Fragebogen zur Vorbereitung auf die Sittichprüfung

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Fragebogen zur Vorbereitung auf die Psittakose- Sachkundeprüfung
Inhaltsverzeichnis
I.
II.
III.
IV.
V.
Allgemeines........................................................................................................1 – 7
Die wichtigsten Bestimmungen des Tierschutzgesetzes...............................8 – 15
Haltung und Pflege von Sittichen und Papageien.........................................16 – 20
„Kleine Krankheitskunde“...............................................................................21 – 33
Die Vorschriften der Psittakoseverordnung...................................................34 – 54
I. Allgemeines
1. Nennen Sie einige Merkmale, in denen sich Körperbau und Funktionen der Vögel
grundsätzlich von Säugetieren unterscheiden.
• kräftig ausgestaltete Vordergliedmaßen als Flügel.
• Federn statt Haarkleid
• Keine Schweißdrüsen bei Vögeln. Vögel können nicht schwitzen, die Wärmeregulation des
Körpers ist eingeschränkt.
• Die Knochen durchzieht ein ausgedehntes, von der Lunge ausgehendes Luftsacksystem
( Gewichtsreduzierung , aber Erkrankungen der Atmungsorgane sind immer schwerwiegend.)
• keine Zähne ( Gewichtsreduzierung), statt dessen Hornschnabel.
• Verdauungssytem mit Hornschnabel, keine Zähne, Kropf als Speicherorgan, Muskelmagen
mit Steinchen / Grit um Nahrung zu „zermahlen“, keine Gallenblase.
• keine getrennt Ausscheidung von Kot und Urin, sondern Kloake, in der auch der Eileiter
mündet.
• Fortpflanzung durch Eiablage
• Brutpflege, meist durch beide Brutpartner.
2. Warum geraten Vögel bereits bei kurzfristigem Futterentzug in Lebensgefahr ?
Grundsätzlich ist bei allen Tieren davon auszugehen, dass je kleiner die Tiere sind, die
Stoffwechselleistung überproportional ansteigt. Das liegt u.a. daran, dass die Körperoberfläche bei
kleinen Tieren im Verhältnis zur Körpermasse größer ist und damit eine stärkere Wärmeabgabe statt
findet.
Daneben spielen auch andere Faktoren, z.B. der hohe Energieverbrauch durch die Art der
Fortbewegung, die Regulation des Wärmehaushaltes und die Art des Futters, das häufig nicht
besonders energiereich ist, eine Rolle. ( Zum Beispiel bedarf ein Meisen- Jungvogel pro Tag 1000
Insekten !)
3. Wie werden die Psittaciden oder „Papageienvögel“ (im weiteren Sinne ) auch bezeichnet ?
Als Krummschnäbel oder als Handfüßler. Gemeint ist damit die zoologische Ordnung der Papageien
= Psittaciformes.
Charakteristisch ist der kräftige gebogene Schnabel, der etwa so lang wie hoch ist; seine
„Kaumuskulatur“ setzt mit starker Hebelwirkung an, dadurch wird das Aufbeißen auch harter Äste
und Schalen möglich.
Die beiden äußeren Zehen sind nach hinten, die beiden mittleren Zehen nach vorn gerichtet, so dass
der Vogel mit dem Fuß wie mit einer Hand greifen kann. Sowohl Schnabel als auch Füße sind
„Mehrzweckinstrumente“ und dienen z.B. dem Greifen, Klettern u.ä.
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4. Wo befindet sich der natürliche Lebensraum der Papageien und Sittiche ?
In den tropischen und subtropischen Regionen aller Erdteile (außer Europa). Gebiete mit hohem
Artenreichtum sind z.B. Australien, Südostasien und Südamerika.
5. Worin unterscheiden sich Papageien und Sittiche ?
Zoologisch gesehen gehören beide einer Familie und Unterfamilie an, nämlich den „echten
Papageien“. Äußerlich lassen sie sich kaum eindeutig voneinander unterscheiden, im Allgemeinen
sind Sittiche jedoch etwas schlanker im Körperbau und tragen langes Schwanzgefieder. Ihre
Unterscheidung wird noch deutlicher, wenn auch die Lebens- und Verhaltensweisen berücksichtigt
werden. So sind die Sittiche meist schnelle und gewandte Flieger und bewegen sich behände und
quirlig. An Haltung und Pflege stellen beide Gruppen unterschiedliche Anforderungen.
6. In welche 7 Unterfamilien lassen sich die Psittaciformes einteilen ?
• Eulenpapageien ( Neuseeland ) flugunfähige Nachtvögel, aussterbend.
• Nestorpapageien ( Neuseeländ. Alpen) leben in Vielehe
• Loris - Rundschnabelpapageien
- Pinselzungenloris ( Weichfresser, wie z.B. Rotloris oder Eos, Keilschwanzlori,
Gebirgslori)
• Spechtpapageien ( Neuguinea), sind klein wie Zaunkönige, bauen ihre Nester in
Termitenhügeln.
• Borstenköpfe, haben borstenartige Federn am Nacken, werden selten gehalten.
• Kakadus ( Indien, Australien- Ausfuhrsperre), tragen charakteristische Federhaube, z.B.
Molukkenkakadu, Gelbhaubenkakadu, Gelbwangenkakadu und Weißhaubenkakadu.
• Echte Papageien: Hierzu gehören die meisten bei uns gehaltenen Aras, Papageien und
Sittiche (s. Anhang).Um die Vielfalt der Arten, die dieser Unterfamilie angehören, deutlich zu
machen, sollen an dieser Stelle nur beispielhaft aufgeführt werden: Hyazinthara, Rotbugara,
Graupapgei, Blaustirn- und Venezuelaamazone, Schildsittich, großer und Kleiner
Alexandersittich, Orangenköpfchen, Rosenköpfchen, Pfirsichköpfchen, Vielfarbensittich,
Schön- und Glanzsittich, Pennantsittich, Kragensittich...
