Sachverständigengutachten zum Gestaltungsplan

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Architektur Design Planung
Gemeinde Triesen
Sachverständigengutachten zum Gestaltungsplan
Dienstleistungszentrum Sonne in Triesen
28. Juli 2016
steigerconcept ag
Staffelstrasse 8
CH-8045 Zürich
Telefon +41 (0)44 384 83 83
Fax +41 (0)44 384 83 11
[email protected]
www.steigerconcept.ch
Inhalt
Architektur Design Planung
Ausgangslage, Aufgabenstellung
3
Grundlagen4
Gerichtsdokumente4
Einsprachen4
Planauflage - Publikation
4
Gestaltungsplan5
Verkehrsgutachten5
Raumplanungskommission-Protokolle
5
Gestaltungskommission Land-Protokolle
5
Projektteam-Protokolle
5
Antrag Gestaltungsplan
6
Baugesetz, Bauverordnung
6
Bauordnung, Anhang/Reglemente zur Bauordnung
6
Studienauftrag Dorfmitte
6
Zonenplan6
Richtplan 2005 - 2025 (Broschüre und Plan)
6
Weitere Dokumente
6
Begehung vor Ort am 11. März 2016 mit folgenden Teilnehmern
7
Abgrenzung
7
Unabhängigkeit
7
Zusammenfassung und Empfehlung
8
Planungsinstrumente Ortsplanung
9
Richtplan 2005 - 2025 (Broschüre und Plan)
9
Studienauftrag Dorfmitte
10
Zonenplan10
Bauordnung10
Gestaltungsplan „Dienstleistungszentrum Sonne“
11
Projektbeschrieb Dienstleistungszentrum Sonne
12
Das Projekt „Dienstleistungszentrum Sonne“ aus Sicht der
Planungsinstrumente der Ortsplanung
14
Richtplan14
Studienauftrag Dorfmitte
14
Bauordnung15
Beurteilung Dienstleistungszentrum Sonne
16
Beantwortung der Fragen aus der Aufgabenstellung
17
2 I 22
Ausgangslage, Aufgabenstellung
Architektur Design Planung
Die Gemeinde Triesen hat über die Grundeigentümerin der Parzelle Nr. 2516 den Gestaltungsplan „Dienstleistungszentrum Sonne“ (DLZ Sonne) erlassen. Dagegen haben
drei Nachbarn Einsprache erhoben. Die Gemeinde Triesen hat dieser Einsprache keine
Folge gegeben. Das Verfahren wurde bis auf Stufe Staatsgerichtshof getragen, welcher
festhielt, dass die ortsbauliche Begründung des Vorhabens nicht ausreichend belegt sei.
Dies sei durch ein Sachverständigengutachten zu klären.
Namentlich sind gemäss Grundlagen folgende Fragen zu beantworten:
1. Welche siedlungsplanerischen Vor-/Nachteile bringt der Gestaltungsplan DLZ Sonne
im Vergleich zur Regelbauweise mit sich? Überwiegen dabei gesamthaft gesehen die
Vor- oder die Nachteile?
2. Inwieweit verbessert bzw. verschlechtert der Gestaltungsplan DLZ Sonne das Orts- und
Landschaftsbild der Gemeinde Triesen im Vergleich zur Regelbauweise. Liegt gesamthaft
betrachtet eine Verbesserung oder Verschlechterung des Orts- und Landschaftsbildes
der Gemeinde Triesen vor?
3. Wird der Gestaltungsplan DLZ Sonne den in Art. 11, Abs. 2 und Art. 12 Bst. b. BauV
gestellten Anforderungen gerecht?
4. Erfüllt der Gestaltungsplan DLZ Sonne die Vorgaben der geltenden Planungsinstrumente
der Ortsplanung zur gewünschten räumlichen Entwicklung der Gemeinde und setzt er
diese auf grundeigentümerverbindlicher Ebene um?
5. Welche orts- und siedlungsplanerischen Vor- und Nachteile für die Allgemeinheit
bringt der Gestaltungsplan DLZ Sonne gegenüber der Regelbauweise bzw. der von der
Gemeinde genehmigten Planungsinstrumente zur gewünschten räumlichen Entwicklung
mit sich?
Dies insbesondere hinsichtlich
a. Art und Mass der Nutzung
b. Einordnung in die bestehende Baustruktur
c. Gutes Gesamtbild
d. Beitrag zur Zentrumsbildung (zusammen mit den öffentlichen Gebäuden der
Gemeindeverwaltung, des Gemeindesaales und der Musikschule)
e. Kongruenz mit bereits bestehenden Masterplänen (Plan Mayer/Hüssi)
f. Besonders gute Gestaltung und Architektur
g. Örtliche und halböffentliche Aussenräume
h. Rücksicht auf denkmalgeschützte Bauten in der Nachbarschaft (Kapelle und deren
Umgebung)
i. Nutzung
j. Erschliessung
k. Energie
l. Ökologie
6. Rechtfertigen sich für den Sachverständigen ersichtlichen Vorteile des Gestaltungsplans
DLZ Sonne für die Allgemeinheit die damit verbundenen Abweichungen von der
Regelbauweise bzw. von den rechtskräftigen Planungsinstrumenten.
7. Erfüllt der Gestaltungsplan DLZ Sonne insgesamt die Vorgaben des Baugesetzes, der
Bauverordnung und der Bauordnung der Gemeinde Triesen, insbesondere von Art. 20
3 I 22
und Art. 24f. BauG, Art. 10, 11,12, 20 Bst. b und Art. 37 Abs. 2 BauV, Art. 10, 13,
47 Bauordnung, unter Beachtung von Art 57 Abs. 2 BauG sowie Art. 27 BauV sowie
der aktuellen Rechtsprechung (welche in den Entscheidungen des Verwaltungs- und
Staatsgerichtshofs wiedergegeben wird).
Architektur Design Planung
- Schreiben „Auftrag zur Erstellung eines Sachverständigengutachtens im Zusammenhang mit dem Gestaltungsplan „Dienstleistungszentrum Sonne“ vom 27. Januar 2016
inkl. folgenden Beilagen, die als Grundlagen für den vorliegenden Bericht verwendet
wurden.
Grundlagen
Gerichtsdokumente
- VGH-Urteil 2015/018a vom 16.11.2015
- STGH-Urteil 2015/90 vom 26.10.2015
- Gegenäusserung zu Individualbeschwerde vom 25.09.2015
- Individualbeschwerde zum VGH-Urteil 2015/018 vom 31.08.2015
- VGH-Urteil 2015/018 vom 31.08.2015
- Gegenäusserung zu Beschwerde vom 06.03.2015
- Beschwerde zu Entscheid Regierung LNR 2015-146 BNR 2015/132 REG 3035
vom 19.02.2015.
