AGB - Jeß WERBUNG

Werbung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jeß WERBUNG GbR
1. Allgemeines
1.1
Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte
Die nachstehenden allgemeinen
Vereinbarung zwischen der Jeß WERBUNG und dem
Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte
Kunden ausgeschlossen werden.
der Jeß WERBUNG GbR
3.3
mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform
„Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen
sind soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig
abweichende Bedingungen des Kunden werden von der
und bedürfen der Einwilligung der Jeß WERBUNG.
Jeß WERBUNG nur nach gesonderter und schriftlicher
Anerkennung akzeptiert.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden.
1.3
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte
an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen
3.4
Über den Umfang der Nutzung steht der Jeß
WERBUNG ein Auskunftsanspruch zu.
4. Geheimhaltungspflicht
4.1 Die Jeß WERBUNG und der Kunde
verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts-
Die Jeß WERBUNG erbringt Dienstleistungen
und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite
aus den Bereichen Entwicklung, Gestaltung und
unbefristet geheimzuhalten und nicht an Dritte
Produktion von Werbemedien sowie Medien-Planung. Die
weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu
detaillierte Beschreibung der zu erbringenden
verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen
Dienstleistungen ergeben sich aus den
und andere Informationen, die der andere
Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen,
Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung
deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen
erhält, darf dieser nur im Rahmen
von der Jeß WERBUNG.
des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen
2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrages
2.1 Jede Änderung und/oder Ergänzung des
2.2
und sonstigen Unterlagen behält
sich die Jeß WERBUNG das Eigentums- und
Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der
Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten ohne
Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der
ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich
Kunde zu tragen.
gemacht werden.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die
Jeß WERBUNG, das vom Kunden beauftragte
Projekt um die Dauer der Behinderung und einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein
5. Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde stellt der Jeß WERBUNG alle für die
Durchführung des Projekts benötigten Daten
Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen
und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle
die Jeß WERBUNG resultiert daraus nicht.
Arbeitsunterlagen werden von der Jeß WERBUNG
Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden
sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur
wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten
zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und
werden können und/oder nicht eintreten.
werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden
zurückgegeben.
3. Urheber- und Nutzungsrechte
3.1 Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten
Leistungen und Produkte sind als persönliche
geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz
6. Zusatzleistungen
6.1 Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen
Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart,
wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche
Schöpfungshöhe nicht erreicht ist
3.2 Die Jeß WERBUNG darf die von ihr entwickelten
Werbemittel angemessen und branchenüblich
7. Leistungen Dritter
7.1 Die Jeß WERBUNG ist berechtigt, die ihr
übertragenden Aufgaben selbst auszuführen
oder Dritte damit zu beauftragen.
signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung
Von der Jeß WERBUNG eingeschaltete freie
publizieren. Diese Signierung und werbliche
Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen der Jeß WERBUNG. Der Kunde
Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen
verpflichtet sich diese, im Rahmen der
Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines
geringeren Schadens vorbehalten.
Auftragsdurchführung von der Jeß WERBUNG
eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss
9.5
Alle in Angeboten und Aufträgen genannten
des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der
Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge
Jeß WERBUNG weder unmittelbar noch mittelbar mit
verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen
Projekten zu beauftragen.
Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
8. Arbeitsunterlagen
8.1 Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Die Jeß WERBUNG behält sich das Eigentum an den
Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
Aufzeichnungen, die im Rahmen der
Auftragserarbeitung auf Seiten der Jeß WERBUNG
10.2
angefertigt werden, verbleiben bei der Selbigen. Die
übertragen.
Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom
Kunden nicht gefordert werden. Die Jeß WERBUNG
An Entwürfen und Werkzeichnungen werden
nur Nutzrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte
10.3
Die Originale sind daher in angemessener
schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die
Frist unbeschädigt zurückzugeben sofern keine andere
vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis
Vereinbarung getroffen wurde.
führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen,
10.4 Die Zusendung und etwaige Rücksendungen
der Arbeiten gehen auf Gefahr und Rechnung des Kunden.
Entwürfen, Produktionsdaten etc.
10.5
Die Jeß WERBUNG ist nicht verpflichtet Dateien,
Quelldateien oder Layouts, die im Computer erstellt
9. Vergütung
wurden an den Kunden herauszugeben. Wünscht der
9.1 Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung.
