BERICHTE UND DISKUSSIONEN Ist die Ethik Kants ontologisch

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Ist die Ethik Kants ontologisch unschuldig?
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BERICHTE UND DISKUSSIONEN
Ist die Ethik Kants ontologisch unschuldig?
von Dirk Greimann, Santa Maria
Der Gebrauch von Theorien ist gewöhnlich mit ontologischen Verpflichtungen
verbunden, die sich daraus ergeben, dass die Wahrheit der Aussagen einer Theorie die Existenz der Gegenstände voraussetzt, auf die sich die Aussagen beziehen. Am
deutlichsten ist dies vielleicht im Fall der Mathematik. Macht man sich ihre Dienste
zunutze, etwa zu Zwecken des Aufbaus der Physik, dann hat man eine ontologische
Rechnung zu begleichen: Man ist aus Gründen der Kohärenz verpflichtet, die Existenz derjenigen Entitäten und Strukturen anzuerkennen, die von der Wahrheit der
mathematischen Sätze vorausgesetzt wird.
Unter einer „ontologisch unschuldigen“ Theorie verstehe ich wie üblich eine solche, deren Gebrauch bzw. deren Aufbau keine Erweiterung der Ontologie erforderlich macht. Beispiele dafür sind die virtuelle Mengentheorie Quines und die Theorie
der Teil-Ganzes-Beziehungen (Mereologie). Im folgenden möchte ich der Frage nachgehen, ob die Ethik Kants ontologisch unschuldig ist oder ob der Gebrauch ihrer
Sprache nur um den Preis der Anerkennung einer besonders obskuren Sorte platonischer Entitäten, sog. objektiver Werte und Werttatsachen zu haben ist. Diese Frage
ist, wie mir scheint, noch nicht ausreichend geklärt worden. Nach Meinung von Mackie z.B. ist die Existenz dieser von ihm als „absonderlich“ bezeichneten Entitäten
eine Bedingung der Geltung kategorischer Normen.1 Dies hätte zur Konsequenz, dass
die Ethik Kants spätestens beim Übergang von der inhaltlichen Bestimmung des kategorischen Imperativs zur Behauptung seiner Geltung ihre ontologische Unschuld
verliert. Habermas nimmt dagegen an, dass dem Geltungsbegriff Kants jegliche ontologische Konnotationen fehlen, die für die Wahrheitsbehauptung deskriptiver Sätze
charakteristisch sind. Seiner Auffassung nach ist die Ethik Kants eine ontologiefreie
Ethik, in der zwischen den Bereichen des Seins und des Sollens, der Tatsachen und der
Normen, der theoretischen und der praktischen Vernunft usw. eine strikte Trennlinie
gezogen wird.2 Eine dritte Auffassung wird schließlich von Rawls vertreten: Er
schreibt der Ethik Kants eine konstruktivistische Ontologie zu, die eine Mittelposition zwischen dem ethischen Platonismus und dem Nicht-Faktualismus einnimmt.3
1
2
3
Vgl. Mackie (1981), 28ff., und 43 ff.
Vgl. Habermas (1999), 271ff.
Vgl. Rawls (1989), 97, und (1980), 558f., 564, 519, 554. Sowohl Rawls als auch Habermas
schwanken zwischen einer konstruktivistischen und einer nicht-faktualistischen Interpreta-
Kant-Studien 95. Jahrg., S. 107–127
© Walter de Gruyter 2004
ISSN 0022-8877
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Die Arbeit untergliedert sich in fünf Abschnitte. In Abschnitt 1 wird ein Kriterium
der ontologischen Verpflichtung für normative Ethiken dargelegt. Auf dieser Basis
wird in Abschnitt 2 der Begriff der ontologischen Unschuld näher erläutert. Abschnitt 3 und 4 haben die Pragmatik und die Semantik der ethischen Sprache Kants
zum Gegenstand. Ich versuche zu zeigen, dass diese Sprache insofern einen „realistischen Grundton“ hat, als die Geltung ihrer Sätze die Existenz von Werten voraussetzt, die nicht durch subjektive Interessen konstituiert werden. In Abschnitt 5 wird
die Ontologie der Ethik Kants untersucht, insbesondere ihr Kernstück, die Theorie
der Konstitution objektiver Werte und kategorischer Normen durch die Selbstgesetzgebung des handelnden Subjekts. Das Ergebnis der Untersuchungen ist, dass
Kants Ethik zwar ihrer Intention nach ontologisch unschuldig ist – das Prinzip der
Autonomie verlangt, dass die Gegenstände der platonistischen Wertontologie als
entia non grata zurückgewiesen werden –, dass sie aber faktisch auf die Anerkennung solcher Gegenstände verpflichtet ist, weil die Wertschöpfungen des Willens
durch seine freien Selbstnormierungen für sich genommen nicht ausreichen, um
ethischen Normen kategorische Verbindlichkeit zu verleihen.
1. Ontologische Verpflichtung in der normativen Ethik
Eine normative Ethik ist ein System ethischer Normen, für die eine bestimmte
Art der „Geltung“ oder „Verbindlichkeit“ beansprucht wird. Die ontologischen
Verpflichtungen eines solchen Systems ergeben sich aus dem folgenden Verbindlichkeitsstifter-Prinzip: Damit eine Norm gilt, muss es irgend etwas geben, was ihr Verbindlichkeit verleiht, seien dies nun gesellschaftliche Konventionen, illokutionäre
Akte wie das Abschließen eines Vertrages oder das Abgeben eines Versprechens, subjektive Präferenzen und Interessen, das Bestehen gewisser Zweck-Mittel-Relationen,
die Existenz einer platonischen Wertordnung, usw. Der Verbindlichkeitsstifter einer
Norm ist dasjenige, was ihre Verbindlichkeit „konstituiert“, was ihr Verbindlichkeit
„verleiht“. Welche Entitäten oder Strukturen dies konkret sind, hängt davon ab, ob
es sich um eine positive, eine hypothetische oder eine kategorische Norm handelt.4
1. Positive Normen sind Soll-Zustände, die durch soziale Interaktionen konstituiert werden. Positiv sind solche Normen in dem Sinn, dass ihre Geltung durch die
implizite oder explizite Setzung von Soll-Zuständen konstituiert wird. Wenn z. B.
ein Offizier einem Untergebenen befiehlt: „Sie sollen den Gefangenen töten“, dann
wird durch diesen Sprechakt das Sollen konstituiert, dass der Untergebene den Gefangenen töten soll. Hierbei handelt es sich aber nicht um das moralische Gesolltsein einer Handlung, sondern um das positive. Dass der Untergebene den Gefange-
4
tion Kants; vgl. dazu z.B. Rawls (1980), 519, 554 und Habermas (1999), 300f., 304. Zu der
Frage, ob Rawls „Kantian Constructivism“ kohärent ist, vgl. Brink (1989), 303–321.
Die folgenden Ausführungen lehnen sich an die ausführliche Darstellung in Greimann
(2000) an.
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nen töten soll, heisst nicht, dass er dazu moralisch verpflichtet ist, sondern nur, dass
an ihn von einer weisungsberechtigten Person der entsprechende Befehl ergangen
ist. Nicht alle positiven Normen werden durch Sprechakte konstituiert. Die Verhaltensregel z. B., dass man mit vollem Mund nicht sprechen soll, ist eine positive
Norm, deren Verbindlichkeitsstifter gesellschaftliche Konventionen sind. Der SollZustand wird in diesem Fall durch Erwartungshaltungen konstituiert, die einen
gewissen Konformitätsdruck erzeugen und die ihre Basis in den gesellschaftsweit
praktizierten Gepflogenheiten und Bräuchen haben.
