Botschaft zum Entwurf des Beschlusses betreffend die Gewährung einer Subvention für den Bau einer Mehrzweckhalle in Fully Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen Rat Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete Wir freuen uns, Ihnen zusammen mit der vorliegenden Botschaft den Entwurf des Beschlusses betreffend die Gewährung einer kantonalen Subvention für den Bau einer Mehrzweckhalle in Fully zu unterbreiten. Vorerst geben wir Ihnen einen allgemeinen Überblick über die Situation, in welcher sich die Schulen von Fully befinden. Danach präsentieren wir Ihnen das erwähnte Projekt, die gesamten Baukosten und die Kosten, die subventioniert werden und schliesslich geben wir einige Erwägungen bezüglich der gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen. 1. ALLGEMEINES Die Bevölkerung von Fully nimmt laufend zu. Sie hat sich in den letzten dreissig Jahren fast verdoppelt, zählte sie im Jahre 1970 noch 3'700 Einwohner, sind es heute 7'100. Angesichts der Bautätigkeit auf dem Gemeindegebiet muss vermutet werden, dass die Tendenz auch in Zukunft anhält. Die Schüler, die auf die drei Zentren Saxé, Vers l’Église und Branson verteilt sind, haben bis 2001 ebenfalls stark zugenommen und danach wieder leicht abgenommen (450 Schüler im Schuljahr 1970/71, 800 im Schuljahr 2001/02, 750 im Schuljahr 2007/08). Dieser Rückgang ist allerdings weniger markant als jener im Kanton oder in der Schweiz allgemein. Die neuen Schulhäuser Saxé und Vers l’Eglise konnten die zunehmenden Schüler aufnehmen und in den nötigen Klassen unterbringen. Was die Turnhallen anbetrifft, so werden gegenwärtig zwei von den Schülern benutzt: eine im Schulhaus Saxé und die andere in jenem Vers l’Eglise. Gemäss Bericht des kantonalen Turninspektors vom 12. Juli 2002 fehlen aber zwei Turnhallen. Die Angaben von der Direktion der Primarschule Fully bestätigen dies. 2. BESCHREIBUNG DES PROJEKTS Im Anschluss an einen Architekturwettbewerb, der im Jahre 2003 durchgeführt wurde, ist das ausgewählte Projekt in Zusammenarbeit mit der Gemeinde und der Dienststelle für Hochbau entwickelt worden. Da es zuerst als zu kostspielig beurteilt wurde, wurde es redimensioniert. Gewisse nicht schulische Funktionen wurden deshalb von der Gemeinde gestrichen (Boggia-Lokal, Umkleideräume für den Fussballclub,…) und das verbleibende Projekt wurde vom Generalrat am 14. März 2007 angenommen. In seinem Entscheid vom 24. August 2007 stimmte der Vorsteher des Departements für Erziehung, Kultur und Sport dem Bauprogramm von zwei Turnhallen zu, unter Vorbehalt von späteren Beschlüssen des Staatsrates und des Grossen Rates. Er kündigte die Ausrichtung von kantonalen Subventionen im Zusammenhang mit den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen auf diesem Gebiet an. -2Das Gebäude kommt an den Ort des gegenwärtigen Boggia-Lokals zu stehen. Es spielt eine Verbindungsrolle zwischen dem Eingangsplatz, den Sportgeländen und dem nördlichen Teil, wo das Boggia-Lokal neu gebaut wird. Situationsplan Erdgeschoss 1. Stock 2. Stock Querschnitt -3Die Fläche misst 37.00 x 46.97 m und das Volumen beinhaltet zwei Teile. Der erste Teil (a auf dem Querschnitt), auf einem Stockwerk, beinhaltet zwei Turnhallen und ein Mehrzweckraum, dessen Fläche das Einrichten einer dritten Turnhalle erlaubt. Der Geräteraum und die für die zukünftige Halle notwenigen Umkleideräume werden in den Räumen im Erdgeschoss und im Obergeschoss untergebracht. Die Fläche der beiden Turnhallen entspricht den ordungsgemässen Ausmassen für Basketballspiele von nationalem Niveau und weist eine freie Höhe von 7.50 m auf. Die beiden Hallen sind mit mobilen, ansteigenden Sitzreihen ausgestattet und bieten 280 Personen Platz. Ein vertikaler Vorhang erlaubt die Unterteilung der beiden Turnhallen und eine mobile Wand erlaubt, die Turnhallen von der Mehrzweckhalle abzutrennen. Die Halle wird durch Fenster in der Fassade beleuchtet sowie durch Kuppeln im Dach. Die mehrfache Zweckverwendung des Gebäudes verlangt die Einrichtung von Innenvorhängen, die eine Verdunkelung ermöglichen. Eine