das bundesland hessen

Werbung
Politik in Hessen auf einen Blick
DAS
BUNDESLAND
HESSEN
Geschichte des Landes
Der Name „Hessen“ tauchte erstmals im 8. Jahrhundert auf. In einem Sendeschreiben von Papst
Gregor III. an Bonifatius ist die Rede von einem
populus Hassiorum (Volk der Hessen). Das Land
Hessen in seiner heutigen Form wurde am 19.
September 1945 von dem amerikanischen Oberbefehlshaber, General Dwight D. Eisenhower, ins
Leben gerufen. Grundlage war die Proklamation
Nr. 2 der amerikanischen Militärregierung.
Strukturdaten:
Unter dem ersten, noch von der Militärregierung
eingesetzten Ministerpräsidenten Karl Geiler begann der demokratische Aufbau Hessens. In einer
Volksabstimmung am 1. Dezember 1946 stimmten die Bürgerinnen
und Bürger Hessens
der neuen Landesverfassung zu und
wählten gleichzeitig
den ersten Landtag.
(bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen)
Das Wappentier
Hessens ist der Löwe.
Es ist gesetzlich festgelegt und geschützt.
Ursprünglich zierte
das Raubtier das
Wappen der Landgrafen von Thüringen.
Zu deren Herrschaftsgebiet gehörte
Hessen bis zum
Jahr 1247.
Hessisches Landeswappen
Wirtschaftszentrum
und Zukunftsland
Hessen ist mit 6,1 Millionen Einwohnern sowie
21 114 Quadratkilometern Fläche das fünftgrößte
deutsche Bundesland. Es hat sich zum führenden
Wirtschaftszentrum in Deutschland und zu einer
der dynamischsten Regionen in Europa entwickelt: Hessen ist nicht nur internationaler Finanzplatz mit mehr als 400 Banken, der Bundesbank,
der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Börse
in Frankfurt, sondern ebenso Standort wichtiger
Industrie- und Technologiebranchen sowie Platz
verschiedener internationaler Messen. Der RheinMain-Flughafen verzeichnet das höchste Frachtund das zweithöchste Passagieraufkommen der
europäischen Flughäfen. Die Hauptstadt von
Hessen ist Wiesbaden.
(Hessisches Statistisches Landesamt 2004)
Fläche:
Bevölkerung:
Ausländer:
Ausländeranteil:
Einwohner je km2:
Arbeitslose:
Arbeitslosenquote:
21 115 Quadratkilometer
6,1 Millionen
745 325
12,2 Prozent
289
250 707
9,1 Prozent
Regionen
Wie in keinem anderen Bundesland treffen in
Hessen großflächige Natur- und dichte Industriegebiete aufeinander: 40 Prozent der Landesfläche
ist mit Wäldern bedeckt, auf 45 Prozent der Landesfläche wird Landwirtschaft betrieben.
Die zehn größten Städte
in Einwohnerzahlen:
(Hessisches Statistisches Landesamt 2004)
Frankfurt:
Wiesbaden:
Kassel:
Darmstadt:
Offenbach:
Hanau:
Marburg:
Gießen:
Fulda:
Rüsselsheim:
646 889
274 076
194 464
140 078
119 527
88 772
78 701
73 648
63 782
59 576
Kunst und Kultur
Hessen ist von einem reichen Kulturerbe geprägt:
Schlösser und Gärten, Kultur- und Naturdenkmäler sowie Kulturinstitutionen wie die Landesmuseen, die Staatstheater, die Landesbibliothek,
Staatsarchive und zahlreiche vergleichbare kulturelle Einrichtungen der Städte und Gemeinden
(Städel, Senckenberg-Museum, Alte Oper, Theater
Frankfurt, Stadttheater Gießen, Marburg etc.).
Politik in Hessen auf einen Blick
PARLAMENT
UND
REGIERUNG
Hessen ist ein so genannter Gliedstaat und bildet
zusammen mit den anderen fünfzehn Bundesländern den Bundesstaat Bundesrepublik
Deutschland. Als selbstständige Staaten haben
die Bundesländer eine eigene Verfassung, unabhängige Gerichte, ein Landesparlament und eine
Landesregierung.