7. Wie viele Arten und Unterarten von Papageien und Sittichen gibt es ?
Es gibt 326 Arten und 816 Unterarten. Sie alle fallen unter den Begriff der „Papageien und Sittiche“
und des §17g Tierseuchengesetz und unterliegen damit dem Erlaubnisvorbehalt für Züchter und
Händler.
Selbstverständlich kann es nicht Aufgabe und Zweck dieses Fragenkataloges sein, auch nur annähernd auf die Vielfalt der einzelnen Arten
einzugehen, ihr Verhalten sowie ihren natürlichen Lebensraum zu charakterisieren und auf die daraus resultierenden speziellen
Haltungsanforderungen hinzuweisen. Vielmehr muss dies der Spezialliteratur vorbehalten bleiben, in die sich jeder Halter und Züchter für
die von ihm gehaltenen Arten gründlich einlesen und informieren sollte.
II. Die wichtigsten Bestimmungen des Tierschutzgesetzes
8. Durch welchen Leitgedanken wird ( im hiesigen Kulturkreis) der Tierschutzgedanke geprägt?
Das Tier ist ein Mitgeschöpf des Menschen. Der Mensch trägt für alle in seiner Obhut gehaltenen Tiere ( §2
Tierschutzgesetz) , aber auch für wildlebende Tiere (§ 1 Tierschutzgesetz, Artenschutzgesetz,
Naturschutzgesetz) Verantwortung.
Das Tierschutzgesetz dient dem Schutz des Lebens und Wohlbefindens des Tieres. Niemand darf einem Tier
ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Nach heute allgemein gültiger Auffassung bedeutet dabei Tierschutz nicht unabdingbar „Schutz um jeden Preis“, gefordert wird jedoch ein
„hoher Schutz mit Augenmaß“. Dies wird im Gesetz durch die Worte „ohne einen vernünftigen Grund“ zum Ausdruck gebracht ( z.B. wird
der größte Schaden, der einem Tier überhaupt zugebilligt werden kann, nämlich der Tod, gebilligt, wenn Tiere zur menschlichen Ernährung
geschlachtet werden). Die Anpassungsfähigkeit einer Tierart muss dabei ebenfalls berücksichtigt werden.
An dieser Stelle soll angemerkt werden, dass sich aus diesem „Augenmaß“ eine heftige gesellschaftliche Diskussion entwickelt hat. So
wird durchaus ernst zu nehmend die Forderung nach „absolutem“ Schutz der Tiere, z.B. unter Verzicht auf Nahrung aus Tierkörperteilen
oder auf jegliche Tierversuche gestellt.
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Wenn also unter Umständen eine gewisse Einschränkung des Wohlbefindens der Tiere hingenommen werden kann, („aus vernünftigem
Grund“), muss die Hobbyhaltung, die der Freude des Menschen an den Geschöpfen dient, in jedem Falle kompromisslos in bestmöglicher
Weise ihr Wohlbefinden sicherstellen! Abstriche an optimale Haltungs- Fütterungs- und Pflegebedingungen sind dabei auf keinen Fall
hinnehmbar.
9. Was hat jeder, der ein Tier in seiner Obhut hat („hält, betreut oder zu betreuen hat“)
sicherzustellen?
Er hat ihm angemessene, artgerechte Nahrung und Pflege sowie eine verhaltensgerechte
Unterbringung zu gewähren. Er darf das artgemäße Bewegungsbedürfnis nicht dauernd und nicht so
einschränken, dass dem Tier vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. (§2
Tierschutzgesetz).
10. Dürfen an Kinder Tiere verkauft werden ?
Grundsätzlich dürfen an Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren keine und an Jugendliche unter 16
Jahren keine warmblütigen Tiere abgegeben werden, es sei denn, eine Erlaubnis der Eltern/
Erziehungsberechtigten liegt vor (§11c Tierschutzgesetz).
11. Darf mit gebrechlichen und kranken Tieren gehandelt werden ?
Es ist verboten, ein gebrechliches, krankes, abgetriebenes oder altes, im Haus, Betrieb oder sonst in
Obhut des Menschen gehaltenes Tier, für das ein Weiterleben mit nicht behebbaren Schmerzen und
Leiden verbunden ist, zu einem anderen Zweck als zur schmerzlosen, unverzüglichen Tötung zu
veräußern oder zu erwerben (§3 Tierschutzgesetz).
12. Darf ein Tier ausgesetzt werden ?
Es ist verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier
auszusetzen oder es zurück zu lassen., um sich seiner zu entledigen (§3 Nr. 3 Tierschutzgesetz).
Sofern ein Tier unter der Beachtung dieser Vorschrift in freier Natur ausgesetzt wird, sind auch die
Bestimmungen des Naturschutzes zu beachten (damit nachkommen der natürlichen Population nicht
durch genetisch veränderte domestizierte Artgenossen verändert werden).
13. Welche wichtigsten Bestimmungen des Artenschutzes und des Naturschutzes sind bei der
Vogelhaltung zu beachten ?
Tiere der Liste I des Washingtoner Artenschutzabkommens dürfen in keinem Fall gehandelt werden !
Tiere der Liste II dürfen nur unter Beifügung einer CITES- Bescheinigung gehandelt werden
(Washingtoner Artenschutzabkommen in Verbindung mit Bundesnaturschutzgesetz).
