WILKE, Jürgen: Bedeuutng und Gegenstand der Medienpolitik 1 WILKE, Jürgen: Bedeutung und Gegenstand der Medienpolitik. Skizze eines Feldes praktischer Politik und wissenschaftlicher Analyse. In: HAAS, Hannes/LANGENBUCHER, Wolfgang R: Medien- und Kommunikationspolitik. Wien, 2002. (=Studienbücher zur Publizistik und Kommunikationswissenschaft, Bd. 12). S. 52-67 Dieses Abstract dient zur persönlichen Prüfungsvorbereitung. Es wird kein kommerzieller Zweck verfolgt. No copyright infringement intended. Erstelldatum 01.06.2005 08:59:00 Weitergabe bitte nur nach Rückfrage. [email protected] 2 WILKE, Jürgen: Bedeuutng und Gegenstand der Medienpolitik I. VON DER ANTIKE BIS ZUM ENDE DES 19. JAHRHUNDERTS Die Annahme, Medienpolitik sei „etwas neues“ ist ein Irrtum. Was man heute als Medien- bzw. Kommunikationspolitik bezeichnet, reicht historisch zurück. Dass politische Herrschaft auf Organisation und Inhalte gesellschaftlicher Kommunikation genommen hat, lässt sich beobachten, seitdem es solche Herrschaft gibt. In der griechisch-römischen Antike bezeugt der die Blüte der öffentlichen Rede den engen Zusammenhang zwischen der politischen Organisation einer Gesellschaft und den Formen ihrer Kommunikation. Während dabei das recht auf freie Meinungsäußerung zwar nicht kodifiziert, aber doch praktisch genutzt wurde, lasen sich in dem 450 v. Chr. abgeschlossenen römischen Zwölftafelgesetz erstmals einschränkende Regelungen erkennen, und zwar indem Schmähgedichte mit der Todesstrafe bedroht wurden. Auch Caesars Entscheidung die Protokolle der Verhandlungen des Senats allgemein zugänglich zu machen, kann als Akt dezidierter Medienpolitik betrachtet werden. „Medienpolitik“ nach Gutenberg Die Erfindung des Buchdrucks 1450 leitete nicht nur eine neue Ära ein, sondern markiert auch den Beginn von Kommunikations- und Medienpolitik im neuzeitlichen Sinne überhaupt. Die Möglichkeit einer schnelleren massenhaften Vervielfältigung zeitigte auch bald neue Formen und Mittel obrigkeitlicher Kontrolle von Kommunikation, insbesondere die Zensur als Maßnahme zur Prüfung von Schriften schon vor der Drucklegung (Vorzensur) oder nachträglich bei bereits gedruckten und im Handel zugänglichen Schriften (Nachzensur). Entsprechende Bemühungen setzten bereits 1486, als der Fürstbischof von Mainz eine er ersten Verordnungen zur Einrichtung einer Zensurkommission für das gesamte Bistum erließ. Die Durchsetzung der Zensur erfolgte in drei Stufen: nach der anfänglich rein kirchlichen Aufsicht wurde diese zunehmend von weltlichen Instanzen übernommen, bis schließlich die weltliche Zensur in den Vordergrund trat. Dieser Übergang vollzog sich unter Kaiser Karl V (1519-1556) und wurde durch die Reformation gefördert, da eine Fülle von Flug-, Zeit- und Schmähschriften hergestellt wurden. Im 16. Jahrhundert wurden die Maßnahmen zur Kommunikationskontrolle ständig erneuert, ergänzt oder verschärft (zB. 1530 Einführung der Impressumspflicht). Mit dem Übergang von der kirchlichen auf die weltliche Zensur Erstelldatum 01.06.2005 08:59:00 3 WILKE, Jürgen: Bedeuutng und Gegenstand der Medienpolitik verschoben sich die substantiellen Zielsetzungen. Neben die Religion als Schutzobjekt traten zunehmend äußere „Staatsrücksichten“. Zur Überwachung des gesamten Zensurwesens bestand seit 1569 eine Bücherkommission als Oberzensurbehörde. Medienpolitik und periodische Presse Bevor um die Wende des 17. Jhdts. die Zeitung als publizistisches Massenmedium aufkam war das im 16. Jhdt. konsolidierte System der Zensur und Kommunikationskontrolle demnach längst entwickelt. Der bereits bestehende kommunikationspolitische Apparat ließ sich nahtlos auf das neue Medium übertragen, auch wenn das Erscheinen in kurzen Intervallen zusätzliche Schwierigkeiten mit sich brachte. Obligatorische Voraussetzung zur Herausgabe einer Zeitung war die Privilegierung (privilegia impresoria), eine Art Konzession zum Druck. Solche Konzessionierung brachte den Herrschern nicht nur Abgaben ein, sondern die Drohung mit ihrem Entzug konnte zugleich als kommunikationspolitisches Zuchtmittel dienen. Druckprivilegien