MA 7, Verein Neue Oper Wien, Prüfung der Gebarung der Jahre

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KA I - 7-2/03
Der Zweck des Vereines Neue Oper Wien besteht in der Förderung der Kunst, vornehmlich im Bereich von zeitgenössischem Gesang sowie ebensolcher Musik und
Komposition. Die Finanzierung erfolgt aus den Karten- und Programmerlösen der Aufführungen und aus den Subventionszahlungen der Stadt Wien sowie der Republik
Österreich, wobei die Stadt Wien die Hauptlast trägt.
Für die Jahre 1999 bis 2001 hatte die Stadt Wien mit dem Verein eine Förderungsvereinbarung abgeschlossen, wobei der Verein seine Verpflichtungen erfüllt hat und mit
den vorhandenen Mitteln das Auslangen fand. Die im Vereinsgesetz 2002 festgelegten
Fristen zur Erstellung und Genehmigung des Jahresabschlusses sollten eingehalten
werden.
1. Der rechtliche Bestand des Vereines wurde von der Sicherheitsdirektion für Wien am
22. April 1997 genehmigt. In seinen Statuten ist u.a. festgelegt, dass die Tätigkeit nicht
auf Gewinn gerichtet ist und der Zweck des Vereines in der Förderung der Kunst,
vornehmlich im Bereich des zeitgenössischen Gesanges sowie der zeitgenössischen
Musik und Komposition besteht.
Der Vereinszweck soll lt. den Statuten durch die Schaffung von Auftrittsmöglichkeiten
für Sänger, Musiker, Dirigenten, Regisseure, Komponisten und Librettisten, weiters
durch deren Beratung auf künstlerischem Gebiet sowie durch organisatorische
Planung, Vorbereitung und Durchführung von Musiktheater- und Konzertveranstaltungen bzw. Ballett-, Konzert-, Film-, Audio- und Videoproduktionen und deren Verbreitung erreicht werden. Die erforderlichen Mittel dazu sollen durch Mitgliedsbeiträge,
Spenden, Erträgnisse aus diversen Veranstaltungen und aus der Verwertung von
Produktionen sowie durch Förderungen der öffentlichen Hand und von Privaten aufgebracht werden.
Die Organe des Vereines sind die Generalversammlung, der Vorstand, die Rechnungsprüfer und das Schiedsgericht, wobei nach den Statuten dem Obmann/Intendanten
oder seinem Stellvertreter die Vertretung nach außen obliegt.
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2. Wie der nachfolgenden Auflistung zu entnehmen ist, hat der Verein in den in die
Einschau einbezogenen Jahren seinen in der Satzung festgelegten Zweck erfüllt. Anzumerken war dabei, dass der Verein über kein eigenes "Haus" verfügt, sondern je nach
Produktion, Koproduktion oder Auftrag eine entsprechende Spielstätte anmietete bzw.
zur Verfügung gestellt bekam.
2.1 Das Amadeus Ensemble Wien, das auch das Orchester für die Vorstellungen der
Neuen Oper Wien stellt, brachte am 3. Mai 1999 ein Konzert im Odeon in Wien 2 unter
dem Titel "Von der Taborstraße zur Chinesischen Mauer - Johann Strauß auf den
Spuren Marco Polos" zur Aufführung.
In der Zeit von 25. April bis 15. Mai 1999 präsentierte die Neue Oper Wien sieben
Aufführungen von Tan Duns Oper "Marco Polo" und in der Zeit von 23. September
1999 bis 13. Oktober 1999 sechs Aufführungen von Gerhard Schedls Oper "Glaube
Liebe Hoffnung". Von 30. September bis 17. Oktober 1999 wurde Arnold Schönbergs
Einakter "Von heute auf morgen" und Leonard Bernsteins Oper "Trouble in Tahiti"
sechsmal aufgeführt. Alle diese Aufführungen fanden ebenfalls im Odeon statt.
2.2 Im Jahre 2000 spielte die Neue Oper Wien wieder im Odeon und gab dort in der
Zeit von 30. März bis 14. April sieben Vorstellungen von Leonard Bernsteins komischer
Oper "Candide".
