Werbung, die ankommt Sie werben, damit Ihre Botschaft ankommt. Mit der Verkehrsmittelwerbung bei moBiel fahren Sie genau richtig! moBiel ist ganz nah an den Menschen der Stadt. Über 57,2 Millionen Fahrgäste sind mit StadtBahn und Bus im Jahr* unterwegs. Über 15 Millionen Kilometer legen unsere Fahrzeuge jährlich* zurück. moBiel bietet Ihnen viele Möglichkeiten, sich gezielt im Stadtbild unseren Fahrgästen und anderen Verkehrsteilnehmern zu zeigen. Sie können StadtBahnen und Busse ganz oder auch teilweise für Ihre Werbebotschaften buchen. Ob Ganz- oder Teilgestaltung, TrafficBoards, Seitenscheiben, digitale Monitorwerbung oder Plakate – Sie haben vielfältige Möglichkeiten, Ihre Kunden zu erreichen. Durch maßgeschneiderte Lösungen mit individuellen Laufzeiten nutzen Sie Ihr Budget optimal. Diese Broschüre bietet Ihnen einen Überblick über die breite Palette Ihrer Möglichkeiten. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, und schon bald ist Ihre Werbung in Fahrt! * Zahlen 2013 3 Innenwerbung Digitale Monitorwerbung Sie haben zwei Varianten zur Auswahl: 1. Für Kunden im moBiel-Netz 4,00 a Miete pro Bildschirm und Monat zzgl. 50,00 a einmalige Einstellkosten pro Motiv. Dabei wird Ihr Motiv in einen von uns erstellten Motiv-Rahmen mit dem Titel „moBiel bringt Sie hin“ gesetzt. 2. Für alle Kunden Vollflächiger Bildschirm: 20,00 a Miete pro Bildschirm und Monat. Keine Einstellkosten. Das Motiv erscheint vollformatig, ohne einen von uns gestellten Rahmen. Anmietung alle Monitore in Bus und/oder StadtBahn A3-Plakate Preis pro Monat 9,50 a pro Plakat Mindestmenge 10 Stück Mindestlaufzeit 1 Monat zzgl. einmalige Montagekosten pro Plakat 5,00 a Seitenscheibenaufkleber Preis pro Monat 10,50 a pro Aufkleber Format 15 x 70 cm Mindestmenge 10 Stück Mindestlaufzeit 1 Monat zzgl. einmalige Montagekosten pro Aufkleber 5,00 a 4 Innenwerbung und Werbung an Haltestellen Faltblätter in Fahrgastinfoboxen Preis Flyer/Broschüre 80,00 a pro 1.000 Stück Format DIN A5 hoch/DIN lang Mindestmenge 2.000 Stück A2-Plakate Preis pro Monat 20,00 a pro Plakat Mindestmenge 1 Stück Mindestlaufzeit 1 Monat Platzierung Bus-Haltestellen Jahnplatz zzgl. einmalige Montagekosten pro Plakat 5,00 a FloorGraphics Preis pro Monat 60,00 a pro Aufkleber Größe (Form beliebig) bis 1 m2 Mindestmenge 1 Stück Mindestlaufzeit 1 Monat Platzierung Verteilerebenen StadtBahn-Haltestellen Jahnplatz und Hauptbahnhof 5 ˘ Info (05 21) 51- 76 99 Außenwerbung StadtBahnen und Busse 9m2-TrafficBoard Preis pro Monat 680,00 a pro Stück Platzierung auf StadtBahnen im Gelenkbereich Mindestlaufzeit 1 Monat 4m2-TrafficBoard Preis pro Monat 520,00 a pro Stück Platzierung auf Bus-Heckflächen Mindestlaufzeit 1 Monat 2 m2-TrafficBoard Preis pro Monat 390,00 a pro Stück Platzierung auf Bus-Heckflächen Mindestlaufzeit 1 Monat TrafficBanner Preis pro Monat 60,00 a pro Stück Format Normmaß 175 x 50 cm Mindestmenge 1 Stück Mindestlaufzeit 1 Monat Platzierung auf StadtBahnen und Bussen im Rumpfflächenbereich und Bus-Heckflächen 6 Außenwerbung Busse Ganzbemalung Plus* Normalbus 590,00 a 730,00 a/Monat Gelenkbus 820,00 a 980,00 a/Monat *inkl. partieller Fensterbeklebung < 20 % der Fensterfläche Halbbemalung (Teilfläche + Bodenfläche) Normalbus 330,00 a/Monat Gelenkbus 470,00 a/Monat Halbbemalung (Teilfläche + Dachkranz) Normalbus 330,00 a/Monat Gelenkbus 470,00 a/Monat Teilbeschriftung (Rumpffläche) 7 Normalbus 250,00 a/Monat Gelenkbus 330,00 a/Monat ˘ Info (05 21) 51- 76 99 Außenwerbung StadtBahnen Ganzbemalung Plus* Typ M8C 950,00 a 1.320,00 a/Monat Typ M8D 1.270,00 a 1.650,00 a/Monat Typ MB4 740,00 a 900,00 a/Monat *inkl. partieller Fensterbeklebung < 20 % der Fensterfläche Halbbemalung (Rumpf- und Bodenfläche) Typ M8C 480,00 a/Monat Typ M8D 660,00 a/Monat Typ MB4 380,00 a/Monat Halbbemalung (Rumpffläche und Dachkranz) Typ M8C 480,00 a/Monat Typ M8D 660,00 a/Monat Typ MB4 380,00 a/Monat Teilbeschriftung (Rumpffläche) Typ M8C 370,00 a/Monat Typ M8D 550,00 a/Monat Typ MB4 280,00 a/Monat 8 Fakten, Zahlen, Konditionen Fahrgäste pro Jahr (Stand 2013) Gesamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57,2 Mio. Fahrgäste Busse. