Museumsführer 09.12.2010 Das römische Steuerwesen und die Germanen In seinem um 98 n. Chr. entstandenen Werk über die Germanen berichtet Tacitus nichts von Steuern. Es ist dort von freiwilligen Gaben an die Fürsten die Rede. Seit dem 1. Jh. v. Chr. kamen die Germanen mit dem römischen Steuerwesen in Berührung. Der Versuch des Statthalters Varus, von den Germanen Steuern einzutreiben, war vermutlich eine Ursache für die Schlacht im Teutoburger Wald im Jahre 9 n. Chr. In den römischen Provinzen gab es ein gut organisiertes Finanzwesen. Die Finanzverwaltung in Gallia Belgica und den beiden Germanien wurde von dem in Trier residierenden Provinzialprokurator geleitet, der direkt dem Kaiser in Rom unterstand. Hauptabgaben der Provinzen waren die ertragsabhängige Grundsteuer (tributum soli) und die Kopf- oder Personensteuer (tributum capitis). Seit Augustus war das römische Reich in zehn Distrikte eingeteilt, an deren Grenzen Warenwertes erhoben wurden. Zölle zwischen 2 und 5 v.H. des Im 3./4. Jh. wurde das Steuersystem unter den Kaisern Diokletian und Konstantin wesentlich umgestaltet. Quelle: Bundesministerium der Finanzen Die Germanen und die Steuern Von den freiwilligen Gaben der Germanen Auszug aus der deutschen Ausgabe des Werkes De origine et situ Germanorum von P. Cornelius Tacitus (um 55 - 120 n. Chr.), Berlin 1724 In Kap. 15 heißt es: ... Es ist bei den Gemeinen hergebracht, daß sie ihren Fürsten, Mann für Mann, freiwillig einen Beitrag tuhn von Vieh und Früchten, welches als ein Ehrengeschenk angenommen wird, und zugleich ihrer Notdurft zu statten kommet. Insonderheit werden sie auch von benachbarten Völkern beschenket, und zwar nicht nur von einzelen Personen, sondern von ganzen Gemeinen, mit auserlesenen Pferden, statlichem Gewehr, Pferdezeugen, Halsketten. Numehr haben wir sie gelehrt auch Geld anzunehmen .... Die Schlacht im Teutoburger Wald im Jahre 9 n. Chr. Buchillustration, 17. Jh., verm. nach Matthäus Merian (1593 - 1650) P. Quinctilius Varus (um 46 v. Chr. - 9 n. Chr.) war ab 7 n. Chr. Statthalter in Germanien. Bestrebt, die Romanisierung des Gebiets zwischen Rhein und Elbe voranzutreiben, soll er versucht haben, von den Germanen wie von Untertanen Steuern zu erheben. Die Schlacht im Teutoburger Wald endete mit der vernichtenden Niederlage des römischen Heeres. Abgaben zur Römerzeit Abgabenzahlung an der Mosel Reliefblock (Abguß) aus Neumagen, um 200 n. Chr. (Rheinisches Landesmuseum Trier) Um einen Kassentisch mit Münzen und Schreibtafeln stehen drei Kontorbeamte. Dahinter und daneben sind vier Männer in Kapuzenmänteln zu sehen, vielleicht Bauern, die ihre Grundsteuer entrichten. Die Szene wird auch als Pachtzahlung gedeutet. Die Igeler Säule Stahlstich (Nordseite) von Augustin François Lemaitre (1797 - 1870) nach einer Zeichnung von Emile Lambert Gaucherel (1813 - 1885), 1838 Foto der Nord- und Westseite, um 1965 Fries auf der Nordseite (Rekonstruktion und Foto) Vergrößerte Rekonstruktionszeichnung der Westseite von Lambert Dahm, um 1968 Die im Dorf Igel bei Trier stehende Säule wurde in spätrömischer Zeit (1. Drittel des 3. Jh. n. Chr.) im Auftrag von zwei Tuchhändlern als Grabmonument errichtet. Die zahlreichen Reliefs veranschaulichen die religiösen Vorstellungen und das tägliche Leben der Auftraggeber. Auf der Westseite der Säule ist die Ablieferung von Naturalabgaben zu sehen: Durch einen Torbogen treten 6 Bauern herein und bringen einen Korb mit Früchten, einen Hahn, ein Fell, ein Lamm, zwei Fische und einen Hasen. Die Person vor dem Vorhang wird als Gutsherr gedeutet, der eine Schriftrolle in der linken Hand hält und die Naturalien als Pachtzahlung entgegennimmt. Auf der Nordseite ist der Transport von Waren über ein Gebirge dargestellt. Auf der Paßhöhe befindet sich ein Zollhaus. Römische Bleiplomben aus Trier Ca. 2. - 4. Jh. (Abgüsse; Rheinisches Landesmuseum Trier) Diese Plomben wurden an der Mosel gefunden. Sie deuten auf Zölle hin, die auf die mit Schiffen transportierten Waren gelegt waren. Vermutlich wurden die Waren nach Bezahlung der Abgaben entplombt und damit für den Handelsverkehr freigegeben. Steuererlaß durch Kaiser Caligula Quadrans (Bronze), 39 n. Chr. Die Buchstaben RCC auf der Rückseite bedeuten remissa ducentesima (= 1/200 = 1/2 v.H.). Dies bezieht sich vermutlich auf die in Italien bei Versteigerungen erhobene Steuer von einem halben Prozent, die - Sueton zufolge Caligula (12 - 41 n. Chr.) bei seinem Regierungsantritt (37) erließ. Der Quadrans war zur Kaiserzeit die kleinste reichsrömische Bronzemünze, die bis zum frühen 2. Jh. geprägt wurde. Steuererleichterungen durch Kaiser Claudius ? Quadrans (Bronze), 41 n. Chr. Die Abkürzung PNR unter dem Waagebalken könnte portorium nundinarium remissum bedeuten. Dies würde auf den Erlaß einer auf den Märkten erhobenen Steuer durch Kaiser Claudius (10 v. Chr. - 54 n. Chr.) hindeuten. Ein frühes Standardwerk zur römischen Steuergeschichte Pieter Burman d. Ä., Vectigalia Populi Romani, Leiden 1734 Burman (1668 - 1741) wurde 1696 Professor in Utrecht und 1715 in Leiden. Zuvor war er lt. Lexikon seit 1691 Einnehmer der Zehenden, welche an die Bischöffe bezahlet worden, in Utrecht. Die erste Auflage dieses Werkes erschien 1694. Weiter zu: Mit dem Zehnten fing es an ... Zurück zu: Die steuerlichen Verhältnisse in Palästina zur Zeit Jesu © Bundesministerium der Finanzen