Ventilationseinrichtung wird ebenfalls eingerichtet, um bei Anlässen einen gewissen Komfort zu gewährleisten. Der zweite Teil (b auf dem Querschnitt), auf drei Stockwerke verteilt, beinhaltet sämtliche nötigen Räumlichkeiten für den Betrieb von Turnhallen. Im Erdgeschoss öffnet die Eingangshalle den Zugang zu den Turnhallen, den Treppen und dem Lift, der die drei Stockwerke miteinander verbindet. Die Geräteräume befinden sich auf der Ebene der Turnhallen. Im ersten Stock befinden sich die Umkleideräume und ein Abstellraum für Benützer. Im zweiten Stock befinden sich das technische Lokal und ein Abstellraum. 3. KOSTEN DES GEPLANTEN BAUS Der Kostenvoranschlag der Architekten beläuft sich auf Fr. 8'947'653.- und ist wie folgt aufgeteilt: BKP 0 1 2 3 4 5 9 4. Details Grundstück Vorbereitungsarbeiten Gebäudekosten Betriebseinrichtung Umgebungskosten Baunebenkosten Ausstattung TOTAL Kosten der Arbeiten 0.00 471'826.00 7'411'488.00 0.00 217'352.00 385'383.00 461'604.00 8'947'653.00 ZUGELASSENE KOSTEN FÜR DIE SUBVENTIONIERUNG In seinem Bericht vom 17. Oktober 2007 gibt der Kantonsarchitekt eine detaillierte Analyse der Kosten und stellt die nachstehend aufgeführten Subventionsvorschläge vor, die den gegenwärtigen Reglementen, den aktuellen Normen und den Kosten, die berücksichtigt werden können, Rechnung trägt. Der detaillierte Bericht des Kantonsarchitekten wird der parlamentarischen Kommission übergeben; auf Wunsch können zusätzliche Erklärungen abgegeben werden. BKP 0 1 2 3 4 5 9 Details Grundstück Vorbereitungsarbeiten Gebäudekosten Betriebseinrichtung Umgebungskosten Baunebenkosten Ausstattung TOTAL Für die Subvention zugelassenen Kosten 0.00 0.00 4'349'716.15 0.00 217'352.00 110'723.00 173'988.75 4'851'779.90 -4Die kantonale Beteiligung wird aufgrund des vorgängig erwähnten Betrags berechnet, in der Höhe von 30% Grundsubvention plus zuzüglich eine abgestufte Subvention für 2008, die am heutigen Tag noch nicht bekannt ist (13% abgestufte Subvention im Jahre 2007). Die Differenz zwischen dem präsentierten Kostenvoranschlag und dem zur Subvention zugelassenen Betrag kommt hauptsächlich daher, dass der Teil der Mehrzweckhalle, der 1/3 des Volumens ausmacht, nicht subventioniert wird. Zudem werden pauschale Normen angewendet, die überdies nur die schulischen Installationen berücksichtigen. 5. ARCHITEKTONISCHE BARRIEREN Das Gebäude wird mit einem Lift ausgestattet sowie einem rollstuhlgängigen WC im Erdgeschoss und im Obergeschoss. 6. ENERGIE Die Subventionierung unterliegt dem Erhalt des Minergielabels. 7. JURISTISCHE ASPEKTE Auf Grund der gelieferten Dokumente stellen wir fest, dass der detaillierte Voranschlag und das vorgestellte Projekt den gültigen kantonalen Normen entsprechen. Die entsprechenden Arbeiten können aufgrund der Artikel 111, 112, 113, 118, 118bis und 119 des Gesetzes über das öffentliche Unterrichtswesen vom 4. Juli 1962 und gemäss dem Reglement zur Festlegung der Weisungen und Richtlinien über Schulhausbauten vom 23. März 2005 subventioniert werden. 8. FINANZIELLE ASPEKTE Gemäss der von der kantonalen Finanzverwaltung durchgeführten Prüfung kann die finanzielle Situation der Gemeinde Fully als gut bezeichnet werden, auch mit den zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit dieser neuen Investition. Das Projekt figuriert in der Vierjahresplanung des Staates Wallis. Wir schlagen vor, diese Arbeiten zu subventionieren und zwar auf der Basis des Betrag von Fr. 4'851'779.90 Wir hoffen, dass der Grosse Rat den Entwurf, den wir ihm mit der vorliegenden Botschaft vorlegen, annimmt und versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete unserer vorzüglichen Hochachtung und empfehlen Sie, samt uns, dem Machtschutz Gottes. Sitten, den 10.12.2007 Der Präsident des Staatsrates : Jean-Jacques Rey-Bellet Der Staatskanzler : Henri v. Roten Beilagen für die Mitglieder der parlamentarischen Kommission : - Bericht der Dienststelle für Hochbau, Denkmalpflege und Archäologie Entscheid des Staatsrates, der die diese Botschaft annimmt Grundsatzentscheid betreffend Subventionierung des DEKS