Stanovení rizik a ohrožení životního prostředí při práci

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Eingangseinweisung, Arbeitsplatzübergabe der FF
einschließlich gegenseitiger Information über Risiken
Ausgabe
Seite
FRM-Jh/HSE-047
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Direkte Ort und Art vor Arbeitsleistung.………………………..…………………………………………………………….
Datum, Zeit und Dauer der Arbeiten von ……………..… bis ……: .…………………………………………………….
Der Name der FF: ……………………………………………………………………………………………………...
Verantwortlicher Vorgesetzter (Vorname, Nachname, Telefon):………………………………………………………..….
FF-Koordinator-JhP (Vorname, Nachname, Abteilung, Telefon): …………………………………………………...
Eingangseinweisung:
Inhalt der Einweisung:
Merkblatt für Besucher
Allgemeine Einweisung: Weisungsbefugnis des Koordinators, Unfallverhütung,
Verkehrssicherungspflicht, Persönliche Schutzausrüstung, Sicherheitskennzeichnung, Erlaubnisbedürftige
Arbeiten, Nutzung von Transport- und Hebeeinrichtungen, Zündschlüssel abziehen nach Parken vom
Fahrzeug, Arbeiten in Höhen, Absturzsicherung auch von Werkzeugen und Geräten, Verhalten auf dem
Werkgelände, Zutrittverbot für andere Betriebsteile, Rauchverbot, Alkoholmissbrauch, Ordnung und
Sauberkeit, Verhalten bei Unfall / Gefahr / Störung, Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit ….
Umgang mit Gefahrstoffen
Abfallentsorgung
Die örtlichen Verhältnisse, z. B. Umgebung der Arbeitsstelle, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege,
Einfahrten, Feuerlöschgeräte, Schaltkästen
Weitere Unterlagen (z.B. Betriebsanweisungen, Bosch-Normen, Werkstattanweisungen …. )
Verantwortung
Die Verantwortlichen der Fremdfirmen sind für die Unterweisung und Sicherheit ihrer Mitarbeiter sowie für
die Sicherung von Gefahrenquellen gegenüber Dritten verantwortlich.
Die Verantwortlichen der Fremdfirmen sind verpflichtet, fachlich geeignete Mitarbeiter einzusetzen
(fachliche Befähigung)
Bei Nichtbeachtung der Pflichten kann es zu Schadensersatzansprüchen kommen.
Die Fremdfirmen haben die Einhaltung Ihrer Pflichten gehörig zu kontrollieren.
Davon unabhängig behält sich JhP vor, die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen. Bei erheblichen
Verstößen behält sich JhP vor die Arbeiten einstellen zu lassen. Erhebliche Auffälligkeiten können
Auswirkungen auf weitere Vergaben haben.
FRM-JhP/HSE-047.05 aus 12.02.2014
Eingangseinweisung, Arbeitsplatzübergabe der FF
einschließlich gegenseitiger Information über Risiken
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Risikoübergebung:
Gefährdung
Risiko, die
aus
Tätigkeiten
hervorgehen
JhP
FF
festellte Massnahmen
JhP führt durch
FF führt durch
1. Umweltgefährdung
Bedeutende Umweltauswirkungen
Emissionen von MAE, Prozessen, Stoffen
Abfälle
2. Mechanische Gefährdung
Ungeschützte bewegte Maschinenteile
Teile mit gefährlichen Oberflächen
Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel, Kräne
herab- / umstürzende Gegenstände
3. Elektrische Gefährdungen
elektrische Betriebsmittel, Maschine,
Einrichtungen
spannungsführende Teile
Lichtbogen
Elektrostatische Aufladung
4. Gefährdung durch Gefahrstoffe
Chemiestoffe
giftige, ätzende Stoffe (wenn diese Risiko bei
FF ist, muss man diese Information an HSE1
weiterleiten)
5. Brand-/ Explosionsgefährdung
Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase
Explosionsfähige Atmosphäre
6. Gefährdung durch physikalische
Einwirkungen
Lärm
heiße oder kalte Medien
Nichtionisierende Strahlung (z.B. UVStrahlung)
Ionisierende Strahlung (z.B. Röntgenstrahlung)
Elektromagnetische Felder
7. Physische Belastung / Arbeitsschwere
Arbeiten in engen Räumen oder Behältern
Arbeitszeit
8. Gefährdung durch Arbeitsplatz
Ausrutschen (Treppen), Stolpern, Umknicken
Absturz, Einsturz, Verschüttung
Verkehrs und Transportwege (Stand)
Druckbehälter, Leitungen
Mikroklima (Temperatur, Luftgeschwindigkeit,
Feuchte)
Beleuchtung (Stärke, Blendung, Reflexion)
9. Gefährdung durch organisatorische
Mängel
Koordination – Vertreter von Koordinator,
FRM-JhP/HSE-047.05 aus 12.02.2014
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einschließlich gegenseitiger Information über Risiken
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Telefon; Vertreter von Befolmächtigter, Telefon
Personalauswahl / Qualifikation /
Gesundheitsuntersuchung
Informationsaufnahme / Verständigung
Gefahrenabwehr (Notruf), Erste Hilfe
10. Erlaubnisbedürftige Arbeiten (siehe
JhP/HSE-S-038)
11. Entstehen durch die Arbeiten
Gefährdungen für Nachbarbereiche
Gefährdung der Unbeteiligten möglich
(Absicherung des Arbeitsbereiches gemäß
HSE-Standard HSE Nr.12 erforderlich)
Gefährdung der Produktionsqualität
Abschalten der Sicherheitsanlage erforderlich
(Brandmelder, Sensoren, Sicherheitssperren,
Notduschen usw.)
12. Biologische Gefährdung
Umgang mit den Infektionsmaterial
13. Gefährdung der IT-Infrastruktur
(Verbreitung der Vireninfektion)
Behandlung der IT-Technik (PC, Notebook,
externe Speichermedien…)
14. Sonstige Gefährdung / Belastung
Verantwortlicher Vorgesetzter der FF wurde mit den örtlichen Arbeitsleistungbedingungen (z.B.
Fluchtwege, Feuerlöschgeräte, Versammlungsplatz, Sozialeinrichtung,….) insgesamt der
gegenseitigen Benachrichtigung über die Risiken bekannt.
Name
Abt./ Fa
Datum
Unterschrift
FF-Koordinator-JhP
Bevollmächtigter
Weitere Teilnehmer
Weitere Teilnehmer
Weitere Teilnehmer
FF = Fremdfirma
JhP = Werk Bosch Diesel Jihlava, GmbH
ČR = Tschechische Republik
BOZP = Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Arbeit
OŽP = Umweltschutz
FRM-JhP/HSE-047.05 aus 12.02.2014
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