Inhaltsverzeichnis 1 1.1 1.1.1 1.1.2 1.1.3 Einleitung ................................................................................................. Grundzüge ................................................................................................. Die Emigrantenentschädigung ................................................................... Einheit und Vergessen ................................................................................ Die Restauration − ein Kompromiss ........................................................... 11 11 12 14 17 1.2 1.2.1 1.2.1.1 1.2.1.2 1.2.1.3 1.2.1.4 1.2.2 Grundlagen ................................................................................................ Quellenlage ............................................................................................... Direkte Konfrontation ................................................................................ Publizistische Konfrontation ...................................................................... Parlamentarische Konfrontation ................................................................. Quellenmaterial zum Entschädigungsgesetz ............................................... Forschungslage .......................................................................................... 21 21 21 24 28 30 31 1.3 Konzept ..................................................................................................... 36 2 2.1 2.1.1 2.1.2 2.1.3 2.1.4 Konfiskation und Konfrontation ............................................................. Das Problem der Nationalgüter zu Beginn der Restauration ....................... Die Rolle des Comte Ferrand ..................................................................... Die Charte constitutionnelle ...................................................................... Reaktion: Die Schriften von Dard und Falconnet ....................................... Gegenreaktion: Die Petition der Dame Mathaea ......................................... 39 39 39 41 43 48 2.2 2.2.1 2.2.1.1 2.2.1.2 2.2.2 51 51 51 57 2.2.2.1 2.2.2.2 Rückblick: Revolution und Empire ............................................................ Die Emigrantengesetzgebung der Revolution und der Nationalgutverkauf .. Die Emigrantengesetzgebung ..................................................................... Auswirkungen der Nationalgutverkäufe ..................................................... Angriffe auf Besitzer von Nationalgütern während Revolution und Kaiserreich .......................................................................................................... Gegenrevolution und Chouannerie ............................................................. Kaiserreich ................................................................................................ 62 63 65 2.3 2.3.1 2.3.2 2.3.3 2.3.4 Erste Maßnahmen in der Restauration ........................................................ Die Erwartungen der Emigranten ............................................................... Das Rückgabegesetz von 1814 ................................................................... Der Entschädigungsplan des Marschalls MacDonald Duc de Tarente ......... Das Intermezzo der Hundert Tage .............................................................. 68 68 69 72 75 3 3.1 3.1.1 3.1.1.1 Rückgabe oder Entschädigung? .............................................................. Rückgabehoffnungen ................................................................................. Befürchtungen ........................................................................................... Gerüchte über eine Machtübernahme durch die Ultraroyalisten ................. 79 79 80 81 8 Inhaltsverzeichnis 3.1.1.2 3.1.1.3 3.1.2 3.1.2.1 3.1.2.2 3.1.2.3 Gerüchte über Wahlbeeinflussung ............................................................. Auseinandersetzung mit den Nationalgütern in der Abgeordnetenkammer .. Forderungen .............................................................................................. Eigeninitiativen bei der Rückerlangung der Güter ..................................... Der Prozess gegen Vinson ......................................................................... Der Prozess gegen Bergasse ...................................................................... 85 88 90 91 91 93 3.2 3.2.1 3.2.2 100 100 104 3.2.3 Entschädigungserwartungen ...................................................................... Die Einschätzung der Emigration zu Beginn der Zweiten Restauration ..... Die Association constitutionnelle pour la défense légale des intéréts légitimes ......................................................................................................... Entschädigungspläne ................................................................................. 109 3.3 3.3.1 3.3.2 3.3.3 Fermer les dernières plaies: Die Thronreden von 1824 .............................. Die Thronrede Ludwigs XVIII. am 23. März 1824 .................................... Die Thronrede Karls X. am 22. Dezember 1824 ........................................ Reaktionen auf die Ankündigung Karls X. ................................................. 115 115 117 120 4 4.1 4.1.1 4.1.2 4.1.3 Die Diskussion um das Entschädigungsgesetz ........................................ Frankreich im Jahre 1825 .......................................................................... Die politische und wirtschaftliche Lage ..................................................... Die Pressesituation .................................................................................... Die politischen Strömungen ...................................................................... 127 127 128 131 133 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.2.1 4.2.2.2 4.2.3 4.2.3.1 4.2.3.2 Der Gesetzentwurf der Regierung .............................................................. Vorstellung des Gesetzentwurfs ................................................................. Reaktionen und Petitionen ......................................................................... Pressereaktionen ....................................................................................... Petitionen und Broschüren ........................................................................ Die Diskussion vor der Diskussion ............................................................ Nationalgüter als gestohlene Güter ............................................................ Befangenheitsvorwurf ............................................................................... 138 138 140 140 144 152 152 155 4.3 4.3.1 4.3.1.1 4.3.1.2 4.3.2 4.3.2.1 4.3.2.2 4.3.2.3 4.3.3 4.3.3.1 4.3.3.2 4.3.3.3 4.3.4 Revolution gegen Emigration: Die Debatte um das Entschädigungsgesetz .. Dynamik der Debatte ................................................................................ Die beiden Oppositionen in der Abgeordnetenkammer .............................. Die Rolle des Ersten Ministers Villèle ....................................................... Die Abrechnung mit der Revolution .......................................................... Deutung der Charte: Keine Enteignung ohne Entschädigung ..................... Missachtung der Charte: Keine Enteignung ohne Rückgabe ...................... Beurteilung der Konfiskationen der Revolution ......................................... Die Abrechnung mit der Emigration .......................................................... Freiwillige oder erzwungene Emigration? ................................................. Bevorzugung der Emigranten .................................................................... Trennung von Emigranten und Nation ....................................................... Mängel des Entschädigungsentwurfs ......................................................... 160 161 163 164 167 168 170 172 176 177 181 183 189 Inhaltsverzeichnis 9 4.3.4.1 4.3.4.2 4.3.4.3 Änderungsanträge ...................................................................................... 190 Zusatzartikel .............................................................................................. 193 Die Diskussion in der Pairskammer ............................................................ 195 4.4 4.4.1 4.4.2 4.4.3 Reaktionen ................................................................................................. Kommentare zur Kammerdiskussion .......................................................... Broschüren ................................................................................................ Reaktionen auf die Abstimmung ................................................................ 199 199 203 207 5 5.1 5.1.1 5.1.2 5.1.3 Die Entschädigung der Emigranten ........................................................ Das Entschädigungsgesetz ......................................................................... Die Bestimmungen des Gesetzes ................................................................ Interessenvertreter und Ratgeber ................................................................ Die Durchführung der Entschädigung ........................................................ 211 211 212 215 219 5.2 5.2.1 5.2.2 5.2.2.1 5.2.2.2 5.2.2.3 5.2.3 5.2.3.1 5.2.3.2 Die Umsetzung: Das Arrondissement Bordeaux als Beispiel ...................... Bordeaux in der Restauration ..................................................................... Die Entschädigung im Arrondissement Bordeaux ....................................... Die Entschädigungsanträge ........................................................................ Schwierigkeiten und Verzögerungen .......................................................... Die Entschädigungsberechtigten ................................................................ Die Auszahlung der Entschädigung ............................................................ Die Verteilung im Arrondissement Bordeaux .............................................. Der Reservefonds ....................................................................................... 221 221 223 224 225 227 229 230 232 5.3 5.3.1 5.3.2 5.3.3 5.3.3.1 5.3.3.2 5.3.3.3 5.3.4 Die Folgen ................................................................................................. Die Ziele der Regierung ............................................................................. Das Ergebnis der Auszahlungen ................................................................. Erfolg oder Misserfolg? ............................................................................. Einflussmöglichkeiten des Adels ................................................................ Rückkäufe ................................................................................................. Das wirtschafts- und finanzpolitische Ziel .................................................. Die „transformation profonde“ der Gesellschaft ......................................... 234 234 236 239 239 240 243 245 6 6.1 6.1.1 6.1.2 6.1.3 Die Emigrantenmilliarde ......................................................................... Eine Legende entsteht ................................................................................ Ein Festmahl ohne Nachtisch ..................................................................... Letzte Entschädigungsanträge .................................................................... Eine Pension für die Sieger der Bastille ..................................................... 253 253 254 274 276 6.2 6.2.1 6.2.2 Die Auseinandersetzung mit der Entschädigung im 19. Jahrhundert ........... 281 Centimes statt Milliarde ............................................................................. 281 Die Vergangenheit begraben ....................................................................... 