Verkehrsmittelwerbung Preise AGB ab 01 06 2014 1

Werbung
Werbung, die ankommt
Sie werben, damit Ihre Botschaft ankommt. Mit der Verkehrsmittelwerbung bei moBiel fahren Sie
genau richtig! moBiel ist ganz nah an den Menschen der Stadt. Über 57,2 Millionen Fahrgäste
sind mit StadtBahn und Bus im Jahr* unterwegs. Über 15 Millionen Kilometer legen unsere
Fahrzeuge jährlich* zurück.
moBiel bietet Ihnen viele Möglichkeiten, sich gezielt im Stadtbild unseren Fahrgästen und anderen
Verkehrsteilnehmern zu zeigen. Sie können StadtBahnen und Busse ganz oder auch teilweise
für Ihre Werbebotschaften buchen. Ob Ganz- oder Teilgestaltung, TrafficBoards, Seitenscheiben,
digitale Monitorwerbung oder Plakate – Sie haben vielfältige Möglichkeiten, Ihre Kunden zu
erreichen.
Durch maßgeschneiderte Lösungen mit individuellen Laufzeiten nutzen Sie Ihr Budget optimal.
Diese Broschüre bietet Ihnen einen Überblick über die breite Palette Ihrer Möglichkeiten.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, und schon bald ist Ihre Werbung in Fahrt!
* Zahlen 2013
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Innenwerbung
Digitale Monitorwerbung
Sie haben zwei Varianten zur Auswahl:
1. Für Kunden im moBiel-Netz
4,00 a Miete pro Bildschirm und Monat
zzgl. 50,00 a einmalige Einstellkosten pro Motiv.
Dabei wird Ihr Motiv in einen von uns erstellten Motiv-Rahmen
mit dem Titel „moBiel bringt Sie hin“ gesetzt.
2. Für alle Kunden
Vollflächiger Bildschirm:
20,00 a Miete pro Bildschirm und Monat. Keine Einstellkosten.
Das Motiv erscheint vollformatig, ohne einen von uns gestellten
Rahmen.
Anmietung
alle Monitore in Bus und/oder StadtBahn
A3-Plakate
Preis pro Monat
9,50 a pro Plakat
Mindestmenge
10 Stück
Mindestlaufzeit
1 Monat
zzgl. einmalige Montagekosten pro Plakat 5,00 a
Seitenscheibenaufkleber
Preis pro Monat
10,50 a pro Aufkleber
Format
15 x 70 cm
Mindestmenge
10 Stück
Mindestlaufzeit
1 Monat
zzgl. einmalige Montagekosten pro Aufkleber 5,00 a
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Innenwerbung und Werbung an Haltestellen
Faltblätter in Fahrgastinfoboxen
Preis Flyer/Broschüre
80,00 a pro 1.000 Stück
Format
DIN A5 hoch/DIN lang
Mindestmenge
2.000 Stück
A2-Plakate
Preis pro Monat
20,00 a pro Plakat
Mindestmenge
1 Stück
Mindestlaufzeit
1 Monat
Platzierung
Bus-Haltestellen Jahnplatz
zzgl. einmalige Montagekosten pro Plakat 5,00 a
FloorGraphics
Preis pro Monat
60,00 a pro Aufkleber
Größe (Form beliebig) bis 1 m2
Mindestmenge
1 Stück
Mindestlaufzeit
1 Monat
Platzierung
Verteilerebenen
StadtBahn-Haltestellen
Jahnplatz und Hauptbahnhof
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˘ Info (05 21) 51- 76 99
Außenwerbung StadtBahnen und Busse
9m2-TrafficBoard
Preis pro Monat
680,00 a pro Stück
Platzierung
auf StadtBahnen
im Gelenkbereich
Mindestlaufzeit 1 Monat
4m2-TrafficBoard
Preis pro Monat
520,00 a pro Stück
Platzierung
auf Bus-Heckflächen
Mindestlaufzeit 1 Monat
2 m2-TrafficBoard
Preis pro Monat
390,00 a pro Stück
Platzierung
auf Bus-Heckflächen
Mindestlaufzeit 1 Monat
TrafficBanner
Preis pro Monat
60,00 a pro Stück
Format
Normmaß 175 x 50 cm
Mindestmenge
1 Stück
Mindestlaufzeit 1 Monat
Platzierung
auf StadtBahnen und Bussen
im Rumpfflächenbereich und
Bus-Heckflächen
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Außenwerbung Busse
Ganzbemalung
Plus*
Normalbus 590,00 a 730,00 a/Monat
Gelenkbus 820,00 a 980,00 a/Monat
*inkl. partieller Fensterbeklebung
< 20 % der Fensterfläche
Halbbemalung (Teilfläche + Bodenfläche)
Normalbus
330,00 a/Monat
Gelenkbus
470,00 a/Monat
Halbbemalung (Teilfläche + Dachkranz)
Normalbus
330,00 a/Monat
Gelenkbus
470,00 a/Monat
Teilbeschriftung (Rumpffläche)