Frei handelbar sind diesbezüglich nur Wellensittiche, Nymphensittiche und kleiner
Alexandersittich.(nachprüfen, ob das noch so ist)
Meldepflicht für Tiere, die dem Artenschutz unterliegen (§10 Bundesartenschutzgesetz).
Anzeigepflicht für Tiergehege einschließlich Außenvolieren (§45 Niedersächsisches
Naturschutzgesetz).
14. Kann es bestraft werden, wenn Vögel in menschlicher Obhut unter unzureichenden
Bedingungen gehalten werden ?
Das Tierschutzgesetz sieht für Verstöße empfindliche Strafen vor, die in schwersten Fällen bis zu
einer zweijährigen Freiheitsstrafe reichen. Ohne Einschalten der Staatsanwaltschaft können vom
Veterinäramt Bußgelder bis zu 25000 € verhängt werden. Vom Amtstierarzt können betroffene Tiere
eingezogen und/ oder ein Tierhaltungsverbot verhängt werden.
15. Dürfen vom Züchter selbst Vögel getötet werden ?
Ein Tier töten darf nur, wer dazu ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Im Allgemeinen ist
bei einem erfahrenen Vogelzüchter anzunehmen, dass er im Einzelfall in der Lage ist, z.B. einen
schwer verletzten Vogel tierschutzgerecht zu töten .
Gemäß §4 und §17 des Tierschutzgesetzes darf ein Tier nur aus vernünftigem Grund getötet
werden. Tiere dürfen nur nach Betäubung oder auf andere geeignete Art und Weise unter
Vermeidung von Leiden oder Schmerzen getötet werden. Dies ist bei einem kleinen Vogel praktisch
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durch einen raschen Genickbruch oder kräftigen Schädelschlag möglich. Größere Vögel sollten nur
nach Betäubung ( und deshalb durch einen Tierarzt) getötet werden.
Der „vernünftige Grund“ dürfte praktisch dann anzunehmen sein, wenn ein Tier infolge Krankheit,
Unfall oder eines sehr hohen Alters erheblich leidet und tierärztliche Hilfe aussichtslos erscheint,
ebenso beim Auftreten oder Verdacht von bestimmten Tierseuchen. Die Tötung von Einzeltieren aus
einem erkrankten Bestand zur Einleitung von Untersuchungen (sogenannte Diagnostische Tötung)
sollte dem Tierarzt vorbehalten bleiben.
Die Tötung aus ethisch nicht zu rechtfertigenden Gründen ist verboten und kann streng bestraft
werden, so z.B. Tötung von züchterisch unerwünschten Vögeln, Tötung wegen zu hoher
Besatzdichte, wegen des Urlaubs des Halters u.s.w..
III. Haltung von Sittichen und Papageien
16. Nennen Sie die wesentlichen Anforderungen, die ein Haltungssystem für Vögel erfüllen
muss.
• Es muss genügend groß sein. Sofern nicht Freiflug ( z.B. im Zimmer) möglich ist, muss den
Vögeln im System Fliegen möglich sein.
• Art und Ausstattung der Anlage dürfen keine vermeidbaren Verletzungsgefahren bieten (
Glasscheiben, scharfe Kanten, unzweckmäßige Maschenweite des Gitters, giftige Pflanzen
oder Pflanzenteile...)
• Für jeden Vogel müssen ausreichend Sitzmöglichkeiten ( möglichst gewachsene Äste mit
unterschiedlichem Durchmesser) vorhanden sein, die außerdem den „Dreisprung“ erlauben.
• Die Anlage muss genügend hell sein und möglichst natürlichen Tag/ Nacht Wechsel
aufweisen.
• Die Anlage muss vor extremen Witterungs- und Temperatureinflüssen geschützt sein. In der
Regel ist für die Wintermonate ein beheizbares Schutzhaus notwendig ( Sittiche kommen aus
tropischen Gegenden).
• Peinliche Sauberkeit der gesamten Anlage ist ständig zu gewährleisten. Mindestens einmal
täglich ist das Wasser ( Trinkwasser, Badewasser) auszuwechseln und das Futter zu
kontrollieren. Futter , das verschmutzt, verschimmelt oder anders verdorben ist, darf auf
keinen Fall angeboten werden.
17. Welche Größe sollten Haltungssysteme für Sittiche haben?
siehe Gutachten ....
Selbstverständlich hängt die Größe eines Haltungssystems entscheidend von der Art des Tieres und von seiner Größe ab. Aber auch die
natürliche Bewegungsaktivität, manchmal auch individuelle Faktoren spielen eine Rolle. Es ist deshalb nicht einfach, diesbezüglich
allgemein verbindliche, fachlich fundierte Rechtsnormen aufzustellen. Darüber hinaus sollte bei jeder Anlage berücksichtigt werden, dass
nicht allein ihre absolute Größe entscheidend ist, sondern dass auch die Form ( lang gestreckter Quader mit ausreichender Höhe, keine
Rundform, weil sich die Vögel darin nur schwierig orientieren können) und die Ausstattung ( abwechslungsreicher Lebensraum, der
möglichst verschiedenen Beschäftigungsmöglichkeiten bietet) eine wichtige Rolle spielen.
18. Welche Kriterien sind außer der Volierengröße hinsichtlich der Besatzdichte zu beachten ?
• Jedem Vogel müssen ausreichend Sitzgelegenheit ( 30 cm Stangenlänge) zur Verfügung
stehen. Am besten ist Naturholz in unterschiedlicher Stärke geeignet.
• Trinkwasser und Futterplatz müssen für alle Vögel gut erreichbar sein.
• Es dürfen nur verträgliche Arten miteinander gehalten werden.
• Eine ausreichende Be- und Entlüftung ohne Zugluft muss gewährleistet sein.
