Einfache Lagemessungen Unter Lagemessung versteht man das Aufmessen von Punkten eines Geländes und deren Eintragung in einen Plan sowie das Einmessen von Punkten im Gelände nach einem vorliegenden Plan. Die Lage der Punkte im Gelände wird durch Längen- und Winkelmessung ermittelt und durch Fluchtstäbe oder Pflöcke gekennzeichnet. Abstecken von Punkten Unter Abstecken von Punkten im Gelände versteht man das Fluchten, das Verlängern einer Strecke und das Bestimmen von Schnittpunkten. Grundlage des Absteckens bilden Festpunkte im Gelände. Fluchten Voraussetzung für das Fluchten ist das Sichtbarmachen einer Strecke AB im Gelände. Dies geschieht durch Markieren des Anfangspunktes A und des Endpunktes B mit Hilfe von Fluchtstäben. Diese müssen vom Standort aus eingesehen werden können. Beim Fluchten unterscheidet man das Einfluchten von Zwischenpunkten, das Verlängern einer Strecke, das gegenseitige Einfluchten und das Bestimmen des Schnittpunktes zweier Geraden. Das Einfluchten von Zwischenpunkten wird in der Regel von einem Beobachter (Einweiser) und einem Helfer (Einzuweisender) ausgeführt. Beim Einfluchten stellt sich der Beobachter einige Schritte hinter einen der die Strecke markierenden Fluchtstäbe mit Blickrichtung auf den anderen Fluchtstab. Der Helfer stellt sich innerhalb der Strecke, jedoch außerhalb der Flucht auf. Er blickt in Richtung zum Beobachter und hält dabei den einzuweisenden Fluchtstab lotrecht zwischen den Fingern. Das Einweisen des Stabes in die Flucht erfolgt bei kürzeren Strecken auf Zuruf, bei längeren Strecken auf Handzeichen des Beobachters. Das Verlängern einer Strecke AB, z. B. über A hinaus bis C, sollte höchstens um die Hälfte ihrer Länge erfolgen, da darüber hinaus nur mit optischen Geräten die erforderliche Genauigkeit erzielt werden kann. Zur Ausführung genügt eine Person, die sich mit dem Fluchtstab C in Verlängerung von AB stellt und durch Selbsteinweisen den Fluchtstab einrückt, einlotet und kontrolliert. Zum gegenseitigen Einfluchten (Fluchten aus der Mitte) sind zwei Beobachter erforderlich. Diese Methode wird angewendet, wenn eine Gerade an beiden Endpunkten durch Sichthindernisse begrenzt ist oder wenn beide Endpunkte nicht einzusehen sind, z. B. im Bergland. Dabei weisen sich beide Beobachter gegenseitig über Hilfs-punkte in die Flucht ein. Der Beobachter I stellt seinen Fluchtstab C' außerhalb der Flucht AB auf und weist den Beobachter II mit Stab D' in die Flucht C'A ein. Danach weist der Beobachter II den Beobachter I mit Fluchtstab C' in die Flucht D'B ein. Dieses gegenseitige Einweisen wird fortgesetzt, bis in beiden Richtungen keine Abweichungen mehr auftreten und die Stäbe C und D in der Flucht der Geraden AB stehen. Zur Bestimmung des Schnittpunktes zweier Geraden im Gelände sind in der Regel zwei Beobachter und ein Helfer erforderlich. Der Schnittpunkt S liegt sowohl auf der Geraden AB als auch auf der Geraden CD. Daher weisen der Beobachter I, der von A nach B und der Beobachter II, der von D nach C fluchtet, den Helfer in S wechselweise ein. Der Schnittpunkt ist gefunden, wenn der Fluchtstab S zugleich in der Geraden AB und in der Geraden CD steht. Längenmessung Unter Länge versteht man eine geradlinige Ausdehnung in beliebiger Richtung. Die Maßeinheit der Länge ist das Meter (m). Ein Meter ist die Länge des Weges, den das Licht im luftleeren Raum in der Zeit von 299.729.458stel Sekunde durchläuft. Zur Angabe von Längen verwendet man auch Dezimale oder Vielfaches der Einheit Meter. Strecken können direkt mit Meßlatten oder Meßbändern und indirekt mit verschiedenartigen optischen Instrumenten gemessen werden. Vermessungstechnik 01 Winkelmessung Die Einheiten des Winkels sind der Grad (360) [und das seit 1937 vorgeschriebene Gon (400)]. Zu c) Abstecken von rechten Winkeln mit Längenmeßzeugen Nach dem Satz des Pythagoras ist ein Dreieck rechtwinklig, wenn sein Seitenverhältnis 3 : 4 : 5 oder ein Vielfaches bzw. Teile dieser Verhältniszahlen sind. 1° Grad = 60 ´ (Minuten); 1 ´ = 60 ´ ´ (Sekunden) 1 Vollkreis = 