Landtag Rheinland-Pfalz Hier wird Politik gemacht Landeswappen Rheinland-Pfalz Das rheinland-pfälzische Landeswappen zeigt die drei Wappenbilder der bedeutendsten historischen Gebiete die jahrhundertelang die Geschichte in dem Bereich des heutigen Rheinland-Pfalz geprägt haben: die rheinischen Kurstaaten Trier, Mainz und Pfalz. Das rote Kreuz auf silbernem Grund, das zum ersten Mal 1273 im Siegel des Erzbischofs Heinrich II von Vinstingen erschien, steht dabei für das Erzbistum und Kurfürstentum Trier. In zahlreichen Städten und Gemeinden ist das Kreuzwappen bis heute erhalten geblieben. Das weiße bzw. silberne Rad im roten Feld war das Wappen des Mainzer Kurstaates. Über Entstehungsgeschichte und Sinngehalt des Symbols gibt es verschiedene Theorien. Der Volksmund sieht seinen Ursprung in der Legende des Erzbischofs Willigis (975 – 1011), dessen Gegner ihn aufgrund seiner niederen Herkunft als Sohn eines Radmachers schmähen wollten und das Rad auf seine Türen malten. Demonstrativ soll Willigis das Rad anschließend als Wahrzeichen übernommen haben. Andere Deutungsversuche sehen im Rad ein keltisches bzw.germanisches Sonnensymbol oder ein Kennzeichen des heiligen Martin, Patron des Erzstifts, bzw. ein Symbol für Evangelium und Kirche. Der pfälzische Löwe, golden mit roter Krone, Zunge und Krallen, ist als Wappentier zuerst unter dem pfälzisch-wittelsbachischen Pfalzgrafen Otto dem Erlauchten 1229 nachzuweisen, sein Ursprung ist wahrscheinlich jedoch älter. Die weit verzweigten pfälzischen Linien trugen den Löwen jahrhundertelang mit sich, so dass er ebenfalls im saarländischen und bayrischen Wappen zu finden ist und damit heute noch an die historischen Verbindungen mit der Pfalz erinnert. Bekrönt ist das Landeswappen mit einer goldenen Weinlaubkrone, der „Volkskrone“, die als Sinnbild dafür steht, dass das Volk über seine Regierung selbst bestimmen kann (Volkssouveränität). Partei und Fraktion Eine Partei ist ein Zusammenschluss – auf Bundes- oder mindestens aber Landesebene – von Bürgerinnen und Bürgern, der dauerhaft das Ziel verfolgt, Einfluss auf die politische Willensbildung zu nehmen. Sie bündelt einzelne Interessen zu Partei- bzw. Wahlprogrammen, wofür bei Wahlen um Zustimmung geworben wird. Darüber ermöglichen sie eine politische Beteiligung für jede Bürgerin und jeden Bürger. Als wichtiges Bindeglied greifen sie Anliegen der Bevölkerung auf und bringen diese in politische Entscheidungsprozesse (Fraktion, Parlament etc.) ein. Damit haben sie eine wichtige Funktion im politischen System. Als Fraktion wird der Zusammenschluss von Abgeordneten einer oder mehrerer Parteien im Parlament bezeichnet. Für die Organisation und Arbeitsweise des Parlaments sind die Fraktionen unverzichtbar, da es ihre Aufgabe ist, Anträge inhaltlich vorzubereiten sowie allgemein die Steuerung der parlamentarischen Abläufe. Sie entscheiden darüber, wer für die Fraktion in welchen Ausschüssen sitzt sowie darüber, wer als Landtagspräsident bzw. Vizepräsident kandidiert. In wöchentlichen Arbeitskreis- und Fraktionssitzungen werden gemeinsame Initiativen und Projekte vorbereitet und aufeinander abgestimmt. Das grundsätzliche Ziel der Fraktion ist es, zu einer einheitlichen Meinung zu gelangen und entsprechend abzustimmen (Fraktionsdisziplin). Nur dadurch kann auf Dauer eine erfolgreiche politische Arbeit gewährleistet werden. Die gewählten Abgeordneten besitzen jedoch ein freies Mandat, was bedeutet, dass diese nur ihrem Gewissen verpflichtet sind, was in manchen Fällen nicht mit der Mehrheitsmeinung ihrer Fraktion übereinstimmt. Bei so genannten Gewissensentscheidungen muss daher die Fraktionsdisziplin zurückstehen. Der einzelne Abgeordnete In Artikel 79 Absatz 2 der Landesverfassung ist zu lesen: „Der Landtag besteht aus vom Volk gewählten Abgeordneten. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden.“ [= freies Mandat] In Verbindung damit stehen bestimmte Rechte, die einem Abgeordneten zur Ausübung seiner Tätigkeit zustehen. Dazu gehören: Teilnahme- und Mitwirkungsrechte Sie gewährleisten, dass die Abgeordneten an Abstimmungen und Sitzungen des Parlaments teilnehmen und ihr Mandat effektiv ausüben können ( Rederecht, Stimmrecht, Antragsrecht, Frage- und Informationsrecht) Schutzrechte Sie garantieren das „freie Mandat“, schützen vor Zwang, Einschüchterung und unerlaubter Beeinflussung ( Indemnität und Immunität, Verschwiegenheitspflicht) Neben den Rechten hat jeder Abgeordnete auch Pflichten zu erfüllen. Diese sollen die Arbeitsfähigkeit des Landtags sichern sowie dessen Ansehen wahren. Dazu gehört u.a. die Einhaltung von Verhaltensregeln ebenso wie die Anwesenheitspflicht bei Plenarsitzungen. Wie eine (Sitzungs-)Woche im Leben eines Mitglieds des Landtags (MdL) aussehen könnte Zeit 8.00 9.00 10.00 11.00 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Wahlkreis-Büro Telefonate, Sprechstunde, Abstimmungen mit Wahlkreismitarbeitern Abgeordnetenbüro (Mainz) Bearbeitung von Post und Anfragen, Absprachen mit Mitarbeitern der Fraktion, Bearbeitung von Sitzungsunterlagen Abgeordnetenbüro Abgeordnetenbüro Sitzung der Landtagsfraktion Plenumssitzung im Landtag: Wahlkreis-Büro Telefonate, Sprechstunde, Abstimmungen mit Wahlkreismitarbeitern Wahlkreis-Büro Bearbeitung von Post und Anfragen, Telefonate, Spechstunde Termine im Wahlkreis mit Verbänden, Einrichtungen, Betrieben etc. 12.00 Arbeitskreissitzung zur Bearbeitung von Themen und Vorbereitung für Fachausschüsse Termine und Gespräche mit Landesverwaltung 13.00 14.00 Sitzungsvorbereitung Bearbeitung von Unterlagen 15.00 16.00 17.00 18.00 19.00 20.00 21.00 22.00 Fraktionssitzung im Wohnort /Landkreis als Mitglied des Gremiums Sitzung des Gemeinde-/ Stadtrates bzw. Kreistages im Wohnort / Landkreis Termin im Wahlkreis Gespräch mit Verbänden, Institutionen, Partei etc. Bearbeiten von Posteingängen und Emails Beratung von Anträgen zu Sachfragen Aussprache über Anträge von Regierung und/oder Fraktionen Plenumssitzung im Landtag: Sitzung eines Fachausschusses Gespräch mit Besuchergruppe (aus dem Wahlkreis) Teilnahme an Fachveranstaltung Parteiveranstaltung und Vorstandssitzung Beratung von Gesetzesvorlagen Aktuelle Stunde (Diskussion zu aktuellen Themen) Aussprache über Anträge von Regierung und/oder Fraktionen Beantwortung von Anfragen der Abgeordneten Wahl von Gremienmitgliedern Beantwortung von Anfragen der Abgeordneten Abendveranstaltung im Landtag Veranstaltungsbesuch in Rheinland-Pfalz Termine im Wahlkreis mit Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlicher Gruppen (Vereine, Institutionen, Betriebe etc.) Sonntag Lesen von Unterlagen für Gremiensitzungen Infostände der Partei, Bürgergespräche Besuch einer Veranstaltung im Wahlkreis Sitzungsvorbereitung Bearbeitung von Unterlagen, Beantwortung von Post