Hauptvertrag Service- und Aktualitätsbündnis (SAB) Präambel Dieser Vertrag dient der langfristigen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit der Vertragspartner. Vertragspartner sind die FLOWFACT GmbH (nachfolgend auch Anbieter genannt) und der Leistungsempfänger (nachfolgend auch Anwender genannt). Vertragsgegenstand 1. Individualservice Der Anwender erhält einen Individualservice durch ein spezielles FLOWFACT-Serviceteam, welches eigens für diese Aufgabe mit dem Ziel einer optimalen Anwenderbetreuung geschaffen wurde. Dieses Team beantwortet persönlich die speziellen und individuellen Serviceanfragen des Anwenders. 2. Serviceanforderung und Leistung Der Individualservice wird i.d.R. per automatisiertem Verfahren über Internet oder E-Mail angefordert, und wird per Rückruf, der Rückruf ist für den Anwender innerhalb Deutschlands kostenfrei, oder in einfachen Fällen per E-Mail-Antwort realisiert. Die Rückrufzeiten der Hotline sind Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 19.00 Uhr und freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr. Sollte eine Serviceanfrage nicht sofort beantwortet werden können, so erhält der Anwender eine Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden. 3. Serviceforum Der Anwender erhält Zugang zum Serviceforum der FLOWFACT GmbH, das die wichtigsten Themenstellungen sowie Tipps und Tricks zu FLOWFACT darstellt. Vorlagen und individuelle Einrichtungen sind keine Bestandteile dieser Schulung bzw. Einarbeitung. 4. Fernzugriffssoftware Die FLOWFACT GmbH stellt dem Anwender kostenfrei eine Fernzugriffssoftware bereit, mit Hilfe derer bei Bedarf und unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten auf ausdrücklichen Kundenwunsch ein direkter Zugriff auf das PC-System des Anwenders nach dessen jeweiliger Freigabe möglich ist. 5. Programmupdates / Softwareaktualität Kostenfreie Überlassung von neuen Programmversionen (Verbesserungen und Änderungen der Vertragssoftware). Der Anbieter informiert den Anwender über die Freigabe neuer Programmversionen, welche der Anwender von der FLOWFACT-Homepage herunterladen kann. Auf Wunsch des Anwenders werden Programmupdates auch zum Selbstkostenpreis zugesandt. Der Anbieter ist bemüht, die Programmupdates so zu gestalten, dass eine Installation durch den Anwender erfolgen kann. Sollte die Installation eines Updates durch die FLOWFACT GmbH erforderlich sein oder vom Anwender gewünscht werden, so sind diese Leistungen vom Anwender separat zu vergüten. Erweiterungen der Software, die der Anbieter als neue Standardprogramme gesondert anbietet, werden dem Anbieter nicht im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellt. Sie müssen bei Bedarf gesondert erworben werden. Service- und Aktualitätsbündnis (SAB) / Hauptvertrag - Stand 03.03.2016 1 von 4 Webserver und Objekt-Tracking (nur bei FLOWFACT Immobilien CRM Lizenzen) 1. In dem Produkt FLOWFACT wird ein Webserver mitgeliefert. Mit dem Webserver kann auf Anforderung kostenfrei eine eigene Homepage mit den persönlichen Firmendaten erstellt werden. Mit dem Webserver können 9999 Objektangebote gleichzeitig auf diese Homepage oder an eine eigenerstellte Homepage (die FLOWFACT-Daten müssen dort eingebunden werden) kostenfrei übertragen werden. 2. Ebenfalls wird mit FLOWFACT die Funktion Objekt-Tracking für 9999 gleichzeitige Objekte mitgeliefert. Die Funktion ermöglicht Maklerauftraggebern bzw. Tippgebern im Internet den Vermittlungsstand ihrer Immobilien zu verfolgen. Hier werden ausgewählte Aktivitäten dargestellt, z. B. dass Besichtigungstermine durchgeführt, Exposés verschickt oder diverse Telefonate mit Interessenten geführt wurden. Objekt-Tracking dient der Akquisition von Alleinvermarktungsaufträgen sowie gleichzeitig zur Dokumentation des Provisionsanspruchs. Software Assurance für Microsoft SQL und FLOWFACT Geo-Analyzer (optional) 1. Die Software Assurance für die genannten Produkte ist nicht Bestandteil des Vertrages. Sie kann jeweils separat in einer Zusatzvereinbarung abgeschlossen werden. Voraussetzung ist die jeweils neueste Produktversion, die bei Bedarf zum aktuellen Listenpreis erworben werden kann. Zusätzliche Leistungen 1. Die Softwarepflege dient zur ständigen Verbesserung der Vertragssoftware. Sie umfasst nicht die Umstellung des Programmes auf ein anderes Betriebssystem. 2. Erweiterungen der Hardware / Änderungen der Hardwarekonfiguration, die durch Programmänderungen notwendig werden, sind vom Anwender zu tragen. 3. Restaurationen von Daten des Anwenders, die durch dessen Eigenverschulden erforderlich werden, sowie Erweiterungen des Datenumfanges u.ä. sind nicht im Vertrag enthalten und sind separat zu vergüten. 