360 ° = 21.600 ´ = 1.296.000 ´ ´ Beim Abstecken wird zunächst die Gerade AB mit Fluchtstäben gekennzeichnet und der Punkt C, in dem der rechte Winkel errichtet werden soll, als Zwischenpunkt eingemessen und markiert. Dann mißt man auf der Strecke AB von C aus 3,00 m ab und erhält einen Hilfspunkt. Von diesem Hilfspunkt aus mißt mit einer Latte 5,00 m und von C aus gleichzeitig mit einer anderen Latte 4,00 m so ab, daß die Endpunkte der beiden Latten in Punkt D zusammenfallen. Die Strecke CD steht somit senkrecht auf der Strecke AB. Abstecken eines rechten Winkels a) Nivellierinstrumente mit Horizontalkreis b) Theodolit c) Längenmeßgerät d) Kreuzscheibe e) Winkelspiegel f) Winkelprisma Ein rechter Winkel kann auch durch den sogen. Bogenschlag errichtet werden. Dabei wird auf einer Geraden AB von einem Zwischenpunkt C aus, in dem der rechte Winkel errichtet werden soll, eine Strecke a z. B. 5 m, in Richtung nach A und B abgemessen und markiert. Um die so ermittelten Hilfspunkte H1 und H1 beschreiben zwei Helfer Kreisbögen mit gleichen Radien, z. B. 10 m, indem sie je ein Meßband an H1 bzw. H2 befestigen, es straffen und aufeinander zugehen. Die beiden Bänder schneiden sich in Punkt D, die Strecke CD steht senkrecht auf der Strecke AB. Höhenmessung Aufgabe der Höhenmessung (Nivellement) ist die Ermittlung des Höhenunterschiedes zwischen zwei Punkten, wobei als Höhenunterschied der lotrechte Abstand zwi-schen einem höher liegenden und einem tiefer liegenden Punkt bezeichnet wird. Sie ist notwendig, um z. B. Bauwerke in ihrer Höhenlagen zu bestimmen, im Straßenbau Neigungen zu ermitteln, bei Abwasserleitungen ausreichendes Gefälle herzustellen und bei Tunnelbauten mit beidseitigem Vortrieb gleiche Anschlußhöhe zu erreichen. Für Höhenmessungen auf der Baustelle verwendet man die Wasserwaage und Setz-latte, Schlauchwaage, Visiertafel und das Nivellierinstrument. Ausgangspunkt jeder Höhenmessung ist ein Höhenfestpunkt, der durch die Landvermessung festgelegt und auf den Amsterdamer Pegel bezogen ist. Diesen bezeichnet man als N.N. = Normal Null. Höhenfestpunkte können als Höhenmarken, Mauerbolzen, Pfeilerbolzen, unterirdische Festlegung und Rohrfestpunkte gekennzeichnet sein. Oberirdische Festpunkte sind meist an öffentlichen Gebäuden angebracht, wie an Kirchen, Rathäusern und Bahnhöfen. Auf der Baustelle ist es oft notwendig, einen Höhenbezugspunkt festzulegen, auf den die Höhenunterschiede am Bauwerk bezogen werden. Diese Höhenunterschiede werden als relative Höhen bezeichnet, im Gegensatz zu den absoluten, die sich auf Normal Null beziehen. Für umfangreichere und genaue Höhenbestimmungen verwendet man das Nivellierinstrument. Soll z. B. von einem Höhenfestpunkt A, dessen Höhe über N.N. 551,78 m beträgt, die Höhe des Punktes B ermittelt werden, stellt man das Nivellierinstrument in der Mitte zwischen A und B auf. Man hält zunächst die Nivellierlatte auf Punkt A und liest daran R = 2,51 m ab. R bedeutet Rückblick, weil man in bezug auf den zu bestimmenden Höhenpunkt B nach rückwärts blickt. Nun wird die Latte nach Punkt B angesetzt und durch das Fernrohr V = 1,29 m abgelesen. V bedeutet Vorblick. Weil man in bezug auf den zu bestimmenden Höhenpunkt B vorwärts blickt. Der Höhenunterschied R 2,51 m – V 1,29 m = addiert zu N.N. ergibt die absolute Höhe von Punkt B 1,22 m 551,78 m 553,00 m. Vermessungstechnik 02 Entfernungsmessung Satz des Pythagoras: a² + b² = c² Aufgabe: Vom eigenen Standpunkt (S) soll die Entfernung zum Ziel (Z) bestimmt werden. Lösungen: Zunächst ist eine Strecke AB, auf der sich S befindet, von z. B. 30 m ungefähr im rechten Winkel zum Z einzurichten. Beide Endpunkte sind zu markieren. Von hier sind durch div. optische Peilungen auf das Ziel die Winkel zu ermittelt und auf eine Karte maßstäblich zu übertragen. Von der so errichteten Karte läßt sich nun die Entfernung maßstabgerecht ablesen. oder Mit Hilfe der Peilung durch optisches Gerät von beiden Endpunkten aus lassen sich die Winkel beider Endpunkte zum Ziel bestimmen. Vermessungstechnik 03