Landtag Rheinland-Pfalz - Landeszentrale für politische Bildung

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Landtag
Rheinland-Pfalz
Hier wird Politik gemacht
Landeswappen
Rheinland-Pfalz
Das rheinland-pfälzische Landeswappen zeigt
die drei Wappenbilder der bedeutendsten
historischen Gebiete die jahrhundertelang
die Geschichte in dem Bereich des heutigen Rheinland-Pfalz geprägt haben: die rheinischen Kurstaaten Trier, Mainz und Pfalz.
Das rote Kreuz auf silbernem Grund, das zum ersten Mal 1273 im
Siegel des Erzbischofs Heinrich II von Vinstingen erschien, steht
dabei für das Erzbistum und Kurfürstentum Trier. In zahlreichen
Städten und Gemeinden ist das Kreuzwappen bis heute erhalten
geblieben.
Das weiße bzw. silberne Rad im roten Feld war das Wappen des
Mainzer Kurstaates. Über Entstehungsgeschichte und Sinngehalt
des Symbols gibt es verschiedene Theorien. Der Volksmund sieht
seinen Ursprung in der Legende des Erzbischofs Willigis
(975 – 1011), dessen Gegner ihn aufgrund seiner niederen Herkunft als Sohn eines Radmachers schmähen wollten und das Rad
auf seine Türen malten. Demonstrativ soll Willigis das Rad anschließend als Wahrzeichen übernommen haben. Andere Deutungsversuche sehen im Rad ein keltisches bzw.germanisches
Sonnensymbol oder ein Kennzeichen des heiligen Martin, Patron
des Erzstifts, bzw. ein Symbol für Evangelium und Kirche.
Der pfälzische Löwe, golden mit roter Krone, Zunge und Krallen,
ist als Wappentier zuerst unter dem pfälzisch-wittelsbachischen
Pfalzgrafen Otto dem Erlauchten 1229 nachzuweisen, sein Ursprung ist wahrscheinlich jedoch älter. Die weit verzweigten pfälzischen Linien trugen den Löwen jahrhundertelang mit sich, so
dass er ebenfalls im saarländischen und bayrischen Wappen zu
finden ist und damit heute noch an die historischen Verbindungen
mit der Pfalz erinnert.
Bekrönt ist das Landeswappen mit einer goldenen Weinlaubkrone,
der „Volkskrone“, die als Sinnbild dafür steht, dass das Volk über
seine Regierung selbst bestimmen kann (Volkssouveränität).
Partei und Fraktion
Eine Partei ist ein Zusammenschluss – auf Bundes- oder mindestens aber Landesebene – von Bürgerinnen und Bürgern, der dauerhaft das Ziel verfolgt, Einfluss auf die politische Willensbildung
zu nehmen. Sie bündelt einzelne Interessen zu Partei- bzw. Wahlprogrammen, wofür bei Wahlen um Zustimmung geworben wird.
Darüber ermöglichen sie eine politische Beteiligung für jede Bürgerin und jeden Bürger. Als wichtiges Bindeglied greifen sie Anliegen der Bevölkerung auf und bringen diese in politische
Entscheidungsprozesse (Fraktion, Parlament etc.) ein. Damit
haben sie eine wichtige Funktion im politischen System.
Als Fraktion wird der Zusammenschluss von Abgeordneten einer
oder mehrerer Parteien im Parlament bezeichnet. Für die Organisation und Arbeitsweise des Parlaments sind die Fraktionen unverzichtbar, da es ihre Aufgabe ist, Anträge inhaltlich vorzubereiten sowie allgemein die Steuerung der parlamentarischen
Abläufe. Sie entscheiden darüber, wer für die Fraktion in welchen
Ausschüssen sitzt sowie darüber, wer als Landtagspräsident bzw.
Vizepräsident kandidiert.
In wöchentlichen Arbeitskreis- und Fraktionssitzungen werden gemeinsame Initiativen und Projekte vorbereitet und aufeinander
abgestimmt. Das grundsätzliche Ziel der Fraktion ist es, zu einer
einheitlichen Meinung zu gelangen und entsprechend abzustimmen (Fraktionsdisziplin). Nur dadurch kann auf Dauer eine erfolgreiche politische Arbeit gewährleistet werden.