287 6.3 6.3.1 6.3.2 Entschädigung und Emigrantengüter um die Jahrhundertwende ................. 293 Letzte Fälle ................................................................................................ 294 Ressentiments nach einem Jahrhundert ...................................................... 297 10 Inhaltsverzeichnis 6.4 6.4.1 6.4.2 Eine Legende vergeht ................................................................................ 306 Erinnerungen an die Emigration ................................................................ 306 Das Urteil der Historiker ........................................................................... 310 7 7.1 7.2 7.3 7.4 Resümee: Die Revolution in der Restauration ....................................... Der schwierige Umgang mit der Revolution .............................................. Emigrantenentschädigung als Form der Vergangenheitsbewältigung .......... Rückgabe oder Entschädigung in Deutschland nach 1945 ......................... Das Scheitern der Restauration .................................................................. 317 317 320 324 328 8 8.1 8.2 8.3 8.4 8.5 Anhang ..................................................................................................... Charte constitutionnelle vom 4. Juni 1814 ................................................ Restitutionsgesetz vom 5. Dezember 1814 ................................................ Entschädigungsgesetz vom 27. April 1825 ................................................. Entschädigungsbewilligungen und -summen pro Departement .................. Die entschädigten Grundbesitzer des Arrondissements Bordeaux .............. 333 333 339 341 346 348 9 Abkürzungen ........................................................................................... 355 10 10.1 10.1.1 10.1.2 10.1.3 10.1.4 10.1.5 10.1.6 10.1.7 10.1.8 10.1.9 Quellen- und Literaturverzeichnis ......................................................... Quellen ..................................................................................................... Quellensammlungen .................................................................................. Parlamentsakten ........................................................................................ Archives nationales ................................................................................... Archives économiques et financières ......................................................... Archives Départementales de la Gironde ................................................... Zeitungen .................................................................................................. Verfasserschriften ...................................................................................... Anonyme Schriften ................................................................................... Memoiren ................................................................................................. 10.2 Darstellungen ............................................................................................ 369 357 357 357 357 357 359 360 360 361 365 367 1 Einleitung Fern sei es von mir, alte Ungewissheiten durch neue zu vermehren oder verschwund_ne Türen einrennen zu wollen. Arno Schmidt Jacques Le Goff warf einmal in einem Interview denjenigen Historikern, die einen unreflektierten „retour à l’histoire politique“ betrieben, vor, ihr Verhalten gleiche dem der Emigranten der Französischen Revolution, die bei ihrer Rückkehr nichts gelernt und nichts vergessen hätten.1 Dieser Vergleich zeigt, wie präsent das Problem der Emigranten und ihrer Wiedereingliederung in die nachrevolutionäre Gesellschaft unter französischen Historikern noch ist. Stellten doch die zurückgekehrten, zu einem Großteil adligen Emigranten in der Restauration das Bindeglied zum Ancien Régime dar. Sie fühlten sich durch die Wiedereinführung der Monarchie in ihre alten Rechte wieder eingesetzt und forderten mit diesen auch ihren alten Grundbesitz zurück, der in der Revolution konfisziert, verstaatlicht und verkauft worden war. 1.1 Grundzüge Die Restauration der Bourbonenmonarchie im Jahre 1814 bedeutete den Versuch, der postrevolutionären Gesellschaft Frankreichs eine neue, dauerhafte Ordnung zu geben. Dass dabei die Bewältigung der Revolutionsfolgen an erster Stelle stand, liegt auf der Hand, beeinflussten die Erinnerung an die Revolution und die aus ihr resultierenden Veränderungen doch Politik und Gesellschaft der Restaurationszeit. Bei dieser Folgenbewältigung ging es für die Regierung der Restauration darum, der Revolution einen Platz in der nationalen Vergangenheit zuzuweisen, der das wieder erstandene monarchische System legitimierte. Für die Anhänger der Revolution hingegen stand bei der Bewertung der Revolution und ihrer Folgen für die französische Gesellschaft die Berechtigung und Notwendigkeit der Revolution auf dem Spiel.2 Die Behandlung der Emigrantengüter war ein Teil des schwierigen Erbes, das die Revolution der Restauration hinterlassen hatte. Denn diese konfiszierten und verstaatlichten Grundgüter waren während der Revolution zu einem großen Teil weiterverkauft worden. Seit ungefähr zwanzig Jahren hatten sie neue Eigentümer, die mit Beginn der Restauration um ihren Besitz bangten. Denn obwohl die bestehenden Besitzverhältnisse in der von Lud1 „Mais, si je regarde néanmoins avec réserve ces ,retours’, c’est que, dans certains cas, il y a tendance à en faire de véritables retours du passé. Certains pensent et font ce que pensaient et faisaient ces émigrés de la Restauration, après la Révolution française, qui n’avaient, comme on l’a dit, rien appris et rien oublié.“ Jacques Le Goff in Le Monde vom 4.02.1992. 2 S. dazu Winfried Schulze, „Vous voulez donc faire le procès à la Révolution?“ Über den Umgang mit der Revolution in der Debatte um die Entschädigung der Emigranten 1825, in: Gudrun Gersmann/Hubertus Kohle (Hg.), Frankreich 1815-1830. Trauma oder Utopie? Die Gesellschaft der Restauration und das Erbe der Revolution, Stuttgart 1993, S. 15-27, hier S. 18-19. 12 1 Einleitung wig XVIII. im Jahre 1814 erlassenen Charte constitutionnelle garantiert worden waren, gab es immer wieder Forderungen nach einer Rückerstattung der konfiszierten Güter oder zumindest nach einer Entschädigung der Emigranten für den erlittenen Verlust. 1.1.1 Die Emigrantenentschädigung Die Frage, ob und in welcher Form die Emigranten der Französischen Revolution eine Wiedergutmachung für die Konfiszierung ihres Landbesitzes erhalten sollten, wurde von den Zeitgenossen als eine der heikelsten Fragen der Restauration angesehen. Die Fundamente der Revolution berühre sie, meinte im Jahre 1823 der Abgeordnete Charles Ganilh, der nach politischer Aktivität während der Revolution und des Empire in der Restauration seinen dritten politischen Frühling erlebte: „Sie beendet die Revolution nicht, wie es sich die Freunde von Frieden und Ordnung einbilden, sondern stellt sie in Frage, beunruhigt alle neu entstandenen Interessen, erweckt alle Leidenschaften und entzündet einen Bürgerkrieg, von dem niemand vorhersagen kann, wie lange er dauern und wie er ausgehen wird.“3 Die ganze Problematik der Emigrantenentschädigung ist in diesem Satz umrissen. Sowohl in den beiden Kammern der Pairs und der Abgeordneten wie auch auf publizistischer Ebene wurden heftige Debatten geführt, denn es ging nicht nur um die Frage der Emigrantenentschädigung, sondern in diesem Zusammenhang vor allem auch um eine Bewertung der Französischen Revolution und ihre Einordnung in die nationale Vergangenheit. Statt zur Beruhigung und Einigung der Nation beizutragen, wie es der Staatssekretär Martignac im Jahre 1825 bei der Vorstellung des Entschädigungsgesetzes angekündigt hatte, riss die heftige Debatte die Gräben zwischen Revolutionsbefürwortern und -gegnern erneut auf, verunsicherten Forderungen nach Eigentumsrückgabe und Enteignung die neuen Besitzer. Im Mittelpunkt der Entschädigungsdiskussion stand dabei immer die Beurteilung der Emigration und die Stellung der Emigranten in der französischen Gesellschaft des frühen 19. Jahrhunderts. Aus Broschüren und Kammerdebatten kann herausgelesen werden, wie man mit den Phänomenen Emigration und Revolution in der Zeit der Restauration umging, wie man sie bewertete und so die nationale Vergangenheit definierte. Denn bei der Einschätzung der Emigration und der Revolution ging es auch darum, der Nation ein Identifikationsinstrumentarium an die Hand zu geben. Bemerkenswert ist bei der Debatte um die Emigrantenentschädigung, dass sich hier − entgegen den Absichten der Regierung − erste Anzeichen einer Verschmelzung von Revolution und Nation herauskristallisierten. Hier liegen die Anfänge einer „Nationalisierung“ der Revolution, bei der die Revolution immer mehr mit der Nation gleichgesetzt wurde, und zwar unter Ausschluss der Emigration und des mit ihr assoziierten Ancien Régime. Nachdem die Nationalversammlung aufgrund der prekären Finanzlage im Jahre 1790 zunächst die Verstaatlichung der Kirchengüter beschlossen hatte, verfügte sie ab 1791 eine rigorose Emigrantengesetzgebung und verfolgte angesichts der wachsenden Kriegskosten eine 3 „[...] et loin de la terminer comme s’en flattent les amis de la paix et de l’ordre public, elle la met en problème, inquiète tous les intérêts nouveaux, réveille toutes les passions, et rallume une guerre intestine dont il est impossible d’assigner la durée et l’issue.“ Charles Ganilh, De la contre-révolution en France, ou de la Restauration de l’ancienne noblesse et des anciennes supériorités sociales dans la France nouvelle, Paris 1823, S. 137. 1.2 Grundlagen 1.2 21 Grundlagen Nicht nur Ludwig XVIII. wurde vom Charisma Napoleons überstrahlt, die ganze Epoche der Restauration stand in seinem Schatten. Bei den Historikern stand in den letzten Jahren das Großereignis der Zweihundertjahrfeier der Französischen Revolution im Mittelpunkt des Interesses, während Napoleon aufgrund seiner Eigenschaft als starker Retter in der Not von dauerhafter Aktualität ist. Erst allmählich wird deutlich, dass die Restauration nicht nur ein misslungenes letztes Aufbäumen der alten Monarchie war − der „Indian Summer of Aristocracy“, wie ein amerikanischer Historiker die Restauration charakterisierte35 −, sondern dass diese Epoche in ihrem Versuch, einen Kompromiss zwischen Ancien Régime und Revolution zu finden, eine eigenständige Qualität entwickelte und politische Abläufe erprobte, die das parlamentarische System in Frankreich begründeten. 1.2.1 Quellenlage Zur Bearbeitung der verschiedenen Konfrontationsebenen mussten verschiedene Quellengattungen herangezogen werden. Dazu wurden in Paris das Nationalarchiv und das Archiv des Finanzministeriums, die Nationalbibliothek und die Bibliothèque Thiers besucht, in Bordeaux das Departementarchiv und die Stadtbibliothek, die auch Altbestände aufweist, und in München die Bayerische Staatsbibliothek, die einen Sammelschwerpunkt zur Französischen Geschichte hat. 1.2.1.1 Direkte Konfrontation Die Ebene der direkten Konfrontation der breiten Bevölkerung mit der Politik der Restauration und der Emigrantenentschädigung wird vor allem durch das Aktenmaterial der Archives nationales abgedeckt. In dieser Hinsicht interessieren vor allem die Polizei- und Präfektenberichte, in denen das Ministerium über die Lage in den Departements informiert wurde und in denen sich immer wieder und zu verschiedenen Zeitpunkten Aussagen über das Verhältnis zwischen alten und neuen Besitzern der Nationalgüter finden lassen. Nach der Auflösung des Polizeiministeriums im Jahre 1818 wurden dessen Abteilungen dem Innenministerium unterstellt. Das Archiv blieb jedoch unter der Aufsicht von drei Inspektoren, die nicht sehr verantwortungsvoll mit den ihnen anvertrauten Dokumenten umgingen: sie verkauften einen beträchtlichen Teil.36 Ab 1824 erstattete der Generaldirektor der Polizei, Franchet d’Esperey, dem König, dem Herzog von Orléans und mehreren Adelsfamilien persönliche Schriftstücke, die während der Revolution konfisziert worden waren, zurück. Die restlichen Polizeiakten wurden ab 1829 sukzessive in das Nationalarchiv überführt. Als 1871 während des Commune-Aufstandes die Polizeipräfektur in Brand geriet, gingen auch die dort noch verbliebenen Akten in Flammen auf. Das erklärt die großen Lücken, vor allem auch für die Zeit von 1830 bis 1870. Vieles wurde jedoch auch bei mehreren Umzügen des Polizeiarchivs im Zweiten Kaiserreich schon vernichtet, weil es als überflüssig betrachtet wurde. 