Die Existenz einer ewigen und unveränderlichen Wertordnung ist offensichtlich
keine Bedingung der positiven Geltung einer Norm. Dass durch den Befehl des Offiziers ein positives Sollen tatsächlich konstituiert wird, setzt lediglich die Existenz
sozialer Hierarchien, militärischer Einrichtungen und gewisser sprachlicher Konventionen voraus. Die ontologischen Verpflichtungen einer normativen Ethik, die
sich darauf beschränkt, für ihre Normen den Geltungsanspruch der positiven Geltung zu beanspruchen, beschränken sich folglich auf die Existenz entsprechender
sozialer Institutionen. Ein Beispiel dafür ist der ethische Konventionalismus, dem
zufolge die moralischen Normen durch die Schaffung der sozialen Welt konstituiert
werden.5
2. Die Norm, dass man in der Jugend für das Alter sparen soll, ist keine positive,
sondern eine hypothetische Norm. Ihre Verbindlichkeit wird nicht durch soziale
Interaktionen konstituiert, sondern durch die Existenz gewisser Interessen im Verbund mit dem Bestehen entsprechender Zweck-Mittel-Relationen. Der Begriff des
Sollens, der hier im Spiel ist, ist nicht der positive, sondern der hypothetische. Dass
eine Person einer Verhaltensregel R folgen soll, heißt hier, dass es der Person angesichts ihrer Interessenlage geboten ist, R zu folgen. Die ontologischen Verpflichtungen einer normativen Ethik, in der die moralischen Normen als hypothetische Normen konzipiert werden, beschränken sich entsprechend auf die Anerkennung der
Existenz von Interessen und Zweck-Mittel-Relationen. Beispiele dafür sind alle Formen des ethischen Subjektivismus wie der Utilitarismus, der Altruismus, der (ethische) Egoismus, usw.6
3. Die Norm, dass man jede Person als Zweck an sich selbst behandeln soll, und
nicht als ein bloßes Mittel für die eigenen Zwecke, ist, zumindest nach Auffassung
Kants, weder eine positive noch eine hypothetische, sondern eine kategorische
Norm. Das Kennzeichen solcher Normen ist ihre Apriorität im Sinn der Allgemeinheit und der Unbedingtheit (Notwendigkeit) ihrer Verbindlichkeit. Während eine
hypothetische Norm für eine Person nur unter der Bedingung verbindlich ist, dass
die Person das im Antezedens genannte Interesse hat, sind kategorische Normen für
eine Person unabhängig von ihren Interessen verbindlich. Und während hypotheti5
6
Der ethische Konventionalismus ist durch das Vorgehen gekennzeichnet, das moralische
Sollen aus den gesellschaftlichen Konventionen abzuleiten.
Das Kennzeichen der subjektivistischen Ansätze ist die Ableitung des moralischen Sollens
aus den subjektiven Interessen und Präferenzen von Personen.
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sche Normen ausschließlich für diejenigen Personen verbindlich sind, die das entsprechende Interesse haben, gelten kategorische Normen für alle Personen schlechthin. Aufgrund der Unbedingtheit ihrer Verbindlichkeit sind kategorische Normen
„oberste“ Normen, d. h. ihnen sind in der normativen Hierarchie alle anderen Normen untergeordnet: Wenn A eine absolut verbindliche Norm ist, dann gilt für alle
weiteren Normen B, dass es nur dann erlaubt ist, B zu folgen, wenn A dadurch nicht
verletzt wird. So ist z. B. die (moralische) Norm, Unrecht zu verhindern, der (gesellschaftlichen) Norm übergeordnet, charmant und taktvoll zu sein, weil die zweite
Norm nur dann erfüllt werden darf, wenn dadurch die erste nicht verletzt wird.
Was einer kategorischen Norm Verbindlichkeit verleiht, muss einen objektiven
und unbedingten Wert haben, der als solcher nicht durch Interessen konstituiert
werden kann, und dem in der Hierarchie der Güter kein anderer Wert übergeordnet
ist. Es besteht also die folgende Äquivalenz zwischen absoluten Werten und kategorischen Geboten:
(Ä) Es ist kategorisch geboten, der Verhaltensregel R zu folgen dann und nur
dann, wenn das Befolgen von R einen unbedingten Wert hat.
Dass auch Kant diese Äquivalenz vor Augen hat, wenn er von der valuativen Redeweise in die deontische wechselt und umgekehrt,7 wird durch die folgende Passage
belegt:
Die Zwecke, die sich ein vernünftiges Wesen als Wirkungen seiner Handlung nach Belieben
vorsetzt, (materiale Zwecke) sind insgesammt nur relativ; denn nur bloß ihr Verhältniß auf ein
besonders geartetes Begehrungsvermögen des Subjects gibt ihnen den Werth, […]. Daher sind
alle diese relative Zwecke nur der Grund von hypothetischen Imperativen.
Gesetzt aber, es gäbe etwas, dessen Dasein an sich selbst einen absoluten Werth hat, was als
Zweck an sich selbst ein Grund bestimmter Gesetze sein könnte, so würde in ihm und nur
in ihm allein der Grund eines möglichen kategorischen Imperativs, d.i. praktischen Gesetzes,
liegen.
Nun sage ich: der Mensch und überhaupt jedes vernünftige Wesen existirt als Zweck an sich
selbst […]. (GMS, 427f.)8
Im Fall deskriptiver Aussagen ist zwischen epistemischen und ontologischen Gründen zu unterscheiden. Epistemische Gründe sind Gründe des Für-wahr-Haltens
einer Aussage; sie sind Belege (Evidenzen), mit denen die Annahme der Wahrheit
einer Aussage gerechtfertigt werden kann. Der ontologische Grund der Wahrheit
einer Aussage ist dagegen der Wahrheitsstifter (truthmaker) der Aussage, d. h. dasjenige, dem die Aussage ihr Wahrsein verdankt. So ist die Aussage ‚Schnee ist weiß‘
z. B. wahr „aufgrund“ oder „dank“ der Tatsache, dass Schnee weiß ist.
Im Fall normativer Sätze ist zwischen drei Arten von Gründen zu unterscheiden:
psychologischen, epistemischen und ontologischen. Psychologische Gründe sind
7
8
Im ersten Abschnitt der GMS bedient sich Kant überwiegend der valuativen Redeweise (von
„Werten“), und im zweiten Abschnitt der deontischen Redeweise (von „Imperativen“).
In diesem Beitrag wird aus der Akademieausgabe zitiert und dafür die in den Kant-Studien
üblichen Siglen verwendet.
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Handlungsmotive, die von Kant „Bestimmungsgründe“ des Willens genannt werden. Wenn ich z. B. Durst habe, dann habe ich auch einen Grund, etwas zu trinken,
nämlich das Motiv, den Durst zu stillen. Kant nimmt an, dass nicht nur Wünsche
und Interessen, sondern auch moralische Überzeugungen Bestimmungsgründe des
Willens sein können. Dieser Fall liegt z.B. dann vor, wenn jemand aus der „Einsicht“
heraus aufrichtig ist, dass er nicht lügen soll. Die ontologischen Gründe der Verbindlichkeit von Normen sind die Gegenstücke zu den Wahrheitsstiftern im Fall der
deskriptiven Sätze. Sie sind dasjenige, dem sich die Verbindlichkeit von Normen
verdankt, also die Verbindlichkeitsstifter im bereits erläuterten Sinn. Die epistemischen Gründe der Verbindlichkeit von Normen sind Gründe des Für-verbindlichHaltens einer Norm. Hierbei handelt es sich um Evidenzen, mit deren Hilfe sich die
Annahme der Verbindlichkeit einer Norm rechtfertigen lässt.9
Es ist nun unmittelbar evident, dass es zu jeder geltenden Norm etwas geben muss,
was ihr Verbindlichkeit verleiht, so wie es auch zu jeder wahren Aussage etwas
geben muss, das sie wahr macht.10 Auf diesem Zusammenhang basiert das folgende
Kriterium der ontologischen Verpflichtung für normative Ethiken: Eine normative
Ethik ist zur ontologischen Anerkennung genau derjenigen Entitäten und Strukturen
verpflichtet, deren Existenz von der Verbindlichkeit ihrer Normen vorausgesetzt
werden. Kant wird dieser Kohärenzforderung gerecht, indem er die Existenz absoluter Werte als „Grund eines möglichen kategorischen Imperativs“ postuliert.
2. Ontologische Unschuld
In der ethischen Ontologie stehen sich seit jeher zwei Grundpositionen gegenüber: der ethische Realismus und der Anti-Realismus.11 Der Realismus behauptet,
dass die Struktur der Welt ein Gefüge objektiver Werte enthält, das von unseren subjektiven Präferenzen, Gefühlen und Überzeugungen unabhängig ist, und das durch
entsprechende objektive Werttatsachen konstituiert wird. Das ontologische Mobiliar der Welt enthält dieser Auffassung nach nicht nur physikalische Gegenstände
und Strukturen, sondern auch objektive Werte und Werttatsachen, also gewisse
präskriptiv wirksame Strukturen, deren Existenz kategorischen Normen wie dem
Gebot zur unbedingten Aufrichtigkeit ihre normative Kraft verleihen.
Der Anti-Realismus behauptet dagegen, dass die Welt an sich selbst wertneutral
ist. Die moralischen Werte sind dieser Auffassung nach Produkte des menschlichen
Wollens und Fühlens, und der Eindruck ihrer scheinbaren Objektivität beruht auf
9
10
11
Dafür kommt z. B. die ethische Werterfahrung in Frage, oder auch die unmittelbare Einsichtigkeit ethischer Axiome.
