KOOERPATIONSVERTRAG zwischen dem Land Berlin vertreten

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KOOERPATIONSVERTRAG
zwischen
dem Land Berlin
vertreten durch den Intendanten des Deutschen Theaters Berlin Ulrich Khuon
und den Geschäftsführenden Direktor Klaus Steppat,
- nachstehend DEUTSCHES THEATER genannt –
und
dem Slovenske Narodne Divadlo Bratislava (Slovakia) [SND]
vertreten durch den Schauspieldirektor Roman Polák,
und den Geschäftsführenden Direktor Marián Chudovský,
- nachstehend SLOWAKISCHES NATIONALTHEATER genannt §1
Vertragsgegenstand
Das DEUTSCHES THEATER und das SLOWAKISCHE NATIONALTHEATER vereinbaren eine Kooperation für
die Produktion:
Land der ersten Dinge/ Bludičky/ Fen Fires
von Nino Naratischwili
Uraufführung
Eine Koproduktion zwischen dem Deutschen Theater Berlin und dem Slowakischen Nationaltheater in Bratislava, im
Rahmen des Projekts der European Theatre Convention [ETC]: „The Art of Ageing“, mit Unterstützung des
Kulturprogramms der Europäischen Union.
Regie
Bühne
Kostüme
Musik
Dramaturgie
Projektleitung
Schauspieler/innen:
Brit Bartkowiak
Nikolaus Frinke
Karin Rosemann
Thies Mynther
Ulrich Beck (DT), Miriam Kičiňová, Peter Pavlac (SND)
Christa Müller (DT), Radana Lukáčiková Hromníková (SND)
Gabriele Heinz, Eric Wehlan (DT), Emília Vášáryová, Dušan Jamrich (SND)
Zeitplan
Proben Bratislava
Proben Berlin
Premiere Berlin
Premiere Bratislava
02.-20.09.2014, 24.-27.11.2014
27.10.-14.11.2014
14.11. 2014 (Box)
27.11.2014 (Studio)
Die Produktion wird durch Projektmittel der EU (Projekt: The Art of Ageing, Abrechnung über die ETC) gefördert.
Der bei der ETC eingereichte Kosten- und Finanzierungsplan ist Bestandteil dieses Vertrages (Anlage 1). Die
anrechenbaren Gesamtkosten betragen insgesamt 84.000,00 Euro, die Gesamtfördersumme beträgt 42.000,00 Euro.
§2
Produktions- und Probenzeitraum
(1) Leistungen des DEUTSCHEN THEATERS
(a) Das DEUTSCHE THEATER schließt Verträge mit der Autorin und den werkschaffenden Künstlern ab. Es stellt
das Ensemblemitglied, Frau Heinz, für Proben und Vorstellungen der o. g. Produktion in Bratislava honorarfrei zur
Verfügung und schließt einen entsprechenden individuellen Gastvertrag mit Herrn Eric Wehlan (Schauspielstudent)
für die Proben und Vorstellungen in Berlin und Bratislava.
(b) Das DEUTSCHE THEATER organisiert die Reisen und übernimmt die Reisekosten (Berlin-Bratislava-Berlin)
für die nachfolgend genannten Personen für den vereinbarten Probenzeitraum bis zur Premiere in Bratislava: Brit
Bartkowiak (Regie), Nikolaus Frinke (Bühne), Karin Rosemann (Kostüm), Thies Mynther (Musik), Gabriele Heinz
(Schauspielerin), Eric Wehlan (Schauspielstudent), Nino Haratischwili (Autorin), Ulrich Beck (Dramaturg), Christa
Müller (Projektleitung), sowie die nach gesetzlicher Maßgabe anfallenden Tagegelder.
(c) Das DEUTSCHE THEATER übernimmt die Übernachtungskosten während der Probenzeit in Berlin für
folgende Personen des Nationaltheaters: Emília Vášáryová (Schauspielerin), Dušan Jamrich (Schauspieler), und
Miriam Kičiňová und Peter Pavlac (Dramaturgie), sowie in den Endproben nach Absprache und Bedarf von Radana
Lukáčiková Hromníková (Projektleitung/Regieassistenz), 1 Lichttechniker, 1 Tontechniker und 1 Inspizient, sowie
von Herrn Roman Polák (Intendant des Slowakischen Nationaltheaters).
