden Politiker der republikanischen Zeit auch im Prinzipat die führende Stellung im Staat innehatten und damit die neue Zeit auch personell nichts anderes als die wiederhergestellte Republik war. 5.2 Freunde der domus Augusta Wer dem Prinzeps oder einem anderen hohen Mitglied der domus Augusta nahestand, konnte sich ebenfalls Hoffnungen auf das Konsulat machen. Zu diesen Personen gehören C. Antistius Vetus (cos. 30 v. Chr.), C. Asinius Gallus (cos. 8 v. Chr.), C. Norbanus Flaccus (cos. 24 v. Chr.), vielleicht C. Sentius Saturninus (cos. 19 v. Chr.), allem Anschein nach die Silii (cos. 20 v. Chr., 58 Abbott, Political institutions, 376. 59 E.T. Salmon, in: Historia, 5 (1956), 474 ff., B. Levick, in: Latomus, 31 (1972), 812, T.P. Wiseman, New Man, 156 f. 85 3 n. Chr., 13 n. Chr.), auf jedem Fall P. Silius Nerva (cos. 20 v. Chr.) und M. Vipsanius Agrippa (cos. 37 v. Chr., 28 v. Chr. und 27 v. Chr.). Lucilius Longus verdankte sein Konsulat 7 n. Chr. der engen Freundschaft zu Tiberius. Alle haben nach dem Konsulat noch weitere Posten in der Provinzialverwaltung inngehabt. 5.3 Verwandte der domus Augusta Daß die Verwandten der domus Augusta das Konsulat bekleideten, ist selbstverständlich.60 Hierzu zählen L. Aemilius Paullus (cos. 1 n. Chr.) und Quinctilius Varus. C. Iulius Caesar (cos. 1 n. Chr.) und Germanicus Iulius Caesar (cos. 12 n. Chr.) stellen als designierte Nachfolger des Prinzeps selbstverständlich Ausnahmen dar. Die Laufbahnen der Verwandten des Prinzeps machen deutlich, daß er sich entsprechend für sie verwendet hat. Außerdem sollten sie in Vorbereitung auf ihre künftigen Aufgaben alle wichtigen Ämter innegehabt haben. 5.4 Verdiente militärische Befehlshaber Das Konsulat konnte auch eine Art Auszeichnung für militärische Leistungen darstellen. L. Arruntius (cos. 22 v. Chr.), T. Statilius Taurus (cos. 37 v. Chr. und 26 v. Chr.), P. Sulpicius Quirinius (cos. 12 v. Chr.), L. Tarius Rufus (16 v. Chr.) und A. Terentius Varro Murena (23 v. Chr.) waren durchweg erfolgreiche Militärkommandeure. Allerdings führten militärische Erfolge nicht zwangsläufig zum Konsulat. P. Carisius operierte sehr erfolgreich in Hispania Ulterior. Dennoch war es fast unmöglich, daß er als gebürtiger Provinzialbewohner das Konsulat bekleidete.61 Alföldy hat zu Recht darauf hingewiesen, daß gerade in den ersten Jahren der augusteischen Herrschaft nicht genügend Konsulare vorhanden waren, um den erheblichen Personalbedarf in den Provinzen zu befriedigen.62 Selbstverständlich konnten nicht alle Personen, die der Prinzeps zum Schließen dieser Lücken heranzog, führende Positionen im Staat bekleiden. 5.5 homines novi und deren Nachkommen Eine sehr große Gruppe von Konsuln empfahl sich durch ihre nachrepublikanische konsulare Abstammung. Wessen Vater im Prinzipat einen Statthal- 60 Nobiles, die mit dem Kaiserhaus verwandt sind, werden hier nicht extra aufgeführt. 61 Eine Ausnahme stellt L. Cornelius Balbus sen. dar. 62 Alföldy, Fasti Hispanienses, 132. 