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19. Was ist bei der Fütterung zu beachten ?
Jegliches dargereichtes Futter und Wasser muss peinlich sauber sein ! Insbesondere darf Wasser
nicht veralgt und Futter nicht verdorben, schimmelig oder verschmutzt sein. Die Näpfe sind deshalb
nicht unterhalb der Sitzstangen anzubringen.
Handelsübliches Futter sollte durch frisches Grünzeug ergänzt werden, wobei darauf zu achten ist,
dass keine Giftpflanzen mit eingetragen werden (z.B. Eibe, Rhododendron, Goldregen, Akazien,
Robinien, Oleander...)
Den Vögeln muss Grit zur Verfügung stehen.
20. Kann allen Krummschnäbeln gleichartiges Futter verabreicht werden ?
Papageien und Sittiche sind Pflanzenfresser ( was nicht ausschließt, dass sie gelegentlich auch
Kleinstinsekten, Larven oder Wasserschnecken zu sich nehmen sollen). Die meisten bevorzugen
eine abwechslungsreiche Kost aus Körnern, Knospen, Früchten und Beeren. Auch frisches
Grünzeug und Zweige sollten ihnen angeboten werden, wobei auch giftige und „gespritzte“ Pflanzen
sorgfältig aussortiert werden müssen.
es gibt aber auch besondere Nahrungsspezialisten, z.B. Loris als Weichfresser, Papageien, die
besondere Körner bevorzugen und sich sogar als ausgesprochen feinsinnige „Feinschmecker“
erweisen oder Schwalbensittiche, die sich hauptsächlich von Blütennektar ernähren.
Selbstverständlich sind diese Eigenarten bei der Haltung zu berücksichtigen.
IV. Kleine Allgemeine Krankheitskunde“
21. Woran erkennen Sie kranke Vögel?
Sie erscheinen weniger lebhaft, sitzen häufig aufgeplustert sehr ruhig an einer Stelle oder verweigern
das Futter. Ihr Gefieder ist häufig „wie zerrupft“ oder verschmutzt ( Durchfall) . Evtl. ist auch Niesen,
Schnoddern, oder Atemnot zu beobachten, mitunter Veränderungen an Nasenlöchern und
Augenlidern.
Hautveränderungen sind besonders an den Füßen und am Schnabelansatz zu erkennen.
22. Woran erkennen Sie die Psittakose?
Grundsätzlich ist bei allen unklaren Krankheitserscheinungen sowie bei (plötzlichen) Todesfällen eine
Erkrankung an Psittakose in Erwägung zu ziehen. Die Krankheitserscheinungen sind sehr
unspezifisch , alle Erscheinungen, die in Frage 21 beschrieben sind, können vorkommen.
Als „Alarmzeichen“ sind anzusehen: Plötzliche Todesfälle nach Zukauf von Vögeln, hochgradige
Benommenheit mehrerer Tiere, insbesondere, wenn sie mit Nasenausfluss und Atemnot einher
geht. Darüber hinaus können auch das gleichzeitige Auftreten von (manchmal nicht sehr auffälligen )
Erkrankungen im Vogelbestand und schwerer, fieberhafter Erkrankung des Vogelhalters (!) ein ernst
zu nehmender Hinweis sein.
Eine endgültige Diagnose der Psittakose ist nur durch eine Laboruntersuchung möglich. Zur
Untersuchung können dabei gestorbene, oder getötete Vögel sowie Vogelkot eingereicht werden.
23. Welche Maßnahmen sind bei Erkrankungen von Vögeln umgehend einzuleiten ?
Sofern Art und Ursache von Erkrankungen nicht offensichtlich sind, sollte ein Tierarzt oder ein
Fachtierarzt zu Rate gezogen werden. Bei ungeklärten Todesfällen müssen schnellstmöglich ein oder
mehrere Tierkörper an ein Untersuchungsinstitut eingeschickt werden. Bereits zu diesem Zeitpunkt
sollte das Veterinäramt benachrichtigt werden, so dass für den Halter i.d.R. kostenfrei die
Untersuchung auf Psittakose durchgeführt wird.
Um Ansteckungsrisiken möglichst gering zu halten, sollten kranke Tiere abgesondert werden. Auf
größte Sauberkeit ist unbedingt zu achten. Oft ist das bestrahlen mit einer Wärmelampe hilfreich.
Eine Arzneimittelbehandlung setzt in der Regel voraus, dass die Ursache der Erkrankung bekannt ist,
damit eine gezielte Therapie erfolgt.
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24. Worin besteht der Unterschied von Psittakose, Papageienkrankheit und Ornithose ?
Im Prinzip besteht kein Unterschied zwischen den drei aufgeführten Bezeichnungen, es handelt sich
jedes Mal um dieselbe Krankheit, die durch bestimmte Bakterien ( Clamydia psittaci) verursacht wird.
Während „Psittakose“ die lateinische und „Papageienkrankheit“ die deutsche Bezeichnung ist, wenn
die Krankheit bei Papageien auftritt, wird sie bei anderen Vögeln „Ornithose“ genannt. Im Einzelfall
können auch beim Auftreten der Ornithose (z.B. bei Tauben, Hühnern, Puten) alle
tierseuchenrechtlichen Maßnahmen angeordnet werden.
25. Welche Krankheitserscheinungen treten bei der Papageienkrankheit des Menschen auf ?
Meist erscheint die Krankheit grippeartig mit hohem Fieber, Kopfschmerzen und Benommenheit.
manchmal erden auch rheumatische Muskel- und Gliederschmerzen beschrieben. dabei sind die
Symptome ( wie bei den Vögeln) nichtunbedingt spezifisch., und nur der Arzt kann nach speziellen
Untersuchungen die endgültige Diagnose stellen. Vogelhalter sollten deshalb bei derartigen
Erkrankungen den Arzt auf einen Psittakoseverdacht hinweisen, damit ggf. gezielte Untersuchungen
und eine antibiotische Behandlung eingeleitet werden können.