(d) Das Das DEUTSCHE THEATER stellt auf eigene Kosten einen Probenraum/ Probebühne für die Proben in
Berlin.
(2) Leistungen des SLOWAKISCHEN NATIONALTHEATERS
(a) Das SLOWAKISCHE NATIONALTHEATER
stellt die Ensemble – Schauspieler: Emília Vásáryová
(Schauspielerin), Dušan Jamrich (Schauspieler) honorarfrei für Proben und Vorstellungen im Deutschen Theater
Berlin zur Verfügung.
(b) Das SLOWAKISCHE NATIONALTHEATER übernimmt die Reisekosten (Fahrten/Flüge, Tagegelder) für die
Proben in Berlin für folgende Personen: Emília Vásáryová (Schauspielerin), Dušan Jamrich (Schauspieler), und
Miriam Kičiňová und Peter Pavlac (Dramaturgie), Radana Lukáčiková Hromníková (Projektleitung/Regieassistenz),
sowie in den Endproben nach Absprache und Bedarf von, 1 Lichttechniker, 1 Tontechniker, 1 Inspizient, sowie von
Herrn Roman Polák (Intendant des Slowakischen Nationaltheaters).
(c) Das SLOWAKISCHES NATIONALTHEATER übernimmt die Übernachtungskosten für folgende Personen des
Deutschen Theaters Berlin während der Probenzeiten in Bratislava: Brit Bartkowiak (Regie), Nikolaus Frinke
(Bühne), Karin Rosemann (Kostüm), Thies Mynther (Musik), Gabriele Heinz (Schauspielerin), Eric Wehlan
(Schauspielstudent), Ulrich Beck (Dramaturg), sowie nach Absprache und Bedarf für Nino Haratischwili (Autorin)
und Christa Müller (Projektleitung).
(d) Das SLOWAKISCHES NATIONALTHEATER stellt auf eigene Kosten einen Probenraum/Probebühne für die
Proben in Bratislava.
§3
Bühnendekorationen und Kostüme
(1) Jeder Vertragspartner stellt die Bühnendekorationen, einschließlich der Requisiten, Beleuchtungs- Ton- und
Videoausstattung, für die eigenen Vorstellungen selbst her. Das DEUTSCHE THEATER stellt ein Gesamtbudget
für die Ausstattung in Höhe von € 3.000,00, das SLOWAKISCHE NATIONALTHEATER in Höhe von € 5.000,00
zur Verfügung. Beide Vertragspartner verpflichten sich dabei, das Budget für die Bühnenausstattung einzuhalten.
(2) Für die (technische) Grundausstattung der Bühne, einschließlich Ton und Beleuchtung, ist jeder Vertragspartner
selbst verantwortlich
(3) Die Herstellung der Kostüme für Emília Vásáryová (Schauspielerin), Dušan Jamrich (Schauspieler) erfolgt in
doppelter Ausführung in den Kostümwerkstätten des SLOWAKISCHEN NATIONALTHEATERS.
(4) Die Herstellung der Kostüme für Gabriele Heinz (Schauspielerin) und Eric Wehlan (Schauspielstudent) erfolgt in
doppelter Ausführung in den Kostümwerkstätten des DEUTSCHEN THEATERS.
(5) Jeder Vertragspartner fertigt die Maske für die Endproben und Vorstellungen für sämtliche Darsteller in den
jeweils eigenen Werkstätten an.
§4
Abrechnung der Produktionskosten und Fördermittel
(1) Es erfolgt keine Kostenteilung bei den Produktionskosten der beiden Vertragspartner, die in den in der Anlage 1
aufgeführten Kostenfinanzierungsplänen aufgelistet sind.
(2) Angesichts der unterschiedlich gewichteten Anteile in Bezug auf die Produktionskosten (siehe Anlagen 1 und 2)
wird die Gesamtfördersumme in Höhe von 42.000,00 Euro nach einvernehmlicher Absprache zwischen dem
DEUTSCHEN THEATER und dem SLOWAKISCHEN NATIONALSTHEATER und der ETC einvernehmlich wie
folgt aufgeteilt: 26.000,00 Euro erhält das DEUTSCHE THEATER, 16.000,00 Euro werden dem SLOWAKISCHEN
NATIONALTHEATER zur Verfügung gestellt.