Landtagspräsident seit 2003:
Norbert Kartmann
Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten:
4
Ministerpräsident seit 1999:
Roland Koch
Landesregierung: Ministerpräsident und zehn Ministerinnen und Minister
Regierungsbezirke:
Kassel, Gießen, Darmstadt
Landkreise:
21
Kreisfreie Städte:
5
Kreisangehörige Städte
und Gemeinden:
421
Landtagswahlen – so funktioniert es
Hessischer
Landtag
Wahlkreiskandidatinnen
und -kandidaten
Mehrheit der
gültigen Stimmen
Listenkandidatinnen
und Kandidaten
Nach dem Verhältnis
der abgegebenen Stimmen
Repräsentative Demokratie
Die Bundesrepublik Deutschland und die einzelnen Bundesländer sind nach den Prinzipien einer
repräsentativen Demokratie organisiert: Das Volk
herrscht nicht unmittelbar, sondern überträgt
seine Staatsgewalt an Volksvertreterinnen und
-vertreter, die Abgeordneten. Diese werden durch
Wahlen beauftragt („legitimiert“) und in den
Hessischen Landtag entsandt. Mit dieser Vollmacht ausgestattet, fällen die Abgeordneten im
Auftrag der Wählerinnen und Wähler („Mandat“)
politische Beschlüsse.
Wahlen
Alle fünf Jahre werden die 110 Abgeordneten des
Hessischen Landtags neu gewählt. Als Abgeordnete oder Abgeordneter kann jede Bürgerin und
jeder Bürger des Landes gewählt werden, sofern
sie oder er 21 Jahre alt ist und seit einem Jahr in
Hessen wohnt.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag mindestens
18 Jahre alt ist, seit mindestens drei Monaten
seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in
Hessen hat und Deutscher im Sinne des Art. 116
Abs. 1 des Grundgesetzes ist.
Anforderungen an
demokratische Wahlen:
Die grundlegenden Anforderungen an demokratische Wahlen sind in Artikel 72 und 73 der
Hessischen Verfassung festgelegt.
Es gelten folgende Prinzipien:
o Allgemein:
Alle volljährigen Deutschen dürfen unabhängig
von Herkunft, Sprache, Geschlecht, Religion, Besitz
oder politischen Überzeugungen wählen.
Direktkandidatinnen
und -kandidaten
in den Wahlkreisen
Eine
Wahlkreisstimme
Kandidatinnen und
Kandidaten
der Landeslisten
Eine
Landesstimme
Jede Wählerin und jeder Wähler hat 2 Stimmen
o Frei:
Eine Wahlentscheidung gilt dann als frei, wenn
sich die Wahlberechtigten ohne Druck oder
Zwang zwischen mehreren Parteien oder
Personen entscheiden können. Niemand darf
wegen seiner Wahl benachteiligt werden. Die
Bürgerinnen und Bürger sind auch frei, nicht zu
wählen – es gibt keine Wahlpflicht.
o Gleich:
Jede abgegebene Wählerstimme hat den gleichen
Zählwert.
Sitzverteilung im Hessischen Landtag
o Geheim:
Die Entscheidung der einzelnen Wahlberechtigten
muss geheim erfolgen und darf nicht nachprüfbar
sein. Niemand muss über seine Wahlentscheidung
sprechen.
o Unmittelbar:
Das Wahlvolk wählt die Abgeordneten direkt,
ohne eine Zwischeninstanz (zum Beispiel durch
Wahlmänner und -frauen).
Die Wahl erfolgt entweder über die Direktwahl in
einem der 55 Wahlkreise des Landes oder über
die Landesliste einer Partei. Wie bei der Bundestagswahl haben auch die hessischen Wählerinnen
und Wähler zwei Stimmen.
CDU: 56
Die Aufgaben
des Hessischen Landtags
Letzte Landtagswahlen: 2. Februar 2003
Wahlberechtigte:
4 330 792
Wähler:
2 798 534
Wahlbeteiligung:
64,6 Prozent
Ungültige Stimmen: 63 542 (2,3 Prozent)
Gültige Stimmen:
2 734 992
Nächste Landtagswahlen:
1. Gesetze verabschieden
Sie ist eine der wichtigsten Aufgaben des Parlaments. Es gibt viele originäre Landeszuständigkeiten. Bei Gesetzen und Entschließungen von
Bund oder Europäischer Union sind die Länder zu
Mitwirkung und Kontrolle aufgefordert.
2008
2. Kontrollieren
Der Landtag kann die Landesregierung mithilfe
verschiedener parlamentarischer Kontrollmittel zu
Stellungnahme, Rechenschaft und Auskunft zwingen.
Wahlergebnisse
vom 2. Februar 2003
48,8 Prozent CDU
29,1 Prozent SPD
10,1 Prozent B90/Grüne
7,9 Prozent FDP
4,1 Prozent Sonstige
3. Wählen
Auch der Landtag selbst muss wählen,
zum Beispiel:
o die Landtagspräsidentin oder den
Landtagspräsidenten,
o die Ministerpräsidentin oder den
Ministerpräsidenten,
o die Mitglieder des Staatsgerichtshofs,
o die Präsidentin oder den Präsidenten
des Landesrechnungshofs,
o sieben Mitglieder des Richterwahlausschusses,
o die Hessische Datenschutzbeauftragte oder
den Datenschutzbeauftragten.
