KOOERPATIONSVERTRAG zwischen dem Land Berlin vertreten durch den Intendanten des Deutschen Theaters Berlin Ulrich Khuon und den Geschäftsführenden Direktor Klaus Steppat, - nachstehend DEUTSCHES THEATER genannt – und dem Slovenske Narodne Divadlo Bratislava (Slovakia) [SND] vertreten durch den Schauspieldirektor Roman Polák, und den Geschäftsführenden Direktor Marián Chudovský, - nachstehend SLOWAKISCHES NATIONALTHEATER genannt §1 Vertragsgegenstand Das DEUTSCHES THEATER und das SLOWAKISCHE NATIONALTHEATER vereinbaren eine Kooperation für die Produktion: Land der ersten Dinge/ Bludičky/ Fen Fires von Nino Naratischwili Uraufführung Eine Koproduktion zwischen dem Deutschen Theater Berlin und dem Slowakischen Nationaltheater in Bratislava, im Rahmen des Projekts der European Theatre Convention [ETC]: „The Art of Ageing“, mit Unterstützung des Kulturprogramms der Europäischen Union. Regie Bühne Kostüme Musik Dramaturgie Projektleitung Schauspieler/innen: Brit Bartkowiak Nikolaus Frinke Karin Rosemann Thies Mynther Ulrich Beck (DT), Miriam Kičiňová, Peter Pavlac (SND) Christa Müller (DT), Radana Lukáčiková Hromníková (SND) Gabriele Heinz, Eric Wehlan (DT), Emília Vášáryová, Dušan Jamrich (SND) Zeitplan Proben Bratislava Proben Berlin Premiere Berlin Premiere Bratislava 02.-20.09.2014, 24.-27.11.2014 27.10.-14.11.2014 14.11. 2014 (Box) 27.11.2014 (Studio) Die Produktion wird durch Projektmittel der EU (Projekt: The Art of Ageing, Abrechnung über die ETC) gefördert. Der bei der ETC eingereichte Kosten- und Finanzierungsplan ist Bestandteil dieses Vertrages (Anlage 1). Die anrechenbaren Gesamtkosten betragen insgesamt 84.000,00 Euro, die Gesamtfördersumme beträgt 42.000,00 Euro. §2 Produktions- und Probenzeitraum (1) Leistungen des DEUTSCHEN THEATERS (a) Das DEUTSCHE THEATER schließt Verträge mit der Autorin und den werkschaffenden Künstlern ab. Es stellt das Ensemblemitglied, Frau Heinz, für Proben und Vorstellungen der o. g. Produktion in Bratislava honorarfrei zur Verfügung und schließt einen entsprechenden individuellen Gastvertrag mit Herrn Eric Wehlan (Schauspielstudent) für die Proben und Vorstellungen in Berlin und Bratislava. (b) Das DEUTSCHE THEATER organisiert die Reisen und übernimmt die Reisekosten (Berlin-Bratislava-Berlin) für die nachfolgend genannten Personen für den vereinbarten Probenzeitraum bis zur Premiere in Bratislava: Brit Bartkowiak (Regie), Nikolaus Frinke (Bühne), Karin Rosemann (Kostüm), Thies Mynther (Musik), Gabriele Heinz (Schauspielerin), Eric Wehlan (Schauspielstudent), Nino Haratischwili (Autorin), Ulrich Beck (Dramaturg), Christa Müller (Projektleitung), sowie die nach gesetzlicher Maßgabe anfallenden Tagegelder. (c) Das DEUTSCHE THEATER übernimmt die Übernachtungskosten während der Probenzeit in Berlin für folgende Personen des Nationaltheaters: Emília Vášáryová (Schauspielerin), Dušan Jamrich (Schauspieler), und Miriam Kičiňová und Peter Pavlac (Dramaturgie), sowie in den Endproben nach Absprache und Bedarf von Radana Lukáčiková Hromníková (Projektleitung/Regieassistenz), 1 Lichttechniker, 1 Tontechniker und 1 Inspizient, sowie von Herrn Roman Polák (Intendant des Slowakischen Nationaltheaters). (d) Das Das DEUTSCHE THEATER stellt auf eigene Kosten einen Probenraum/ Probebühne für die Proben in Berlin. (2) Leistungen des SLOWAKISCHEN NATIONALTHEATERS (a) Das SLOWAKISCHE NATIONALTHEATER stellt die Ensemble – Schauspieler: Emília Vásáryová (Schauspielerin), Dušan Jamrich (Schauspieler) honorarfrei für Proben und Vorstellungen im Deutschen Theater Berlin zur Verfügung. (b) Das SLOWAKISCHE NATIONALTHEATER übernimmt die Reisekosten (Fahrten/Flüge, Tagegelder) für die Proben in Berlin für folgende Personen: Emília Vásáryová (Schauspielerin), Dušan Jamrich (Schauspieler), und Miriam Kičiňová und Peter Pavlac (Dramaturgie), Radana Lukáčiková Hromníková (Projektleitung/Regieassistenz), sowie in den Endproben nach Absprache und Bedarf von, 1 Lichttechniker, 1 Tontechniker, 1 Inspizient, sowie von Herrn Roman Polák (Intendant des Slowakischen Nationaltheaters). (c) Das SLOWAKISCHES NATIONALTHEATER übernimmt die Übernachtungskosten für folgende Personen des Deutschen Theaters Berlin während der Probenzeiten in Bratislava: Brit Bartkowiak (Regie), Nikolaus Frinke (Bühne), Karin Rosemann (Kostüm), Thies Mynther (Musik), Gabriele Heinz (Schauspielerin), Eric Wehlan (Schauspielstudent), Ulrich Beck (Dramaturg), sowie nach Absprache und Bedarf für Nino Haratischwili (Autorin) und Christa Müller (Projektleitung). (d) Das SLOWAKISCHES NATIONALTHEATER stellt auf eigene Kosten einen Probenraum/Probebühne für die Proben in Bratislava. §3 Bühnendekorationen und Kostüme (1) Jeder Vertragspartner stellt die Bühnendekorationen, einschließlich der Requisiten, Beleuchtungs- Ton- und Videoausstattung, für die eigenen Vorstellungen selbst her. Das DEUTSCHE THEATER stellt ein Gesamtbudget für die Ausstattung in Höhe von € 3.000,00, das SLOWAKISCHE NATIONALTHEATER in Höhe von € 5.000,00 zur Verfügung. Beide Vertragspartner verpflichten sich dabei, das Budget für die Bühnenausstattung einzuhalten. (2) Für die (technische) Grundausstattung der Bühne, einschließlich Ton und Beleuchtung, ist jeder Vertragspartner selbst verantwortlich (3) Die Herstellung der Kostüme für Emília Vásáryová (Schauspielerin), Dušan Jamrich (Schauspieler) erfolgt in doppelter Ausführung in den Kostümwerkstätten des SLOWAKISCHEN NATIONALTHEATERS. (4) Die Herstellung der Kostüme für Gabriele Heinz (Schauspielerin) und Eric Wehlan (Schauspielstudent) erfolgt in doppelter Ausführung in den Kostümwerkstätten des DEUTSCHEN THEATERS. (5) Jeder Vertragspartner fertigt die Maske für die Endproben und Vorstellungen für sämtliche Darsteller in den jeweils eigenen Werkstätten an. §4 Abrechnung der Produktionskosten und Fördermittel (1) Es erfolgt keine Kostenteilung bei den Produktionskosten der beiden Vertragspartner, die in den in der Anlage 1 aufgeführten Kostenfinanzierungsplänen aufgelistet sind. (2) Angesichts der unterschiedlich gewichteten Anteile in Bezug auf die Produktionskosten (siehe Anlagen 1 und 2) wird die Gesamtfördersumme in Höhe von 42.000,00 Euro nach einvernehmlicher Absprache zwischen dem DEUTSCHEN THEATER und dem SLOWAKISCHEN NATIONALSTHEATER und der ETC einvernehmlich wie folgt aufgeteilt: 26.000,00 Euro erhält das DEUTSCHE THEATER, 16.000,00 Euro werden dem SLOWAKISCHEN NATIONALTHEATER zur Verfügung gestellt. 