35 Roger Magraw, France, 1815-1914: The Bourgeois Century, New York 1986. 36 État sommaire des versements aux Archives nationales par les ministères et les administrations qui en dépendent (Séries F, BB Justice et AD XIX), Einl. v. Ch.-V. Langlois, Paris 1924, Bd. 1, S. 293. 36 1.3 1 Einleitung Konzept Ausgehend von der Devise der Charte constitutionnelle, „Union et Oubli“, wird anhand der Debatte um die Entschädigung der Emigranten deutlich gemacht, wie die Restauration mit der Vergangenheit, die vor allem eine revolutionäre war, umging und sie zu bewältigen suchte. In diesem einleitenden ersten Kapitel sind die Grundzüge der Entschädigungsproblematik und der Restaurationsepoche dargestellt und die Quellen- und Literaturbasis umrissen worden. Das zweite Kapitel über Konfiskation und Konfrontation beinhaltet einen Rückblick auf die Emigrantengesetzgebung der Revolution und die daraus resultierenden Nationalgutverkäufe, bringt diese Maßnahmen aber schon in Verbindung mit der Ersten Restauration, als mit der Rehabilitierung der Emigranten auch das Problem ihrer konfiszierten Güter wieder aktuell wurde. Rückgabe oder Entschädigung sind die Leitbegriffe des dritten Kapitels. Denn die Diskussion um das Entschädigungsgesetz hatte einen Vorlauf von zehn Jahren, in denen Ansprüche auf Rückgabe oder Entschädigung laut wurden und intensiv gerade auf publizistischer Ebene über mögliche Lösungen nachgedacht wurde. Konkrete Formen nahmen diese Überlegungen mit der Rede Ludwigs XVIII. im März 1824 an, als er mit den Worten, er wolle die letzten Wunden der Revolution schließen, eine Entschädigungsmaßnahme in Aussicht stellte. Dieses Entschädigungsprojekt der Regierung und die verbittert geführte Debatte in der Abgeordnetenkammer und der Pairskammer werden im vierten Kapitel analysiert. Die Schilderung des Entstehungsprozesses des Entschädigungsgesetzes stellt nicht die Diskussion um Änderung umstrittener Bestimmungen in den Vordergrund, sondern geht in erster Linie auf die Problemkreise moralisch-historischer Art ein, die im Rahmen dieser Diskussion aufgeworfen wurden. Hier wird ganz augenfällig, dass es in erster Linie um eine Abrechnung mit der Revolution seitens der Royalisten und um eine Abrechnung mit der Emigration, die das Ancien Régime symbolisierte, seitens der Liberalen ging. Die Bestimmungen des Entschädigungsgesetzes werden im fünften Kapitel erläutert. Am Beispiel des Arrondissements Bordeaux wird im Vergleich mit den nationalen Zahlen illustriert, wie die Durchführung des Gesetzes aussah und welche Auswirkungen es hatte. Dabei wird insbesondere untersucht, ob die Regierung ihr Ziel, die Stabilisierung ihrer Politik durch die Stärkung des Adels, erreichen konnte. Mit dem Regimewechsel infolge der Julirevolution und der Umfunktionierung eines Teils der bereitgestellten Entschädigungsgelder war diese Problematik dennoch nicht beendet. Vielmehr hatte sich um das Entschädigungsgesetz die Legende der Emigrantenmilliarde gebildet − ein Schlagwort, das im 19. Jahrhundert vor allem bei finanziellen Engpässen immer wieder auftreten sollte. Das Entstehen und Vergehen dieser Legende wird im sechsten Kapitel nachverfolgt. Abschließend wird die Entschädigungsfrage in den politischen Kontext der restaurativen Politik eingebunden und untersucht, inwieweit das Entschädigungsgesetz ein Indikator für die fortschreitende Rückwärtsgewandtheit der Regierung war und das Scheitern der Restauration schon einige Jahre vor ihrem Ende vorprogrammiert war. 1.3 Konzept 37 Da anderssprachige Zitate, auch wenn sie noch so kunstvoll in den Text integriert sind, den Lesefluss erheblich stören und die Leselust mindern, sind sie, abgesehen von Gedichten oder sehr langen Passagen, übersetzt worden. Die Originalzitate können in den Fußnoten nachgelesen werden. 2 Konfiskation und Konfrontation Es gibt keine Gegenwart oder Zukunft − nur die Vergangenheit, die wieder und wieder geschieht − jetzt. Eugene O’Neill 2.1 Das Problem der Nationalgüter zu Beginn der Restauration Mit der Restauration der Monarchie kamen auch die letzten Emigranten aus ihrem Exil nach Frankreich zurück − und mit ihnen kehrte bei den Nationalgutbesitzern die Furcht vor einer Enteignung wieder, besonders, als im Dezember 1814 ein Gesetz die Rückgabe der nicht verkauften Emigrantengüter an ihre alten Besitzer verfügte und in einigen Reden und Schriften Forderungen nach einer umfassenden Restitution laut wurden. Bei den Anhängern der Revolution schürte die Rückkehr des Königs die Angst vor einer Wiederherstellung der vorrevolutionären Verhältnisse. Ludwig XVIII., der einen großen Teil seines Exils in England verbracht und dort das parlamentarische System kennen gelernt hatte, war sich der Unmöglichkeit einer Rückkehr zum Ancien Régime bewusst, nicht jedoch einige seiner Berater. 2.1.1 Die Rolle des Comte Ferrand Im Dezember 1824 erschien in mehreren Tageszeitungen unterschiedlichster Couleur ein Brief des Comte Ferrand.97 In diesem Brief präsentierte sich Ferrand, der auch an der Ausarbeitung der Charte constitutionnelle beteiligt gewesen war, als der Experte schlechthin für Fragen, die die Entschädigung der Emigranten betrafen, da er schon 1814 mit dem König darüber beraten habe. Ferrand betonte, dass es der König gewesen sei, der zuerst über die Entschädigung nachgedacht habe, ein Verdienst, der sonst immer dem Marschall MacDonald, Duc de Tarente zugesprochen werde, der im Dezember 1814 eine Entschädigung zur Diskussion stellte. Insgeheim nahm Ferrand aber für sich selbst in Anspruch, das Thema der Nationalgüter als Erster zur Sprache gebracht zu haben, denn er sei es gewesen, der dem König 1814 den Vorschlag zu einem Rückgabegesetz für die Güter, die nicht weiterverkauft und noch in Staatshand waren, gemacht habe. In diesem Zusammenhang habe der König die Hoffnung 97 U.a. in: Constitutionnel, Journal des Débats, Journal de Paris, Étoile, Gazette de France, 14.12.1824. AntoineFrançois Comte Ferrand (1751-1825) war ein Befürworter der absoluten Monarchie. Vor der Revolution ein bekannter Rechtsanwalt in Paris, emigrierte er 1789 und kehrte 1801 aufgrund des Todes seines Sohnes und finanzieller Probleme zurück. Von da an propagierte er im Innern des Landes die Restauration der Bourbonen. 1814 zum Staatsminister ernannt, konnte er dem König kein zweites Mal ins Exil folgen, weil ihm keine Pferde zur Verfügung standen. Daraufhin tauchte er in der Vendée bei seiner Schwester unter. In den letzten Jahren seines Lebens war er blind und gelähmt, kam aber dennoch oft zu den Sitzungen in der Pairskammer. Er starb am 17. Januar 1825. S. Sanford Gutman, HDF, Bd. 1, S. 407-408; sowie Nachruf im Drapeau blanc, 19.01.1825. 40 2 Konfiskation und Konfrontation geäußert, eines Tages, wenn die finanzielle Situation es zulasse, die früheren Besitzer für all ihre Verluste entschädigen zu können. Der König habe vorgehabt, das Projekt einer Entschädigung schon zur Eröffnung der Kammern im Mai 1815 vorzustellen, so dass die Auszahlungen 1816 hätten beginnen können. Vor diesem Hintergrund habe er, Ferrand, das Exposé des motifs für das Rückgabegesetz von 1814 formuliert. Ohne die Hunderttage-Herrschaft Napoleons wäre die Entschädigung sicher 1816 inkraftgetreten. Ferrand hatte 1814 den Gesetzentwurf zur Rückgabe nicht verkaufter Emigrantengüter in der Abgeordnetenkammer vorgestellt und dabei behauptet, der König sähe es mit Trauer und Schmerz, dass er der Maßnahme nicht die ganze „Ausdehnung“ geben könne, die er sich von Herzen wünsche.98 Ferrands Rede war damals in weiten Kreisen dahin gehend aufgefasst worden, dass sie die Aussicht auf eine vollständige Restitution aller konfiszierten Güter eröffnete. Zehn Jahre später nun rechtfertigte sich Ferrand damit, dass der König doch wahrlich nicht hätte zugeben können, dass es Beunruhigung über die Einhaltung der Bestimmungen der Charte constitutionnelle gebe. Die Nationalgutverkäufe seien durch diese unwiderruflich festgeschrieben und bedürften keiner weiteren Garantie. Erklärte sich der Courrier français in einem bissigen Kommentar diesen Brief Ferrands mit dessen Alter, das ihn sich lediglich an längst vergangene Zeiten erinnern lasse99, so zeigte sich der Kommentator des Constitutionnel verärgert, dass solche düsteren Ereignisse wie die Rede von 1814 wieder in Erinnerung gerufen würden.100 Ferrand habe die Emigranten als die einzigen Leidtragenden der Revolution hingestellt und somit eine Demarkationslinie gezogen zwischen den Emigranten und denjenigen Franzosen, die im Land geblieben waren. Mit der wieder aufgefrischten Erinnerung an die Erste Restauration und die damals von ihm vorgenommene Unterteilung in eine „ligne droite“ und eine „ligne courbé“, die die Franzosen verfolgt hätten, habe Ferrand eine große Dummheit begangen.101 Als Kommentar gab der Journalist den Wortlaut der Antwort der Gesetzeskommission der Abgeordnetenkammer von 1814 auf die Rede Ferrands wieder, in der diese dem Redner vorgeworfen hatte, die Intentionen des Königs verfälscht und den Gesetzentwurf verschärft zu haben. Der Bericht habe klargestellt, dass es kein Zurück zur alten Ordnung mehr gebe, auch wenn Ferrand es sich wünsche: „Die Besitztümer, die Gesetze, die Sitten, alles hat sich geändert, und heute 98 „[...] sans doute il [i.e. le roi] doit jouir du bonheur de ceux à qui il va rendre leurs propriétés; mais croyez aussi qu’il a besoin de cette jouissance pour adoucir les regrets qu’il éprouve de ne pouvoir donner à cet acte de justice toute l’extension qui est au fond de son coeur. [...] un jour viendra où l’état heureux des finances diminuera successivement les pénibles exceptions commandées par les circonstances actuelles. [...] Vous trouverez toujours le Roi prêt à saisir toutes les occasions, tous les moyens de restaurer la France entière.“ Comte Ferrand, Abgeordnetenkammer, 13.09.1814, AP 12, S. 632. 99 „La mémoire chez l’homme suit les degrés de l’âge: la vieillesse conserve un souvenir distinct de ce qui s’est passé à des époques réculées, et ne peut se rappeler ce qui a eu lieu la veille. La note de M. le comte Ferrand prête à cette observation: il a oublié le malheureux succès qu’avait eu la proposition qu’il fit à la chambre en 1814.“ Courrier français, 16.12.1824. 100 „Nous sommes fâchés que M. le comte Ferrand ait réveillé de si douloureux souvenirs. Les égards que nous devons à son âge et à son caractère nous empêchent seuls d’insister sur le déplorable effet que produisit en France son discours de 1814.“ Constitutionnel, 14.12.1824. 101 „Ne retrouve-t-on pas dans ces paroles pertubatrices l’esprit de cette fameuse distinction de la ligne droite et de la ligne courbé, qui agita si vivement la France au moment de la première restauration, et dont on vient de réveiller le souvenir avec une grande imprudence?“ Constitutionnel, 18.12.1824. 