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Normalbus
250,00 a/Monat
Gelenkbus
330,00 a/Monat
˘ Info (05 21) 51- 76 99
Außenwerbung StadtBahnen
Ganzbemalung
Plus*
Typ M8C
950,00 a
1.320,00 a/Monat
Typ M8D 1.270,00 a
1.650,00 a/Monat
Typ MB4
740,00 a
900,00 a/Monat
*inkl. partieller Fensterbeklebung
< 20 % der Fensterfläche
Halbbemalung (Rumpf- und Bodenfläche)
Typ M8C
480,00 a/Monat
Typ M8D
660,00 a/Monat
Typ MB4
380,00 a/Monat
Halbbemalung (Rumpffläche und Dachkranz)
Typ M8C
480,00 a/Monat
Typ M8D
660,00 a/Monat
Typ MB4
380,00 a/Monat
Teilbeschriftung (Rumpffläche)
Typ M8C
370,00 a/Monat
Typ M8D
550,00 a/Monat
Typ MB4
280,00 a/Monat
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Fakten, Zahlen, Konditionen
Fahrgäste pro Jahr (Stand 2013)
Gesamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57,2 Mio.
Fahrgäste Busse. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24,0 Mio.
Fahrgäste StadtBahnen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33,2 Mio.
Liniennetz
Bus-Linien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Länge Bus-Netz (in km) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 849,9
Länge StadtBahn-Netz (in km) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35,6
StadtBahn-Linien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Bus-Haltestellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.017
StadtBahn-Haltestellen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Anzahl der Fahrzeuge
2-Achser-Busse. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Gelenkbusse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
StadtBahnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
Weitere Zahlen und Informationen
Einwohner Stadt Bielefeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . ca. 328.000
Anzahl Fahrgäste täglich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220.000
Jährliche Leistung
(Linienfahrten, in Mio. km) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14,8
Buchungskonditionen (Stand: 1. Juni 2014)
Die Durchführung der Verkehrsmittelwerbung erfolgt gemäß
den Geschäftsbedingungen für Verkehrsmittelwerbung
in Bielefeld. Zur selbständigen Auswertung oder Untervermietung werden keine Flächen abgegeben. Der
Preisbildung liegt ein Ausfallsatz von 25 % zu Grunde.
Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer.
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˘ Info (05 21) 51- 76 99
Geschäftsbedingungen für Verkehrsmittelwerbung in Bielefeld
1. Geltung
˘ Die nachstehenden Geschäftsbedingungen für die Verkehrsmittelwerbung gelten für
sämtliche Werbemöglichkeiten in und an Verkehrsmitteln (Busse und StadtBahnen)
und an Haltestellen der moBiel GmbH (im Folgenden: moBiel).
2. Auftragsannahme
˘ Der Auftrag wird durch den Auftraggeber schriftlich oder in Textform mittels eines
Bestellscheins oder entsprechender Formulierungen/Inhalte in Textform für diesen
verbindlich erteilt.
˘ Der Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche, in Textform vorzulegende
Annahmeerklärung seitens moBiel zustande.
˘ moBiel ist verpflichtet, sich unverzüglich über die Annahme oder Ablehnung eines
Auftrages in Textform zu erklären. Eine Annahme von Aufträgen erfolgt in der
Reihenfolge ihres Eingangs und nur für namentlich bezeichnete Kunden.
˘ moBiel ist berechtigt, nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen Aufträge abzulehnen
und Werbung zurückzuweisen, wenn die Werbung gegen allgemeine Gesetze, behördliche Bestimmungen, die guten Sitten oder die jeweils gültigen Werberichtlinien von
moBiel verstößt und damit im Hinblick auf die geschäftlichen Belange von moBiel
unzumutbar oder nicht tragbar ist. Die Werberichtlinien sind auf Anfrage erhältlich.