Dieses Wahrmacher-Prinzip lautet in der Formulierung von Quine (1970), 10: „[…] truth
should hinge on reality, and it does. No sentence is true but reality makes it so. The sentence
‚snow is white‘ is true, as Tarski has taught us, if and only if real snow is really white.“
Epikur, Hobbes, Hume, Bentham und Mill gehören z.B. zur anti-realistischen Tradition,
und zur realistischen Tradition gehören Plato, Thomas von Aquin und George E. Moore.
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der Projektion subjektiver Einstellungen in die Dinge selbst. Ethische Aussagen haben demnach kein Fundament in der Welt, sondern nur in uns selbst. Aufgrund dieser Restriktion ist der Anti-Realismus gezwungen, die moralischen Verpflichtungen
entweder aus den Zweck-Mittel-Relationen oder aus den gesellschaftlichen Konventionen abzuleiten.12
Der hauptsächliche Vorteil des Anti-Realismus gegenüber der realistischen Alternative liegt in seiner ontologischen Unschuld.13 Da z. B. die subjektiven Werte durch
Interessen konstituiert werden und diese wiederum durch die Tatsachen der psychologischen Welt, braucht die gewöhnliche Ontologie nicht erweitert zu werden, um
normative Ethik im Sinn des Subjektivismus betreiben zu können. Anders verhält es
sich im Fall der Ethiken, die kategorische Normen aufstellen. Da aus der psychologischen Welt der Wünsche und Präferenzen lediglich subjektive Werte kommen, und
da ferner aus der physikalischen Welt überhaupt keine Werte kommen, scheinen
diese Ethiken die Existenz einer platonischen „Welt 3“ präskriptiver Entitäten postulieren zu müssen, aus der kategorische Handlungsanweisungen für den menschlichen Willen ergehen. Eine solche Erweiterung der Ontologie wäre jedoch wenig
attraktiv, weil eine Welt 3 präskriptiver Entitäten eine ontologische Monstrosität
darstellt, deren Anerkennung gegen alle Regeln der ontologischen Nüchternheit verstößt.14 Demnach können wir das folgende Kriterium der ontologischen Unschuld
für normative Ethiken aufstellen: Eine Ethik ist genau dann ontologisch unschuldig,
wenn die Geltung ihrer Normen die Existenz einer Welt 3 nicht voraussetzt.
Der hauptsächliche Nachteil des Anti-Realismus liegt in seiner semantischen
Inadäquatheit. Er muss aufgrund seiner ontologischen Restriktionen die ethischen
Sätze als Aussagen über hypothetische oder positive Normen konstruieren, obwohl sich diese Sätze ihrem Sinn nach auf kategorische Normen beziehen. Nimmt
man die Vor- und Nachteile des Realismus und des Anti-Realismus zusammen, dann
steht man vor dem folgenden Dilemma: Die realistische Interpretation ethischer
Sätze ist ontologisch nicht akzeptabel, weil sie zu verqueren ontologischen Verpflichtungen führt, und die anti-realistische Interpretation ist semantisch nicht
akzeptabel, weil sie den Sinn dieser Sätze entstellt.15 Um das Dilemma aufzulösen,
müsste man eine ontologisch unschuldige Ethik aufbauen, die zugleich semantisch
adäquat ist. Dazu hat Kant einen originellen Ansatz beigesteuert, der grob gesagt
darin besteht, die „Form des Wollens“ als den Generator objektiver Werte bzw. als
12
13
14
15
Ein Beispiel ist Hume. Ihm zufolge besteht das folgende Verhältnis von moralischen Verpflichtungen und subjektiven Werten (1984, 127): „[…] die moralische Verpflichtung steht
im direkten Verhältnis zum Nutzen. Alle Politiker und die meisten Philosophen werden zugeben, dass die Staatsräson in besonderen Notfällen die Regeln der Gerechtigkeit aufheben
und jeden Vertrag oder jedes Bündnis außer Kraft setzen kann, wenn dessen strikte Einhaltung für einen der beiden Vertragspartner einen erheblichen Nachteil mit sich brächte.
Aber nur die äußerste Notlage kann bei Individuen, wie allgemein anerkannt wird, den
Bruch eines Versprechens oder einen Eingriff in fremdes Eigentum rechtfertigen.“
Vgl. dazu auch v. Kutschera (1994), 250f., 255.
Vgl. v. Kutschera (1999), 243ff., und Mackie (1981), 43ff.
Vgl. Darwall (1998), 25f., und Greimann (2000).
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den Verbindlichkeitsstifter kategorischer Normen aufzufassen. Diese konstruktivistische Position stimmt mit dem Realismus in der Anerkennung der Existenz absoluter Werte überein, und mit dem Anti-Realismus in der Ablehnung einer platonischen
Welt 3 präskriptiver Entitäten.
3. Die Pragmatik der ethischen Sprache Kants
Um die ontologischen Verpflichtungen einer gegebenen Ethik zu bestimmen, muss
in einem ersten Schritt untersucht werden, welche Geltungsansprüche mit der Äußerung ihrer Sätze erhoben werden. Für unsere Zwecke ist es von Vorteil, die unterschiedlichen Standpunkte wie folgt zu gruppieren.
Die kognitivistischen Ansätze nehmen an, dass mit der Äußerung ethischer Sätze
ein kognitiver, d. h. ein argumentativ einzulösender Geltungsanspruch erhoben
wird – eine Annahme, die gemacht werden muss, wenn normative Ethik als Wissenschaft überhaupt möglich sein soll. Die nicht-kognitivistischen Positionen behaupten dagegen, dass mit der Äußerung ethischer Sätze ein völlig anderer Sprechakt
vollzogen wird, etwa ein evokativer Akt des Aufforderns (‚Würden Sie bitte das
Rauchen unterlassen‘) oder ein expressiver Sprechakt der Kundgabe einer emotionalen Reaktion auf einen Sachverhalt (‚Dass du gelogen hast, widert mich an‘).
Die kognitivistischen Ansätze unterteilen sich weiter in die faktualistischen und
die epistemischen Ansätze.16 Erstere nehmen an, dass ethische Sätze ihrer pragmatischen Kategorie nach Behauptungssätze sind, mit deren Äußerung das Bestehen
normativer Sachverhalte behauptet wird. Hieraus ergibt sich, dass die faktualistischen Ansätze massive ontologische Implikationen haben: Wer mit Sätzen der Form
‚Es ist moralisch richtig, der Verhaltensregel R zu folgen‘ eine Tatsachenbehauptung
aufstellt, verpflichtet sich auf die Anerkennung der Existenz ethischer Tatsachen.
Vom Standpunkt der nicht-kognitivistischen Ansätze aus involviert das Postulieren solcher Tatsachen hingegen einen sprachlichen Schnitzer: Wendungen der
Form ‚Die Tatsache, dass das Befolgen der Regel R moralisch richtig ist‘ sind diesem
Standpunkt nach sprachliche Fehlkonstruktionen, da der Tatsachen-Operator auf
expressive und evokative Sätze nicht anwendbar ist.17
Die epistemischen Ansätze nehmen eine Mittelposition zwischen den faktualistischen und den nicht-kognitiven Ansätzen ein. Sie behaupten, dass die faktualistischen Ansätze eine ontologisierende Angleichung der Soll-Sätze an die Ist-Sätze
beinhalten, da mit Soll-Sätzen nicht der Geltungsanspruch des Bestehens normativer
Sachverhalte erhoben wird, sondern der Anspruch der Anerkennungswürdigkeit
von Normen. Diese Ansätze sind kognitivistisch, insofern sie annehmen, dass der
16
17
Die Einführung dieser termini technici hat teilweise stipulativen Charakter. Bedauerlicherweise werden die Terme ‚Kognitivismus‘, ‚Faktualismus‘, usw. in der Metaethik uneinheitlich verwendet.
Ausdrücke wie ‚Es ist eine Tatsache, dass würden Sie bitte das Rauchen unterlassen‘ sind
schlechterdings ungrammatisch.
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Geltungsanspruch der Anerkennungswürdigkeit einer Norm argumentativ eingelöst
werden muss, und sie unterscheiden sich von den faktualistischen Ansätzen durch
die Ablehnung der ontologischen Anerkennung normativer Tatsachen.