4. Programmschulungen, Installations- und kundenspezifische Anpassungen sowie organisatorische Beratungen und sonstige Dienstleistungen sind nicht im Vertrag enthalten und separat zu vergüten. Voraussetzungen beim Anwender 1. Voraussetzung für den Abschluss des Vertrages ist, dass beim Anwender die jeweils aktuelle Version der Vertragssoftware installiert ist. Fehlt diese Voraussetzung, muss das Programm per Upgrade auf den neuesten Stand gebracht werden (z.B. von 2012.x auf 2014.x). Dafür ist die vom Anbieter festgelegte Upgradegebühr zu entrichten. Die jeweilige Systemvoraussetzung ist zu beachten und vom Anwender bereitzustellen. 2. Die Pflicht des Anbieters zur Erbringung der vereinbarten Pflegeleistungen bezieht sich auf die jeweils aktuelle Version der Vertragssoftware. Hat der Anwender noch eine ältere Version der Vertragssoftware installiert, kann der Anbieter die Leistungen nach diesen Bedingungen verweigern oder aber – nach seiner Wahl – die Pflegeleistungen gegen Vergütung des damit verbundenen Mehraufwandes durchführen, es sei denn, die Übernahme der neuen Version ist dem Kunden nicht zumutbar. Service- und Aktualitätsbündnis (SAB) / Hauptvertrag - Stand 03.03.2016 2 von 4 3. Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Fehlern muss der Anwender die vom Anbieter erteilten Hinweise befolgen. Der Anwender muss seine Fehlermeldungen und Fragen nach Kräften präzisieren. Er muss hierfür auf kompetente Mitarbeiter zurückgreifen. Vergütung 1. Die Höhe der monatlichen Vertragsgebühr ergibt sich aus dem jeweils gültigen Angebot. Die Vertragsgebühr ist jeweils zum ersten Werktag des Kalendermonats zahlbar. Es gilt der Eingang auf unserem Konto. 2. Bei Vorliegen einer Rücklastschrift bzw. Nichteinlösung einer Bankabbuchung ist der Anbieter berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu verlangen und diese mit der jeweiligen oder einer nachfolgenden Abbuchung einzuziehen. 3. Die Aufrechnung durch den Anwender ist ausgeschlossen, es sei denn, eine Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. 4. Bei Lizenzerweiterungen wird die Vertragsgebühr automatisch entsprechend der jeweils gültigen Preisliste angepasst. Die Anpassung wird dem Anwender durch den Anbieter zeitnah angezeigt. 5. Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, die bestehende Vertragsgebühr an diejenige anzupassen, die er bei Abschluss neuer Verträge verlangt. Die neue Vertragsgebühr ist erstmalig im auf die Erhöhung folgenden Monat fällig. Beträgt die Preisanpassung mehr als zehn Prozent, kann der Anwender das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang der Mitteilung der Beitragsanpassung kündigen. Zugangsdatum ist das Datum des Schreibens plus drei Werktage. Die Kündigung gilt dann automatisch zum Ende des Kalenderjahres Datensicherung 1. Dem Anwender wird dringend empfohlen, zur Sicherung seines Datenbestandes mindestens 3 Tagessicherungen im Wechsel und 3 Monatssicherungen im Wechsel anzulegen, damit nach Fehlern bei Programmabbruch o. ä. auf eine dieser Sicherungen zugegriffen werden kann. Kündigung 1. Der Vertrag läuft mindestens 2 Jahre. Er verlängert sich automatisch um 1 weiteres Jahr, wenn er nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Sollte der Kunde mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug sein, behält sich der Anbieter das außerordentliche Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Sonstiges 1. Für diesen Vertrag wird die Schriftform vereinbart. Das Schriftformerfordernis gilt auch für Nebenabreden und nachfolgende Vertragsveränderungen. Auf dieses Schriftformerfordernis kann wiederum nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden. 2. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), einzusehen unter www.flowfact.de. 3. Sind eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen rechtlich unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Der Anwender und der Anbieter verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch eine ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommende, rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke. Service- und Aktualitätsbündnis (SAB) / Hauptvertrag - Stand 03.03.2016 3 von 4 4. Erfüllungsort ist Köln, der Sitz des Anbieters. Ist der Anwender Kaufmann, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Lastschriftverfahren Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung für das monatliche Lastschriftverfahren an. Kontoinhaber Bankname Kontonummer Bankleitzahl Stempel und Unterschrift des Anwenders Das Vertragsangebot ist gültig, wenn es innerhalb von 20 Tagen ab dem Angebotsdatum vom Anwender unterschrieben der FLOWFACT GmbH vorliegt. Andernfalls verliert das Angebot seine Gültigkeit. Kontakt FLOWFACT GmbH Holweider Straße 2a 51065 Köln Telefon +49 221 995 90-0 Telefax +49 221 995 90-111 Amtsgericht Köln HRB 83144 Geschäftsführer: Klaus Kappert, Lars Grosenick, Sven Feuerschütte www.flowfact.de [email protected] Service- und Aktualitätsbündnis (SAB) / Hauptvertrag - Stand 03.03.2016 4 von 4