Betreffend - Hessischer Landtag

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18. Wahlperiode
HESSISCHER LANDTAG
Kleine Anfrage
der Abg. Karin Müller (Kassel) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
vom 16.01.2013
betreffend Reiseangebote ab Kassel-Calden, Folgeanfrage zu
Drucksache 18/5981
und
Antwort
des Ministers der Finanzen
Vorbemerkung der Fragestellerin:
In der Antwort auf Frage 3 der Drucksache 18/5981 hat die Landesregierung mitgeteilt, dass es keine Marketingzuschüsse von der FGK, dem Land Hessen oder irgendeiner sonstigen Gesellschaft für den genannten Reiseveranstalter gibt, an welcher das
Land Hessen beteiligt ist.
Mitarbeiter der FGK führen im Rahmen ihrer Vertriebstätigkeit, gemeinsam mit dem
genannten Reiseveranstalter, Präsentationsabende zur Vorstellung des Flughafens
Kassel-Calden und dessen Reiseprodukte in den Reisebüros durch. Die FGK plant,
im Rahmen der Bewerbung des Flughafens Kassel-Calden für diese Reiseprodukte in
den regionalen Medien zu werben.
Vorbemerkung des Ministers der Finanzen:
Die Anfrage nimmt Bezug auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 3
der Drucksache 18/5981, in der ausgeführt worden ist, dass es für den genannten Reiseveranstalter keine Marketingzuschüsse von der FGK, dem Land
Hessen oder irgendeiner sonstigen Gesellschaft, an welcher das Land Hessen
beteiligt ist, gebe.
Als "Marketingzuschüsse" sind in diesem Zusammenhang verdeckte Subventionen durch direkte oder indirekte finanzielle Zuschüsse an Reiseveranstalter
bzw. Fluggesellschaften zu verstehen, insbesondere solche, die mit den Regeln
des europäischen Beihilferechts nicht im Einklang stehen. Solche Zuschüsse
lägen vor, wenn die FGK z.B. nicht die festgelegten Gebühren und Entgelte
abrechnen oder Reiseveranstaltern bzw. Fluggesellschaften rechtswidrige
Beihilfen in Form anderer unzulässiger wirtschaftlicher Vorteile gewähren
würde. Die für einen neuen Regionalflughafen selbstverständlich notwendige
Bewerbung der bestehenden vielschichtigen Produktpalette, die in erster Linie
dazu dient, Kunden auf Angebote aufmerksam zu machen, sowie das klassische Standortmarketing fallen jedoch nicht darunter.
Daneben ist anzumerken, dass der genannte Reiseveranstalter nicht der einzige
Anbieter ist, mit dem die FGK zur Bewerbung des Flughafens und der damit
verbundenen Produktpalette Informationsabende durchführt. Eine möglichst
große Nachfrage der Produkte der Reiseveranstalter liegt im wirtschaftlichen
Interesse der FGK. Daher werden eine Bewerbung und Vermarktung der
Produkte in Zusammenarbeit mit den Reiseveranstaltern als ein zentrales Marketinginstrument angesehen. Eine Bevorzugung oder Benachteiligung eines
Partners findet nicht statt - vielmehr war der genannte Reiseveranstalter lediglich der erste Partner und wurde daher in der Antwort auf die Kleine Anfrage
18/5981 als erster genannt.
Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im
Einvernehmen mit dem Hessischen Minister für Wirtschaft, Verkehr und
Landesentwicklung wie folgt:
Eingegangen am 26. Februar 2013 · Ausgegeben am 1. März 2013
Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden
Drucksache
18/6861
26. 02. 2013
Hessischer Landtag · 18. Wahlperiode · Drucksache 18/6861
2
Frage 1.
Wie viele Präsentationsabende unter Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der FGK haben bisher stattgefunden?
Es haben seit September 2012 in Kassel zwei Veranstaltungen mit Reisebüros
stattgefunden.
Frage 2.
Wie hoch ist der zeitliche Aufwand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FGK
für die Durchführung von Präsentationsabenden inklusive Vor- und Nachbereitung?
Für die Vor- und Nachbereitung eines Präsentationsabends werden rund sieben
Stunden benötigt. Der zeitliche Aufwand für die Abendveranstaltung selbst
beträgt drei bis vier Stunden.
Frage 3.
Wie hoch sind die dafür aufgewendeten Personalkosten?
Die Personalkosten werden nicht gesondert "berechnet". Die Betreuung von
Reisebüros fällt unter die Aufgaben von Marketing und Verkauf der FGK und
erfolgt insoweit im Rahmen der normalen Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der FGK.
Frage 4.
In welchen Medien und wie oft wurde für die Reiseprodukte ab Kassel-Calden bisher
geworben?
Frage 5.
Wie hoch sind die Gesamtkosten für die geschalteten Anzeigen der Reiseprodukte?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wurde bisher in den Printmedien mit ca. 10 Anzeigen und im Radio mit
drei Spotserien geworben. Bisher hat die FGK Anzeigen für knapp 35.000 €
geschaltet. Diese Zahlen beziehen sich auf Bewerbung der Produkte aller
Reiseveranstalter.
Frage 6.
Wie hoch ist der Anteil der Kosten, die von der FGK übernommen wurden?
Diese Kosten betreffen ausschließlich die FGK.
Frage 7.
Wer bezahlt die restlichen Kosten?
Siehe Antwort zu Frage 6.
Unabhängig davon schalten die Reiseveranstalter und Fluggesellschaften selbst
Anzeigen. Darauf hat die FGK keinen Einfluss.
Frage 8.
Wie viel Personen haben bis zum jetzigen Zeitpunkt Reisen ab Kassel-Calden gebucht?
Hierzu liegen der FGK keine Zahlen vor, da die Buchung ausschließlich von
den Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern vorgenommen wird.
Frage 9.
Aus welchen Gründen hat GLS seine Paketflüge von Kassel-Calden nach Paderborn
verlegt?
Zu den Beweggründen der Firma GLS, einen angebotenen neuen Vertrag mit
der FGK über 2012 hinaus nicht anzunehmen, kann die FGK keine Auskunft
geben.
Wiesbaden, 18. Februar 2013
Dr. Thomas Schäfer
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