86 6 Statthalter Formal hat sich an der Verwaltungsstruktur des römischen Reiches in der Prinzipatszeit wenig geändert. Das gesamte römische Reich war nach wie vor zur besseren Beherrschung in verschiedene geographische Bezirke mit unterschiedlichem rechtlichen Status unterteilt. Dabei wird zwischen dem italischen Kernland und dem außeritalischen Gebiet, den Provinzen, unterschieden. Die Provinzen waren teils dem Prinzeps, teils dem Senat unterstellt, die einen Statthalter zur Wahrung der römischen Interessen entsandten. Die Statthalter versahen ihr Amt nach Ablauf ihrer ordentlichen Magistratur. In der Regel konnte ein Statthalter frühestens fünf Jahre nach der Bekleidung einer Magistratur auf einen Gouverneursposten hoffen (lex Pompeia). Die Regelung wurde jedoch nicht streng eingehalten.64 Die Statthalter der Provinzen, die dem Augustus unterstellt waren, versahen ihr Amt als reine Mandatare (legati Augusti pro praetore), die Statthalter der senatorischen Provinzen wurden durch das Los bestimmt und trugen den Titel proconsul. Sie waren für die militärischen, juristischen sowie fiskalischen Belange des jeweiligen Amtsbezirks zuständig. Die Einrichtung der verschiedenen Provinzen erfolgte im Anschluß an die Eroberung des jeweiligen Gebietes, sie differierten hinsichtlich ihrer Größe und Bedeutung zum Teil stark voneinander. Der grundsätzliche Bestand der Provinzen sowie ihre äußere Herrschaftsstruktur wurde auch in der Prinzipatszeit nicht in Frage gestellt. Dennoch wäre es verfehlt, wenn man sagte, die Provinzialverwaltung sei eine Fortsetzung der republikanischen: »Die den Senatoren vorbehaltene magistratische Adjutantur oder nach römischer Bezeichnung die legati pro praetore, … welche … dem Kaiser beigegeben sind, stehen zu der republikanischen Ordnung in schärferem Gegensatz als irgend eine andere dem Principat angehörige Institution, weil damit der Kaiser in die Creierung der Magistratur eingreift und statt der Comitien das Imperium verleiht.«65 Die Grundlage der neuen Herrschaftsstruktur wurde am 13. Januar 27 v. Chr. gelegt. Octavian legte seine Sondergewalt im Senat nieder und gab die ihm verliehenen Provinzen, Heere und Verwaltungsvollmachten an den Senat und das Volk zurück. Daraufhin übertrug ihm der Senat das Komman- 64 ILS 6095. 65 Mommsen, Abriß, 162. 89 do über die noch nicht völlig befriedeten Gebiete Spaniens, Galliens und Syriens. Über diese Provinzen hatte der Prinzeps als Konsul ein imperium inne.66 Mit diesem Schritt gestand die senatorische Führungsschicht ein, daß mit der bisher geübten Praxis das Reich nicht mehr zu beherrschen war. Es hatte sich in den letzten Jahrzehnten immer wieder gezeigt, daß es mitunter nicht möglich war, die Statthalterschaft zeitlich oder lokal zu begrenzen. Wenn ein Statthalter über ein ausgedehntes Kommando verfügte, war es für die Senatoren schwierig, ihn zu kontrollieren. Die größte Gefahr bestand darin, daß der Statthalter sich ein ihm ergebenes Heer schuf, das er gegen innenpolitische Feinde einsetzen konnte. Die Leitung der gesamten staatlichen Macht durch einen einzigen lag daher nahe. Die Senatoren legitimierten das und unterstützten den Prinzeps, indem aus ihren Reihen geeignete Kandidaten für die Herrschaftsausübung hervorgingen. Da jede Provinz, die Augustus unterstellt war, grundsätzlich eines militärischen Oberbefehlshabers vor Ort bedurfte, mußte der Prinzeps diese Aufgaben an Statthalter seiner Wahl delegieren. Die Herrschaftsausübung und Militärführung der jeweiligen Provinz lag in der Hand eines legatus Augusti pro praetore. Es spielte dabei keine Rolle, ob dieser gewesener Konsul oder gewesener Prätor war. Alle Statthalter der Provinzen des Augustus trugen denselben Titel, der die Abhängigkeit von Augustus ausdrückte.67 Im Unterschied zu den senatorischen Statthaltern, die nur ein Jahr im Amt waren, wurden die