Muster-Betriebsvereinbarung „Überstunden“

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Betriebsvereinbarung - Partnerschaftliches Verhalten
Darum geht es:
Der soziale Umgang ist in den vergangenen Jahren in vielen Betrieben schwieriger geworden.
Zum Teil beruht ein unsoziales Verhalten von Arbeitnehmern untereinander schlicht darauf,
dass sich im Laufe der Jahre eine gewisse Ellenbogenmentalität durchgesetzt hat.
Ziel dieser Betriebsvereinbarung: Nach § 75 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG; Grundsätze für
die Behandlung der Betriebsangehörigen) ist es Ihre Aufgabe, gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber
darauf zu achten, dass alle Ihre Kollegen fair behandelt werden. Mit dieser Betriebsvereinbarung
sorgen Sie für bessere Verhältnisse.
Betriebsvereinbarung
zwischen
der Geschäftsführung der ……………….. (Name des Betriebs)
und
dem Betriebsrat der …………… (Name des Betriebs)
zum
partnerschaftlichen Verhalten im Betrieb
Präambel
Eine Unternehmenskultur, die sich durch die Anerkennung der Würde des Menschen und ein
partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz auszeichnet, bildet die Basis für ein gutes
Arbeitsklima. Dieses ist eine wichtige Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg des
Betriebs. Ein sozial nicht angemessenes Verhalten kann zu einer schwerwiegenden Störung des
Betriebsfriedens führen.
§ 1 Geltungsbereich
Die Betriebsvereinbarung gilt für alle Beschäftigten der … (Name des Unternehmens).
§ 2 Betriebliche Grundsätze zum partnerschaftlichen Verhalten
Die Beschäftigten verpflichten sich nach der Arbeitsordnung …, dazu beizutragen, dass im
Betrieb ein gutes Arbeitsklima herrscht und Störungen des Betriebsfriedens vermieden werden.
Sie verpflichten sich, einen guten sozialen Umgang zu pflegen. Das heißt, sie werden offene und
verdeckte Feindseligkeiten genauso wie schlichte Unhöflichkeiten vermeiden. Zudem werden
sie Konflikte sachlich austragen.
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Betriebsvereinbarung - Partnerschaftliches Verhalten
§ 3 Maßnahmen zur Vermeidung von sozial nicht adäquatem Verhalten
Arbeitgeber und Betriebsrat setzen sich dafür ein, dass ungerechtfertigte Benachteiligungen von
Arbeitnehmern bei Arbeitsanweisungen, bei der Personalauswahl sowie bei
Entgeltentscheidungen vermieden werden. Denn diese lösen häufig ein sozial nicht adäquates
Verhalten aus.
§ 4 Akute Auseinandersetzungen
Arbeitgeber und Betriebsrat verpflichten sich, akuten Konflikten dadurch zu begegnen, dass sie
ein Gespräch mit dem Betroffenen (also demjenigen, gegen den sich ein sozial nicht adäquates
Verhalten richtet) und dem Störer (also demjenigen, der das sozial nicht adäquate Verhalten
betreibt) einberufen. Und zwar mit dem Ziel, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Dabei
sorgen Arbeitgeber und Betriebsrat für eine sachliche Lösung des Konflikts. Kommt es letztlich
nicht zu einer einvernehmlichen Lösung, hängen die weiteren Vorgehensweisen vom jeweiligen
Einzelfall ab.
§ 5 Schulungen
Um die Umsetzung der Inhalte der Betriebsvereinbarung sicherzustellen, werden die
Führungskräfte des Betriebs geschult. Zudem werden Schulungen für die
Belegschaftsangehörigen angeboten.
§ 6 Sanktionen
Arbeitgeber und Betriebsrat sehen belästigende Handlungen als ernstliche Verletzung des
Betriebsfriedens an. Beschäftigte, die trotz einer Ermahnung solche Verhaltensweisen ausüben,
müssen mit Maßnahmen wie einer Abmahnung, Versetzung oder Kündigung rechnen.
§ 7 Beschwerderecht
Jeder Arbeitnehmer, der sich vom Arbeitgeber oder von einem anderen
Belegschaftsangehörigen ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt, hat
das Recht, sich gegenüber dem Arbeitgeber und/oder Betriebsrat zu beschweren. Aus einer
solchen Beschwerde dürfen dem Betroffenen keine Nachteile entstehen. Die §§ 84, 85
Betriebsverfassungsgesetz bleiben unberührt. Gleiches gilt für die Beschwerdemöglichkeiten
nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Arbeitgeber und/oder Betriebsrat sind
verpflichtet, sich der Situation anzunehmen. Sie leiten – je nach Einzelfall – Gegenmaßnahmen
im Sinne des § 3, 4 oder 6 dieser Betriebsvereinbarung ein. Der Betroffene kann also zunächst
ein Gespräch mit dem Verursacher verlangen. Dazu kann er die Hinzuziehung des Betriebsrats
und/oder des Arbeitgebers verlangen. Erzielen die Beteiligten in diesem Gespräch keine
einvernehmliche Lösung und besteht der Missstand, der Auslöser der Situation war, weiterhin,
dann wird ein anderes Gesprächsteam, bestehend aus dem Werksarzt, einem Vertreter der
Personalabteilung und dem Betriebsrat, eingesetzt. Führt auch dieses Gespräch nicht zu einer
einvernehmlichen Lösung, ist der Arbeitgeber gefordert – abhängig vom jeweiligen Einzelfall –,
das Verhalten angemessen zu sanktionieren.
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Betriebsvereinbarung - Partnerschaftliches Verhalten
§ 8 Weitere Rechte der Beschäftigten
Alle Belegschaftsangehörigen haben das Recht, sich während der Arbeitszeit über diese
Betriebsvereinbarung zu informieren. Dazu können sie sowohl den Arbeitgeber als auch den
Betriebsrat konsultieren. Zudem können sie die zu diesem Thema angebotenen Schulungen
besuchen. Die Zeit, die für den Besuch der Schulung benötigt wird, gilt als Arbeitszeit. Sie wird
entsprechend vergütet. Zeiten, die erforderlich sind, um Konflikte am Arbeitsplatz zu lösen,
werden wie Arbeitszeit behandelt. Sie werden entsprechend vergütet.
§ 9 Schlussbestimmungen
Die Betriebsvereinbarung tritt am … in Kraft. Sie kann mit einer Frist von 3 Monaten zum
Jahresende gekündigt werden – erstmals zum …. Kündigt eine der unterzeichnenden Parteien
die Betriebsvereinbarung, so wirkt sie bis zum Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung zu
diesem Thema nach.
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Ort, Datum
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Unterschrift Betriebsratsvorsitzende(r)
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Unterschrift Geschäftsführung
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