Am 15. Juli 2000 fand die Premiere von Benjamin Brittens Oper "Albert Herring" im
Schlosstheater Laxenburg statt, die als Koproduktion der Neuen Oper Wien und dem
Laxenburger Kultursommer herausgebracht wurde. Dieser Premiere folgten bis zum
5. August noch neun Reprisen.
Weiters produzierte die Neue Oper Wien für den "Klangbogen Wien" die Kammeroper
"Jakob Lenz" von Wolfgang Rihm, die in der Zeit von 31. Juli bis 18. August 2000
fünfmal im Atelierhaus der Akademie der bildenden Künste - Semper-Depot in Wien 6
aufgeführt wurde. Dirk D'Ases Oper "Arrest" stellte die Neue Oper Wien im WUK in
Wien 9 in der Zeit von 23. bis 30. Oktober 2000 fünfmal vor. Dieses Stück wurde mit
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der gleichen Regie und Ausstattung auch vom Ulmer Theater übernommen.
2.3 Im Jahr 2001 bot die Neue Oper Wien in der Zeit von 16. bis 30. Jänner sechs
Vorstellungen von Alfred Schnittkes Oper "Historia von D. Johann Fausten" in den
Sofiensälen in Wien 3.
In der Zeit vom 25. April bis 6. Mai 2001 wurde im Odeon Leonhard Bernsteins
"Candide" wieder aufgenommen und an sieben Abenden dargeboten. Im Sommer
dieses Jahres wurde für den "Klangbogen Wien" wieder eine Oper produziert, u.zw.
Peter Maxwell Davies Kammeroper "Der Leuchtturm", die in der Zeit von 25. Juli bis
17. August sechsmal im Semper-Depot aufgeführt wurde.
2.4 In der folgenden Tabelle sind für die einzelnen Produktionen der Jahre 1999 bis
2001 die erreichten durchschnittlichen Sitzplatz- bzw. Massettenauslastungen aufgelistet:
Produktion
"Marco Polo"
"Glaube Liebe Hoffnung"
"Von heute auf morgen"
"Johann Strauss-Konzert"
"Candide" (2000)
"Albert Herring"
"Jakob Lenz"
"Arrest"
"Historia v. D. J. Fausten"
"Candide" (2001)
"Der Leuchtturm"
Sitzplatzauslastung
72,3 %
33,2 %
29,8 %
12,6 %
82,6 %
58,3 %
102,7 %
23,9 %
73,7 %
76,3 %
94,7 %
Massettenauslastung
53,1 %
21,5 %
20,3 %
8,6 %
66,0 %
47,6 %
99,9 %
19,5 %
58,3 %
58,3 %
74,8 %
Insgesamt konnten bei den erwähnten Aufführungen des Vereines 13.377 Besucher
gezählt werden, wodurch für die Jahre 1999 bis 2001 eine durchschnittliche Sitzplatzauslastung von rd. 62 % und eine durchschnittliche Massettenauslastung von rd. 43 %
resultierte. Die Auslastung von "Jakob Lenz" mit 99,9 % bzw. 102,7 % erklärte sich dadurch, dass einige Besucher trotz ausverkaufter Vorstellung noch "auf Stehplatz" eingelassen worden waren.
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3. Anhand wichtiger Positionen der Jahresabschlüsse 1999 bis 2001 ergab sich
folgendes Bild (Beträge in EUR):
1999
Negatives Eigenkapital zum 31. Dezember
-15.432,33
Gesamtausgaben inkl. Koproduktionen
841.990,56
Gesamtausgaben bereinigt um
Produktionszuschüsse
680.811,26
Subvention Stadt Wien
436.037,01
Subvention Bund
159.880,24
Karteneinnahmen
42.229,92
Sonstige betriebliche Einnahmen
64.770,48
Gewinn/Verlust
22.106,38
Rundungsdifferenzen wurden nicht ausgeglichen.
