WIE KÖNNEN MÄRKTE GENAUER BESCHRIEBEN WERDEN? i Wenn wir also von einem Markt sprechen, dann müssen wir von einem relevanten Markt sprechen, der u.a. zeitlich, sachlich und geografisch abgegrenzt ist. Ein Beispiel dazu ist ein Fall, der in einem Kartellverfahren (siehe Oligopol) eine Rolle spielte: Gegeben war der Anbieter von stillem Mineralwasser in Frankreich. Die Frage war: Welcher Markt ist der relevante? Der Markt ffür stilles Mineralwasser in Frankreich? Der Markt ffür stilles Mineralwasser in der EU? Der Markt f r Mineralwasser als solcher, also fü auch mit prickelndem Mineralwasser? Diese Fragen sind sehr wichtig, denn je nachdem, wie der Markt definiert wird, ergibt sich auch ein verschieden hoher Marktanteil und damit auch die Antwort auf die Frage, ob es sich um ein Monopol oder um eine monopolartige Stellung handelt. i Marktbeherrschende Stellung im EU-Recht (Artikel 82 EG-Vertrag) „Mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar und verboten ist die missbräuchä äuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Gemeinsamen Markt oder auf einem wesentlichen Teil desselben durch ein oder mehrere Unternehmen, soweit dies dazu fführen kann, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen. Dieser Missbrauch kann insbesondere in Folgendem bestehen: a) der unmittelbaren oder mittelbaren Erzwingung von unangemessenen Einkaufs- oder Verkaufspreisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen; b) der Einschränkung der Erzeugung, des Absatzes oder der technischen Entwicklung zum Schaden der Verbraucher; c) der Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleichwertigen Leistungen gegenüber üüber Handelspartnern, wodurch diese im Wettbewerb benachteiligt werden; d) der an den Abschluss von Verträgen geknüpften üüpften Bedingung, dass die Vertragspartner zusätzliche Leistungen annehmen, die weder sachlich noch nach Handelsbrauch in Beziehung zum Vertragsgegenstand stehen.“ 48 6 Das Monopol Das Angebotsmonopol ist in seiner reinen Ausprägung dadurch geprägt, dass es nur einen Anbietenden gibt, aber viele Nachfragende ( Tab. 49.2). Das bedeutet aber nicht, dass ein/e Monopolist/in Phantasiepreise festsetzen kann, weil er/sie der/die einzige Anbieter/in ist. Natürlich gibt es auch für den/die Monopolist/in/en eine Nachfragekurve, die ganz gleich aussieht wie jene im Polypol. Während aber die Nachfrage im Polypol von vielen Unternehmen befriedigt wird, deckt im Monopol nur ein einziges Unternehmen diese Nachfrage ab. Sie haben in Abb. 44.1 gesehen, dass die Nachfragekurve für eine/n Polypolist/in/en eine Horizontale ist, weil es einen vorgegebenen Preis gibt, der am Markt entstanden ist. Da es beim/bei der Monopolist/in/en aber nur eine/n Anbieter/in gibt und der Marktanteil diese/r/s Monopolist/in/en 100 % beträgt, kann dieses Unternehmen natürlich den Preis beeinflussen. Der/die Monopolist/in oder ein Unternehmen, das eine monopolartige Stellung einnimmt (d.h. es hat einen bedeutenden Marktanteil, der aber nicht 100 % beträgt), kann seine marktbeherrschende Stellung also ausnützen. Das ist der wesentlichste Unterschied zu/m/r Polypolist/en/in. Welche Angebotsmonopole gibt es überhaupt? Bei Monopolen denkt man sofort an große Unternehmen, die den Markt beherrschen. Bis 1994 bestanden in Österreich vier Staatsmonopole, nämlich jene für Salz, Tabak, Branntweinerzeugung und Glückspiel. Durch den EU-Beitritt Österreichs 1995 kam es zum Wegfall aller Monopole mit Ausnahme des Glücksspielmonopols. Auch dieses Monopol ist umstritten, die Europäische Kommission versucht hierzu im Dialog mit Österreich in dieser Frage eine rechtskonforme Lösung zu finden. Bei Monopolen kann es sich aber auch um kleinere