- Entscheid Regierung LNR 2015-146 BNR 2015/132 REG 3035 vom 03.02.2015
- VGH-Urteil 2014/061 vom 31.10.2014
- Gegenäusserung zu Beschwerde vom 01.09.2014
- Beschwerde zu Entscheid Regierung LNR 2014-598 BNR 2014/787 REG 3035
vom 17.06.2014
- Schreiben des Vertreters der Einsprecher vom 11.02.2014
- Stellungnahme und Gegenäusserung zur Beschwerde vom 21.01.2014
- Beschwerde zum GR-Entscheid vom 21.11.2013
- Gegenäusserung zu Einsprache vom 14.10.2013
Einsprachen
- Entscheid Gemeinderat zu Einsprache GRB 305-14-2013 vom 05.11.2013
- Einsprache Ergänzung vom 08.10.2013
- Einsprache vom 17.09.2013
Planauflage - Publikation
- Inserat Liechtensteiner Vaterland vom 04.09.2013
- Inserat Liechtensteiner Volksblatt vom 04.09.2013
Gestaltungsplan
- Sonderbauvorschriften vom 09.08.2013
4 I 22
- Situationsplan Mst. 1:500 vom 09.08.2013
Architektur Design Planung
- Untergeschoss -02 Mst. 1:500 vom 09.08.2013
- Untergeschoss -01 Mst. 1:500 vom 09.08.2013
- Erdgeschoss Mst. 1:500 vom 09.08.2013
- 1. Obergeschoss Mst. 1:500 vom 09.08.2013
- 1. Obergeschoss Variante Einliegerwohnung Mst. 1:500 vom 09.08.2013
- Dachaufsicht Mst. 1:500 vom 09.08.2013
- Schnitt A Mst. 1:500 vom 09.08.2013
- Fassaden (Nord und Ost) Mst. 1:500 vom 09.08.2013
- Fassaden (Süd und West) Mst. 1:500 vom 09.08.2013
- Bestand & Höhen Mst. 1:500 vom 09.08.2013
- Foto Bestand vom 09.08.2013
- Visualisierung vom 09.08.2013
- Modellaufnahmen vom 09.08.2013
Verkehrsgutachten
- Gutachten vom 02.07.2012
- Mail Markus Verling, Amtsleiter ABI vom 15.03.2012
Raumplanungskommission-Protokolle
- Protokoll Nr. 0312012 vom 04.04.2012 / Auszug
- Protokoll Nr. 0212013 vom 29.01.2013 / Auszug
- Protokoll Nr. 0512013 vom 30.04.2013 / Auszug
- Protokoll Nr. 0812013 vom 27.08.2013 / Auszug
- Protokoll Nr. 0912013 vom 17.09.2013 / Auszug
Gestaltungskommission Land-Protokolle
- Aktennotiz vom 04.10.2013
- Protokoll Nr. 0412013 vom 28.06.2013
- Protokoll Nr. 0312013 vom 03.05.2013
- Protokoll Nr. 0212013 vom 01.03.2013
- Protokoll Nr. 0112013 vom 25.01.2013
- Protokoll Nr. 0212012 vom 11.05.2012
Projektteam-Protokolle
- Protokoll Nr. 2012/15 vom 09.11.2012
- Protokoll Nr. 2012/14 vom 09.10.2012
- Protokoll Nr. 2012/13 vom 04.10.2012
5 I 22
- Protokoll Nr. 2012/12 vom 18.09.2012
Architektur Design Planung
- Protokoll Nr. 2012/11 vom 05.09.2012
- Protokoll Nr. 2012/10 vom 14.08.2012
- Protokoll Nr. 2012/09 vom 13.08.2012
- Protokoll Nr. 2012/08 vom 21.06.2012
- Protokoll Nr. 2011/07 vom 18.05.2011
- Protokoll Nr. 2011/06 vom 13.04.2011
- Protokoll Nr. 2011/05 vom 03.04.2011
- Protokoll Nr. 2011/04 vom 15.03.2011
- Protokoll Nr. 2011/03 vom 22.02.2011
- Protokoll Nr. 2011/02 vom 15.02.2011
- Protokoll Nr. 2011/01 vom 09.02.2011
Antrag Gestaltungsplan
- Schreiben vom 06.03.2012
Baugesetz, Bauverordnung
Bauordnung, Anhang/Reglemente zur Bauordnung
Studienauftrag Dorfmitte
- Beurteilung vom 13.01.2011
- Ausschreibung vom 25.09.2010
Zonenplan
- Stand 17.08.2015
Richtplan 2005- 2025 (Broschüre und Plan)
- Broschüre 2006
- Richtplan mit Plan und Beschrieb
Weitere Dokumente
In einem separaten Schreiben der Advocatur Seeger, Frick & Partner AG wurden am
25. Februar 2106 folgende Dokumente nachgereicht:
- Stellungnahme vom 17.12.2015
- Stellungnahme vom 21.12.2015
- Regierungsentscheidung vom 17.06.2014 LNR 2014-598
- Gemeinderatsbeschlüsse vom 18.01.2011, 12.04.2011 und vom 06.09.2011
6 I 22
- Studienauftrag Dorfmitte/Beurteilung vom 13.01.2011 (bereits in Grundlagen
vorhanden)
Architektur Design Planung
- Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes 2008/56, LES 2008, 292
- Regierungsentscheidung vom 26.02.2013 (RA 2013/340-3035)
Begehung des Verfassers vor Ort am 11. März 2016 mit folgenden Teilnehmern
Gemeinde Triesen
- Günter Mahl, Gemeindevorsteher
- Ferdinand Schurti, Vizevorsteher
- Karlheinz Konrad, Rechtsvertreter
- Peter Kindle, Leiter Kommunikation
- Paul Eberle, Leiter Bauverwaltung
Beschwerdeführer
- Norman Nigsch
- Ibrahim Türkyilmaz
- Hilmar Hoch, Rechtsvertreter
Grundeigentümer Gestaltungsplanareal
- Jasmin Collini-Heidegger, Vertreterin Grundeigentümerin
- Markus Wagner, Vertreter Grundeigentümerin
- Thomas Vogt, Rechtsvertreter
- Joe Truog, Architekt
- Caroline Gerstgrasser, Architektin
Abgrenzung
Übergeordnetes Ziel des Sachverständigengutachtens ist die Beurteilung der ortsbaulichen- und siedlungsplanerischen Aspekte des Gestaltungsplans DLZ Sonne mit der
Begründung und Abwägung der aufzuführenden Vor-/Nachteile.
Dabei werden Aussagen zum Siedlungsumfeld, der Volumetrie und des öffentlichen
Raumes gemacht.
Nicht Bestandteil dieser Arbeit sind juristische, politische oder wirtschaftliche
Fragestellungen. Im Speziellen werden nur die aus der vorgängig aufgeführten
Aufgabenstellung benannten Artikel beantwortet, die mit der Qualität des Siedlungsumfelds, der Volumetrie und des öffentlichen Raumes zusammenhängen.
Unabhängigkeit
Die Rolle eines Sachverständigengutachters verlangt dessen Unabhängigkeit von allen
beteiligten Parteien.
Rémy Voisard als Sachverständiger steht in keiner politischen oder wirtschaftlichen
7 I 22
Abhängigkeit zu einer der in den Grundlagen genannten Parteien oder Personen, weder
bei der Gemeinde Triesen noch bei den Grundeigentümern oder den Beschwerdeführern.
Architektur Design Planung
Zusammenfassung und Empfehlung
Der Gestaltungsplan „Dienstleistungszentrum Sonne“ beinhaltet einen Grossverteiler und
weitere Kommerzflächen sowie damit verbundene Logistik- und Fahrzeugabstellplätze
auf einem geometrisch anspruchsvollen Grundstück am wichtigsten Verkehrsknoten in
Triesen. Dieser Verkehrsknoten soll zu einer erkennbaren Dorfmitte weiterentwickelt
werden. Das Dienstleistungszentrum bildet einen wichtigen Schritt in diese Richtung.
Mit den Möglichkeiten des Gestaltungsplans wird eine polygonale Gebäudeskulptur
entwickelt, welche die unterschiedlichsten Ansprüche an das Gebäude aufnimmt. Über
eine zweigeschossige Mall werden die zwei wesentlichen Zugänge und Anbindungen
an die Umgebung schlüssig zusammengeführt. Die Erschliessung der Einstellhalle und
der unterirdischen Anlieferungen erfolgt von einem Punkt aus, die Ausfahrt aus der
Anlieferung liegt auf der gegenüberliegenden Seite.
