WIE KÖNNEN MÄRKTE GENAUER BESCHRIEBEN WERDEN?

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WIE KÖNNEN MÄRKTE GENAUER BESCHRIEBEN WERDEN?
i
Wenn wir also von einem Markt sprechen, dann müssen wir von einem
relevanten Markt sprechen, der u.a.
zeitlich, sachlich und geografisch abgegrenzt ist. Ein Beispiel dazu ist ein Fall,
der in einem Kartellverfahren (siehe
Oligopol) eine Rolle spielte: Gegeben
war der Anbieter von stillem Mineralwasser in Frankreich. Die Frage
war: Welcher Markt ist der relevante?
Der Markt ffür stilles Mineralwasser
in Frankreich? Der Markt ffür stilles
Mineralwasser in der EU? Der Markt
f r Mineralwasser als solcher, also
fü
auch mit prickelndem Mineralwasser?
Diese Fragen sind sehr wichtig, denn je
nachdem, wie der Markt definiert wird,
ergibt sich auch ein verschieden hoher
Marktanteil und damit auch die Antwort auf die Frage, ob es sich um ein
Monopol oder um eine monopolartige
Stellung handelt.
i
Marktbeherrschende Stellung
im EU-Recht
(Artikel 82 EG-Vertrag)
„Mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar und verboten ist die missbräuchä
äuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Gemeinsamen
Markt oder auf einem wesentlichen
Teil desselben durch ein oder mehrere
Unternehmen, soweit dies dazu fführen
kann, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen.
Dieser Missbrauch kann insbesondere
in Folgendem bestehen:
a) der unmittelbaren oder mittelbaren
Erzwingung von unangemessenen
Einkaufs- oder Verkaufspreisen
oder sonstigen Geschäftsbedingungen;
b) der Einschränkung der Erzeugung,
des Absatzes oder der technischen
Entwicklung zum Schaden der
Verbraucher;
c) der Anwendung unterschiedlicher
Bedingungen bei gleichwertigen
Leistungen gegenüber
üüber Handelspartnern, wodurch diese im Wettbewerb benachteiligt werden;
d) der an den Abschluss von Verträgen geknüpften
üüpften Bedingung, dass
die Vertragspartner zusätzliche
Leistungen annehmen, die weder
sachlich noch nach Handelsbrauch
in Beziehung zum Vertragsgegenstand stehen.“
48
6
Das Monopol
Das Angebotsmonopol ist in seiner reinen Ausprägung dadurch geprägt, dass es nur einen Anbietenden gibt, aber viele Nachfragende
( Tab. 49.2). Das bedeutet aber nicht, dass ein/e Monopolist/in Phantasiepreise festsetzen kann, weil er/sie der/die einzige Anbieter/in ist.
Natürlich gibt es auch für den/die Monopolist/in/en eine Nachfragekurve,
die ganz gleich aussieht wie jene im Polypol. Während aber die Nachfrage
im Polypol von vielen Unternehmen befriedigt wird, deckt im Monopol
nur ein einziges Unternehmen diese Nachfrage ab.
Sie haben in Abb. 44.1 gesehen, dass die Nachfragekurve für eine/n Polypolist/in/en eine Horizontale ist, weil es einen vorgegebenen Preis gibt,
der am Markt entstanden ist. Da es beim/bei der Monopolist/in/en aber
nur eine/n Anbieter/in gibt und der Marktanteil diese/r/s Monopolist/in/en
100 % beträgt, kann dieses Unternehmen natürlich den Preis beeinflussen.
Der/die Monopolist/in oder ein Unternehmen, das eine monopolartige Stellung einnimmt (d.h. es hat einen bedeutenden Marktanteil, der aber nicht
100 % beträgt), kann seine marktbeherrschende Stellung also ausnützen.
Das ist der wesentlichste Unterschied zu/m/r Polypolist/en/in.
Welche Angebotsmonopole gibt es überhaupt?
Bei Monopolen denkt man sofort an große Unternehmen, die den Markt
beherrschen. Bis 1994 bestanden in Österreich vier Staatsmonopole, nämlich jene für Salz, Tabak, Branntweinerzeugung und Glückspiel. Durch
den EU-Beitritt Österreichs 1995 kam es zum Wegfall aller Monopole mit
Ausnahme des Glücksspielmonopols. Auch dieses Monopol ist umstritten,
die Europäische Kommission versucht hierzu im Dialog mit Österreich in
dieser Frage eine rechtskonforme Lösung zu finden.
Bei Monopolen kann es sich aber auch um kleinere Unternehmen handeln.
