Abitur 2003 Evangelische Religion Gk (Lehrer) Seite 1 Hinweise für den Lehrer Die vorgelegte Prüfungsaufgabe besteht aus zwei Prüfungsarbeiten A und B. Der Prüfungsteilnehmer hat davon eine Prüfungsarbeit auszuwählen. Alle Prüfungsunterlagen sind geschlossen nach Ablauf der schriftlichen Prüfung einzusammeln. Die Prüfungsarbeit wird entsprechend dem nachfolgend ausgeführten Erwartungshorizont bewertet. Abitur 2003 Evangelische Religion Gk (Lehrer) Seite 2 Erwartungshorizont -A1. Die Aufgabe entspricht im Wesentlichen dem EPA-Anforderungsbereich I. Der Text soll angemessen auf Kernaussagen reduziert und in möglichst eigenen Formulierungen so wiedergegeben werden, dass das Textverständnis erkennbar nachgewiesen wird. Herausgearbeitet werden sollten folgende inhaltliche Aspekte: a) Für Gandhi ist Jesus ein Menschheitslehrer, der auch für Hindus von Bedeutung ist. b) Kern der jesuanischen Botschaft ist die Bergpredigt, die für Gandhi universale Gültigkeit besitzt. c) Konstatiert wird eine Diskrepanz zwischen dem hohen ethischen Anspruch der Bergpredigt und der ethischen Praxis im Christentum, die Gandhi exemplifiziert mit Verweis auf den Krieg. d) Gandhi appelliert an die Christen Indiens, nicht dem westlichen Beispiel zu folgen, sondern den leidenden, gewaltfreien Jesus der Bibel in den Mittelpunkt zu rücken. e) Die Historizität von Jesus ist für Gandhi irrelevant; entscheidend ist die Zeitlosigkeit der in der Bergpredigt fokussierten Botschaft, die nicht gebunden ist an die reale Existenz des Verkünders. 2. Die Aufgabe entspricht im Wesentlichen dem EPA-Anforderungsbereich II. Es sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass Gandhi ein eindimensionales Jesusbild konstruiert, welches kritisch hinterfragt werden sollte. Im Einzelnen könnten folgende Aspekte diskutiert werden: – die Frage der Kompatibilität der Botschaft Jesu und des Hinduismus; – die Frage der Reduktion Jesu auf den Verkünder der Bergpredigt: kontrastiert werden könnte diese Sichtweise mit Äußerungen von Jesus, in denen durchaus schroffe Ausgrenzungstendenzen zum Tragen kommen, die geeignet sind, seine vorgebliche prinzipielle Gewaltfreiheit zu relativieren; – das Problem der Unterscheidung zwischen historischem Jesus und kerygmatischem Christus mit der latenten Gefahr, dass das Christusbild des Glaubens von einem Bezug zum historischen Jesus gelöst wird; – das Problem der Herauslösung Jesu aus seiner jüdischen Tradition und der Vereinnahmung für einen gesamtasiatischen Kulturraum. 3. Die Aufgabe entspricht im Wesentlichen dem EPA-Anforderungsbereich II und III. Bei der Bildanalyse sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass Nolde einen menschlichen Jesus zeichnet, der sich den Kindern auf dem Bild zuwendet. Bei der Medienanalyse könnten unterschiedliche Gesichtspunkte Beachtung finden: – Farbkontrastierung; – Dualismus zwischen Hell und Dunkel; – Bewegung und Dynamik auf der rechten, bei gleichzeitiger Statik auf der linken Seite; – Helligkeit und Farbintensität nehmen zur rechten Bildseite hin zu. Bei der Analyse ist ein detailliertes Eingehen auf einzelne Personen möglich. Das Ergebnis der geforderten Überprüfung kann sowohl Zustimmung als auch Ablehnung enthalten. Zwar kommt in Noldes Jesus-Darstellung nicht der Leidende in den Blick, wohl aber ein Jesus, der sich durch Mildtätigkeit sowie Zugewandtheit Randgruppen gegenüber auszeichnet und in dem sich folgerichtig der Tenor der Bergpredigt manifestiert. Abitur 2003 Evangelische Religion Gk (Lehrer) Seite 3 Auf der anderen Seite lässt Noldes Bild auch die Deutung eines parteilichen Jesus zu, dessen Zuwendung insofern einseitig ist, als sie andere – in diesem Fall die Jünger – ausgrenzt. In diesem Zusammenhang könnte auch die Anfrage erfolgen, ob Noldes Jesus auch dem Bildbetrachter den Rücken zukehrt und ihm damit einen Platz in der Reihe der Ausgegrenzten zuweist. So betrachtet wäre Noldes Jesusdarstellung ein Korrektiv zu Gandhis Lesart. Andere begründete Sichtweisen – auch synthetisierende – sind an dieser Stelle ebenso möglich. 