waren sehr begehrt, a sie dem jeweiligen Inhaber ein Monopol sicherten. Von kommunikationspolitischer Bedeutung war überdies die Schaffung einer kaiserlichen Reichspost (Postmeisterfamilie Thurn) und die Gründung von Intelligenzblättern im 18. Jhdt. Diese Blätter, die ganz der Aufnahme von Anzeigen gewidmet waren, berührten das wirtschaftliche Fundament des Pressewesens weit reichend. Der Druck von Anzeigen wurde den Zeitungen untersagt, das heißt die Annoncen mussten zunächst in den Intelligenzblättern erscheinen. Zur Sicherung des Absatzes wurde der Bezugszwang für bestimmte Personengruppen und Institutionen eingeführt. Dieser Intelligenzzwang wurde erst 1811, das staatliche Anzeigenmonopol in Preußen erst nach 1848 aufgehoben. Erst seitdem konnte das Anzeigenwesen zu einem ökonomischen Pfeiler des Pressewesens werden. Die Rechtmäßigkeit der staatlichen Aufsicht über das Pressewesen war im 17. Jhdt. unbestritten, Belege hierfür finden sich in den ersten zeitungskundlichen Schriften. Begründet war die absolutistische Kommunikationspolitik des 17. und 18. Jhdts. auf der Vorstellung vom Gottesgnadentum. Dies gilt im Wesentlichen auch für den aufgeklärten Absolutismus, der keineswegs auf die Zensur verzichtete. Demgegenüber bedeutete das in aufklärerischen Geist formulierte Zensuredikts Josephs II. von Österreich 1781 einen Fortschritt zum Garantiegesetz. Erstelldatum 01.06.2005 08:59:00 4 WILKE, Jürgen: Bedeuutng und Gegenstand der Medienpolitik Erste Gewährleistungen der Pressefreiheit Indem die Aufklärung des 18. Jhdts. die Denk- und Meinungsfreiheit als unveräußerliche grundrechte des Menschen deklariert wurden, entzog sie der absolutistischen Kommunikationspolitik ideologisch den Boden. Allerdings erwiesen sich Deutschland und Österreich als „verspätete“ Nationen, denn die Gewährung der Pressefreiheit nahm bereits 1695 mit dem Licensing Act ihren Ausgang in England. Die Virginia Bill of Rights von 1776 nannte die „Freiheit der Presse […] eines der großen Bollwerke der Freiheit“ und durch das First Amendment von 1791 wurde die Pressefreiheit Bestandteil der Verfassung der Vereinigten Staaten. Die französische Erklärung der menschen- und Bürgerrechte von 1789 umfasste ebenfalls die Meinungs- und Pressefreiheit. Demgegenüber war Pressefreiheit im deutschsprachigen Raum im späten 18. Jhdt. noch ein Schlagwort des politischen Kampfes, in dem das durch wirtschaftlichen Erfolg und kulturelle Leistungen erstarkte Bürgertum einen Anspruch auf politische Beteiligung verfocht. Zwischen Französischer Revolution und Märzrevolution Nachdem schon die französische Revolution die deutschen Herrscher zur Erneuerung zum Teil bereits gelockerter Zensurbestimmungen veranlasst hatte, lernte man durch Napoleon ein Überwachungssystem kennen, „das von unerhörter Gewalttätigkeit und unübertroffenem Raffinement war“. Lange bevor 1810 in Frankreich die Zensur wieder offiziell eingeführt wurde, hatte Napoleon sein System der Medienpolitik entwickelt, das durch das Prinzip größtmöglicher Zentralisierung und Überschaubarkeit bestimmt war. Die Zahl der Zeitungen wurde so vermindert, dass in jedem Departement des Kaiserreichs nur noch ein Blatt bestehen durfte. Die übrig gebliebenen Zeitungen hatten sich zudem am Pariser Moniteuer als dem kaiserlichen Staatsorgan zu orientieren. Nur was dort bereits veröffentlich war, durfte nachgedruckt werden. Die Niederwerfung der napoleonischen Herrschaft in den Befreiungskriegen hatte nicht nur Kabinetts- sondern auch kommunikationspolitische Folgen. Der Anspruch auf weitergehende politische Mitsprache ließ sich nicht mehr abweisen und fand Ausdruck beispielsweise in der Wiener Bundesakte von 1815, die Verfügungen über die Pressefreiheit in Aussicht stellte. Vorher sollte jedoch eine Übersicht über die in den verschiedenen Bundesstaaten geltenden Erstelldatum 01.06.2005 08:59:00 5 WILKE, Jürgen: Bedeuutng und Gegenstand der Medienpolitik Regelungen von 1818 erfolgen. Diese zeigte, dass bereits in einem Drittel der Bundesstaaten das Prinzip nachträglicher presserechtlicher Verantwortung in Kraft war (Justizsystem), in zwei Dritteln noch das Prinzip präventiver Zensur (Polizeisystem). Aber zu weiteren Schritten kam es wegen der Entwicklung, die zu den Karlsbader Beschlüssen führten nicht mehr. Die Karlsbader Beschlüsse1 vom September 1819 waren das Werk der Kommunikationspolitik des österreichischen Hofes. Das gesamte Tagesschrifttum wurde er Vorzensur unterworfen. Verstöße gegen die Zensurregelungen waren für den Redakteur mit einem Berufsverbot für fünf Jahre verbunden. Entscheidend war, dass die einzelnen Bundesstaaten den übrigen Mitgliedern des Deutschen Bundes gegenüber verantwortlich waren für die in ihrem Land begangenen Pressevergehen. Die zunächst bis 1824 befristeten Beschlüsse wurden später verlängert und 1832 durch die Wiener „Zehn Artikel“ noch verschärft. Untersagt wurden die Bildung politischer Gruppen und Parteien, das öffentliche Reden über Fragen des Staates und der Verfassung, das nicht autorisierte Aufstecken von Fahnen und Flaggen und auch der freie Import deutschsprachiger Schriften aus dem Ausland. Der Vormärz (1819-1848) war einerseits geprägt durch das Bemühen um Durchsetzung und Perfektionierung des obrigkeitsstaatlichen Presszwangs einerseits, andererseits aber auch durch den unablässigen Kampf um Kommunikationsfreiheit (Hambacher Fest 18322). Erst die 1 Die Karlsbader Beschlüsse waren das Resultat der Karlsbader Konferenz vom 6. bis 31. August 1819 und hatten Maßnahmen zur Überwachung und Bekämpfung liberaler und nationaler Bestrebungen im Deutschland des 19. Jahrhunderts zum Gegenstand. Die Karlsbader Beschlüsse entstanden unter dem Einfluss des damaligen österreichischen Staatskanzlers Metternich. Anlass für die Karlsbader Beschlüsse war die Befürchtung, insbesondere Metternichs, die restaurativen politischen Tendenzen der nachnapoleonischen Zeit in der Öffentlichkeit kritisiert zu sehen. Auslöser und Rechtfertigung für die Karlsbader Beschlüsse war die Ermordung des Schriftstellers und russischen Generalkonsuls August von Kotzebue am 23. März 1819 durch den Studenten und Burschenschafter Karl Ludwig Sand. Die Karlsbader Beschlüsse wurden am 20. September 1819 vom Bundestag in Frankfurt einstimmig bestätigt, obwohl sie tief in die Rechte der Einzelstaaten des Deutschen Bundes eingriffen, und für das Gebiet des Deutschen Bundes in Kraft gesetzt. Sie hatten folgenden Inhalt: Verbot der Burschenschaften, Überwachung der Universitäten, Zensur der Presse, Entlassung liberaler und national gesinnter Professoren und bestanden aus den vier Gesetzen: (Exekutionsordnung, Universitätsgesetz, Preßgesetz und Untersuchungsgesetz) Die Karlsbader Beschlüsse griffen nicht nur in die Rechte der Gliedstaaten ein, sondern auch in die unabhängige akademische Gerichtsbarkeit (mit universitätsinternem Gericht, Syndikus, Aktuar und Gerichtsdiener sowie Zuständigkeit für Stuben- und Stadtarrest und Kriminalsachen), die teilweise Jahrhunderte bestanden hatte. Eine wesentliche Qualität der Beschlüsse besteht darin, dass der reaktionäre Staat liberale und nationale Ideen als Volksverhetzung begriff und die Träger dieser Ideen als Demagogen verfolgte. Diese Demagogenverfolgung fand besonders intensiv in Preussen statt. Betroffen durch Verfolgung und Inhaftierung waren z.B. Ernst Moritz Arndt, Friedrich Ludwig Jahn (Turnvater Jahn), Heinrich Hoffmann von Fallersleben, Karl Theodor Welcker und Friedrich Gottlieb Welcker. In der Folge des Hambacher Festes wurde die Demagogenverfolgung 1832 noch einmal erneuert. Erst mit der Revolution 1848 wurden die Karlsbader Beschlüsse wieder abgeschafft. 2 Das Hambacher Fest fand zwischen dem 27. und 30. Mai 1832 in der Pfalz auf dem Hambacher Schloss statt. Es hatte seine Wurzeln in der Unzufriedenheit der pfälzischen Bevölkerung mit der bayerischen Verwaltung und gilt als Höhepunkt frühliberaler bürgerlicher Opposition in Restauration und Vormärz. Die Pfalz gehörte seit 1797 zur Französischen Republik und orientierte sich daher an den Ideen der Französischen Revolution. 