SAB-Vertrag - FLOWFACT Schweiz AG

Werbung
Hauptvertrag
Präambel
Dieser Vertrag dient der langfristigen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit der Vertragspartner.
Vertragspartner sind die FLOWFACT AG (nachfolgend auch Anbieter genannt) und der
Leistungsempfänger (nachfolgend auch Anwender genannt).
Vertragsgegenstand
1.
Individualservice
Der Anwender erhält einen Individualservice durch ein spezielles FLOWFACT-AG-Serviceteam,
welches eigens für diese Aufgabe mit dem Ziel einer optimalen Anwenderbetreuung geschaffen
wurde. Dieses Team beantwortet persönlich die speziellen und individuellen Serviceanfragen des
Anwenders.
2.
Serviceanforderung und Leistung
Der Individualservice wird i.d.R. per automatisiertem Verfahren über Internet oder E-Mail
angefordert, und wird per Rückruf, der Rückruf ist für den Anwender innerhalb Deutschlands
kostenfrei, oder in einfachen Fällen per E-Mail-Antwort realisiert. Die Rückrufzeiten der Hotline sind
Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 19.00 Uhr und freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr. Sollte eine
Serviceanfrage nicht sofort beantwortet werden können, so erhält der Anwender eine Rückmeldung in
der Regel innerhalb von 24 Stunden.
3.
Serviceforum
Der Anwender erhält Zugang zum Serviceforum der FLOWFACT AG, das die wichtigsten
Themenstellungen sowie Tipps und Tricks zu FLOWFACT darstellt. Vorlagen und individuelle
Einrichtungen sind keine Bestandteile dieser Schulung bzw. Einarbeitung.
4.
Fernzugriffssoftware
Die FLOWFACT AG stellt dem Anwender kostenfrei eine Fernzugriffssoftware bereit, mit Hilfe derer
bei Bedarf und unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten auf ausdrücklichen Kundenwunsch
ein direkter Zugriff auf das PC-System des Anwenders nach dessen jeweiliger Freigabe möglich ist.
5.
Programmupdates / Softwareaktualität
Kostenfreie Überlassung von neuen Programmversionen (Verbesserungen und Änderungen der
Vertragssoftware). Der Anbieter informiert den Anwender über die Freigabe neuer
Programmversionen, welche der Anwender von der FLOWFACT-Homepage herunterladen kann. Auf
Wunsch des Anwenders werden Programmupdates auch zum Selbstkostenpreis zugesandt. Der
Anbieter ist bemüht, die Programmupdates so zu gestalten, dass eine Installation durch den Anwender
erfolgen kann. Sollte die Installation eines Updates durch die FLOWFACT AG erforderlich sein oder
vom Anwender gewünscht werden, so sind diese Leistungen vom Anwender separat zu vergüten.
Erweiterungen der Software, die der Anbieter als neue Standardprogramme gesondert anbietet,
werden dem Anbieter nicht im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellt. Sie müssen bei Bedarf
gesondert erworben werden.
Webserver und Objekt-Tracking
(nur bei FLOWFACT Immobilien CRM Lizenzen)
1.
In dem Produkt FLOWFACT wird ein Webserver mitgeliefert. Mit dem Webserver kann auf
Anforderung kostenfrei eine eigene Homepage mit den persönlichen Firmendaten erstellt werden. Mit
dem Webserver können 9999 Objektangebote gleichzeitig auf diese Homepage oder an eine
eigenerstellte Homepage (die FLOWFACT-Daten müssen dort eingebunden werden) kostenfrei
übertragen werden.
2.
Ebenfalls wird mit FLOWFACT die Funktion Objekt-Tracking für 9999 gleichzeitige Objekte
mitgeliefert. Die Funktion ermöglicht Maklerauftraggebern bzw. Tippgebern im Internet den
Vermittlungsstand ihrer Immobilien zu verfolgen. Hier werden ausgewählte Aktivitäten dargestellt, z.
B. dass Besichtigungstermine durchgeführt, Exposés verschickt oder diverse Telefonate mit
Interessenten geführt wurden. Objekt-Tracking dient der Akquisition von
Alleinvermarktungsaufträgen sowie gleichzeitig zur Dokumentation des Provisionsanspruchs.
Software Assurance für Microsoft SQL und FLOWFACT Geo-Analyzer
(optional)
1.
Die Software Assurance für die genannten Produkte ist nicht Bestandteil des Vertrages. Sie kann
jeweils separat in einer Zusatzvereinbarung abgeschlossen werden. Voraussetzung ist die jeweils
neueste Produktversion, die bei Bedarf zum aktuellen Listenpreis erworben werden kann.
Zusätzliche Leistungen
1.
Die Softwarepflege dient zur ständigen Verbesserung der Vertragssoftware. Sie umfasst nicht die
Umstellung des Programmes auf ein anderes Betriebssystem.
2.
Erweiterungen der Hardware / Änderungen der Hardwarekonfiguration, die durch
Programmänderungen notwendig werden, sind vom Anwender zu tragen.
3.
Restaurationen von Daten des Anwenders, die durch dessen Eigenverschulden erforderlich werden,
sowie Erweiterungen des Datenumfanges u.ä. sind nicht im Vertrag enthalten und sind separat zu
vergüten.