So sehr die Unterscheidung zwischen den faktualischen und den epistemischen
Ansätzen intuitiv zunächst einleuchtet, so sehr widersetzt sie sich auch dem Versuch einer Explikation. Nimmt man den Nicht-Faktualismus ernst, dann folgt aus
ihm unmittelbar, dass die ethischen Sätze nicht an den Argumentstellen der wahrheitsfunktionalen Junktoren wie ‚und‘ oder ‚wenn … dann‘ zugelassen werden dürfen.18 Ein Satz wie das Kantische Generalisierungsprinzip
(G) Wenn es einer Person x geboten ist, der Verhaltensregel R zu folgen, dann ist
dies auch jeder anderen Person y geboten
wäre folglich weder wahr noch falsch, weil weder das Antezedens noch das Konsequens einen Wahrheitswert hätte. Ferner impliziert die Ablehnung der Existenz ethischer Tatsachen unmittelbar den normativen Nihilismus, nach dem die Extension
aller ethischen Prädikate leer ist: Wenn es keine ethischen Tatsachen gibt, dann gilt
für alle Verhaltensregeln R und für alle Personen x: es ist nicht der Fall (keine Tatsache), dass es der Person x geboten (oder erlaubt) ist, der Regel R zu folgen. Wer
die Existenz ethischer Tatsachen leugnet, ist folglich aus Gründen der Kohärenz verpflichtet, darauf zu verzichten, ethische Prädikationen vorzunehmen. Diese Konsequenz ist vom Nicht-Faktualismus aber nicht intendiert, und um dem Rechnung zu
tragen, muss man, wie mir scheint, zwischen zwei Sorten von Tatsachen unterscheiden: weltbezogenen und epistemischen Tatsachen. Die epistemischen Ansätze sind
dann nicht so zu verstehen, dass sie die Existenz ethischer Tatsachen bestreiten, sondern so, dass sie die ethischen Tatsachen auf die epistemischen beschränken. Ob es
geboten ist oder nicht, der Regel R zu folgen, ist dieser moderaten Form des NichtFaktualismus nach zwar als eine Tatsachenfrage anzuerkennen, aber als eine solche,
deren Antwort ausschließlich von epistemischen Tatsachen abhängt. Aus dieser Beschränkung folgt, dass die Sätze der normativen Ethik nicht durch die Tatsachen der
Welt „falsch gemacht“ oder „widerlegt“ werden können, so wie dies für die Sätze
der deskriptiven Wissenschaften gilt. Daraus folgt aber nicht, dass es überhaupt
keine ethischen Tatsachen gibt; diese radikale Form des Nicht-Faktualismus ist den
Positionen des Nicht-Kognitivismus vorbehalten.
Es steht nun außer Frage, dass die Sprache der Ethik Kants ihrer Pragmatik nach
dem Kognitivismus zuzuordnen ist – schließlich unternimmt Kant den Versuch,
die Geltungsansprüche seiner normativen Ethik argumentativ einzulösen. Zudem
spricht Kant explizit von der „Wahrheit“ und dem „Stattfinden“ des kategorischen
Imperativs.19 Ob er der epistemischen Richtung des Kognitivismus zuzuordnen ist,
muss die Analyse der Semantik seiner ethischen Sprache zeigen.
18
19
Dieses Problem wird in Unwin (1999) diskutiert.
Vgl. GMS, 445, 425.
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4. Die Semantik der Ethischen Sprache Kants
Die ethische Semantik zielt darauf ab, den semantischen Inhalt ethischer Sätze und
des ethischen Vokabulars zu explizieren. Sie geht von der Voraussetzung aus, dass
ethische Prädikate wie ‚ist moralisch geboten‘ und ‚ethisch gut‘ genuine Prädikate
sind, die dem illokutionären Zweck dienen, Handlungen oder Personen moralische
Eigenschaften zuzuschreiben. Um den semantischen Inhalt eines ethischen Prädikats
zu bestimmen, muss man die Bedingungen explizieren, von denen es abhängt, dass
es auf eine gegebene Handlung oder Person zutrifft, d.h. man muss die Wahrheitsbedingungen der Sätze explizieren, in denen das Prädikat vorkommt. Dieses Programm führt zu der notorischen Schwierigkeit, dass Explikationen der Form
(F) Die Handlung(sweise) H ist ethisch gut genau dann, wenn H die Eigenschaft
E hat
grundsätzlich zweideutig sind, da sie sowohl intensional als auch extensional gedeutet werden können. Im ersten Fall wäre eine solche Explikation als eine Antwort auf
die semantische Frage zu verstehen, was es heißt, dass eine Handlung moralisch gut
ist, und im zweiten Fall als eine Antwort auf die normative Frage, welche Handlungen ethisch gut sind. Wenn man z. B. Kants Explikation des „Richtmaßes für Moralität“ in der GMS durch
Es ist der Person x genau dann erlaubt, der Regel R zu folgen, wenn es möglich ist,
(dass sie wollen kann), dass alle Personen R folgen20
als eine inhaltliche Explikation des Begriffs des Erlaubtseins auffasst, dann involviert diese Explikation eine Reduktion der moralischen Begriffe auf den modalen
Begriff der Möglichkeit. Der Grundbegriff der Ethik Kants wäre in diesem Fall der
modale Begriff der Möglichkeit, und mit seiner Hilfe würden die ethischen Begriffe
des Erlaubtseins, des Gebotenseins, des ethisch Guten usw. definiert. Deutet man
Kants Explikation des Richtmaßes hingegen extensional, dann ist sie als eine Antwort auf die normative Frage zu verstehen, welche Handlungsweisen erlaubt sind,
und welche nicht.21
Die Kernfrage der ethischen Semantik ist nun, ob sich die ethischen Prädikate
ihrem Sinn nach (intensional) auf subjektive Interessen, gesellschaftliche Konventionen, objektive Werttatsachen oder auf epistemische Tatsachen beziehen.22 An dieser
20
21
22
Ich lehne mich hier an die Rekonstruktion des kategorischen Imperativs in v. Kutschera
(1999), 330 ff. an.
Die semantische Frage nach den Wahrheitsbedingungen ist auch von der metaphysischen
Frage zu unterscheiden, ob ethische Sätze für Menschen oder für einen anderen Personenkreis tatsächlich gelten. Die metaphysische Frage wird von Kant unter dem Stichwort ‚objektive Realität‘ oder ‚objektive Gültigkeit‘ des kategorischen Imperativs in der KpV behandelt und steht in engem Zusammenhang mit dem Freiheitsproblem, insbesondere mit der
dritten Antinomie in der KrV.
Vgl. dazu auch Sayre-McCord (1988), 14ff.
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Dirk Greimann
Frage unterscheiden sich die Grundpositionen des Subjektivismus, des Konventionalismus, des Objektivismus, und des Rationalismus. In den folgenden Abschnitten versuche ich zunächst zu zeigen, dass weder eine dieser Grundpositionen noch
Mischformen daraus der Semantik Kants entsprechen, und gehe dann dazu über,
diese Semantik positiv zu charakterisieren.
1. Aus Sicht des Subjektivismus können Sätze der Form
(1) Es ist moralisch geboten (oder „richtig“ oder „gut“), der Regel R zu folgen
oder
(2) Die Norm, der Regel R zu folgen, ist moralisch gültig (oder „richtig“)
unter Wahrung ihres Sinns in Aussagen über subjektive Präferenzen übersetzt werden, etwa in Aussagen des Typs:
(S) Es stimmt mit den subjektiven Präferenzen der beteiligten Personen überein,
dass die Regel R befolgt wird.
Diese Explikation des Sinns ethischer Sätze involviert eine Reduktion des Begriffs
des ethischen Gutseins auf den Begriff der Nützlichkeit (des Für-etwas-Gutseins).23
Kant lehnt diese Interpretation der ethischen Begriffe ab, und zwar mit der Begründung, dass sie den Sinn ethischer Sätze entstellt. Seiner Auffassung nach ist es schon
dem „Sprachgebrauche zuwider“, den Begriff des ethisch Guten mit dem des Wohls
bzw. des Angenehmen zu identifizieren.24 Er schreibt mit Bezug auf die Zweideutigkeit der lateinischen Ausdrücke ‚bonum‘ und ‚malum‘:
„Die deutsche Sprache hat das Glück, die Ausdrücke zu besitzen, welche diese Verschiedenheit
nicht übersehen lassen. Für das, was die Lateiner mit einem einzigen Worte bonum benennen,
hat sie zwei sehr verschiedene Begriffe und auch ebenso verschiedene Ausdrücke: für bonum
das Gute und das Wohl, für malum das Böse und das Übel (oder Weh); sodaß es zwei ganz verschiedene Beurtheilungen sind, ob wir bei einer Handlung das Gute und Böse derselben oder
unser Wohl und Weh (Übel) in Betrachtung ziehen.“ (KPV, 59 f.)