1816 wurde die Pfalz nach dem Wiener Kongress dem Königreich Bayern zugeteilt und unter bayerische Verwaltung gestellt. Dabei wurden die Rechte der Bevölkerung massiv eingeschränkt. Im Zuge der französischen Julirevolution von 1830 bildete sich auch außerhalb der Pfalz eine größere Bewegung, die mit ihren ursprünglich aus der Französischen Revolution stammenden Ideen von nationaler Einheit und Demokratie in Opposition zu den tatsächlichen Machtverhältnissen stand. Das Hambacher Fest stellte einen Höhepunkt dieser Bewegung dar. 1830 wurden die Rechte der Pfälzer Bevölkerung noch weiter eingeschränkt und eine strenge Zensur eingeführt. Als Reaktion auf die Zensur und das Druckverbot gründeten die Publizisten Philipp Jakob Siebenpfeiffer und Johann Georg August Wirth Anfang Februar 1832 den "Preß- und Vaterlandsverein". Dieser Kreis organisierte am 27. Mai 1832 ein "Volksfest" - politische Kundgebungen waren von der bayerischen Obrigkeit verboten worden -, das Erstelldatum 01.06.2005 08:59:00 6 WILKE, Jürgen: Bedeuutng und Gegenstand der Medienpolitik Märzrevolution 1848 brachte in Deutschland das Ende der staatlichen Zensur. Fortan konzentrierte sich medienpolitisches Handeln darauf, neue Formen unmittelbarer Einflussnahme zu finden. Pressegeschichtlich verschoben sich die Voraussetzungen der Medienpolitik sowohl furch das Aufkommen der politisch standpunktgebundenen kämpferischen Parteipresse wie durch die Entstehung der Massenpresse im Generalanzeigertyp, die zwar unpolitisch war, aber eine bis dahin nicht gekannte reichweite erzielt. Der Revolution von 1848 folgte ein Rückfall in vormärzliche Methoden, die versuchten, die gerade errungene Pressefreiheit wieder einzuschränken. Die in den 1850er Jahren in Österreich und Preußen erlassenen Pressegesetze enthielten erneut präventive oder repressive Bestimmungen. Über Verordnungen zum Impressionszwang, zur Berufung eines verantwortlichen Redakteurs und zur Entrichtung von Pflichtexemplaren hinaus wurde abermals eine Konzessions- und Kautionspflicht eingeführt. So konnte zB. die Post die Beförderung von Presseorganen ablehnen, so dass die Entziehung des Postdebits zu einem häufig benutzten Mittel amtlicher Pressepolitik wurde. Der schon im Vormärz bekannte Zeitungsstempel3 wurde wieder eingeführt. Aktive Pressepolitik durch Bismarck Otto von Bismarck (1815-1898) betrieb als preußischer Ministerpräsident und später als Reichskanzler eine facettenreiche, aktive Pressepolitik. Ausschlaggebend dafür war, dass ihm lange Zeit eine überwiegend oppositionelle presse entgegenstand, was ihn befürchten ließ, dass weitere Lockerungen der Pressefreiheit die staatliche Autorität erschüttern würden. Er machte sich nicht nur die oben beschriebenen gesetzlichen Regelungen zu Nutze, sondern ließ unliebsame Organe überdies auch gerichtlich verfolgen, beschlagnahmen und nach Möglichkeit verbieten. Einen Höhepunkt stellte die Presseordonanz von 1863 darf, die die Verwarnung von Zeitungen mit anschließendem Verbot für den Fall einer „fortlaufenden gefährlichen Gesamthaltung“ vorsah. Die auf dem Hambacher Schlossberg statt fand. Die Hauptforderungen waren Freiheit, Bürgerrechte und nationale Einheit. Auf dem Hambacher Fest wurden von Johann Philipp Abresch zum ersten Mal die Farben Schwarz-Rot-Gold, die später zu den deutschen Nationalfarben wurden, verwendet. Unter diesen Farben sollte ein freies und föderatives Deutschland entstehen, das dem demokratischen Grundgedanken verpflichtet sein und als Gegengewicht zur Heiligen Allianz Russlands, Österreichs und Preußens stehen sollte. Am 28. Mai 1832, dem zweiten Tag des Hambacher Fests, trafen sich im Neustädter Schießhaus führende deutsche Demokraten und Liberale, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Während die Journalisten Wirth und Siebenpfeiffer den weiteren Aufbau von Oppositionsstrukturen vorschlugen, plädierten die anwesenden Burschenschaftler für die sofortige Bildung einer provisorischen Regierung und den Beginn des bewaffneten Aufstands zu einem festen Termin. Der schlecht vorbereitete Versuch einiger Burschenschaftler, durch den Frankfurter Wachensturm von der Hambacher Bewegung zur bewaffneten Revolution überzugehen, scheiterte 1833 kläglich. In der Folge des Festes und vermehrt nach dem Frankfurter Attentat reagierte der Deutsche Bund in den Jahren 1832 bis 1834 mit Repressionsmaßnahmen. Demokraten und Liberale wurden verhaftet und die Versammlungs- und Pressefreiheit noch weiter eingeschränkt. Mit diesen reaktionären Beschlüssen wurde die republikanische Bewegung vorerst wieder zum Erliegen gebracht. 