Politik in Hessen auf einen Blick DAS BUNDESLAND HESSEN Geschichte des Landes Der Name „Hessen“ tauchte erstmals im 8. Jahrhundert auf. In einem Sendeschreiben von Papst Gregor III. an Bonifatius ist die Rede von einem populus Hassiorum (Volk der Hessen). Das Land Hessen in seiner heutigen Form wurde am 19. September 1945 von dem amerikanischen Oberbefehlshaber, General Dwight D. Eisenhower, ins Leben gerufen. Grundlage war die Proklamation Nr. 2 der amerikanischen Militärregierung. Strukturdaten: Unter dem ersten, noch von der Militärregierung eingesetzten Ministerpräsidenten Karl Geiler begann der demokratische Aufbau Hessens. In einer Volksabstimmung am 1. Dezember 1946 stimmten die Bürgerinnen und Bürger Hessens der neuen Landesverfassung zu und wählten gleichzeitig den ersten Landtag. (bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen) Das Wappentier Hessens ist der Löwe. Es ist gesetzlich festgelegt und geschützt. Ursprünglich zierte das Raubtier das Wappen der Landgrafen von Thüringen. Zu deren Herrschaftsgebiet gehörte Hessen bis zum Jahr 1247. Hessisches Landeswappen Wirtschaftszentrum und Zukunftsland Hessen ist mit 6,1 Millionen Einwohnern sowie 21 114 Quadratkilometern Fläche das fünftgrößte deutsche Bundesland. Es hat sich zum führenden Wirtschaftszentrum in Deutschland und zu einer der dynamischsten Regionen in Europa entwickelt: Hessen ist nicht nur internationaler Finanzplatz mit mehr als 400 Banken, der Bundesbank, der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Börse in Frankfurt, sondern ebenso Standort wichtiger Industrie- und Technologiebranchen sowie Platz verschiedener internationaler Messen. Der RheinMain-Flughafen verzeichnet das höchste Frachtund das zweithöchste Passagieraufkommen der europäischen Flughäfen. Die Hauptstadt von Hessen ist Wiesbaden. (Hessisches Statistisches Landesamt 2004) Fläche: Bevölkerung: Ausländer: Ausländeranteil: Einwohner je km2: Arbeitslose: Arbeitslosenquote: 21 115 Quadratkilometer 6,1 Millionen 745 325 12,2 Prozent 289 250 707 9,1 Prozent Regionen Wie in keinem anderen Bundesland treffen in Hessen großflächige Natur- und dichte Industriegebiete aufeinander: 40 Prozent der Landesfläche ist mit Wäldern bedeckt, auf 45 Prozent der Landesfläche wird Landwirtschaft betrieben. Die zehn größten Städte in Einwohnerzahlen: (Hessisches Statistisches Landesamt 2004) Frankfurt: Wiesbaden: Kassel: Darmstadt: Offenbach: Hanau: Marburg: Gießen: Fulda: Rüsselsheim: 646 889 274 076 194 464 140 078 119 527 88 772 78 701 73 648 63 782 59 576 Kunst und Kultur Hessen ist von einem reichen Kulturerbe geprägt: Schlösser und Gärten, Kultur- und Naturdenkmäler sowie Kulturinstitutionen wie die Landesmuseen, die Staatstheater, die Landesbibliothek, Staatsarchive und zahlreiche vergleichbare kulturelle Einrichtungen der Städte und Gemeinden (Städel, Senckenberg-Museum, Alte Oper, Theater Frankfurt, Stadttheater Gießen, Marburg etc.). Politik in Hessen auf einen Blick PARLAMENT UND REGIERUNG Hessen ist ein so genannter Gliedstaat und bildet zusammen mit den anderen fünfzehn Bundesländern den Bundesstaat Bundesrepublik Deutschland. Als selbstständige Staaten haben die Bundesländer eine eigene Verfassung, unabhängige Gerichte, ein Landesparlament und eine Landesregierung. Landtagspräsident seit 2003: Norbert Kartmann Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten: 4 Ministerpräsident seit 1999: Roland Koch Landesregierung: Ministerpräsident und zehn Ministerinnen und Minister Regierungsbezirke: Kassel, Gießen, Darmstadt Landkreise: 21 Kreisfreie Städte: 5 Kreisangehörige Städte und Gemeinden: 421 Landtagswahlen – so funktioniert es Hessischer Landtag Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten Mehrheit der gültigen Stimmen Listenkandidatinnen