Ethikkodex - PH Salzburg

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Ethikkodex
Der Pädagogischen
Hochschule Salzburg
Stefan Zweig
(Juli 2014)
Ethikkodex der Pädagogischen Hochschule Salzburg (Juli 2014)
Präambel
Die Pädagogische Hochschule Salzburg geht in all ihren Tätigkeitsfeldern davon aus, dass ethisches
Denken und Handeln zu ihren Grundsätzen und Aufgaben gehört und deren stetige Reflexion im
Wandel gesellschaftlicher Herausforderungen eine Notwendigkeit darstellt. Dieser Kodex soll dazu
dienen, ethische Fragestellungen im Kontext tertiärer Bildungs- und Forschungsarbeit zu erkennen
und sich der daraus resultierenden Verantwortung bewusst zu werden. Die im Kodex ausgewiesenen
Grundsätze bieten darüber hinaus Orientierung, haben gleichzeitig eine schützende Funktion für die
einzelne Person und stellen immer die Würde und Wertschätzung des Menschen in den Mittelpunkt.
Verantwortung, Respekt, Integrität und Transparenz bieten die Basis für den fairen Umgang mit
Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Studierenden, Schülerinnen und
Schülern, Praxispartnerinnen und -partnern, Forschungsprobandinnen und -probanden und
sonstigen Beteiligten in den Bereichen:
•
•
•
•
Lehre (Studium, Fort- und Weiterbildung)
wissenschaftliche Forschungsprozesse
Publikationen und
Umgang mit Ressourcen
Die Mitglieder der Pädagogischen Hochschule Salzburg leben die im Ethikkodex genannten Prinzipien
in Eigenverantwortung.
A) Lehre (Studium, Fort- und Weiterbildung)
Kolleginnen und Kollegen, die Lehraufgaben wahrnehmen, verpflichten sich durch Art und Ausmaß
ihres Einsatzes in gleichbleibend hoher Qualität für eine gute Ausbildung der Studierenden zu sorgen.
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Die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis sind fester Bestandteil der Lehre und Ausbildung.
•
Lehrende sind Modell und Vorbild für pädagogisch berufsethisches Handeln und versuchen die
Studierenden zu einer entsprechenden Praxis anzuhalten.
•
Lehrende und Studierende dürfen andere Personen nicht wegen ihrer ethnischen oder
nationalen Zugehörigkeit, ihrer Geschlechtszugehörigkeit, ihrer Religionszugehörigkeit, ihrer
physischen und psychischen Beeinträchtigungen, ihrer sozialen oder regionalen Herkunft, wegen
des Alters oder ihrer politischen Einstellungen benachteiligen. Im Kontext der Aus-, Fort- und
Weiterbildung wird zwischen allen Beteiligten Respekt und Wertschätzung erwartet.
•
Selbstverantwortliches Lernen soll durchgängiges Prinzip in Studium, Fort- und Weiterbildung
sein.
•
Das Arbeits- und Studienklima soll Studierenden und Lehrenden ermöglichen, Wohlbefinden,
Motivation und Leistungsfähigkeit zu entwickeln. Krisenhafte Situationen sollen begleitet und
bewältigt werden.
•
Zu begutachtende Arbeiten werden vollständig, sorgfältig, vertraulich und in einem
angemessenen Zeitraum fair beurteilt. Leistungen anderer dürfen nicht zum eigenen Vorteil
verwertet werden.
•
Bei der Begleitung von Abschlussarbeiten ist eine besondere Verantwortung im Hinblick auf die
ethische Vertretbarkeit der studentischen Forschungstätigkeit seitens der Betreuenden zu
übernehmen (vgl. insbesondere Pkt. Wissenschaftliche Forschungsprozesse).
B) Wissenschaftliche Forschungsprozesse
Forschende, Lehrende und in der Praxis Tätige tragen eine besondere Verantwortung. Ihr
professionelles Handeln, Empfehlungen und Entscheidungen, aber auch Aussagen können das Leben
anderer Menschen beeinflussen. Sie müssen sich der Gefahren und Zwänge bewusst sein, die zu
einem Missbrauch ihres Einflusses führen können. Sie bemühen sich nach bestem Gewissen, einen
solchen Missbrauch und dessen nachteilige Auswirkungen auf andere Menschen zu vermeiden.