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(3) Bei der Verwendung der Fördermittel sind die Regelungen des Fördervertrages (zwischen der ETC und dem
DEUTSCHEN THEATER und dem SLOWAKISCHEN NATIONALTHEATER) zu beachten und einzuhalten. Der
Fördervertrag und die Förderbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages (Anlage 3).
(4) Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle für den Nachweis von Ausgaben relevanten Verträge, Belege und
sonstigen Unterlagen im Original aufzubewahren und erklären sich bereit, nach den erfolgten Premiere in Berlin und
Bratislava entsprechende aktualisierte Kostenaufstellungen im Bedarfsfall und nach gegenseitiger Absprache
vorzulegen.
§5
Durchführung der Vorstellungen
(1) Die Durchführung der Vorstellungen, einschließlich des Kartenverkaufs und der Abrechnung der
vorstellungsbezogenen Gebühren und Abgaben, ist Sache des jeweiligen Vertragspartners. Die Einnahmen aus den
Vorstellungen verbleiben bei dem jeweiligen Vertragspartner.
(2) Jeder Vertragspartner stellt für die Vorstellungen des anderen Vertragspartners die an der Produktion beteiligten
fest (oder als Gäste) engagierten Schauspieler nach Absprache entgeltfrei zur Verfügung und bezahlt die Reisekosten
(Fahrten, Tagegelder). Die Übernachtungen werden von demjenigen Vertragspartner organisiert und bezahlt, der die
Vorstellungen veranstaltet.
(3) Die vorstehenden Regelungen gelten für die Vorstellungen des SLOWAKISCHEN NATIONALTHEATERS und
des DEUTSCHEN THEATERS in der Spielzeit 2014/2015.
(4) Beide Vertragspartner erklären ausdrücklich, Vorstellungen der o. g. Produktion in Berlin und Bratislava zu
ermöglichen und bei der Spielplangestaltung zu berücksichtigen.
Folgende Vorstellungstermine wurden einvernehmlich vereinbart: Berlin: 14.11./ 15.11./ 17.11., 12.12./ 13.12. und
14.12.2014, 16.01./ 17.01./ 18.01.2015; Bratislava: 27.11./ 28.11. und 29.11.2014, 09.01./10.01. und 11.01.2015.
§6
Durchführung von Gastspielen
Gastspiele, die außerhalb dieses Koproduktionsvertrages an dritten Orten organisiert werden, stehen unter der
einvernehmlichen Planung und Produktionsleitung des DEUTSCHEN THEATERS und des SLOWAKISCHEN
NATIONALTHEATERS. Gastspielhonorare sind so zu vereinbaren, dass ein angemessener Unternehmeranteil
verbleibt. Die Aufteilung des Unternehmeranteils erfolgt hälftig nach Abrechnung aller Kosten zwischen den
Koproduktionspartnern, sofern keine andere vertragliche Regelung getroffen wurde.
§7
Aufführungsrechte, GEMA
(1) Jeder Vertragspartner besorgt die Aufführungsrechte für die eigenen Vorstellungen, meldet die Vorstellungen bei
der GEMA (bzw. bei der entsprechenden slowakischen Institution) an und bezahlt die anfallenden urheberrechtlichen
Vergütungen (Aufführungstantiemen, GEMA-/GVL-Gebühren).
(2) Das SLOWAKISCHE NATIONALTHEATER muss gemäß des zwischen dem DEUTSCHEN THEATER und
dem Verlag der Autoren geschlossenen Aufführungsvertrags ab der 7. Vorstellung nach der Uraufführung des o. g.
Werkes am Slowakischen Nationaltheater in Bratislava eine gesonderte Vereinbarung mit dem Verlag bzw. mit der
den Verlag vor Ort vertretenden Partneragentur schließen.
§8
Ankündigungen, Werbung, Programmheft
(1) Jeder Vertragspartner übernimmt die Werbung und Pressearbeit für die eigenen Vorstellungen. Die
Vertragspartner weisen in sämtlichen Ankündigungen und Drucksachen wie folgt auf die Koproduktion vom
Deutschen Theater Berlin und dem Slowakischen Nationaltheater in Bratislava hin:
Eine Koproduktion zwischen dem Deutschen Theater Berlin und dem Slovenske Narodne Divadlo Bratislava
(Slovakia) im Rahmen des ETC- Projekts „The Art of Ageing“ mit Unterstützung des Kulturprogramms der
Europäischen Union.