26. Heilt eine Psittakose bei Mensch und Vogel „von selbst“ ab ?
Nein! Unbehandelt kann die Krankheit sogar zum Tod führen. Beim Menschen sind schwere
Lungenentzündungen, gelegentlich auch Herzerkrankungen oder Erkrankungen des Zentralen
Nervensystems zu befürchten. Eine Behandlung mit Antibiotika ist aber möglich. Wichtig ist, dass die
Behandlung genau nach den Vorschriften des behandelnden Arztes bzw. Amtstierarztes durchgeführt
wird. Vorzeitig abgebrochene, unterdosierte oder falsche Medikamentengabe stellen den
Behandlungserfolg ernsthaft in Frage.
27. Wodurch wird die Psittakose in einen Bestand eingeschleppt?
Durch den Zukauf von Vögeln. Neu gekaufte Vögel sollen deshalb möglichst vier Wochen (besser
noch drei Monate) vollständig von den anderen Vögeln getrennt gehalten und sorgfältig beobachtet
werden. Darüber hinaus bietet es einen gewissen Schutz, sich davon zu überzeugen, dass der
Herkunftsbestand in sauberstem Zustand gehalten und ordentlich geführt wird.
gelegentlich sollen auch wildlebende Vögel , z.B. Tauben, die Krankheit übertragen.
Andere Übertragungswege, z.B. durch Futter oder durch Personenverkehr, spielen bei der Psittakose
nur eine untergeordnete Rolle, weil der Krankheitserreger außerhalb von Vogelbeständen nicht sehr
widerstandsfähig ist. Gleichwohl müssen aber auch diesbezügliche Schutzmaßnahmen entsprechend
der Psittakoseverordnung sorgfältig beachtet werden.
28. Wie wird die Papageienkrankheit übertragen?
Psittakose ist eine Infektionskrankheit, die durch bestimmte Bakterien verursacht wird. Infizierte und
kranke Tiere scheiden diese Bakterien in großer Zahl aus und zwar besonders mit dem Kot, sowie
durch Tröpfchen beim Niesen oder Schnoddern. Auf diese Weise gelangen die Erreger dann an
andere Tiere, Gegenstände, an Futter und, was am gefährlichsten ist, an Staub. Die höchste Gefahr
für Mensch und Tier besteht darin, die Bakterien dann einzuatmen.
Der wichtigste Schutz für den Menschen besteht deshalb im Anlegen eines staubdichten Mund-. und
Nasenschutzes bevor ein Psittakose verdächtiger Bestand betreten wird. Vor Berührung mit dem
Erreger schützt darüber hinaus desinfizierbares Schuhwerk und geeignete Schutzkleidung.
29. Können auch gesund erscheinende Vögel mit Psittakose infiziert sein und die Krankheit
verbreiten?
Unter Umständen können auch Vögel, die einen völlig gesunden Eindruck machen, mit der
Papageienkrankheit infiziert sein und den Erreger ausscheiden. Oft treten Krankheitsrescheinungen
erst dann auf, wenn solche Vögel in einen Stress geraten , z.B., wenn sie in eine neue Umgebung
verbacht werden oder wenn sich die Haltungsbedingungen , Fütterung, Sauberkeit usw.
verschlechtern.
In vielen Fällen muss damit gerechnet werden, dass zwischen der Ansteckung und dem Ausbruch
der Krankheit bis zu 3 Monate liegen. Man bezeichnet diesen Zeitraum als „Inkubationszeit“. Der
Gesetzgeber hat diesen (im Vergleich zu vielen anderen Krankheiten ungewöhnlich langen) Zeitraum
in der Psittakoseverordnung mit 90 Tagen berücksichtigt (z.B. werden alle Papageien, die bis zu 90
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Tagen vor Krankheitsausbruch in einen Bestand verbracht worden sind, verdächtigt, die Krankheit
eingeschleppt zu haben,.)
30. Tritt die Papageienkrankheit ausschließlich bei Papageien und Sittichen auf?
Nein, auch alle anderen Vögel können angesteckt werden, z.B. Hühner, Tauben, Wachteln, oder
Puten.
31. Können schlechte Haltungsbedingungen die Psittakose verursachen?
Die Psittakose wird immer durch die Psittakoseerreger verursacht, die durch infizierte Tiere, ggf.
auch durch Personenverkehr oder durch andere Ursachen eingeschleppt werden. In letzter Zeit ist
aber immer häufiger zu beobachten, dass auch bei infizierten Tieren keine Krankheitserscheinungen
auftreten. Eine Ansteckungsgefahr ist dennoch nicht mit Sicherheit auszuschließen. Die Krankheit
kommt in solchen Fällen erst bei schlechten Haltungsbedingungen zum Ausbruch. Somit müssen
schlechte (insbesondere unsaubere!) Haltungsbedingungen durchaus als Auslöser der Psittakose (
nicht aber als Ursache) angesehen werden.
32. Nennen Sie einige Krankheiten, die bei Vögeln häufiger vorkommen.
• Durchfallerkrankungen ( oft durch Verschmutzungen, Unsauberkeit, verdorbenes Futter)
• Federpicken (bei Papageien oft aus Langeweile, auch nach Stutzen der Schwungfedern
beschrieben).
• Hautveränderungen mit borkigen oder schuppigen Auflagen, besonders am Schnabelansatz,
meist durch Milben verursacht.