4. Die Aufgabe entspricht im Wesentlichen den EPA-Anforderungsbereichen II und III. Die Schüler sollten erkennen, dass es nicht möglich ist, ein allgemein verbindliches Jesusbild zu entwerfen. Aussagen über Jesus können nicht unabhängig vom jeweiligen historischen, sozialen, geistesgeschichtlichen oder literarischen Kontext getroffen werden und sind interessengeleitet, wobei diese Interessen nicht zwangsläufig zu einer Instrumentalisierung führen müssen. In der Argumentation sollte berücksichtigt werden, dass keine Originalzeugnisse von Jesus vorhanden sind. Jesusbilder, die ausgehend von den Evangelien skizziert werden, sind kerygmatische Konstrukte, die historische Sachverhalte weder vermitteln können noch wollen. Andere sinnvolle Ausführungen des Prüflings können Teile des Erwartungsbildes ersetzen. Abitur 2003 Evangelische Religion Gk (Lehrer) Seite 4 Erwartungshorizont -B1. Diese Aufgabe entspricht im Wesentlichen dem EPA-Anforderungsbereich I. Der Text soll angemessen auf Kernaussagen reduziert und in möglichst eigenen Formulierungen so wiedergegeben werden, dass das Textverständnis erkennbar nachgewiesen wird. Sichtbar gemacht werden soll die Argumentationsstruktur. Das Klagen des Menschen ist unangemessen, da die Seele nicht vergeht, sondern nur der Körper. Deshalb kann die Seele auch nicht zerstört werden, das Töten bewirkt nichts Finales, nicht das Ende einer Existenz. So ist Töten im Kampf keine Sünde, für den Kshattriya auf Grund der Verpflichtung gegenüber seinem speziellen Kastengesetz sogar geboten. Sünde ist vielmehr die Nichtbeachtung dieses Gesetzes. Erlösung kann nur durch leidenschaftslose Erfüllung der Kastenpflicht erlangt werden. 2. Diese Aufgabe entspricht im Wesentlichen den EPA-Anforderungsbereichen I und II. In dieser Aufgabe sollten die Kernaussagen des Textes näher erläutert und systematisierend dargestellt werden. Die Sünde eines Kshattriyas besteht nicht darin, dass er tötet, sondern darin, dass er nicht tötet, obwohl sein Kasten-Dharma dies gebietet. Sünde ist für jeden Hindu der Verstoß gegen sein spezifisches Kasten-Dharma. Seine höchste ethische Aufgabe, deren Erfüllung mit positivem Karma „belohnt“ wird, bedeutet leidenschaftslose Pflichterfüllung. Der Schüler sollte erkennen, dass es zu den Grundprinzipien hinduistischer Ethik zählt, Erlösung durch richtiges Handeln erlangen zu können. Deshalb bedeutet richtiges Handeln, den vielfältigen Verpflichtungen seiner Kaste, die im Hinduismus unter dem Begriff Kasten-Dharma zusammengefasst werden, frei von allen Wünschen und Gefühlen nachzukommen. Jedes Handeln, welches den Geboten einer anderen Kaste entspräche, wäre verfehlt und unethisch. Die Unterwerfung unter das durch die Geburt auferlegte jeweilige Kasten-Dharma in allen seinen Facetten ist conditio sine qua non ethisch korrekter Existenz. Sie wird „belohnt“ mit positivem Karma, das die Qualität der Folgeexistenz im Kreislauf der Wiedergeburten determiniert. Die Schüler sollten herausarbeiten, dass im Hinduismus eine verbindliche Ethik nur kastenimmanent existiert: Eine verbindliche kastenübergreifende Ethik kennt der Hinduismus nicht. Da der Krieg und damit das Töten zu den Aufgaben eines Kshattriyas gehört, ist dies ethisch geboten, selbst wenn der Tod von Freunden oder Verwandten die Folge wäre. Die Kenntnis der hinduistischen Terminologie kann positiv in die Bewertung einfließen, wird aber nicht ausdrücklich vorausgesetzt. 3. Diese Aufgabe entspricht den EPA-Anforderungsbereichen I - III. Bei der Bearbeitung dieser Aufgabe sind die Schüler im Aufbau ihrer Argumentation nicht an Vorgaben gebunden, wobei die Verpflichtung zur Arbeit mit Beispielen aus der Verkündigung Jesu eine Oberflächlichkeit der Darstellung verhindern soll. Die Schüler sollten erkennen, dass das Christentum im Gegensatz zum Hinduismus eine universalistische Ethik besitzt, in der das frei handelnde und seinem Gewissen verpflichtete Individuum im Mittelpunkt steht. Bei den zu wählenden Beispielen ist vor allem an die Bergpredigt oder an das Gleichnis vom Barmherzigen Samariter zu denken, andere Beispiele sind jedoch zu akzeptieren. Erwartet wird eine schlüssige und problembewusste Kontrastierung der beiden ethischen Modelle. Konfessorische Akte entsprechen nicht der Aufgabenstellung. Abitur 2003 Evangelische Religion Gk (Lehrer) Seite 5 4. Diese Aufgabe entspricht im Wesentlichen dem EPA-Anforderungsbereich III. Hier können keine Vorhersagen über den Argumentationsaufbau und die Ergebnisse der Schülerarbeiten getroffen werden. Grundlage der Bewertung sollten die Angemessenheit der Argumentation und das Problembewusstsein der Schüler sein. Es sollte berücksichtigt werden, inwieweit es den Schülern gelingt, die bisherigen Ergebnisse für die Argumentation zu nutzen. Im Kontext dieser Aufgabenstellung sind nähere Kenntnisse des Projektes Weltethos nicht notwendig, da die Formulierung einen ausreichend hohen Grad an Selbstevidenz aufweist. Wenn ein Schüler darauf verweist, dass es schon im Hinduismus nicht möglich ist, eine intrareligiös kastenübergreifende Ethik herauszuarbeiten und deshalb der Versuch einer interreligiösen Ethik mit größten Schwierigkeiten behaftet ist, wertet dies die Leistung außerordentlich auf. Andere sinnvolle Ausführungen des Prüflings können Teile des Erwartungsbildes ersetzen.