Bundespräsident Deutschland

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Bundespräsident Deutschland
Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland.
Durch die Verfassung ist seine Macht im politischen System des Landes jedoch
beschränkt und umfasst vor allem repräsentative Tätigkeiten. Seine Amtssitze sind
das Schloss Bellevue in Berlin und die Villa Hammerschmidt in Bonn. In der
Ausübung seiner Aufgaben unterstützt ihn das Bundespräsidialamt.
Der Bundespräsident wird für eine Amtszeit von fünf Jahren von der
Bundesversammlung gewählt. Anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig.
Eine spätere Wiederwahl ist nicht ausgeschlossen, wenn zwischenzeitlich ein
anderer Bundespräsident im Amt war. Derzeitiger Amtsinhaber ist Horst Köhler.
Aufgaben und Befugnisse
Der Bundespräsident hat in seiner Funktion als Staatsoberhaupt vor allem
repräsentative Aufgaben:

er vertritt die Bundesrepublik völkerrechtlich,

er beglaubigt diplomatische Vertreter

Gegenzeichnung, Ausfertigung und Verkündung der Bundesgesetze durch
Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt,

Vorschlagen eines Kandidaten zum Bundeskanzler zur Wahl durch den
Bundestag sowie dessen Ernennung und Entlassung,

Ernennung und Entlassung von Bundesministern auf Vorschlag des
Bundeskanzlers,

Ernennung und Entlassung von Bundesrichtern, Bundesbeamten, Offizieren
und Unteroffizieren, sofern nichts anderes durch Anordnungen und
Verfügungen bestimmt ist,

Verkündung der Feststellung des Verteidigungsfalls und Abgabe
völkerrechtlicher Erklärungen nach Beginn eines Angriffes sowie

Einberufung der Parteienfinanzierungskommission nach dem Parteiengesetz
Staatssymbole
Der Bundespräsident ist berechtigt, Nationalhymne, Flagge, Wappen, Uniformen,
Dienstkleidung, Amtstracht der Richter des Bundes (mit Ausnahme der Richter am
Bundesverfassungsgericht), deren Verwendung, sowie Staatsakte und
Staatsbegräbnisse anzuordnen, sofern jeweils nicht der Gesetzgeber wie etwa bei
der Bundesflagge tätig geworden ist. Diese Anordnungen müssen jeweils von
einem Mitglied der Bundesregierung gegengezeichnet werden.
Ebenso verleiht der Bundespräsident Orden und Ehrenzeichen, unter ihnen das
Bundesverdienstkreuz in mehreren Stufen und das Silberne Lorbeerblatt.
Vertretung
Stellvertreter des Bundespräsidenten ist der Präsident des Bundesrates. Dies gilt unabhängig
davon, ob der Bundespräsident nur zeitweilig abwesend oder aber amtsunfähig ist. Häufig findet
das Vertretungsrecht faktisch nur auf Teile der Amtsbefugnisse des Bundespräsidenten
Anwendung, etwa wenn der Bundespräsident auf Staatsbesuch ist und durchaus seinen
(außenpolitischen) Verpflichtungen nachkommt, andererseits aber ein Gesetz unterschrieben
werden muss. In einem solchen Fall wird das Gesetz regelmäßig vom Stellvertreter des
Bundespräsidenten unterzeichnet.
Kandidatenauswahl
Zum Bundespräsidenten kann sich wählen lassen, wer mindestens 40 Jahre alt,
Deutscher Staatsbürger ist und das Wahlrecht zum Bundestag besitzt.
Die Kandidatenauswahl im Vorfeld der Wahl ist stark von der absehbaren
parteipolitischen Stimmverteilung in der Bundesversammlung und parteitaktischen
Überlegungen geprägt. Je nach Ausgangslage versuchen die beiden großen
Parteien, in einem innerparteilichen Prozess einen Kandidaten zu finden, für den
sich in der Bundesversammlung eine Mehrheit mobilisieren lässt.
Vereidigung
In einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat wird der neue
Bundespräsident am Tag des Amtsantritts (üblicherweise der 1. Juli) vom
Bundestagspräsidenten vereidigt. Der Eid lautet: „Ich schwöre, dass ich meine
Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden
von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und
verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen
jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Die religiöse Beteuerung kann
auch weggelassen werden.
Ab dem Zeitpunkt seiner Vereidigung erhält der Bundespräsident eine Besoldung von etwa
€ 213.000 jährlich, die nach dem Ausscheiden aus dem Amt als Ehrensold bis zum Lebensende
ausgezahlt wird.
Amtssitz und Hoheitszeichen
Erster Amtssitz des Bundespräsidenten ist das Schloss Bellevue in Berlin, zweiter
Amtssitz die Villa Hammerschmidt in Bonn. Das neue, 1998 eingeweihte
Bundespräsidialamt – von den Berlinern ob seiner Form auch Präsidentenei
genannt – befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum Schloss Bellevue. Die
Standarte des Bundespräsidenten ist ein gleichseitiges, rotgerändertes, goldfarbenes
Rechteck, in dem sich der Bundesadler, schwebend, nach der Stange gewendet,
befindet. Das Verhältnis der Breite des roten Randes zur Höhe der Standarte ist wie
1:12 (gemäß der Anordnung über die deutschen Flaggen). Wenn der
Bundespräsident in Berlin verweilt oder abwesend ist, ohne am Aufenthaltsort eine
offizielle Residenz (etwa bei einem Staatsbesuch) einzurichten, ist das Stander am
Schloss Bellevue gesetzt, andernfalls nicht.
Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland
Beginn der
Nr.
Name (Lebensdaten)
Partei
Ende der Amtszeit
Amtszeit
1 Theodor Heuss (1884–1963) FDP 13. September 1949 12. September 1959
2 Heinrich Lübke (1894–1972) CDU 13. September 1959
30. Juni 1969
Gustav Heinemann (1899–
3
SPD
1. Juli 1969
30. Juni 1974
1976)
4 Walter Scheel (* 1919)
FDP
1. Juli 1974
30. Juni 1979
5 Karl Carstens (1914–1992)
CDU
1. Juli 1979
30. Juni 1984
Richard von Weizsäcker (*
6
CDU
1. Juli 1984
30. Juni 1994
1920)
7 Roman Herzog (* 1934)
CDU
1. Juli 1994
30. Juni 1999
8 Johannes Rau (1931–2006)
SPD
1. Juli 1999
30. Juni 2004
9 Horst Köhler (* 1943)
CDU
1. Juli 2004
Wahl(en)
1949/1954
1959/1964
1969
1974
1979
1984/1989
1994
1999
2004
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