3 Zeitungen durften nur auf gestempeltem Papier gedruckt werden, für as wiederum Abgaben zu errichten waren. Die Besteuerung der Zeitungen richtete sich nach der Fläche des bedruckten Papiers. Erstelldatum 01.06.2005 08:59:00 7 WILKE, Jürgen: Bedeuutng und Gegenstand der Medienpolitik Konzession sollte entzogen werden können, wenn ein Verleger, Redakteur oder Mitarbeiter einer Zeitung gerichtlich verurteilt war. Angesichts der noch begrenzten gesetzlichen Möglichkeiten zur Reglementierung der Presse in der konstitutionellen Ära verlagerten sich die pressepolitischen Aktivitäten zum Großteil auf Bemühungen, die Presse inhaltlich zu beeinflussen. Zum Aufbau eines amtlichen Presseapparates gehört die Wiederbegründung eines bereits im Vormärz bestehenden, 1848 aber aufgelösten Literarischen Bureaus, das zunehmend die Aufgaben eines Pressedezernats übernahm. Es informierte die Regierungsstellen über die öffentliche Meinungsbildung und war zuständig für die Herausgabe der „Povinzial-Korrespondenz“, die insbesondere die Kreisblätter mit gouvernemental inspirierten Artikeln versorgen sollte. Ein Zirkular von 1863 versuchte Zeitungen zum Abdruck von Regierungsanzeigen zu zwingen. Hinzu kamen weitere Bemühungen zur Schaffung einer im engeren Sinne „offiziösen Presse“, und durch das 1848 gegründete Wolffsche Telegraphenbüro (die erste Nachrichtenagentur Deutschlands), das 1865 einen halbamtlichen Charakter annahm, bot sich die Möglichkeit unmittelbarer Einflussnahme. Hinzu kam der Versuch der Einflussnahme auf ausländische Redaktionen.4 Eine Verkürzung des Spielraums der amtlichen Pressepolitik brachte erst das Reichspressegesetz von 1874. Es löste die Landespressegesetze ab und hob die nach Landesrecht bestehenden Beschränkungen der Pressefreiheit auf. Das Gesetz beseitigte den Konzessions- und Kautionszwang, die Möglichkeit richterlichen Konzessionsentzugs sowie die fiskalische Sonderbesteuerung der Presse. Richterliche und insbesondere polizeiliche Beschlagnahmen wurden auf wenige, im Gesetz selbst festgelegte Fälle begrenzt. Allerdings bleiben die für Zeiten von Krieg, Kriegsgefahr und inneren Unruhen die in Bezug auf die Presse bestehenden besonderen gesetzlichen Bestimmungen in Kraft. Das Reichspressegesetz wurde erst 1966 durch die in Kraft getretenen Landespressegesetze der Bundesrepublik abgelöst. Medienpolitik als Diskussion Seit der Zeit des Vormärz hatte sich eine kaum mehr abreißende Debatte um die Ordnungsprinzipien gesellschaftlicher Kommunikation entwickelt, die zahlreiche Reformentwürfe für das Medienwesen hervorbrachte und bis in die Gegenwart anhält. 1837 4 vgl. hierzu: GIETL, Petronella: Erstelldatum 01.06.2005 08:59:00 WILKE, Jürgen: Bedeuutng und Gegenstand der Medienpolitik 8 entwarf F. A. Löffler ein Konzept eine Pressekontrolle, deren „lückenlose Systematik im deutschen Vormärz ohne Gegenstück ist“ und totalitäre Lösungen vorwegnimmt, wie sie erst im 20. Jhdt. auch praktisch vorwirklicht wurden. Aus den 1940er Jahren stammen zudem die ersten Ansätze der von Karl Marx ausgehenden sozialistischen Pressepolitik. Die eigentlichen Gefahren erblickte Marx in der zunehmenden Kommerzialisierung der Presse („Die erste Freiheit der Presse besteht darin, kein Gewerbe zu sein“). Handelte es sich in der kommunikations- und medienpolitischen Debatte lange Zeit in der Regel um individuelle Stellungnahmen von Journalisten, Literaten, Gelehrten oder Politikern, so wurde dieses Feld seit der zweiten Hälfte des 19. Jhdts. zunehmend auch zu einer Sache des kollektiven Interessen von Organisationen und Verbänden. Dazu gehören auch die sich nach 1848 allmählich etablierenden politischen Parteien oder auch der 1894 in Leipzig gegründete