Bürgerbeteiligung, Bürgerschaftliches Engagement und Bürgermitverantwortung Dr. Roland Löffler Normative Grundlage: Bürgergesellschaft als partizipative Öffentlichkeit Öffentlichkeit -Öffentlichkeit in der res publica : Die Summe aller Teile unserer Gesellschaft, die jenseits der Privatssphäre liegen und die öffentliche Hand umfasswn, aber nicht in ihr aufgehen. -Jürgen Habermas : Beim Nachdenken über Öffentlichkeit geht es um die Explikation der Bedingungen der Möglichkeiten einer rational gestalteten gesellschaftlichen Organisation. -Partizipation -„Wenn das Prinzip der individuellen Handelns die Selbstbestimmung des Einzelnen ist, dann ist das politische Handeln ganz und gar auf Mitbestimmung gegründet“, so der Philosoph Volker Gerhardt. - Mit-Bestimmung setzt Freiwilligkeit voraus: Politische Vereinigung geschieht als freie Verbindung von freien Bürgern zur wechselseitige Bestimmung 2 | 05.11.2012 Zivilgesellschaft / Bürgergesellschaft: -geht vom mündigen Bürger, vom Citoyon aus, der die Gesellschaft mitgestalten will -ist der selbstorganisierte Raum zwischen Wirtschaft, Staat und Privatssphäre angesiedelt - ist der freiwillige Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern zu bestimmten Zwecken und Zielen - zielt auf freiwilliges soziales bzw. gemeinwohlorientiertes Handeln in vielfältigen Organisationen und Handlungsstrukturen - verbindet individuelle Interessen und gemeinschaftlichen Nutzen. 3 | 05.11.2012 Verantwortung und partizipative Öffentlichkeit Verantwortlich gestaltet sich partizipative Öffentlichkeit, wenn „das Gemeinsame“ die Einzelinteressen transzendiert. Zivilgesellschaft schafft Sozialkapital: Sozialkapital ist „[…] die Gesamtheit sozialer Verhaltensmuster sowie formeller und informeller Netzwerke einer Gesellschaft, die dazu beitragen, soziale Interaktionsprobleme zu läsen und die Erträge sozialer Kooperation dauerhaft zu stabilisieren.“ (Wiss. AG der Deutschen Bischofsgemeinschaft 2000:13) Partizipative Öffentlichkeit besitzt drei Aktionsmodi: => Mitwissen, Mitreden und Mithandeln 4 | 05.11.2012 Bürgerschaftliches Engagement… - ist freiwillig und gemeinwohlorientiert - ist nicht auf materiellen Gewinn gerichtet - umfasst Mitentscheiden und Mithandeln - findet im öffentlichen Raum statt - wird in der Regel gemeinschaftlich ausgeübt - verfolgt einen Eigensinn und dient auch der Realisierung eigener Ideen - greift gesellschaftliche Anliegen auf und macht sich zu deren Anwalt - beinhaltet Kritik- und Innovationspotenzial 5 | 05.11.2012 Klassische und moderne Engagementformen Bürgerstiftungen Verein Religionsgemeinden Parteien Orchester Klassische Formen MehrGenerationenhäuser Feuerwehren SeniorenBüros Gewerkschaften Moderne Formen Bürgerinitiativen Wohlfahrtsorganisationen Service Club 6 | Freiwilligenagenturen Selbsthilfegruppen Netzaktivisten 05.11.2012 7 | 05.11.2012 8 | 05.11.2012 Bürgerbeteiligung Begriff der Bürgergeteiligung Die Beteiligung bzw. Partizipation der Bürger an einzelnen politischen Entscheidungen und Planungsprozessen. Zwei Arten von Beteiligungsverfahren -Die gesetzlich vorgeschriebenen oder formellen Beteiligungsverfahren -Die freiwillige oder auch informelle Bürgerbeteiligung 9 | 05.11.2012 Voraussetzungen für Bürgerbeteiligung - Politischer Wille auf Seiten des Parlaments UND der Verwaltung muss vorhanden: Bürger darf nicht als störendes Element eines sonst fließenden Organisationsablaufs verstanden werden. Ebenso muss der Bürgerwille zur Mitarbeit vorhanden sein. - Wissen der Vielen schafft bessere Antworten auf die Fragen der Zeit -Sektorenübergreifendes Denken, Kooperationskompetenz - Gemeinsamer Wille zu bedarfsbezogenenen Lösungen für konkrete Probleme (Mitreden) -Transparente Informationspolitik (Mitwissen) - Bürgerbeteiligung ist nicht nur Abnicken, sondern Mitentscheiden und Mitverantwortung (Mithandeln) - Aber auch: klare Abgrenzung zwischen Entscheidungs- und Beratungsebenen. - Wir brauchen den unbezahlbaren Bürger als solidarischen Helfer und nicht den unbezahlten Bürger als Retter eines unbezahlbaren Systems (Dr. Christof Eichert, Vorstand der Herbert Quandt-Stiftung) 10 | 05.11.2012 11 | 05.11.2012 Formen der Bürgerbeteiligung Einige seit Jahren gängige Beispiele: - Bürgerforen, Bürgerversammlung, Einwohnerfragestunde - Anhörung, öffentliche Gesetzeskonsultation - Bürgerhaushalt - Öffentliche Auslegung von Plänen - Zukunftswerkstatt, Zukunftskonferenz - Planungszelle, Bürgergutachten - Mediation - Petition - Open Space, Open Space-Online - World-Café - Ideenwettbewerb 12 | 05.11.2012 Themenfelder der Bürgerbeteiligung 13 | 05.11.2012 Verantwortungssinn der Bürger 14 | 05.11.2012 5 Grundsätze bürgerschaftlicher Mitverantwortung 1. Bürgerschaftliche Mitverantwortung muss man ernsthaft wollen. 2. Es muss klar sein, worum es geht. 3. Die Auswahl der Mitwirkenden muss begründet sein. 4. Das Verfahren muss angemessen und transparent, seine Steuerung neutral sein. 5. Die Bürger müssen nach Abschluss des Vorhabens beteiligt bleiben. 15 | 05.11.2012