Zahlungen sind, wenn nicht anders
Kunde die Herausgabe der Computerdaten oder
vertraglich geregelt, innerhalb von 10 Tagen nach
Quelldaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu
Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei
vergüten. Hat die Firma dem Kunden Computerdateien zur
Überschreitung der Zahlungstermine steht der Jeß
Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger
WERBUNG ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf
Zustimmung der Firma geändert werden.
Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz
Lieferfristen
nach §1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das
Recht zur Geltendmachung eines darüber
hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung
9.2
11. Die Lieferverpflichtungen der Jeß WERBUNG sind
11.1 erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen der Firma zur
unberührt.
Versendung gebracht worden sind. Das Risiko der
Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten
Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust oder
Leistungen über einen längeren Zeitraum,
Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt
so kann die Jeß WERBUNG dem Kunden
wird, trägt der Kunde.
Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten
11.2
Lieferfristen und Liefertermine sind nur
verbindlich, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflicht
Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen
müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form
(z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben,
vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf
Bereitstellung von Informationen, Erstellung von
Leistungskatalogen/Pflichtheften) ordnungsgemäß erfüllt
Seiten der Jeß WERBUNG verfügbar sein.
hat und die Termine von der Jeß WERBUNG schriftlich
9.3 Bei Änderung oder Abbruch von Aufträgen,
bestätigt worden sind.
Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder
wenn sich Voraussetzungen für die Leistungserstellung
11.3
fristgerechte Terminhaltung nicht mehr gewährleistet
ändern, werden die der Jeß WERBUNG dadurch
werden.
anfallenden Kosten vom Kunden ersetzt und Selbige von
jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
9.4 Bei einem Rücktritt des Kunden vor
Leistungsbeginn eines erteilten Auftrages kann die
Durch Verzögerung auf Kundenseite kann eine
11.4
Von der Jeß WERBUNG zur Verfügung gestellte
Vorlagen und Entwürfe sind nach Farb-, Bild- und
Strichgestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre
Jeß WERBUNG unabhängig von der Möglichkeit, einen
entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von der
tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen, 15 %
Selbigen bestätigt worden sind.
des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des
11.5
Gerät die Jeß WERBUNG mit ihren Leistungen
Soweit die Jeß WERBUNG notwendige
in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist
Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen
zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann
Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen
der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des
der Jeß WERBUNG. Eine Haftung für die Leistungen und
Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des
Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner
Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung
wird ausgeschlossen, soweit den gesetzlichen Vorschriften
und Material) verlangt werden.
nichts entgegensteht.
12. Gewährleistung und Haftung
12.1 Von der Jeß WERBUNG gelieferte Arbeiten und
12.2
12.7
13. Streitigkeiten
13.1 Kommt es im Laufe oder nach Beendigung
Leistungen hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt,
eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des
jedenfalls jedoch binnen drei Werktagen und in jedem
beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines
Falle aber vor einer Weitergabe, zu prüfen und Mängel
gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches
unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in
Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder
Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der
Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Kunden.
Honorierung werden externe Gutachten erstellt um
Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die
möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die
Mängel in angemessener Frist behoben.
Kosten hierfür werden vom Kunden und der Jeß WERBUNG geteilt.
12.3 Für die Wettbewerbs- oder Warenzeichenrechtliche
Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit der Entwürfe
haftet die Jeß WERBUNG nicht.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Der Kunde ist nicht dazu berechtigt,
12.4 Die Jeß WERBUNG übernimmt keine Haftung für die
von Kunden gestellten Bilder, Daten und Schriften.
12.5
Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
14.2
Die Jeß WERBUNG haftet in keinem Fall wegen der
oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts
in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen
durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder
über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Jeß
rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
WERBUNG haftet auch nicht für die Patent-, Urheber- und
14.3
seinen Firmensitz im Ausland hat.
Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen,
Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
14.4
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz
14.5
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen
der Jeß WERBUNG.
Die Jeß WERBUNG haftet nur für Schäden, die sie
oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder
Es gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Kunde
markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im
12.6
Eine Aufrechnung
grob fahrlässig herbeigeführt haben.
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam
Die Haftung der Jeß WERBUNG wird in der Höhe
sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren
beschränkt auf den einmaligen Ertrag der Selbigen, der
Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der
sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der
Jeß WERBUNG für Mangelfolgeschäden aus dem
unwirksamen Bestimmung soll im Wege der
Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist
Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung
ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die
gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was
Haftung der Jeß WERBUNG nicht aus einer Verletzung
die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die
der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen
Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
Pflichten ergibt.
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