FDP: 9
B90/Grüne: 12
SPD: 33
Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident
ernennt Ministerinnen und Minister, die anschließend vom Parlament in einer Vertrauenserklärung
bestätigt werden müssen.
4. Debattieren
Der Landtag hat eine weitere wichtige Aufgabe:
Seine Artikulations- und Öffentlichkeitsfunktion.
Die Plenardebatten sind dabei das „Schaufenster“
zur Öffentlichkeit. Sie ermöglichen den Medien
und der Bevölkerung, die politischen Richtungen
und unterschiedlichen Standpunkte der im Parlament vertretenen Fraktionen kennen zu
lernen.
5. Experimentieren
Der Hessische Landtag war mehrfach Vorreiter
für neue politische Entwicklungen in Deutschland.
Dies gilt für die Integration neuer Parteien oder
die Erschließung neuer Politikfelder. Z. B. wurde in
Hessen im Jahr 1970 weltweit erstmalig per Gesetz der erste Datenschutzbeauftragte zur Überwachung des Grundrechts auf informationelle
Selbstbestimmung bei Gesetzesvorhaben berufen.
Andere Länder haben in den Folgejahren ebenfalls Datenschutzbeauftragte eingerichtet.
Politik in Hessen auf einen Blick
ADRESSEN
UND
INSTITUTIONEN
Das Bundesland Hessen
Der Hessische Landtag
Hessen-Portal der
Hessischen Landesregierung
Georg-August-Zinn-Straße 1
65183 Wiesbaden
Internet: www.hessen.de
Hessischer Landtag
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Internet: www.hessischer-landtag.de
Hessisches Statistisches Landesamt
Rheinstraße 35/37
65175 Wiesbaden
Internet: www.hsl.de
Landeswahlleiter für Hessen
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden
Internet: www.wahlen.hessen.de
Hessischer Städte- und Gemeindebund
Henri-Dunant-Straße 13
63165 Mühlheim am Main
Internet: www.hsgb.de
Hessischer Städtetag
Frankfurter Straße 10
65189 Wiesbaden
Internet: www.hess-staedtetag.de
Hessischer Landkreistag
Gertrud-Bäumer-Straße 28
65189 Wiesbaden
Internet: www.hlkt.de
Die Fraktionen im Hessischen Landtag
Fraktion (der CDU, SPD, GRÜNEN, FDP) im
Hessischen Landtag
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Internet:
www.cdu-fraktion-hessen.de
www.spd-fraktion-hessen.de
www.gruene-fraktion-hessen.de
www.fdp-hessen.de
Bildung und Information
Hessisches Kultusministerium
Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden
Internet:
www.hessisches-kultusministerium.de
Hessische Landeszentrale
für politische Bildung
Taunusstraße 4-6
65183 Wiesbaden
Internet: www.hlz.hessen.de
Staatliche Schlösser und Gärten Hessen
Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten
Hessen
Schloss
61348 Bad Homburg
Internet: www.schloesser-hessen.de
Bildungsserver Hessen
Hessisches Institut für Pädagogik
Stuttgarter Straße 18-24
60329 Frankfurt
Internet: http://portal.bildung.hessen.de
Museen in Hessen
Hessischer Museumsverband e. V.
Kölnische Straße 44-46
34117 Kassel
Internet: www.museen-in-hessen.de
Engagement und Mitsprache
Hessischer Datenschutzbeauftragter
Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden
Internet: www.datenschutz.hessen.de
LandesschülerInnenvertretung Hessen
Internet: www.lsv-hessen.de
Sozialnetz Hessen
Internet: www.sozialnetz-hessen.de
Hessischer Jugendring
Internet: www.hessischer-jugendring.de
Jugendnetz Hessen
Internet: www.hessen.junetz.de
Portal für kommunale
Bürgerinformation Hessen
Internet: www.hessennet.de
Gemeinsam aktiv –
Bürgerengagement in Hessen
Internet: www.gemeinsam-aktiv.de
Politik für Jugendliche
Mitmischen.de – Das Jugendforum des
Deutschen Bundestages
Internet: www.mitmischen.de
E-politik.de – Das Internetportal für Politik,
Gesellschaft und Politikwissenschaft
Internet: www.e-politik.de
Politik-digital
Internet: www.politik-digital.de
Politikforum – Die Plattform für politische
Diskussion und Information
Internet: www.politikforum.de
Politische Bildung – Das Informationsportal
zur politischen Bildung
Internet: www.politische-bildung.de
Politikerscreen – Der Informationsdienst für
Politik
Internet: www.politikscreen.de
Politik allgemein
Deutscher Bundestag
Internet: www.bundestag.de
Europäisches Parlament
Internet: www.europarl.eu.int
Herunterladen