Verein deutscher Zeitungsverleger. . I. WEGE DER MEDIENPOLITIK IM 20. JAHRHUNDERT Mit dem 20. Jhdt. stellten sich neben traditionsreichen vielfach neue Problemkonstellationen. Welche Wege wurden beschritten und was lehrt die historische Erfahrung? Pressekontrolle im Ersten Weltkrieg Bei Ausbruch des Ersten Weltkriegs 1914 stellte sich nicht nur das Problem des in der wilhelminischen Ära mangelhaft koordinierten amtlichen Presseapparats, sondern das Ereignis selbst besaß weit reichende politische Konsequenzen. Er machte die Entwicklungen der deutschen Presse in doppelter Hinsicht rückgängig. Die durch das Reichspressegesetz von 1874 verbürgte Pressefreiheit wurde völlig beseitigt und durch eine Militärzensur ersetzt. Ferner geriet der Inhalt der Zeitungen unter den uniformierenden Einfluss der staatlichen Pressepolitik, die sich am deutlichsten in den Berliner Pressekonferenzen ausrückte. Für das gesamte Reichsgebiet wurde das preußische Gesetz über den Belagerungszustand von 1851 wirksam, das die Suspension des Rechts auf freie Meinungsäußerung vorsah. Das im Erstelldatum 01.06.2005 08:59:00 9 WILKE, Jürgen: Bedeuutng und Gegenstand der Medienpolitik Reichspressegesetz enthaltene Verbot von Veröffentlichungen über Truppenbewegungen wurde 1914 durch einen 26 Punkte umfassenden Katalog von Vorgängen erweitert, über die nicht berichtet werden durfte. Grundsätzlich durfte nur das unveränderte Material des Wolffschen Telegraphen-Bureaus verwendet werden. Dass sich Zensur und Presseanweisungen nicht nur auf die militärische Berichterstattung erstreckten, sondern auch auf den redaktionellen Teil (insbesondere die Politik) und sogar auf den Anzeigenteil ausweiteten, machte es der Presse schwer, sich der Gleichschaltung zu entziehen. Zwischen Freiheit und Notverordnung: Die Weimarer Republik In den Wirren der Revolutionszeit nach der militärischen Niederlage Deutschlands 1918 kam es zu häufig unkoordinierten Aktionen, die auf politische Veränderungen des Mediensystems abzielten. Art. 118 der Weimarer Reichsverfassung sprach zwar von einem Zensurverbot aus und gewährte die Meinungsfreiheit, enthielt aber keinen institutionellen Schutz der Presse. Vor allem aber Art. 48, der ein Notverordnungsrecht des Reichspräsidenten vorsah und die Grundrechte zur Disposition des Gesetzgebers stellte, schuf von Beginn an die Voraussetzungen für neuerliche obrigkeitliche Eingriffe in die Entfaltung der Publizistik. Die ständige Bedrohung der labilen Weimarer Republik durch Gegner von rechts und von links führte 1922 zum ersten Republikschutzgesetz, das bestimmte, gegen die Republik gerichtete Handlungen unter Strafe stellte und, sofern diese durch Druckschriften und Periodika begangen wurden, auf einen gewisse Zeit deren Verbot ermöglichte. 1931 und 1932 wurden zusätzliche Notverordnungen erlassen. Indem das Strafgesetzbuch um den § 86 bereichert wurde, nach dem Gegenstände, die zum Hochverrat gebraucht oder bestimmt waren, eingezogen werden konnten, wurde die Beschlagnahme von Druckmaschinen wieder ermöglicht. Das Feld der Medienpolitik weitet sich aus: Der Film als „neues Medium“ Wie die Weimarer Verfassung vorsah, sollten für das Lichtspielwesen besondere gesetzliche Regelungen getroffen werden. Damit wurde der Film ordnungspolitisch in den Zuständigkeitsbereich des Staates einbezogen. Die faktisch bereits eingeleitete Zentralisierung der Erstelldatum 01.06.2005 08:59:00 WILKE, Jürgen: Bedeuutng und Gegenstand der Medienpolitik 10 Filmkontrolle wurde durch das Reichslichtspielgesetz von 1920 sanktioniert. Eingerichtet wurden zwei Prüfstellen in Berlin und München sowie als Rechtsmittelinstanz eine Prüfstelle in Berlin. Die Grundsätze der Filmprüfung bildeten lebenswichtige Interessen des Staates, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Verletzung des religiösen Empfindens, sittliche Ordnung und die Schädigung des Ansehens Deutschlands und seiner Beziehungen zum Ausland. Es gab auch fiskalische Maßnahmen wie die Erhebung einer Vergnügungssteuer. 