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24,0 Mio. Fahrgäste StadtBahnen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33,2 Mio. Liniennetz Bus-Linien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Länge Bus-Netz (in km) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 849,9 Länge StadtBahn-Netz (in km) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35,6 StadtBahn-Linien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Bus-Haltestellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.017 StadtBahn-Haltestellen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Anzahl der Fahrzeuge 2-Achser-Busse. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Gelenkbusse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 StadtBahnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Weitere Zahlen und Informationen Einwohner Stadt Bielefeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . ca. 328.000 Anzahl Fahrgäste täglich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220.000 Jährliche Leistung (Linienfahrten, in Mio. km) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14,8 Buchungskonditionen (Stand: 1. Juni 2014) Die Durchführung der Verkehrsmittelwerbung erfolgt gemäß den Geschäftsbedingungen für Verkehrsmittelwerbung in Bielefeld. Zur selbständigen Auswertung oder Untervermietung werden keine Flächen abgegeben. Der Preisbildung liegt ein Ausfallsatz von 25 % zu Grunde. Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer. 9 ˘ Info (05 21) 51- 76 99 Geschäftsbedingungen für Verkehrsmittelwerbung in Bielefeld 1. Geltung ˘ Die nachstehenden Geschäftsbedingungen für die Verkehrsmittelwerbung gelten für sämtliche Werbemöglichkeiten in und an Verkehrsmitteln (Busse und StadtBahnen) und an Haltestellen der moBiel GmbH (im Folgenden: moBiel). 2. Auftragsannahme ˘ Der Auftrag wird durch den Auftraggeber schriftlich oder in Textform mittels eines Bestellscheins oder entsprechender Formulierungen/Inhalte in Textform für diesen verbindlich erteilt. ˘ Der Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche, in Textform vorzulegende Annahmeerklärung seitens moBiel zustande. ˘ moBiel ist verpflichtet, sich unverzüglich über die Annahme oder Ablehnung eines Auftrages in Textform zu erklären. Eine Annahme von Aufträgen erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs und nur für namentlich bezeichnete Kunden. ˘ moBiel ist berechtigt, nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen Aufträge abzulehnen und Werbung zurückzuweisen, wenn die Werbung gegen allgemeine Gesetze, behördliche Bestimmungen, die guten Sitten oder die jeweils gültigen Werberichtlinien von moBiel verstößt und damit im Hinblick auf die geschäftlichen Belange von moBiel unzumutbar oder nicht tragbar ist. Die Werberichtlinien sind auf Anfrage erhältlich. ˘ Die Verantwortung für Form, Inhalt und Gestaltung der Werbung trägt allein der Auftraggeber. ˘ Eine Untervermietung der Werbeflächen ist nicht gestattet. Ein Ausschluss von Wettbewerbern wird nicht zugesichert. 