Diese Unterscheidung ist nach Kant keine „bloße Wortklauberei“, sondern im
Gegenteil eine Unterscheidung von größter Wichtigkeit und einer immensen Tragweite für den Aufbau der Ethik.25 Werden nämlich die ethischen Sätze subjektivistisch interpretiert, dann erhält man aufgrund der daraus resultierenden Umdeutung
ihrer Sätze eine ganz neue Wissenschaft, die mit Ethik im eigentlichen und ursprünglichen Sinn nur noch wenig zu tun hat, nämlich eine bloße Klugheitslehre, die
23
24
25
Eine subjektivistische Interpretation wurde z.B. von Bentham vertreten. Er schreibt (1992,
58): „Von einer Handlung, die mit dem Prinzip der Nützlichkeit übereinstimmt, kann man
stets entweder sagen, sie sei eine Handlung, die getan werden soll, oder zum mindesten, sie
sei keine Handlung, die nicht getan werden sollte. […] So verstanden haben die Wörter sollen, richtig und falsch sowie andere Wörter dieser Art einen Sinn; werden sie anders verstanden, haben sie keinen Sinn.“
Vgl. KpV, 58.
Vgl. ebd., 26.
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keine moralischen Gesetze, sondern bloße „Anratungen zum Behuf unserer Begierden“ gibt.26
2. Der semantische Konventionalismus ist die Doktrin, dass sich die Sätze der
Ethik ihrem Sinn nach auf positive Normen, genauer auf gesellschaftliche Konventionen beziehen, so dass Sätze der Form (1) und (2) in Sätze der Form
(K) Die Mitglieder der Gesellschaft haben sich darauf verständigt, der Regel R zu
folgen
übersetzt werden können. Diese Interpretation wird zunächst durch die etymologische Tatsache gestützt, dass sich das Wort ‚Ethik‘ von ‚Ethos‘ im Sinn von ‚Gewohnheit‘, ‚Sitte‘, ‚Brauch‘ herleitet. Vom Standpunkt Kants aus ist sie jedoch aus zwei
Gründen nicht akzeptabel. Erstens ist (K) eine empirische Aussage, nicht eine
ethisch-apriorische, und zweitens ist die Interpretation mit der Auffassung Kants
unvereinbar, dass moralische Gesetze eine unwandelbare und von empirischen Faktoren unabhängige Art der Geltung haben.
3. Der semantische Rationalismus behauptet, dass sich ethische Sätze ihrem Sinn
nach auf epistemische Tatsachen beziehen. Seine Kernthese lautet in der von Habermas vertretenen Version: „Ideal gerechtfertigte Behauptbarkeit ist das, was wir mit
moralischer Geltung meinen“.27 Diese Reduktion der moralischen auf die epistemischen Begriffe impliziert, dass Sätze der Form (1) und (2) in Sätze der Form
(R) Es gibt hinreichende epistemische Gründe, der Regel R zu folgen
übersetzt werden können. Die Pointe dieser Konzeption liegt in ihrer ontologischen
Konsequenz, dass die Gültigkeit einer Norm nicht als das Bestehen eines normativen Sachverhalts zu verstehen ist, sondern als die „Anerkennungswürdigkeit einer
entsprechenden Norm, die wir unserer Praxis zugrunde legen sollen“.28 Demnach
wird die normative Kraft moralischer Gebote durch die Überzeugungskraft der epistemischen Gründe konstituiert, die zugunsten der Anerkennungswürdigkeit des Gebots ins Feld geführt werden können, und die Verbindlichkeitsstifter kategorischer
Normen sind folglich diejenigen Überzeugungen, die aufgrund ihrer argumentativen
Kraft den Willen nötigen (motivieren oder überzeugen), der Norm zu folgen. Dementsprechend nimmt Habermas an, wir bräuchten nicht „den Kontakt zu einer Welt
jenseits des Horizonts unserer Rechtfertigungen“ aufzunehmen, um uns der kategorischen Verbindlichkeit moralischer Gebote zu vergewissern.29
Vom Standpunkt Kants aus wäre dieser epistemisierenden Auffassung der Ethik
aber entgegenzuhalten, dass auch sie den Sinn der ethischen Sätze entstellt. Der deontische Begriff der moralischen Geltung steht Kants Auffassung nach in engstem
Zusammenhang mit den valuativen Begriffen des Guten und des Bösen, und da dies
für den epistemischen Begriff der gerechtfertigten Anerkennbarkeit nicht gilt – ihm
26
27
28
29
Vgl. ebd.
Habermas (1999), 297.
Vgl.ebd., 297.
Vgl. ebd., 313.
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fehlen die deontischen Konnotationen, die für moralische Begriffe charakteristisch
sind – wird durch ihn das Wesentliche des Begriffs der moralischen Geltung gerade
nicht erfasst. Zwar kann man Kant so interpretieren, dass seiner Auffassung nach
die Extension des Begriffs der moralisch gültigen Norm mit der Extension des Begriffs der rational akzeptierbaren Norm zusammenfällt; eine intensionale Gleichheit
dieser Begriffe wird von ihm aber sicherlich nicht angenommen, da er die deontischen Begriffe als irreduzible Grundbegriffe behandelt.30
4. Nach Auffassung des semantischen Objektivismus beschreiben ethische Sätze
objektive Werttatsachen, die durch eine ewige und unveränderlich Ordnung objektiver Werte konstituiert werden und die vom Menschen zwar „entdeckt“, aber nicht
„geschaffen“ wird. Aussagen der Form (1) und (2) sind dieser Interpretation nach
Beschreibungen der ethischen Struktur der objektiven Welt und können in Aussagen
der Form
(O) Es ist eine weltbezogene Tatsache, dass es moralisch gut ist, der Regel R zu
folgen
übersetzt werden. Aber auch diese Auffassung ist vom Standpunkt Kants aus abzulehnen, weil sie, wie unten weiter ausgeführt wird, mit dem Prinzip der Autonomie
unvereinbar ist.
5. Rawls, der sich selbst als Kantianer bezeichnet, scheint eine Mischform aus
dem semantischen Subjektivismus, Konventionalismus und Rationalismus zu vertreten, nach dem sich ethische Sätze ihrem Sinn nach auf diejenigen konventionellen
Verhaltensregelungen beziehen, die sich Personen in der Situation des Nicht-Wissens selbst geben würden, wenn sie auf völlig rationale Weise ihre Eigeninteressen
wahrnehmen würden.31 Da Kants kategorischer Imperativ eine Norm zweiter Stufe
ist, durch die geregelt wird, wann es erlaubt ist, einer hypothetischen Norm zu folgen, könnte man versuchsweise annehmen, dass Kant unter den moralischen Normen diejenigen positiven Normen versteht, die jede rationale Person akzeptieren
müsste, wenn sie das Ziel verfolgt, ihre Eigeninteressen wahrzunehmen. Hier wäre
die Objektivität bzw. Kategorizität des kateorischen Imperativs insofern gewahrt,
als er unabhängig davon, welche konkreten Interessen eine Person hat, für sie verbindlich ist. Sätze der Form (1) und (2) könnten demnach in Sätze der Form
(S/K/R) R ist eine Norm, die rationale Personen akzeptieren würden, um ihre
Eigeninteressen in für alle vorteilhafter Weise miteinander abzustimmen
übersetzt werden. Vom Standpunkt Kants aus wäre aber auch diese Interpretation
nicht haltbar: Der kategorische Imperativ wäre in diesem Fall eine hypothetische
Norm zweiter Stufe, deren Verbindlichkeit durch subjektive Interessen konstituiert
würde, und deren Befolgung daher heteronomes, nicht autonomes Handeln wäre.
30
31
Dies schließt nicht aus, dass Kants Begriff der moralischen Verpflichtung epistemische Komponenten hat. Vgl. dazu Darwall (1998), 144.
Ich schließe mich hier der Interpretation in Sayre-McCord (1988), 19 an.
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6. Da nun keine der genannten Standardinterpretationen ethischer Sätze der Semantik der ethischen Sprache Kants entspricht, müssen alternative Interpretationen
in Erwägung gezogen werden. Welche die von Kant intendierte Interpretation ist,
hängt im Wesentlichen davon ab, wie sein Begriff der Sittlichkeit zu explizieren ist.
