geschützte geografische Herkunftsbezeichnung

Werbung
Bayonner Schinken geschützte geografische
Herkunftsbezeichnung
Die Bezeichnung „Jambon de Bayonne“ ist seit dem 7. Oktober 1998
durch europäisches Recht geschützt und dient als Garant für die einzigartige
Qualität und ausschließliche Verarbeitung der Schinken im Adour-Becken.
Dieses Gebiet wird im Westen vom Atlantik begrenzt, im Süden von den
Pyrenäen und im Norden und Osten durch den Fluss Adour.
Das Adour-Becken umfasst das gesamte französische Département
Pyrénées-Atlantiques sowie Teile der angrenzenden Départements Landes,
Gers und Hautes-Pyrénées.
Mehr darüber
008433E_AffichePedag2011_ALL.indd 3
21/09/11 16:43
Herunterladen