1. Grundsätzliches:
•
Forschungsinteresse, -absicht: Berufsfeldbezug, Grundlagenforschung
Sowohl Forschungsinteresse als auch Planung und Durchführung von Forschung haben den Aufgaben
einer Pädagogischen Hochschule zu entsprechen. Insbesondere müssen Forschungsprojekte
unmittelbar der Verbesserung der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrern und Lehrerinnen bzw.
Pädagoginnen und Pädagogen und mittelbar durch eine Verbesserung der pädagogischen Tätigkeit
den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen dienen. Dies kann sowohl im Sinne der
„Berufsfeldbezogenen Forschung“ als auch einer diesbezüglichen Grundlagenforschung geschehen.
•
Streben nach Wahrheit und Integrität
Forscher und Forscherinnen streben in der Ausübung ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit und ihres
Berufes nach Wahrheit und Integrität. Sie verpflichten sich auf die bestmöglichen Standards in der
Forschung.
•
Transparenz zu Inhalt, Methode, Forschungsdesign
Forscher und Forscherinnen sind grundsätzlich der inhaltlichen und methodischen Transparenz ihrer
Arbeit verpflichtet. Alle Einzelheiten der Theorien, Methoden, Forschungsdesigns und
Auswertungsstrategien, die für die Beurteilung der Forschungsergebnisse und der Grenzen ihrer
Gültigkeit wichtig sind, werden nach bestem Wissen offengelegt und/oder zugänglich gemacht.
•
Angabe von Auftraggebern/-innen und Finanzierungsquellen
Forscher und Forscherinnen benennen sowohl etwaige Auftraggeber, als auch ihre
Finanzierungsquellen und nehmen keine Zuwendungen, Verträge oder Forschungsaufträge an, die
ihre Unabhängigkeit einschränken und die in diesem Ethikkodex festgehaltenen Prinzipien verletzen.
Bei Verletzungen, die während des Forschungsprozesses auftreten, ist dies unverzüglich offen zu
legen und die Ethikkommission anzurufen.
2. Verantwortung im Umgang mit den Daten – Achtung der Privatsphäre
•
Eine Beteiligung von Personen im Rahmen von Forschungsprojekten setzt Freiwilligkeit und die
Zustimmung der Betroffenen voraus.
•
Bei an Schulen durchgeführten Forschungsarbeiten ist eine behördliche Genehmigung
einzuholen. Handelt es sich um Minderjährige, so sind die Erziehungsberechtigten schriftlich zu
informieren. Besondere Sorgfalt ist hier bei Kleinkindern und Schülerinnen und Schülern mit SPF
zu wahren. Den Betroffenen darf aus der Untersuchung kein Nachteil erwachsen, weder
körperlich, geistig, noch emotional.
•
Die Anonymität der untersuchten Personen und/oder Einrichtungen ist zu gewährleisten. Die
erhaltenen Informationen sind vertraulich zu behandeln. Insbesondere werden keine
personalisierten Daten an die Erziehungsberechtigten oder Lehrerinnen und Lehrer
weitergeleitet.
•
Alle am Forschungsprozess beteiligten Personen verpflichten sich zu dieser Vertraulichkeit.
•
Die für den wissenschaftlichen Prozess nötigen Daten sind sorgfältig und sicher über einen
Zeitraum von 5 Jahren zu archivieren. Daten, durch die einzelne Personen unmittelbar
identifizierbar wären, müssen in kurzfristiger Zeit (max. bis zu einer Dauer von einem Jahr nach
Abschluss des Projektes) vernichtet werden. Ausgenommen sind davon Daten, für deren
Verwendung eine individuelle schriftliche Genehmigung vorliegt.
•
Alle Forscherinnen und Forscher sind persönlich für ihr Arbeiten vor Ort verantwortlich und
pflegen einen verantwortungsvollen Umgang mit den Daten.
3. Rechte und Verantwortlichkeiten
•
Leiterinnen oder Leiter von Forschungsprojekten treffen in Absprache mit allen beteiligten
Personen zu Beginn des Vorhabens Übereinkünfte bezüglich der Aufgabenverteilung, der
Vergütung, des Datenzugangs, der Urheberrechte, geplanter und möglicher Publikationen sowie
anderer Rechte und Verantwortlichkeiten Regelungen, die für alle Beteiligten akzeptabel und
verlässlich sind.
