Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jeß WERBUNG GbR 1. Allgemeines 1.1 Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Die nachstehenden allgemeinen Vereinbarung zwischen der Jeß WERBUNG und dem Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte Kunden ausgeschlossen werden. der Jeß WERBUNG GbR 3.3 mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen sind soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig abweichende Bedingungen des Kunden werden von der und bedürfen der Einwilligung der Jeß WERBUNG. Jeß WERBUNG nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert. 1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 1.3 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen 3.4 Über den Umfang der Nutzung steht der Jeß WERBUNG ein Auskunftsanspruch zu. 4. Geheimhaltungspflicht 4.1 Die Jeß WERBUNG und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- Die Jeß WERBUNG erbringt Dienstleistungen und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite aus den Bereichen Entwicklung, Gestaltung und unbefristet geheimzuhalten und nicht an Dritte Produktion von Werbemedien sowie Medien-Planung. Die weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu detaillierte Beschreibung der zu erbringenden verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen Dienstleistungen ergeben sich aus den und andere Informationen, die der andere Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen erhält, darf dieser nur im Rahmen von der Jeß WERBUNG. des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen 2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrages 2.1 Jede Änderung und/oder Ergänzung des 2.2 und sonstigen Unterlagen behält sich die Jeß WERBUNG das Eigentums- und Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten ohne Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich Kunde zu tragen. gemacht werden. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Jeß WERBUNG, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein 5. Pflichten des Kunden 5.1 Der Kunde stellt der Jeß WERBUNG alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle die Jeß WERBUNG resultiert daraus nicht. Arbeitsunterlagen werden von der Jeß WERBUNG Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden können und/oder nicht eintreten. werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben. 3. Urheber- und Nutzungsrechte 3.1 Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen und Produkte sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz 6. Zusatzleistungen 6.1 Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung. geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist 3.2 Die Jeß WERBUNG darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich 7. Leistungen Dritter 7.1 Die Jeß WERBUNG ist berechtigt, die ihr übertragenden Aufgaben selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen. signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung Von der Jeß WERBUNG eingeschaltete freie publizieren. Diese Signierung und werbliche Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Jeß WERBUNG. Der Kunde Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen verpflichtet sich diese, im Rahmen der Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Auftragsdurchführung von der Jeß WERBUNG eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss 9.5 Alle in Angeboten und Aufträgen genannten des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge Jeß WERBUNG weder unmittelbar noch mittelbar mit verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Projekten zu beauftragen. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. 8. Arbeitsunterlagen 8.1 Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und 10. Eigentumsvorbehalt 10.1 Die Jeß WERBUNG behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor. Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Jeß WERBUNG 10.2 angefertigt werden, verbleiben bei der Selbigen. Die übertragen. Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Jeß WERBUNG An Entwürfen und Werkzeichnungen werden nur Nutzrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte 10.3 Die Originale sind daher in angemessener schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die Frist unbeschädigt zurückzugeben sofern keine andere vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis Vereinbarung getroffen wurde. führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, 10.4 Die Zusendung und etwaige Rücksendungen der Arbeiten gehen auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Entwürfen, Produktionsdaten etc. 10.5 Die Jeß WERBUNG ist nicht verpflichtet Dateien, Quelldateien oder Layouts, die im Computer erstellt 9. Vergütung wurden an den Kunden herauszugeben. Wünscht der 9.1 Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders Kunde die Herausgabe der Computerdaten oder vertraglich geregelt, innerhalb von 10 Tagen nach Quelldaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei vergüten. Hat die Firma dem Kunden Computerdateien zur Überschreitung der Zahlungstermine steht der Jeß Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger WERBUNG ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Zustimmung der Firma geändert werden. Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz Lieferfristen nach §1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung 9.2 11. Die Lieferverpflichtungen der Jeß WERBUNG sind 11.1 erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen der Firma zur unberührt. Versendung gebracht worden sind. Das Risiko der Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust oder Leistungen über einen längeren Zeitraum, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt so kann die Jeß WERBUNG dem Kunden wird, trägt der Kunde. Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten 11.2 Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflicht Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen/Pflichtheften) ordnungsgemäß erfüllt Seiten der Jeß WERBUNG verfügbar sein. hat und die Termine von der Jeß WERBUNG schriftlich 9.3 Bei Änderung oder Abbruch von Aufträgen, bestätigt worden sind. Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich Voraussetzungen für die Leistungserstellung 11.3 fristgerechte Terminhaltung nicht mehr gewährleistet ändern, werden die der Jeß WERBUNG dadurch werden. anfallenden Kosten vom Kunden ersetzt und Selbige von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt. 9.4 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Leistungsbeginn eines erteilten Auftrages kann die Durch Verzögerung auf Kundenseite kann eine 11.4 Von der Jeß WERBUNG zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farb-, Bild- und Strichgestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre Jeß WERBUNG unabhängig von der Möglichkeit, einen entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von der tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen, 15 % Selbigen bestätigt worden sind. des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des 11.5 Gerät die Jeß WERBUNG mit ihren Leistungen Soweit die Jeß WERBUNG notwendige in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des der Jeß WERBUNG. Eine Haftung für die Leistungen und Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung wird ausgeschlossen, soweit den gesetzlichen Vorschriften und Material) verlangt werden. nichts entgegensteht. 12. Gewährleistung und Haftung 12.1 Von der Jeß WERBUNG gelieferte Arbeiten und 12.2 12.7 13. Streitigkeiten 13.1 Kommt es im Laufe oder nach Beendigung Leistungen hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt, eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des jedenfalls jedoch binnen drei Werktagen und in jedem beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines Falle aber vor einer Weitergabe, zu prüfen und Mängel gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Kunden. Honorierung werden externe Gutachten erstellt um Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Mängel in angemessener Frist behoben. Kosten hierfür werden vom Kunden und der Jeß WERBUNG geteilt. 12.3 Für die Wettbewerbs- oder Warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit der Entwürfe haftet die Jeß WERBUNG nicht. 14. Schlussbestimmungen 14.1 Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, 12.4 Die Jeß WERBUNG übernimmt keine Haftung für die von Kunden gestellten Bilder, Daten und Schriften. 12.5 Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. 14.2 Die Jeß WERBUNG haftet in keinem Fall wegen der oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Jeß rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. WERBUNG haftet auch nicht für die Patent-, Urheber- und 14.3 seinen Firmensitz im Ausland hat. Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe. 14.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz 14.5 Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen der Jeß WERBUNG. Die Jeß WERBUNG haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Kunde markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im 12.6 Eine Aufrechnung grob fahrlässig herbeigeführt haben. Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam Die Haftung der Jeß WERBUNG wird in der Höhe sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren beschränkt auf den einmaligen Ertrag der Selbigen, der Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der Jeß WERBUNG für Mangelfolgeschäden aus dem unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was Haftung der Jeß WERBUNG nicht aus einer Verletzung die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre. Pflichten ergibt.