Antrag auf Ausnahme vom Werbeverbot für öffentliche Glücksspiele im Fernsehen/Internet (bitte senden Sie den Antrag nebst Unterlagen auch elektronisch an [email protected]) Antragsteller: (Name und Anschrift) Veranstalter Vermittler Erlaubnis für Veranstaltung/Vermittlung liegt bei (bei erstmaliger Antragstellung) liegt vor Werbung für Lotterien Sportwetten Pferdewetten Werbung vorgesehen im Fernsehen Internet Fernsehen und Internet Beantragt wird Einzelerlaubnis Rahmenerlaubnis 1 Werbekonzept Werbung für Glücksspiel ist strikt auf das zu begrenzen, was zur Zielerreichung notwendig ist! Zur Entscheidung über Ihren Antrag ist daher die Vorlage eines Werbekonzeptes notwendig, indem insbesondere - die geplanten Werbemaßnahmen möglichst konkret beschrieben werden. - eine konkrete Darstellung erfolgt, welche Ziele des § 1 GlüStV mit Hilfe welcher Werbemaßnahmen verfolgt werden. Hierzu ist eine Veranschaulichung der wesentlichen Punkte des eingereichten Konzeptes erforderlich. Diese Veranschaulichung sollte insbesondere durch geeignete Beispiele der geplanten Werbung erfolgen (z. B. Entwurf Werbebanner, Storyboard o. ä.), die erkennen lassen, dass den Anforderungen des § 5 Absatz 3 GlüStV in Verbindung mit der Werberichtlinie genüge getan wird und welche Ziele des § 1 GlüStV verfolgt werden. Darüber hinaus sind folgende Punkte zu berücksichtigen: Beschreibung • der beabsichtigten Werbemaßnahmen, insbesondere • welches Produkt soll mit welchem thematischen Schwerpunkt beworben werden? • einer konkreten Darstellung, welche Ziele des § 1 GlüStV mit Hilfe der Werbemaßnahmen verfolgt werden. Zur Veranschaulichung sollten Werbebeispiele genannt werden. • was ist Inhalt der Werbemaßnahme? Erläuterung der Kernaussagen • welche Werbemittel werden verwendet (Text, Bilder, Ton oder Kombination)? • In welchen Medien soll geworben werden? • • • der Häufigkeit und Dauer von Werbesendungen und -maßnahmen der Zielgruppe des geplanten Werbezeitraumes 2 Darlegung • wie der Einhaltung der Werberichtlinien genüge getan werden soll mit Angabe bei Werbung im Fernsehen • • • der/s Sender/s des Sendeumfeldes (z.B. bestimmte Serien, Sportsendungen) Werbeform (z.B. Spot, Dauerwerbesendung) mit Angabe bei Werbung im Internet • • der Internetseite(n) - konkret oder thematische Umfelder Werbeform (z. B. Bannerwerbung, Textlinks, PopUps) Ort, Datum Unterschrift 3