Marktordnung für Zucker

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Marktordnung für Zucker
Instrumente: Interventionspreis, Produktionsabgabe, Garantiepreis, Produktionsquote
Betrachte zunächst KOV
Produktionsabgabe
Ausgangssituation: Exportüberschüsse (QS
I0 −
QD
I0 ) werden (subventioniert) am Weltmarkt
abgesetzt, Importe durch hohe Zölle verhindert.
Exportsubventionen: abcd
Jetzt: Erhebung einer Produktionsabgabe (Mengensteuer): kf
Ziel: Zuckererzeuger an den Kosten der Marktorganisation beteiligen
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Konsequenz: Erlöse der Produzenten sinken von
P I auf P G pro Einheit
Einnahmen aus Produktionsabgabe: jkf v
S
Rückgang der Produktion von QS
I0 auf QI1
Nachfrage bleibt konstant auf QD
I0
S )
Rückgang der Exporte um (QS
−
Q
I0
I1
bei unverändertem Weltmarktpreis gehen Exportsubventionen auf (akud) zurück
Abgabe finanziert (zum Teil) die Exportsubvention
bei GOV steigt Weltmarktpreis durch Rückgang
der Exporte von Pw auf Pw1
Rückgang der Exportsubventionen auf akgh
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Produktionsabgabe: Wohlfahrtseffekte
∆ Konsumentenrente
—
∆ Produzentenrente
−jbf v
∆ Aufkommen aus
Produktionsabgabe
+jkf v
∆ Exportsubvention
abcd − akgh
Netto-Wohlfahrtsänderung
abcd − akgh − kbf
= bcdhgf
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betrachte jetzt Produktionsquoten (in KOV)
Produktionsquote: QS
I1
Abnahmegarantie zu P0I
Produktionsmengen, die Quote übersteigen,
müssen ohne Subvention am Weltmarkt abgesetzt werden
I
w
Grenzerlöse fallen für QS > QS
I0 von P0 auf P
Wohlfahrtseffekte: Produktionsquoten
∆ Konsumentenrente
—
∆ Produzentenrente
−f be
∆ Exportsubvention
abcd − af gd
Netto-Wohlfahrtsänderung
ebcg
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beide Instrumente werden bei GMO Zucker kombiniert
Interventionespreis P I für Quotenzucker
Preisstützung durch variable Exportsubventionen (P I − P w ) und prohibitive Importzölle
Gestaffelte Produktionsquoten:
A- und B-Zucker mit unterschiedlichen Garantiepreisen PA und PB
C-Zucker muss zu Pw exportiert (oder eingelagert) werden
Produktionsabgabe wird so festgesetzt, dass
Einnahmen die Exportsubventionen decken.
Konsequenz: GMO-Zucker ist für EU-Haushalt
kostenneutral
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Konsum bei P I ist QD
I
Produktionsmenge bei hohen Grenzkosten (S1EU )
EU
S
ist QS
I1 bei niedrigen Grenzkosten (S2 ) QI2
D ) wird subExport von Quotenzucker (QS
−Q
I1
I
ventioniert
Exportsubventionsbetrag abcd entspricht Aufkommen aus Produktionsabgaben beghij
Produzentenrente: z.B. bei S2EU : ihgeck0
Präferentieller Marktzutritt für eine Reihe von
Staaten
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Kritik an GMO Zucker
hoher Selbstversorgungsgrad in der EU (130150%)
hoher Preis für Zucker (rund dreimal so hoch
wie Weltmarktpreis)
kein Wettbewerb
Exportsubventionen
und
prohibitive
Importzölle drücken den Weltmarktpreis, schädigt
Zuckeranbauer in Entwicklungsländern
Preisverzerrungen:
- Zucker EU vs. Weltmarkt
- Zucker AKP vs. Drittländer
- Zuckeranbau vs. andere Produkte
- AKP Zuckeranbau vs. andere Produkte
Haushaltsneutralität
nimmt
Reformdruck,
Grundzüge seit 1967 unverändert, 2001 statt
Neuordnung Verlängerung bis 2006, aber
Reform steht an
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Reformoptionen:
- Interventionspreis senken (Kompensationszahlungen)
- Quoten reduzieren
Annahme: Reformziel ist, dass kein Quotenzucker mehr exoprtiert werden muss
Konsequenz: Exportsubventionen und Produktionsabgaben überflüssig
Reformoption I: Senkung von P I
Dann wird gesamte Quote in EU verbraucht
nur C-Zucker wird zu Pw exportiert (GOV: Pw
steigt)
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Wohlfahrtseffekte der Preissenkung (für S1EU )
∆ Konsumentenrente
∆ Produzentenrente
∆ Produktionsabgabe −
Exportsubvention
Netto-Wohlfahrtsänderung
acjh
+cdef − gf ji
0
acdegih
Reformoption II: Quoten senken
P I bleibt unverändert, Quote wird auf QD
I reduziert
Wohlfahrtseffekte (für S1EU )
∆ Konsumentenrente
∆ Produzentenrente
∆ Produktionsabgabe −
Exportsubvention
Netto-Wohlfahrtsänderung
—
+aijklm − cdhi
0
degh
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