vom Prinzeps bestellten Statthalter mehrere Jahre im Amt behalten, im Schnitt zwischen drei und fünf Jahren68. Zur Unterstützung ihrer Amtsführung wurde ihnen ein Prätorier als legatus mitgegeben, wenn in der Provinz mehr als eine Legion stand.69 Von diesen Provinzen sind die senatorischen zu unterscheiden. Dies sind Asia, Africa, Sicilia, Sardinia, Baetica, Macedonia, Achaia, Dalmatia, Creta/Cyrnene und Bithynia et Pontus. Offiziell waren diese Provinzen dem Senat unterstellt, der sie von einem proconsul verwalten ließ.70 Tatsächlich war aber auch in diesen Provinzen die Autonomie des Senates stark eingeschränkt. Dies zeigt sich unter anderem an dem Besetzungsverfahren für die Statthalterposten. 66 Bleicken, Imperium consulare/proconsulare. 67 vgl. Madvig, Verfassung und Verwaltung des römischen Staates, Bd.2, Leipzig, 1882, 110 f. 68 Cass. Dio 53,23. 69 ders., 52,22; Tac. Agr. 7. 70 Cass. Dio 53,1; Tac. ann. 1,76. 90 7 Stadtrömische Ämter 7.1 Der praefectus urbi Das Amt des praefectus urbi geht wahrscheinlich auf die Königszeit zurück. Wenn der König, später der Höchstmagistrat, Rom verließ, übertrug er einem Stellvertreter die Leitung der Amtsgeschäfte.123 Seit 367 v. Chr. ist das Amt nicht mehr belegt, da durch die Einführung des mehrstelligen Konsulats stets ein Obermagistrat für die Durchführung der römischen Geschäfte vorhanden war. Augustus rief dieses Amt erneut ins Leben. Tacitus beschreibt, was den Prinzeps zu diesem Schritt veranlaßt hat: ob magnitudinem populi et tarda legum auxilia sumpsit e consularibus qui coerceret servitia et quod civium audacia turbidum, nisi vim metuat124. Zu den Aufgaben des praefectus urbi gehörte es danach vor allem, die Ruhe und Ordnung in Rom zu sichern.125 Für die augusteische Zeit sind drei praefecti urbi bekannt: M.Valerius Messalla Corvinus, T.Statilius Taurus und L.Calpurnius Piso pontifex. M. Valerius Messalla Corvinus war der erste praefectus urbi. Er stammte aus einer angesehenen Familie. Seinen eigenen Aufstieg verdankte er seiner Redebegabung sowie seinem militärischen Talent. Er kämpfte gegen Sex.Pompeius und befehligte in der Schlacht bei Actium ein Geschwader. Als legatus von Illyricum, Suffektkonsul und Statthalter von Gallia und Syria sammelte er Herrschaftserfahrung, bevor er 26 v. Chr. praefectus urbi wurde. Er bekleidete das Amt aber nur wenige Tage. Tacitus behauptet, er habe sich den Aufgaben nicht gewachsen gezeigt.126 Überzeugender ist die Bemerkung des Hieronymus, Messalla habe die incivilis potestas dieses Amtes mißfallen.127 Da er glaubte, daß sich das Amt eines praefectus urbi einer wiederhergestellten republikanischen Staatsordnung nicht vereinbaren lasse, trat Messalla zurück. T. Statilius Taurus versah das Amt mit weniger Skrupel. Er war ein typischer Aufsteiger.128 Wie Messalla kämpfte er gegen Sex. Pompeius. Über 123 Liv. 1,59. 3,6; Tac.ann. 6,11; Dion. Hal. 5,75. 124 Tac.ann. 6,11 125 Ihm unterstanden hierzu wahrscheinlich seit 16 v. Chr. die cohortes urbanae. Siehe hierzu Freis, Die cohortes urbanae, Köln/Graz, 1967; ders., in: RE Suppl. X, 1965, 1125 ff.; Grant, Army, 95 f. 126 Tac.ann. 6,11. 127 vgl. Hieron. zum Jahr 1911. 128 Vell. 2,127. 