Folgt man Höffe, dann setzt Kant in der GMS stillschweigend voraus, ‚sittlich
gut‘ heiße ‚ohne Einschränkung gut‘. Ein Beispiel dafür ist die Aussage über den guten Willen, mit der Kant den ersten Abschnitt der GMS beginnt. Sie lautet: „Es ist
überall nichts in der Welt, ja überhaupt auch außer derselben zu denken möglich,
was ohne Einschränkung für gut könnte gehalten werden, als allein ein guter Wille.“
(GMS, 393)
Lässt man sich von der Oberflächengrammatik dieser Aussage leiten, dann ist sie
als eine ethische Aussage erster Ordnung zu verstehen, genauer als eine valuative
Aussage des Inhalts, dass für alle x gilt: wenn es möglich ist, dass x ohne Einschränkung gut ist, dann ist x = der gute Wille. Nach Höffe enthält Kants Aussage jedoch
die „versteckte Behauptung, ‚sittlich gut‘ heiße ‚ohne Einschränkung gut‘“32. Er
deutet die Aussage vorrangig als eine Aussage zweiter Ordnung, die dem Zweck
dient, den Begriff des Sittlichen zu bestimmen und ihn von allen anderen Begriffen
des Guten zu unterscheiden. Wie Höffe nebenbei bemerkt, müsste hier eine gründliche Verteidigung oder Kritik der Kantischen Ethik ansetzen.33
Kants Begriff des moralischen Werts ist dieser Auffassung nach durch seine Stellung in der Hierarchie aller Werte definiert. Der Ausgangspunkt bei Kant wäre dann
ein allgemeiner und unspezifischer Begriff des Guten, mit dessen Hilfe der Begriff
des sittlich Guten eingeführt würde, und zwar dadurch, dass die Struktureigenschaften des intendierten Begriffs des sittlich Guten expliziert werden. Diese Eigenschaften sind:
–
–
–
–
–
wenn
wenn
wenn
wenn
wenn
x
x
x
x
x
sittlich gut ist, dann ist x ohne Einschränkung gut;
ohne Einschränkung gut ist, dann ist x sittlich gut;
sittlich gut ist, dann hat x einen obersten Wert;
sittlich gut ist, dann hat x einen unbedingten Wert;
sittlich gut ist, dann hat x einen inneren Wert.
Modern gesprochen sind diese Bestimmungen „Bedeutungspostulate“ oder „implizite Definitionen“, die im Unterschied zu expliziten Definitionen das zu Definierende als einen irreduziblen Grundbegriff behandeln. Dass x moralisch gut ist, heißt
dieser Explikation nach, dass x unter allen Umständen gut ist, und dass es nichts
gibt, was einen höheren Wert hat. Aufgrund der Äquivalenz (Ä) wären Sätze der
Form ‚Es ist moralisch geboten, der Regel R zu folgen‘ dementsprechend zu übersetzen in Sätze der Form:
32
33
Höffe (1992), 176.
Vgl. ebd.
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(E) 1. R ist eine oberste Norm, d.h. es gilt für alle Normen R*: das Befolgen von
R* ist nur dann erlaubt, wenn R dadurch nicht verletzt wird; 2. R ist eine allgemeingültige Norm, d. h. sie muss von allen Personen befolgt werden; und
3. R ist eine notwendige Norm, d.h. sie kann nicht dadurch außer Kraft gesetzt werden, dass man ein Interesse aufgibt.
Dass diese Rekonstruktion die Intentionen Kants trifft, wird auch dadurch gestützt,
dass sie mit seiner Einteilung der ethischen Disziplinen übereinstimmt. Grundlegend
für diese Einteilung ist die Unterscheidung von Naturlehre und Sittenlehre, die wiederum auf der Unterscheidung von Sein und Sollen aufbaut: Die „Naturlehre“ bestimmt Kant als die Wissenschaft von den Gesetzen, nach denen alles geschieht, und
die „Sittenlehre“ als die Wissenschaft von den Gesetzen, nach denen alles geschehen
soll.34 Sowohl die Naturlehre als auch die Sittenlehre unterteilt sich nach Kant in
einen „empirischen“ und einen „apriorischen“ Teil. Den apriorischen Teil der Naturlehre nennt Kant „Metaphysik der Natur“, und den apriorischen Teil der Sittenlehre entsprechend „Metaphysik der Sitten“ oder auch „reine Moralphilosophie“.
Die Metaphysik der Natur ist die Wissenschaft von den apriorischen Prinzipien der
Natur. Diese Prinzipien unterscheiden sich von den empirischen vor allem durch zwei
Merkmale: Sie sind erstens allgemeingültig, d.h. sie verstatten keine Ausnahme, und
sie sind zweitens notwendig, d.h. ihre Geltung ist apodiktisch gewiss. Die Metaphysik der Sitten ist entsprechend die Wissenschaft von den apriorischen moralischen
Prinzipien, die sich analog durch Allgemeinheit und Unbedingtheit auszeichnen.35
Die eigentliche Ethik identifiziert Kant mit dem apriorischen Teil der Sittenlehre,
also mit der Metaphysik der Sitten, verstanden als die Wissenschaft von den allgemeingültigen und absolut verbindlichen Normen der Moralität, und den empirischen Teil mit der Klugheitslehre.
Diese Konzeption impliziert, dass der in (E) explizierte Begriff des moralischen
Gebots und der ihm entsprechende Begriff des Ohne-Einschränkung-Gutseins als die
Hauptbegriffe der eigentlichen Ethik aufgefasst werden müssen. Wenn diese Rekonstruktion korrekt ist – und davon gehe ich im folgenden aus –, dann verpflichtet der
Gebrauch der ethischen Sprache Kants auf die Anerkennung der Existenz absoluter
Werte, da ihre Existenz eine Bedingung der Geltung kategorischer Imperative ist.
5. Die Ontologie der Ethik Kants
Die Hauptfrage der ethischen Ontologie lautet: Welche ethischen Strukturen gibt
es, und wie werden sie konstituiert? Kant ist aufgrund seines Prinzips der Autonomie an die konstruktivistische Position gebunden, die ethischen Normen als gesetzte
(positive) Normen und die ethischen Werte als durch den Willen erzeugte oder verliehene Werte aufzufassen. Gäbe es eine dem Handeln gegenüber prä-existente Ord34
35
Vgl. GMS, 387 f.
Vgl. ebd, 420.
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nung moralischer Normen, die über den menschlichen Willen die moralische Befehlsgewalt hätte, dann wäre der moralische Raum wie eine Mietskaserne, deren
Hausordnung die Bewohner bei ihrem Einzug passiv unterworfen werden. Autonom handelnde Personen sind dagegen solche, die bei ihrem Einzug die Hausordnung selbst schreiben, d.h. autonome Personen können sich als der Gesetzgeber der
Normen begreifen, denen sie unterworfen sind. Die Gegenstände der platonischen
Wertontologie sind folglich vom Standpunkt Kants aus als entia non grata zurückweisen.36
Da Kant aber aufgrund der Semantik seiner ethischen Sprache auf die Anerkennung der Existenz objektiver Werte verpflichtet ist, kann er sich nicht, wie z.B.
Hume, auf die Anerkennung der Existenz subjektiver Werte beschränken. Tatsächlich nimmt Kant an, zumindest als Postulat, dass es objektive Werte gibt:
Gesetzt aber, es gäbe etwas, dessen Dasein an sich selbst einen absoluten Werth hat, was als
Zweck an sich selbst ein Grund bestimmter Gesetze sein könnte, so würde in ihm und nur in
ihm allein der Grund eines möglichen kategorischen Imperativs, d.i. praktischen Gesetzes, liegen. Nun sage ich: der Mensch und überhaupt jedes vernünftige Wesen existirt als Zweck an
sich selbst […].“ (GMS, 427f.)
Der Wert des Menschen wird demnach nicht durch Interessen konstituiert, sondern er ist ein Wert an sich selbst. Handelt es sich hierbei also um eine platonische
Werttatsache, die in der ontologischen Natur des Menschen verankert ist? Kant
muss diese Frage verneinen: Würde der absolute Wert des Menschen zu seiner ontologischen Natur gehören, dann würden diese Werte eine dem Handeln gegenüber
prä-existente Ordnung ethischer Normen konstituieren, die autonomes Handeln
unmöglich machen. Dementsprechend nimmt Kant an, dass das Reich der Zwecke
nicht dem Handeln gegenüber prä-existent ist, sondern durch das Handeln selbst
konstituiert wird: „Ein solches Reich der Zwecke würde nun durch Maximen, deren
Regel der kategorische Imperativ vorschreibt, wirklich zu Stande kommen, wenn sie
allgemein befolgt würden.“ (GMS, 438)
Kant steht folglich vor dem Problem, erklären zu müssen, wie objektive Werte
durch menschliches Handeln konstituiert werden können. Für die Lösung dieses
Problems finden sich in seinen Schriften zwei Ansätze: der erste entspricht der Vertragstheorie, und der zweite stellt einen originellen Lösungsansatz dar, der Kants
kopernikanischer Wende in der theoretischen Philosophie analog ist.
[i] Im zweiten Abschnitt der GMS scheint Kant eine Position zu skizzieren, nach
der die moralischen Verpflichtungen durch die soziale Interaktion handelnder Personen konstituiert wird, beispielsweise durch das Schließen von Verträgen, das Abgeben von Versprechen, usw. Der zugrundeliegende ontologische Mechanismus der
Konstitution ließe sich dann wie folgt explizieren.
Wenn eine Person x einer Person y verspricht, die Handlung H zu tun, dann verpflichtet sich x, das Versprochene auch zu tun, und Analoges gilt für den Sprechakt
des Abschließens von Verträgen zwischen x und y. Die Verpflichtung wird in diesem
36
Vgl. dazu auch Rawls (1980), 559, und Rawls (1989), 95ff.