• Fettsucht der Wellensittiche durch übermäßige Fütterung und zu wenig Bewegung.
• Auftreibungen und Verdickungen am Körper oder auf der Haut durch Tumoren.
• Legenot
• Vitaminmangelkrankheiten: verschiedene Auswirkungen, wenig spezifische Erscheinungen
mit Unlust der Vögel
• Vergiftungen durch giftige pflanzen oder Pflanzenteile, Pestizide, Schwermetalle ( Blei ), oder
andere Substanzen.
33. Auf welche Weise können Vögeln Arzneimittel verabreicht werden?
Grundsätzlich gilt, dass die Eingabe von Arzneimitteln so zu erfolgen hat, wie auf der
Packungsbeilage des Medikamentes angewiesen oder vom Tierarzt vorgeschrieben wird.
Folgende Möglichkeiten bestehen dabei:
- über das Futter ( zu beachten ist, dass die Futteraufnahme nicht gestört sein darf , dass das
Arzneimittel tatsächlich aufgenommen wird und es nicht zu einer Entmischung von Futter und
Arzneimittel kommt (ggf. Futter anfeuchten, mit etwas Speiseöl behandeln, täglich neue,
gleichmäßige Mischung herstellen).
- über Trinkwasser ist die Arzneimittelbehandlung in der Regel abzulehnen, da eine Aufnahme viel zu
unsicher ist. Bei Psittakose ist die Arzneimitteleingabe über das Trinkwasser nicht zulässig, allenfalls
als unterstützende Gabe von Vitaminen.
- Als Injektion, die in der Regel der Tierarzt vornimmt ( sichere Medikamentengabe, besonders
geeignet für größere Vögel).
- Auftragen auf die Haut bei Medikamenten mit örtlicher Wirkung.
V. Die Vorschriften der Psittakoseverordnung
34. Welcher Personenkreis hat den Verdacht auf Psittakose anzuzeigen?
Grundsätzlich hat jeder, der von einem Ausbruch der Psittakose oder von einem begründeten
Verdacht Kenntnis hat, umgehend dem zuständigen Veterinäramt Anzeige zu erstatten.
Insbesondere der Halter von Sittichen selbst, die behandelnden Tierärzte, Institutstierärzte, sowie
Händler, Tierpfleger und sonstige Personen bei denen gewisse Kenntnisse vorausgesetzt werden
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können, haben für die unverzügliche Anzeige Sorge zu tragen. Ein schuldhaftes Verzögern oder gar
Verhindern der Anzeige kann nach dem Tierseuchengesetz bestraft werden.
35. Auf welche Weise hat die Anzeige eines Psittakoseverdachtes zu erfolgen ?
Grundsätzlich hat sie schnellst möglichst nach Erkennen verdächtiger Krankheitssymptome oder bei
anderen Feststellungen zu erfolgen, die auf die Krankheit hinweisen. In der Regel wird man das
zuständige Veterinäramt telefonisch verständigen. Sofern an Wochenenden ein Anrufbeantworter
eingeschaltet ist, sollte der Verdacht mit Namen und Anschrift angegeben werden. In der Regel
haben alle Veterinärämter einen Bereitschaftsdienst an den Wochenenden, und sind über die
Einsatzleitstellen der Feuerwehren erreichbar. Wichtig ist, dass bereits von diesem Zeitpunkt an alle
Maßregeln , die eine Verschleppung der Krankheit verhindern, unbedingt eingehalten werden
müssen.
36. Welche Maßnahmen sind bei Verdacht auf Psittakose zu beachten?
Um andere bestände, freilebende Vögel sowie Menschen vor einer Ansteckung zu schützen, hat der
Gesetzgeber bei Verdacht auf Psittakose folgende Maßnahmen vorgeschrieben:
• Schnellstmöglich ist das Veterinäramt zu informieren.
• Alle Papageien und Sittiche sind abzusondern (z.B. sind sie aus der Wohnung in einen
abschließbaren Raum zu bringen. Dieser Raum muss zu reinigen und zu desinfizieren sein).
• Dieser Raum muss abgeschlossen werden und darf nur von befugten Personen betreten
werden.
• Es dürfen keine Vögel in den Bestand hinein und herausgebracht werden.
• Tote Vögel, Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit den Vögeln oder mit Vogelkot
in Berührung gekommen sind, dürfen nicht entfernt werden. Ggf. kann solches material in
Eimer gelegt werden, die mit dicht schließendem Deckel versehen sind, desinfiziert und
verbrannt werden.
37. Welcher Personenkreis darf die Räumlichkeiten betreten, in denen psittakosekranke oder –
verdächtige Tiere gehalten werden?
Nur der Tierbesitzer, sein Vertreter, oder Personen, die mit der Wartung und Pflege der Tiere
beauftragt sind. Außerdem Tierärzte, nicht aber z.B. Tierheilpraktiker!
38. Wie haben sich Personen zu verhalten, die psittakosekranke oder –verdächtige Tiere
betreuen?
Sie dürfen die Räumlichkeiten nur mit Schutzkleidung, einschließlich Atemschutz, betreten. Nach
Verlassen der Räume ist die Schutzkleidung sofort abzulegen, feucht zu reinigen und so zu
verwahren, dass eine Verschleppung der Seuche vermieden wird. (z.B. Einmalschutzkleidung und
Schuhe, die verbrannt werden, Aufbewahrung in dichtem Behältnis).
39. Warum hat der Gesetzgeber nicht nur Vorschriften erlassen, die bei Ausbruch der
Papageienkrankheit zu beachten sind, sondern auch Maßnahmen angeordnet, die bei der
Zucht und dem Handel mit völlig gesunden Tieren zu beachten sind?