2000
-60.265,14
867.684,41
2001
-27.589,08
757.792,94
767.586,98
436.037,01
159.880,24
50.835,57
76.001,36
-44.832,80
683.177,27
436.037,01
159.880,24
46.624,51
73.311,57
32.676,05
Das negative Eigenkapital des Vereines Neue Oper Wien hatte am 1. Jänner 1999
insgesamt 37.538,71 EUR betragen. Wie der weiteren in der Tabelle dargestellten
Entwicklung zu entnehmen ist, erfolgte auf Grund der in den betrachteten drei Jahren
gesetzten Aktivitäten eine Verbesserung der Eigenkapitalausstattung in der Höhe von
9.949,63 EUR bzw. 26,5 %.
Das Kontrollamt stellte fest, dass der Verein - wie auch die Ergebnisse der Jahre 1999
und 2001 zeigten - durchaus steuernd eingriff und auch für die Folgejahre bereits
Subventionszusagen erhalten hatte. Es war daher nach Ansicht des Kontrollamtes
weder eine Gefährdung des Bestandes noch ein negativer Trend dahin festzustellen,
d.h. nach dem mit 1. Juli 2002 in Kraft getretenen Vereinsgesetz 2002 - VerG, BGBl. I
Nr. 66/2002 idgF, auch keine Warnpflicht der Rechnungsprüfer des Vereines gegeben.
Die Verringerung des Personalaufwandes in den Jahren 2000 (0,43 Mio.EUR) und vor
allem 2001 (0,33 Mio.EUR) gegenüber dem Jahr 1999 (0,44 Mio.EUR) war darauf
zurückzuführen, dass die im Jahr 1999 gespielten Stücke "Marco Polo" und "Glaube
Liebe Hoffnung" eine wesentlich höhere Orchester- und Darstellerbesetzung benötigten
als jene Werke, die in den Jahren 2000 und 2001 gezeigt wurden.
3.1 Die vom Kontrollamt durchgeführte stichprobenweise Prüfung der Jahresabschlüs-
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se bzw. der bezughabenden Belege ergab, dass die Einnahmen ordnungsgemäß belegt waren und vom Kontrollamt bei seiner Prüfung nachvollzogen werden konnten, sodass in dieser Hinsicht kein Anlass zur Bemängelung gegeben war.
Zur besseren Übersichtlichkeit wurde jedoch angeregt, bei der Erstellung der Jahresabschlüsse auch eine Zusammenfassung nach Einnahmen- und Ausgabenarten durchzuführen.
Stellungnahme des Vereines Neue Oper Wien:
Der Anregung zur Zusammenfassung nach Einnahmen- und Ausgabenarten wird ab dem Jahr 2002 nachgekommen werden.
3.2 Bei der stichprobenweisen Prüfung, ob die getätigten Ausgaben nachzuvollziehen
und im Sinne des angeführten Vereinszweckes anzuerkennen sind, stellte das
Kontrollamt bei den Ausgaben der Jahre 1999, 2000 und 2001 Doppelverrechnungen in
Höhe von insgesamt 1.600,20 EUR fest; weiters war in einer Abrechnung mittels
Sammelbeleg ein Detailbetrag nicht nachvollziehbar dokumentiert.
Der Verein versuchte noch im Zuge der Einschau des Kontrollamtes, die festgestellten
Doppelzahlungen von den betreffenden Lieferanten zurückzubekommen. Da diese
jedoch schon zwischen zwei und vier Jahre zurücklagen, gab es bis zum Ende der
Einschau noch kein positives Ergebnis. Bezüglich der Vollständigkeit der Abrechnung
mittels Sammelbeleg führte der Verein aus, die nicht belegte Ausgabe in Höhe von
54,50 EUR betreffe eine von einer Buchbinderei erbrachte Leistung für den Verein.
Nach Kenntnis der Fakten wurde Kontakt mit dem Steuerberater
aufgenommen und gemeinsam nach einer Lösung gesucht, um
derartige Buchungsmängel künftig hintanzuhalten. Auch wird die
Heranziehung eines professionellen Buchhalters (auf Werkvertragsbasis) erwogen.