117 Africa konnte er einen Triumph feiern, bei Actium führte er das Landheer.129 In Spanien war er ebenfalls siegreich. Statilius gehörte zu den wenigen Personen, die zweimal Konsul waren. Danach (16–10 v. Chr.) bildete seine Tätigkeit als praefectus urbi den glanzvollen Abschluß seiner Laufbahn. Dessen Nachfolger, L. Calpurnius Piso pontifex, schien der geborene praefectus urbi gewesen zu sein, was an seiner langen Amtszeit deutlich wird (13– 32 n. Chr.).130 In seinem Fall liegt der Aufstieg vermutlich in der – wenn auch weitläufigen – Verwandtschaft mit der domus Augusta begründet. Calpurnius war der Sohn von Caesars Schwiegervater. Doch diese Beziehung zum Prinzeps kann nur eine Laufbahn initiieren. Calpurnius zeichnete sich wie auch Messalla und Statilius durch militärisches Können aus. Über manche Teile seiner Laufbahn geben die Quellen keine klare Auskunft. Kriegerische Tätigkeit in den Alpen und in Thrakien sind aber gesichert.131 In der Zusammenschau der Laufbahnen der drei praefecti urbi ergibt sich, daß sich alle als militärische Befehlshaber ausgezeichnet hatten. Es bietet sich an, zunächst die Karrieren des M. Valerius Messala Corvinus und des T. Statilius Taurus miteinander zu vergleichen, da beide Laufbahnen zeitlich vergleichsweise dicht bei einander liegen. Sie waren beide Suffektkonsuln, haben beide bei Actium gekämpft und waren beide in Illyricum. Ferner haben sie in je vier Provinzen Erfahrungen sammeln können, bevor sie zu praefecti urbi ernannt wurden. Jedoch ist ihre Herkunft grundverschieden. M. Valerius Messalla Corvinus entstammte einem angesehenen Geschlecht, während T. Statilius Taurus homo novus war. Die Laufbahn des L. Calpurnius Piso pontifex war ebenfalls von militärischen und administrativen Stationen gekennzeichnet. Nach seinem Konsulat übernahm auch er vier Legaturen, bevor er schließlich zum praefectus urbi ernannt wurde. Von seinen Mitsenatoren hob er sich dadurch ab, daß er zwei Priesterämter bekleidete, was angesichts der geringen Stellenzahl sehr ungewöhnlich war.132 Für die Ernennung zum praefectus urbi war die familiäre Herkunft offenbar nicht entscheidend. 129 Vell. 2,85. 130 vgl. die Zeugnisse bei Sen.ep. 83,14; Tac.ann. 6,10; Vell., 2,98; Plin. n.h. 14,145; Suet.Tib. 42,1; Cass.Dio 58,19. 131 s.o. S. 31 f. 132 s.u. S. 162 ff. 118 8 Die Priesterämter 8.1 Historischer Kontext Als sich im Jahre 31 v. Chr. abzeichnete, daß Octavian Alleinherrscher in Rom werden würde, endete ein schlimmes Kapitel der römischen Geschichte. Proskriptionen, Bürgerkrieg und Vertreibungen lagen nunmehr hinter den Römern. Die Hoffnung auf eine neue, bessere Zeit brach an. Freilich fragten sich die Bürger, wie es überhaupt so weit hatte kommen können. In der zeitgenössischen Literatur wird oftmals als Antwort auf die Frage nach dem Elend der Vergangenheit darauf hingewiesen, daß die Religion in sträflicher Weise vernachlässigt wurde. Cornelius Nepos beschreibt, welches Entsetzen Atticus befiel, als er den Tempel des Juppiter Feretrius auf dem Kapitol gesehen habe. Das Gebäude sei aufgrund seines hohen Alters (es soll von Romulus errichtet worden sein) und der Nachlässigkeit der Menschen (incuria) zusammengestürzt.144 Noch deutlicher stellt Horaz den Zusammenhang zwischen der Vernachlässigung der Religion in der voraugusteischen Zeit und den Wirren dieser Zeit dar: Delicta maiorum inmeritus lues, Romane, donec templa refeceris aedisque labentis deorum et foeda nigro simulacra fumo.145 Man kann Horaz nicht unterstellen, er sei Wortführer einer bestimmten politischen Richtung gewesen. Die Klage über die Nichtbeachtung der Religion scheint damals weitverbreitet gewesen zu sein. Auch Livius klagt darüber (3,20,5) und betont letztlich, daß Rom nur durch die genaue Beachtung der religiösen Regeln groß geworden sei. 144 Corn.Nepos, Att., 20,3. 