2.2 Rückblick: Revolution und Empire 2.2 51 Rückblick: Revolution und Empire Fast wie eine Gegendarstellung zu Ferrand und eine Aufklärung über die tatsächlichen Geschehnisse wirkte die Rezension der Histoire de la Révolution française von Adolphe Thiers, die einige Tage nach der Rede des Comte Ferrand im Dezember 1824 im Constitutionnel erschien. Dem Constitutionnel kam es in dieser Besprechung vor allem darauf an herauszustellen, dass die Revolution keine Revolte, sondern das Ergebnis der Verbreitung aufklärerischen Gedankenguts gewesen war.151 Nicht die Emigranten waren in den Augen Thiers’ die Leidgeprüften, sondern die Bevölkerung, die während der von den Emigranten unterstützten Revolutionskriege und der Aufstände im Innern Frankreichs in so große Nöte geraten war. Die Emigration sei mit den Gesetzen, in denen die Emigranten zur Rückkehr aufgefordert wurden, zum Verbrechen geworden. Von diesem Zeitpunkt an hätte jeder, der im Ausland blieb, gewusst, dass er gegen das Gesetz verstoße.152 2.2.1 Die Emigrantengesetzgebung der Revolution und der Nationalgutverkauf Von der Begriffsgeschichte her galt bis zur Französischen Revolution derjenige als Emigrant, der sein Land freiwillig und dauerhaft verließ, um sich in einem anderen Land eine neue Existenz aufzubauen. Erst mit der Gesetzgebung der Revolution gegen die Emigranten veränderte sich die Bedeutung: der Emigrant machte sich durch sein Verhalten zum Gegner des revolutionären Frankreichs, zum Staatsfeind.153 2.2.1.1 Die Emigrantengesetzgebung Die ersten Mitglieder der königlichen Familie verließen Frankreich bereits kurz nach dem Sturm auf die Bastille: Der Comte d’Artois, der spätere Karl X., machte mit seiner Familie in der Nacht vom 16. auf den 17. Juli 1789 den Anfang. Einige Tage später taten es ihm der Prinz von Condé mit seinem Sohn, dem Duc de Bourbon, und seinem Enkel, dem Duc d’Enghien, gleich. Gemeinhin wird zwischen verschiedenen Phasen der Emigration unterschieden, in denen die Emigranten eine unterschiedliche Motivation hatten und die von einer immer rigoroser werdenden Emigrantenpolitik umrahmt werden. Auf diese erste „émigration joieuse“ − Vidalenc und Weiner nennen sie so, weil sie mehr durch Abenteuer- und Abwechslungslust als durch Furcht motiviert gewesen sei − folgte nach den Unruhen des Sommers 1789 im 151 Constitutionnel, 20.12.1824. 152 Adolphe Thiers, Histoire de la révolution française, Paris 1823, Bd. 2, S. 28. 153 Die Emigration - ob aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen - wird generell als Phänomen des 19. und 20. Jahrhunderts angesehen. Abgesehen von Untersuchungen zur den hugenottischen Flüchtlingen (réfugiés, nicht émigrés) und den Emigranten der Französischen Revolution setzen die meisten Studien zeitlich nach den napoleonischen Kriegen ein. Vgl. z.B. Dudley Barnes, Emigration from Europe 1815-1930, Cambridge 1995; Nicole Fouché, L’émigration alsacienne aux États-Unis, 1815-1870, Paris 1992; L’émigration politique en Europe aux XIXe et XXe siècles. Actes du colloque organisé par l’École française de Rome, 3.-5.03.1988, Rom 1991. Vor der Revolution können als Emigrationsbewegungen zum einen die religiös und politisch motivierte Ausweisung der Hugenotten im 17. Jahrhundert, zum anderen die saisonalen, wirtschaftlich motivierten Migrationen nach Spanien angesehen werden, sieht man von individuellen Motiven wie Flucht vor Strafverfolgung oder Fahnenflucht ab. 52 2 Konfiskation und Konfrontation Herbst die „émigration timide“. Diverse gesetzliche Maßnahmen − Abschaffung des Feudalsystems, Zivilverfassung des Klerus − bewirkten 1790 eine erste größere Emigrationswelle, die der Abbé de Pradt „émigration de sûreté ou précautionnelle“ nannte.154 Dass die Zeit im Ausland kurz und schmerzlos sein würde, dessen war man sich sicher.155 Die ersten direkten gesetzlichen Verfügungen gegen die Emigranten wurden im Sommer 1791, sicher auch unter dem Eindruck des missglückten königlichen Fluchtversuchs, ausgeführt: Ende Juni und erneut Anfang August wurden alle Franzosen „absents du royaume“ zur Rückkehr innerhalb eines Monats aufgefordert, sonst werde ihr Grundbesitz dreifach besteuert.156 Die Stadtverwaltungen stellten Listen auf mit den Namen aller steuerpflichtigen Abwesenden und deren Steuersumme. Die Verfassung vom 3. September 1791 jedoch garantierte die Reise- und Aufenthaltsfreiheit, das Dekret vom 1. August wurde aufgehoben, worauf eine große Anzahl der Emigranten zurückkehrte. Aber mit dem Zusammentritt der Gesetzgebenden Versammlung am 1. Oktober 1791 begann eine Phase rigoroser Emigrantengesetzgebung, die sich bis zur Konsulatsverfassung vom 22. Frimaire Jahr VIII (1799) kontinuierlich verschärfte. Am 14. Oktober 1791 wurde eine Proklamation Ludwigs XVI. veröffentlicht, in der er die Emigration ablehnte und die Emigranten zur Rückkehr aufforderte. Dass die Emigranten seinem Aufruf nicht Folge leisteten, sollte ihnen von ihren Gegnern später zur Last gelegt werden, hätten sie doch durch ihren Ungehorsam den Tod des Königs verschuldet. In der Gesetzgebenden Versammlung und in der Öffentlichkeit wurden Rufe nach einem härteren Durchgreifen laut. Am 7. November 1791 wurden alle Emigranten unter Androhung der Todesstrafe zur Rückkehr aufgefordert, betrieben sie doch aktiv die Bildung einer Koalition gegen das revolutionäre Frankreich. Mit Kriegsbeginn und steigendem Militäretat verlagerten sich die Maßnahmen von der Person auf das Eigentum der Emigranten. Die Apanage der beiden Brüder des Königs wurde abgeschafft. Das Dekret vom 9. bis 12. Februar 1792 beschlagnahmte den Grundbesitz aller Emigranten, „um die Nation für die Kriegskosten zu entschädigen“.157 Ein weiteres Dekret vom 30. März bis 8. April 1792 wies die Güter und Einnahmen der Emigranten den notwendigen Kriegsausgaben zu. Viele Emigranten kehrten daraufhin kurzfristig zurück, da ihnen in einem Artikel versprochen wurde, dass sie dann nicht weiter verfolgt würden, sondern nur das Doppelte an Steuern zu bezahlen hätten.158 154 Dominique de Pradt, La France, l’émigration et les colons, 2 Bde., Paris 1824, hier Bd. 1, S. 117. Zur Emigration s. v.a. Jean Vidalenc, Les émigrés français 1789-1815, Caen 1963; und Margery Weiner, The French Exiles 1789-1815, London 1960. 155 „Chacun est sûr de rentrer aussi gaiement.“ Henri Forneron, Histoire générale des émigrés pendant la révolution française, 2 Bde., Paris 1884, hier Bd. 1, S. 214 und Réné duc de Castries, La vie quotidienne des émigrés, 2. Aufl., Genf 1979, S. 15. 156 Dekrete vom 28.06.1791 und 1.08.1791. Zu den Einzelheiten der Emigrantengesetzgebung, die im Folgenden grob umrissen wird, siehe Marc Bouloiseau, Étude de l’émigration et de la vente des biens des émigrés (17921830). Instruction, sources, bibliographie, législation, tableaux, Paris 1963, S. 73-128; und Marcel Ragon, La législation sur les émigrés 1789-1825, Paris 1904. Gesetzestexte auch in P. Caron (Hg.), Recueil des textes législatifs et administratifs concernant les biens nationaux, 1789-1796, 3 Bde., Paris 1926-1944. 157 „[...] à indemniser la Nation des frais de la guerre.“ Zit. n. Vidalenc, Émigrés, S. 76. 158 Ebd., S. 78. 2 Konfiskation und Konfrontation 2.3 68 Erste Maßnahmen in der Restauration Mit Ludwig XVIII. kamen 1814 schließlich auch die restlichen, etwa 1.000 Emigranten nach Frankreich zurück, die von Napoleons Amnestie ausgeschlossen gewesen waren. Sie betrachteten sich als die einzig treuen Verteidiger der französischen Krone und verknüpften somit die Restauration der Monarchie mit großen Hoffnungen, was ihre eigene Lage anging. „Für die einen war die Emigration eine Notwendigkeit, für die anderen eine Pflicht, für alle ein Recht“, so verteidigte 1814 ein anonymer Pamphletist das Phänomen der Emigration.225 Er vertrat die Auffassung, dass die Emigranten keine andere Wahl als die Emigration hatten, da ihr Leben bedroht war oder da sie in ihr die einzige Möglichkeit sahen, ihre Pflicht gegenüber dem König zu erfüllen. Auf alle Fälle sei die Emigration kein Verbrechen, sondern ein gutes Recht gewesen. Mit dieser positiven Bewertung der Emigration waren bestimmte Erwartungen an die Restauration verknüpft. Doch Chateaubriand nahm den Anhängern des Ancien Régime, den alten Royalisten, wie er sie nannte, sofort den Wind aus den Segeln: zu den alten Tagen könne man nicht mehr zurückkehren: „Die Nationen sind wie die Flüsse, sie kehren nicht zu ihren Quellen zurück. Der römischen Republik konnte man nicht ihre Könige zurückgeben, dem Kaiserreich unter Augustus nicht den Senat des Brutus. Die Zeit ändert alles, und man kann ihren Gesetzen genauso wenig entgehen wie ihren Verwüstungen.“226 2.3.1 Die Erwartungen der Emigranten Der große Unterschied in der Lage der Emigranten vor der Rückkehr des Königs und danach lag für den Duc de Pasquier darin, dass sie vor der Restauration als Begnadigte nur gelitten waren, danach aber sich als Sieger fühlen konnten: war die Emigration bis 1814 ein Verbrechen gewesen, so wurde sie nun zu einem Verdienst.227 Chateaubriand hingegen sah 1814 kein Problem bei der Eingliederung der Emigranten in das neue Frankreich: Zum größten Teil seien sie schon 14 oder 15 Jahre vor der Restauration nach Frankreich zurückgekehrt, ihre Söhne hätten gemeinsam mit den Söhnen der Revolutionäre in den Armeen Napoleons das Vaterland verteidigt und zum Ruhme des neuen Frankreich beigetragen. Der Großteil der Emigranten sei bereits seit über einem Jahrzehnt Bestandteil der französischen Nation, er verfolge die gleichen Interessen und habe die gleichen gesellschaftlichen Gepflogenheiten.228 225 „L’émigration fut une nécessité pour les uns, un devoir pour les autres, un droit pour tous.“ De l’émigration; suivi de la loi sur la remise des biens non vendus des émigrés, Montpellier 1814, S. 3. B.N. Lb45-387. 226 „En vain voudriez-vous revenir aux anciens jours: les nations comme les fleuves ne remontent point vers leurs sources: on ne rendit point à la république romaine le gouvernement de ses rois, ni à l’empire d’Auguste le sénat de Brutus. Le temps change tout, et l’on ne peut pas plus se soustraire à ses lois qu’à ses ravages.“ RenéFrançois Vicomte de Chateaubriand, De l’état de la France au 4 octobre 1814, in: Oeuvres complètes, Paris 1828, Bd. 24, S. 81-97, hier S. 91. 227 „Il y avait cette immense différence que, sous le règne précédent, les émigres n’avaient été reçus qu’à titre de grâce et comme pardonnés, tandis que sous les Bourbons, ils arrivaient en vainqueurs et que ce qu’on leur avait imputé comme un crime devenait évidemment un mérite.“ Pasquier, Histoire de mon temps, Bd. 3, S. 3. 228 „La grande, la véritable émigration est depuis longtemps rentrée en France. Elle a pris des intérêts commun avec le reste des François par des alliances, des places, des liens de reconnoissance, et des habitudes de société.“ 2.3 Erste Maßnahmen in der Restauration 69 Von den wenigen Greisen, die erst mit dem König zurückgekehrt und dem Land tatsächlich entfremdet seien, müsse man nichts befürchten. Man könne diesen Menschen, die fast ihr ganzes Leben im Ancien Régime verbracht hatten, die Erinnerung an die „guten alten Zeiten“ nicht verbieten. Vielmehr versuche die Charte ja, alte und neue Prinzipien miteinander zu verbinden, sie sei gleich einem Friedensvertrag, in dem beide Seiten Kompromisse zum Wohle und Ruhm des Vaterlandes eingingen. Zur nationalen Einigung rief Chateaubriand auf: „Ach, um wie vieles wäre es besser, diese gegenseitigen Beschuldigungen zu vermeiden, die Erinnerungen auszulöschen, Bezeichnungen wie Emigranten, Royalisten, Fanatiker, Revolutionäre, Republikaner und Philosophen zu vernichten, denn sie alle sollen doch in einer großen Familie aufgehen.“229 Doch so problemlos wie von Chateaubriand geschildert war das Verhältnis zwischen den Emigranten und den neuen Besitzern ihrer konfiszierten Güter nicht, das lässt sich aus Polizeiberichten und Broschüren herauslesen. Der Baron de Frénilly, ein Ultraroyalist, der während der Revolution nicht emigriert war, sondern sich in der Provinz versteckt und auch während des Kaiserreiches dem öffentlichen Leben fern gehalten hatte, sah im Mai 1814 jede Hoffnung auf eine Wiederkehr des Ancien Régime schwinden, als er in den Straßen von Paris die Erklärung des Königs von Saint-Ouen, die die wesentlichen Bestimmungen der Charte vorwegnahm, angeschlagen sah. Ein wahrer Heinrich IV. hätte seinem Volk eine ganz andere Erklärung gegeben, meinte Frénilly: er hätte die Wiederherstellung der Parlamente und Generalstände verkündet und nicht völlig überstürzt eine Verfassung geschaffen, die die des alten Regimes außer Kraft setzte. Wenn auch die Verkäufe der letzten 35 Jahre zu Recht garantiert würden, so hätte doch an das Gewissen der neuen Besitzer appelliert werden müssen.230 2.3.2 Das Rückgabegesetz von 1814 Im Oktober 1814 warnte der liberale Abgeordnete Durbach davor, dass es zu einem Bürgerkrieg kommen werde, wenn der Besitz der Nationalgüter angezweifelt würde, denn vier René-François Vicomte de Chateaubriand, Réflexions politiques (Décembre 1814), in; Oeuvres complètes, Paris 1828, Bd. 24, S. 101-236, hier S. 135. 