Telefonate Besichtigung von Betrieben oder Einrichtungen im Wahlkreis, Gespräche mit Verantwortlichen Parteiveranstaltung Lesen von Unterlagen und Fachliteratur zur Vorbereitung auf Sitzungen Gesprächs- und Veranstaltungstermine im Wahlkreis Besuch von Veranstaltungen im Wahlkreis Besuch von Veranstaltungen im Wahlkreis Beantworten von Post Das Deutschhaus als Sitz des Parlaments Der Landtag Rheinland-Pfalz Sitz des rheinland-pfälzischen Landtags ist das Mainzer Deutsch- Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der politi- haus, das ursprünglich 1729 – 1740 vom Deutschen Orden als Re- schen Willensbildung und erfüllt mehrere zentrale Aufgaben und sidenz erbaut wurde, woran auch heute noch der Name Funktionen: „Deutschhaus“ erinnert. 1793 tagte darin das erste gewählte Par- Wahlfunktion: Der Landtag wählt den Landtagspräsidenten lament auf deutschen Boden, der Rheinisch-deutsche National- und den Ministerpräsidenten. Darüber hinaus werden weitere konvent. Napoleon Bonaparte ließ das Haus 1804 – 1813 als Positionen durch das Parlament bestimmt, wie z. B. der Rech- kaiserliches Palais ausstatten, 1815 war Goethe zu Gast im nungshofspräsident oder der Bürgerbeauftragte. Deutschhaus. Anderweitig stand es 1842 im Blickpunkt: als heiten, sowie Polizei- und Kulturwesen. 27. Februar 1945 Mainz Ziel alliierter Bombardierungen war, wurde auch das Deutschhaus komplett bis auf die Außenmauern Gesetzgebung: Der Landtag berät und beschließt Landesgesetze. Ländersache sind Schul- und Hochschulangelegen- Schauplatz für die erste deutsche Industrieausstellung. Als am Budgetrecht: Das Haushaltsrecht ist ein besonderes Recht des zerstört. Im neu gegründeten Land Rheinland-Pfalz tagte das Par- Parlaments. Es wacht damit darüber, für was das Geld ausge- lament ab 1947 zunächst in Koblenz, im Görreshaus. Erst 1950 geben wird und in welcher Höhe. Damit gehört es zu einem entschied man sich für Mainz als Landeshauptstadt und schließ- wichtigen Steuerungsinstrument der Politik. lich auch für das Deutschhaus als Sitz des rheinland-pfälzischen Kontrolle: Die parlamentarische Kontrolle der Regierung spielt Landtags. Seit 1951, mit Beginn der 2. Legislaturperiode, findet eine immer wichtigere Rolle. Dabei wird die Politik der Landes- nun die Vollversammlung der rheinland-pfälzischen Abgeordneten regierung hinterfragt und geprüft, ob ihr oder der Verwaltung (Plenum) im wieder neu aufgebauten Mainzer Deutschhaus statt, Fehler unterlaufen sind. Zu diesem Zweck muss die Landes- das uns heute noch an die wechselvolle rheinische, deutsche und regierung dem Parlament jederzeit Rede und Antwort stehen. europäische Geschichte erinnert. Öffentlichkeitsfunktion: Der Landtag berät und entscheidet öffentlich, so dass sich die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Medien informieren und eine Meinung über das politische Geschehen bilden können. Vertreten/Repräsentiert wird der Landtag durch den Landtagspräsidenten/in. Als „Hausherr“ des Landtags achtet er darauf, dass die Rechte der Abgeordneten eingehalten werden sowie über die Außendarstellung des Parlaments. Zur Erfüllung seiner Aufgaben steht ihm die Landtagsverwaltung zur Seite, die er steuert. Eine wichtige Aufgabe des Landtagspräsidenten ist die Leitung der Parlamentssitzung. Dabei wird er unterstützt von den Vizepräsidenten (je Fraktion einer) und zwei Schriftführern. Deren Aufgabe ist