Tenue-Werbung

Werbung
 Tenue-Werbung
Antrag um Bewilligung für das Tragen von Werbung auf der Spielerausrüstung
Clubname:
Club-Nr:
beantragt die Bewilligung für das Tragen von Werbung auf der Spielerausrüstung, gemäss Artikel 33 WR SFV, sowie den
gültigen Ausführungsbestimmungen der Amateur-Liga.
Text der Werbung(en):
Auf dem Leibchen, vorne:
Auf dem Leibchen, hinten:
1.
1.
2.
Gesamtfläche:
Gesamtfläche:
cm2
cm2
Auf der Hose, rechts:
Auf der Hose, links:
1.
1.
Gesamtfläche:
cm2
Gesamtfläche:
cm2
Auf dem Ärmel, links:
Auf dem Ärmel, rechts:
1.
1.
Gesamtfläche:
cm2
Gesamtfläche:
Gesamtfläche der Werbung auf der Spielerausrüstung:
Team:
Liga
cm2
cm2
Stärkeklasse
Tenuefarben: Leibchen
Hosen
Standart-Tenue
Ersatz-Tenue
Stulpen
Das bisherige Standart-Tenue wird das neue Ersatz-Tenue.
Bemerkung: eine Kopie in Originalgrösse ist diesem Antrag beizulegen.
Erinnerung:





Bewilligte Gesamtfläche: 1‘100 cm2
1 – 2 auf der Brust. Die Werbefläche darf 720 cm2 nicht übersteigen und / oder
1 auf dem Rücken, oberhalb der Rückennummer des Spielers. Sie darf 300cm2 nicht übersteigen;
somit bleiben für die Brustseite max. 420 cm2.
Werbung auf der Hose, vorne auf der rechten oder linken Seite, je max. 120 cm2.
Werbung auf dem Ärmel, auf der rechten oder linken Seite, je max. 70 cm2
Bewilligung/Erneuerung:


Eine Werbung gilt als bewilligt, wenn diese im Internet unter dem Club erscheint.
Die jährliche Erneuerung der Bewilligung für eine Tenue-Werbung erfolgt aufgrund der Weisung des OFV mit einem speziellen
Formular, das Anfangs Saison dem Club zugestellt wird.
Ort und Datum
Ostschweizer Fussballverband
Weinfelderstrasse 84
Postfach 1372
8580 Amriswil
Club (Stempel und rechtsgültige Unterschrift)
Telefon:
Telefax:
Email:
Web:
071 282 41 41
071 282 41 42
[email protected]
www.football.ch/ofv
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