Die gewählten Abgeordneten besitzen jedoch ein freies Mandat,
was bedeutet, dass diese nur ihrem Gewissen verpflichtet sind, was
in manchen Fällen nicht mit der Mehrheitsmeinung ihrer Fraktion
übereinstimmt. Bei so genannten Gewissensentscheidungen muss
daher die Fraktionsdisziplin zurückstehen.
Der einzelne Abgeordnete
In Artikel 79 Absatz 2 der Landesverfassung ist zu lesen: „Der Landtag besteht aus vom Volk gewählten Abgeordneten. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, nur ihrem Gewissen unterworfen und an
Aufträge nicht gebunden.“ [= freies Mandat]
In Verbindung damit stehen bestimmte Rechte, die einem Abgeordneten zur Ausübung seiner Tätigkeit zustehen. Dazu gehören:
Teilnahme- und Mitwirkungsrechte
Sie gewährleisten, dass die Abgeordneten an Abstimmungen
und Sitzungen des Parlaments teilnehmen und ihr Mandat effektiv ausüben können ( Rederecht, Stimmrecht, Antragsrecht, Frage- und Informationsrecht)
Schutzrechte
Sie garantieren das „freie Mandat“, schützen vor Zwang, Einschüchterung und unerlaubter Beeinflussung ( Indemnität
und Immunität, Verschwiegenheitspflicht)
Neben den Rechten hat jeder Abgeordnete auch Pflichten zu erfüllen. Diese sollen die Arbeitsfähigkeit des Landtags sichern sowie
dessen Ansehen wahren. Dazu gehört u.a. die Einhaltung von Verhaltensregeln ebenso wie die Anwesenheitspflicht bei Plenarsitzungen.
Wie eine (Sitzungs-)Woche im Leben eines Mitglieds des Landtags (MdL) aussehen könnte
Zeit
8.00
9.00
10.00
11.00
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Wahlkreis-Büro
Telefonate, Sprechstunde,
Abstimmungen mit
Wahlkreismitarbeitern
Abgeordnetenbüro (Mainz)
Bearbeitung von Post
und Anfragen, Absprachen
mit Mitarbeitern der Fraktion, Bearbeitung von
Sitzungsunterlagen
Abgeordnetenbüro
Abgeordnetenbüro
Sitzung der
Landtagsfraktion
Plenumssitzung
im Landtag:
Wahlkreis-Büro
Telefonate, Sprechstunde,
Abstimmungen mit
Wahlkreismitarbeitern
Wahlkreis-Büro
Bearbeitung von Post
und Anfragen, Telefonate, Spechstunde
Termine im Wahlkreis
mit Verbänden, Einrichtungen, Betrieben etc.
12.00
Arbeitskreissitzung
zur Bearbeitung von
Themen und Vorbereitung für Fachausschüsse
Termine und Gespräche
mit Landesverwaltung
13.00
14.00
Sitzungsvorbereitung
Bearbeitung von
Unterlagen
15.00
16.00
17.00
18.00
19.00
20.00
21.00
22.00
Fraktionssitzung
im Wohnort /Landkreis
als Mitglied des
Gremiums
Sitzung des Gemeinde-/
Stadtrates bzw. Kreistages im Wohnort /
Landkreis
Termin im Wahlkreis
Gespräch mit Verbänden,
Institutionen, Partei etc.
Bearbeiten von Posteingängen und Emails
Beratung von
Anträgen zu
Sachfragen
Aussprache über
Anträge von
Regierung und/oder
Fraktionen
Plenumssitzung
im Landtag:
Sitzung eines
Fachausschusses
Gespräch mit Besuchergruppe (aus dem Wahlkreis)
Teilnahme an
Fachveranstaltung
Parteiveranstaltung
und Vorstandssitzung
Beratung von
Gesetzesvorlagen
Aktuelle Stunde
(Diskussion zu
aktuellen Themen)
Aussprache über
Anträge von Regierung
und/oder Fraktionen
Beantwortung
von Anfragen der
Abgeordneten
Wahl von Gremienmitgliedern
Beantwortung von
Anfragen der Abgeordneten
Abendveranstaltung
im Landtag
Veranstaltungsbesuch
in Rheinland-Pfalz
Termine im Wahlkreis
mit Vertreterinnen und
Vertretern gesellschaftlicher Gruppen (Vereine,
Institutionen, Betriebe
etc.)