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Fall durch eine Handlung erzeugt, durch die sich der Handelnde selbst bindet, und
ohne diese Handlung würde die Verpflichtung nicht zustande kommen. Hier scheint
also die Situation vorzuliegen, dass Personen durch den Vollzug von Sprechakten
moralische Tatsachen erzeugen: solange keine Versprechungen abgegeben werden
und keine Vereinbarungen getroffen werden, gibt es keine moralischen Tatsachen;
diese entstehen erst mit dem Vollzug der Sprechakte. Die Verbindlichkeitsstifter der
kategorischen Normen wären dann Handlungen wie das Schließen von Verträgen,
die auch stillschweigend vorgenommen werden können, etwa durch die Teilnahme
am sozialen Leben.
Wenn diese Rekonstruktion die Intentionen Kants träfe – wäre seine Position
dann akzeptabel? Dass die Frage zu verneinen ist, lässt sich anhand von Searles Ableitung eines Soll-Satzes aus Ist-Sätzen zeigen. Sie besteht aus der folgenden Schlusskette:37
1.
2.
3.
4.
5.
Jones
Jones
Jones
Jones
Jones
äußerte die Wörter „Hiermit verspreche ich Dir, Smith, fünf Dollar zu zahlen“.
versprach Smith, fünf Dollar zu zahlen.
übernahm die Verpflichtung, Smith fünf Dollar zu zahlen.
ist verpflichtet, Smith fünf Dollar zu zahlen.
sollte Smith fünf Dollar zahlen.
Dieser Ableitung liegt eine Äquivokation des Begriffs der Verpflichtung bzw. des
Sollens zugrunde: Man kann daraus, dass Jones sich im illokutionären Sinn verpflichtet hat, Smith fünf Dollar zu zahlen, nicht ableiten, dass er dazu auch im moralischen Sinn verpflichtet ist. Damit die Ableitung korrekt wäre, müssten die Prämissen durch das Sein-Sollen-Brückenprinzip vervollständigt werden, dass Personen
moralisch verpflichtet sind, gegebene Versprechen auch einzuhalten. Anders gesagt
führen illokutionäre Akte nur unter der Voraussetzung zu moralischen Verpflichtungen, dass dieses Brückenprinzip eine normative Tatsache ist. Daraus folgt aber,
dass die moralischen Tatsachen durch soziale Interaktionen allein nicht konstituiert
werden können.
[ii] Mackie geht davon aus, dass die Annahme der Geltung kategorischer Normen
auf die Annahme der Existenz objektiver Werte im Sinn platonischer Wesenheiten
verpflichtet.38 Die Möglichkeit, dass der Wille das ontologische Potential hat, nicht
nur subjektive, sondern auch objektive Werte zu konstituieren, wird von ihm nicht
in Betracht gezogen. Hierauf beruht aber gerade die Strategie, die Kant verfolgt oder
zu verfolgen scheint, um einerseits auf die platonistische Wertontologie verzichten
zu können, ohne andererseits den moralischen Normen ihre kategorische Verbindlichkeit absprechen zu müssen. Folgt man diesem Interpretationsansatz, dann basiert der Wertobjektivismus Kants auf einer Theorie der Konstitution objektiver
Werte, die das praktische Gegenstück zu seiner Theorie der Konstitution der Gegenstände der Erfahrung darstellt. Der Konstitutionsmechanismus ist hier der folgende:
So wie das Anschauungsvermögen dem phänomenalen Raum seine geometrische
37
38
Vgl. Searle (1969), 177.
Vgl. Mackie (1981), 43ff.
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Struktur vorschreibt, so schreibt auch der Wille dem moralischen Raum seine allgemeine Struktur vor. Der Verbindlichkeitsstifter kategorischer Normen ist in diesem Fall die Form des Wollens, nicht die soziale Interaktion. Hierin liegt, wie mir
scheint, das Originelle des ethischen Konstruktivismus Kants: Der Wille ist seiner
Auffassung nach keine normative tabula rasa, sondern er ist im Gegenteil der Generator kategorischer Normen und absoluter Werte. Dieser Ansatz basiert auf Kants
kopernikanischer Wende in der Ethik,39 und um dies näher auszuführen, muss ich
kurz auf die „regressive Methode“ zu sprechen kommen, die Kant sowohl in den
Prolegomena als auch in der GMS anwendet.
Allgemein gesagt besteht diese Methode darin, dass man „von dem, was gesucht
wird, als ob es gegeben wäre, ausgeht und zu den Bedingungen aufsteigt, unter denen es allein möglich ist“.40 Kant stellt sich z. B. in der theoretischen Philosophie die
Frage, wie die synthetischen Urteile a priori der Geometrie möglich sind. Dabei geht
er von der Annahme aus, dass gewisse Sätze der Geometrie, wie z.B. der Satz ‚Die
kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist die Gerade‘, tatsächlich synthetische Urteile a priori sind, d.h. dass diesen Sätzen tatsächlich apriorische Geltung zukommt. Die regressive Methode besteht nun darin, dass man von dieser Annahme
ausgehend erklärt, wie es möglich ist, dass diesen Sätzen apriorische Geltung zukommt. Da aus der Erfahrung nur kontingentes Wissen über Gegenstände gewonnen werden kann, stellt sich insbesondere das Problem, zu erklären, wie notwendiges Wissen über diese Gegenstände möglich ist. Für die Lösung dieses Problem hat
Kant einen originellen Lösungsansatz entwickelt, der, allgemein gesagt, in seiner kopernikanischen Wende besteht.
Das Herzstück dieser Lösung besteht in der folgenden Neuinterpretation des Verhältnisses des erkennenden Subjekts zur Objektivität. Um die apriorische Geltung
des geometrischen Wissens verständlich zu machen, muss angenommen werden, dass
sich die Gegenstände der Anschauung nach der Beschaffenheit unseres Anschauungsvermögens richten, und nicht umgekehrt. Auf dieser Basis lässt sich die apriorische
Geltung weiter dadurch erklären, dass die geometrischen Sätze sich inhaltlich nur auf
die Form des Raumes beziehen, und dass dem Raum seine Form durch das Anschauungsvermögen vorgeschrieben wird.41 Da sich nun die Gegenstände der Anschauung
nach dieser Form richten müssen, um überhaupt Gegenstände der Anschauung werden zu können, müssen sie notwendig mit den Sätzen der Geometrie nach aller
Pünktlichkeit übereinstimmen.42 Anders gesagt macht die Form der Anschauung die
Gegenstände der Erfahrung allererst möglich, und dies erklärt die apriorische Geltung der geometrischen Sätze.43
In der praktischen Philosophie nimmt Kant nun eine analoge kopernikanische
Wende vor, die zu einer Neuinterpretation des Verhältnisses des Subjekts zum unbe39
40
41
42
43
Vgl.
Vgl.
Vgl.
Vgl.
Vgl.
dazu Rawls (1989), 93.
Prol, 276.
ebd., 282.
ebd., 287.
ebd.
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dingten Sollen führt. Der Kerngedanke, so wie ich ihn verstehe, ist hier das Prinzip
der Autonomie, nach dem das handelnde Subjekt nur solchen moralischen Gesetzen
unterworfen ist, die es sich selbst vorschreibt. Den Ausgangspunkt bildet hier die
Annahme, dass den Normen der Metaphysik der Sitten apriorische (kategorische)
Geltung zukommt. Es wird also das System der kategorischen Normen als gegeben
vorausgesetzt, um dann mit Hilfe der regressiven Methode den Grund der kategorischen Geltung dieser Normen aufzudecken. Die Aufgabenstellung ist hier, zu erklären, wie es möglich ist, dass eine Norm für eine Person, unabhängig von ihren Interessen, absolute Verbindlichkeit hat. Kants Ansatz zur Lösung des Problems folgt
dem Schema seiner theoretischen Philosophie. Die Schritte der Argumentation sind:
1. Um die apriorische Geltung moralischer Normen zu erklären, muss angenommen werden, dass der Inhalt dieser Normen lediglich die Form des Wollens betrifft,
und nicht die Gegenstände (Materie) des Wollens.44 Denn die Gegenstände verleihen
einer Norm lediglich eine kontingente Art der Verbindlichkeit, d. h. sie begründen
lediglich die Geltung hypothetischer Imperative.45 Es besteht hier die folgende Parallele zur theoretischen Philosophie Kants: So wie sich die apriorischen Sätze der
Mathematik und der Naturwissenschaften inhaltlich bloß auf die Form der Anschauung bzw. des Denkens beziehen, so beziehen sich auch die apriorischen Normen der Ethik lediglich auf die Form des Wollens, und nicht auf die Materie der Maximen, denen der Wille folgt.46
2. Die apriorische Geltung moralischer Normen hat zur Voraussetzung, dass der
Wille autonom ist, sich also diese Gesetze selbst vorschreibt. Hier besteht die folgende Parallele: So wie wir von den Gegenständen der Erfahrung nur das a priori erkennen, was wir selbst in sie hineinlegen,47 so sind wir auch nur denjenigen Normen
unterworfen, die wir uns selbst vorschreiben. Moralisches Sollen ist, wie Kant bemerkt, eigentlich nichts anderes als eigenes notwendiges Wollen.48
Gegen diese Erklärung möchte ich abschließend den folgenden Kritikpunkt vorbringen. Um die apriorische Geltung geometrischer Sätze zu erklären, ist es durchaus plausibel, auf die Form der Anschauung zu rekurrieren. Dieses Vorgehen ist
aber auf die Erklärung der Geltung apriorischer Normen nicht übertragbar. Denn es
besteht die folgende Asymmetrie: Wenn man im Fall der Anschauung von allem
Inhaltlichen abstrahiert, dann bleibt eine Form zurück, nämlich der phänomenale
Raum, verstanden als die Form der Anschauung. Wenn man dagegen im Fall des
Wollens von allem Inhaltlichen abstrahiert, dann bleibt nichts zurück, weil das Wollen keine Form hat. Zumindest ist Kant auf die Frage, was man unter der Form des
Wollens zu verstehen habe, eine schlüssige Antwort schuldig geblieben, und als
Folge davon bleibt bei ihm auch offen, von woher ein unbedingtes Sollen verbindet,
was der Grund seiner Verbindlichkeit ist.
