Handout zu Kapitel 5

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Hand-out zum UTB-Lehrbuch „Europäische Integration“ von Hans Adam und Peter Mayer (ISBN 978-3-8252-4110-0)
Wiederholungsfragen zu Kapitel 5
„ Wettbewerb und Wettbewerbspolitik in der Europäischen Union“
 Hinweis: Jeweils eine der genannten Antwortalternativen ist korrekt.
1. Auf einem Markt lautet die (inverse) Nachfragefunktion nach einem Gut: P = 10 – 0,5 X
(mit P = Preis, X = Menge). Für die Kostenfunktion gilt: K = 2 + 0,5 X2. Überprüfen Sie
die folgenden Feststellungen. Ein Monopolist mit dem Ziel der Gewinnmaximierung wird
als Preis-Mengen-Kombination wählen
a. P = 4,5; X = 11.
b. P = 6; X = 8.
c. P = 7,5; X = 5.
2. Auf einem Markt lautet die (inverse) Nachfragefunktion nach einem Gut: P = 10 – 0,5 X
(mit P = Preis, X = Menge). Für die Kostenfunktion gilt: K = 2 + 0,5 X2. Der
Monopolgrad von Lerner beträgt 1/3
a. Richtig.
b. Falsch.
3. Auf einem Markt lautet die (inverse) Nachfragefunktion nach einem Gut: P = 10 – 0,5 X
(mit P = Preis, X = Menge). Für die Kostenfunktion gilt: K = 2 + 0,5 X2. Bei
vollkommener Konkurrenz ergäbe sich unter sonst gleichen Umständen die PreisMengen-Kombination
a. P = 6,33; X = 7,33.
b. P = 6,5; X = 7.
c. P = 6,66; X = 6,66.
4.
Auf einem Markt lautet die (inverse) Nachfragefunktion nach einem Gut: P = 10 – 0,5 X
(mit P = Preis, X = Menge). Für die Kostenfunktion gilt: K = 2 + 0,5 X2. Gegenüber
dem vollkommenen Wettbewerb vermindert sich die soziale Wohlfahrt im Fall des
Monopols um einen Betrag von
a. 75/36.
b. 100/36.
c. 175/36.
5. Das Leitbild des vollkommenen Marktes besagt,
a. dass der Markt stets vollkommen ist.
b. dass die Wettbewerbspolitik die Bedingungen eines vollkommenen
Marktes anstreben sollte.
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6. Das Leitbild des funktionsfähigen Wettbewerbs besagt, dass
a. Der Markt stets funktionsfähig ist.
b. Die Wettbewerbsbehörde funktionsfähig sein muss.
c. Der Wettbewerb funktionsfähig sein muss.
7. Das Konzept der „Sozialen Marktwirtschaft“ in Deutschland beruht auf einer klaren
Aussage,
a. Dass Wettbewerbsbehörden den Wettbewerb schützen müssen.
b. Dass Wettbewerbsbehörden im Grunde verzichtbar sind, wenn das Vertrauen in
die Unternehmerschaft gestärkt wird.
8. Die folgenden Wirtschaftswissenschaftler gelten als Vertreter der deutschen „Sozialen
Marktwirtschaft“
a. Gary Becker, Michael Kramer.
b. Hans Morgenthau, Paula Kissinger.
c. Alfred Müller-Armack, Ludwig Erhard.
9. Die Chicago School des Wettbewerbs
a. Betont die Vorteile der Monopole.
b. Abstrahiert von den Konzentrationsprozessen.
c. Betont, dass häufig auch Monopole durch potentiellen Wettbewerb zu
angemessenem Verhalten gezwungen werden.
10. Für die EU-Wettbewerbspolitik ist grundsätzlich
a. Die Kommission für Wettbewerb zuständig.
b. Die Kommission für den Binnenmarkt zuständig.
c. Die Kommission für Kartellstrafen zuständig.
11. Die Ausnutzung einer beherrschenden Stellung gilt in der EU als legitim, da
Größenvorteile im internationalen Wettbewerb grundsätzlich wichtig sind.
a. Richtig.
b. Falsch.
12. Kartellstrafen können dann vermindert werden, wenn ein Unternehmen die
Kronzeugenregelung in Anspruch nimmt.
a. Richtig.
b. Falsch.
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13. Eine marktbeherrschende Stellung
a. Liegt vor, wenn ein Unternehmen mehr als 75% des Marktanteils hat.
b. Liegt vor, wenn ein Unternehmen mehr als 50% des Marktanteils hat.
c. Ist nicht präzise definiert und muss im konkreten Kontext entschieden werden.
14. Fusionen sind in der EU
a. nicht genehmigungspflichtig.
b. Ab einer gewissen Größe anzumelden und können unter bestimmten Umständen
untersagt werden.
15. Ein Instrument zur Messung der Konzentration ist der Herfindahl-Hirschman-Index.
Kalkulieren Sie den Herfindahl-Hirschman-Index für dieses Fallbeispiel. Dieser beträgt
a. 1.500.
b. 1.000.
c. 1.700.
Unternehmen
Marktanteil
1
2
3
4
5
6
7
25
20
15
15
10
10
5
16. Nach einem Zusammenschluss des zweit- und drittgrößten Unternehmens beträgt der
Index
a. 2.000.
b. 2.100.
c. 2.300.
17. Der Konzentrationsindex CR 3 beträgt
a. 0,6.
b. 1/0,6.
c. 0,62.
18. Der Cournotsche Punkt beschreibt die umsatzmaximierende Menge des Monopolisten.
a. Richtig.
b. Falsch.
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19. Öffentliche Güter liegen dann vor, wenn
a. Das Ausschlussprinzip gilt, nicht aber das Rivalitätsprinzip.
b. Das Rivalitätsprinzip gilt, nicht aber das Ausschlussprinzip.
c. Sowohl das Ausschluss- als auch das Rivalitätsprinzip nicht erfüllt ist.
20. „Workable Competition“ beschreibt ein Leitbild, welches
a. Die Marktform des vollständigen Wettbewerbs als Grundbedingung für gute
Marktergebnisse sieht.
b. Die Bewertung des Marktes am Ergebnis des Wettbewerbs festmacht.
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 Übersicht Lösungen
Aufgabe
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Lösung
c
a
c
a
b
c
a
c
c
a
Aufgabe
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
Lösung
b
a
c
b
c
c
a
b
c
b
 Das Lehrbuch
Hans Adam, Peter Mayer
Europäische Integration
Einführung für Ökonomen
2014, 289 Seiten, 24,99 €
ISBN 978-3-8252-4110-0
© UVK Verlagsgesellschaft mbH mit UVK Lucius
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