Die architektonischen Ansätze auf die ortsbauliche Setzung sind nachvollziehbar
und angemessen. Einzelne Aussagen sind erst schematisch vorhanden, was für die
Phase Gestaltungsplan üblich ist. Diese Konzepte sind in den folgenden Phasen zu
konkretisieren und bewilligen zu lassen.
Von grösster Bedeutung ist die Einbindung des Dienstleistungszentrums in einen
Masterplan für die Dorfmitte. Dieser Masterplan, basierend auf dem siegreichen
Entwurf aus einem Studienauftrag, sieht an der Stelle des Dienstleistungszentrums die
Etablierung eines Dorfplatzes vor. Dieser Dorfplatz ist in der Überarbeitung auf einer der
weiteren Flächen um den Dorfkreisel anzuordnen.
Der Gestaltungsplan „Dienstleistungszentrum Sonne“ weist erhebliche Vorteile
gegenüber der Regelbauweise auf und ist daher aus Sicht des Verfassers weiter zu
verfolgen. Parallel dazu ist der Masterplan für die Dorfmitte grundsätzlich zu überarbeiten.
8 I 22
Planungsinstrumente Ortsplanung
Architektur Design Planung
Richtplan 2005- 2025 (Broschüre und Plan)
- Broschüre 2006: Unser Triesen von heute und morgen. Richtplan der räumlichen
Entwicklung der Gemeinde Triesen 2005 - 2025.
- Richtplan 2005 mit Plan und Beschrieb
Ein Richtplan auf Gemeindeebene legt aufgrund übergeordneter Leitbilder in den
Grundzügen fest, wie eine Gemeinde die Gesamtstruktur ihrer Natur-, Landwirtschafts-,
Siedlungs- und Erholungsräume mittel- und langfristig entwickeln will.
Ein Richtplan ist ein behördenverbindliches Arbeits- und Führungsinstrument. Die
Behörde stützt ihre Planungen und Projektierungen darauf ab. Ein Richtplan soll
periodisch überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Der vorliegende Richtplan der Gemeinde beschreibt aufgrund der demografischen,
wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Entwicklung eine Serie von Einzelmassnahmen,
die über die dem Richtplan nachfolgende Zonenplanrevision baurechtlich verbindlich
umgesetzt werden soll.
Inhaltlich beschreibt der Richtplan folgende Themenfelder:
- Neugestaltung einer Dorfmitte
- Klar erkennbare Wohnquartiere
- Umgestaltung der Landstrasse von der Durchfahrtsachse zum räumlich attraktiven
Strassenraum
- Stärkung des Grünraums
- Fokussierung der Schul-, Sport-und Freizeitanlagen
- Schaffung eines attraktiven Umfelds für Dienstleistungen entlang der Landstrasse
- Durchgehende Wegnetze für Fussgänger und Fahrräder
- Verkehrskonzept zur Entlastung der Landstrasse
Einen wesentlichen Ansatz bildet die „Neugestaltung einer Dorfmitte. Ein Zentrum für
Begegnungen, Kultur und Dienstleistungen.“
Grundlage dafür ist die Feststellung, dass sich der Siedlungskörper vom Berghang in die
Talebene erweitert hat, ohne dass einzelne Quartiere voneinander abgegrenzt werden
können. Zudem wird die Tendenz der Zersiedelung festgestellt. Um diesem Defizit
entgegenzuwirken, soll eine „neu zu schaffende, optisch deutlich hervorzuhebende
Dorfmitte im Schnittpunkt von Dorfstrasse / Dröschistrasse und Landstrasse entstehen.
Ihre Kennzeichen sollen attraktive öffentliche und private Dienstleistungsangebote sein,
welche sich um einen neuen, verkehrsfreien Dorfplatz für Aufenthalt, Erlebnis, Freizeit
und Anlässe gruppieren werden. Die räumlichen Verbindungen zum alten Dorfkern und
zum neuen Sport- und Freizeitzentrum am Rheindamm sind attraktiv als ‘Kulturmeile‘
auszugestalten, die sich quer zur ‚Kommerzmeile‘ entlang der Landstrasse abgrenzt.“1.
Des weiteren kommt der Richtplan zur Erkenntnis, dass der Realisierung eines Dorfplatzes
eine vordringliche Massnahme sei. Wie und an welcher genauen Lage dieser Dorfplatz
zu errichten sei, wird im Richtplan nicht beschrieben. Es wird auf die Erstellung eines
Detailkonzeptes hingewiesen.
Der Richtplan kommt hinsichtlich der Schaffung eines attraktiven Umfelds für
Dienstleistungen entlang der Landstrasse zur Feststellung, dass die Landstrasse als
1
Quelle: Broschüre 2006, Seite 16
9 I 22
durchgehende Dienstleistungsachse auszubilden sei. Dies zugunsten einer Entlastung
rückwärtiger Bereiche.
Architektur Design Planung
Studienauftrag Dorfmitte
Ein Studienauftrag eignet sich für Verfahren, in welchen ein Dialog zwischen den
Beteiligten notwendig ist und die Rahmenbedingungen flexibel gehandhabt werden
müssen. Ein Studienauftrag ist nicht behördenverbindlich.
Der Studienauftrag Dorfmitte wird mit der Ausschreibung vom 25. September 2010 publik.
Die Ausgangslage beschreibt die im Richtplan bezüglich der Dorfmitte festgelegten Ziele.
„Dieser Studienauftrag (Phase 1) soll einen Masterplan der Bebauuung, Erschliessung
und des Aussenraumes hervorbringen, aufgrund dessen später Direktaufträge zur
Weiterbearbeitung von Ideenbereichen (Phase 2) vergeben werden können.“2
Zielsetzungen bilden unter anderem die „Setzung einer Landmarke“ sowie die
„Erweiterung des Gemeindezentrums“.
In den Grundlagen zum Studienauftrag sind die Gebäude Landstrasse 247 und 249 als
nicht veränderbare Gegebenheiten festgehalten.
Im Bericht des Beurteilungsgremiums vom 13. Januar 2011 wurde festgestellt, dass die
Setzung einer Landmarke nicht zwingend notwendig sei.
Des weiteren wurde festgehalten, dass sich die Etablierung eines Dorfplatzes im
Vorbereich des Restaurants Sonne am besten eigne, da sich der Bereich östlich des
Kreisels aufgrund der grossen Aussenraumdimensionen als problematisch für einen
tradierten Dorfplatz erwiesen hat.
Das Siegerprojekt nimmt die bestehende Körnung auf. Mittels einer Aufweitung der
Gebäudezeile südlich des Restaurants Sonne wird eine Strassenraumerweiterung
vorgeschlagen, die zusammen mit den öffentlichen Nutzungen der daran angrenzenden
Gebäude eine Dorfplatzatmosphäre schaffen soll.
Innerhalb des Gemeinderats wurde beschlossen, die Grundstückseigentümer zu
informieren, den Masterplan auf Basis des Studieauftrags zu erstellen und diesen der
Bevölkerung zu präsentieren, sobald dessen notwendige Reife erreicht sei.
Zonenplan
Stand vom 17. August 2015.
Gemäss dem Zonenplan liegt das betroffene Grundstück in der Kernzone K. Das gesamte
Grundstück liegt innerhalb des Perimeters für Überbauungs- und Gestaltungspläne.
Bauordnung
Stand vom 19. Februar 2013, 21. August 2013
Gemäss Zonenschema sind für die Kernzone bei einer Regelbauweise folgende
Vorschriften gültig:
- Minimale Ausnützungsziffer AZ (nach Art. 14 BO): 60% der maximalen AZ, entspricht
einer AZ von 0.51.