•
Jedes Forschungsprojekt, das im Rahmen einer Hochschultätigkeit durchgeführt wird, unterliegt
den Richtlinien des Ethik-Kodex.
C) Publikationen
1. Autorenschaft:
Einzelne Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Teams tragen gemeinsam für ihre
publizierten Inhalte die Verantwortung, auch wenn jeweils nur Teile des Inhaltes verfasst wurden.
Die Autorenschaft leitet sich aus dem Forschungs- und Publikationsprozess ab, wobei die Reihenfolge
der Nennung der Autoreninnen und Autoren den jeweiligen Anteil des publizierten Inhaltes abbildet.
Bei Veröffentlichungen mit mehreren Autoreninnen und Autoren gilt es stets zu prüfen, inwieweit es
in der Publikation möglich ist, einzelne Teile den tatsächlichen Autoreninnen und Autoren
zuzuschreiben. Bei gleichwertiger Beteiligung an einer Publikation wird von einer alphabethischen
Reihung der Familiennamen ausgegangen.
2. Ehrenautorenschaft:
Es ist ausgeschlossen, dass Personen als Autoreninnen und Autoren genannt werden, welche am
Forschungsprozess nicht inhaltlich beteiligt waren (z.B. durch Anmaßung, Ehrenautorenschaft).
Damit können auch sämtliche organisatorische Funktionsträger/innen als Mitautoren/innen ohne
inhaltliche Beteiligung nicht berücksichtigt werden.
3. Umgang mit Daten und Materialien:
•
Übernommene Daten und Materialien, die in einer Publikation wörtlich oder sinngemäß
Verwendung finden, sind eindeutig zu kennzeichnen, um sie ihren Urheber/innen zuschreiben zu
können.
•
Darüber hinaus ist es zu unterlassen, sich über wissenschaftliche Ideen oder Zugänge, mit denen
man in Tätigkeit als Gutachter/in, als Mitglied einer Zeitschriftenredaktion o.ä. konfrontiert wird,
in der eigenen Forschungstätigkeit einen Vorteil (z.B. durch Übernahme von Hypothesen und
Forschungsfragen, durch wissentliche Aneignung und Veröffentlichung fremden geistigen
Eigentums als eigenes) zu verschaffen.
4. Zusagen:
Zusagen zu Publikationen in Kooperations- und Forschungsprojekten haben bindenden Charakter,
um eine effiziente und kollegiale Zusammenarbeit in der Scientific Community zu gewährleisten und
um den gedeihlichen Fortgang der Forschungstätigkeiten sicher zu stellen.
D) Umgang mit Ressourcen
Die Mitglieder der Pädagogischen Hochschule Salzburg streben einen nachhaltigen, sorgfältigen und
sparsamen Umgang mit allen Ressourcen an.
E) Ethikkommission - Kommunikationsstrukturen
1. Zusammensetzung des Ethikrates
Die Ethikkommission besteht aus fünf Lehrenden, die das Spektrum Forschung sowie Aus-, Fort- und
Weiterbildung repräsentieren, mindestens ein Mitglied muss eine einschlägig philosophisch-ethische
Expertise vorweisen. Die Ethikkommission kann weitere Personen beratend hinzuziehen. In Fällen,
in denen Studentinnen/Studenten oder Mitglieder der Verwaltung betroffen sind, ist aus der
jeweiligen Gruppe eine Vertreterin/ein Vertreter einzubinden.
Die Mitglieder der Ethikkommission werden von der Studienkommission auf Vorschlag der
Institutionsleiterinnen und Institutionsleiter auf die Dauer von drei Jahren bestellt.
Wiederbestellungen sind zulässig.
