Kantonales Labor Basel-Stadt Seite 1 von 2 Bedarfsgegenstände aus Papier und Karton / Chlorpropanole Anzahl untersuchte Proben: 27 Anzahl Positive: 2 (8 %) (orientierende Untersuchung) Ausgangslage In der Papierindustrie werden zur Herstellung von Papier und Karton u.a. Epichlorhydrinharze als Nassfest- und Retentionsmittel verwendet. Dadurch können migrierfähige Chlorpropanole im Endprodukt entstehen. Besonders wichtig sind 3-Monochlorpropandiol (3MCPD) und 1,3-Dichlorpropandiol (1,3DCP) weil sie wasserlöslich sind und 3MCPD als mutagen bzw. 1,3DCP als kanzerogen und genotoxisch beurteilt werden (DFG 2002, krebserzeugende Arbeitsstoffe Kategorie 2). Es ist deshalb unerwünscht, dass diese Stoffe in Bedarfsgegenständen, d.h. in Materialien, welche mit Nahrungsmitteln in Kontakt kommen, enthalten sind. Dies gilt inbesondere für Kaffeefilter und Teebeutel, welche bei der Zubereitung der Getränke mit heissem Wasser extrahiert werden. Untersuchungsziele Mit dieser Kampagne soll eine orientierende Übersicht über das Vorkommen von Clorpropanolen in Bedarfsgegenständen aus Papier und Karton gewonnen werden. Zu Vergleichszwecken wurden auch papierähnliche Materialien, welche nicht mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, untersucht. Gesetzliche Grundlagen In der Schweiz existieren keine spezifischen Limiten für Chlorpropanole in Bedarfsgegenständen. Es gilt jedoch Art. 6 der Gebrauchsverordnung, welcher u.a. besagt, dass Bedarfsgegenstände keine Stoffe in Mengen, die gesundheitlich bedenklich sind, an Lebensmittel abgeben dürfen. In der EU hat der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss (SCF) einen Migrationswert für 3MCPD aus Papieren in den Wasserextrakt von 12 µg/l festgelegt (bgvv 2001). Zusätzlich gibt es in der Schweiz Toleranzwerte für 3MCPD und 1,3DCP (0,2 bzw. 0,05 mg/kg, FIV Liste 4) in Nahrungsmitteln, wie z.B. Sojasauce, wo diese Verbindungen je nach Herstellungsart auch vorkommen können. Probenbeschreibung und Prüfverfahren Die Bedarfsgegenstände stammten aus verschiedenen Lebensmittelgeschäften. Dabei gestaltete sich die Probenauswahl nicht einfach, da heute die meisten Artikel (z.B. sämtliche Pappteller und -becher) mit einer dünnen Kunststoffschicht beschichtet sind. Somit wird die Migration von Chlorpropanolen und anderen wasserlöslichen Substanzen verhindert. Als Vegleichsproben dienten verschiedene Verpackungs- und Büroartikel aus unserem Labor. Die Proben wurden mit Ultraschall in einer wässrigen Lösung mit Zusatz von Acetonitril extrahiert. Die Chlorpropanole wurden über eine Festphasen-Extraktionssäule mit Diethylether eluiert, mit Heptafluorbutyrylimidazol derivatisiert und mittels Gaschromatographie analysiert. Ergebnisse Die Verbindung 1,3DCP konnte in keiner Probe nachgewiesen werden (< 0,1 mg/kg). In der Tabelle sind die Ergebnisse für 3MCPD zusammengefasst dargestellt. Von den Bedarfsgegenständen sind ein Pizzakarton und ein Papierbeutel (Pausenbeutel für Kinder) positiv (8 % Chlorpropanole.doc erstellt: 22.04.03 13:16 Kantonales Labor Basel-Stadt Seite 2 von 2 aller getesteten Proben). Bei den Vergleichsproben ohne Lebensmittelkontakt ist der Anteil positiver Proben wesentlich höher (38 %). Bedarfsgegenstände (mit Lebensmittelkontakt) Teebeutel Kaffeefilter Pizzakarton Gebäckkarton Papierbeutel Backtrennpapier Glacékarton Total Anzahl Anzahl Gehalt Produkte ohne Anzahl Anzahl Gehalt positiv 3MCPD Lebensmittelkontakt positiv 3MCPD mg/kg mg/kg 7 0 < 0,1 Kartonschachtel 4 1 0,3 4 0 < 0,1 Schreibpapier 1 1 0,4 7 1 0,7 Verpackung 1 1 0,3 2 0 < 0,1 Pizzakartonschachtel 1 0 < 0,1 2 1 0,6 Archivordner 1 0 < 0,1 2 0 < 0,1 1 0 < 0,1 27 2 0,6-0,7 Total 8 3 0,3-0,4 Beurteilung Die Übersichtskampagne zeigt, dass die Bedarfsgegenstände im wesentlichen frei von Chlorpropanolen sind. Insbesondere das problematischere 1,3DCP konnte nicht nachgewiesen werden. Für die beiden positiven Proben gilt: 1. Es handelt sich um Proben, welche nicht über eine längere Zeitdauer mit wässerigen Lebensmitteln in Kontakt kommen. Daher findet eine Migration der wasserlöslichen Chlorpropanole kaum statt. 2. Die Gehaltsangaben der Proben sind höher als die tatsächliche Migration der Substanzen aus den Proben. Experimente haben gezeigt, dass durch kochendes Wasser nur etwa 50 % der Chlorpropanole extrahiert werden, was einer Migration von etwa 1 µg/l entsprechen würde, was weit unter dem Richtwert von 12 µg/l der EU wäre. Für die Bestimmung des Totalgehalts in den Proben wurde zusätzlich Acetonitril als Lösungsvermittler zugesetzt um die Extraktionsrate zu verbessern. Aus den oben erwähnten Gründen kann eine Gesundheitsgefährdung von Chlorpropanolen aus Bedarfsgegenständen ausgeschlossen werden. Der Vergleich mit den häufiger positiven Materialien, welche nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln vorgesehen sind, weist darauf hin, dass dieses Problem den Herstellern von Bedarfsgegenständen aus Papier und Karton bekannt ist und produktespezifisch angegangen wird. Chlorpropanole.doc erstellt: 22.04.03 13:16