Sonntag
Lesen von Unterlagen
für Gremiensitzungen
Infostände der Partei,
Bürgergespräche
Besuch einer Veranstaltung im Wahlkreis
Sitzungsvorbereitung
Bearbeitung von Unterlagen, Beantwortung
von Post
Telefonate
Besichtigung von Betrieben oder Einrichtungen
im Wahlkreis, Gespräche
mit Verantwortlichen
Parteiveranstaltung
Lesen von
Unterlagen
und Fachliteratur
zur Vorbereitung
auf Sitzungen
Gesprächs- und
Veranstaltungstermine
im Wahlkreis
Besuch von
Veranstaltungen
im Wahlkreis
Besuch von
Veranstaltungen
im Wahlkreis
Beantworten
von Post
Das Deutschhaus als Sitz des Parlaments
Der Landtag Rheinland-Pfalz
Sitz des rheinland-pfälzischen Landtags ist das Mainzer Deutsch-
Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der politi-
haus, das ursprünglich 1729 – 1740 vom Deutschen Orden als Re-
schen Willensbildung und erfüllt mehrere zentrale Aufgaben und
sidenz erbaut wurde, woran auch heute noch der Name
Funktionen:
„Deutschhaus“ erinnert. 1793 tagte darin das erste gewählte Par-
Wahlfunktion: Der Landtag wählt den Landtagspräsidenten
lament auf deutschen Boden, der Rheinisch-deutsche National-
und den Ministerpräsidenten. Darüber hinaus werden weitere
konvent. Napoleon Bonaparte ließ das Haus 1804 – 1813 als
Positionen durch das Parlament bestimmt, wie z. B. der Rech-
kaiserliches Palais ausstatten, 1815 war Goethe zu Gast im
nungshofspräsident oder der Bürgerbeauftragte.
Deutschhaus. Anderweitig stand es 1842 im Blickpunkt: als
heiten, sowie Polizei- und Kulturwesen.
27. Februar 1945 Mainz Ziel alliierter Bombardierungen war,
wurde auch das Deutschhaus komplett bis auf die Außenmauern
Gesetzgebung: Der Landtag berät und beschließt Landesgesetze. Ländersache sind Schul- und Hochschulangelegen-
Schauplatz für die erste deutsche Industrieausstellung. Als am
Budgetrecht: Das Haushaltsrecht ist ein besonderes Recht des
zerstört. Im neu gegründeten Land Rheinland-Pfalz tagte das Par-
Parlaments. Es wacht damit darüber, für was das Geld ausge-
lament ab 1947 zunächst in Koblenz, im Görreshaus. Erst 1950
geben wird und in welcher Höhe. Damit gehört es zu einem
entschied man sich für Mainz als Landeshauptstadt und schließ-
wichtigen Steuerungsinstrument der Politik.
lich auch für das Deutschhaus als Sitz des rheinland-pfälzischen
Kontrolle: Die parlamentarische Kontrolle der Regierung spielt
Landtags. Seit 1951, mit Beginn der 2. Legislaturperiode, findet
eine immer wichtigere Rolle. Dabei wird die Politik der Landes-
nun die Vollversammlung der rheinland-pfälzischen Abgeordneten
regierung hinterfragt und geprüft, ob ihr oder der Verwaltung
(Plenum) im wieder neu aufgebauten Mainzer Deutschhaus statt,
Fehler unterlaufen sind. Zu diesem Zweck muss die Landes-
das uns heute noch an die wechselvolle rheinische, deutsche und
regierung dem Parlament jederzeit Rede und Antwort stehen.
europäische Geschichte erinnert.
Öffentlichkeitsfunktion: Der Landtag berät und entscheidet
öffentlich, so dass sich die Bürgerinnen und Bürger, aber auch
die Medien informieren und eine Meinung über das politische
Geschehen bilden können.
Vertreten/Repräsentiert wird der Landtag durch den Landtagspräsidenten/in. Als „Hausherr“ des Landtags achtet er darauf, dass
die Rechte der Abgeordneten eingehalten werden sowie über die
Außendarstellung des Parlaments. Zur Erfüllung seiner Aufgaben
steht ihm die Landtagsverwaltung zur Seite, die er steuert.