229 „Ah, qu’il vaudroit mieux éviter ces récriminations, effacer les souvenirs, détruire jusqu’à ces noms d’émigrés, de royalistes, de fanatiques, de révolutionnaires, de républicains, de philosophes, qui doivent aujourd’hui se perdre dans le sein de la grande famille.“ Ebd., S. 128. 230 „Adieu, mon parlement de Rennes, mes pays d’États et la vieille constitution française! Un Henri IV eût écrit à son peuple le simple billet que voici: ’[...] nous ne nous hâterons pas de promulguer des formules de constitution dont ils [i.e. les sujets] ont assez éprouvé l’abus et la durée précaire; mais nous nous engageons devant Dieu à méditer avec le coeur d’un père les modifications que réclament les temps modernes pour l’affermissement et la garantie de l’ancienne constitution française. Les États généraux seront rétablies dans leurs droits et leurs formes primitives. Les taxes territoriales seront consenties par eux; nous restituerons aux provinces des assemblées locales et des magistratures augustes et sans vénalité. Nous nous efforcerons de rendre le bonheur et l’indépendance au tiers état, un juste éclat à la noblesse, l’honneur et la dignité au clergé; promettant toutefois en fois de Roi de respecter toutes les ventes faites depuis vingt-cinq années et de nous en rapporter à la conscience de leurs détenteurs.‘ “ Mémoires du Baron de Frénilly, 1768-1828. Souvenirs d’un ultraroyaliste, hg. v. Frédéric d’Agay, Paris 1987, S. 285-286. 3 Rückgabe oder Entschädigung? Geschichte ist eine Mischung aus Realität und Lügen. Jean Cocteau 3.1 Rückgabehoffnungen 1825 wagte der Marquis de Corn die Veröffentlichung einer Schrift, die zehn Jahre zuvor nicht zugelassen worden war.273 Er hatte darin die Hunderttage-Herrschaft als göttliche Strafe bezeichnet, weil Ludwig XVIII. seiner Pflicht, zu der auch die Rückgabe der Nationalgüter gehörte, nicht nachgekommen war. Als Vertreter der Ultraroyalisten forderte Corn die vollständige Restitution. Ein emigrierter ehemaliger Offizier, der seinen Namen nicht nennen wollte, lobte in seiner an einen Abgeordneten gerichteten Broschüre ausdrücklich die Bescheidenheit der Emigranten während der Restauration und wollte dadurch ihre Ansprüche auf Rehabilitierung und Wiedergutmachung gerechtfertigt sehen. Passiven Gehorsam gegenüber ihrem König hätten sie geübt, jahrelang ohne Murren alle Erniedrigungen geduldig ertragen. Ganz eindeutig hätten sie gezeigt, dass sie nur dann die Rückkehr in ihren Besitz in Betracht ziehen würden, wenn es der Festigung des Throns zuträglich wäre. Und dass die Emigranten die Stützen des Throns seien, dessen war sich der Verfasser sicher: hätte man sie 1814 gleich an die maßgeblichen Stellen gesetzt, so wäre Napoleon die Rückkehr aus Elba nicht geglückt. Stattdessen hätten dort Revolutionäre gesessen und die erneute Emigration des Königs und seiner Gefolgsleute nach Gent als „voyage sentimental“ einiger „incorrigibles émigrés“ ins Lächerliche gezogen.274 Durch die Charte constitutionnelle und ihre Bestimmungen hinsichtlich der Nationalgutverkäufe sollten die Nationalgutkäufer in ihrem Besitz versichert und für die Restauration gewonnen werden. Dennoch meldeten sich gleich zu Beginn der Zweiten Restauration die Befürworter einer vollständigen Restitution der Nationalgüter − von dem Wirtschaftshistoriker Marcel Marion „contré-révolution immobilière intégrale“ genannt275 − zu Wort. Ein Pamphletist klagte über die überzogenen Ansprüche der Adligen und forderte den König auf, durch eine neue Erklärung die Angst der Bevölkerung vor der Wiedereinführung der Feu- 273 Marquis de Corn, Un émigré défendant sa cause, celle du Roi et celle de l’État, Paris 1825. B.N. Lb49-148. In einer zweiten Schrift rühmte Corn sich, viele positive Antworten erhalten zu haben. Marquis de Corn, Suite à la brochure intitulée „Un émigré défendant sa cause, celle du Roi et celle de l’État“, Paris 1825. B.N. Lb49-149. 274 Considérations sur l’indemnité. Lettre d’un émigré à un député (signé: Le Ch. H. de M. [24.12.1824]), Issoudun 1825, S. 11. B.N. Lb49-97. 275 Marcel Marion, Histoire financière de la France, 1715-1875, 5 Bde., Paris 1914-1928, hier Bd. 5, S. 38. 80 3 Rückgabe oder Entschädigung? dalabgaben zu zerstreuen und noch einmal den Besitz der Nationalgüter zu garantieren.276 Doch eine zusätzliche Garantie hatte der König schon im Vorjahr abgelehnt.277 3.1.1 Befürchtungen Im Juli 1815 wandte sich der Comte Gaspard de Sassenay mit einem Brief an den König, in dem er die Rückgabe der Nationalgüter forderte. Ihre derzeitigen Besitzer seien die Rädelsführer der Revolte, sie würden solange aktiv sein, wie sie ihr Vermögen besäßen. Die Rückgabe der Güter sei eine Frage der Gerechtigkeit, sie würde auch von den Unbeteiligten mehrheitlich gewünscht.278 Lediglich die Nationalgutkäufer, die die Zusatzakte Napoleons nicht unterschrieben hätten, sollten vom Staat als Entschädigung für die Enteignung die Kaufsumme zurückverlangen dürfen. Dass eine ähnliche Argumentation auch gegen die Emigranten, die die Amnestie Napoleons akzeptiert hatten und dennoch eine Wiedergutmachung forderten, angewendet werden könnte, schien dem Comte nicht aufzufallen. Ein gewisser Anguillant machte die Königsmörder und die Nationalgutkäufer für die Rückkehr Napoleons verantwortlich: die unversöhnlichen Feinde der königlichen Regierung seien sie. Die Nationalgutkäufer bezeichnete er als „entartete Kinder, die nicht davor zurückschrecken würden, ihre Mutter zu zerfleischen, wenn es ihrem Interesse dienlich ist“.279 Grundtenor dieser und anderer Schriften an den König war, dass die Charte für die Nationalgutkäufer nicht mehr gelte, denn schließlich hätten sie den Garantien der Charte nicht vertraut, Napoleon bei dessen Rückkehr finanziell und ideell unterstützt und der Zusatzakte zugestimmt. Daher dürften und müssten sie enteignet werden. Konkrete Überlegungen, wie eine Rückgabe denn durchgeführt werden könne, wurden nicht angestellt. Den Attacken gegen die Nationalgutbesitzer sollte ein Gesetz vom 9. November 1815, die Loi relative à la répression des cris séditieux et des provocations à la révolte280, einen Riegel vorschieben. Neben Aufhetzung und Verschwörungen gegen den König und die Monarchie wurden auch falsche Behauptungen über Nationalgutkäufer und Verleumdungen sowie Gerüchte über die angebliche Wiedereinführung des Zehnten und der Feudalrechte unter Strafe gestellt. Aus dem Süden Frankreichs erreichte den Justizminister Baron de Pasquier eine Schrift, deren Verfasser Louis Méjanelle bestritt, dass der Besitz der Nationalgutkäufer tatsächlich in Gefahr war.281 Unter Napoleon hätten die Nationalgutbesitzer keinerlei Garantien gehabt. Napoleon sei keinen Gesetzen, sondern nur seinem Willen gefolgt, jederzeit hätte er bei seiner Rückkehr aus Russland einen Teil der Nationalgüter zur Finanzierung neuer Projekte einziehen können. Wie könnten die Nationalgutkäufer sich dann jetzt, wo es die Charte 276 Delacour, Avis aux Français et au roi; ou: le moyen d’être fort c’est d’être unis, Paris 1815, S. 26. B.N. Lb48-179. 277 Waresquiel/Yvert, Histoire de la Restauration, S. 91. Vgl. Kap. 2.1.3. 278 Brief des Comte Gaspard de Sassenay vom 20.07.1815, Dijon. A.N. O3-628. Maison du Roi. Seconde Restauration. Documents divers. 279 „[...] ces enfants dénaturés [...], pour leur intérêt, ils ne balanceroient pas de déchirer les flancs de leur mère.“ Brief eines M. Anguillant vom 4.09.1815, Cherbourg. A.N. O3-628. 280 Jean-Baptiste Duvergier, Collection des lois, décrets, ordonnances, règlements et avis du conseil d’État depuis 1789 jusqu’à 1830, 2. Aufl., Paris 1836, Bd. 20, S. 135-136. 281 Louis Méjanelle, Réfutation des imputations faites aux Bourbons, Marseille 1815. A.N. BB30-192/2. 100 3.2 3 Rückgabe oder Entschädigung? Entschädigungserwartungen Die Äußerungen des Duc de Tarente im Dezember 1814362 ermunterten Léopold de Bellaing, den Cousin eines Abgeordneten, einen Entschädigungsvorschlag zu entwickeln, den er erst zwei Jahre später, im Mai 1816, an die Kammern schickte.363 Er verteidigte die Emigration als rechtmäßig und ehrenvoll, sah aber ein, dass die Veräußerung der Nationalgüter nicht mehr rückgängig gemacht werden könne. Doch die Unruhe, die im Land herrsche, beruhe auf der Konfrontation von alten und neuen Besitzern, und deshalb müsse eine für beide Seiten annehmbare Lösung gefunden werden. Die Emigranten könnten die Vergangenheit nicht vergessen und nicht zur Versöhnung bereit sein, wenn sie nicht in irgendeiner Weise eine Kompensation erhielten. Eine Entschädigung müsse finanziell aber zumindest teilweise von den aktuellen Besitzern der Nationalgüter getragen werden. Ganz wichtig sei, dass die Nationalgüter wie alle anderen Grundgüter betrachtet und behandelt würden, liege ihr Wert doch um ein Viertel unter dem der Patrimonialgüter. Dieses Viertel, das sie durch eine endgültige Klärung der Eigentumsverhältnisse und eine rechtliche Vereinheitlichung dazugewinnen würden, könnten die Nationalgutbesitzer für die Entschädigung der ehemaligen Besitzer hergeben, so dass sie auch in der Öffentlichkeit durch diesen finanziellen Beitrag rehabilitiert würden. Transaktionen dürften nicht erzwungen werden, sondern nur auf freiwilliger Basis geschehen. So könne man das Projekt des Duc de Tarente verbinden mit einer Verpflichtung für die Emigranten, alle Dokumente und Anrechte, die sie im Zusammenhang mit den konfiszierten Gütern noch besäßen, den neuen Besitzern zu übertragen, wenn sie an der Entschädigung teilhaben wollten. Nach einer Entschädigung dürften die ehemaligen Besitzer keinerlei Anrechte auf ihre alten Güter mehr geltend machen. 3.2.1 Die Einschätzung der Emigration zu Beginn der Zweiten Restauration Bevor über die Emigrantenentschädigung geurteilt werden könne, müsse das Phänomen der Emigration erst definiert werden, empfahl ein Anwalt: „Zweifelsohne muss man das ganze Ausmaß der Wunde erkunden, bis zum Ursprung des Übels zurückgehen, die Emigration definieren, sie nach ihrer Ursache und ihren fürchterlichen Auswirkungen einschätzen, Natur und Umfang der gesetzgeberischen Gewalt, die die Bestrafung einführte, präzisieren; sagen, welche Richter mit der Anwendung betraut waren, und die Vorschriften und Anwendung der Urteile untersuchen.“364 Nur wenn bekannt sei, wie einschneidend die Emigration für das Leben der Emigranten gewesen war, könne der Stellenwert einer Entschädigung richtig bemessen werden. Dabei war die Einschätzung der Emigration einer der Hauptdiskussionspunkte in den ersten Jahren der Restauration. Besonders ging es um die Frage, ob die Emigration eine 362 S. Kap. 2.3.3. 363 Léopold de Bellaing, Projet, 24.12.1814. A.N. F1cI-44. Die Schrift von Bellaing ging am 29.05.1816 beim Innenministerium ein. 364 „[...] il faudra sans doute sonder toute la profondeur de la plaie, remonter à l’origine du mal, définir l’émigration, l’apprécier par sa cause et ses terribles effets, préciser la nature et l’étendue des pouvoirs du législateur qui créa la peine; dire quels juges furent chargés de son application, examiner le mode d’instruction qui précéda les jugemens, celui de leur exécution.“ Sur l’indemnité (signé: Cothon, avocat), Paris s.d. [1825], S. 5. B.N. Lb49-206. 