Schweizerischer Fussballverband Ressort Mädchen- und Frauenfussball Postfach 3000 Bern 15 Association Suisse de football Service du football féminin Case postale 3000 Berne 15 Frauen Spitzenfussball Antrag um Bewilligung für das Tragen von Werbung auf der Spielausrüstung Der FC ………………………………………………………… Club-Nr.……………. beantragt die Bewilligung für das Tragen von Werbung auf der Spielausrüstung, gemäss Artikel 33 des Wettspielreglements SFV. Farben: Leibchen: ……………………………………… Hose: ……………………………………… Sutzen: ……………………………………… Text der Werbung(en): Auf dem Leibchen, vorne: Auf dem Leibchen, hinten: 1. ………………………………………… ………………………………………… 1. 2. ………………………………………… ……………………………………….... ………………………………………. ………………………………………. Gesamtfläche: …………….....cm2 Gesamtfläche: ……….…………cm2 Auf der Hose, rechts: Auf der Hose, links: ………………………………………… ………………………………………… ………………………………………. ………………………………………. Gesamtfläche: …………….……cm2 Gesamtfläche: ………………..cm2 Auf dem Ärmel, rechts: Auf dem Ärmel, links: ………………………………………… ………………………………………… ………………………………………. ………………………………………. Gesamtfläche: …………….……cm2 Gesamtfläche: ………………..cm2 Gesamtfläche der Werbung auf der Spielausrüstung: ……….cm2 Bemerkung: eine Kopie in Originalgrösse ist diesem Antrag beizulegen. Erinnerung: - Bewilligte Gesamtfläche (Leibchen, Hose, Stulpen): 1'100 cm2. - Für den Klub sind 1020 cm2 und für die betreffende Abteilung oder den Regionalverband 80 cm2 reserviert. - Zusätzlich dazu darf das registrierte Markenzeichen des Herstellers der Bekleidung je einmal auf Leibchen, Hosen, Stulpen und Torwarthandschuhen im Umfang von je höchstens 16 cm2 angebracht werden. - Werbung politischer, konfessioneller, ideologischer, diskriminierender oder anstössiger Art ist generell untersagt. Auf der Ausrüstung von Juniorenteams ist zusätzlich auch Werbung für Alkohol und Tabakwaren untersagt. Im Übrigen ist sie im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erlaubt. Ort und Datum: Der Präsident: Der Sekretär: …………………………………… …………………. ………………….