Eingangseinweisung, Arbeitsplatzübergabe der FF einschließlich gegenseitiger Information über Risiken Ausgabe Seite FRM-Jh/HSE-047 5 1/3 Direkte Ort und Art vor Arbeitsleistung.………………………..……………………………………………………………. Datum, Zeit und Dauer der Arbeiten von ……………..… bis ……: .……………………………………………………. Der Name der FF: ……………………………………………………………………………………………………... Verantwortlicher Vorgesetzter (Vorname, Nachname, Telefon):………………………………………………………..…. FF-Koordinator-JhP (Vorname, Nachname, Abteilung, Telefon): …………………………………………………... Eingangseinweisung: Inhalt der Einweisung: Merkblatt für Besucher Allgemeine Einweisung: Weisungsbefugnis des Koordinators, Unfallverhütung, Verkehrssicherungspflicht, Persönliche Schutzausrüstung, Sicherheitskennzeichnung, Erlaubnisbedürftige Arbeiten, Nutzung von Transport- und Hebeeinrichtungen, Zündschlüssel abziehen nach Parken vom Fahrzeug, Arbeiten in Höhen, Absturzsicherung auch von Werkzeugen und Geräten, Verhalten auf dem Werkgelände, Zutrittverbot für andere Betriebsteile, Rauchverbot, Alkoholmissbrauch, Ordnung und Sauberkeit, Verhalten bei Unfall / Gefahr / Störung, Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit …. Umgang mit Gefahrstoffen Abfallentsorgung Die örtlichen Verhältnisse, z. B. Umgebung der Arbeitsstelle, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege, Einfahrten, Feuerlöschgeräte, Schaltkästen Weitere Unterlagen (z.B. Betriebsanweisungen, Bosch-Normen, Werkstattanweisungen …. ) Verantwortung Die Verantwortlichen der Fremdfirmen sind für die Unterweisung und Sicherheit ihrer Mitarbeiter sowie für die Sicherung von Gefahrenquellen gegenüber Dritten verantwortlich. Die Verantwortlichen der Fremdfirmen sind verpflichtet, fachlich geeignete Mitarbeiter einzusetzen (fachliche Befähigung) Bei Nichtbeachtung der Pflichten kann es zu Schadensersatzansprüchen kommen. Die Fremdfirmen haben die Einhaltung Ihrer Pflichten gehörig zu kontrollieren. Davon unabhängig behält sich JhP vor, die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen. Bei erheblichen Verstößen behält sich JhP vor die Arbeiten einstellen zu lassen. Erhebliche Auffälligkeiten können Auswirkungen auf weitere Vergaben haben. FRM-JhP/HSE-047.05 aus 12.02.2014 Eingangseinweisung, Arbeitsplatzübergabe der FF einschließlich gegenseitiger Information über Risiken Ausgabe Seite FRM-Jh/HSE-047 5 2/3 Risikoübergebung: Gefährdung Risiko, die aus Tätigkeiten hervorgehen JhP FF festellte Massnahmen JhP führt durch FF führt durch 1. Umweltgefährdung Bedeutende Umweltauswirkungen Emissionen von MAE, Prozessen, Stoffen Abfälle 2. Mechanische Gefährdung Ungeschützte bewegte Maschinenteile Teile mit gefährlichen Oberflächen Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel, Kräne herab- / umstürzende Gegenstände 3. Elektrische Gefährdungen elektrische Betriebsmittel, Maschine, Einrichtungen spannungsführende Teile Lichtbogen Elektrostatische Aufladung 4. Gefährdung durch Gefahrstoffe Chemiestoffe giftige, ätzende Stoffe (wenn diese Risiko bei FF ist, muss man diese Information an HSE1 weiterleiten) 5. Brand-/ Explosionsgefährdung Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase Explosionsfähige Atmosphäre 6. Gefährdung durch physikalische Einwirkungen Lärm heiße oder kalte Medien Nichtionisierende Strahlung (z.B. UVStrahlung) Ionisierende Strahlung (z.B. Röntgenstrahlung) Elektromagnetische Felder 7. Physische Belastung / Arbeitsschwere Arbeiten in engen Räumen oder Behältern Arbeitszeit 8. Gefährdung durch Arbeitsplatz Ausrutschen (Treppen), Stolpern, Umknicken Absturz, Einsturz, Verschüttung Verkehrs und Transportwege (Stand) Druckbehälter, Leitungen Mikroklima (Temperatur, Luftgeschwindigkeit, Feuchte) Beleuchtung (Stärke, Blendung, Reflexion) 9. Gefährdung durch organisatorische Mängel Koordination – Vertreter von Koordinator, FRM-JhP/HSE-047.05 aus 12.02.2014 Eingangseinweisung, Arbeitsplatzübergabe der FF einschließlich gegenseitiger Information über Risiken Ausgabe Seite FRM-Jh/HSE-047 5 3/3 Telefon; Vertreter von Befolmächtigter, Telefon Personalauswahl / Qualifikation / Gesundheitsuntersuchung Informationsaufnahme / Verständigung Gefahrenabwehr (Notruf), Erste Hilfe 10. Erlaubnisbedürftige Arbeiten (siehe JhP/HSE-S-038) 11. Entstehen durch die Arbeiten Gefährdungen für Nachbarbereiche Gefährdung der Unbeteiligten möglich (Absicherung des Arbeitsbereiches gemäß HSE-Standard HSE Nr.12 erforderlich) Gefährdung der Produktionsqualität Abschalten der Sicherheitsanlage erforderlich (Brandmelder, Sensoren, Sicherheitssperren, Notduschen usw.) 12. Biologische Gefährdung Umgang mit den Infektionsmaterial 13. Gefährdung der IT-Infrastruktur (Verbreitung der Vireninfektion) Behandlung der IT-Technik (PC, Notebook, externe Speichermedien…) 14. Sonstige Gefährdung / Belastung Verantwortlicher Vorgesetzter der FF wurde mit den örtlichen Arbeitsleistungbedingungen (z.B. Fluchtwege, Feuerlöschgeräte, Versammlungsplatz, Sozialeinrichtung,….) insgesamt der gegenseitigen Benachrichtigung über die Risiken bekannt. Name Abt./ Fa Datum Unterschrift FF-Koordinator-JhP Bevollmächtigter Weitere Teilnehmer Weitere Teilnehmer Weitere Teilnehmer FF = Fremdfirma JhP = Werk Bosch Diesel Jihlava, GmbH ČR = Tschechische Republik BOZP = Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Arbeit OŽP = Umweltschutz FRM-JhP/HSE-047.05 aus 12.02.2014