Eine wichtige Aufgabe des Landtagspräsidenten ist die Leitung der
Parlamentssitzung. Dabei wird er unterstützt von den Vizepräsidenten (je Fraktion einer) und zwei Schriftführern. Deren Aufgabe
ist es, die Redelisten und Redezeiten zu überwachen sowie die
abgegebenen Stimmen zu sammeln und zu zählen.
Von der Wählerstimme
zum Mandat
Die Wahlen zum rheinlandpfälzischen Landesparlament (Landtag)
Das rheinland-pfälzische Wahlsystem steht demnach auf zwei
Säulen: einer Mehrheitswahl und einer Verhältniswahl, die nach
bestimmten Grundsätzen miteinander kombiniert werden (personalisierte Verhältniswahl). Die nach Erststimme (Wahl eines Kandidaten) errungenen Sitze für eine Partei werden dabei komplett
auf die Sitze nach Zweitstimme angerechnet.
Beispiel: Verteilung der Sitze (ohne Überhang- und Ausgleichsmandate)
Partei
Sitze für Partei Gewonnene
Verrechnung von
gesamt
Direktmandate Gesamtsitzen u.
Direktmandaten
(aus Zweitstimme) (aus Erststimme)
Anzahl der
Sitze
(restl. Listenmandate)
stimme zus.)
(Erst- und Zweit-
A
50 Sitze
25
50 – 25 = 25
25 + 25 = 50
B
35 Sitze
26
35 – 26 = 9
26 + 9 = 35
C
16 Sitze
0
16 – 0 = 16
0 + 16 = 16
Summe = 101 Sitze
= 51
= 50
= 101
Erzielt jedoch eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach dem
Zweitstimmenanteil zustehen, darf sie diese dennoch behalten
(Überhangmandate). Dadurch erhöht sich die Anzahl der Sitze im
Parlament. Die anderen Parteien erhalten zum Ausgleich ebenfalls zusätzliche Sitze, die proportional zu ihrem Zweitstimmenanteil vergeben werden (Ausgleichsmandate).
Alle fünf Jahre entscheiden die wahlberechtigten rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger in allgemeinen,
unmittelbaren, freien, geheimen und
gleichen Wahlen darüber, welche Personen und Parteien im Landesparlament vertreten sind. Dabei
haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen zu vergeben:
eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wird ein
Wahlkreiskandidat(in) direkt gewählt. Die Zweitstimme, auch als
Parteistimme bezeichnet, entscheidet über die Anzahl der Sitze,
die eine Partei im Parlament bekommt (Fraktionsstärke). Dabei
gilt für alle Parteien, dass sie mindestens fünf Prozent aller Wählerstimmen erhalten müssen (sog. Fünf-Prozent-Klausel-Hürde).
Insgesamt besteht der Landtag aus 101 Abgeordneten. Da es in
Rheinland-Pfalz 51 Wahlkreise gibt, werden 51 Abgeordnete
(Wahlkreiskandidaten) mit der Erststimme direkt gewählt. Dazu
reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die verbleibenden 50 Mandate werden über die Parteilisten (Zweitstimme) vergeben. Hierbei wird errechnet, wie viele Sitze den
jeweiligen Parteien aufgrund ihres Wahlergebnisses zustehen. Entsprechend dieses Resultates werden die 50 Sitze auf die verschiedenen Parteien aufgeteilt.