145 Hor. carm. 3,6,1–4 123 Wie sehr schließlich bei Vergil die Religion im Mittelpunkt seines Schaffens steht, braucht kaum betont zu werden. Dies gilt nicht nur für die Aeneis, sondern auch für die Georgica.146 8.2 Die Rolle der Senatoren Durch die Restaurationspolitik des Augustus gewinnen die Priesterämter erhöhtes Ansehen, doch war deren Anzahl gemessen an der Zahl möglicher Kandidaten gering: Den 16 pontifices, 16 augures, 15 viri sacris faciundis und 10 epulones standen zwischen 200 und 400 potentielle Kandidaten gegenüber. Interessant war die Mitgliedschaft in den Priesterkollegien für die Angehörigen der vornehmen Familien vor allem deshalb, weil die Priester auf Lebenszeit kooptiert wurden und Augustus Mitglied in allen Kollegien war: Pontifex maximus, augur, XV virum sacris faciundis, VII vir epulonum, frater arvalis, sodalis Titius, fetialis fui.147 Ein Senator, der Priester war, hatte also ständig persönlichen Kontakt mit dem Prinzeps. 8.3 Personen mit Mitgliedschaft in mehreren Priesterämtern Je nach Ansehen der betreffenden Person, insbesondere naturgemäß für die Mitglieder der domus Augusta, war die Bekleidung mehrerer Priesterstelllen möglich. Eine Ausnahme in jeglicher Hinsicht stellt die Ämterhäufung des Germanicus Iulius Caesar dar. Der Neffe und Adoptivsohn des Tiberius war augur, frater Arvalis und nach dem Tod des Augustus flamen Augustalis und sodalis Augustalis. Auch im Falle von L. Calpurnius Piso, cos. 15 v. Chr., können verwandtschaftliche Beziehungen zur domus Augusta als Grund für die Ämterhäufung nicht ganz ausgeschlossen werden. Denn er war ein Sohn von L. Calpurnius Piso Caesoninus, dem Schwiegervater Caesars. Zudem legten es seine militärischen Erfolge nahe, ihn mit Ehrungen zu häufen: Calpurnius stellte zwischen 25 und 14 v. Chr. im Krieg gegen die Alpenstämme seine militärischen Fähigkeiten unter Beweis, ferner wurden ihm als Lohn für seine Erfolge gegen die Thraker wurden ihm die Triumphalinsignien verliehen. Auf ein hohes Ansehen deutet weiter hin, daß Calpurnius zunächst Statthalter von Asia war und 13–32 als praefectus urbi die Stellvertretung des Prinzeps innehatte. Er wurde pontifex und Arvalbruder. Mit diesen Ämtern erhielt Calpurnius durch die Nähe zum Prinzeps große politische Einflußmöglichkeiten. Sein Aufstieg 146 M. v.Albrecht, Geschichte der römischen Literatur, Bd.1, 541 ff. 147 Mon.Ancyr. 7,3. 124 Quellen und Forschungen zur Antiken Welt herausgegeben von Prof. Prof. Prof. Prof. Dr. Dr. Dr. Dr. Peter Funke, Universität Münster Hans-Joachim Gehrke, Universität Freiburg Gustav Adolf Lehmann, Universität Göttingen Carola Reinsberg, Universität des Saarlandes Band 50: Inga Meyer: Von der Vision zur Reform · Der Staat der Gesetze: Ciceros Programm einer Neuordnung der Römischen Republik: 56–51 v. Chr. 2006 · 208 Seiten Band 49: Alexander Arenz: Herakleides Kritikos »Über die Städte in Hellas« · Eine Periegese Griechenlands am Vorabend des Chremonideischen Krieges 2006 · 270 Seiten Band 48: Nikola Moustakis: Heiligtümer als politische Zentren · Untersuchungen zu den multidimensionalen Wirkungsgebieten von polisübergreifenden Heiligtümern im antiken Epirus 2006 · 260 Seiten Band 47: Dorit Engster: Konkurrenz oder Nebeneinander · Mysterienkulte