und Kandidaten Nach dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen Repräsentative Demokratie Die Bundesrepublik Deutschland und die einzelnen Bundesländer sind nach den Prinzipien einer repräsentativen Demokratie organisiert: Das Volk herrscht nicht unmittelbar, sondern überträgt seine Staatsgewalt an Volksvertreterinnen und -vertreter, die Abgeordneten. Diese werden durch Wahlen beauftragt („legitimiert“) und in den Hessischen Landtag entsandt. Mit dieser Vollmacht ausgestattet, fällen die Abgeordneten im Auftrag der Wählerinnen und Wähler („Mandat“) politische Beschlüsse. Wahlen Alle fünf Jahre werden die 110 Abgeordneten des Hessischen Landtags neu gewählt. Als Abgeordnete oder Abgeordneter kann jede Bürgerin und jeder Bürger des Landes gewählt werden, sofern sie oder er 21 Jahre alt ist und seit einem Jahr in Hessen wohnt. Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Hessen hat und Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist. Anforderungen an demokratische Wahlen: Die grundlegenden Anforderungen an demokratische Wahlen sind in Artikel 72 und 73 der Hessischen Verfassung festgelegt. Es gelten folgende Prinzipien: o Allgemein: Alle volljährigen Deutschen dürfen unabhängig von Herkunft, Sprache, Geschlecht, Religion, Besitz oder politischen Überzeugungen wählen. Direktkandidatinnen und -kandidaten in den Wahlkreisen Eine Wahlkreisstimme Kandidatinnen und Kandidaten der Landeslisten Eine Landesstimme Jede Wählerin und jeder Wähler hat 2 Stimmen o Frei: Eine Wahlentscheidung gilt dann als frei, wenn sich die Wahlberechtigten ohne Druck oder Zwang zwischen mehreren Parteien oder Personen entscheiden können. Niemand darf wegen seiner Wahl benachteiligt werden. Die Bürgerinnen und Bürger sind auch frei, nicht zu wählen – es gibt keine Wahlpflicht. o Gleich: Jede abgegebene Wählerstimme hat den gleichen Zählwert. Sitzverteilung im Hessischen Landtag o Geheim: Die Entscheidung der einzelnen Wahlberechtigten muss geheim erfolgen und darf nicht nachprüfbar sein. Niemand muss über seine Wahlentscheidung sprechen. o Unmittelbar: Das Wahlvolk wählt die Abgeordneten direkt, ohne eine Zwischeninstanz (zum Beispiel durch Wahlmänner und -frauen). Die Wahl erfolgt entweder über die Direktwahl in einem der 55 Wahlkreise des Landes oder über die Landesliste einer Partei. Wie bei der Bundestagswahl haben auch die hessischen Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen. CDU: 56 Die Aufgaben des Hessischen Landtags Letzte Landtagswahlen: 2. Februar 2003 Wahlberechtigte: 4 330 792 Wähler: 2 798 534 Wahlbeteiligung: 64,6 Prozent Ungültige Stimmen: 63 542 (2,3 Prozent) Gültige Stimmen: 2 734 992 Nächste Landtagswahlen: 1. Gesetze verabschieden Sie ist eine der wichtigsten Aufgaben des Parlaments. Es gibt viele originäre Landeszuständigkeiten. Bei Gesetzen und Entschließungen von Bund oder Europäischer Union sind die Länder zu Mitwirkung und Kontrolle aufgefordert. 2008 2. Kontrollieren Der Landtag kann die Landesregierung mithilfe verschiedener parlamentarischer Kontrollmittel zu Stellungnahme, Rechenschaft und Auskunft zwingen. Wahlergebnisse vom 2. Februar 2003 48,8 Prozent CDU 29,1 Prozent SPD 10,1 Prozent B90/Grüne 7,9 Prozent FDP 4,1 Prozent Sonstige 3. Wählen Auch der Landtag selbst muss wählen, zum Beispiel: o die Landtagspräsidentin oder den Landtagspräsidenten, o die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten, o die Mitglieder des Staatsgerichtshofs, o die Präsidentin oder den Präsidenten des Landesrechnungshofs, o sieben Mitglieder des Richterwahlausschusses, o die Hessische Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten. FDP: 9 B90/Grüne: 12 SPD: 33 Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident ernennt Ministerinnen und Minister, die anschließend vom Parlament in einer Vertrauenserklärung bestätigt werden müssen. 