es, die Redelisten und Redezeiten zu überwachen sowie die abgegebenen Stimmen zu sammeln und zu zählen. Von der Wählerstimme zum Mandat Die Wahlen zum rheinlandpfälzischen Landesparlament (Landtag) Das rheinland-pfälzische Wahlsystem steht demnach auf zwei Säulen: einer Mehrheitswahl und einer Verhältniswahl, die nach bestimmten Grundsätzen miteinander kombiniert werden (personalisierte Verhältniswahl). Die nach Erststimme (Wahl eines Kandidaten) errungenen Sitze für eine Partei werden dabei komplett auf die Sitze nach Zweitstimme angerechnet. Beispiel: Verteilung der Sitze (ohne Überhang- und Ausgleichsmandate) Partei Sitze für Partei Gewonnene Verrechnung von gesamt Direktmandate Gesamtsitzen u. Direktmandaten (aus Zweitstimme) (aus Erststimme) Anzahl der Sitze (restl. Listenmandate) stimme zus.) (Erst- und Zweit- A 50 Sitze 25 50 – 25 = 25 25 + 25 = 50 B 35 Sitze 26 35 – 26 = 9 26 + 9 = 35 C 16 Sitze 0 16 – 0 = 16 0 + 16 = 16 Summe = 101 Sitze = 51 = 50 = 101 Erzielt jedoch eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehen, darf sie diese dennoch behalten (Überhangmandate). Dadurch erhöht sich die Anzahl der Sitze im Parlament. Die anderen Parteien erhalten zum Ausgleich ebenfalls zusätzliche Sitze, die proportional zu ihrem Zweitstimmenanteil vergeben werden (Ausgleichsmandate). Alle fünf Jahre entscheiden die wahlberechtigten rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger in allgemeinen, unmittelbaren, freien, geheimen und gleichen Wahlen darüber, welche Personen und Parteien im Landesparlament vertreten sind. Dabei haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen zu vergeben: eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wird ein Wahlkreiskandidat(in) direkt gewählt. Die Zweitstimme, auch als Parteistimme bezeichnet, entscheidet über die Anzahl der Sitze, die eine Partei im Parlament bekommt (Fraktionsstärke). Dabei gilt für alle Parteien, dass sie mindestens fünf Prozent aller Wählerstimmen erhalten müssen (sog. Fünf-Prozent-Klausel-Hürde). Insgesamt besteht der Landtag aus 101 Abgeordneten. Da es in Rheinland-Pfalz 51 Wahlkreise gibt, werden 51 Abgeordnete (Wahlkreiskandidaten) mit der Erststimme direkt gewählt. Dazu reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die verbleibenden 50 Mandate werden über die Parteilisten (Zweitstimme) vergeben. Hierbei wird errechnet, wie viele Sitze den jeweiligen Parteien aufgrund ihres Wahlergebnisses zustehen. Entsprechend dieses Resultates werden die 50 Sitze auf die verschiedenen Parteien aufgeteilt. zwei Stimmen Kandidatenstimme nder u W f au Nicht arten … w Parteienstimme Personenwahl Verhältniswahl Wahlkreisabgeordnete Landes- und Bezirkslisten Direktmandat Errechnung der Sitzverteilung 51 Abgeordnete 50 Abgeordnete Landtag mit 101 Abgeordneten Überhangsmandate Ausgleichsmandate Wahlkreise Wahlbezirk 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Betzdorf/Kirchen (Sieg) Altenkirchen (Westerwald) Linz am Rhein/Rengsdorf Neuwied Bad Marienberg (Westerwald)/Westerburg Montabaur Diez/Nassau Koblenz/Lahnstein Koblenz Bendorf/Weissenthurm Andernach Mayen Remagen/Sinzig Bad Neuenahr-Ahrweiler Wahlbezirk 2 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 Cochem-Zell Rhein-Hunsrück Bad Kreuznach Kirn/Bad Sobernheim Birkenfeld Daun Bitburg-Prüm Wittlich Bernkastel-Kues/Morbach/Kirchberg (Hunsrück) Trier/Schweich Trier Konz/Saarburg