Ethikkodex Der Pädagogischen Hochschule Salzburg Stefan Zweig (Juli 2014) Ethikkodex der Pädagogischen Hochschule Salzburg (Juli 2014) Präambel Die Pädagogische Hochschule Salzburg geht in all ihren Tätigkeitsfeldern davon aus, dass ethisches Denken und Handeln zu ihren Grundsätzen und Aufgaben gehört und deren stetige Reflexion im Wandel gesellschaftlicher Herausforderungen eine Notwendigkeit darstellt. Dieser Kodex soll dazu dienen, ethische Fragestellungen im Kontext tertiärer Bildungs- und Forschungsarbeit zu erkennen und sich der daraus resultierenden Verantwortung bewusst zu werden. Die im Kodex ausgewiesenen Grundsätze bieten darüber hinaus Orientierung, haben gleichzeitig eine schützende Funktion für die einzelne Person und stellen immer die Würde und Wertschätzung des Menschen in den Mittelpunkt. Verantwortung, Respekt, Integrität und Transparenz bieten die Basis für den fairen Umgang mit Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Studierenden, Schülerinnen und Schülern, Praxispartnerinnen und -partnern, Forschungsprobandinnen und -probanden und sonstigen Beteiligten in den Bereichen: • • • • Lehre (Studium, Fort- und Weiterbildung) wissenschaftliche Forschungsprozesse Publikationen und Umgang mit Ressourcen Die Mitglieder der Pädagogischen Hochschule Salzburg leben die im Ethikkodex genannten Prinzipien in Eigenverantwortung. A) Lehre (Studium, Fort- und Weiterbildung) Kolleginnen und Kollegen, die Lehraufgaben wahrnehmen, verpflichten sich durch Art und Ausmaß ihres Einsatzes in gleichbleibend hoher Qualität für eine gute Ausbildung der Studierenden zu sorgen. • Die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis sind fester Bestandteil der Lehre und Ausbildung. • Lehrende sind Modell und Vorbild für pädagogisch berufsethisches Handeln und versuchen die Studierenden zu einer entsprechenden Praxis anzuhalten. • Lehrende und Studierende dürfen andere Personen nicht wegen ihrer ethnischen oder nationalen Zugehörigkeit, ihrer Geschlechtszugehörigkeit, ihrer Religionszugehörigkeit, ihrer physischen und psychischen Beeinträchtigungen, ihrer sozialen oder regionalen Herkunft, wegen des Alters oder ihrer politischen Einstellungen benachteiligen. Im Kontext der Aus-, Fort- und Weiterbildung wird zwischen allen Beteiligten Respekt und Wertschätzung erwartet. • Selbstverantwortliches Lernen soll durchgängiges Prinzip in Studium, Fort- und Weiterbildung sein. • Das Arbeits- und Studienklima soll Studierenden und Lehrenden ermöglichen, Wohlbefinden, Motivation und Leistungsfähigkeit zu entwickeln. Krisenhafte Situationen sollen begleitet und bewältigt werden. • Zu begutachtende Arbeiten werden vollständig, sorgfältig, vertraulich und in einem angemessenen Zeitraum fair beurteilt. Leistungen anderer dürfen nicht zum eigenen Vorteil verwertet werden. • Bei der Begleitung von Abschlussarbeiten ist eine besondere Verantwortung im Hinblick auf die ethische Vertretbarkeit der studentischen Forschungstätigkeit seitens der Betreuenden zu übernehmen (vgl. insbesondere Pkt. Wissenschaftliche Forschungsprozesse). B) Wissenschaftliche Forschungsprozesse Forschende, Lehrende und in der Praxis Tätige tragen eine besondere Verantwortung. Ihr professionelles Handeln, Empfehlungen und Entscheidungen, aber auch Aussagen können das Leben anderer Menschen beeinflussen. Sie müssen sich der Gefahren und Zwänge bewusst sein, die zu einem Missbrauch ihres Einflusses führen können. Sie bemühen sich nach bestem Gewissen, einen solchen Missbrauch und dessen nachteilige Auswirkungen auf andere Menschen zu vermeiden. 