Reglement Werbung in Turnhallen

Werbung
Reglement
Werbung von Vereinen
in Turnhallen, Schulräumen und Plätzen
Primar- und
Sekundarschule
Schulgemeinde Kreuzlingen, Pestalozzistrasse 15, 8280 Kreuzlingen
V:\Homepage_Intranet\Homepage\12_Downloads\Reglement Werbung in Turnhallen.doc
Verbot von permanenter Werbung von Vereinen in Turnhallen,
Schulräumen und Plätzen der Schulgemeinde Kreuzlingen
Grundsätzlich hat man seitens der Schulgemeinde Verständnis dafür, dass es im Interesse der Vereine läge, wenn die Werbung in den Turnhallen, auf den Sportplätzen
oder im Thermalbad nicht für jeden Anlass neu platziert werden müsste. Eine Lösung,
die zweifellos auch für die Sponsoren in jeder Hinsicht interessant wäre, würde doch
auch der Wirkungsgrad der Werbung nochmals gesteigert.
Auf der anderen Seite zeichnet sich die Schule auch dafür verantwortlich, sowohl
politisch wie auch wirtschaftlich neutral zu bleiben, soweit sie nicht selbst aus sachlichen und vertretbaren Gründen Werbeverträge eingeht.
In dieser Konsequenz entschied die Behörde, keine permanente Werbung von Vereinen in Turnhallen oder anderen Schulräumen und Plätzen zuzulassen.
SSB-Sitzung vom 19.01.2010
PSB-Sitzung vom 16.02.2010
Schulgemeinde Kreuzlingen, Pestalozzistrasse 15, 8280 Kreuzlingen
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