Wahlbezirk 3 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Mainz I Mainz II Bingen am Rhein Ingelheim am Rhein Nierstein/Oppenheim Worms Alzey Frankenthal (Pfalz) Ludwigshafen am Rhein I Ludwigshafen am Rhein II Mutterstadt Speyer Wahlbezirk 4 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 Donnersberg Kusel Bad Dürkheim Neustadt an der Weinstraße Kaiserslautern I Kaiserslautern II Kaiserslautern-Land Zweibrücken Pirmasens-Land Pirmasens Südliche Weinstraße Landau in der Pfalz Germersheim 25 Nummer eines Wahlkreises Grenze eines Landkreises Grenze eines Wahlkreises Ku s e l Landkreis WORMS Kreisfreie Stadt Daten: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Stand: 30. 6. 2008 Kartographie: Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz, Koblenz 2009 Ausschüsse und Plenum Herzstück des Landtags ist das Plenum, d.h. die Zusammenkunft aller Abgeordneten des Landtags. Insgesamt etwa 25 Mal im Jahr kommen diese in einer Plenarsitzung zusammen um Gesetze zu beraten, zu debattieren und Beschlüsse zu fassen. Die Tagesordnung für die Plenarsitzung wird vom sog. Ältestenrat festgelegt, der aus dem Landtagspräsidenten, den Vizepräsidenten und 11 weiteren Abgeordneten der verschiedenen Fraktionen besteht. Ungefähr eine Woche vor der Sitzung tritt er zusammen, um Tagesordnungspunkte und Abläufe (z.B. Dauer der Redezeiten) festzulegen. Die Plenumsbeschlüsse werden von den Fachausschüssen vorbereitet. Hier werden die wesentlichen Problemstellungen der verschiedenen Politikbereiche inhaltlich vorbereitet und diskutiert. Die Zusammensetzung der Ausschüsse erfolgt entsprechend dem Wahlergebnis der Parteien und somit den Mehrheitsverhältnissen im Parlament. Jede Fraktion ist daher in einem Ausschuss vertreten. Soweit erforderlich, besitzt ein Ausschuss die Möglichkeit, Fachleute (Experten, Spezialisten) zu hören und sich beraten zu lassen. Darüber hinaus kann er Mitglieder der Regierung zu speziellen Themen befragen, die darauf antworten müssen. Insgesamt tagen die Ausschüsse ca. 150 Mal im Jahr und sind ebenfalls öffentlich. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen und der Vielschichtigkeit der Sachverhalte, sind die Ausschüsse für die Arbeit des Parlaments zunehmend wichtiger geworden. Darüber hinaus kann der Landtag besondere Ausschüsse (z. B. Untersuchungsausschuss, Wahlprüfungsausschuss) und Kommissionen einrichten, z.B. Enquete-Kommissionen, die sich mit Sachverhalten von grundsätzlicher Bedeutung befassen. Das Gesetzgebungsverfahren Der Weg eines Gesetzes ist eine komplizierte Angelegenheit. Der erste Schritt ist die Gesetzesinitiative. Diese kann sowohl durch ein Volksbegehren, von einer Fraktion oder mindestens acht Abgeordneten, als auch von der Landesregierung eingebracht werden. Voraussetzung für ein Volksbegehren ist jedoch, dass mindestens 300.000 Stimmberechtigte es unterstützen. In der ersten Beratung im Parlament (1. Lesung) wird nur Grundsätzliches besprochen, anschließend wird der Gesetzesentwurf an den jeweiligen Fachausschuss (oder mehrere Ausschüsse) überwiesen, der sich inhaltlich damit näher befasst. Abschließend gibt der Ausschuss eine so genannte Beschlussempfehlung, wie mit dem Sachverhalt weiter verfahren werden soll. Diese ist Gegenstand der 2. Lesung des Gesetzesentwurfs und bildet in der Regel die Abstimmungsgrundlage. In der zweiten Beratung haben die Fraktionen außerdem die