- Maximale Ausnützungsziffer AZ (nach Art. 14 BO): 0.85
- Grünflächenziffer (nach Art. 17 BO): keine
- Minimale Gebäudehöhe (nach Art. 14 BO): 9m
2
Quelle: Gemeinde Triesen, Studienauftrag Dorfmitte, Ausschreibung, 25.9.2010.
10 I 22
- Maximale Gebäudehöhe (nach Art. 40/41 BauG): 12m
Architektur Design Planung
- Maximale Gebäudelänge (nach Art. 40/41 BauG): 30m
- Maximaler Dienstleistungs- und /oder Gewerbeanteil (nach Art. 19 BO): 70%
- Maximaler Dienstleistungs- und /oder Gewerbeanteil bis auf eine Bautiefe von 30m ab
Landstrasse (nach Art. 15 Abs. 5): 100%
- Grosser Grenzabstand (nach Art. 16 BO): 5m
- Kleiner Grenzabstand: gemäss Baugesetz
- Lärmempfindlichkeitsstufe: III.
Weitere Hinweise:
Gemäss Art. 44 sind Gebäude im Siedlungsbereich entlang der Landstrasse parallel zur
Strasse zu stellen und so auszubilden, dass sie gegen die rückwärtige Wohnüberbauung
einen Lärmriegel bilden können.
Die Bedingungen für einen Überbauungs- oder Gestaltungsplan sind in Art. 47
festgehalten. Diese sind wie folgt festgehalten:
a. qualitativ hochstehende Bauweise
b. zweckmässige Etappierung
c. haushälterische Bodennutzung
d. effiziente Erschliessung (optimierte Parkierung, Regelung Langsamverkehr)
e. qualitativ hochstehende Umgebungsgestaltung
f. Ausstattung mit Gemeinschaftsanlagen (Spiel- und Ruheplätze)
g. Zweckmässige Lösungen für die Umweltbelange (Energie, Lärm, Luft, Natur)
Bei Überbauungs- oder Gestaltungsplan ist eine Veränderung der Nutzungsanteile und
eine Erhöhung der Ausnutzung um 20% möglich.
Gestaltungsplan „Dienstleistungszentrum Sonne“
Dokument vom 9. August 2013
Wesentliche Anpassungen gegenüber der Regelbauweise:
- Abstandsvorschriften gemäss Baugesetz und Bauordnung werden aufgehoben
- Gebäudehöhe 5.80m bis 12.90m (Regelbauweise 12m)
- Gebäudelänge: max 94.95m (Regelbauweise 30m)
- Fassadenlängen: Landstrasse max. 67m, Dorfstrasse 54m, Kappeliweg 51m
- Nutzungsart: Verkauf, Ausstellungs- und Gastgewerbebetrieb inkl. Nebenräume und
Einstellhalle. Max. 1 Wohnung als Abwartwohnung.
- Ausnutzungsziffer 1.02. (20% über der Regelbauweise von 0.85)
Betreffend der architektonischen Gestaltung, der Dachgestaltung und der
Fassadengestaltung werden spezifische Anforderungen gestellt, u.a. die Gestaltung der
einzelnen Fassaden hinsichtlich deren Lage oder die murale Materialisierung.
Für die Umgebungsgestaltung wird ein einheitliches Umgebungskonzept verlangt.
Des Weiteren wird im Platzbereich im nordwestlichen Teil des Grundstücks eine
Gesamtgestaltung verlangt, die eine Beziehung zum gegenüber liegenden Vorplatz der
11 I 22
Musikschule aufweisen soll.
Architektur Design Planung
Projektbeschrieb Dienstleistungszentrum Sonne
Plangrundlage: Gestaltungsplan Dienstleistungszentrum Sonne vom 9. August 2013
Pixelkarte 1:10‘000 von „1943/47“, „1967“ und „aktuell“ aus dem Geodatenportal
<http://geodaten.llv.li/geoportal>
Die Siedlungsstruktur von Triesen zeigt zwei charakteristische Bebauungsstrukturen.
Einerseits das historische Dorfzentrum am Hang mit seiner typischen Bebauung aus
Einzelgebäuden, die auf engem Raum angeordnet sind.
Andererseits ist der Talboden durch die Ortschaften verbindende Landstrasse
charakterisiert. Auf der Karte von 1943 sind etliche kleinere Gebäude entlang der
Landstrasse erkennbar. Die Spoerry-Fabrik ist als Vertreterin der Industrialisierung
Ausschnitt aus Pixelkarte 1:10‘000 von 1943/47
Ausschnitt aus Pixelkarte 1:10‘000 von 1967
erkennbar. Auf der Karte von 1967 sind erste grossmasstäbliche Anlagen auf dem
heutigen Swarovski-Areal zu erkennen.
Heute ist die Landstrasse von Triesen bis Vaduz durchgehend bebaut, eine Siedlungsgrenze
ist nicht mehr erkennbar. Ebenso hat sich die Baustruktur der wirtschaftlichen
Entwicklung angepasst. Etliche grössere Bauten verändern die Körnung der Quartiere in
12 I 22
Architektur Design Planung
Ausschnitt aus aktueller Pixelkarte 1:10‘000
der Talsohle. Die im Richtplan gewünschte, bauliche Verdichtung der neuen Dorfmitte
als ortsbaulicher Schlüsselstelle schafft einen optischen Haltepunkt, sie ist eine Chance
zur Identitätsbildung.
Das Dienstleistungszentrum Sonne bildet einen Bestandteil der Verdichtung um die
neue Dorfmitte. Es befindet sich direkt angrenzend an die wichtigste Strassenkreuzung,
dem Sonnenkreisel, auf einem spitz zulaufenden Grundstücksteil, das im Wesentlichen
von der Dorf- und der Landstrasse sowie dem Kappeliweg gebildet wird.
Die Dorfstrasse erschliesst den historischen Dorfkern, der weiter hangaufwärts liegt. Die
Dröschistrasse ist eine wichtige Verbindung quer zur Landstrasse. Das Gemeindezentrum
sowie die dahinter liegenden Sport- und Freizeitanlagen sowie das Gewerbegebiet
Blumenau werden von ihr erschlossen.
Die aktuelle, räumliche Ausformulierung des Kreisels wird deren eigentlichen Bedeutung
nicht gerecht.
Einzig die Musikschule tritt als öffentliches Gebäude in eine adäquate Beziehung zum
Verkehrsknotenpunkt.
Das Dienstleitungszentrum Sonne soll östlich der Landstrasse einen weiteren öffentlichen
Markstein darstellen. Das Dientleistungszentrum beinhaltet in zwei oberirdischen Geschossen ein Einkaufszentrum mit einem Grossverteiler als Ankermieter sowie kleinere
Verkaufsgeschäfte und einen Gastronomiebtrieb. In den Untergeschossen befinden sich
eine Fahrzeugeinstellhalle und die Anlieferung.
Die vorgesehene Nutzung verlangt eine relativ grosse, zusammenhängende und gut
erschliessbare Gebäudegrundfläche.
Die Projektverfasser schlagen einen gedrungenen polygonalen Gebäudekörper vor.
Dessen Form ist durch die das Grundstück begrenzenden Strassen sowie der südlichen
Parzellengrenze gegeben. Der nördliche Grundstücksteil wird nicht bebaut. Das
Gebäude weicht an dieser Stelle etwas zurück und schafft damit einen Vorplatz vor dem
Gebäudehauptzugang unter einem weit ausladenden Vordach, welcher der Kreuzung
zugewandt ist und die Identität des Dienstleistungszentrums begründet.
Die Höhenentwicklung des Gebäudes orientiert sich an den unmittelbar angrenzenden
Gebäuden. Entlang der Landstrasse erscheint das Gebäude zweigeschossig, die
Fassadenhöhe liegt bei knapp über 12m. Auf der Ostseite, entlang der Dorfstrasse und
dem Kappeliweg erscheint das Gebäude meist eingeschossig. Die wirkliche Dimension
des Gebäudes ist auf Strassenhöhe nicht auszumachen. Nur in der Aufsicht ist dieses zu
13 I 22
erkennen.