˘ Die Verantwortung für Form, Inhalt und Gestaltung der Werbung trägt allein der
Auftraggeber.
˘ Eine Untervermietung der Werbeflächen ist nicht gestattet. Ein Ausschluss von
Wettbewerbern wird nicht zugesichert.
3. Auftragsdurchführung
˘ moBiel ist verpflichtet, den Auftrag vertragsgemäß durchzuführen, insbesondere für
die ordnungsgemäße Anbringung und Beaufsichtigung der Werbung Sorge zu tragen
sowie die zur Ausbesserung oder Auswechslung erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
˘ Der Auftraggeber liefert die erforderlichen Entwürfe, Plakate, Schilder usw. fristgemäß
und kostenfrei an die von moBiel angegebene Anschrift. Text und Ausführung der
Werbung unterliegen den Werberichtlinien von moBiel; soweit erforderlich sind maßgebliche Entwürfe vorzulegen. Die Haftung für Firmen oder deren Gehilfen, welche vereinbarungsgemäß von moBiel oder deren Vertreter im Namen und für Rechnung des
Auftraggebers beauftragt sind, wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
˘ Die Kosten für die Anbringung und Unterhaltung der Werbung sowie für ihre
Beseitigung bzw. Neutralisierung nach dem vereinbarten Vertragsablauf gehen
zu Lasten des Auftraggebers, ebenfalls notwendige Ausbesserungen während der
Laufzeit. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbung spätestens zehn Tage nach
Vertragsablauf zu entfernen bzw. zu neutralisieren, anderenfalls wird moBiel die
Gebühren solange weiterberechnen, wie die Werbung noch im Verkehr vorgeführt
wird. Bei Ganzbemalungen gehen auch die Kosten für die Grundlackierung und die
Rücklackierung des Fahrzeuges in die „Hausfarben“ von moBiel nach Ablauf des
Vertrages zu Lasten des Auftraggebers. Diese Arbeiten behält sich moBiel in der Regel
vor. Die Kosten für notwendig werdende Ausbesserungen in Folge von Schäden während der Vertragslaufzeit sind durch die Miete abgegolten; dies gilt nicht für Schäden
durch normale Abnutzung oder infolge höherer Gewalt.
˘ Der Auftraggeber trägt die Kosten für das Auswechseln, Ausbessern oder Neubemalen
von unansehnlich gewordenen Werbemitteln. Dies gilt auch bei einer Beschädigung
von Werbemitteln, sofern der Schaden nicht durch Dritte ersetzt worden ist.
˘ Vom Auftraggeber gelieferte Entwürfe, Schilder usw. werden, sofern nicht anders
vereinbart, nur zurückgegeben, wenn sie von ihm binnen einer Woche nach Ende des
Vertrages abgeholt werden.
˘ Wünsche betreffend Linien und Platzvorschriften oder die Begrenzung des
Fahrzeugeinsatzes auf bestimmte Bereiche können aus betriebstechnischen Gründen
nicht berücksichtigt werden.
˘ moBiel behält sich vor, Werbung aus polizeilichen oder betrieblich notwendigen
Gründen zu ändern. Ein Ersatzanspruch entsteht dem Auftraggeber hieraus nicht.
˘ moBiel übernimmt für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Werbematerial
einschließlich von Ausstellungsstücken während der Werbung sowie beim Transport,
Entfernen oder Lagern keine Haftung.
˘ Fälle höherer Gewalt (Streik, Betriebseinschränkungen, Betriebsunterbrechungen
behördliche Anordnung usw.), welche die moBiel GmbH an der Erfüllung der übernommenen Pflichten hindern, sowie vorübergehende Ausfälle durch Verlust, Diebstahl oder
Beschädigung (ausgenommen Unfallschäden) befreien beide Teile für die Dauer der
Einwirkung von ihren Verpflichtungen.