3. Auftragsdurchführung ˘ moBiel ist verpflichtet, den Auftrag vertragsgemäß durchzuführen, insbesondere für die ordnungsgemäße Anbringung und Beaufsichtigung der Werbung Sorge zu tragen sowie die zur Ausbesserung oder Auswechslung erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. ˘ Der Auftraggeber liefert die erforderlichen Entwürfe, Plakate, Schilder usw. fristgemäß und kostenfrei an die von moBiel angegebene Anschrift. Text und Ausführung der Werbung unterliegen den Werberichtlinien von moBiel; soweit erforderlich sind maßgebliche Entwürfe vorzulegen. Die Haftung für Firmen oder deren Gehilfen, welche vereinbarungsgemäß von moBiel oder deren Vertreter im Namen und für Rechnung des Auftraggebers beauftragt sind, wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. ˘ Die Kosten für die Anbringung und Unterhaltung der Werbung sowie für ihre Beseitigung bzw. Neutralisierung nach dem vereinbarten Vertragsablauf gehen zu Lasten des Auftraggebers, ebenfalls notwendige Ausbesserungen während der Laufzeit. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbung spätestens zehn Tage nach Vertragsablauf zu entfernen bzw. zu neutralisieren, anderenfalls wird moBiel die Gebühren solange weiterberechnen, wie die Werbung noch im Verkehr vorgeführt wird. Bei Ganzbemalungen gehen auch die Kosten für die Grundlackierung und die Rücklackierung des Fahrzeuges in die „Hausfarben“ von moBiel nach Ablauf des Vertrages zu Lasten des Auftraggebers. Diese Arbeiten behält sich moBiel in der Regel vor. Die Kosten für notwendig werdende Ausbesserungen in Folge von Schäden während der Vertragslaufzeit sind durch die Miete abgegolten; dies gilt nicht für Schäden durch normale Abnutzung oder infolge höherer Gewalt. ˘ Der Auftraggeber trägt die Kosten für das Auswechseln, Ausbessern oder Neubemalen von unansehnlich gewordenen Werbemitteln. Dies gilt auch bei einer Beschädigung von Werbemitteln, sofern der Schaden nicht durch Dritte ersetzt worden ist. ˘ Vom Auftraggeber gelieferte Entwürfe, Schilder usw. werden, sofern nicht anders vereinbart, nur zurückgegeben, wenn sie von ihm binnen einer Woche nach Ende des Vertrages abgeholt werden. ˘ Wünsche betreffend Linien und Platzvorschriften oder die Begrenzung des Fahrzeugeinsatzes auf bestimmte Bereiche können aus betriebstechnischen Gründen nicht berücksichtigt werden. ˘ moBiel behält sich vor, Werbung aus polizeilichen oder betrieblich notwendigen Gründen zu ändern. Ein Ersatzanspruch entsteht dem Auftraggeber hieraus nicht. ˘ moBiel übernimmt für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Werbematerial einschließlich von Ausstellungsstücken während der Werbung sowie beim Transport, Entfernen oder Lagern keine Haftung. ˘ Fälle höherer Gewalt (Streik, Betriebseinschränkungen, Betriebsunterbrechungen behördliche Anordnung usw.), welche die moBiel GmbH an der Erfüllung der übernommenen Pflichten hindern, sowie vorübergehende Ausfälle durch Verlust, Diebstahl oder Beschädigung (ausgenommen Unfallschäden) befreien beide Teile für die Dauer der Einwirkung von ihren Verpflichtungen. ˘ Für Stillstandszeiten von Fahrzeugen – mit Ausnahme von vorgenannten Fällen höherer Gewalt – ist in den Listenpreisen ein Ausfallsatz enthalten. Dieser dient dem Auftraggeber als Entschädigung dafür, dass Verkehrsmittel aus Gründen, die in der Eigenart eines Verkehrsunternehmen liegen oder aus anderen Gründen, insbesondere wegen Unfallschäden, vorübergehend nicht im Verkehr sind bzw. als Ausgleich wegen zweimaliger Beeinträchtigung der Werbung aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Sonderkennzeichnung (z.B. »Schulbus«) ebenso für einen reduzierten Einsatz der Fahrzeuge an Sonn- und Feiertagen sowie in den Ferien. Wegen solcher Veränderungen kann der Auftraggeber weder vom Vertrag zurücktreten