1. Grundsätzliches: • Forschungsinteresse, -absicht: Berufsfeldbezug, Grundlagenforschung Sowohl Forschungsinteresse als auch Planung und Durchführung von Forschung haben den Aufgaben einer Pädagogischen Hochschule zu entsprechen. Insbesondere müssen Forschungsprojekte unmittelbar der Verbesserung der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrern und Lehrerinnen bzw. Pädagoginnen und Pädagogen und mittelbar durch eine Verbesserung der pädagogischen Tätigkeit den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen dienen. Dies kann sowohl im Sinne der „Berufsfeldbezogenen Forschung“ als auch einer diesbezüglichen Grundlagenforschung geschehen. • Streben nach Wahrheit und Integrität Forscher und Forscherinnen streben in der Ausübung ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit und ihres Berufes nach Wahrheit und Integrität. Sie verpflichten sich auf die bestmöglichen Standards in der Forschung. • Transparenz zu Inhalt, Methode, Forschungsdesign Forscher und Forscherinnen sind grundsätzlich der inhaltlichen und methodischen Transparenz ihrer Arbeit verpflichtet. Alle Einzelheiten der Theorien, Methoden, Forschungsdesigns und Auswertungsstrategien, die für die Beurteilung der Forschungsergebnisse und der Grenzen ihrer Gültigkeit wichtig sind, werden nach bestem Wissen offengelegt und/oder zugänglich gemacht. • Angabe von Auftraggebern/-innen und Finanzierungsquellen Forscher und Forscherinnen benennen sowohl etwaige Auftraggeber, als auch ihre Finanzierungsquellen und nehmen keine Zuwendungen, Verträge oder Forschungsaufträge an, die ihre Unabhängigkeit einschränken und die in diesem Ethikkodex festgehaltenen Prinzipien verletzen. Bei Verletzungen, die während des Forschungsprozesses auftreten, ist dies unverzüglich offen zu legen und die Ethikkommission anzurufen. 2. Verantwortung im Umgang mit den Daten – Achtung der Privatsphäre • Eine Beteiligung von Personen im Rahmen von Forschungsprojekten setzt Freiwilligkeit und die Zustimmung der Betroffenen voraus. • Bei an Schulen durchgeführten Forschungsarbeiten ist eine behördliche Genehmigung einzuholen. Handelt es sich um Minderjährige, so sind die Erziehungsberechtigten schriftlich zu informieren. Besondere Sorgfalt ist hier bei Kleinkindern und Schülerinnen und Schülern mit SPF zu wahren. Den Betroffenen darf aus der Untersuchung kein Nachteil erwachsen, weder körperlich, geistig, noch emotional. • Die Anonymität der untersuchten Personen und/oder Einrichtungen ist zu gewährleisten. Die erhaltenen Informationen sind vertraulich zu behandeln. Insbesondere werden keine personalisierten Daten an die Erziehungsberechtigten oder Lehrerinnen und Lehrer weitergeleitet. • Alle am Forschungsprozess beteiligten Personen verpflichten sich zu dieser Vertraulichkeit. • Die für den wissenschaftlichen Prozess nötigen Daten sind sorgfältig und sicher über einen Zeitraum von 5 Jahren zu archivieren. Daten, durch die einzelne Personen unmittelbar identifizierbar wären, müssen in kurzfristiger Zeit (max. bis zu einer Dauer von einem Jahr nach Abschluss des Projektes) vernichtet werden. Ausgenommen sind davon Daten, für deren Verwendung eine individuelle schriftliche Genehmigung vorliegt. • Alle Forscherinnen und Forscher sind persönlich für ihr Arbeiten vor Ort verantwortlich und pflegen einen verantwortungsvollen Umgang mit den Daten. 