2/7 (3) Bei der Verwendung der Fördermittel sind die Regelungen des Fördervertrages (zwischen der ETC und dem DEUTSCHEN THEATER und dem SLOWAKISCHEN NATIONALTHEATER) zu beachten und einzuhalten. Der Fördervertrag und die Förderbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages (Anlage 3). (4) Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle für den Nachweis von Ausgaben relevanten Verträge, Belege und sonstigen Unterlagen im Original aufzubewahren und erklären sich bereit, nach den erfolgten Premiere in Berlin und Bratislava entsprechende aktualisierte Kostenaufstellungen im Bedarfsfall und nach gegenseitiger Absprache vorzulegen. §5 Durchführung der Vorstellungen (1) Die Durchführung der Vorstellungen, einschließlich des Kartenverkaufs und der Abrechnung der vorstellungsbezogenen Gebühren und Abgaben, ist Sache des jeweiligen Vertragspartners. Die Einnahmen aus den Vorstellungen verbleiben bei dem jeweiligen Vertragspartner. (2) Jeder Vertragspartner stellt für die Vorstellungen des anderen Vertragspartners die an der Produktion beteiligten fest (oder als Gäste) engagierten Schauspieler nach Absprache entgeltfrei zur Verfügung und bezahlt die Reisekosten (Fahrten, Tagegelder). Die Übernachtungen werden von demjenigen Vertragspartner organisiert und bezahlt, der die Vorstellungen veranstaltet. (3) Die vorstehenden Regelungen gelten für die Vorstellungen des SLOWAKISCHEN NATIONALTHEATERS und des DEUTSCHEN THEATERS in der Spielzeit 2014/2015. (4) Beide Vertragspartner erklären ausdrücklich, Vorstellungen der o. g. Produktion in Berlin und Bratislava zu ermöglichen und bei der Spielplangestaltung zu berücksichtigen. Folgende Vorstellungstermine wurden einvernehmlich vereinbart: Berlin: 14.11./ 15.11./ 17.11., 12.12./ 13.12. und 14.12.2014, 16.01./ 17.01./ 18.01.2015; Bratislava: 27.11./ 28.11. und 29.11.2014, 09.01./10.01. und 11.01.2015. §6 Durchführung von Gastspielen Gastspiele, die außerhalb dieses Koproduktionsvertrages an dritten Orten organisiert werden, stehen unter der einvernehmlichen Planung und Produktionsleitung des DEUTSCHEN THEATERS und des SLOWAKISCHEN NATIONALTHEATERS. Gastspielhonorare sind so zu vereinbaren, dass ein angemessener Unternehmeranteil verbleibt. Die Aufteilung des Unternehmeranteils erfolgt hälftig nach Abrechnung aller Kosten zwischen den Koproduktionspartnern, sofern keine andere vertragliche Regelung getroffen wurde. §7 Aufführungsrechte, GEMA (1) Jeder Vertragspartner besorgt die Aufführungsrechte für die eigenen Vorstellungen, meldet die Vorstellungen bei der GEMA (bzw. bei der entsprechenden slowakischen Institution) an und bezahlt die anfallenden urheberrechtlichen Vergütungen (Aufführungstantiemen, GEMA-/GVL-Gebühren). (2) Das SLOWAKISCHE NATIONALTHEATER muss gemäß des zwischen dem DEUTSCHEN THEATER und dem Verlag der Autoren geschlossenen Aufführungsvertrags ab der 7. Vorstellung nach der Uraufführung des o. g. Werkes am Slowakischen Nationaltheater in Bratislava eine gesonderte Vereinbarung mit dem Verlag bzw. mit der den Verlag vor Ort vertretenden Partneragentur schließen. §8 Ankündigungen, Werbung, Programmheft (1) Jeder Vertragspartner übernimmt die Werbung und Pressearbeit für die eigenen Vorstellungen. Die Vertragspartner weisen in sämtlichen Ankündigungen und Drucksachen wie folgt auf die Koproduktion vom Deutschen Theater Berlin und dem Slowakischen Nationaltheater in Bratislava hin: Eine Koproduktion zwischen dem Deutschen Theater Berlin und dem Slovenske Narodne Divadlo Bratislava (Slovakia) im Rahmen des ETC- Projekts „The Art of Ageing“ mit Unterstützung des Kulturprogramms der Europäischen Union. 