3.2 Entschädigungserwartungen 101 freiwillige Entscheidung gewesen oder durch Repressalien erzwungen worden war, denn davon hing ihre Rechtfertigung ab. Die 1818 posthum veröffentlichten Considérations sur les principaux événements de la Révolution française der Madame de Staël waren ein Riesenerfolg: in wenigen Tagen waren die 60.000 Exemplare der ersten Ausgabe vergriffen. In einem Kapitel unterschied Madame de Staël klar zwischen einer freiwilligen und einer erzwungenen Emigration. In den Jahren 1790 und 1791 sei niemand derart bedroht worden, dass er hätte fliehen müssen, dieses Argument könne erst ab 1792, nach dem Sturz des Throns, gelten. Die Emigration des Jahres 1791 sei die Entscheidung einer politischen Minderheit gewesen. Die ersten Emigranten hätten Frankreich verlassen, um die ausländischen Mächte um Unterstützung im Kampf gegen die Revolution zu bitten. Den anderen Adligen hätten sie das Opfer der Emigration geradezu aufgezwungen, indem sie an ihren Korpsgeist und ihre Ehre appellierten.365 Doch der Thron hätte vor dem Umsturz gerettet werden können, wenn die Adligen eingesehen hätten, dass ihr Platz beim König war und dass die Fortschritte der Aufklärung und die Stärkung des Dritten Standes notwendig waren. Die höchste politische wie moralische Pflicht sei es, das Vaterland nicht an fremde Mächte auszuliefern. Die Emigranten hingegen hätten die Unabhängigkeit Frankreichs aufs Spiel gesetzt. So fiel Madame de Staëls Urteil hart aus: „1791 war das System der Emigration falsch und verurteilenswert, denn eine Hand voll Franzosen verlor sich inmitten aller Bajonette Europas.“366 Sich selbst habe der Adel durch die Emigration nur geschadet. Denn während seiner Abwesenheit sei eine ganze Generation aufgewachsen, ohne dass sie daran gewöhnt war, dass eine Bevölkerungsklasse Privilegien habe. Bereits ein Jahr vor Madame de Staël hatte ein Pamphletist die Emigranten für den Sturz und den Untergang der Monarchie verantwortlich gemacht. Erst durch ihre Fahnenflucht hätten sie den Revolutionären die Möglichkeit für die Verbreitung der Behauptung gegeben, dass der König die Verfassung, der er die Treue geschworen hatte, umstürzen wolle und sich mit der Koalition gegen Frankreich verbunden hätte.367 Eine Spaltung der Nation in die privilegierte Minderheit und die unprivilegierte Mehrheit diagnostizierte Madame de Staël schon für das Ancien Régime. 1791 schließlich habe sich die Partei der Aristokraten von der Nation endgültig gelöst, räumlich wie ideologisch. Was Madame de Staël den Emigranten vorwarf, war nicht, dass sie schuld an all dem Unglück seien, das über Frankreich gekommen war, sondern dass sie nicht erkannt hatten, dass sie, statt ihr Land zu verlassen, am Aufbau einer neuen Monarchie mitarbeiten hätten müssen. Anlässlich der Entschädigungsankündigung im Jahre 1824 griff ein anonymer Pamphletist diese Argumentation auf, um zu belegen, dass Frankreich keinerlei Verpflichtungen gegenüber den Emigranten habe. Ein Motiv sei allen Emigranten gemein gewesen: die Verteidigung der alten Ständeordnung. Gemäßigte Emigranten, die Kritik äußerten, seien als Jakobiner beschimpft worden. Bereits Emigrierte hätten andere zur Emigration überredet, um die Emigrantenarmee zu vergrößern. So könne man die Emigration geradezu als moralische 365 Germaine de Staël, Considérations sur la Révolution française. Introduction, Bibliographie, Chronologie et notes par Jacques Godechot, Paris 1983, Teil 3, Kapitel 1, S. 253. 366 „En 1791, le système de l’émigration étoit faux et condamnable, car une poignée de François se perdoit au milieu de toutes les baïonettes de l’Europe .“ Ebd., S. 255. 367 C.A. Scheffer, Considérations sur l’état actuel de l’Europe, Paris 1817, S. 36. 3.3 Fermer les dernières plaies: Die Thronreden von 1824 3.3 115 Fermer les dernières plaies: Die Thronreden von 1824 Da der französische Feldzug zur Unterstützung des spanischen Königs Ferdinand VII. im Frühjahr 1823 mit einem vollen Erfolg endete, konnte die Regierung den Wahlen, die vom 26. Februar bis zum 6. März 1824 stattfanden, relativ gelassen entgegensehen. In der Tat blieben der liberalen Opposition von den 110 Sitzen, die sie in der aufgelösten Abgeordnetenkammer besessen hatte, ganze 17. Zu Recht sprach Ludwig XVIII. in Anlehnung an die ultraroyalistische Chambre introuvable von 1815 nun von der Chambre retrouvée.419 3.3.1 Die Thronrede Ludwigs XVIII. am 23. März 1824 Die Rede, mit der Ludwig XVIII. am 23. März 1824 die neue Sitzungsperiode des Parlaments eröffnete, war zugleich die letzte, die er vor seinem Tod im September des gleichen Jahres in der Abgeordnetenkammer halten sollte. Er, der in einem gemäßigten royalistischen Kurs die einzige Möglichkeit gesehen hatte, zu verhindern, dass sich Frankreich mit eigenen Händen zerreiße420, kündigte nun gleich drei Gesetzesprojekte an, die die liberale Opposition aufhorchen und sie eine Rückkehr zum Ancien Régime befürchten ließen. Zunächst betonte der König, dass Ruhe und Beständigkeit am wichtigsten für das Land sei, weshalb man die Legislaturperiode auf sieben Jahre auszudehnen gedenke. Dann pries er den günstigen Stand der Staatsfinanzen, der keine zusätzlichen Steuern oder Anleihen nötig mache. Die Beziehungen zu den anderen Staaten seien so friedlich, dass man auf Dauer keinen neuen Krieg befürchten müsse. Nach einem Blick auf die positive Entwicklung von Handel und Landwirtschaft legte Ludwig XVIII. den zweiten Gesetzesplan dar: eine Umwandlung der fünfprozentigen Staatsanleihen in dreiprozentige Werte, um Rücklagen für schlechtere Zeiten aufzubauen. Diese Rentenkonversion beuge der Erhebung neuer Steuern vor und sei Voraussetzung dafür, dass auch die letzten Wunden der Revolution geschlossen werden könnten. Damit war Ludwig XVIII. bei dem dritten Gesetzesprojekt angelangt. Er musste gar nicht deutlich werden und explizit von der Emigrantenentschädigung sprechen, mit den Worten „fermer les dernières plaies de la Révolution“ war für alle klar genug ausgedrückt, was die Regierung anstrebte.421 Alle drei Projekte hingen eng zusammen: die Ausdehnung der Legislaturperiode sollte die Übermacht der Ultraroyalisten in der gegenwärtig für sie günstigen Stimmung gewährlei419 Bertier de Sauvigny, Restauration, S. 192. 420 „Je crois que seul le système de la modération peut empêcher la France de se déchirer de ses propres mains.“ Ludwig XVIII. in einem Brief an seinen Ersten Minister Decazes, zit. n. Chevallier/Conac, Histoire des institutions, S. 152. 421 „Le repos et la fixité sont, après de longues secousses, le premier besoin de la France. Le mode actuel de renouvellement de la Chambre n’atteint pas ce but: un projet de loi vous sera présenté pour y substituer le renouvellement septennal. La courte durée de la guerre, l’état de prospère du revenu public, les progrès du crédit, me donnent la satisfaction de pouvoir vous annoncer qu’aucun impôt, aucun emprunt nouveaux, ne seront nécessaires pour couvrir les dépenses de l’année qui vient de finir. [...] Des mesures sont prises pour assurer le remboursement du capital des rentes créées par l’Etat dans des temps moins favorables, ou pour obtenir leur conversion en des titres dont l’intérêt soit plus d’accord avec celui des autres transactions. Cette opération, qui doit avoir une heureuse influence sur l’agriculture et le commerce, permettra, quand elle sera consommée, de réduire les impôts et fermer les dernières plaies de la révolution.“ Eröffnungsrede Ludwigs XVIII., 23.03.1824. A.N. CC 257. 116 3 Rückgabe oder Entschädigung? sten. Die geplante Rentenkonversion wurde von vielen dahingehend interpretiert, dass sie die notwendigen Gelder für die Entschädigung einbringen sollte. Die Entschädigung selbst wurde gar nicht beim Wort genannt, als hätte Ludwig XVIII. in der Vorahnung, dass er damit heftige Kontroversen hervorrufen würde, diesen Plan nicht in den Blickpunkt stellen wollen. Der Courrier français gefiel sich ganz offensichtlich in der Rolle des Detektivs und kombinierte, dass der Ausdruck „fermer les dernières plaies de la révolution“ wohl die Emigrantenentschädigung meinen müsse.422 Während der Courrier français sich beklagte, dass die Rede des Königs von den Ministern vorgegeben würde, was die Quotidienne bestätigte, aber zustimmend beurteilte, fand das Journal des Débats nur positive Worte: ohne irgendeine Gesinnung zu verletzen, ohne bittere Erinnerungen zu wecken, habe der König in schlichten Worten den neuen Wohlstand des Landes dargelegt und große Projekte angekündigt.423 Fast in allen Zeitungen war diese verdeckte Ankündigung der Entschädigung die am wenigsten beachtete von den dreien. Die Kommentare der folgenden Tage drehten sich hauptsächlich um die Gesetzesprojekte der Septenalität und der Rentenkonversion. Der Constitutionnel schwieg sich sogar völlig über die Rede des Königs aus, was den Drapeau blanc zu der süffisanten Bemerkung veranlasste, dass dieses Schweigen wohl nicht von Dauer sein werde: „Er denkt nach, und morgen wird er uns sicher die Ergebnisse seiner Überlegungen mitteilen.“424 Es liege ganz klar auf der Hand, warum Zeitungen wie der Courrier français gegen eine Entschädigung seien: sobald alle Wunden der Revolution geheilt seien, hätten er und seine Anhänger ja nichts mehr zu tun oder zu sagen.425 Mehr zur Abrechnung mit dem politisch-publizistischen Gegner musste hier der Entschädigungsplan herhalten, als dass darüber ernsthafte Äußerungen gemacht wurden. Auf die in der Thronrede angekündigte Rentenkonversion reagierte ein Pamphletist namens Pélegrin mit dem Vorwurf, dieses Projekt bringe die ganze positive Finanzsituation Frankreichs durcheinander. Diese Maßnahme enttäusche das Vertrauen der Bevölkerung, sei illegal und schade dem Crédit public, ohne für die Regierung notwendig zu sein. Der Jahreshaushalt von 900 Millionen Francs werde durch die Rentenreduktion lediglich um 28 Millionen Francs entlastet. Diese Einsparung stehe in keinem Verhältnis zu den negativen Folgen, werde doch die Reduktion als Mittel zur Entschädigung der Emigranten aufgefasst, was Hass und Zwietracht schüre.426 Ein Pamphletist namens Guy sah die Entschädigung jedoch als einzigen Weg zur Versöhnung an. Eine Verteidigungsschrift für die Emigration wolle er nicht vorlegen, sondern 422 „Ce discours annonce le renouvellement septennal, la réduction de l’intérêt de la rente et l’indemnité aux émigrés, du moins cette dernière mesure nous paraît-elle renfermée dans ces expressions: fermer les dernières plaies de la révolution.“ Courrier français, 24.03.1824. 423 Journal des Débats, 25.03.1824. 424 Drapeau blanc, 25.03.1824. 425 „Comme le Courrier et les siens n’auront plus rien à faire ni à dire quand toutes ces plaies seront guéries, il est naturel qu’il craigne cet époque; il est naturel aussi que nous la désirions et que nous exprimions le plaisir que son approche nous fait éprouver et les espérances qu’il fait concevoir.“ Drapeau blanc, 27.03.1824. 426 P. Pélegrin, Du projet de réduction des rentes françaises, où l’on démontre que cette mesure n’est ni légal, ni profitable, ni nécessaire; suivi d’un plan de dégrèvement de 60 millions par an sur les contributions, et de la création d’un fonds destiné à fermer les dernières plaies de la révolution, Paris, April 1824, S. 45. B.N. Lb48-2576. 4 Die Diskussion um das Entschädigungsgesetz Quoi! tout un peuple armé de la hache homicide, A levé l’étendard de la rébellion! Et de sang altéré, de rapines avide, Il abjure et son prince et sa religion! Le glaive des bourreaux n’atteint que l’innocence, Du crime triomphant le prix est assuré, Et les Français fuyant cette affreuse licence Verraient sous un Bourbon leur malheur consacré! Monstres, dont le bras sanguinaire S’est illustré par des forfaits, J’entends votre voix mercenaire Frondant un roi dans ses bienfaits. Ah! désirez que ce bon père, Qui voit ses enfans à ses pieds, Leur fasse oublier leur misère, Pour que vos noms soient oubliés! In dieser an Karl X. gerichteten „Ode auf die Emigration“ drückte der Dichter Amadée de Tissot die Erwartungen der Emigranten an die Restauration aus: nämlich die Verurteilung der Revolution als Rebellion und die Rehabilitation der Emigration. 