Unternehmen handeln. So kann z.B. der Würstelstand, der in seiner Umgebung der einzige auf seinem relevanten Markt ist, ein Monopolist sein. Haben Sie sich schon einmal überlegt, warum die Preise von Snacks auf Flughäfen, in Bahnhöfen oder im Zug um so viel höher sind als an anderen Orten? Weil die Anbieter auf diesen relevanten Märkten die einzigen sind. Georg Tafner, Graz Der relevante Markt Abb. 48.1: Ein Parkhaus und das Dachsteinhaus – Warum könnte es sich hier um Monopole handeln? Kapitel 4 Die Betrachtung des Angebotsmonopols im volkswirtschaftlichen Modell Im volkswirtschaftlichen Modell gehen wir nun von einem Angebotsmonopol aus, dessen Marktanteil 100 % beträgt. Es ist damit wirklich das einzige Unternehmen, welches das nachgefragte Gut anbietet. Der Monopolist kann also festlegen, welche Menge er herstellt und wie groß der Preis ist, den er dafür verlangt. Der Monopolist muss also die Nachfragekurve kennen und wissen, zu welchem Preis die Nachfragenden bereit sind, wie viele Mengen zu kaufen. Sehen wir uns das anhand eines Beispieles an: Gehen wir von einer typischen, gerade nach unten verlaufenden Nachfragekurve aus. 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 Für folgende Abb. 49.3 sind Menge und Preis durch eine Nachfragekurve vorgegeben ( Tab. 49.2), sodass sich der Erlös als p mal x einfach berechnen lässt. In diesem Fall lautet die Funktion für die Nachfragekurve p = – 10x + 100 und für den Erlös E = (– 10x + 100)x, also – 10x2 + 100x. Preis 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Erlös 0 90 160 210 240 250 240 210 160 90 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Menge Abb. 49.1: Nachfragekurve Preis Menge 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Nachfrage Preis Verlangt der Monopolist also z.B. einen Preis von 60, dann wird eine Menge von 4 abgesetzt, bei einem Preis von 50 eine Menge 5. Der Monopolist kann also entscheiden, wie hoch seine Mengen bzw. sein Preis ist, den er verlangt. Zu 6: A 1: Lesen Sie Art. 82 aus dem EG-Vertrag (siehe unten) und beantworten Sie folgende Fragen: a) Unter welcher Voraussetzung ist eine missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung gegeben? b) Was könnte so ein Missbrauch sein? 250 225 200 175 150 125 100 75 50 25 Gesamterlös Nachfrage 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Menge Tab. 49.2 und Abb. 49.3: Erlös und Nachfrage In Abb. 49.3 sind sowohl der Verlauf der Nachfragekurve als auch der Verlauf des Gesamterlöses (Umsatzes) ablesbar. Es ist nun kein Zufall, dass der höchste Umsatz genau bei 5, also in der Mitte der x-Achse erzielt wird. Wie Sie in Tab. 49.2 sehen, nimmt der Erlös bis zur Menge 5 zu und danach ab. Bei einer gerade nach unten verlaufenden Nachfragekurve (wie in Abb. 49.3 dargestellt) wird der Monopolist bei einem Preis von 100 nichts verkaufen können. Ebenso wird der Unternehmer bei einem Menge Preis Preis von 0 keinen Umsatz erzielen. Der höchste Erlös 0 100 muss also offensichtlich irgendwo dazwischen liegen. Da 1 90 sich der Erlös aus der Multiplikation von Menge mit Preis 2 80 ergibt, kann mit Hilfe der Nachfragefunktion auch der Erlös 3 70 berechnet werden. ( Abb. 50.1) Die Frage, wo nun der höchste Gewinn liegt, kann erst beantwortet werden, wenn man die Kosten kennt. Angenommen wir haben es mit proportionalen Kosten mit der Funktion GK = 22x + 60 zu tun, dann würden sich folgende Gesamtkosten und folgende Gewinne und Verluste (wie in Tab. 49.4 dargestellt) ergeben: 4 5 6 7 8 9 10 60 50 40 30 20 10 0 Tab. 49.4: Gesamtkosten und -erlöse Erlös 0 90 160 210 240 250 240 210 160 90 0 Gesamtkosten 60 82 104 126 148 170 192 214 236 258 280 Gewinn -60 8 56 84 92 80 48 -4 -76 -168 -280 49