3/7 (2) Das Deutsche Theater beauftragt den Fotografen Arno Declair für die Erstellung der Aufführungsfotos. Bei der Beauftragung wird darauf geachtet, dass die Fotos auch vom anderen Vertragspartner verwendet werden dürfen. §9 Medienverwertung (1) Jeder Vertragspartner ist zur Aufzeichnung der Produktion auf Bild- und/oder Bildtonträger zu theatereigenen Zwecken (Dokumentation, Archiv, theatereigener Internetauftritt, Werbe- und Marketingmaßnahmen) und für aktuelle Berichterstattung und Reportagesendungen berechtigt. Die Einholung und Abgeltung der dafür eventuell erforderlichen Genehmigungen der Urheberberechtigten und der an der Produktion Beteiligten ist Sache des jeweiligen Vertragspartners. (2) Im Übrigen bedürfen kommerzielle Aufzeichnungen oder ein Verkauf der Produktion einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern. § 11 Schlussbestimmungen (1) Falls die Erbringung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen durch Höhere Gewalt oder durch andere Umstände unmöglich wird, die außerhalb der Kontrolle der Vertragspartner liegen, kann keiner der Vertragspartner vom anderen die Erbringung der Leistungen verlangen. Die Vertragspartner verständigen sich in diesem Fall über eine angemessene Aufteilung der bis dahin entstandenen Kosten. (2) Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformvereinbarung. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der an deren Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. (4) Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (5) Der Vertrag ist in sechs Abschriften angefertigt, davon sind drei für das Deutsche Theater und drei für das Slowakische Nationaltheater bestimmt. Berlin, den __________________ Bratislava, den __________________ _____________________________ Ulrich Khuon Intendant des Deutschen Theaters _____________________________ Roman Polák Intendant Slowakisches Nationaltheater _____________________________ Klaus Steppat Geschäftsführender Direktor _____________________________ Marián Chudovský Geschäftsführender Direktor 4/7 Anlage 1: Kostenfinanzierungsplan Deutsches Theater Berlin 5/7 Anlage 2: Kostenfinanzierungsplan des Slovenske Narodne Divadlo Bratislava (Slovakia) 1. Salaries supervising dramaturg assistant set/costumes translator history support surtitles other translations 3000,00 1500,00 2000,00 800,00 1000,00 350,00 8650,00 total 2. Travels and accomodation I. 1.meeting (Berlin) 17.6.2013 (Kičiňová, Pavlac) II. Author in Bratislave III. Kick off Zagreb 23.10.2013 Kičiňová Lukáčiková IV. 2. meeting (Bratislava) 17./18.12.13 V. workshop Berlin Kičiňová Pavlac VI. Kick off Liége nr.journey flight tickets accomodation flight tickets accomodation XI. Final rehearsals + opening night Bratislava 3. 4. Set and costumes materials promotion average for a production in Studio 0,00 flight tickets flight tickets accomodation 2x2x80 273,64 228,64 320,00 accomodation 3x2x58 348,00 flight tickets flight tickets per diems flight tickets accomodation per diems VII. workshop Bratislava 9./11.5.14 accomodation VIII. Design meetings in June accomodation IX. Rehearsals Bratislava accomodation accomodation X. Rehearsals Berlin DT DT DT 1,00 1,00 1,00 1,00 2x118 2x45 178,59 178,59 232,00 0,00 0,00 90,00 flight tickets 7x2x58 2x2x58 Gabi Brit+Karin Niko Thies+ulrich 5x4x58 10x250 812,00 232,00 903,00 1100,00 600,00 1200,00 1160,00 2500,00 per diems 10 people/different times 3214,54 accomodation 28x58 total 1624,00 15195,00 total 3000,00 2000,00 5000,00 total total 3155,00 3155,00 32000,00 set costumes 6/7 Anlage 3: Kopie der Förderverträge 7/7