˘ Für Stillstandszeiten von Fahrzeugen – mit Ausnahme von vorgenannten Fällen
höherer Gewalt – ist in den Listenpreisen ein Ausfallsatz enthalten. Dieser dient dem
Auftraggeber als Entschädigung dafür, dass Verkehrsmittel aus Gründen, die in der
Eigenart eines Verkehrsunternehmen liegen oder aus anderen Gründen, insbesondere
wegen Unfallschäden, vorübergehend nicht im Verkehr sind bzw. als Ausgleich wegen
zweimaliger Beeinträchtigung der Werbung aufgrund gesetzlich vorgeschriebener
Sonderkennzeichnung (z.B. »Schulbus«) ebenso für einen reduzierten Einsatz der
Fahrzeuge an Sonn- und Feiertagen sowie in den Ferien. Wegen solcher Veränderungen
kann der Auftraggeber weder vom Vertrag zurücktreten noch die Zahlung verweigern
oder das vereinbarte Entgelt kürzen.
˘ Für den Fall eines Totalausfalls eines Fahrzeuges wird sich moBiel im Rahmen seiner
betrieblichen Möglichkeiten bemühen, ein Ersatzfahrzeug einzusetzen. Kann ein
Ersatzfahrzeug gleicher Art gestellt werden, gehen die Kosten der Beschriftung zu
Lasten des Auftraggebers. Bei einem solchen Fahrzeugwechsel innerhalb der ersten
zwei Vertragsjahre wird ein Teil dieser Beschriftungskosten von moBiel übernommen. Die Höhe des Anteils richtet sich nach der Zeit, die an zwei Vertragsjahren fehlt
(Ermahnungskosten: 24 Monate x Restlaufzeit in Monaten).
4. Laufzeit des Vertrages
˘ Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem vereinbarten Termin bzw. mit dem Tag
des Einsatzes der Werbung. Der Auftraggeber erhält unmittelbar nach Anbringung der
Werbung Nachricht über den Beginn der Laufzeit.
˘ Wird der Beginn der Laufzeit dadurch verzögert, dass der Auftraggeber trotz angemessener Fristsetzung die Lieferung des Werbematerials um mehr als vier Wochen verzögert, ist moBiel berechtigt, die Aushanggebühren auch ohne Anbringung der Werbung
zu berechnen.
˘ Im Übrigen richtet sich die Laufzeit nach den Vereinbarungen im Vertrag.
˘ Die vorzeitige Aufhebung eines Vertrages ist nur in gegenseitigem Einvernehmen
zulässig. Eine Kündigung des Vertrages vor Ablauf der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Das beiderseitige Recht auf eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt unberührt.
˘ Die Beendigung durch Aufhebung eines Vertrages oder durch Kündigung bedarf der
Schriftform.
˘ Als wichtiger Grund gilt insbesondere der Totalausfall eines Fahrzeuges oder die
Ausmusterung bzw. der Verkauf eines Fahrzeuges vor Vertragsablauf, wenn es moBiel
mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist, dem Auftraggeber ein Ersatzfahrzeug
anzubieten. Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages ist dann das Ausscheiden des
Fahrzeuges aus dem Fahrzeugbestand von moBiel.
˘ Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung sind etwaige noch nicht verbrauchte
Vorauszahlungen zurückzugewähren. Darüber hinaus sind vom Auftraggeber die
Kosten der Entfernung/Neutralisierung zu tragen. Weitergehende Ansprüche richten
sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
˘ Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich bei einem ununterbrochenen Ausfall
eines Werbeträgers von mehr als vier Wochen für den Auftraggeber um die Dauer
des Ausfalls. In diesem Fall entfällt die Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses
für den Verlängerungszeitraum, soweit für die Ausfallzeit keine Gutschrift erteilt
wurde. Wird dem Auftraggeber für die Ausfallzeit eine Gutschrift erteilt, verlängert
sich die Vertragslaufzeit ebenfalls für die Dauer des jeweiligen Ausfalls, jedoch unter
Berechnung des jeweiligen Listenpreises.
5. Preis
˘ Vom Auftraggeber sind ab dem Beginn der Laufzeit des Vertrages der monatliche
Mietpreis und die Kosten für die Anbringung der Werbung sowie für deren Beseitigung
bzw. Neutralisierung bei Vertragsbeendigung zu tragen.
˘ Für die monatlich zu zahlenden Preise sowie die einmalig zu entrichtenden Beträge ist
die jeweils geltende Preisliste verbindlich.
