Mitteilungen der Pressestelle des Hochsauerlandkreises zur Geflügelpest 2016/2017 Ab 21.03: Stallpflicht für Geflügel in der Gemeinde Eslohe aufgehoben Pressemeldung vom 17.03.2017 Für das Gebiet der Gemeinde Eslohe hebt das Kreisveterinäramt die Stallpflicht für Geflügel auf. Ab Dienstag, 21. März 2017, darf Geflügel auch im Bereich Eslohe wieder draußen gehalten werden. Damit kann im gesamten Hochsauerlandkreis das Geflügel wieder außerhalb von Ställen gehalten werden. Zuvor hatte das Verbraucherschutzministerium NRW auf Grund einer Neueinschätzung der Geflügelpestsituation die Kreise aufgefordert, in eigener Zuständigkeit über die Aufhebung der Stallpflicht zu entscheiden. Auch wenn sich die Lage im Zusammenhang mit der Geflügelpest in der Region entspannt hat, sind alle Geflügelhalter aufgefordert, die Hygienemaßnahmen zum Schutz des Geflügels konsequent zu beachten. Dazu gehört, dass bei der Freilandhaltung von Geflügel sichergestellt ist, dass Geflügel nur an Stellen gefüttert wird, die nicht für Wildvögel zugänglich sind. Das Geflügel darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Außerdem müssen Futter und Einstreu so gelagert werden, dass es für Wildvögel nicht zugänglich ist. Die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder sonstigen Standorten sind gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren zu sichern. Vor dem Betreten der Haltungseinrichtungen ist das Schuhwerk zu desinfizieren. Dies gilt sowohl für kommerzielle, als auch für Hobby-Haltungen. Außerhalb Nordrhein-Westfalens gibt es nach wie vor Meldungen über neue Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln und auch Hausgeflügel. Diese Fälle machen deutlich, dass das Geflügelpest-Virus nicht verschwunden ist. Stallpflicht für Geflügel aufgehoben - Ausnahme Eslohe Pressemeldung vom 07.02.2017 Ab Mittwoch, 8. Februar, hebt das Kreisveterinäramt die Stallpflicht für Geflügel in Arnsberg, Sundern, Meschede, Bestwig, Olsberg, Brilon, Marsberg, Winterberg, Medebach, Hallenberg und Schmallenberg auf. Das Geflügel darf wieder draußen gehalten werden. Für die Gemeinde Eslohe bleibt die Stallpflicht vorerst noch bestehen. Das Verbraucherschutzministerium NRW hatte die Kreise auf Grund einer neuen Risikobewertung aufgefordert, die Aufstallungsverpflichtung für Gebiete mit einer Geflügeldichte von weniger als 300 Tieren pro Quadratkilometer aufzuheben. In Gebieten mit einer höheren Geflügeldichte, hierzu zählt im Hochsauerlandkreis das Gebiet der Gemeinde Eslohe, muss das Geflügel weiterhin im Stall gehalten werden. Nachdem sich das Geflügelpestgeschehen im Bundesgebiet Ende 2016 ausgeweitet hatte und auch in NRW Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln und Hausgeflügel festgestellt wurden, bestand seit dem 23. Dezember 2016 im gesamten Gebiet des Hochsauerlandkreises eine Stallpflicht für Geflügel. Aktuelle Informationen zum Thema Geflügelpest werden im Internet unter www.hochsauerlandkreis.de veröffentlicht. Stallpflicht für Geflügel im gesamten Hochsauerlandkreis Pressemeldung vom 22.12.2016 Im gesamten Gebiet des Hochsauerlandkreises gilt eine Stallpflicht für Geflügel. Ab Freitag, 23. Dezember, sind alle Halterinnen und Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten oder Gänsen aufgefordert, ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder in einer Voliere, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, zu halten. Die Stallpflicht gilt auch für Geflügel, das zu Hobbyzwecken gehalten wird. Nach der amtlichen Feststellung der Geflügelpest bei einem wildlebenden Wasservogel Ende November in der Gemeinde Möhnesee im Kreis Soest, galt die Stallpflicht bisher bereits für die Gebiete der Städte Arnsberg, Meschede und Sundern. Nachdem im Kreis Soest nun auch in einem Hausgeflügelbestand die Geflügelpest ausgebrochen ist, hat das Verbraucherschutzministerium die Kreise in NRW aufgefordert eine flächendeckende Stallpflicht anzuordnen. Die vollständige Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur allgemeinen Stallpflicht mit ausführlicher Begründung kann beim Veterinäramt des Hochsauerlandkreises, Steinstr. 27, 59872 Meschede im Büro Nummer 184 oder 194 während der Dienstzeiten (Mo.- Fr. 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr. Mo.- Do. 