noch die Zahlung verweigern oder das vereinbarte Entgelt kürzen. ˘ Für den Fall eines Totalausfalls eines Fahrzeuges wird sich moBiel im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten bemühen, ein Ersatzfahrzeug einzusetzen. Kann ein Ersatzfahrzeug gleicher Art gestellt werden, gehen die Kosten der Beschriftung zu Lasten des Auftraggebers. Bei einem solchen Fahrzeugwechsel innerhalb der ersten zwei Vertragsjahre wird ein Teil dieser Beschriftungskosten von moBiel übernommen. Die Höhe des Anteils richtet sich nach der Zeit, die an zwei Vertragsjahren fehlt (Ermahnungskosten: 24 Monate x Restlaufzeit in Monaten). 4. Laufzeit des Vertrages ˘ Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem vereinbarten Termin bzw. mit dem Tag des Einsatzes der Werbung. Der Auftraggeber erhält unmittelbar nach Anbringung der Werbung Nachricht über den Beginn der Laufzeit. ˘ Wird der Beginn der Laufzeit dadurch verzögert, dass der Auftraggeber trotz angemessener Fristsetzung die Lieferung des Werbematerials um mehr als vier Wochen verzögert, ist moBiel berechtigt, die Aushanggebühren auch ohne Anbringung der Werbung zu berechnen. ˘ Im Übrigen richtet sich die Laufzeit nach den Vereinbarungen im Vertrag. ˘ Die vorzeitige Aufhebung eines Vertrages ist nur in gegenseitigem Einvernehmen zulässig. Eine Kündigung des Vertrages vor Ablauf der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Das beiderseitige Recht auf eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. ˘ Die Beendigung durch Aufhebung eines Vertrages oder durch Kündigung bedarf der Schriftform. ˘ Als wichtiger Grund gilt insbesondere der Totalausfall eines Fahrzeuges oder die Ausmusterung bzw. der Verkauf eines Fahrzeuges vor Vertragsablauf, wenn es moBiel mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist, dem Auftraggeber ein Ersatzfahrzeug anzubieten. Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages ist dann das Ausscheiden des Fahrzeuges aus dem Fahrzeugbestand von moBiel. ˘ Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung sind etwaige noch nicht verbrauchte Vorauszahlungen zurückzugewähren. Darüber hinaus sind vom Auftraggeber die Kosten der Entfernung/Neutralisierung zu tragen. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. ˘ Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich bei einem ununterbrochenen Ausfall eines Werbeträgers von mehr als vier Wochen für den Auftraggeber um die Dauer des Ausfalls. In diesem Fall entfällt die Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses für den Verlängerungszeitraum, soweit für die Ausfallzeit keine Gutschrift erteilt wurde. Wird dem Auftraggeber für die Ausfallzeit eine Gutschrift erteilt, verlängert sich die Vertragslaufzeit ebenfalls für die Dauer des jeweiligen Ausfalls, jedoch unter Berechnung des jeweiligen Listenpreises. 5. Preis ˘ Vom Auftraggeber sind ab dem Beginn der Laufzeit des Vertrages der monatliche Mietpreis und die Kosten für die Anbringung der Werbung sowie für deren Beseitigung bzw. Neutralisierung bei Vertragsbeendigung zu tragen. ˘ Für die monatlich zu zahlenden Preise sowie die einmalig zu entrichtenden Beträge ist die jeweils geltende Preisliste verbindlich. ˘ Änderungen der zu zahlenden Preise teilt moBiel dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen schriftlich mit. Ist der Auftraggeber mit der mitgeteilten Änderung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat ab dem Zugang der Benachrichtigung schriftlich zu kündigen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf diese Folgen wird der Auftraggeber von moBiel in der Mitteilung gesondert hingewiesen. 