Auch völlig gesund erscheinende Vögel können unter Umständen infiziert sein und so unbemerkt die
Papageienkrankheit von Bestand zu Bestand übertragen. Um deshalb jederzeit die
Ansteckungsquelle ermitteln zu können und bei zwischenzeitlichem Verkauf von Tieren die
Verbreitung der Psittakose einzudämmen, ist die Kennzeichnung aller Psittaciden sowie die Führung
des Nachweisbuches vorgeschrieben.
40. Wer bedarf einer Erlaubnis im Sinne der Psittakoseverordnung?
Gemäß §17g des Tierseuchengesetzes bedarf der jenige, der Papageien und Sittiche halten will, um
von diesen Tieren Nachkommen zu ziehen (Züchter) oder mit diesen Tieren zu handeln (Händler) der
Erlaubnis. Diese Vorschrift gilt ebenso für Hobbyhaltungen wie für gewerbliche Tätigkeiten.
41. An wen dürfen Fußringe für Papageien und Sittiche abgegeben werden?
Fußringe dürfen nur an Züchter und Händler abgegeben werden, für die eine gültige Erlaubnis
gemäß §17g Tierseuchengesetz vorliegt.
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42. Welche Arten von Fußringen sind zugelassen?
- geschlossene Fußringe
- offene Fußringe. Diese müssen so beschaffen sein, dass sie nur einmal verwendet werden können
(Abgabe nur durch den Zentralverband).
43. Wer darf Fußringe an andere abgeben?
Fußringe dürfen ausschließlich abgegeben werden:
1. vom Zentralverband zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V., Frankfurt (www.zzf.de)
2. von eingetragenen überregionalen Züchtervereinigungen , die eine sichere Kontrolle der
Ringbestellung und –abgabe gewährleisten müssen. Züchtervereinigungen dürfen nur geschlossene
Fußringe abgeben.
Verboten ist mit dieser Vorschrift insbesondere eine Abgabe oder ein Austausch der Ringe von
Züchtern untereinander oder ihre Abgabe von Händlern und Züchtern an Dritte.
44. Welche Kennzeichnung enthält ein Fußring?
Entweder das Zeichen „Z“, einer Abkürzung für das Bundesland in dem die Beringung vorgenommen
wird, sowie einer fortlaufenden Nummer
oder
eine Kurzbezeichnung des Züchtervereins, der Nummer des Züchters, die letzten beiden Ziffern des
Beringungsjahres sowie einer für jeden Züchter fortlaufenden Nummer.
45. Wie lange sind nicht verwendete Fußringe und die Nachweisbücher aufzubewahren?
Bis zwei Jahre nach Bezug bzw. nachdem sie voll geschrieben sind.
46. Wie ist die Buchführung ordnungsgemäß vorzunehmen?
Es dürfen nur Bücher verwendet werden, die dem vorgeschriebenen Muster entsprechen. Sie
müssen fest gebunden und mit Seitenzahlen versehen sein.
Bei den Büchern handelt es sich um Dokumente, die Eintragungen müssen deshalb dokumentenecht
(keine Bleistifteintragungen) und leserlich vorgenommen werden. Unleserlich gemachte Eintragungen
(z.B. mittels Durchstreichen), Radierungen, Entnahme von Seiten und dergl. sind nicht zulässig.
47. Was ist in ein Bestandsbuch einzutragen (Spalten)?
1. Die laufende Nummer (ermöglicht schnelle Übersicht über die Gesamtzahl der eingetragenen
Tiere)
2. Die Tierart
3. Die Kennzeichnung des Tieres
4. Datum des Erhaltes des Tieres , sowie Name und Anschrift des Vorbesitzers oder
4a. das Datum seiner Beringung ( getrennt in jeweiliger Spalte für selbst gezüchtete bzw. für
erworbene Vögel)
5. Abgabe des Vogels mit Name und Anschrift des neuen Besitzers
6. Datum und Ursache eines sonstigen Tierverlustes
7. Tierärztliche Behandlungen
48. Die Eintragung in einer Zeile (laufende Nummer) darf für wie viele Vögel gemacht werden?
In jeder Zeile darf nur ein einziger Vogel ( Individuum) eingetragen werden. Dabei ist er entweder in
die zweite (für selbst gezüchtete Vögel) oder dritte ( zugekaufte Vögel) Hauptspalte mit Ringnummer
einzutragen. Die Verwendung einer Zeile für mehrere Vögel ist unzulässig.
G:\DOKUMENT\DOKU39\Pollmann\Online Vordrucke 39\Relaunch\Word\Tiere\Fragebogen zur Vorbereitung auf die Sittichprüfungmit Antworten.doc
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49. Wie ist zu verfahren, wenn versehentlich eine Zeile nicht beschrieben worden ist (z.B. vor
Seitenwechsel), jedoch schon weitere Eintragungen erfolgt sind?
Die Zeile ist deutlich als unbenutzt durch Durchstreichen kenntlich zu machen.
50. Ist die Buchführung mittels EDV erlaubt?
Die Buchführung am PC ist seit einiger Zeit erlaubt. Es müssen dabei jedoch ebenfalls die Regeln
einer nicht zu manipulierbaren Buchführung eingehalten werden, was durch das Programm sicher
gestellt sein muss. Vom BMELV geprüft und als geeignet erfunden ist z.B. die Software der Firma
Clasbrummel.
51. Wie ist die Reinigung und Desinfektion der Räumlichkeiten vorzunehmen?
Vor jeder Desinfektion ist eine gründliche Reinigung vorzunehmen.