44
45
46
47
48
Vgl.
Vgl.
Vgl.
Vgl.
Vgl.
KpV, 24, 27, und GMS, 445.
GMS, 416, 420.
KpV, 27 und GMS, 444.
KrV, B, XVIII.
GMS, 455, 449.
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Der ethische Theismus löst dieses Problem, indem er die Verbindlichkeit kategorischer Normen aus dem Willen Gottes ableitet. Dieser Weg steht Kant aber nicht
offen, weil die Annahme eines absoluten Befehlshabers mit dem Prinzip der Selbstgesetzgebung unvereinbar ist: Kant muss das handelnde Subjekt selbst als den Verbindlichkeitsstifter ethischer Normen auffassen. Wie aber das handelnde Subjekt
aus sich selbst heraus einen Wert schaffen soll, der von seinen Interessen und Wertschätzungen unabhängig sind, und der für andere Subjekte moralische Verpflichtungen konstituiert, wird von Kant nicht erklärt. Dieses Defizit manifestiert sich auch
darin, dass die Stufenfolge seiner Theorie der Konstitution absoluter Werte und kategorischer Normen eine Lücke enthält: Damit die positiven Normen, die sich der
Wille selbst vorschreibt, für ihn auch moralisch verbindlich sind, muss angenommen
werden, dass das Sein-Sollen-Brückenprinzip „Der Wille ist moralisch verpflichtet,
die von ihm gesetzten Normen zu erfüllen“ eine prä-existente normative Tatsache
ist. Anders gesagt enthält Kants Theorie der Konstitution einen Sein-Sollen-Fehler:
so wie aus den positiven Normen der faktischen Rechtsprechung nur unter Voraussetzung entsprechender Brückenprinzipien ein moralisches Sollen abgeleitet werden
kann, so gilt dasselbe auch für die normativen Setzungen oder „Selbstbindungen“
des Willens. Kant ist folglich darauf festgelegt, die Existenz eines vorgegebenen
absoluten Werts zu postulieren, um die Verbindlichkeit kategorischer Normen erklären zu können, etwa den Wert des menschlichen Lebens.49 Dieser Wert, den Kant
auch explizit anerkennt, muss aber als ein gegebener, dem moralischen Handeln gegenüber prä-existenter Wert aufgefasst werden, der nicht erst durch das Handeln
konstituiert wird.
In der Literatur wird Kant häufig so verstanden, dass die Verbindlichkeit kategorischer Normen seiner Auffassung nach auf der Rationalität moralischen Handelns beruht. Der tragende Gedanke der Lehre vom kategorischen Imperativ liegt
dieser Interpretation nach darin, dass es für Personen vernünftig ist, moralischen
Gesetzen zu folgen, um ihre Absichten miteinander verträglich zu machen, weil andernfalls ein chaotischer Zustand herrschen würde, den eigentlich niemand wollen
kann.50 Dieser Interpretationsansatz rückt die Ethik Kants in die Nähe des Subjektivismus, der auf dem folgenden Vorverständnis der ethischen Normen basiert.
Ein Verkehrsteilnehmer, der sich an die Normen der Straßenverkehrsordnung hält,
muss gewisse Nachteile in Kauf nehmen, z. B. den Zeitverlust beim Halten an einer
roten Ampel. Dennoch ist es im Interesse aller Verkehrsteilnehmer, dass es solche
Normen gibt, und dass sie allgemein befolgt werden, weil andernfalls auf den Straßen ein für alle unerträgliches Chaos herrschen würde. Der Subjektivismus hat nun
ein analoges Verständnis der ethischen Normen, dem zufolge ihre Funktion in der
Koordination der Interessen der Mitglieder der Gesellschaft liegt.51 Ein Beispiel da49
50
51
Vgl. dazu auch Mackie (1981), 28ff.
Vgl. z. B. Patzig (1983), 157f.
Das gilt insbesondere für den sog. „rationalistischen Subjektivismus“. Vgl. dazu v. Kutschera (1999), 122 f.
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Dirk Greimann
für ist die Theorie der Gerechtigkeit von John Rawls, in der die Gerechtigkeitsprinzipien als das Resultat einer strategischen Berechnung des Eigennutzens rekonstruiert werden.52
Kant geht dagegen von einem grundsätzlich anderen Vorverständnis der ethischen
Normen aus. Seiner Auffassung nach stehen diese Normen nicht im Dienst der
Wahrnehmung und der Koordination von Eigeninteressen, sondern sie dienen dem
sehr viel edleren Zweck, einen über alle subjektiven Werte erhabenen Wert sui generis hervorzubringen, eben den der Moralität bzw. der menschlichen Würde. Damit stellt sich aber die ontologische Frage, wie diese Werte konstituiert werden.
Kant ist auf die Antwort festgelegt: Der Wille nötigt sich selbst, und er erzeugt dadurch einen Wert, der die kategorische Verbindlichkeit seiner Selbstnormierungen
konstituiert. Da aber dieses „Münchhausen-Prinzip“, wie man es nennen könnte,
nicht verständlich gemacht werden kann, muss Kants Versuch, die apriorische Geltung von Normen mit Hilfe der Annahme zu erklären, dass der Wille eine normativ
gehaltvolle „Form“ hat, die dem moralischen Raum seine Struktur vorschreibt, als
gescheitert betrachtet werden. Der erste, der dies gesehen hat, war Kant selbst. Die
Frage, „woher das moralische Gesetz verbinde“, und worauf wir den Wert „gründen“, so zu handeln, wie es das Gesetz fordert,53 bleibt in der GMS unbeantwortet.
So lautet Kants Fazit am Ende seiner Untersuchungen: „Und so begreifen wir zwar
nicht die praktische unbedingte Nothwendigkeit des moralischen Imperativs, wir
begreifen aber doch seine Unbegreiflichkeit […].“ (GMS, 463)
Sieht man den Tatsachen ins Auge, dann müsste man dieses Ergebnis als eine
reductio ad absurdum der Ausgangsannahme bei der Anwendung der regressiven
Methode werten, es gebe geltende kategorische Normen bzw. etwas ohne Einschränkung Gutes. Aber anstatt die Flinte ins Korn zu werfen, hat Kant in der Kritik
der praktischen Vernunft mit seiner Lehre vom „Faktum der Vernunft“ die Flucht
nach vorn angetreten. Diese Lehre ist jedoch nicht in der Lage, die ontologische Lücke in seinem System zu schließen: Sie wirft kein neues Licht auf die Frage, wie der
Wille aus sich selbst heraus Werte hervorbringt, die kategorischen Normen Geltung
verleihen. Um die Lücke zu schließen, scheint Kant folglich doch auf die Anerkennung der platonistischen Wertontologie angewiesen zu sein. Das im Einzelnen zu
zeigen, muss jedoch einer eigenständigen Arbeit vorbehalten bleiben.*
52
53
Ich schliesse mich hier der Rekonstruktion in Höffe (1979), 175 an.
Vgl. GMS, 449 f.
* Für wertvolle Hinweise bin ich dem anonymen Gutachter der Kant-Studien zu Dank verpflichtet.
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Ist die Ethik Kants ontologisch unschuldig?
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