Möglichkeit, Änderungsanträge einzubringen. In einigen Fällen, z.B. bei einer Verfassungsänderung, sind sogar drei Lesungen vorgesehen. Endgültig wirksam wird ein Gesetz schließlich erst, indem der Ministerpräsident es ausfertigt (unterschreibt) und es öffentlich im Gesetzblatt verkündet wird. Daneben kann in Rheinland-Pfalz die Gesetzgebung auch per Volksentscheid erfolgen (Art. 107 und 109 LV). Voraussetzung dafür ist jedoch, dass mindestens ein VierVolksbegehren Landtag Landesregierung tel der WahlberechtigGesetzesvorlage ten sich bei der AbLandtag stimmung beteiligt. Bisher jedoch hat es – Plenum Erste Beratung mit Ausnahme der Ausschüsse Verabschiedung der Beschlussempfehlung Landesverfassung – Plenum Plenum Zweite Beratung Dritte Beratung weder ein VolksBeschluss Beschluss begehren noch einen Volksentscheid Volksentscheid in Rheinland-Pfalz geAusfertigung durch den Ministerpräsidenten geben. Verkündigung im Gesetz- und Verordnungsblatt Abgeordnete im Plenarsaal Rednerpult Abgeordnete (unterteilt nach Fraktionen) Sitzungsvorstand (besteht aus: Landtagspräsident oder Stellvertretern sowie zwei Schriftführern) Wissenschaftlicher Dienst (unterstützt den Landtag bei seiner Arbeit durch Fachinformationen, Analysen, Stellungsnahmen) Direktor beim Landtag (leitet die Landtagsverwaltung) Stenographen (fertigen Sitzungsprotokolle an) Landesregierung (besteht aus Ministerpräsident und Ministern) Die Regierung des Landes Rheinland-Pfalz Die oppositionelle(n) Fraktion(en) – die Opposition Die Regierung besteht aus dem Ministerpräsidenten, der vom Par- Die Opposition im Parlament bilden die Parteien, welche die Re- lament gewählt wird, und den Ministern. Der Ministerpräsident gierung in der Regel politisch nicht unterstützen. In einer parla- leitet die Regierung, ernennt und entlässt die Minister, ebenso wie mentarischen Demokratie hat sie die Funktion, eine politische die Beamten und Richter des Landes. Er vertritt das Land Rhein- Alternative zur Regierung darzustellen mit dem Ziel, diese bei land-Pfalz nach außen und bestimmt die Leitlinien der Politik. der nächsten Wahl abzulösen. Ihr schärfstes Mittel ist dabei die Innerhalb dieser Leitlinien jedoch leitet jeder Minister seinen Ge- öffentliche Kritik an der Regierung und der sie tragenden parla- schäftsbereich selbstständig. mentarischen Mehrheitspartei(en). Damit ist es ihr möglich im Die vorrangige Aufgabe der Regierung ist es, Gesetze, die vom Gespräch zu bleiben und (als möglich künftige Regierung) wahr- Landtag beschlossen wurden, zu vollziehen. Das bedeutet, dass genommen zu werden. Für Außenstehende erweckt dies oft den ihr die Durchführung der politischen Entscheidungen obliegt und Anschein, als herrsche immerzu Streit in der Politik. Doch gehört sie die Öffentliche Verwaltung leitet. es gerade zum Wesen einer (parlamentarischen) Demokratie, dass Damit es soweit kommen kann, ist die Regierung auf eine Mehr- in einer inhaltlichen Auseinandersetzung unterschiedliche Mei- heit im Parlament angewiesen. Dies hat zur Folge, dass sich damit nungen gehört werden und letztlich nur dies zu einem Ergebnis das Parlament in regierungsunterstützende und oppositionelle durch Abstimmung führt. Fraktionen unterteilt. Das Anliegen der einen ist es, die Regierung Innerhalb der parlamentarischen Arbeit hat sie außerdem die in ihren politischen Vorhaben zu unterstützen; Ziel der