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(2) Das Deutsche Theater beauftragt den Fotografen Arno Declair für die Erstellung der Aufführungsfotos. Bei der
Beauftragung wird darauf geachtet, dass die Fotos auch vom anderen Vertragspartner verwendet werden dürfen.
§9
Medienverwertung
(1) Jeder Vertragspartner ist zur Aufzeichnung der Produktion auf Bild- und/oder Bildtonträger zu theatereigenen
Zwecken (Dokumentation, Archiv, theatereigener Internetauftritt, Werbe- und Marketingmaßnahmen) und für
aktuelle Berichterstattung und Reportagesendungen berechtigt. Die Einholung und Abgeltung der dafür eventuell
erforderlichen Genehmigungen der Urheberberechtigten und der an der Produktion Beteiligten ist Sache des
jeweiligen Vertragspartners.
(2) Im Übrigen bedürfen kommerzielle Aufzeichnungen oder ein Verkauf der Produktion einer gesonderten
Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern.
§ 11
Schlussbestimmungen
(1) Falls die Erbringung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen durch Höhere Gewalt oder durch andere
Umstände unmöglich wird, die außerhalb der Kontrolle der Vertragspartner liegen, kann keiner der Vertragspartner
vom anderen die Erbringung der Leistungen verlangen. Die Vertragspartner verständigen sich in diesem Fall über
eine angemessene Aufteilung der bis dahin entstandenen Kosten.
(2) Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformvereinbarung.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der an deren
Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame,
deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
(4) Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(5) Der Vertrag ist in sechs Abschriften angefertigt, davon sind drei für das Deutsche Theater und drei für das
Slowakische Nationaltheater bestimmt.
Berlin, den __________________
Bratislava, den __________________
_____________________________
Ulrich Khuon
Intendant des Deutschen Theaters
_____________________________
Roman Polák
Intendant Slowakisches Nationaltheater
_____________________________
Klaus Steppat
Geschäftsführender Direktor
_____________________________
Marián Chudovský
Geschäftsführender Direktor
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Anlage 1: Kostenfinanzierungsplan Deutsches Theater Berlin
5/7
Anlage 2: Kostenfinanzierungsplan des Slovenske Narodne Divadlo Bratislava (Slovakia)
1.
Salaries
supervising dramaturg
assistant set/costumes
translator
history support
surtitles
other translations
3000,00
1500,00
2000,00
800,00
1000,00
350,00
8650,00
total
2.
Travels and accomodation
I. 1.meeting (Berlin) 17.6.2013
(Kičiňová, Pavlac)
II. Author in Bratislave
III. Kick off Zagreb 23.10.2013
Kičiňová
Lukáčiková
IV. 2. meeting (Bratislava)
17./18.12.13
V. workshop Berlin
Kičiňová
Pavlac
VI. Kick off Liége
nr.journey
flight tickets
accomodation
flight tickets
accomodation
XI. Final rehearsals + opening night
Bratislava
3.
4.
Set and costumes
materials
promotion
average for a production in Studio
0,00
flight tickets
flight tickets
accomodation
2x2x80
273,64
228,64
320,00
accomodation
3x2x58
348,00
flight tickets
flight tickets
per diems
flight tickets
accomodation
per diems
VII. workshop Bratislava 9./11.5.14 accomodation
VIII. Design meetings in June
accomodation
IX. Rehearsals Bratislava
accomodation
accomodation
X. Rehearsals Berlin
DT
DT
DT
1,00
1,00
1,00
1,00
2x118
2x45
178,59
178,59
232,00
0,00
0,00
90,00
flight tickets
7x2x58
2x2x58
Gabi
Brit+Karin
Niko
Thies+ulrich
5x4x58
10x250
812,00
232,00
903,00
1100,00
600,00
1200,00
1160,00
2500,00
per diems
10 people/different
times
3214,54
accomodation
28x58
total
1624,00
15195,00
total
3000,00
2000,00
5000,00
total
total
3155,00
3155,00
32000,00
set
costumes
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Anlage 3: Kopie der Förderverträge
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