4.
Programmschulungen, Installations- und kundenspezifische Anpassungen sowie organisatorische
Beratungen und sonstige Dienstleistungen sind nicht im Vertrag enthalten und separat zu vergüten.
Voraussetzungen beim Anwender
1.
Voraussetzung für den Abschluss des Vertrages ist, dass beim Anwender die jeweils aktuelle Version
der Vertragssoftware installiert ist. Fehlt diese Voraussetzung, muss das Programm per Upgrade auf
den neuesten Stand gebracht werden (z.B. von 2003.x auf 2006.x). Dafür ist die vom Anbieter
festgelegte Upgradegebühr zu entrichten. Die jeweilige Systemvoraussetzung ist zu beachten und vom
Anwender bereitzustellen
2.
Die Pflicht des Anbieters zur Erbringung der vereinbarten Pflegeleistungen bezieht sich auf die
jeweils aktuelle Version der Vertragssoftware. Hat der Anwender noch eine ältere Version der
Vertragssoftware installiert, kann der Anbieter die Leistungen nach diesen Bedingungen verweigern
oder aber – nach seiner Wahl – die Pflegeleistungen gegen Vergütung des damit verbundenen
Mehraufwandes durchführen, es sei denn, die Übernahme der neuen Version ist dem Kunden nicht
zumutbar.
3.
Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Fehlern muss der Anwender die
vom Anbieter erteilten Hinweise befolgen. Der Anwender muss seine Fehlermeldungen und Fragen
nach Kräften präzisieren. Er muss hierfür auf kompetente Mitarbeiter zurückgreifen.
Vergütung
1.
Die Höhe der monatlichen Vertragsgebühr ergibt sich aus dem jeweils gültigen Angebot. Die
Vertragsgebühr ist jeweils zum ersten Werktag des Kalendermonats zahlbar. Es gilt der Eingang auf
unserem Konto.
2.
Bei Vorliegen einer Rücklastschrift bzw. Nichteinlösung einer Bankabbuchung ist der Anbieter
berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu verlangen und diese mit der jeweiligen oder
einer nachfolgenden Abbuchung einzuziehen.
3.
Die Aufrechnung durch den Anwender ist ausgeschlossen, es sei denn, eine Forderung ist unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt.
4.
Bei Lizenzerweiterungen wird die Vertragsgebühr automatisch entsprechend der jeweils gültigen
Preisliste angepasst. Die Anpassung wird dem Anwender durch den Anbieter zeitnah angezeigt.
5.
Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, die bestehende Vertragsgebühr an diejenige anzupassen, die er
bei Abschluss neuer Verträge verlangt. Die neue Vertragsgebühr ist erstmalig im auf die Erhöhung
folgenden Monat fällig. Beträgt die Preisanpassung mehr als zehn Prozent, kann der Anwender das
Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang der Mitteilung der
Beitragsanpassung kündigen. Zugangsdatum ist das Datum des Schreibens plus drei Werktage. Die
Kündigung gilt dann automatisch zum Ende des Kalenderjahres
Datensicherung
1.
Dem Anwender wird dringend empfohlen, zur Sicherung seines Datenbestandes mindestens 3
Tagessicherungen im Wechsel und 3 Monatssicherungen im Wechsel anzulegen, damit nach Fehlern
bei Programmabbruch o. ä. auf eine dieser Sicherungen zugegriffen werden kann.
Kündigung
1.
Der Vertrag läuft mindestens 2 Jahre. Er verlängert sich automatisch um 1 weiteres Jahr, wenn er nicht
mindestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Sollte der Kunde mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in
Zahlungsverzug sein, behält sich der Anbieter das außerordentliche Recht vor, den Vertrag fristlos zu
kündigen.
Sonstiges
1.
Für diesen Vertrag wird die Schriftform vereinbart. Das Schriftformerfordernis gilt auch für
Nebenabreden und nachfolgende Vertragsveränderungen. Auf dieses Schriftformerfordernis kann
wiederum nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.
2.
Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), einzusehen unter
www.flowfact.de.
3.
Sind eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen rechtlich unwirksam, so bleibt der
Vertrag im Übrigen wirksam. Der Anwender und der Anbieter verpflichten sich, unwirksame
Bestimmungen durch eine ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommende, rechtlich zulässige
Bestimmung zu ersetzen. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.
4.
Erfüllungsort ist Köln, der Sitz des Anbieters. Ist der Anwender Kaufmann, so ist Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters.
Lastschriftverfahren
Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung für das monatliche Lastschriftverfahren an.
Kontoinhaber
Bankname
Kontonummer
Bankleitzahl
Stempel und Unterschrift des Anwenders
Das Vertragsangebot ist gültig, wenn es innerhalb von 20 Tagen ab dem Angebotsdatum vom
Anwender unterschrieben der FLOWFACT AG vorliegt. Andernfalls verliert das Angebot seine
Gültigkeit.
Kontakt
FLOWFACT AG
Holweider Straße 2a
51065 Köln
Telefon +49 221 995 90-0
Telefax +49 221 995 90-111
Amtsgericht Köln HGB 35079
CEO: Klaus Kappert, Lars Grosenick
www.flowfact.de
[email protected]
Herunterladen