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Geschichtsklausur Nr.:
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THEMA: RÖMISCHE REPUBLIK
1) Tragen Sie die Eckdaten zur Geschichte des Römischen Reiches ein:
____ v. Chr. Gründung Roms
____ v. Chr. Sturz des etruskischen Königs und Beginn der Republik
____ v. Chr. Beginn der Kaiserzeit
____ n. Chr. Teilung Roms in eine östliche und westliche Hälfte
____ n. Chr. Ende des Weströmischen Reichs
____ n. Chr. Ende des Oströmischen Reichs
2) Bringen Sie folgende Ereignisse der römischen Geschichte in die richtige Reihenfolge,
indem Sie die Ziffern 1-13 entsprechend der Chronologie ergänzen!
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) Hannibal belagert die Stadt Sagunt
) Kelten erobern Rom
) Beseitigung des etruskischen Königtums
) Latineraufstand
) Schlacht bei Cannae
) Konsul Flaminius verkündet die Freiheit aller Griechen
) Sizilien wird römische Provinz
) Zerstörung Karthagos und Korinths
) Einwanderung indogermanischer Stämme nach Italien
) Zulassung der Plebejer zum Konsulat
) Samnitenkriege
) Beschlüsse der Plebejer erhalten Gesetzeskraft
) Krieg gegen Pyrrhos
3) Geben Sie die lateinische Bezeichnung an für
das Speiselager / Esszimmer
den Ältestenrat
die Verwalter der Staatskasse
die Versammlung der Plebejer
die zur Volksversammlung umgestaltete
Heeresversammlung
das wichtigste Gewürz der Römer
die Wohneinheit in der Stadt Rom
den Stellvertreter der Konsuln
Dr. Georg Mondwurf
17.09.02
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Geschichtsklausur Nr.:
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4) Textarbeit
Text 1 : Polybios, 200-118 v. Chr.
Obwohl jeder der drei Teile solche Macht hat, einander zu schaden oder zu helfen, so
wirken sie doch in allen kritischen Situa tionen so einträchtig zusammen, dass man
unmöglich ein besseres Verfassungssystem finden kann. Denn wenn eine von außen her
sie alle gemeinsam bedrohende Gefahr zum Zusammenstehen und gegenseitigen
Beistand zwingt, dann zeigt dieser Staat eine solche Kraft, dass weder eine notwendige
Maßnahme versäumt wird, denn alle wetteifern miteinander, Mittel zu ersinnen, um das
Unheil abzuwehren, noch die Ausführung eines Beschlusses zu spät kommt, da alle
zusammen und jeder einzelne Hand anlegt, um das Beabsichtigte durchzuführen.
Daher ist dieser Staat dank seiner eigentümlichen Verfassung unwiderstehlich, und er
erreicht alles, was er sich vorgesetzt hat [...]
Denn wenn einer der drei Teile die ihm gezogenen Grenzen überschreitet und sich eine
größere Macht anmaßt, als ihm zusteht, dann erweist sich der Vorteil dessen, dass keiner
selbstherrlich ist, sondern in den anderen sein Gegengewicht hat und von ihnen in seinen
Absichten gehindert werden kann: keiner darf zu hoch hinaus, keiner alle Dämme
überfluten. Dem ungestümen Machtdrang wird ein Dämpfer aufgesetzt, oder er scheut von
vornherein den zu erwartenden Widerstand der anderen und wagt sich nicht erst hervor,
und so bleibt der verfassungsmäßige Zustand sicher erhalten.
Quelle: Polybios, Historia, VI. 18.; zit. nach Geschichte betrifft uns. 5/1985
Text 2: Karl Büchner
Wir selbst werden kein Bedenken tragen, Rom als Demokratie zu bezeichnen; denn die
Macht liegt bei der Versammlung der freien Bürger. Sie wählt die Beamten und damit auch
den Senat, entscheidet über die Lebensfragen.
Quelle: Büchner, K., Die römische Republik im römischen Staatsdenken, in: Oppermann,
H. (Hrsg.), Römertum. Darmstadt 1970, S. 72.; zit. nach Geschichte betrifft uns. 5/1985
Text 3: Hans Volkmann
Bemerken wir noch, dass in beiden Versammlungen der Bürger seine Stimme mündlich
25 abgab - die schriftliche, geheime Wahl kam erst in der Gracchenzeit [133-121 v.Chr.] auf und seine Entscheidung durch persönliche Verpflichtungen wie die Klientel beeinflusst
wurde, so ist klar, wie wenig der so festgestellte "Mehrheitswille" der wahren
Volksmeinung entsprach und wie sehr er geformt werden konnte, zumal jegliche Initiative
wie die Einberufung der Versammlung [und] die Vorlage von Gesetzen [...] während der
30 Versammlung bei dem leitenden Beamten lag.
Volkmann, H., Grundzüge der römischen Geschichte. Darmstadt 1975, S. 25; zit. nach
Geschichte betrifft uns. 5/1985
Aufgaben:
a) Wie wird von den drei Historikern jeweils die römische Verfassung beurteilt? Von
welchen Voraussetzungen wird ausgegangen?
b) Entwerfen Sie anhand der Texte und vor dem Hintergrund ihrer historisch-politischen
Kenntnisse ein eigenes Urteil über die römische Verfassung (Vor - und Nachteile).
Versuchen Sie abschließend eine Erklärung für die vergleichsweise lange Lebensdauer
der republikanischen Verfassung von über 400 Jahren.
Copyright © psm-data 2002 Dr. Georg Mondwurf
Jegliche gewerbliche Nutzung ist untersagt.
Eine Gewähr für die sachliche Richtigkeit wird nicht übernommen.
Dr. Georg Mondwurf
17.09.02
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