zwei Stimmen
Kandidatenstimme
nder
u
W
f
au
Nicht arten …
w
Parteienstimme
Personenwahl
Verhältniswahl
Wahlkreisabgeordnete
Landes- und Bezirkslisten
Direktmandat
Errechnung
der Sitzverteilung
51 Abgeordnete
50 Abgeordnete
Landtag mit 101 Abgeordneten
Überhangsmandate
Ausgleichsmandate
Wahlkreise
Wahlbezirk 1
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
Betzdorf/Kirchen (Sieg)
Altenkirchen (Westerwald)
Linz am Rhein/Rengsdorf
Neuwied
Bad Marienberg (Westerwald)/Westerburg
Montabaur
Diez/Nassau
Koblenz/Lahnstein
Koblenz
Bendorf/Weissenthurm
Andernach
Mayen
Remagen/Sinzig
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Wahlbezirk 2
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
Cochem-Zell
Rhein-Hunsrück
Bad Kreuznach
Kirn/Bad Sobernheim
Birkenfeld
Daun
Bitburg-Prüm
Wittlich
Bernkastel-Kues/Morbach/Kirchberg (Hunsrück)
Trier/Schweich
Trier
Konz/Saarburg
Wahlbezirk 3
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
Mainz I
Mainz II
Bingen am Rhein
Ingelheim am Rhein
Nierstein/Oppenheim
Worms
Alzey
Frankenthal (Pfalz)
Ludwigshafen am Rhein I
Ludwigshafen am Rhein II
Mutterstadt
Speyer
Wahlbezirk 4
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
Donnersberg
Kusel
Bad Dürkheim
Neustadt an der Weinstraße
Kaiserslautern I
Kaiserslautern II
Kaiserslautern-Land
Zweibrücken
Pirmasens-Land
Pirmasens
Südliche Weinstraße
Landau in der Pfalz
Germersheim
25
Nummer eines Wahlkreises
Grenze eines Landkreises
Grenze eines Wahlkreises
Ku s e l
Landkreis
WORMS
Kreisfreie Stadt
Daten: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Stand: 30. 6. 2008
Kartographie: Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz, Koblenz 2009
Ausschüsse und Plenum
Herzstück des Landtags ist das Plenum, d.h. die Zusammenkunft
aller Abgeordneten des Landtags. Insgesamt etwa 25 Mal im Jahr
kommen diese in einer Plenarsitzung zusammen um Gesetze zu
beraten, zu debattieren und Beschlüsse zu fassen.
Die Tagesordnung für die Plenarsitzung wird vom sog. Ältestenrat
festgelegt, der aus dem Landtagspräsidenten, den Vizepräsidenten
und 11 weiteren Abgeordneten der verschiedenen Fraktionen besteht. Ungefähr eine Woche vor der Sitzung tritt er zusammen,
um Tagesordnungspunkte und Abläufe (z.B. Dauer der Redezeiten)
festzulegen.
Die Plenumsbeschlüsse werden von den Fachausschüssen vorbereitet. Hier werden die wesentlichen Problemstellungen der verschiedenen Politikbereiche inhaltlich vorbereitet und diskutiert.
Die Zusammensetzung der Ausschüsse erfolgt entsprechend dem
Wahlergebnis der Parteien und somit den Mehrheitsverhältnissen
im Parlament. Jede Fraktion ist daher in einem Ausschuss vertreten.
Soweit erforderlich, besitzt ein Ausschuss die Möglichkeit, Fachleute (Experten, Spezialisten) zu hören und sich beraten zu lassen.
Darüber hinaus kann er Mitglieder der Regierung zu speziellen
Themen befragen, die darauf antworten müssen. Insgesamt tagen
die Ausschüsse ca. 150 Mal im Jahr und sind ebenfalls öffentlich.
Aufgrund der gestiegenen Anforderungen und der Vielschichtigkeit der Sachverhalte, sind die Ausschüsse für die Arbeit des Parlaments zunehmend wichtiger geworden.
Darüber hinaus kann der Landtag besondere Ausschüsse (z. B.
Untersuchungsausschuss, Wahlprüfungsausschuss) und Kommissionen einrichten, z.B. Enquete-Kommissionen, die sich mit Sachverhalten von grundsätzlicher Bedeutung befassen.
Das Gesetzgebungsverfahren
Der Weg eines Gesetzes ist eine komplizierte Angelegenheit. Der
erste Schritt ist die Gesetzesinitiative. Diese kann sowohl durch
ein Volksbegehren, von einer Fraktion oder mindestens acht Abgeordneten, als auch von der Landesregierung eingebracht werden.