in der hohen römischen Kaiserzeit · 2., überarbeitete Auflage 2006 · 640 Seiten Band 46: Susanne Pilhofer: Romanisierung in Kilikien? · Das Zeugnis der Inschriften 2006 · 312 Seiten Band 45: Traudel Heinze: Konstantin der Große und das konstantinische Zeitalter in den Urteilen und Wegen der deutsch-italienischen Forschungsdiskussion 2005 · 378 Seiten Band 44: Cornelis Bol: Frühgriechische Bilder und die Entstehung der Klassik · Perspektive, Kognition und Wirklichkeit 2005 · 536 Seiten Band 43: Isabel Toral-Niehoff: Kitab Giranis. Die arabische Übersetzung der ersten Kyranis des Hermes Trismegistos und die griechischen Parallelen herausgegeben, übersetzt und kommentiert 2004 · 193 Seiten Band 42: Dorothea Steiner: Jenseitsreise und Unterwelt bei den Etruskern · Untersuchung zur Ikonographie und Bedeutung · mit CD-ROM 2004 · 480 Seiten Band 41: Frank Daubner: Bellum Asiaticum · Der Krieg der Römer gegen Aristonikos von Pergamon und die Einrichtung der Provinz Asia · 2., überarbeitete Auflage 2006 · 330 Seiten Band 40: Mustafa Adak: Metöken als Wohltäter Athens · Untersuchungen zum sozialen Austausch zwischen ortsanssässigen Fremden und der Bürgergemeinde in klassischer und hellenistischer Zeit (ca. 500-150 v. Chr.) 2003 · 270 Seiten Band 39: Jens Nitschke: Dignitas und Auctoritas · Der römische Senat und Augustus. Prosopographische Überlegungen zur Karriere der Konsuln und Statthalter 30 v. Chr. bis 14 n. Chr. · 2., durchgesehene Auflage 2006 · 160 Seiten Band 38: Eberhard Ruschenbusch: Ein altgriechisches Gesetzbuch · Aus dem Kontext von Platons Gesetzen herausgehoben und in das Deutsche übersetzt 2001 · 62 Seiten Band 35: Michael Lesky: Untersuchungen zur Ikonographie und Bedeutung antiker Waffentänze in Griechenland und Etrurien 2000 · 260 Seiten Band 34: Klaus Freitag: Der Golf von Korinth · Historisch-topographische Untersuchungen von der Archaik bis in das erste Jh. v. Chr. · 2., unveränderte Auflage 2005 · 520 Seiten Band 33: Martina Edelmann: Menschen auf griechischen Weihreliefs 1999 · 270 Seiten Band 32: Michaela Hoffmann: Griechische Bäder 1999 · 402 Seiten Band 31: Michael Munzinger: Vincula deterrimae condicionis · Die rechtliche Stellung der spätantiken Kolonen im Spannungsfeld zwischen Sklaverei und Freiheit 1998 · 165 Seiten Band 29: Martin Krön: Das Mönchtum und die kulturelle Tradition des lateinischen Westens · Formen der Askese, Autorität und Organisation im frühen westlichen Zönobitentum 1997 · 259 Seiten Band 28: Marion Roehmer: Der Bogen als Staatsmonument · Zur politischen Bedeutung der römischen Ehrenbögen des 1. Jhs. n.Chr. 1997 · 314 Seiten Band 27: Thomas Schäfer: Andres Agathoi · Studien zum Realitätsgehalt der Bewaffnung attischer Krieger auf Denkmälern klassischer Zeit 1997 · 210 Seiten Band 26: Matthäus Heil: Die orientalische Außenpolitik des Kaisers Nero 1997 · 282 Seiten Band 25: Alexander von Normann: Architekturtoreutik in der Antike 1996 · 368 Seiten Band 24: Kleopatra Ferla: Von Homers Achill zur Hekabe des Euripides: Das Phänomen der Transgression in der griechischen Kultur 1996 · 324 Seiten Band 23: Chrissula Ioakimidou: Die Statuenreihen griechischer Poleis und Bünde aus spätarchaischer und klassischer Zeit 1997 · 460 Seiten Erhältlich im Buchhandel oder direkt beim Verlag: Herbert Utz Verlag GmbH, München 089-277791-00 · [email protected] Gesamtverzeichnis mit mehr als 2800 lieferbaren Titeln: www.utz.de