Architektur Design Planung
Das Gebäude wird durch eine in Ost-West-Richtung gelegte Mall über zwei Geschosse
gegliedert. Diese ist einerseits Erschliessungsraum für sämtliche kommerziellen Angebote,
andererseits verbindet sie den im Westen gelegenen, erdgeschossigen Haupteingang
mit dem ostseitigen Zweiteingang im Obergeschoss. Er verbindet über die Dorfstrasse
den historischen Dorfkern mit der Dienstleistungsachse der Landstrasse.
Die Platzverhältnisse um das Gebäude sind knapp bemessen. Der nördliche
Grundstücksteil dient als Vorbereich des Haupteingangs und als rückwärtiger Raum für
die Bushaltestelle. Dieser Vorplatz vermittelt zwischen den divergierenden Höhenniveaus
der Land- und der Dorfstrasse.
Die Zufahrten für die unterirdische Einstellhalle und die Anlieferung des
Dienstleistungszentrums erfolgen zentral von der Landstrasse aus. Die Ausfahrt der
Anlieferung befindet sich auf der Nordseite zur Dorfstrasse hin.
Das Fassadenkonzept verfolgt eine grossmassstäbliche Strategie. Einzelne, grosse
Fassadenöffnungen gliedern die Fassade. Je nach Situation sind die Fenster unterschiedlich
gesetzt.
Die Aussenflächen sind grösstenteils versiegelt.
Einzelne, lose Baumgruppen, eine Reihe von fünf Alleebäumen sowie eine begrünte
Fläche in der Südwest-Ecke sind auf dem Grundstück angeordnet. Die Dachfläche wird
in drei unterscheidliche Oberflächen gegliedert.
Das Projekt „Dienstleistungszentrum Sonne“ aus Sicht der
Planungsinstrumente der Ortsplanung
Richtplan
Das im Richtplan formulierte Ziel einer hervorzuhebenden Dorfmitte wird auf dem
Grundstück des Dienstleistungszentrums mit dem geplanten Volumen erreicht werden.
Das Dienstleistungszentrum weist einen Massstabssprung gegenüber den direkten
Nachbar-Bauten auf. Die im Richtplan formulierte „hervorzuhebende Dorfmitte“ ist
damit erfüllt. Ob im angemessenen Mass wird in den folgenden Abschnitten erörtert.
Ebenso ist die kommerzielle Nutzung gemäss Richtplan umgesetzt.
Das Ziel eines verkehrsfreien Dorfplatzes wird mit dem Dienstleistungszentrum nicht
erfüllt. Dieser müsste auf den weiteren, an die Kreuzung angrenzenden Flächen
geschaffen werden.
Zonenplan
Der Zonenplan formuliert keine ortsbaulichen Ziele.
Studienauftrag Dorfmitte
Die Inhalte der Ausschreibung und die Resultate eines Studienauftrages sind für Beurteilung
der ortsbaulichen Qualitäten des Dienstleistungszentrums nicht bindend. Trotzdem sind
einzelne im Studienauftrag erarbeiteten Ansätze und deren Beurteilung durch die Jury
wertvoll. Zu berücksichten ist dabei, dass sich der Perimeter des Studienauftrags und
die weiteren Vorgaben der Ausschreibung teils massiv unterscheiden. So war es in der
Ausschreibung vorgesehen, das Restaurant „Sonne“ zu erhalten.
Die Jury erläutert, dass eine überhöhte Landmarke an dieser Stelle problematisch sei.
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Diese stelle den Charakter der Gemeinde Triesen in Frage. Dagegen sei eine bauliche
Verdichtung in die Horizontale erwünscht.
Architektur Design Planung
Die Ausformulierung eines glaubwürdigen Dorfplatzes bedinge eine räumliche
Gesamtkonzeption über den gesamten Kreuzungsbereich.
Obwohl eine gewisse Baumasse sowohl räumlich als auch nutzungsbedingt erwünscht
werde, sei dessen Verhältnis zum kleinmassstäblichen Kontext zu berücksichtigen.
Bauordnung
Die Bauordnung und der Gestaltungsplan unterscheiden sich wesentlich in Bezug auf
die zu erstellenden Gebäudemasse. Die längste Gebäudelänge gemäss Gestaltungsplan
von max 94.95m überschreitet die maximale Gebäudelänge um das über Dreifache.
Die effektiven maximalen Fassadenlängen liegen bei knapp 67m. In Anbetracht der
mehrfach abgeknickten Fassadenabwicklung liegt die effektive maximale Gebäudelänge
bei ca 70m (Seite Landstrasse).
Des erlaubte Erhöhung der Ausnützung von 20% wird voll ausgeschöpft.
Die maximale Gebäudehöhe aus der Regelbauweise kommt nicht überall zum Tragen:
Während das Gebäude entlang der Landstrasse eine Höhe von um 12m aufweist,
nutzt es die Möglichkeit nicht, die Gebäudehöhe parallel zum ansteigenden Hang zu
modulieren. Der Gestaltungsplan unterschreitet die mögliche maximale Gebäudehöhe
nach Regelbauweise teilweise massiv.
Ein beurteilbares Vergleichsprojekt nach Regelbauweise liegt nicht vor.
Ein Projekt in Regelbauweise entlang der Landstrasse mit vergleichbaren Anforderungen
müsste in zwei Volumen mit entsprechendem Abstand aufgeteilt werden.
Ein Projekt in Regelbauweise entlang der Dorfstrasse und entlang dem Kappeliweg müsste
ebenfalls in maximal 30m lange Gebäude aufgeteilt werden. Deren Fassaden lägen mit
12m maximaler Höhe um bis zu 4m höher entlang der Dorfstrasse und bis zu 6.40m
höher entlang der Kappelistrasse. Diese Differenz entspricht einem zweigeschossigen
Gebäude.
Je nach Lage könnten dadurch einzelne Gebäude auf den Nachbarparzellen von einer
massiv verschlechterten Aussicht nach Süden und Westen betroffen sein.
Ob dieser Nachteil durch die kleinere Körnung der Gebäude wettgemacht werden kann,
ist projektabhängig und spekulativ.
Erschliessung, Anlieferung und Parkierung: Der Gestaltungsplan sieht vor, dass sämtliche
Zufahrten auf das Areal von der Landstrasse her erfolgen. Die Ausfahrt der Anlieferung
liegt an der Dorfstrasse.
In der Regelbauweise sind Anzahl und Lage der Zufahrten nicht geregelt, es wäre je
nach Projekt möglich, dass mehrere Zu- und Wegfahrten entlang der dafür nutzbaren
Stassenkanten zu liegen kommen.
Ebenso sind im Gestaltungsplan sämtliche Fahrzeug-Stellplätze und die Anlieferung
komplett unterirdisch angeordnet. Speziell die unterirdische Anlieferung ist bei einer
Regelbauweise nicht gefordert.
Für die Bauweise und Umgebungsgestaltung verlangt der Gestaltungsplan eine qualitativ
hochstehende Gestaltung. In der Regelbauweise kann diese nicht im gleichen Mass
eingefordert werden.
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Beurteilung Dienstleistungszentrum Sonne
Architektur Design Planung
Die Projektinitianten machen sich die Möglichkeit, die gesamte Parzellentiefe im
untersten Bereich zwischen Landstrasse und Dorfstrasse zu nutzen, zum Anlass,
eine grossformatige, mehrfach abgekantete Gebäudefigur in die schwierige
Grundstückgeometrie einzupassen.