Voraussetzung für ein Volksbegehren ist jedoch, dass mindestens
300.000 Stimmberechtigte es unterstützen.
In der ersten Beratung im Parlament (1. Lesung) wird nur Grundsätzliches besprochen, anschließend wird der Gesetzesentwurf an
den jeweiligen Fachausschuss (oder mehrere Ausschüsse) überwiesen, der sich inhaltlich damit näher befasst. Abschließend gibt
der Ausschuss eine so genannte Beschlussempfehlung, wie mit
dem Sachverhalt weiter verfahren werden soll. Diese ist Gegenstand der 2. Lesung des Gesetzesentwurfs und bildet in der Regel
die Abstimmungsgrundlage. In der zweiten Beratung haben die
Fraktionen außerdem die Möglichkeit, Änderungsanträge einzubringen. In einigen Fällen, z.B. bei einer Verfassungsänderung, sind
sogar drei Lesungen vorgesehen.
Endgültig wirksam wird ein Gesetz schließlich erst, indem der
Ministerpräsident es ausfertigt (unterschreibt) und es öffentlich
im Gesetzblatt verkündet wird.
Daneben kann in Rheinland-Pfalz die Gesetzgebung auch per
Volksentscheid erfolgen (Art. 107 und 109 LV). Voraussetzung
dafür ist jedoch, dass
mindestens ein VierVolksbegehren
Landtag
Landesregierung
tel der WahlberechtigGesetzesvorlage
ten sich bei der AbLandtag
stimmung beteiligt.
Bisher jedoch hat es –
Plenum
Erste Beratung
mit Ausnahme der
Ausschüsse
Verabschiedung der
Beschlussempfehlung
Landesverfassung –
Plenum
Plenum
Zweite Beratung
Dritte Beratung
weder
ein VolksBeschluss
Beschluss
begehren noch einen
Volksentscheid
Volksentscheid
in
Rheinland-Pfalz geAusfertigung durch den Ministerpräsidenten
geben.
Verkündigung im Gesetz- und Verordnungsblatt
Abgeordnete im Plenarsaal
Rednerpult
Abgeordnete
(unterteilt nach Fraktionen)
Sitzungsvorstand
(besteht aus:
Landtagspräsident oder
Stellvertretern sowie
zwei Schriftführern)
Wissenschaftlicher Dienst
(unterstützt den Landtag bei seiner Arbeit durch
Fachinformationen, Analysen, Stellungsnahmen)
Direktor beim Landtag
(leitet die Landtagsverwaltung)
Stenographen
(fertigen Sitzungsprotokolle an)
Landesregierung
(besteht aus
Ministerpräsident
und Ministern)
Die Regierung des Landes
Rheinland-Pfalz
Die oppositionelle(n) Fraktion(en) –
die Opposition
Die Regierung besteht aus dem Ministerpräsidenten, der vom Par-
Die Opposition im Parlament bilden die Parteien, welche die Re-
lament gewählt wird, und den Ministern. Der Ministerpräsident
gierung in der Regel politisch nicht unterstützen. In einer parla-
leitet die Regierung, ernennt und entlässt die Minister, ebenso wie
mentarischen Demokratie hat sie die Funktion, eine politische
die Beamten und Richter des Landes. Er vertritt das Land Rhein-
Alternative zur Regierung darzustellen mit dem Ziel, diese bei
land-Pfalz nach außen und bestimmt die Leitlinien der Politik.
der nächsten Wahl abzulösen. Ihr schärfstes Mittel ist dabei die
Innerhalb dieser Leitlinien jedoch leitet jeder Minister seinen Ge-
öffentliche Kritik an der Regierung und der sie tragenden parla-
schäftsbereich selbstständig.
mentarischen Mehrheitspartei(en). Damit ist es ihr möglich im
Die vorrangige Aufgabe der Regierung ist es, Gesetze, die vom
Gespräch zu bleiben und (als möglich künftige Regierung) wahr-
Landtag beschlossen wurden, zu vollziehen. Das bedeutet, dass
genommen zu werden. Für Außenstehende erweckt dies oft den
ihr die Durchführung der politischen Entscheidungen obliegt und
Anschein, als herrsche immerzu Streit in der Politik. Doch gehört
sie die Öffentliche Verwaltung leitet.
es gerade zum Wesen einer (parlamentarischen) Demokratie, dass
Damit es soweit kommen kann, ist die Regierung auf eine Mehr-
in einer inhaltlichen Auseinandersetzung unterschiedliche Mei-
heit im Parlament angewiesen. Dies hat zur Folge, dass sich damit
nungen gehört werden und letztlich nur dies zu einem Ergebnis
das Parlament in regierungsunterstützende und oppositionelle
durch Abstimmung führt.