So kann z.B. der Würstelstand, der in seiner Umgebung der einzige auf
seinem relevanten Markt ist, ein Monopolist sein. Haben Sie sich schon
einmal überlegt, warum die Preise von Snacks auf Flughäfen, in Bahnhöfen
oder im Zug um so viel höher sind als an anderen Orten? Weil die Anbieter
auf diesen relevanten Märkten die einzigen sind.
Georg Tafner, Graz
Der relevante Markt
Abb. 48.1: Ein Parkhaus und das Dachsteinhaus – Warum könnte es sich
hier um Monopole handeln?
Kapitel 4
Die Betrachtung des Angebotsmonopols im volkswirtschaftlichen
Modell
Im volkswirtschaftlichen Modell gehen wir nun von einem Angebotsmonopol aus, dessen Marktanteil 100 % beträgt. Es ist damit wirklich das einzige
Unternehmen, welches das nachgefragte Gut anbietet. Der Monopolist kann
also festlegen, welche Menge er herstellt und wie groß der Preis ist, den
er dafür verlangt. Der Monopolist muss also die Nachfragekurve kennen
und wissen, zu welchem Preis die Nachfragenden bereit sind, wie viele
Mengen zu kaufen.
Sehen wir uns das anhand eines Beispieles an:
Gehen wir von einer typischen, gerade nach unten
verlaufenden Nachfragekurve aus.
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
Für folgende Abb. 49.3 sind Menge und Preis durch
eine Nachfragekurve vorgegeben ( Tab. 49.2),
sodass sich der Erlös als p mal x einfach berechnen
lässt. In diesem Fall lautet die Funktion für die
Nachfragekurve p = – 10x + 100 und für den Erlös
E = (– 10x + 100)x, also – 10x2 + 100x.
Preis
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
Erlös
0
90
160
210
240
250
240
210
160
90
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Menge
Abb. 49.1: Nachfragekurve
Preis
Menge
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Nachfrage
Preis
Verlangt der Monopolist also z.B. einen Preis von
60, dann wird eine Menge von 4 abgesetzt, bei
einem Preis von 50 eine Menge 5. Der Monopolist
kann also entscheiden, wie hoch seine Mengen bzw.
sein Preis ist, den er verlangt.
Zu 6:
A 1: Lesen Sie Art. 82 aus dem EG-Vertrag (siehe unten) und beantworten Sie
folgende Fragen:
a) Unter welcher Voraussetzung ist
eine missbräuchliche Ausnutzung einer
marktbeherrschenden Stellung
gegeben?
b) Was könnte so ein Missbrauch sein?
250
225
200
175
150
125
100
75
50
25
Gesamterlös
Nachfrage
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Menge
Tab. 49.2 und Abb. 49.3: Erlös und Nachfrage
In Abb. 49.3 sind sowohl der Verlauf der Nachfragekurve als auch der
Verlauf des Gesamterlöses (Umsatzes) ablesbar. Es ist nun kein Zufall,
dass der höchste Umsatz genau bei 5, also in der Mitte der x-Achse erzielt
wird. Wie Sie in Tab. 49.2 sehen, nimmt der Erlös bis zur Menge 5 zu und
danach ab.
Bei einer gerade nach unten verlaufenden Nachfragekurve (wie in Abb.
49.3 dargestellt) wird der Monopolist bei einem Preis von 100 nichts
verkaufen können. Ebenso wird der Unternehmer bei einem
Menge
Preis
Preis von 0 keinen Umsatz erzielen. Der höchste Erlös
0
100
muss also offensichtlich irgendwo dazwischen liegen. Da
1
90
sich der Erlös aus der Multiplikation von Menge mit Preis
2
80
ergibt, kann mit Hilfe der Nachfragefunktion auch der Erlös
3
70
berechnet werden. ( Abb. 50.1)
Die Frage, wo nun der höchste Gewinn liegt, kann erst
beantwortet werden, wenn man die Kosten kennt. Angenommen wir haben es mit proportionalen Kosten mit der
Funktion GK = 22x + 60 zu tun, dann würden sich folgende
Gesamtkosten und folgende Gewinne und Verluste (wie in
Tab. 49.4 dargestellt) ergeben:
4
5
6
7
8
9
10
60
50
40
30
20
10
0
Tab. 49.4: Gesamtkosten und -erlöse
Erlös
0
90
160
210
240
250
240
210
160
90
0
Gesamtkosten
60
82
104
126
148
170
192
214
236
258
280
Gewinn
-60
8
56
84
92
80
48
-4
-76
-168
-280
49
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