4. Debattieren Der Landtag hat eine weitere wichtige Aufgabe: Seine Artikulations- und Öffentlichkeitsfunktion. Die Plenardebatten sind dabei das „Schaufenster“ zur Öffentlichkeit. Sie ermöglichen den Medien und der Bevölkerung, die politischen Richtungen und unterschiedlichen Standpunkte der im Parlament vertretenen Fraktionen kennen zu lernen. 5. Experimentieren Der Hessische Landtag war mehrfach Vorreiter für neue politische Entwicklungen in Deutschland. Dies gilt für die Integration neuer Parteien oder die Erschließung neuer Politikfelder. Z. B. wurde in Hessen im Jahr 1970 weltweit erstmalig per Gesetz der erste Datenschutzbeauftragte zur Überwachung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung bei Gesetzesvorhaben berufen. Andere Länder haben in den Folgejahren ebenfalls Datenschutzbeauftragte eingerichtet. Politik in Hessen auf einen Blick ADRESSEN UND INSTITUTIONEN Das Bundesland Hessen Der Hessische Landtag Hessen-Portal der Hessischen Landesregierung Georg-August-Zinn-Straße 1 65183 Wiesbaden Internet: www.hessen.de Hessischer Landtag Schlossplatz 1-3 65183 Wiesbaden Internet: www.hessischer-landtag.de Hessisches Statistisches Landesamt Rheinstraße 35/37 65175 Wiesbaden Internet: www.hsl.de Landeswahlleiter für Hessen Friedrich-Ebert-Allee 12 65185 Wiesbaden Internet: www.wahlen.hessen.de Hessischer Städte- und Gemeindebund Henri-Dunant-Straße 13 63165 Mühlheim am Main Internet: www.hsgb.de Hessischer Städtetag Frankfurter Straße 10 65189 Wiesbaden Internet: www.hess-staedtetag.de Hessischer Landkreistag Gertrud-Bäumer-Straße 28 65189 Wiesbaden Internet: www.hlkt.de Die Fraktionen im Hessischen Landtag Fraktion (der CDU, SPD, GRÜNEN, FDP) im Hessischen Landtag Schlossplatz 1-3 65183 Wiesbaden Internet: www.cdu-fraktion-hessen.de www.spd-fraktion-hessen.de www.gruene-fraktion-hessen.de www.fdp-hessen.de Bildung und Information Hessisches Kultusministerium Luisenplatz 10 65185 Wiesbaden Internet: www.hessisches-kultusministerium.de Hessische Landeszentrale für politische Bildung Taunusstraße 4-6 65183 Wiesbaden Internet: www.hlz.hessen.de Staatliche Schlösser und Gärten Hessen Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten Hessen Schloss 61348 Bad Homburg Internet: www.schloesser-hessen.de Bildungsserver Hessen Hessisches Institut für Pädagogik Stuttgarter Straße 18-24 60329 Frankfurt Internet: http://portal.bildung.hessen.de Museen in Hessen Hessischer Museumsverband e. V. Kölnische Straße 44-46 34117 Kassel Internet: www.museen-in-hessen.de Engagement und Mitsprache Hessischer Datenschutzbeauftragter Uhlandstraße 4 65189 Wiesbaden Internet: www.datenschutz.hessen.de LandesschülerInnenvertretung Hessen Internet: www.lsv-hessen.de Sozialnetz Hessen Internet: www.sozialnetz-hessen.de Hessischer Jugendring Internet: www.hessischer-jugendring.de Jugendnetz Hessen Internet: www.hessen.junetz.de Portal für kommunale Bürgerinformation Hessen Internet: www.hessennet.de Gemeinsam aktiv – Bürgerengagement in Hessen Internet: www.gemeinsam-aktiv.de Politik für Jugendliche Mitmischen.de – Das Jugendforum des Deutschen Bundestages Internet: www.mitmischen.de E-politik.de – Das Internetportal für Politik, Gesellschaft und Politikwissenschaft Internet: www.e-politik.de Politik-digital Internet: www.politik-digital.de Politikforum – Die Plattform für politische Diskussion und Information Internet: www.politikforum.de Politische Bildung – Das Informationsportal zur politischen Bildung Internet: www.politische-bildung.de Politikerscreen – Der Informationsdienst für Politik Internet: www.politikscreen.de Politik allgemein Deutscher Bundestag Internet: www.bundestag.de Europäisches Parlament Internet: www.europarl.eu.int