461 Tissot beklagte, dass die Emigranten mitansehen mussten, wie ihr Unglück von einem Bourbonen sanktioniert wurde. Das Vergessen stand im Mittelpunkt seiner Hoffungen: die Emigranten sollten durch die Entschädigung nun ihr Elend vergessen können, und dadurch sollten dann auch die Namen der blutigen Monster der Revolution vergessen werden. Das war für Tissot der Weg, der der Devise der Restauration, „Union et Oubli“, folgte. 4.1 Frankreich im Jahre 1825 Liest man einem Polizeibericht von Januar 1825, so konnte Tissot guter Hoffnung sein, dass seine Wünsche wahr würden. Dort wurde ein Bild von Frankreich gezeichnet, wie es ruhiger und friedlicher nicht sein könnte. Seit langem habe nicht mehr ein solcher Frieden geherrscht. Die Revolutionäre würden nur noch im Ausland, in England und Belgien, Unterschlupf und Unterstützung finden. In Frankreich stelle die Revolution keine Bedrohung mehr dar. Und wenn der König die richtige Politik betreibe, dann könne sie auch nicht mehr wiederkehren und Frankreich als Beute einfordern.462 461 Amadée de Tissot, Ode sur l’émigration, adressée à Sa Majesté Charles X, Paris 1825. B.N. Ye-52984. 462 „En résumé, jamais, depuis longtems, la France n’a été aussi paisible; jamais on n’a remarqué moins de troubles, moins de délits politiques dans toute l’étendue du Royaume. [...] C’est donc à l’étranger seulement aujourd’hui que les révolutionnaires peuvent trouver asyle et protection. [...] Ainsi, vaincue et réduite à murmurer sourde- 128 4 Die Diskussion um das Entschädigungsgesetz Die Situation war nicht immer so günstig gewesen für die Befürworter eine Entschädigungsregelung. Bereits 1814, während der Diskussion um das Restitutionsgesetz für nicht verkaufte Güter, hatte ein Abgeordneter kritisiert, dass zu einer Zeit, da die ganze Bevölkerung Opfer bringe, damit es mit Wirtschaft und Wohlstand so schnell wie möglich wieder bergauf gehe, die Aussicht auf eine bessere Finanzlage einzig und allein mit der Perspektive verbunden werde, dass dann sofort eine Entschädigung für die Emigranten möglich sei.463 Folgt man den Ausführungen des Rechtsgelehrten Dard, der 1814 nach der Veröffentlichung von Restitutionsforderungen sein Amt als Anwalt am Kassationsgerichtshof hatte aufgeben müssen und sich daraufhin als Rechtsberater vollkommen den Anliegen seiner emigrierten Mandanten widmete, dann wurden seit Beginn der Restauration und vor allem, nachdem 1818 die Reparationen abbezahlt waren, unermüdlich Entschädigungspläne geschmiedet, die nur aufgrund der immer noch unzureichenden Finanzlage nicht zur Diskussion gestellt wurden.464 Auch der Baron de Nervo teilte in seiner Finanzgeschichte der Restauration mit, dass 1823 schon alles für die Vorstellung eines Entschädigungsentwurfs vorbereitet war, als der Spanienfeldzug dazwischen kam. Der spanische König Ferdinand VII., ein Bourbone, war von der liberalen Opposition seines Landes, die ihm eine Verfassung aufgezwungen hatte, gefangen gesetzt worden. In Paris fürchtete man ein Übergreifen der revolutionären Bewegung auf Frankreich und entschloss sich im März 1823 zu einem militärischen Einsatz in Spanien, um der spanischen Linie der Bourbonen den Thron zu sichern. Der Feldzug war ein voller Erfolg und steigerte die Popularität der Restaurationsregierung ungemein, aber er kostete 207 Millionen Francs. 465 Erst 1825, als Frankreich sich in einer Phase wirtschaftlichen Aufschwungs befand, schien die Finanzlage eine Entschädigung zuzulassen. 4.1.1 Die politische und wirtschaftliche Lage Zum Jahresanfang zeichnete der Drapeau blanc seinen Lesern ein rosiges Bild von Frankreichs Gegenwart und Zukunft. Handwerk und Industrie vollbrächten derzeit geradezu Wunder, das Angebot könne die Nachfrage kaum befriedigen. Die Einkaufsstraßen seien voller Menschen, die die Läden und Stände mit ihren vielfältigen und eleganten Auslagen geradezu belagerten. Fröhlichkeit, Luxus und Unbeschwertheit lägen in der Luft: sie seien Ausdruck dafür, dass die Bevölkerung mit großer Zuversicht in die Zukunft blicke. Wie bei einem Familienfest gehe es auf den Straßen von Paris zu, und im Mittelpunkt stehe der König. Sein Palast sei umgeben von Leuten, die ein Lächeln von Karl X. erhaschen wollten. Überall, auch in der kleinsten Behausung, werde er mit Büsten und Standbildern geehrt.466 In dieser Schil- ment au milieu de nous, ce n’est que de loin que la révolution peut encore nous faire entendre et menacer.“ Polizeibericht vom 8.01.1825. A.N. F7-3796. Bulletins de police. 1824-1825. 463 Dumolard, Abgeordnetenkammer, 24.10.1814, AP 13, S. 246. 464 Vgl. Kap. 3.2.3. Zu Dard s. auch Kap. 2.1.3. 465 „Plus tard, le roi Louis XVIII s’occupait des moyens de sceller par un acte solennel cette réconciliation générale, et déjà des ressources étaient préparées, lorsque la guerre d’Espagne était venue imposer à la France de nouveaux sacrifices.“ Baron Gonzalve de Nervo, Études historiques. Les finances françaises sous la Restauration 1814-1830, 4 Bde., Paris 1865, hier Bd. 3, S. 31. 466 Drapeau blanc, 1.01.1825. 138 4.2 4 Die Diskussion um das Entschädigungsgesetz Der Gesetzentwurf der Regierung Dass die Diskussion um das Entschädigungsgesetz 1825 nicht in einer entspannten oder doch zumindest auf Versöhnung ausgerichteten Stimmung beginnen konnte, lag daran, dass durch die vorhergehende monatelange Beschäftigung mit der Entschädigungsfrage in Broschüren und Zeitungen alle Argumente pro und contra in vielfältiger Weise durchgespielt worden waren, dass die Öffentlichkeit gut informiert und für die Brisanz der Frage sensibilisiert war, auch dadurch, dass im Vorjahr das Projekt zur Rentenkonversion als Vorbedingung für eine Entschädigung gescheitert war. So musste die Debatte in den Kammern, von der letztendlich Form und Inhalt des Entschädigungsgesetzes abhingen, wie der Höhepunkt einer zehn Jahre andauernden Auseinandersetzung erscheinen, in der es nur oberflächlich allein um die Gewährung einer Geldsumme ging, sondern vielmehr um den Stellenwert, den die Restaurationsregierung der Revolution in der nationalen Vergangenheit einräumen wollte. Für die Regierung war die Devise „Union et Oubli“ gleichbedeutend mit einer Absage an die Revolution, mit einem Vergessen der Ereignisse, mit einer Verdrängung des Wortes selbst, sprach man doch lieber von „nos discordes civiles“ oder „cette époque douloureuse“. In den Reden der liberalen Abgeordneten wurde jedoch sehr schnell klar, dass eine Ausschaltung der Revolution aus der nationalen Geschichte nicht mehr möglich war: die Nation wurde mit der Revolution identifiziert, die Revolution nationalisiert, jedes Wort gegen die Revolution wurde als Angriff auf die Nation gewertet. 4.2.1 Vorstellung des Gesetzentwurfs Am 3. Januar 1825 stellte der Staatsminister Martignac, ein hoch angesehener Jurist aus Bordeaux und Deputierter des Departements Lot-et-Garonne, der 1828 für ein Jahr Erster Minister werden sollte, in der Abgeordnetenkammer einen Gesetzentwurf zur Entschädigung der Emigranten, Verurteilten und Deportierten der Revolution vor, die durch die damals gegen sie verhängten Konfiskationsgesetze enteignet worden waren.496 Wenn sich einmal die politischen Stürme beruhigt hätten und die Herrschaft der Leidenschaften beendet sei, dann würden sich Verstand und Wahrheit durchsetzen, und allen werde klar sein, dass die Entschädigung der Emigranten eine weise und gerechte Maßnahme sei, die weder Erklärung noch Rechtfertigung bedürfe, so begann Martignac seine Rede.497 Doch dann tat er genau das, was seinen einleitenden Worten zufolge gar nicht nötig war: er erklärte und rechtfertigte die Entschädigung. Keine Bestrafung, sondern ein Racheakt seien die Enteignungen gewesen, und deshalb sei es wichtig, ein Zeichen zu setzen, dass Ungerechtigkeit immer Wiedergutmachung fordere.498 In der Tat gebe es immer noch Hass und Streit zwischen den Anhängern und Gegnern der Revolution und Konfrontationen zwischen alten und neuen Besitzern, denn wenn beide ständig miteinander zu tun hätten, könne die 496 Sitzung in der Abgeordnetenkammer am 3.01.1825, AP 42, S. 594-604. 497 „Lorsque les tempêtes politiques sont calmées, lorsque le règne des passions et des partis est arrivé à son terme, la raison et la vérité se font entendre d’elles-mêmes.“ Martignac, Abgeordnetenkammer, 3.01.1825, AP 42, S. 594. 498 „Il importe qu’un exemple mémorable et utile pour tous exprime que les grandes injustices doivent avec le temps obtenir de grandes réparations.“ Ebd., S. 596. 4.2 Der Gesetzentwurf der Regierung 139 Erinnerung gar nicht ausgelöscht werden, und gerade das müsse geschehen.499 Deshalb sei die Entschädigungsmaßnahme unbedingt notwendig zur Versöhnung und Einigung der Nation, denn nur durch die Beseitigung der Spuren der Konfiskationen könne auch die Erinnerung daran beseitigt werden. Trotz der großen Sicherheit, in der sich die neuen Besitzer aufgrund der ihnen gegebenen Garantien eigentlich befinden müssten, existiere in der öffentlichen Meinung immer noch eine Trennungslinie, die per Gesetz schon aufgehoben wurde. Immer noch fänden sich kaum Käufer für Nationalgüter, und ihr Handelswert liege weit unter ihrem materiellen Wert.500 Zur Aufhebung dieser Spaltung könne einzig und allein die Entschädigung beitragen. Zwei Gräben, die die französische Gesellschaft teilten, zeigte Martignac also auf: einen materiellen und einen moralisch-sozialen, und zur Beseitigung dieser Spaltung pries er die Entschädigung als einzig mögliche Lösung. Geschickt bettete Martignac auch eine Warnung in seine auf Versöhnung ausgerichtete Rede ein, eine Warnung vor den Folgen, wenn eine Entschädigung nicht zustande käme: Woanders gebe es noch nach Jahrhunderten Ländereien, die immer noch von einem Vulkanausbruch bedroht würden.501 Damit spielte Martignac auf Irland an, wo die Katholiken im 17. Jahrhundert infolge der Siege Oliver Cromwells enteignet worden waren. Was das Entschädigungsgesetz bezwecken solle, sei die Auslöschung der Erinnerung an Emigration und Konfiskation, an die gesamte Zeit der Revolution, die Martignac ganz in der Tradition der Präambel der Charte mit „nos discordes civiles“ und „cette époque de douloureuse mémoire“ umschrieb. So verzichtete er auch darauf, die Umstände der Konfiskationen nachzuskizzieren, denn diese sollten mit aller Macht vergessen werden.502 Nachdem er die Gründe für eine Entschädigung dargelegt hatte, kam Martignac auf die konkrete Ermittlung der Entschädigungssummen zu sprechen, die alles andere als einfach sei. Nur eine umfassende Entschädigung mit einem Kapitalwert, der in etwa dem der enteigneten Güter entspreche, könne den Wertunterschied zwischen Patrimonial- und Nationalgütern aufheben. Schwierig sei jedoch die Bestimmung dieses Wertes und somit der Entschädigungssummen: Ländereien wurden aufgeteilt, in ihrer Natur verändert, Häuser wurden gebaut oder abgerissen. Ein Besuch von Experten, um den Wert zu schätzen, würde allerdings erneut alte und neue Besitzer in Kontakt, also in Konfrontation zueinander bringen, abgesehen davon könne man auch damit nur sehr ungenaue und wenig objektive Ergebnisse erzielen.503 Al499 „Quelle que soit l’admirable résignation avec laquelle les anciens propriétaires ont supporté leur sort, il y a dans ce rapprochement continuel de l’homme dépouillé de l’objet matériel dont il a été privé, et du possesseur actuel, une action constante qui ne permet pas au souvenir de s’effacer et aux passions de s’éteindre. C’est le frottement qui entretient et qui ranime les plaies.“ Ebd., S. 597. 500 „Malgré la sécurité profonde où sont, où doivent être les nouveaux propriétaires, malgré l’irrévocable sanction accordée à leurs titres, l’opinion publique, il faut bien le dire, persiste à reconnaître encore la ligne que la loi a effacé. Les biens confisqués sur les émigrés trouvent difficilement des acquéreurs, et leur valeur dans le commerce n’est point en proportion avec leur valeur matérielle.“ Ebd., S. 596. 