Das römische Steuerwesen und die Germanen

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Museumsführer
09.12.2010
Das römische Steuerwesen und die Germanen
In seinem um 98 n. Chr. entstandenen Werk über die Germanen berichtet Tacitus nichts von Steuern. Es ist dort von
freiwilligen Gaben an die Fürsten die Rede.
Seit dem 1. Jh. v. Chr. kamen die Germanen mit dem römischen Steuerwesen in Berührung. Der Versuch des Statthalters
Varus, von den Germanen Steuern einzutreiben, war vermutlich eine Ursache für die Schlacht im Teutoburger Wald im
Jahre 9 n. Chr.
In den römischen Provinzen gab es ein gut organisiertes Finanzwesen. Die Finanzverwaltung in Gallia Belgica und den
beiden Germanien wurde von dem in Trier residierenden Provinzialprokurator geleitet, der direkt dem Kaiser in Rom
unterstand. Hauptabgaben der Provinzen waren die ertragsabhängige Grundsteuer (tributum soli) und die Kopf- oder
Personensteuer (tributum capitis).
Seit Augustus war das römische Reich in zehn Distrikte eingeteilt, an deren Grenzen
Warenwertes erhoben wurden.
Zölle zwischen 2 und 5 v.H. des
Im 3./4. Jh. wurde das Steuersystem unter den Kaisern Diokletian und Konstantin wesentlich umgestaltet.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Die Germanen und die Steuern
Von den freiwilligen Gaben der Germanen
Auszug aus der deutschen Ausgabe des Werkes De origine et situ Germanorum von P. Cornelius Tacitus (um 55 - 120 n.
Chr.), Berlin 1724
In Kap. 15 heißt es: ... Es ist bei den Gemeinen hergebracht, daß sie ihren Fürsten, Mann für Mann, freiwillig einen
Beitrag tuhn von Vieh und Früchten, welches als ein Ehrengeschenk angenommen wird, und zugleich ihrer Notdurft zu
statten kommet. Insonderheit werden sie auch von benachbarten Völkern beschenket, und zwar nicht nur von einzelen
Personen, sondern von ganzen Gemeinen, mit auserlesenen Pferden, statlichem Gewehr, Pferdezeugen, Halsketten.
Numehr haben wir sie gelehrt auch Geld anzunehmen ....
Die Schlacht im Teutoburger Wald im Jahre 9 n. Chr.
Buchillustration, 17. Jh., verm. nach Matthäus Merian (1593 - 1650)
P. Quinctilius Varus (um 46 v. Chr. - 9 n. Chr.) war ab 7 n. Chr. Statthalter in Germanien. Bestrebt, die Romanisierung
des Gebiets zwischen Rhein und Elbe voranzutreiben, soll er versucht haben, von den Germanen wie von Untertanen
Steuern zu erheben. Die Schlacht im Teutoburger Wald endete mit der vernichtenden Niederlage des römischen Heeres.
Abgaben zur Römerzeit
Abgabenzahlung an der Mosel
Reliefblock (Abguß) aus Neumagen, um 200 n. Chr. (Rheinisches Landesmuseum Trier)
Um einen Kassentisch mit Münzen und Schreibtafeln stehen drei Kontorbeamte. Dahinter und daneben sind vier
Männer in Kapuzenmänteln zu sehen, vielleicht Bauern, die ihre Grundsteuer entrichten. Die Szene wird auch als
Pachtzahlung gedeutet.
Die Igeler Säule
Stahlstich (Nordseite) von Augustin François Lemaitre (1797 - 1870) nach einer Zeichnung von Emile Lambert
Gaucherel (1813 - 1885), 1838
Foto der Nord- und Westseite, um 1965
Fries auf der Nordseite (Rekonstruktion und Foto)
Vergrößerte Rekonstruktionszeichnung der Westseite von Lambert Dahm, um 1968
Die im Dorf Igel bei Trier stehende Säule wurde in spätrömischer Zeit (1. Drittel des 3. Jh. n. Chr.) im Auftrag von zwei
Tuchhändlern als Grabmonument errichtet. Die zahlreichen Reliefs veranschaulichen die religiösen Vorstellungen und
das tägliche Leben der Auftraggeber.
Auf der Westseite der Säule ist die Ablieferung von Naturalabgaben zu sehen: Durch einen Torbogen treten 6 Bauern
herein und bringen einen Korb mit Früchten, einen Hahn, ein Fell, ein Lamm, zwei Fische und einen Hasen. Die Person
vor dem Vorhang wird als Gutsherr gedeutet, der eine Schriftrolle in der linken Hand hält und die Naturalien als
Pachtzahlung entgegennimmt.
Auf der Nordseite ist der Transport von Waren über ein Gebirge dargestellt. Auf der Paßhöhe befindet sich ein Zollhaus.
Römische Bleiplomben aus Trier
Ca. 2. - 4. Jh. (Abgüsse; Rheinisches Landesmuseum Trier)
Diese Plomben wurden an der Mosel gefunden. Sie deuten auf Zölle hin, die auf die mit Schiffen transportierten Waren
gelegt waren. Vermutlich wurden die Waren nach Bezahlung der Abgaben entplombt und damit für den Handelsverkehr
freigegeben.
Steuererlaß durch Kaiser Caligula
Quadrans (Bronze), 39 n. Chr.
Die Buchstaben RCC auf der Rückseite bedeuten remissa ducentesima (= 1/200 = 1/2 v.H.). Dies bezieht sich
vermutlich auf die in Italien bei Versteigerungen erhobene Steuer von einem halben Prozent, die - Sueton zufolge Caligula (12 - 41 n. Chr.) bei seinem Regierungsantritt (37) erließ. Der Quadrans war zur Kaiserzeit die kleinste
reichsrömische Bronzemünze, die bis zum frühen 2. Jh. geprägt wurde.
Steuererleichterungen durch Kaiser Claudius ?
Quadrans (Bronze), 41 n. Chr.
Die Abkürzung PNR unter dem Waagebalken könnte portorium nundinarium remissum bedeuten. Dies würde auf den
Erlaß einer auf den Märkten erhobenen Steuer durch Kaiser Claudius (10 v. Chr. - 54 n. Chr.) hindeuten.
Ein frühes Standardwerk zur römischen Steuergeschichte
Pieter Burman d. Ä., Vectigalia Populi Romani, Leiden 1734
Burman (1668 - 1741) wurde 1696 Professor in Utrecht und 1715 in Leiden. Zuvor war er lt. Lexikon seit 1691
Einnehmer der Zehenden, welche an die Bischöffe bezahlet worden, in Utrecht. Die erste Auflage dieses Werkes
erschien 1694.
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