Bayonner Schinken geschützte geografische Herkunftsbezeichnung Die Bezeichnung „Jambon de Bayonne“ ist seit dem 7. Oktober 1998 durch europäisches Recht geschützt und dient als Garant für die einzigartige Qualität und ausschließliche Verarbeitung der Schinken im Adour-Becken. Dieses Gebiet wird im Westen vom Atlantik begrenzt, im Süden von den Pyrenäen und im Norden und Osten durch den Fluss Adour. Das Adour-Becken umfasst das gesamte französische Département Pyrénées-Atlantiques sowie Teile der angrenzenden Départements Landes, Gers und Hautes-Pyrénées. Mehr darüber 008433E_AffichePedag2011_ALL.indd 3 21/09/11 16:43