2. Aufgaben und Zuständigkeiten
Die Ethikkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium, das das Rektorat unterstützt. Ethische
Fragen, die sich bei der Ausübung der Hochschultätigkeit ergeben, können auf Antrag von
Mitgliedern 1 der Hochschule auf dem Dienstweg über das Rektorat an die Ethikkommission
herangetragen werden. Wird ein Anlassfall von außen an die Hochschule herangetragen, so hat dies
über das Rektorat zu erfolgen. Für alle am Verfahren Beteiligten – insbesondere auch für
Fachexperten/-innen, die seitens der Ethikkommission eingebunden werden – gilt die
Amtsverschwiegenheit. Jeder Fall, der von der Ethikkommission bearbeitet wird, ist schriftlich zu
dokumentieren und in Form eines Gutachtens an das Rektorat weiterzuleiten.
Alle Mitglieder der Hochschule tragen Verantwortung für die Beachtung des Ethik-Kodex. Bei
Anlassfällen ist die/der unmittelbar Vorgesetzte bzw. das Rektorat auf dem Dienstweg zu
informieren.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Hinweis:
Dieser Ethikkodex wurde in Anlehnung an bereits bestehende Ethikkodizes sowie durch die Übernahme von zentralen
Anliegen aus bestehenden Ethikkodizes erstellt. Im Sinn der Weiterentwicklung der ethischen Diskussion in der
Wissenschaft und aus Dank für orientierende Vorbilder sind im Folgenden die Kodizes erwähnt, welche für bestimmte
Abschnitte herangezogen wurden:
A: GPJE-Ethikkodex, Ethik Kodex DGS/BDS, Ethik-Kodex DGfE
B1: Ethik-Kodex DGfE
B2: Ethischer Kodex der Pädagogischen Hochschulen Schweiz, Ethik-Kodex FH Münster, Ethik-Kodex DGfE
1
Studierende der Aus-, Fort- und Weiterbildung, MitarbeiterInnen der Verwaltung und Lehrpersonal nach HG
§18.
B3: GPJE-Ethikkodex, Ethik Kodex DGS/BDS, Ethik-Kodex DGfE
C: Mitteilungsblatt Universität Salzburg/ Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Ethik Kodex DGS/BDS
Literatur:
Ethik-Kodex DGS/BDS: Ethik-kodex der Deutsche Gesellschaft für Soziologie (DGS) und des Berufsverbandes Deutscher
Soziologen (BDS). Verfügbar unter: http://www.soz.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/inst_soziologie/DGS_Ethik.pdf
[4.11.2013]
Ethik-Kodex DGfE: Ethik-Kodex der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft. Verfügbar unter:
http://www.dgfe.de/fileadmin/OrdnerRedakteure/Service/Satzung/Ethikkodex_2010.pdf [4.11.2013]
Ethik-Kodex FH Münster: Ethik-Kodex für wissenschaftliches Handeln an der Fachhochschule Münster. Verfügbar unter:
https://www.fh-muenster.de/medizintechnik-alt/downloads/ethik-kodex_fh_ms_28.09.06.pdf [4.11.2013]
Ethischer Kodex der Pädagogischen Hochschulen Schweiz: ETHISCHER KODEX für die Pädagogischen Hochschulen der
französischen Schweiz und des Tessins. Verfügbar unter:
http://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&sqi=2&ved=0CC0QFjAA&url=http%3A%2F%2Fsozio.l
ogik.ch%2Fzone%3F233%40%40.2ccaa916%2F0!enclosure%3D.2ccaa918&ei=kcl3UtDdL5SShgfPh4GoCw&usg=AFQjCNFdgv
p0_XJjKpeOVBHvK7DmUY0N1Q&bvm=bv.55819444,d.ZG4 [4.11.2013]
GPJE-Ethikkodex: Ethikkodex der GESELLSCHAFT FÜR POLITIKDIDAKTIK UND POLITISCHE JUGEND-UND
ERWACHSENENBILDUNG. Verfügbar unter:
http://www.gpje.de/index.php?option=com_content&view=section&layout=blog&id=16&Itemid=21 [4.11.2013]
Mitteilungsblatt – Sondernummer der Paris Lodron-Universität Salzburg: Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher
Praxis. Verfügbar unter: https://www.sbg.ac.at/dir/mbl/2006/mb061122-richtl-gute_wiss_praxis.pdf [4.11.2013]
AutorInnen: Faber, Angela/ Greinstetter, Roswitha/ Kühberger, Christoph/ Messner, Renate/ Plaute, Wolfgang/
Stuhlberger, Christoph
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