Dadurch entsteht ein ortsbauliches Passstück, welches unterschiedliche Anforderungen
in einem Gesamtkonzept unterbringt. Die Dimensionen dieses Volumens sind beträchtlich
und verlangen nach einer differenzierten Beurteilung.
Im Kontext der gesamten Gemeinde Triesen sind grossformatige Gebäude keine
Ausnahmeerscheinung. Im Speziellen wurden in den vergangenen Jahren etliche
Infrastrukturgebäude im unmittelbaren Umfeld der Landstrasse errichtet. Dies
entspricht dem Richtplan der Gemeinde. Die wirtschaftliche Dynamik von Triesen und
den benachbarten Gemeinden zeigt sich anhand des zunehmenden Individualverkehrs
entlang der Landstrasse. Dies hat Folgen für die dörfliche Grundstruktur der Gemeinden.
Die kleinmasstäbliche Ordnung der historischer Bebauungsstrukturen wird durch jüngere
Bebauungen ergänzt. Damit historische Strukturen in ihrem Geist erhalten und daneben
neue Strukturen mit den veränderten Ansprüchen entstehen können, sind Quartiere
voneinander abzugrenzen und Schwerpunkte zu setzen.
Der Raum entlang der Landstrasse als Wirtschaftsachse soll baulich verdichtet werden
um dahinter liegende Quartiere zu entlasten. Darüber hinaus bildet der Sonnenkreisel
den wichtigsten Kreuzungspunkt. Dieser soll zusätzlich hervorgehoben werden.
Das Dienstleistungszentrum mit seiner grössten Fassadenlänge von knapp 67m,
seiner Höhenentwicklung und der spezifischen Grundrissform kann diesen Anspruch
erfüllen. Es sprengt den Rahmen des Erträglichen nicht, vielmehr nimmt es die künftige
Verdichtung der Dorfmitte vorweg.
Aus ortsbaulicher Sicht ist das Volumen in seiner Ausdehnung gutzuheissen.
Das Gebäude weist eine beträchtliche zusammenhängende Dachfläche auf. Diese ist
von den hangseitigen Lagen gut einsehbar und daher als wichtige, fünfte Fassade zu
bezeichnen. Die Dachflächen werden in drei Flächen mit unterschiedlichen Oberflächen
aufgeteilt. Eine Unterteilung der Gesamtfläche ist sinnvoll, in der vorgesehenen Art
und Weise jedoch noch nicht nachvollziehbar. Dieses Potenzial zur Gestaltung und
Einbindung in den Kontext wurde im Gestaltungsplan bisher kaum umgesetzt. Dies wird
in den folgenden Planungsphasen eingearbeitet werden müssen.
Entlang der Dorfstrasse und dem Kappeliweg treffen die verschiedenen Massstäbe und
Strukturen aufeinander. Die Fassadenfluchten des Dienstleistungszentrums werden
entlang der beiden Strassen mehrfach gebrochen. Die Höhe ist auf 6-10m begrenzt. Das
Aufgliedern in Fassadenfragmente ist für eine solche Situation eine Erfolg versprechende
Reaktion auf den Massstabssprung. Die einzelnen Teilflächen der Fassaden stehen in
einem vernünftigen Verhältnis zu den benachbarten Gebäuden. Die Fassadengestaltung
ist noch schematisch und vermag die Ansprüche an eine ortsgerechte architektonische
Antwort noch nicht abschliessend erfüllen. Die Konzeption ist jedoch folgerichtig und
muss in den folgenden Phasen vertieft werden.
Die reduzierte Gebäudehöhe entlang dem Kapelliweg kommt der dort gelegenen
Kapelle ebenfalls zugute.
Gegenüber dem Kreisel öffnet sich das Dienstleistungszentrum mit der öffentlichen Geste
eines grosszügig auskragenden Vordaches. Die dadurch entstehende Beziehung zur
gegenüber liegenden Musikschule ist ein ortsbaulicher Gewinn. Über dem Hauptzugang
ist ein grossformatiges Schaufenster angeordnet, welches weit über den Kreisel hinaus
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sichtbar ist und daher für den Charakter des gesamten Dienstleistungszentrums wichtig
wird. Dahinter ist jedoch nur ein kleiner Shop angeordnet. Dies ist nicht anzustreben,
eine öffentlichere Nutzung oder der Verzicht auf die Öffnung wären sinnvoller.
Architektur Design Planung
Der Bereich unter und vor dem Haupteingang ist knapp, aber ausreichend. Dabei handelt
es sich nicht um einen Dorfplatz im Sinne des Richtplans oder des Studienwettbewerbes.
Dieser Dorfplatz ist auf einer der weiteren, dem Kreisel angrenzenden Parzellen
zu etablieren. Dafür fehlt noch eine angepasste räumliche Gesamtstrategie für die
„Dorfmitte“.
Sehr zu begrüssen ist die zusammengefasste Zu- und Wegfahrt zur Einstellhalle und die
Zufahrt zur Anlieferung. Nachteilig ist die Ausfahrt der Anlieferung auf die Dorfstrasse.
Die komplette Zusammenführung aller Zu- und Wegfahrten scheint aufgrund der
begrenzten Flächen und der dafür erforderlichen Wenderadien nicht möglich zu sein.
Der Vorteil der kompletten unterirdischen Anlage ist gegenüber dem Nachteil der
Ausfahrt höher zu gewichten.
Das interne Erschliessungskonzept ist durch die Anordnung der quer zum Hang
liegenden zweigeschossigen Mall sehr gut mit dem Ort verwoben. Diese konzeptionelle
Antwort auf die spezifische Lage in Triesen verwebt die diversen Anspruchsgruppen
wie zum Beispiel Fussgänger vom Dorf her oder Buspassagiere auf eine schlüssige, gut
nachvollziehbare Art. Noch unentschieden ist das Fassadenkonzept in Bezug auf die
innere Organisation.
Etwas zufällig scheint die Gestaltung der Umgebung. Eine nachvollziehbare
konzeptionelle Überlegung, speziell hinsichtlich der Bepflanzung fehlt und ist in den
kommenden Planungsphasen zu erarbeiten.
Beantwortung der Fragen aus der Aufgabenstellung
1. Welche siedlungsplanerischen Vor-/Nachteile bringt der Gestaltungsplan DLZ Sonne
im Vergleich zur Regelbauweise mit sich? Überwiegen dabei gesamthaft gesehen die
Vor- oder die Nachteile?
Vorteile:
Mit dem Gestaltungsplan lässt sich die erforderliche bauliche Dichte erreichen, die es
braucht, um auf der schwierigen Geometrie ein ortsbauliches Passstück zu erstellen,
welches genügend Kraft hat, um die gewünschte Wirkung zu erreichen.
Die Gemeinde kann mit dem Gestaltungsplan Einfluss nehmen, namentlich auf
die Gestaltung des Gebäudes, deren Materialisieurng, auf die Erschliessung und die
Umgebungsgestaltung.
Die Gebäudehöhe entlang der östlichen Grenze unterschreitet die maximale Höhe
gemäss Regelbauweise um fast die Hälfte. Dies kommt den daran angrenzenden
Nachbarn zugute. Dabei ist der Gestaltung der Dachfläche als fünfter Fassade grosses
Augenmerk zu schenken.
Nachteile:
Vor allem entlang der Dorfstrasse und dem Kappeliweg erscheint das Dienstleistungszentrum als durchgehende Fassade, Durchblicke sind nicht möglich. Die
Gebäude an der Kappelistrasse scheinen zwischen der Spoerry-Fabrik und dem
Dienstleistungszentrum „eingeklemmt“ zu sein.
Die Ausfahrt der Anlieferung ist an der Dorfstrasse geplant.