1917 kam es zur Gründung des Bild- und Filmamtes (BUFA) und der Universum Film Aktien Gesellschaft (UFA). Das Feld der Medienpolitik weitet sich aus: Der Rundfunk als „neues Medium“ Die Organisation des Rundfunks vollzog sich in den 1920er Jahren unmittelbar in staatlicher Zuständigkeit. Die rechtliche Grundlage dafür bildete die Fernmeldehoheit des Reiches, die in der Reichsverfassung von 1971 begründet und im Telegraphengesetz von 1892 bestätigt worden war und in einer Novelle aus dem Jahr 1908 auch auf die drahtlose Nachrichtenübermittlung ausgedehnt wurde. Bestimmt wurde die Entwicklung des deutschen Rundfunks in den zwanziger Jahren durch den versuch, das neue Medium auf dem Verordnungswege unter Umgehung der parlamentarischen Instanzen einzuführen. Kennzeichnend für die Pläne Hans Bedrows (Ministerialdirektor im Reichspostministerium, Leitung der Reichsfunkbetriebesverwaltung) war neben der Idee eines „unpolitischen“, dem Tageskampf der Parteien enthobenen Rundfunks der Gedanke der regionalen Dezentralisierung. Bevor 1923 der Sendebetrieb aufgenommen werden konnte, kam es zum Konflikt zwischen dem bis dahin in der Sache führenden Reichpostministerium und dem Reichsinnenministerium, das sich für eine politische Lösung stark machte. Als Kompromiss wurde ein vertrag geschlossen: Tagesneuigkeiten und politische Sendungen sollten von der Programmgesellschaft „Buch und Presse“, später „Drahtloser Dienst“ (Dradag) getragen werden, die das Reichsinnenministerium favorisierte. Die musikalischen und literarischen Darbietungen Erstelldatum 01.06.2005 08:59:00 WILKE, Jürgen: Bedeuutng und Gegenstand der Medienpolitik 11 fielen der Gesellschaft „Deutsche Stunde“ zu, der das Reichspostministerium anfänglich die alleinige Konzession hätte erteilen wollen. 1924 wurden acht regionale Sendegesellschaften gegründet, die Reichspost beheilt die organisatorische und wirtschaftliche Kontrolle. Die endgültige Ereilung von Konzessionen an die Sendegesellschaften war davon abhängig, dass die mit den Ausschüssen des Reichsrates vereinbarten „Richtlinien für den Nachrichten und Vortragsdienst“ und die „Geschäftsordnungen für die politischen Überwachungsausschüsse und Kulturbeiräte“ anerkannt wurden. Schließlich bestimmte das Reich auch die Nachrichtenstelle. Nur die von ihr verbreiteten Nachrichten durften von den Gesellschaften ausgestrahlt werden, Wenn auch mit dem recht der Auswahl und Kürzung. Im Großen und Ganzen bliebt die Organisation des Rundfunks einem staatspublizistischen Modell verhaltet, auch wenn die volle Verstaatlichung des Rundfunks erst 1932 durch die Regierung des Kanzlers Franz von Papen erfolgte und dem totalitären Zugriff des Dritten Reiches den Weg bereitete. Kontrolle der Medien im Dritten Reich Der Nationalsozialismus besaß für seine Kommunikationspolitik eine auf die totale Durchdringung der Öffentlichkeit zielende ideologische Grundlage. Im ersten Jahr der nationalsozialistischen Machtergreifung wurden die entscheidenden Maßnahmen getroffen um die Massenmedien dem System zu unterwerfen. 1933 wurde das Reichministerium für Volksaufklärung und Propaganda unter Joseph Goebbels geschaffen. Ihm wurde die Aufsicht über das gesamte Kulturwesen zugeordnet. In der zur Reichskulturkammer gehörigen Reichspressekammer wurden dreizehn Standes- und Berufsverbände des Pressewesens organisatorisch zusammengefasst. Entsprechende Kammern mit Zwangsmitgliedschaft wurden auch für die Medien Rundfunk und Film sowie für die Bereiche Schrifttum, Theater, Musik und bildende Künste eingerichtet. Das Schriftleitergesetz von 1933 schränkte den Zugang zum Journalistenberuf ein, so war die Eintragung in einen Berufsliste notwendig, die verweigert werden konnte, wenn der Antragsteller nicht arischer Abstammung oder politisch unzuverlässig war. Erstelldatum 01.06.2005 08:59:00 12 WILKE, Jürgen: Bedeuutng und Gegenstand der Medienpolitik Hinzu km die Entwicklung eines Systems inhaltlicher Presselenkung. Von Journalisten organisierte Pressekonferenzen wurden abgeschafft und durch Pressekonferenzen, zu denen die Reichsregierung Journalisten nur nach Prüfung zuließ und auf denen sie ihre Presseanweisungen, Tagesparolen