Arztrechnungen: Patientengeheimnis schützen Im Kanton Bern schickt die Ärztin oder der Arzt die Rechnung dem Patienten. So kann sie der Patient kontrollieren und dann zur Rückvergütung an die Krankenkasse weiterleiten. Damit ist das Patientengeheimnis geschützt. Lässt sich eine Patientin oder ein Patient beim Arzt behandeln, so stellt dieser nach Abschluss der Behandlung Rechnung. Der Patient reicht die von ihm kontrollierte Arztrechnung seiner Krankenkasse weiter. Diese Regelung ist im Krankenversicherungsgesetz als Normalfall vorgesehen. Sie stellt sicher, dass der Patient auch weiss, was gemacht worden ist und was die medizinische Behandlung kostet. Patientengeheimnis schützen oder «gläserner Patient»? Arztrechnungen enthalten persönliche Daten über Patientinnen und Patienten. Sie zeigen zum Beispiel, ob jemand an einer psychischen Störung oder an einer Geschlechtskrankheit leidet. Auch wegen des Datenschutzes ist es darum richtig, wenn der behandelnde Arzt seiner Patientin oder seinem Patienten die Rechnung schickt. Würde der Arzt oder die Ärztin die Rechnung des Patienten direkt an eine Krankenkasse schicken, so wäre dies wegen dem Patientengeheimnis problematisch. Dies hat auch der eidgenössische Datenschutzbeauftragte in einem Bericht festgehalten. «Schickt der Arzt die Rechnung zuerst seiner Patientin, so weiss sie, was gemacht wurde. Sie kann die Rechnung kontrollieren und ihrer Krankenkasse zur Rückvergütung schicken.» Wer entscheidet über die nötige medizinische Behandlung? Anders ist es zum Beispiel bei der Unfallversicherung. Da rechnen die Kassen direkt mit dem Arzt ab. Und sie sind es, die bestimmen, wie die medizinische Behandlung erfolgen soll! Im Kanton Bern besteht ein Vertrag zwischen Krankenkassen und Ärzteschaft, der festlegt, dass der Arzt die Rechnung dem Patienten schickt. Einige Krankenkassen propagieren, dass Ärztinnen und Ärzte die Rechnungen ihrer Patienten direkt den Kassen schicken. Als Argument schieben sie die Bequemlichkeit der Patienten vor. Tatsächlich aber wollen sie ihren Einfluss auf die medizinische Behandlung vergrössern. Wer aber soll im Krankheitsfall über die Behandlung entscheiden? Die Beziehung Arzt-Patient bedingt wie kaum eine andere Vertrauen. Der Patient muss die Gewissheit haben, dass er zusammen mit dem Arzt über die Behandlung entscheidet – und nicht die Krankenkasse. Ärztegesellschaft des Kantons Bern Zwei Abrechnungssysteme Rechnung geht an den Patienten Rechnung geht an Krankenkasse (Fachausdruck Tiers garant) (Fachausdruck Tiers payant) Patient Krankenkasse Arzt Krankenkasse Der Patient kontrolliert die Rechnung und leitet sie zur Rückvergütung an die Krankenkasse weiter. Dieses Abrechnungssystem schützt das Patientengeheimnis. Arzt Patient Bei diesem System geht die Arztrechnung des Patienten (mit Details zu seiner Krankengeschichte!) direkt an die Krankenkasse. Dies ist problematisch wegen dem Patientengeheimnis.