Einfache Lagemessungen Unter Lagemessung versteht man das

Werbung
Einfache Lagemessungen
Unter Lagemessung versteht man das Aufmessen von Punkten eines Geländes und deren Eintragung in einen Plan sowie das
Einmessen von Punkten im Gelände nach einem vorliegenden Plan. Die Lage der Punkte im Gelände wird durch Längen- und
Winkelmessung ermittelt und durch Fluchtstäbe oder Pflöcke gekennzeichnet.
Abstecken von Punkten
Unter Abstecken von
Punkten im Gelände versteht
man das Fluchten, das
Verlängern einer Strecke und
das Bestimmen von Schnittpunkten. Grundlage des Absteckens bilden Festpunkte
im Gelände.
Fluchten
Voraussetzung für das Fluchten ist das Sichtbarmachen einer Strecke AB im Gelände. Dies geschieht durch
Markieren des Anfangspunktes A und des Endpunktes B mit Hilfe von Fluchtstäben. Diese müssen vom
Standort aus eingesehen werden können. Beim Fluchten unterscheidet man das Einfluchten von
Zwischenpunkten, das Verlängern einer Strecke, das gegenseitige Einfluchten und das Bestimmen des
Schnittpunktes zweier Geraden.
Das Einfluchten von Zwischenpunkten wird in der Regel von einem Beobachter (Einweiser) und einem
Helfer (Einzuweisender) ausgeführt. Beim Einfluchten stellt sich der Beobachter einige Schritte hinter einen
der die Strecke markierenden Fluchtstäbe mit Blickrichtung auf den anderen Fluchtstab. Der Helfer stellt sich
innerhalb der Strecke, jedoch außerhalb der Flucht auf. Er blickt in Richtung zum Beobachter und hält dabei
den einzuweisenden Fluchtstab lotrecht zwischen den Fingern. Das Einweisen des Stabes in die Flucht erfolgt
bei kürzeren Strecken auf Zuruf, bei längeren Strecken auf Handzeichen des Beobachters.
Das Verlängern einer Strecke AB, z. B. über A hinaus bis C, sollte höchstens um die Hälfte ihrer Länge
erfolgen, da darüber hinaus nur mit optischen Geräten die erforderliche Genauigkeit erzielt werden kann. Zur
Ausführung genügt eine Person, die sich mit dem Fluchtstab C in Verlängerung von AB stellt und durch
Selbsteinweisen den Fluchtstab einrückt, einlotet und kontrolliert.
Zum gegenseitigen Einfluchten (Fluchten aus der Mitte) sind zwei Beobachter erforderlich. Diese
Methode wird angewendet, wenn eine Gerade an beiden Endpunkten durch Sichthindernisse begrenzt ist
oder wenn beide Endpunkte nicht einzusehen sind, z. B. im Bergland. Dabei weisen sich beide Beobachter
gegenseitig über Hilfs-punkte in die Flucht ein. Der Beobachter I stellt seinen Fluchtstab C' außerhalb der
Flucht AB auf und weist den Beobachter II mit Stab D' in die Flucht C'A ein. Danach weist der Beobachter II
den Beobachter I mit Fluchtstab C' in die Flucht D'B ein. Dieses gegenseitige Einweisen wird fortgesetzt, bis in
beiden Richtungen keine Abweichungen mehr auftreten und die Stäbe C und D in der Flucht der Geraden AB
stehen.
Zur Bestimmung des Schnittpunktes zweier Geraden im Gelände sind in der Regel zwei Beobachter und
ein Helfer erforderlich. Der Schnittpunkt S liegt sowohl auf der Geraden AB als auch auf der Geraden CD.
Daher weisen der Beobachter I, der von A nach B und der Beobachter II, der von D nach C fluchtet, den Helfer
in S wechselweise ein. Der Schnittpunkt ist gefunden, wenn der Fluchtstab S zugleich in der Geraden AB und
in der Geraden CD steht.
Längenmessung
Unter Länge versteht man eine geradlinige Ausdehnung in beliebiger Richtung. Die Maßeinheit der Länge
ist das Meter (m). Ein Meter ist die Länge des Weges, den das Licht im luftleeren Raum in der Zeit von
299.729.458stel Sekunde durchläuft. Zur Angabe von Längen verwendet man auch Dezimale oder
Vielfaches der Einheit Meter.
Strecken können direkt mit Meßlatten oder Meßbändern und indirekt mit verschiedenartigen optischen
Instrumenten gemessen werden.
Vermessungstechnik
01
Winkelmessung
Die Einheiten des Winkels sind der Grad (360)
[und das seit 1937 vorgeschriebene Gon (400)].
Zu c) Abstecken von rechten Winkeln mit Längenmeßzeugen
Nach dem Satz des Pythagoras ist ein Dreieck rechtwinklig, wenn sein Seitenverhältnis 3 : 4 : 5 oder ein Vielfaches bzw. Teile dieser Verhältniszahlen sind.