3.3 Dem Bericht der Rechnungsprüfer des Vereines zum Jahresabschluss 1999 vom
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12. November 2000 war zu entnehmen, dass die überprüften Gebarungsfälle nachvollziehbar waren und die rechnerische und sachliche Richtigkeit sowie die widmungsgemäße Verwendung der Geldmittel bestätigt wurde. Der gesamte Vorstand des
Vereines wurde für das Jahr 1999 in der Generalversammlung am 7. Dezember 2000
einstimmig entlastet. Für die Jahre 2000 und 2001 wurde der Bericht der Rechnungsprüfer am 27. Oktober 2002 vorgelegt und am 16. November 2002 dem Vorstand von
der Generalversammlung einstimmig die Entlastung für die Geschäftsjahre 2000 und
2001 erteilt.
Im Hinblick auf das neue Vereinsgesetz wies das Kontrollamt darauf hin, dass
beginnend mit dem Geschäftsjahr 2003 gesetzliche Fristen für die Erstellung des
Jahresabschlusses und dessen Prüfung durch die Rechnungsprüfer bestanden. Es
hätten daher seitens des Vereines Neue Oper Wien Vorkehrungen getroffen werden
sollen, um diese gesetzlichen Fristen einhalten zu können.
Die angesprochenen gesetzlichen Fristen sind vom Steuerberater
bereits zur Kenntnis gebracht worden, der auch auf deren Einhaltung achten wird.
4. Am 17. Dezember 1998, Pr.Z. 322/98 - M07, wurde vom Gemeinderat beschlossen,
auch mit dem Verein Neue Oper Wien für die Jahre 1999 bis 2001 eine Drei-JahresFörderungsvereinbarung abzuschließen.
Diese sieht u.a. vor, dass der Verein für die genannten Jahre eine jährliche Förderung
in Höhe von 436.037,01 EUR "zur teilweisen Deckung der Unkosten" erhält. Der
Förderungsnehmer verpflichtet sich im Gegenzug - dem durchschnittlichen Umfang der
Jahre 1996 bis 1998 entsprechend -, drei Produktionen pro Jahr zu erarbeiten und im
Förderungszeitraum rd. 50 Vorstellungen aufzuführen. Als zusätzliche Zielgrößen
wurden schließlich als Maßstab für allfällige künftige Förderungen eine Eigendeckung
von mindestens 7 % und eine Gesamtfinanzierung durch die öffentliche Hand pro
Besucher von maximal rd. 160,-- EUR vereinbart.
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4.1 Wie das Kontrollamt feststellte, wurde vom Verein Neue Oper Wien die Anzahl der
lt. Förderungsvereinbarung festgelegten Produktionen erreicht bzw. sogar überschritten.
4.2 Unter den in den geprüften Jahren erarbeiteten Produktionen waren - wie bereits
erwähnt - auch Koproduktionen mit dem "Laxenburger Kultursommer", Produktionen für
den "Klangbogen Wien" und auch Produktionen, die mit gleicher Regie und Ausstattung von anderen Bühnen übernommen wurden. Das Kontrollamt hat daher - um
festzustellen, ob vom Verein Neue Oper Wien auch die in der Förderungsvereinbarung
festgelegte Eigendeckung von mindestens 7 % erreicht wurde - die Eigeneinnahmen
um die Zuschüsse für diese Produktionen bzw. Koproduktionen bereinigt und den
ebenfalls um diese Zahlungen bereinigten Gesamtausgaben gegenübergestellt.
Da der Verein Neue Oper Wien nach den Berechnungen des Kontrollamtes in den
Jahren von 1999 bis 2001 eine Eigendeckung in Höhe von 15,7 %, 16,5 % bzw. 17,6 %
erbringen konnte, war auch dieses in der Fördervereinbarung festgelegte Teilziel in
allen drei Jahren erreicht worden.
4.3 Was die ebenfalls vereinbarte Gesamtsubvention pro Besucher durch die öffentliche Hand in Höhe von maximal 160,-- EUR betraf, belief sich diese im Jahr 1999 auf
152,14 EUR, im Jahr 2000 auf 124,59 EUR und im Jahr 2001 auf 127,41 EUR.
4.4 Auf Grund der Erfüllung aller Vorgaben für die Jahre 1999 bis 2001 schloss die Magistratsabteilung 7 - Kultur nach dem entsprechenden Beschluss vom 21. September 2001 durch den Gemeinderat, Pr.Z. 164/01-M07, mit dem Verein Neue Oper Wien
eine weitere Drei-Jahres-Förderungsvereinbarung ab.
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