anderen, Möglichkeit, Kontrolle auszuüben und somit als Gegengewicht eine politische Alternative aufzuzeigen und darzustellen. Damit zur gegenwärtigen Regierung deren Macht zu begrenzen. Als Mittel ist die Regierung vom Vertrauen der Mehrheit des Parlaments ab- stehen ihr dafür mehrere Instrumente zur Verfügung: Einsetzung hängig. Formal bedeutet dies, dass die Regierung vom Parlament eines Untersuchungsausschusses, Große und Kleine Anfragen, bestätigt werden muss und die Regierung ohne die sie tragenden mündliche Anfragen sowie die Aktuelle Stunde zu Beginn der Fraktionen kein Gesetz durchbringen kann. Entzieht der Landtag Plenarsitzung, in der es um aktuelle landespolitische Themen geht. der Regierung das Vertrauen, so muss diese zurücktreten. Zaube rn nicht klappt imme r Der Landtag und seine Fachausschüsse (so wie der Landtag in der 15. Wahlperiode organisiert war) Landtagspräsident Vorstand Sitzungsvorstand Ältestenrat Plenum Direktor beim Landtag Landtagsverwaltung * Abgeordnete – Fraktionen Fachausschüsse und Unterausschüsse Bürgerbeauftragter Landesbeauftragter für Datenschutz Sonstige Ausschüsse und Kommissionen Ausschuss für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit Ausschuss für Umwelt und Forsten Zwischenausschuss Kommission nach Artikel 10 GG Ausschuss für Bildung und Jugend Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur Wahlprüfungsausschuss Parlamentarische Kontrollkommission Ausschuss für Europafragen Ausschuss für Europafragen Untersuchungsausschüsse N. N. Kommission beim Landesbeauftragten für Datenschutz Kommission für Angelegenheiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Haushalts- und Finanzausschuss Enquete-Kommissionen N. N. Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung Rechnungsprüfungskommission Innenausschuss Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau Strafvollzugskommission Ausschuss für Medien und Multimedia Rechtsausschuss * Landtagsverwaltung Petitionsausschuss Direktor Abteilung I Allgemeine Verwaltung Stabsstelle Wissenschaftlicher Dienst Abteilung II Informationsdienste, Presseund Öffentlichkeitsarbeit Impressum Herausgeberin: Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz Am Kronberger Hof 6, 55116 Mainz Verantwortlich: Dr. Dieter Schiffmann Redaktion: Christine Ehrhardt, Marianne Rohde Abbildungen: Klaus Benz, Dieter Gube, Landtag Rheinland-Pfalz Plenumsgrafik: Hans Jürgen Wiehr Gestaltung: mopsMainz, [email protected] Stand: Mainz 2011 Die Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz bietet Bürgerinnen und Bürgern des Landes Veranstaltungen und Publikationen zur politischen Bildung an. Zu Landeskunde, Europa, Extremismus, Wahlen, internationaler Politik und anderen Themen finden Sie bei uns ein vielfältiges Angebot. Hier eine kleine Auswahl von Büchern und Broschüren zur Landeskunde: Kleine Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz. Unser Land im Überblick Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Verfassung für Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz-Karte Blätter zum Land Weitere Informationen zu unseren Veranstaltungen und Publikationen finden Sie auf unserer website unter www.politische-bildung-rlp.de Sie können sich auch direkt an uns wenden: Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz Am Kronberger Hof 6, 55116 Mainz Tel. 0 61 31 – 16-2970, Fax 16-2980 [email protected] 27. März 2011