Dr. R. Gasser

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IALOG ETHIK
Interdisziplinäres Institut
für Ethik im Gesundheitswesen
Ethisch vertretbarer Einsatz von
Robotik und Technik
eine Reflexion
Dr. phil. M.Sc.theol. Regula Gasser
Stellvertretende Institutsleitung Dialog Ethik
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Ziel des Referats
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§ Orientierungshilfe für einen humanen und sozial
verantwortlichen Umgang mit Chancen und
Risiken von technologischen Möglichkeiten bei
kranken und betagten Menschen
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Sensible Einsatzbereiche
assistierender Technologie
§
§
§
§
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Technische Pflegeassistenz
Monitoring von Vitaldaten
Elektronische Kommunikation/Dokumentation
Unterhaltung durch virtuelle und technische Objekte
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Verantwortungsdimensionen
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Individuum: Bewohner
Institutionen Gesellschaft Gesellschaft: Gesetze und Werte 4
Ethische Fragen auf der Ebene
des Individuums
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§ Wie wirken sich Roboter auf die Autonomie des
Bewohners aus? Welcher Nutzen ergibt sich auf der
Ebene des Individuums?
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Einfluss des Exoskeletts
auf die Patientenautonomie
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Henry
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Robotik in der Pflegeassistenz
aus ethischer Sicht
§ Sicherheit
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Freiheit/Privatheit
§ Bei urteilsfähigen Bewohnern/innen dürfen
Sicherheitssysteme nur mit deren Zustimmung
eingesetzt werden.
§ Sie sollen jederzeit die Möglichkeit haben, die
Systeme zu deaktivieren.
§ Bei urteilsunfähigen Bewohnern/innen erfolgt diese
Zustimmung durch die entscheidungsbefugten
stellvertretenden Angehörigen.
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ZGB Erwachsenenschutz,
Personenrecht und Kindesrecht
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§ Art. 383
§ 1 Die Wohn- oder Pflegeeinrichtung darf die Freiheit der
urteilsunfähigen Person nur einschränken, wenn weniger
einschneidende Massnahmen nicht ausreichen oder von
vornherein als ungenügend erscheinen und die Massnahme
dazu dient:
§ eine ernsthafte Gefahr für das Leben oder die körperliche
Integrität der betroffenen Person oder Dritter abzuwenden; oder
§ 2 Vor der Einschränkung der Bewegungsfreiheit wird der
betroffenen Person erklärt, was geschieht, warum die
Massnahme angeordnet wurde, wie lange diese voraussichtlich
dauert und wer sich während dieser Zeit um sie kümmert.
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Robotik im Umgang mit
elektronischen Daten
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§ Im Umgang mit elektronischen Daten gilt es, den
Anspruch von Drittpersonen bezüglich Datenschutz
zu berücksichtigen
§ Sofortiges Löschen von Daten, die auf der
Überwachungskamera aufgezeichnet werden
§ Prinzip der Verhältnismässigkeit beim Umgang mit
elektronischen Patientendaten
§ Informations- und Einsichtsrechts des Bewohners
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Robotik im Umgang mit
elektronischen Patientendossiers
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§ Verhältnismässigkeit: nur jene Bewohnerdaten werden im Heim
gesammelt und verarbeitet die für die Betreuung der Bewohner
und für die verwaltungsmässige Abwicklung des
Betreuungsverhältnisses erforderlich sind.
§ Für elektronisch gespeicherte Bewohnerdaten sind differenzierte
Zugriffsrechte so zu vergeben, dass jeder nur auf die
Bewohnerdaten zugreifen kann, die er zur Erledigung seiner
konkreten Arbeit benötigt. Dies gilt auch für die Weitergabe von
Bewohnerdaten.
§ Zur Verhältnismässigkeit gehört auch, dass Bewohnerdaten nicht
unbegrenzt, sondern nur so lange gespeichert werden dürfen, wie
dies zur Betreuung der Bewohner und für die verwaltungsmässige
Abwicklung des Betreuungsverhältnisses erforderlich ist.
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Roboter als Hilfsmittel des
Menschen
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Ethische Fragen auf der Ebene
der Organisation
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§ Welchen ethischen Herausforderungen müssen
sich Institutionen beim Einsatz von Technik und
Robotik stellen?
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Entlastung von Pflegenden bei der
Mobilisation von Bewohnern/innen
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Robotik in der Pflegeassistenz
aus ethischer Sicht
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1. basiert in der Medizin- und Pflegeethik auf dem
Prinzip des informed consent
§ Schutz der Autonomie urteilsfähiger Personen
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Folgende Personen sind berechtigt,
einen urteilsunfähigen Patienten zu
vertreten (Art. 378 im ZGB):
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§ 1. die in einer Patientenverfügung ernannte Vertretung
§ 2. die behördlich bestimmte Vertretung (Beistand)
§ 3. der Ehegatte bzw. die eingetragene Partnerin mit der/dem
die urteilsunfähige Person einen Haushalt führt oder ihr
Beistand leistet
§ 4. die Person, mit der die urteilsunfähige Person einen
gemeinsamen Haushalt führt *
§ 5. die Nachkommen *
§ 6. die Eltern *
§ 7. die Geschwister *
§ * ... sofern sie der urteilsunfähigen Person Beistand leisten.
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Robotik in der Pflegeassistenz
aus ethischer Sicht
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2. Roboter sollen Pflegekräfte nicht ersetzen, sondern
unterstützen.
§ Dabei sollen Pflegende auf Ängste von
Bewohnern/innen bei der Mobilisation eingehen und
ihnen das Gefühl von Sicherheit vermitteln.
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Unterhaltung durch virtuelle
Objekte: Robbe Paro
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Einsatz von aus virtuellen
Objekten aus ethischer Sicht
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§ bedürfen einer sorgfältigen Einführung und
aufmerksamen Begleitung durch fachlich instruiertes
Personal
§ Objekte sollen nicht mit dem Ziel eingesetzt werden,
menschliche Zuwendung zu ersetzen
§ Bewegung zwischen objektiver und virtueller Realität
gehört zum menschlichen Alltag
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Roboter in der Körperpflege?
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Ethische Fragen aus
gesellschaftlicher Sicht
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Modern Times
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Social Robot: Nadine
SRF-Sendung Reporter vom 9.10.2016
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Begleitung am Lebensende
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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
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