3. Rechte und Verantwortlichkeiten • Leiterinnen oder Leiter von Forschungsprojekten treffen in Absprache mit allen beteiligten Personen zu Beginn des Vorhabens Übereinkünfte bezüglich der Aufgabenverteilung, der Vergütung, des Datenzugangs, der Urheberrechte, geplanter und möglicher Publikationen sowie anderer Rechte und Verantwortlichkeiten Regelungen, die für alle Beteiligten akzeptabel und verlässlich sind. • Jedes Forschungsprojekt, das im Rahmen einer Hochschultätigkeit durchgeführt wird, unterliegt den Richtlinien des Ethik-Kodex. C) Publikationen 1. Autorenschaft: Einzelne Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Teams tragen gemeinsam für ihre publizierten Inhalte die Verantwortung, auch wenn jeweils nur Teile des Inhaltes verfasst wurden. Die Autorenschaft leitet sich aus dem Forschungs- und Publikationsprozess ab, wobei die Reihenfolge der Nennung der Autoreninnen und Autoren den jeweiligen Anteil des publizierten Inhaltes abbildet. Bei Veröffentlichungen mit mehreren Autoreninnen und Autoren gilt es stets zu prüfen, inwieweit es in der Publikation möglich ist, einzelne Teile den tatsächlichen Autoreninnen und Autoren zuzuschreiben. Bei gleichwertiger Beteiligung an einer Publikation wird von einer alphabethischen Reihung der Familiennamen ausgegangen. 2. Ehrenautorenschaft: Es ist ausgeschlossen, dass Personen als Autoreninnen und Autoren genannt werden, welche am Forschungsprozess nicht inhaltlich beteiligt waren (z.B. durch Anmaßung, Ehrenautorenschaft). Damit können auch sämtliche organisatorische Funktionsträger/innen als Mitautoren/innen ohne inhaltliche Beteiligung nicht berücksichtigt werden. 3. Umgang mit Daten und Materialien: • Übernommene Daten und Materialien, die in einer Publikation wörtlich oder sinngemäß Verwendung finden, sind eindeutig zu kennzeichnen, um sie ihren Urheber/innen zuschreiben zu können. • Darüber hinaus ist es zu unterlassen, sich über wissenschaftliche Ideen oder Zugänge, mit denen man in Tätigkeit als Gutachter/in, als Mitglied einer Zeitschriftenredaktion o.ä. konfrontiert wird, in der eigenen Forschungstätigkeit einen Vorteil (z.B. durch Übernahme von Hypothesen und Forschungsfragen, durch wissentliche Aneignung und Veröffentlichung fremden geistigen Eigentums als eigenes) zu verschaffen. 4. Zusagen: Zusagen zu Publikationen in Kooperations- und Forschungsprojekten haben bindenden Charakter, um eine effiziente und kollegiale Zusammenarbeit in der Scientific Community zu gewährleisten und um den gedeihlichen Fortgang der Forschungstätigkeiten sicher zu stellen. D) Umgang mit Ressourcen Die Mitglieder der Pädagogischen Hochschule Salzburg streben einen nachhaltigen, sorgfältigen und sparsamen Umgang mit allen Ressourcen an. E) Ethikkommission - Kommunikationsstrukturen 1. Zusammensetzung des Ethikrates Die Ethikkommission besteht aus fünf Lehrenden, die das Spektrum Forschung sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung repräsentieren, mindestens ein Mitglied muss eine einschlägig philosophisch-ethische Expertise vorweisen. Die Ethikkommission kann weitere Personen beratend hinzuziehen. In Fällen, in denen Studentinnen/Studenten oder Mitglieder der Verwaltung betroffen sind, ist aus der jeweiligen Gruppe eine Vertreterin/ein Vertreter einzubinden. Die Mitglieder der Ethikkommission werden von der Studienkommission auf Vorschlag der Institutionsleiterinnen und Institutionsleiter auf die Dauer von drei Jahren bestellt. Wiederbestellungen sind zulässig. 