Tenue-Werbung Antrag um Bewilligung für das Tragen von Werbung auf der Spielerausrüstung Clubname: Club-Nr: beantragt die Bewilligung für das Tragen von Werbung auf der Spielerausrüstung, gemäss Artikel 33 WR SFV, sowie den gültigen Ausführungsbestimmungen der Amateur-Liga. Text der Werbung(en): Auf dem Leibchen, vorne: Auf dem Leibchen, hinten: 1. 1. 2. Gesamtfläche: Gesamtfläche: cm2 cm2 Auf der Hose, rechts: Auf der Hose, links: 1. 1. Gesamtfläche: cm2 Gesamtfläche: cm2 Auf dem Ärmel, links: Auf dem Ärmel, rechts: 1. 1. Gesamtfläche: cm2 Gesamtfläche: Gesamtfläche der Werbung auf der Spielerausrüstung: Team: Liga cm2 cm2 Stärkeklasse Tenuefarben: Leibchen Hosen Standart-Tenue Ersatz-Tenue Stulpen Das bisherige Standart-Tenue wird das neue Ersatz-Tenue. Bemerkung: eine Kopie in Originalgrösse ist diesem Antrag beizulegen. Erinnerung: Bewilligte Gesamtfläche: 1‘100 cm2 1 – 2 auf der Brust. Die Werbefläche darf 720 cm2 nicht übersteigen und / oder 1 auf dem Rücken, oberhalb der Rückennummer des Spielers. Sie darf 300cm2 nicht übersteigen; somit bleiben für die Brustseite max. 420 cm2. Werbung auf der Hose, vorne auf der rechten oder linken Seite, je max. 120 cm2. Werbung auf dem Ärmel, auf der rechten oder linken Seite, je max. 70 cm2 Bewilligung/Erneuerung: Eine Werbung gilt als bewilligt, wenn diese im Internet unter dem Club erscheint. Die jährliche Erneuerung der Bewilligung für eine Tenue-Werbung erfolgt aufgrund der Weisung des OFV mit einem speziellen Formular, das Anfangs Saison dem Club zugestellt wird. Ort und Datum Ostschweizer Fussballverband Weinfelderstrasse 84 Postfach 1372 8580 Amriswil Club (Stempel und rechtsgültige Unterschrift) Telefon: Telefax: Email: Web: 071 282 41 41 071 282 41 42 [email protected] www.football.ch/ofv