6. Nachlässe und Aufschläge ˘ Bei Abschlüssen mit einer vereinbarten Vertragslaufzeit von mindestens drei Jahren wird ein Preisnachlass auf den monatlichen Mietpreis von 10 % gewährt. Wird durch eine automatische Verlängerung des Vertrages eine Laufzeit von drei Jahren erreicht, wird der Nachlass erst mit der Fortsetzung des Vertrages darüber hinaus und nicht rückwirkend gewährt. ˘ Bei einer Vertragslaufzeit von weniger als zwei Jahren wird auf den monatlichen Mietpreis ein Aufschlag in Höhe von 20 % berechnet. ˘ Bei einer vorzeitigen Auflösung des Vertrages, die der Auftraggeber zu vertreten hat, erfolgt eine Nachberechnung des zu viel gewährten Zeitnachlasses bzw. des zu wenig berechneten Aufschlages zu Lasten des Auftraggebers. ˘ Nachlässe und Aufschläge gelten nicht für die vom Auftraggeber zu tragenden Kosten für Anbringung und Entfernung/Neutralisierung der Werbung. 7. Zahlungsbedingungen ˘ Der vereinbarte monatliche Mietpreis sowie etwaige Nebenkosten sind jeweils im Voraus fällig und ohne Abzug an moBiel zu zahlen. moBiel ist berechtigt, quartalsweise abzurechnen. In diesem Fall werden die Rechnungsbeträge zur Quartalsmitte fällig. ˘ Eine Aufrechnung mit eigenen Ansprüchen des Auftraggebers ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur wegen Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu. ˘ Verzug und Ansprüche wegen Verzuges richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus ist moBiel berechtigt, Mahnkosten pauschal zu berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Mahnkosten nicht oder nicht in der pauschalierten Höhe entstanden sind. ˘ moBiel ist berechtigt, im Falle des Verzuges des Auftraggebers die Durchführung des Vertrages zu unterbrechen bzw. zurückzustellen. Zahlt der Auftraggeber auch auf eine Mahnung mit Fristsetzung nicht, ist moBiel berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Auftraggeber hat moBiel dann alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen. ˘ Zahlungen erfolgen ausschließlich bargeldlos auf Konten von moBiel. 8. All-Inclusive-Angebot ˘ moBiel hat das Recht, die Leistungen der Verkehrsmittelwerbung in Zusammenarbeit mit einem Werbeunternehmen in einem All-Inclusive-Paket anzubieten. In diesem Falle gilt, dass die Produktions-, Anbringungs-, Entfernungs- und Instandhaltungskosten von moBiel zu tragen sind und der Auftraggeber lediglich den individuell vertraglich vereinbarten monatlichen Preis zu entrichten hat. Die Preisliste findet keine Anwendung. Alle übrigen Bestimmungen bleiben unberührt. 9. Haftung ˘ Die Haftung von moBiel sowie ihrer Erfüllungs-und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei a.) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b.) der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche auf anderen Umständen als Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den moBiel bei Abschluss des jeweiligen Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die moBiel kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen (nicht leitende Angestellte) außerhalb des Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten sowie der Lebens-, Körperoder Gesundheitsschäden. Der Geschädigte hat moBiel einen Schaden unverzüglich mitzuteilen. 10. Sonstige Bestimmungen ˘ Eine Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung von moBiel. Ein Übergang auf einen Rechtsnachfolger bleibt davon unberührt. ˘ Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Von diesem Erfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgewichen werden. ˘ Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bielefeld. ˘ Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. gültig ab 1. Juni 2014 moBiel GmbH 10