2. Aufgaben und Zuständigkeiten Die Ethikkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium, das das Rektorat unterstützt. Ethische Fragen, die sich bei der Ausübung der Hochschultätigkeit ergeben, können auf Antrag von Mitgliedern 1 der Hochschule auf dem Dienstweg über das Rektorat an die Ethikkommission herangetragen werden. Wird ein Anlassfall von außen an die Hochschule herangetragen, so hat dies über das Rektorat zu erfolgen. Für alle am Verfahren Beteiligten – insbesondere auch für Fachexperten/-innen, die seitens der Ethikkommission eingebunden werden – gilt die Amtsverschwiegenheit. Jeder Fall, der von der Ethikkommission bearbeitet wird, ist schriftlich zu dokumentieren und in Form eines Gutachtens an das Rektorat weiterzuleiten. Alle Mitglieder der Hochschule tragen Verantwortung für die Beachtung des Ethik-Kodex. Bei Anlassfällen ist die/der unmittelbar Vorgesetzte bzw. das Rektorat auf dem Dienstweg zu informieren. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Hinweis: Dieser Ethikkodex wurde in Anlehnung an bereits bestehende Ethikkodizes sowie durch die Übernahme von zentralen Anliegen aus bestehenden Ethikkodizes erstellt. Im Sinn der Weiterentwicklung der ethischen Diskussion in der Wissenschaft und aus Dank für orientierende Vorbilder sind im Folgenden die Kodizes erwähnt, welche für bestimmte Abschnitte herangezogen wurden: A: GPJE-Ethikkodex, Ethik Kodex DGS/BDS, Ethik-Kodex DGfE B1: Ethik-Kodex DGfE B2: Ethischer Kodex der Pädagogischen Hochschulen Schweiz, Ethik-Kodex FH Münster, Ethik-Kodex DGfE 1 Studierende der Aus-, Fort- und Weiterbildung, MitarbeiterInnen der Verwaltung und Lehrpersonal nach HG §18. B3: GPJE-Ethikkodex, Ethik Kodex DGS/BDS, Ethik-Kodex DGfE C: Mitteilungsblatt Universität Salzburg/ Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Ethik Kodex DGS/BDS Literatur: Ethik-Kodex DGS/BDS: Ethik-kodex der Deutsche Gesellschaft für Soziologie (DGS) und des Berufsverbandes Deutscher Soziologen (BDS). Verfügbar unter: http://www.soz.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/inst_soziologie/DGS_Ethik.pdf [4.11.2013] Ethik-Kodex DGfE: Ethik-Kodex der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft. Verfügbar unter: http://www.dgfe.de/fileadmin/OrdnerRedakteure/Service/Satzung/Ethikkodex_2010.pdf [4.11.2013] Ethik-Kodex FH Münster: Ethik-Kodex für wissenschaftliches Handeln an der Fachhochschule Münster. Verfügbar unter: https://www.fh-muenster.de/medizintechnik-alt/downloads/ethik-kodex_fh_ms_28.09.06.pdf [4.11.2013] Ethischer Kodex der Pädagogischen Hochschulen Schweiz: ETHISCHER KODEX für die Pädagogischen Hochschulen der französischen Schweiz und des Tessins. Verfügbar unter: http://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&sqi=2&ved=0CC0QFjAA&url=http%3A%2F%2Fsozio.l ogik.ch%2Fzone%3F233%40%40.2ccaa916%2F0!enclosure%3D.2ccaa918&ei=kcl3UtDdL5SShgfPh4GoCw&usg=AFQjCNFdgv p0_XJjKpeOVBHvK7DmUY0N1Q&bvm=bv.55819444,d.ZG4 [4.11.2013] GPJE-Ethikkodex: Ethikkodex der GESELLSCHAFT FÜR POLITIKDIDAKTIK UND POLITISCHE JUGEND-UND ERWACHSENENBILDUNG. Verfügbar unter: http://www.gpje.de/index.php?option=com_content&view=section&layout=blog&id=16&Itemid=21 [4.11.2013] Mitteilungsblatt – Sondernummer der Paris Lodron-Universität Salzburg: Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Verfügbar unter: https://www.sbg.ac.at/dir/mbl/2006/mb061122-richtl-gute_wiss_praxis.pdf [4.11.2013] AutorInnen: Faber, Angela/ Greinstetter, Roswitha/ Kühberger, Christoph/ Messner, Renate/ Plaute, Wolfgang/ Stuhlberger, Christoph