1° Grad = 60 ´ (Minuten); 1 ´ = 60 ´ ´ (Sekunden)
1 Vollkreis = 360 ° = 21.600 ´ = 1.296.000 ´ ´
Beim Abstecken wird zunächst die Gerade AB mit Fluchtstäben gekennzeichnet
und der Punkt C, in dem der rechte Winkel errichtet werden soll, als
Zwischenpunkt eingemessen und markiert. Dann mißt man auf der Strecke AB von
C aus 3,00 m ab und erhält einen Hilfspunkt. Von diesem Hilfspunkt aus mißt mit
einer Latte 5,00 m und von C aus gleichzeitig mit einer anderen Latte 4,00 m so
ab, daß die Endpunkte der beiden Latten in Punkt D zusammenfallen. Die Strecke
CD steht somit senkrecht auf der Strecke AB.
Abstecken eines rechten Winkels
a)
Nivellierinstrumente mit Horizontalkreis
b)
Theodolit
c)
Längenmeßgerät
d)
Kreuzscheibe
e)
Winkelspiegel
f)
Winkelprisma
Ein rechter Winkel kann auch durch den sogen. Bogenschlag errichtet werden.
Dabei wird auf einer Geraden AB von einem Zwischenpunkt C aus, in dem der
rechte Winkel errichtet werden soll, eine Strecke a z. B. 5 m, in Richtung nach A
und B abgemessen und markiert. Um die so ermittelten Hilfspunkte H1 und H1
beschreiben zwei Helfer Kreisbögen mit gleichen Radien, z. B. 10 m, indem sie je
ein Meßband an H1 bzw. H2 befestigen, es straffen und aufeinander zugehen. Die
beiden Bänder schneiden sich in Punkt D, die Strecke CD steht senkrecht auf der
Strecke AB.
Höhenmessung
Aufgabe der Höhenmessung (Nivellement) ist die Ermittlung des Höhenunterschiedes zwischen zwei Punkten, wobei als Höhenunterschied der lotrechte Abstand zwi-schen einem höher liegenden und einem tiefer
liegenden Punkt bezeichnet wird. Sie ist notwendig, um z. B. Bauwerke in ihrer Höhenlagen zu bestimmen, im Straßenbau Neigungen zu
ermitteln, bei Abwasserleitungen ausreichendes Gefälle herzustellen und bei Tunnelbauten mit beidseitigem Vortrieb gleiche Anschlußhöhe
zu erreichen.
Für Höhenmessungen auf der Baustelle verwendet man die Wasserwaage und Setz-latte, Schlauchwaage, Visiertafel und das
Nivellierinstrument.
Ausgangspunkt jeder Höhenmessung ist ein Höhenfestpunkt, der durch die Landvermessung festgelegt und auf den Amsterdamer Pegel
bezogen ist. Diesen bezeichnet man als N.N. = Normal Null. Höhenfestpunkte können als Höhenmarken, Mauerbolzen, Pfeilerbolzen,
unterirdische Festlegung und Rohrfestpunkte gekennzeichnet sein. Oberirdische Festpunkte sind meist an öffentlichen Gebäuden
angebracht, wie an Kirchen, Rathäusern und Bahnhöfen. Auf der Baustelle ist es oft notwendig, einen Höhenbezugspunkt festzulegen, auf
den die Höhenunterschiede am Bauwerk bezogen werden. Diese Höhenunterschiede werden als relative Höhen bezeichnet, im Gegensatz
zu den absoluten, die sich auf Normal Null beziehen.
Für umfangreichere und genaue Höhenbestimmungen verwendet man das Nivellierinstrument. Soll z. B. von einem Höhenfestpunkt A,
dessen Höhe über N.N. 551,78 m beträgt, die Höhe des Punktes B ermittelt werden, stellt man das Nivellierinstrument in der Mitte
zwischen A und B auf. Man hält zunächst die Nivellierlatte auf Punkt A und liest daran R = 2,51 m ab. R bedeutet Rückblick, weil man in
bezug auf den zu bestimmenden Höhenpunkt B nach rückwärts blickt. Nun wird die Latte nach Punkt B angesetzt und durch das
Fernrohr V = 1,29 m abgelesen. V bedeutet Vorblick. Weil man in bezug auf den zu bestimmenden Höhenpunkt B vorwärts blickt.
Der Höhenunterschied
R 2,51 m – V 1,29 m =
addiert zu N.N.
ergibt die absolute Höhe von Punkt B
1,22 m
551,78 m
553,00 m.
Vermessungstechnik
02
Entfernungsmessung
Satz des Pythagoras:
a² + b² = c²
Aufgabe:
Vom eigenen Standpunkt (S) soll die Entfernung zum Ziel (Z) bestimmt
werden.
Lösungen:
Zunächst ist eine Strecke AB, auf der sich S befindet, von z. B. 30 m ungefähr im
rechten Winkel zum Z einzurichten. Beide Endpunkte sind zu markieren.
Von hier sind durch div. optische Peilungen auf das Ziel die Winkel zu ermittelt und
auf eine Karte maßstäblich zu übertragen. Von der so errichteten Karte läßt sich nun
die Entfernung maßstabgerecht ablesen.
oder
Mit Hilfe der Peilung durch optisches Gerät von beiden Endpunkten aus lassen sich die Winkel beider
Endpunkte zum Ziel bestimmen.
Vermessungstechnik
03
Herunterladen