˘ Änderungen der zu zahlenden Preise teilt moBiel dem Auftraggeber mindestens sechs
Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen schriftlich mit. Ist der Auftraggeber mit der
mitgeteilten Änderung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag mit einer
Frist von einem Monat ab dem Zugang der Benachrichtigung schriftlich zu kündigen.
Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, gelten die Änderungen als genehmigt.
Auf diese Folgen wird der Auftraggeber von moBiel in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
6. Nachlässe und Aufschläge
˘ Bei Abschlüssen mit einer vereinbarten Vertragslaufzeit von mindestens drei Jahren
wird ein Preisnachlass auf den monatlichen Mietpreis von 10 % gewährt. Wird durch
eine automatische Verlängerung des Vertrages eine Laufzeit von drei Jahren erreicht,
wird der Nachlass erst mit der Fortsetzung des Vertrages darüber hinaus und nicht
rückwirkend gewährt.
˘ Bei einer Vertragslaufzeit von weniger als zwei Jahren wird auf den monatlichen
Mietpreis ein Aufschlag in Höhe von 20 % berechnet.
˘ Bei einer vorzeitigen Auflösung des Vertrages, die der Auftraggeber zu vertreten hat,
erfolgt eine Nachberechnung des zu viel gewährten Zeitnachlasses bzw. des zu wenig
berechneten Aufschlages zu Lasten des Auftraggebers.
˘ Nachlässe und Aufschläge gelten nicht für die vom Auftraggeber zu tragenden Kosten
für Anbringung und Entfernung/Neutralisierung der Werbung.
7. Zahlungsbedingungen
˘ Der vereinbarte monatliche Mietpreis sowie etwaige Nebenkosten sind jeweils im
Voraus fällig und ohne Abzug an moBiel zu zahlen. moBiel ist berechtigt, quartalsweise
abzurechnen. In diesem Fall werden die Rechnungsbeträge zur Quartalsmitte fällig.
˘ Eine Aufrechnung mit eigenen Ansprüchen des Auftraggebers ist nur möglich, wenn
diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht
dem Auftraggeber nur wegen Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
˘ Verzug und Ansprüche wegen Verzuges richten sich nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Darüber hinaus ist moBiel berechtigt, Mahnkosten pauschal zu berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Mahnkosten nicht oder
nicht in der pauschalierten Höhe entstanden sind.
˘ moBiel ist berechtigt, im Falle des Verzuges des Auftraggebers die Durchführung des
Vertrages zu unterbrechen bzw. zurückzustellen. Zahlt der Auftraggeber auch auf eine
Mahnung mit Fristsetzung nicht, ist moBiel berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Auftraggeber hat moBiel dann alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen.
˘ Zahlungen erfolgen ausschließlich bargeldlos auf Konten von moBiel.
8. All-Inclusive-Angebot
˘ moBiel hat das Recht, die Leistungen der Verkehrsmittelwerbung in Zusammenarbeit
mit einem Werbeunternehmen in einem All-Inclusive-Paket anzubieten. In diesem Falle
gilt, dass die Produktions-, Anbringungs-, Entfernungs- und Instandhaltungskosten von
moBiel zu tragen sind und der Auftraggeber lediglich den individuell vertraglich vereinbarten monatlichen Preis zu entrichten hat. Die Preisliste findet keine Anwendung. Alle
übrigen Bestimmungen bleiben unberührt.
9. Haftung
˘ Die Haftung von moBiel sowie ihrer Erfüllungs-und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dieser Haftungsausschluss gilt nicht
bei
a.) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b.) der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten).
Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche auf anderen
Umständen als Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung
auf den Schaden, den moBiel bei Abschluss des jeweiligen Vertrages als mögliche Folge
der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände,
die moBiel kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. Gleiches gilt bei
grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen (nicht leitende Angestellte)
außerhalb des Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten sowie der Lebens-, Körperoder Gesundheitsschäden.
Der Geschädigte hat moBiel einen Schaden unverzüglich mitzuteilen.
10. Sonstige Bestimmungen
˘ Eine Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem Vertrag bedarf der vorherigen
Zustimmung von moBiel. Ein Übergang auf einen Rechtsnachfolger bleibt davon unberührt.
˘ Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Von diesem
Erfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgewichen werden.
˘ Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bielefeld.
˘ Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen.
gültig ab 1. Juni 2014
moBiel GmbH
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