Fraktionen unterteilt. Das Anliegen der einen ist es, die Regierung
Innerhalb der parlamentarischen Arbeit hat sie außerdem die
in ihren politischen Vorhaben zu unterstützen; Ziel der anderen,
Möglichkeit, Kontrolle auszuüben und somit als Gegengewicht
eine politische Alternative aufzuzeigen und darzustellen. Damit
zur gegenwärtigen Regierung deren Macht zu begrenzen. Als Mittel
ist die Regierung vom Vertrauen der Mehrheit des Parlaments ab-
stehen ihr dafür mehrere Instrumente zur Verfügung: Einsetzung
hängig. Formal bedeutet dies, dass die Regierung vom Parlament
eines Untersuchungsausschusses, Große und Kleine Anfragen,
bestätigt werden muss und die Regierung ohne die sie tragenden
mündliche Anfragen sowie die Aktuelle Stunde zu Beginn der
Fraktionen kein Gesetz durchbringen kann. Entzieht der Landtag
Plenarsitzung, in der es um aktuelle landespolitische Themen geht.
der Regierung das Vertrauen, so muss diese zurücktreten.
Zaube
rn
nicht klappt
imme
r
Der Landtag und seine Fachausschüsse
(so wie der Landtag in der 15. Wahlperiode organisiert war)
Landtagspräsident
Vorstand
Sitzungsvorstand
Ältestenrat
Plenum
Direktor beim Landtag
Landtagsverwaltung *
Abgeordnete – Fraktionen
Fachausschüsse und Unterausschüsse
Bürgerbeauftragter
Landesbeauftragter
für Datenschutz
Sonstige Ausschüsse und Kommissionen
Ausschuss für Arbeit,
Soziales, Familie und
Gesundheit
Ausschuss für
Umwelt und Forsten
Zwischenausschuss
Kommission nach
Artikel 10 GG
Ausschuss für Bildung
und Jugend
Ausschuss für Wissenschaft,
Weiterbildung, Forschung
und Kultur
Wahlprüfungsausschuss
Parlamentarische
Kontrollkommission
Ausschuss für
Europafragen
Ausschuss für
Europafragen
Untersuchungsausschüsse
N. N.
Kommission beim
Landesbeauftragten
für Datenschutz
Kommission für
Angelegenheiten der
grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit
Haushalts- und
Finanzausschuss
Enquete-Kommissionen
N. N.
Ausschuss für
Gleichstellung und
Frauenförderung
Rechnungsprüfungskommission
Innenausschuss
Ausschuss für
Landwirtschaft und
Weinbau
Strafvollzugskommission
Ausschuss für Medien
und Multimedia
Rechtsausschuss
* Landtagsverwaltung
Petitionsausschuss
Direktor
Abteilung I
Allgemeine Verwaltung
Stabsstelle
Wissenschaftlicher Dienst
Abteilung II
Informationsdienste, Presseund Öffentlichkeitsarbeit
Impressum
Herausgeberin:
Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz
Am Kronberger Hof 6, 55116 Mainz
Verantwortlich: Dr. Dieter Schiffmann
Redaktion: Christine Ehrhardt, Marianne Rohde
Abbildungen:
Klaus Benz, Dieter Gube, Landtag Rheinland-Pfalz
Plenumsgrafik: Hans Jürgen Wiehr
Gestaltung: mopsMainz, [email protected]
Stand: Mainz 2011
Die Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz bietet Bürgerinnen und Bürgern des Landes Veranstaltungen und Publikationen zur
politischen Bildung an. Zu Landeskunde, Europa, Extremismus, Wahlen,
internationaler Politik und anderen Themen finden Sie bei uns ein vielfältiges Angebot.
Hier eine kleine Auswahl von Büchern und Broschüren zur Landeskunde:
Kleine Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz. Unser Land im Überblick
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland –
Verfassung für Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz-Karte
Blätter zum Land
Weitere Informationen zu unseren Veranstaltungen und Publikationen
finden Sie auf unserer website unter www.politische-bildung-rlp.de
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Am Kronberger Hof 6, 55116 Mainz
Tel. 0 61 31 – 16-2970, Fax 16-2980
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27. März 2011
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