REK Begleitausschuss_PPT_Roland Löffler

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Bürgerbeteiligung,
Bürgerschaftliches Engagement
und
Bürgermitverantwortung
Dr. Roland Löffler
Normative Grundlage:
Bürgergesellschaft als partizipative Öffentlichkeit
Öffentlichkeit
-Öffentlichkeit in der res publica : Die Summe aller Teile unserer Gesellschaft, die
jenseits der Privatssphäre liegen und die öffentliche Hand umfasswn, aber nicht in
ihr aufgehen.
-Jürgen Habermas : Beim Nachdenken über Öffentlichkeit geht es um die
Explikation der Bedingungen der Möglichkeiten einer rational gestalteten
gesellschaftlichen Organisation.
-Partizipation
-„Wenn das Prinzip der individuellen Handelns die Selbstbestimmung des
Einzelnen ist, dann ist das politische Handeln ganz und gar auf Mitbestimmung
gegründet“, so der Philosoph Volker Gerhardt.
- Mit-Bestimmung setzt Freiwilligkeit voraus: Politische Vereinigung geschieht als
freie Verbindung von freien Bürgern zur wechselseitige Bestimmung
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Zivilgesellschaft / Bürgergesellschaft:
-geht vom mündigen Bürger, vom Citoyon aus, der die Gesellschaft
mitgestalten will
-ist der selbstorganisierte Raum zwischen Wirtschaft, Staat und
Privatssphäre angesiedelt
- ist der freiwillige Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern
zu bestimmten Zwecken und Zielen
- zielt auf freiwilliges soziales bzw. gemeinwohlorientiertes Handeln in
vielfältigen Organisationen und Handlungsstrukturen
- verbindet individuelle Interessen und gemeinschaftlichen Nutzen.
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Verantwortung und partizipative Öffentlichkeit
Verantwortlich gestaltet sich partizipative Öffentlichkeit, wenn „das
Gemeinsame“ die Einzelinteressen transzendiert.
Zivilgesellschaft schafft Sozialkapital:
Sozialkapital ist „[…] die Gesamtheit sozialer Verhaltensmuster sowie formeller
und informeller Netzwerke einer Gesellschaft, die dazu beitragen, soziale
Interaktionsprobleme zu läsen und die Erträge sozialer Kooperation dauerhaft
zu stabilisieren.“ (Wiss. AG der Deutschen Bischofsgemeinschaft 2000:13)
Partizipative Öffentlichkeit besitzt drei Aktionsmodi:
=> Mitwissen, Mitreden und Mithandeln
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Bürgerschaftliches Engagement…
- ist freiwillig und gemeinwohlorientiert
- ist nicht auf materiellen Gewinn gerichtet
- umfasst Mitentscheiden und Mithandeln
- findet im öffentlichen Raum statt
- wird in der Regel gemeinschaftlich ausgeübt
- verfolgt einen Eigensinn und dient auch der
Realisierung eigener Ideen
- greift gesellschaftliche Anliegen auf und macht sich
zu deren Anwalt
- beinhaltet Kritik- und Innovationspotenzial
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Klassische und moderne Engagementformen
Bürgerstiftungen
Verein
Religionsgemeinden
Parteien
Orchester
Klassische
Formen
MehrGenerationenhäuser
Feuerwehren
SeniorenBüros
Gewerkschaften
Moderne
Formen
Bürgerinitiativen
Wohlfahrtsorganisationen
Service
Club
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Freiwilligenagenturen
Selbsthilfegruppen
Netzaktivisten
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Bürgerbeteiligung
Begriff der Bürgergeteiligung
Die Beteiligung bzw. Partizipation der Bürger an einzelnen
politischen Entscheidungen und Planungsprozessen.
Zwei Arten von Beteiligungsverfahren
-Die gesetzlich vorgeschriebenen oder formellen
Beteiligungsverfahren
-Die freiwillige oder auch informelle Bürgerbeteiligung
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Voraussetzungen für Bürgerbeteiligung
- Politischer Wille auf Seiten des Parlaments UND der Verwaltung muss vorhanden: Bürger
darf nicht als störendes Element eines sonst fließenden Organisationsablaufs verstanden
werden. Ebenso muss der Bürgerwille zur Mitarbeit vorhanden sein.
- Wissen der Vielen schafft bessere Antworten auf die Fragen der Zeit
-Sektorenübergreifendes Denken, Kooperationskompetenz
- Gemeinsamer Wille zu bedarfsbezogenenen Lösungen für konkrete Probleme (Mitreden)
-Transparente Informationspolitik (Mitwissen)
- Bürgerbeteiligung ist nicht nur Abnicken, sondern Mitentscheiden und Mitverantwortung
(Mithandeln)
- Aber auch: klare Abgrenzung zwischen Entscheidungs- und Beratungsebenen.
- Wir brauchen den unbezahlbaren Bürger als solidarischen Helfer und nicht den
unbezahlten Bürger als Retter eines unbezahlbaren Systems (Dr. Christof Eichert, Vorstand
der Herbert Quandt-Stiftung)
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Formen der Bürgerbeteiligung
Einige seit Jahren gängige Beispiele:
- Bürgerforen, Bürgerversammlung, Einwohnerfragestunde
- Anhörung, öffentliche Gesetzeskonsultation
- Bürgerhaushalt
- Öffentliche Auslegung von Plänen
- Zukunftswerkstatt, Zukunftskonferenz
- Planungszelle, Bürgergutachten
- Mediation
- Petition
- Open Space, Open Space-Online
- World-Café
- Ideenwettbewerb
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Themenfelder der Bürgerbeteiligung
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Verantwortungssinn der Bürger
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5 Grundsätze bürgerschaftlicher Mitverantwortung
1. Bürgerschaftliche Mitverantwortung muss man ernsthaft
wollen.
2. Es muss klar sein, worum es geht.
3. Die Auswahl der Mitwirkenden muss begründet sein.
4. Das Verfahren muss angemessen und transparent,
seine Steuerung neutral sein.
5. Die Bürger müssen nach Abschluss des Vorhabens
beteiligt bleiben.
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