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Zusammengefasst überwiegen die Vorteile ganz klar. Die reduzierte Höhe des
Dienstleistungszentrums kompensiert deren horizontale Ausmasse. Über die Knicke in
der Fassade und über eine situativ angepasste Fassadengestaltung und -Materialisierung
kann ein angemessener ortsgerechter Übergang erreicht werden.
Architektur Design Planung
2. Inwieweit verbessert bzw. verschlechtert der Gestaltungsplan DLZ Sonne das Orts- und
Landschaftsbild der Gemeinde Triesen im Vergleich zur Regelbauweise. Liegt gesamthaft
betrachtet eine Verbesserung oder Verschlechterung des Orts- und Landschaftsbildes
der Gemeinde Triesen vor?
Es stellt sich gesamthaft eine Verbesserung des Ortsbildes vor. Die heutige Situation
um den Sonnenkreisel ist dispers und vermag das Bedürfnis nach einer räumlich gut
gefassten Situation nicht befriedigen. Mit der Regelbauweise sind die gestalterischen
Möglichkeiten auf einer schwierigen Grundrissgeometrie eingeschränkt. Das Ziel
der Schaffung einer erkennbaren Dorfmitte ist mit der Regelbauweise schwieriger
zu erreichen. Zudem stehen über die Vorschriften einer „qualitativ hochstehenden
Bauweise“3 und einer „qualitativ hochstehenden Umgebungsgestaltung“ Werkzeuge
zur Verfügung, diese Anforderung auch wirklich durchzusetzen.
3. Wird der Gestaltungsplan DLZ Sonne den in Art. 11, Abs. 2 und Art. 12 Bst. B. BauV
gestellten Anforderungen gerecht?
Art. 11, Abs. 2 BauV:
„Inhalt des Gestaltungsplans
2. Sie bezwecken eine architektonisch und wohnhygienisch gute, der baulichen und
landschaftlichen Umgebung angepasste Überbauung, Gestaltung und Erschliessung
zusammenhängender Flächen.“
Art. 12 BauV :
„Sonderbauvorschriften für Überbauungs- und Gestaltungspläne
Überbauungs- und Gestaltungspläne sind durch Sonderbauvorschriften zu ergänzen,
die insbesondere rechtsverbindliche und detailliertere Bestimmungen in Bezug
auf Ausnützung, Bauweise, Erschliessung, Parkierung, Zweckbestimmungen und
Realisierungszeiträume enthalten.“
Ja. Die Artikel regeln architektonische und erschliessungstechnische Belange. Diese sind
im weiteren Planungsverlauf durchzusetzen.
4. Erfüllt der Gestaltungsplan DLZ Sonne die Vorgaben der geltenden Planungsinstrumente
der Ortsplanung zur gewünschten räumlichen Entwicklung der Gemeinde und setzt er
diese auf grundeigentümerverbindlicher Ebene um?
Grundsätzlich ja. Der Richtplan als übergeordnetes, behördenverbindliches Instrument
beschreibt eine „hervorzuhebende Dorfmitte“. Das Dienstleistungszentrum bildet einen
Bestandteil davon. Bezüglich der ortsbaulichen Konzeption, Dichte, Erschliessung und der
volumetrischen Einbindung in den gebauten Kontext erfüllt das Dienstleitungszentrum
die gestellten Anforderungen.
Gemäss Zonenplan ist die Möglichkeit eines Gestaltungsplans sichergestellt.
3
Bauordnung, Art. 47, Abs. 1.
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Im Gestaltungsplan für das Dienstleitstungszentrum sind die grundeigentümerverbindlichen Vorschriften festgehalten, die zur gewünschten räumlichen Entwicklung
gemäss dem Richtplan führen.
Architektur Design Planung
Für eine funktionierende Dorfmitte sind jedoch weitere Elemente notwendig, wie
z.B. weitere öffentliche Bauten, Restaurationsbetriebe, Aussenflächen mit guter
Aufenthaltsqualität etc. Das Dienstleistungszentrum mit dem kleinen Vorbereich kann
diese Anforderungen nicht allein erfüllen. Dazu ist ein Masterplan für das gesamte Areal
Dorfmitte zu erstellen, resp. zu ergänzen.
5. Welche orts- und siedlungsplanerischen Vor- und Nachteile für die Allgemeinheit
bringt der Gestaltungsplan DLZ Sonne gegenüber der Regelbauweise bzw. der von der
Gemeinde genehmigten Planungsinstrumente zur gewünschten räumlichen Entwicklung
mit sich?
Dies insbesondere hinsichtlich:
a. Art und Mass der Nutzung
Es ist ein Dienstleistungszentrum mit einem Grossverteiler und weiteren kleineren Shops
vorgesehen. Durch dessen Öffentlichkeit entspricht ein Grossverteiler dem Ziel einer
attraktiven und belebten Dorfmitte.
Ein gut positionierter, lokaler Grossverteiler in Geh- und Radwegdistanz verhindert
zusätzlichen motorisierten Mehrverkehr. Damit ein Dienstleistungszentrum wirtschaftlich
nachhaltig funktioniert, ist eine kritische Grösse erforderlich. Eine Beurteilung, ob die
kritische Grösse zum wirtschaftlichen Betrieb mit dem vorliegenden Projekt erreicht oder
überschritten wird, ist nicht Bestandteil dieses Gutachtens.
Das für die kommerzielle Nutzung notwendige Volumen wird grösstenteils oberirdisch
angeordnet, damit in den Untergeschossen die dazu notwendigen Parkierungsund Anlieferungsflächen bereitgestellt werden können. Die Höhenentwicklung
des Dienstleistungszentrums richtet sich nach dem gebauten Kontext. Die Flächenausdehnung und die Fassadenlängen überschreiten die Masse des gebauten Kontextes.
Hinsichtlich der gewollten Betonung der Landstrasse als „Kommerzmeile“ und der
gewünschten Setzung einer „Dorfmitte“ ist das vorgeschlagene Volumenen angemessen.
Der Allgemeinheit entstehen dadurch wesentliche Vorteile.
b. Einordnung in die bestehende Baustruktur
Die bestehende Baustruktur ist heterogen und im Wandel. Entlang der Landstrasse
finden punktuell Verdichtungen mittels öffentlicher und kommerzieller Gebäude statt.
Im rückwärtigen Raum befinden sich hauptsächlich kleinmasstäbliche Bebauungen. Am
Sonnenkreisel treffen sich heute unterschiedliche Gebäude aus verschiedenen Zeiten.
Das Dienstleistungszentrum bildet gegenüber seinen unmittelbaren Nachbargebäuden
einen Massstabssprung. Dieser Massstabssprung ist aufgrund der geplanten baulichen
Entwicklung folgerichtig. Zudem sind die Schnittstellen zum Umfeld angemessen
gelöst. Im Gestaltungsplan sind zudem weitere Anforderungen hinsichtlich Gestaltung,
Materialisierung oder Aussenraumgestaltung festgeschrieben, die weit über die
Regelbauweise hinausgehen und für die Allgemeinheit einen deutlichen Vorteil
darstellen.
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c. Gutes Gesamtbild
Architektur Design Planung
In Bezug auf die Betonung des Kreisels als wichtige Stelle im Ortsbild wird mit dem
Dienstleistungszentrum ein Gegenüber zur Musikschule aufgebaut. Dieses bildet einen
Schritt zur Etablierung einer Dorfmitte. Das Dienstleistungszentrum erfüllt auf seinem
Areal die Anforderungen an ein gutes Gesamtbild.
