Marktordnung für Zucker Instrumente: Interventionspreis, Produktionsabgabe, Garantiepreis, Produktionsquote Betrachte zunächst KOV Produktionsabgabe Ausgangssituation: Exportüberschüsse (QS I0 − QD I0 ) werden (subventioniert) am Weltmarkt abgesetzt, Importe durch hohe Zölle verhindert. Exportsubventionen: abcd Jetzt: Erhebung einer Produktionsabgabe (Mengensteuer): kf Ziel: Zuckererzeuger an den Kosten der Marktorganisation beteiligen 1 Konsequenz: Erlöse der Produzenten sinken von P I auf P G pro Einheit Einnahmen aus Produktionsabgabe: jkf v S Rückgang der Produktion von QS I0 auf QI1 Nachfrage bleibt konstant auf QD I0 S ) Rückgang der Exporte um (QS − Q I0 I1 bei unverändertem Weltmarktpreis gehen Exportsubventionen auf (akud) zurück Abgabe finanziert (zum Teil) die Exportsubvention bei GOV steigt Weltmarktpreis durch Rückgang der Exporte von Pw auf Pw1 Rückgang der Exportsubventionen auf akgh 2 Produktionsabgabe: Wohlfahrtseffekte ∆ Konsumentenrente — ∆ Produzentenrente −jbf v ∆ Aufkommen aus Produktionsabgabe +jkf v ∆ Exportsubvention abcd − akgh Netto-Wohlfahrtsänderung abcd − akgh − kbf = bcdhgf 3 betrachte jetzt Produktionsquoten (in KOV) Produktionsquote: QS I1 Abnahmegarantie zu P0I Produktionsmengen, die Quote übersteigen, müssen ohne Subvention am Weltmarkt abgesetzt werden I w Grenzerlöse fallen für QS > QS I0 von P0 auf P Wohlfahrtseffekte: Produktionsquoten ∆ Konsumentenrente — ∆ Produzentenrente −f be ∆ Exportsubvention abcd − af gd Netto-Wohlfahrtsänderung ebcg 4 beide Instrumente werden bei GMO Zucker kombiniert Interventionespreis P I für Quotenzucker Preisstützung durch variable Exportsubventionen (P I − P w ) und prohibitive Importzölle Gestaffelte Produktionsquoten: A- und B-Zucker mit unterschiedlichen Garantiepreisen PA und PB C-Zucker muss zu Pw exportiert (oder eingelagert) werden Produktionsabgabe wird so festgesetzt, dass Einnahmen die Exportsubventionen decken. Konsequenz: GMO-Zucker ist für EU-Haushalt kostenneutral 5 6 Konsum bei P I ist QD I Produktionsmenge bei hohen Grenzkosten (S1EU ) EU S ist QS I1 bei niedrigen Grenzkosten (S2 ) QI2 D ) wird subExport von Quotenzucker (QS −Q I1 I ventioniert Exportsubventionsbetrag abcd entspricht Aufkommen aus Produktionsabgaben beghij Produzentenrente: z.B. bei S2EU : ihgeck0 Präferentieller Marktzutritt für eine Reihe von Staaten 7 Kritik an GMO Zucker hoher Selbstversorgungsgrad in der EU (130150%) hoher Preis für Zucker (rund dreimal so hoch wie Weltmarktpreis) kein Wettbewerb Exportsubventionen und prohibitive Importzölle drücken den Weltmarktpreis, schädigt Zuckeranbauer in Entwicklungsländern Preisverzerrungen: - Zucker EU vs. Weltmarkt - Zucker AKP vs. Drittländer - Zuckeranbau vs. andere Produkte - AKP Zuckeranbau vs. andere Produkte Haushaltsneutralität nimmt Reformdruck, Grundzüge seit 1967 unverändert, 2001 statt Neuordnung Verlängerung bis 2006, aber Reform steht an 8 Reformoptionen: - Interventionspreis senken (Kompensationszahlungen) - Quoten reduzieren Annahme: Reformziel ist, dass kein Quotenzucker mehr exoprtiert werden muss Konsequenz: Exportsubventionen und Produktionsabgaben überflüssig Reformoption I: Senkung von P I Dann wird gesamte Quote in EU verbraucht nur C-Zucker wird zu Pw exportiert (GOV: Pw steigt) 9 10 Wohlfahrtseffekte der Preissenkung (für S1EU ) ∆ Konsumentenrente ∆ Produzentenrente ∆ Produktionsabgabe − Exportsubvention Netto-Wohlfahrtsänderung acjh +cdef − gf ji 0 acdegih Reformoption II: Quoten senken P I bleibt unverändert, Quote wird auf QD I reduziert Wohlfahrtseffekte (für S1EU ) ∆ Konsumentenrente ∆ Produzentenrente ∆ Produktionsabgabe − Exportsubvention Netto-Wohlfahrtsänderung — +aijklm − cdhi 0 degh 11 12