MERKE: verschmutztes Material kann nicht desinfiziert werden !! Dies gilt sowohl für die
Abschlussdesinfektion, die nach einer Psittakoseerkrankung vorgenommen werden muss und die
ganz genau vom Amtstierarzt festgelegt wird, als auch für alle routinemäßigen
Säuberungsmaßnahmen in einem Bestand. Bei letztgenannten ist allerdings die Grundreinigung
wesentlich wichtiger als jegliche Desinfektionsmaßnahme.
ist die Psittakose in einem Bestand ausgebrochen, wird vom Amtstierarzt genau vorgegeben, wie die
reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen sind und welches Desinfektionsmittel
angewandt werden muss. Das Ausweichen auf ein Mittel der eigenen Wahl ist nicht zulässig, weil
nicht jedes Mittel zuverlässig Psittakoseerreger abtötet. Die Reinigung ist nass mit geeigneten
Reinigungssubstanzen (Seife, Putzmittel), durchzuführen. Dabei ist durch mechanisches Bürsten
oder mit Hilfe eines HD- Reinigers Schmutz vollständig von den Oberfläche zu entfernen.
Desinfektionsmittel müssen immer in der jeweils angewiesenen Konzentration mit genügend langer
Einwirkzeit aufgetragen werden. Die Hinweise der Hersteller sind zu beachten.
52. Welcher Unterschied besteht zwischen dem Verdacht der Psittakose und dem Ausbruch
der Psittakose ?
Diese Begriffe werden in §5 bzw. §6 der Psittakoseverordnung definiert.
Ein Verdacht liegt vor, wenn Krankheitserscheinungen auf den Ausbruch der Psittakose hindeuten
(vgl. Frage 37) oder wenn Ansteckungsmöglichkeiten (z.B. Zukauf aus einem kranken Bestand)
bekannt sind. Ist die Seuche mittels Laboruntersuchung bestätigt, so spricht man von (amtlicher)
Feststellung des Seuchenausbruchs.
Praktisch wichtig ist gemäß §5 der Psittakoseverordnung, dass bereits bei Feststellung des
Seuchenverdachtes, oder dem Verdacht einer Ansteckung, die dem Vogelhalter selbst aufgefallen
oder zur Kenntnis gelangt sind, die wesentlichen Schutzmaßregeln zu beachten sind um weitere
Ansteckungen oder eine Verschleppung der Seuche zu verhindern.
nach amtlicher Feststellung der Seuche wird der Amtstierarzt die weitergehenden
Schutzmaßnahmen anordnen, die in §6 der Psittakoseverordnung aufgelistet sind, und zwar in der
Regel schriftlich. Dabei sind zusätzlich zu den genannten Maßnahmen Hinweisschilder, sowie
desinfektionsmatten an den Ein- und Ausgängen anzubringen. Der Fußboden der Anlage ist darüber
hinaus täglich feucht zu reinigen und zu desinfizieren.
53. Welche Möglichkeiten der Bekämpfung gibt es, wenn in einem Bestand
Papageienkrankheit ausgebrochen ist?
Zur Bekämpfung ist nur erlaubt, alle Papageien und Sittiche des Bestandes zu töten oder alle ( nicht
verstorbenen oder getöteten) Vögel mit einem wirksamen Mittel tierärztlich behandeln zu lassen.
Grundsätzlich wird die Bekämpfung vom Amtstierarzt bestimmt. Dabei wird er sich in der Regel mit
dem Tierbesitzer absprechen und nach fachlicher Würdigung aller Umstände beraten und
entscheiden. Seinen Anweisungen ist dabei im Einzelfall Folge zu leisten. Beispielsweise kann eine
Behandlung entweder über das Futter erfolgen oder durch wiederholte tierärztliche Injektionen. Auf
keinen Fall aber ist die Verabreichung der Arzneimittel allein über das Trinkwasser zulässig, denn
eine ausreichende Dosierung ist dabei nicht sicher gewährleistet.
Zum Abschluss einer Behandlung müssen wiederum Kontrolluntersuchungen durchgeführt werden.
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54. Wann dürfen die Schutzmaßnahmen aufgehoben werden?
Gemäß §11 der Psittakoseverordnung dürfen die Schutzmaßregeln erst nach Abschluss der
vollständigen Bekämpfungs-, Kontroll-, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen aufgehoben
werden. Der Amtstierarzt wird in der Regel schriftlich die Aufhebung der Sperrmaßnahmen verfügen.
Es soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass sich viele Sittichhalter durch die Auflagen
für eine Bestandssanierung vor sehr große Probleme gestellt sehen: Die Psittakosebehandlung
beträgt bei Wellensittichen mindestens 30, bei anderen Vögeln mindestens 45 Tage. Das
Arzneimittel muss über das Futter oder mittels Injektionen in mehrtägigen Abständen von einem
Tierarzt verabreicht werden. Danach werden Proben ( Kotproben) zur Untersuchung auf
Psittakoseerreger entnommen. Bis das Ergebnis vorliegt, muss also nochmals mit einigen Wochen
gerechnet werden, in denen der Bestand noch gesperrt bleibt.
Eine Behandlung ausschließlich über das Trinkwasser ist nicht zulässig. Werden die Medikamente
mit dem Futter verabreicht, muss eventuell damit gerechnet werden, dass Vögel die Futteraufnahme
verweigern. Auf den Tierhalter kommt viel Arbeit zu bei der Herstellung einer (nach Anweisung des
Amtstierarztes) exakt dosierten, von den Tieren akzeptierten Futtermischung.
Insgesamt sollten solche Probleme bereits bei der Gründung einer Vogelzucht berücksichtigt werden.
Vor allem hinsichtlich der Zahl der gehaltenen Vögel sollte der Tierhalter immer seine persönlichen,
räumlichen und nicht zuletzt auch finanziellen Möglichkeiten berücksichtigen.
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