Mit den weiteren noch zu erstellenden, öffentlichen Bauten und einem funktionierenden
Dorfplatz ist eine gute Gesamtanlage im Sinne eines Dorfzentrums anzustreben.
d. Beitrag zur Zentrumsbildung (zusammen mit den öffentlichen Gebäuden der
Gemeindeverwaltung, des Gemeindesaales und der Musikschule)
Siehe Punkt c.
e. Kongruenz mit bereits bestehenden Masterplänen (Plan Mayer/Hüssi)
Der Plan von Mayer/Hüssi (Resultat des Studienwettbewerbes) sah auf dem Areal
Sonne mehrere kleinere Gebäude vor und den Grossverteiler nördlich der Musikschule
anzusiedeln. Die Lage des Grossverteilers wurde von der Jury kritisiert.
Der anzustrebende Dorfplatz war als längliche Strassenraumerweiterung im Vorbereich
des heutigen Restaurants Sonne angedacht.
Die Kongruenz des Plans Mayer/Hüssi mit dem vorliegenden Gestaltungsplans ist daher
nicht gegeben.
Die Bedingungen für die Etablierung einer Dorfmitte, namentlich die Möglichkeit, das
Restaurant Sonne rückzubauen, haben sich massiv geändert.
Der Masterplan muss an diese neuen Bedingungen angepasst werden.
Die fehlende Kongruenz ist aus heutiger Sicht kein Nachteil für die Allgemeinheit, da
die bauliche Entwicklung der Dorfmitte nicht abgeschlossen ist und auf den restlichen
Parzellen ausreichend Potenzial vorhanden ist.
f. Besonders gute Gestaltung und Architektur
Die Volumetrie passt sich trotz der Flächenausdehnung gut in die Umgebung ein. Im
Speziellen ist die vernünfitige Höhenentwicklung zu nennen. Die Geste des grosszügig
überdachten Eingangsbereiches ist angemessen und unbedingt weiter zu verfeinern.
Des Weiteren ist der angestrebte murale Charakter des Gebäudes zu begrüssen. Die
Strukturierung der Fassaden mit grossformatigen Fensterelementen ist nachvollziehbar,
erfüllt in der vorliegenden Art der Setzung noch nicht alle Anforderungen nach einer
besonders guten Gestaltung. Dies betrifft die teilweise fehlende Beziehung der Fenster
zur inneren Struktur, das grosse Fenster über dem Zugang sowie die Proportionen der
Fenster gegenüber der Landstrasse und dem Kappeliweg. Diese Punkte sind in den
weiteren Planungsphasen zu klären.
Des Weiteren ist die Gestaltung der fünften Fassade von grösster Wichtigkeit. Die
dargestellten Massnahmen sind für eine fundierte Beurteilung zu schematisch und sind
in den weiteren Planungsphasen zu konkretisieren.
Dasselbe gilt für die Aussenraumgestaltung. Der Grünbereich gegenüber dem Kappeliweg
ist zwar konzeptionell nachvollziehbar, seine konkrete Ausformulierung fehlt noch. Auf
dem Vorplatz überzeugt hingegen der Umgang mit den Höhendifferenzen zwischen
Dorf- und Landstrasse.
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Betreffend Beschriftung und Werbekonzept sind nur oberflächliche Angaben
vorhanden. Grösse und Lage von Beschriftungen müssen situativ beurteilt werden, die
Beschriftungen müssen sich dem architektonischen Gesamtkonzept unterordnen.
Architektur Design Planung
Für die Allgemeinheit bildet die vorliegende Grundlage des Gestaltungsplans einen
Vorteil gegenüber der Regelbauweise. Die noch offenen architektonischen Fragen sind
in den nachfolgenden Planungsphasen zu lösen. Diese sind im Sinne einer besonders
guten Gestaltung lösbar.
g. Örtliche und halböffentliche Aussenräume
Siehe Punkt f.
h. Rücksicht auf denkmalgeschützte Bauten in der Nachbarschaft (Kapelle und deren
Umgebung)
Aufgrund der gegenüber der Regelbauweise massiv reduzierten, maximalen
Gebäudehöhe von ca. 6.70m wurde angemessen auf die Kapelle Rücksicht genommen.
Der murale Charakter und der zurückhaltende Fensteranteil auf den der Kapelle
zugewandten Fassaden zeugen von Respekt. Ebenso ist die komplette unterirdische
Anordnung der Anlieferung als Vorteil aufzuführen. Für die Allgemeinheit entstehen
nur Vorteile.
i. Nutzung
Siehe Punkt a.
j. Erschliessung
Die Regelbauweise auf dem Areal schreibt keine gebündelte Erschliessung vor. Im
Gestaltungsplan erfolgen sämtliche Zufahrten und die Ausfahrt der Einstellhalle über
die Landstrasse. Eine separate Abzweigespur von Norden her verhindert übermässigen
Rückstau.
Einzig die Ausfahrt der Anlieferung erfolgt über die Dorfstrasse. Diese Lage der
Ausfahrt ist den Wenderadien der Anlieferfahrzeuge geschuldet und kann aufgrund der
begrenzten räumlichen Gegebenheiten kaum anders gelöst werden. Eine ausreichend
grosse Drehscheibe im Untergeschoss, um die die Ein- und Ausfahrt für die Anlieferung
zu bündeln, wäre bezogen auf die zur Verfügung stehende Fläche unverhältnismässig.
Als Vorteil steht diesem Nachteil die komplett unterirdische Anlieferung gegenüber.
Die Vorteile überwiegen die Nachteile bei weitem. Die Ausfahrt auf die Dorfstrasse ist
in Kauf zu nehmen.
k. Energie
Die kompakte Bauweise des Gebäudes und die hauptsächlich oberirdische Anordnung
der Kommerzflächen ermöglichen einen angemessenen Energie- und Ressourcenbedarf.
Ob ein Projekt in Regelbauweise eine bessere oder schlechtere Energiebilanz aufweisen
würde, ist projektabhängig und spekulativ.
Für die Allgemeinhait entstehen mit dem Dienstleistungszentrum keine Nachteile.
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l. Ökologie
Architektur Design Planung
Siehe Punkt k.
6. Rechtfertigen sich für den Sachverständigen ersichtlichen Vorteile des Gestaltungsplans
DLZ Sonne für die Allgemeinheit die damit verbundenen Abweichungen von der
Regelbauweise bzw. von den rechtskräftigen Planungsinstrumenten.
Aus der Aufzählung der oben genannten Vorteile für die Allgemeinheit rechtfertigen
sich die Abweichungen von der Regelbauweise.
7. Erfüllt der Gestaltungsplan DLZ Sonne insgesamt die Vorgaben des Baugesetzes, der
Bauverordnung und der Bauordnung der Gemeinde Triesen, insbesondere von Art. 20
und Art. 24f. BauG, Art. 10, 11,12, 20 Bst. B und Art. 37 Abs. 2 BauV, Art. 10, 13,
47 Bauordnung, unter Beachtung von Art 57 Abs. 2 BauG sowie Art. 27 BauV sowie
der aktuellen Rechtsprechung (welche in den Entscheidungen des Verwaltungs- und
Staatsgerichtshofs wiedergegeben wird).
Dieses Gutachten beurteilt nicht die Rechtmässigkeit des Gestaltungsplanes hinsichtlich
der genannten Vorschriften.
Das Studium der zur Verfügung gestellten Unterlagen zeigte dem Verfasser dieses
Gutachtens keine offenkundigen Widersprüche und Regelverletzungen oder
Sachverhältnisse, die dem Wesen des Baugesetzes, der Bauverordnung und der
Bauordnung der Gemeinde Triesen nicht entsprächen. Die in den Gesetzen verlangten
Aussagen hinsichtlich der zu erbringenden Unterlagen sind mit dem Gestaltungsplan
erbracht.
Zürich, 28. Juli 2016
Rémy Voisard, steigerconcept ag
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