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr) eingesehen werden. Außerdem wird sie ergänzend auf der Website des Hochsauerlandkreises unter www.hochsauerlandkreis.de veröffentlicht. Stallpflicht für Geflügel in Arnsberg, Meschede und Sundern Pressemeldung vom 29.11.2016 Das Kreisveterinäramt verhängt ab Mittwoch, 30. November, für die Städte Arnsberg, Meschede und Sundern eine Stallpflicht für Geflügel. Alle Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten oder Gänsen müssen ihre Tiere ausschließlich in geschlossenen Ställen halten. Alternativ kann auch eine Vorrichtung genutzt werden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten und dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung, Voliere). Diese Anordnung wurde erforderlich, weil in der angrenzenden Gemeinde Möhnesee, Kreis Soest, der Ausbruch der Geflügelpest mit dem Subtyp H5N8 bei einem wildlebenden Wasservogel amtlich festgestellt wurde. Wegen der örtlichen Nähe ist von einer hohen Einschleppungsgefahr auszugehen. Da es auf dem Sorpesee ebenfalls viele wildlebende Wasservögel gibt, hat das Kreisveterinäramt die Stallpflicht auch für die Stadt Sundern angeordnet. Die "Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung" ist auf der Homepage des Hochsauerlandkreises unter www.hochsauerlandkreis.de, Aktuelles zur Geflügelpest 2016, veröffentlicht. Kreisveterinäramt: Geflügelhalter sollen Sicherheitsmaßnahmen beachten Pressemeldung vom 21.11.2016 Das Veterinäramt des Hochsauerlandkreises ruft alle Geflügelhalter zu erhöhter Wachsamkeit auf. Damit sich die Geflügelpest durch Wildvögel nicht in Hausgeflügelbestände ausbreitet, sind sogenannte Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten. Dazu gehört, dass bei einer Freilandhaltung von Geflügel sichergestellt ist, dass Geflügel nur an den Stellen gefüttert wird, die nicht für Wildvögel zugänglich sind. Das Geflügel darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Außerdem müssen Futter und Einstreu so gelagert werden, dass es für Wildvögel nicht zugänglich ist. Hierdurch soll verhindert werden, dass Ausscheidungen infizierter Wildvögel zur Verbreitung des Geflügelpestvirus beitragen können. Darüber hinaus soll Personenkontakt mit dem Geflügel, den Ausläufen und Stallungen möglichst gering gehalten werden, um Virus-Verschleppungen zum Beispiel über das Schuhwerk zu vermeiden. An den Zugängen zu Geflügelställen müssen Einrichtungen zur Desinfektion des Schuhwerkes aufgestellt werden. Die Stallungen sollten nur mit betriebseigener Schutzkleidung betreten werden. Einund Ausstallungen von Geflügel müssen dokumentiert werden, damit der Aufent-haltsort der Tiere nachvollzogen werden kann. Jeder Geflügelhalter ist verpflichtet, diese nach Geflügelpestverordnung vorgeschriebenen vorbeugenden Schutzmaßnahmen einzuhalten. Die Haltung von Geflügel, auch wenn es sich um eine reine Hobbyhaltung einiger weniger Tiere handelt, muss unter Angabe der Anzahl des gehaltenen Geflügels beim Veterinäramt des Hochsauerlandkreises und bei der Tierseuchenkasse NRW angezeigt werden. Dies gilt unabhängig vom derzeitigen Geflügelpestgeschehen. Wenn in einem Geflügelbestand vermehrt Tiere verenden, muss das Veterinäramt des Hochsauerlandkreises informiert werden, damit die Ursache geklärt werden kann. Weitere Einzelheiten zur Geflügelpest, zur Eilverordnung des Bundes über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen und dem aktuellen Seuchengeschehen sind unter www.hochsauerlandkreis.de (Suchbegriff Tiergesundheit) zu finden. Hochsauerlandkreis: Keine Veranstaltung mit Geflügel Pressemeldung vom 17.11.2016 Ab sofort werden im Hochsauerlandkreis Geflügelausstellungen, -märkte oder ähnliche Veranstaltungen mit Hühnern, Trut-, Perl- und Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten sowie Gänse nicht genehmigt. Im Zusammenhang mit der sich ausbreitenden Vogelgrippe hat das Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt aufgrund eines entsprechenden Erlasses des NRW-Landwirtschaftsministeriums eine bereits für den 26. und 27. November geplante Geflügelausstellung in Schmallenberg-Fleckenberg untersagt. Vogelgrippe - Verhaltensregeln des Veterinäramtes Pressemeldung vom 14.11.2016 "Alle Geflügelhalter sollten sich auf eine mögliche Stallpflicht für ihre Tiere vorbereiten, auch wenn der Hochsauerlandkreis derzeit keine Risikogebiete aufweist und das Land NRW deshalb hier keine Stallpflicht angeordnet hat ", empfiehlt Dr. Thomas Delker, Leiter des Kreisveterinäramtes. Anlass für diese Warnung ist, dass in mehreren Bundesländern bei verendeten Wildenten das sehr ansteckende Virus der Vogelgrippe H5N8 nachgewiesen worden ist. "Kranke oder verendete Vögel sollten auf gar keinen Fall angefasst werden, auch der Kontakt an offenen Gewässern ist zu vermeiden", rät Dr. Delker weiter. Bislang gibt es noch keine Vogelgrippemeldungen in Nordrhein-Westfalen, allerdings hat das Land NRW auch in den Nachbarkreisen Soest und Paderborn eine Stallpflicht angeordnet. Infektionen von Menschen mit dem H5N8-Virus sind bisher nicht bekannt.