und Sprachregelungen zur Nachrichtengebung und Kommentierung erließ. Gleichzeitig wurde eine wirtschaftliche und organisatorische Inbesitznahme des Pressewesens betrieben. Durch Enteignung, Aufkauf, Schließung von Zeitungsverlagen, durch Verfügungen zur Beseitigung ungesunden Wettbewerbs und Skandalpresse gelang es in mehreren Wellen, die privateigene Presse ins Eigentum der Partei zu überführen. Bald schon hatte man auch das Wolffsche Telegraphen Bureau und der Telegraphen Union zum Deutschen Nachrichtenbüro (DNB) vereinigt und verstaatlicht. Zum Teil kam es zu einem Lenkungswirrwarr mit Rivalitäten und Kompetenzstreitigkeiten. Am einfachsten gestaltete sich die Übernahme des Rundfunks, da die staatliche Gleichschaltung hier bereits vorbereitet war. Hitler und Goebbels hatten die propagandistischen Möglichkeiten des Rundfunks erkannt und unter Staatsaufsicht gestellt, die parlamentarische Kontrolle wurde abgeschafft. Die einzelnen Rundfunkgesellschaften wurden aufgelöst. Durch den „Volksempfänger“ wurde die Verbreitung des Rundfunks gesteigert. Ein starkes medienpolitisches Interesse fand bei den Nationalsozialisten auch der Film. Die Reichsfilmkammer wurde bereits 1933 eingesetzt und später der Reichskulturkammer eingegliedert. Über die Filmkreditbank versuchte man ökonomisch auf die Filmproduktion Einfluss zu nehmen. Das Lichtspielgesetz von 1934 sollte nicht nur helfen, das Überangebot an ausländischen Filmen abzubauen, sondern es wurde die Freigabe des fertigen Films durch die zentrale Prüfstelle in Berlin notwendig. 1942 wurde das Filmwesen in der UFA-Film AG (UFI), in der alle wichtigen Filmen in der Hand des Staates vereinigt wurden, zentralisiert. Die Medienpolitik der alliierten Besatzungsmächte Nah dem Zusammenbruch Deutschlands lag die Aufsicht über die Massenmedien und damit die medienpolitische Kompetenz bei den alliierten Besatzungsmächten. Sie schufen in Deutschland wesentliche strukturelle Voraussetzungen für alle Medien, wobei die Entwicklungen in der sowjetischen Besatzungszone bald einen anderen Verlauf nahmen als in den Zonen der Westmächte. Hier ging man nach einer Phase der von den Besatzungsmächten unmittelbar Erstelldatum 01.06.2005 08:59:00 13 WILKE, Jürgen: Bedeuutng und Gegenstand der Medienpolitik herausgegeben Militärzeitungen dazu über, in unterschiedlicher Form Lizenzeitungen zuzulassen. 1949 wurde die alliierte Pressekontrolle aufgehoben, was zu einem sprunghaften Anstieg der Zeitungstitel führte, weil die so genannten „Alt-Verleger“, die bisher von der Lizenzierung ausgeschlossen waren, zurückkehren wollten. Allerdings konnten sie den Vorsprung der Lizenzzeitungen kaum mehr aufholen, so dass sich jene Disproportionen im bundesdeutschen Zeitungswesen herausbildeten, die die Ursache für die seit Mitte der 1950er Jahre einsetzende Pressekonzentration waren. Nicht weniger tiefgreifend war die Neubegründung des Rundfunksystems. Das Vorbild lag in der Konstruktion der BBC in England und es wurde vorgesehen, den Rundfunk in die Hand der Allgemeinheit zu geben. Die Verantwortung für den Rundfunk sollte möglichst breit gestreut werden und dadurch einen Machtmissbrauch ausschließen. Entsprechend wurde in den 1948/49 unter maßgeblichem Einfluss der alliierten Besatzungsmächte gegründeten Anstalten bayrischer Rundfunk, Hessischer Rundfunk, Radio Bremen und Süddeutscher Rundfunk den gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen eine starke Stellung in den Kontrollgremien eingeräumt. Gleichzeitig wurde die Mitwirkung der staatlichen Organe begrenzt. Je mehr jedoch der alliierte Einfluss nachließ, desto gewichtiger wurde der Anteil der politisch-parlamentarischen Kräfte in den Aufsichtsorganen. 1945 wurde auch das Filmwesen in Deutschland der alliierten Kontrolle unterstellt. Wer vor 1945 in leitender Stellung im Filmwesen gearbeitet hatte, erhielt keine Lizenz zur Filmproduktion. Bedingt durch das wirtschaftliche Eigeninteresse der Besatzungsmächte wurde der deutsche Markt von ausländischen Filmen, insbesondere aus den USA geradezu überflutet. Erstelldatum 01.06.2005 08:59:00