501 „D’autres terres sont encore, après des siècles, sillonées par un volcan.“ Ebd., S. 597. 502 „A Dieu ne plaise que nous retracions ici les sinistres événements qui ont marqué ces temps de trouble et de désordre dont tous nos efforts doivent tendre à effacer le souvenir! Nous ne rappellerons de tant de maux que ceux que la justice et la prudence ordonnent de réparer, et qui ne peuvent être oubliés qu’à ce prix.“ Ebd., S. 594. 503 „Les visites et les expertises placeraient les nouveaux propriétaires en contact nécessaire et prolongé avec les anciens, et ne conduiraient qu’à des résultats vagues, arbitraires, appuyés sur des souvenirs et des conjectures. 160 4.3 4 Die Diskussion um das Entschädigungsgesetz Revolution gegen Emigration: Die Debatte um das Entschädigungsgesetz Am 11. Februar 1825 wurde die Diskussion um das Entschädigungsgesetz mit dem Bericht des Kommissionsmitglieds Pardessus vor der Abgeordnetenkammer eröffnet. Den Abgeordneten wurde ein Handbuch aus der Bibliothek der Abgeordnetenkammer empfohlen, in dem sie sich über Emigrantengesetzgebung und Nationalgutverkäufe informieren konnten.601 Insgesamt 54 Abgeordnete hatten sich in die Rednerliste eingetragen, 30 wollten sich für, 24 gegen das Gesetz äußern. Zunächst charakterisierte Pardessus das Entschädigungsgesetz nach dem Vorbild Martignacs als „großen Akt der Gerechtigkeit und der Politik“. Pardessus, Anwalt am Kassationsgericht, Abgeordneter des Departements Bouches-du-Rhône und gemeinhin für seine gemäßigt royalistische Haltung bekannt602, wies die eingegangenen Beschwerden und Änderungsvorschläge zurück und stellte gleich zu Beginn seiner Rede klar, dass die Emigration durch Gewalt erzwungen worden war.603 Durch diesen fulminanten Start ließ er die ganze Brisanz des Themas voll zum Tragen kommen. So konnte sich eine versöhnliche Atmosphäre gar nicht erst entwickeln, sofort wurde ein Konfrontationskurs eingeschlagen. Nachdem Pardessus die Meinung der Kommission zu allen Artikeln dargestellt hatte, wollte der Kammerpräsident Ravez den Beginn der Diskussion auf den 17. Februar festsetzen, aber Casimir Périer meldete sich zu Wort, weil ihm eine Bedenkzeit von sechs Tagen für die seiner Meinung nach wichtigste Frage, die je in der Abgeordnetenkammer diskutiert wurde, zu kurz erschien. Périer war der Auffassung, dass, bevor über die Entschädigung entschieden werden könne, erst eine Aufstellung der Finanzen und Budgetpläne präsentiert werden müsse.604 Daraufhin kündigte der Comte de Villèle in seiner Eigenschaft als Finanzminister für den 16. Februar die Präsentation des Budgets und des Haushaltsgesetzes für 1826 an. Benjamin Constant unterstützte seinen Oppositionskollegen Périer, indem er anführte, dass innerhalb eines Tages die Budgetpläne gar nicht durchgearbeitet werden könnten605, aber die Kammermehrheit lehnte eine Vertagung der Entschädigungsdiskussion ab. So begann die allgemeine Diskussion am 17. Februar und umfasste neun Sitzungstage, die Diskussion der einzelnen Artikel erstreckte sich über 13 Sitzungen bis zum 14. März. Danach wurde die Diskussion in der Pairskammer weitergeführt. 601 Abgeordnetenkammer, 11.02.1825, AP 43, S. 102. Es handelte sich um die Schrift von Le Caron, Code des Émigrés, ou Recueil des dispositions législatives concernant les impositions, le séquestre, la confiscation, la régie et la vente des biens des anciens propriétaires appelés à recueillir l’indemnité de 1789 à 1825, Paris 1825. 602 Nervo, Études historiques, Bd 3, S. 43. 603 „[...] des attentats de tout genre, des violences de tout espèce forçaient à l’émigration, parce qu’on voulait confisquer.“ Pardessus, Abgeordnetenkammer, 11.02.1825, AP 43, S. 104. 604 „Jamais en effet question plus importante n’a été soumise à votre délibération; jamais question n’a été plus dominée par la question financière.“ Périer, Abgeordnetenkammer, 11.02.1825, AP 43, S. 121. Casimir Périer (1777-1832) stammte aus einer bürgerlichen Industriellenfamilie, die ihren Landbesitz durch den Kauf von Nationalgütern vergrößert hatte. Er diente in der Revolutionsarmee und nahm im Kaiserreich verschiedene Verwaltungsposten ein, unter anderem den eines Präfekten. Vor allem war er jedoch Bankier und Unternehmer. In die nationale Politik trat er 1817 als Abgeordneter von Paris ein. Zunächst gehörte er der gemäßigt royalistischen Regierungsmehrheit an, wechselte aber 1820, als sich deren politische Linie verschärfte, in das Lager der Liberalen. Als einer der engsten Berater von Louis-Philippe führte er 1831 dessen Kabinett, bis er 1832 an der Cholera starb. David H. Pinkney, HDF, Bd. 2, S. 791-792. 605 Constant, Abgeordnetenkammer, 11.02.1825, AP 43, S. 123. 4.3 Revolution gegen Emigration: Die Debatte um das Entschädigungsgesetz 161 Bisher ist die Diskussion in den Kammern von der Forschung nicht genauer untersucht worden. Die große Zahl der Redner und ihre Weitschweifigkeit wird von Gain dafür verantwortlich gemacht, dass er die Debatte nicht in ihren Details und in ihrer Komplexität darstellen könne.606 Maarsen schenkt in seiner insgesamt recht enttäuschenden Studie über den Streit um die Revolution in der Restauration der Emigrantenentschädigungsdebatte kaum Beachtung, da sie seiner Meinung nach keine neuen Erkenntnisse liefere über die Positionsbestimmung der politischen Parteien, sondern nur eine Neuauflage der Diskussion um Wahlund Pressegesetze gewesen sei.607 Die weitschweifigen Restaurationsgeschichten des späten 19. Jahrhunderts geben die Debatte zwar in umfangreichen Auszügen, aber chronologisch wieder, ohne eine systematische Strukturierung vorzunehmen. Im Folgenden liegt der Schwerpunkt weniger auf einer detaillierten Untersuchung der einzelnen Redebeiträge, sondern vielmehr auf der Analyse der Debatte in ihrer Dynamik und ihrem Verlauf. Dabei treten die Aspekte in den Blickpunkt, die im Mittelpunkt der Argumentation der Befürworter und Gegner des Gesetzes standen. Auf einzelne herausragende und die Debatte prägende Reden wird genauer eingegangen. 4.3.1 Dynamik der Debatte In den Wochen zwischen der Vorstellung des Gesetzentwurfs und dem Beginn der allgemeinen Diskussion in der Abgeordnetenkammer trafen bei dem Untersuchungsausschuss der Kammer unzählige Petitionen ein, in denen Entschädigungsforderungen gestellt wurden.608 Broschüren und Zeitungsartikel taten ihr Möglichstes, um die Kontroverse über die Entschädigung anzuheizen und die öffentliche Meinung zu polarisieren. Weitere Vorarbeit hatten Puymaurin mit seiner Bezeichnung der Nationalgüter als Diebesgut und Girardin mit seinem Befangenheitsvorwurf geleistet. Nach den ersten Diskussionstagen musste auch Martignac feststellen, dass die Auseinandersetzung mit starker Verbitterung geführt wurde, wenn er darin auch immer noch nur eine „impression [...] passagère et momentanée“ sehen wollte, die weit kürzer anhalten werde als die Erinnerung an nicht wieder gutgemachte Enteignungen.609 Doch gleich der erste Redner, Labbey de Pompières, machte unmissverständlich klar, dass es in dieser Frage um Sieg oder Niederlage im Kampf der Revolution gegen die Emigration gehe.610 606 Gain, Restauration et biens des émigrés, Bd. 1, S. 586. 607 Nicolaas Johannes Maarsen, De Strijd om de Revolutie in de Restauratie. Een onderzoek naar voorstellingen van politici omtrent de revolutie en de betekenis van deze voorstellingen voor hun politiek gedrag, Assen/Amsterdam 1976, S. 127. 608 In der Abgeordnetenkammer hatte der Petitionsausschuss am 26.01.1825 und am 4.02.1825 einen Bericht abgegeben. AP 42 und AP 43. In der Pairskammer wurde am 3.04.1825 Bericht über 29 Petitionen erstattet. 609 Martignac, Abgeordnetenkammer, 19.02.1825, AP 43, S. 291. 610 „Si, après le manifeste de Brunswick, l’émigration armée eût triomphé dans les plaines de la Champagne, à l’aide des Prussiens, la révolution eût subi la loi du vainqueur comme elle l’a subie à Naples, à Madrid. La subira-t-elle après avoir vaincu pendant trente ans, lorsque toutes ses principes, toutes ses conquêtes sont dans nos lois, dans nos moeurs? Telle est la question.“ Labbey de Pompières, Abgeordnetenkammer, 17.02.1825, AP 43, S. 232. Guillaume-Xavier Labbey de Pompières (1751-1831) war während der Terreur 18 Monate inhaftiert, hatte im Kaiserreich verschiedene Verwaltungsposten inne, unterstützte 1814 die Rückkehr der Bourbonen, aber 4.4 Reaktionen 4.4 199 Reaktionen Die Journalisten begleiteten die Kammersitzungen bis zur Verkündung des Gesetzes, oft wurde der genaue Wortlaut in Beilagen abgedruckt. Für den Courrier français sprach der Verlauf der Debatte für sich, erst ab dem 21. Februar, dem Tag der Rede des General Foy, brachte er neben dem Abruck der Redebeiträge auch eigene Kommentare. Die Quotidienne teilte ihren Lesern mit, dass sie tagtäglich so viele Beobachtungen und Anmerkungen zu der Entschädigungsthematik erhalte, dass sie gar nicht alle abdrucken könne.775 Der Constitutionnel zählte jeden Tag mehrere Broschüren, die sich mit der Entschädigung auseinander setzten, und stellte einige von ihnen auch vor.776 In der Tat war das Interesse der Bevölkerung an der Diskussion um den Entwurf des Entschädigungsgesetzes sehr groß. Schon Stunden vor dem Beginn der Debatten gegen halb zwei Uhr nachmittags waren die für die Öffentlichkeit bestimmten Tribünen im Sitzungssaal belegt. Nicht nur die Pariser Tageszeitungen, auch die Provinzzeitungen druckten die Sitzungsberichte vollständig ab. Aus der Provinz träfen die beunruhigendsten Berichte ein über den Effekt, den das Entschädigungsgesetz dort hervorrief, berichtete der damals als Journalist für die Augsburger Allgemeine Tageszeitung arbeitende Thiers, und er meinte auch den Grund dafür zu kennen, dass die Gesetze über die Entschädigung und das Sakrileg so einen Tumult hervorriefen: „Frankreich ist vor allem ungläubig und industriell. Es mit Priestern zu belästigen oder ihm sein Geld zu nehmen, sind zwei Mittel, ihm den Eindruck zu vermitteln, sein Wohlstand habe sich verflüchtigt. Die Ängste der Revolution, die durch zehn Jahre der Ruhe zerstreut wurden, haben Platz gemacht für Ängste, die durch die Priester oder das Steigen der Schuldenlast hervorgerufen werden.“777 4.4.1 Kommentare zur Kammerdiskussion Zu dem von Pardessus am 11. Februar vorgetragenen Bericht der Gesetzeskommission merkte der Constitutionnel an, dass der Nachdruck, den die Befürworter des Gesetzes auf die Behauptung legten, dass das Gesetz rechtens sei, wohl eher davon zeuge, dass selbst sie davon nicht überzeugt wären.778 Für den Courrier français war allein die Tatsache, dass die Gesetzeskommission mehrere Wochen für ihren Bericht gebraucht hatte, Beweis genug für die Unzulänglichkeit des Gesetzes. Den Abgeordneten gestatte man jetzt nur fünf Tage Vorbereitungszeit bis zum Beginn der Diskussion.779 Der Drapeau blanc hingegen war zufrieden mit der Rede von Pardessus, die denjenigen, die nichts von einer möglichen Entschädigung hören wollten, natürlich nicht gefallen könne.780 775 Quotidienne, 10.02.1825. 776 Constitutionnel, 10.02.1825, 15.02.1825 und 2.03.1825. 777 „La France est par-dessus tout incrédule et industrielle. La vexer avec des prêtres ou lui prendre son argent, sont deux moyens de lui donner l’humeur que sa prospérité avait dissipé. Les craintes de la révolution, dissipées par dix ans de calme, laissent place aux craintes inspirées par les prêtres et l’acroissement de la dette.“ Brief von Thiers an Cotta, 11.03.1825, in: Marquant, Thiers et le baron Cotta, S. 214. 778 Constitutionnel, 16.02.1825. 779 Courrier français, 13.02.1825. 780 Drapeau blanc, 14.02.1825. 200 4 Die Diskussion um das Entschädigungsgesetz Einen Tag vor Eröffnung der Diskussion in der Abgeordnetenkammer porträtierte der Courrier français die Hauptvertreter der Entschädigung: das seien Lally-Tollendal, der schon 1797 eine Défense des émigrés verfasst hatte, und Chateaubriand als inoffizielle, Martignac und Pardessus als offizielle Fürsprecher. Ihre Aussagen blieben aber blass und ohne Überzeugungskraft, die ihnen ja auch nur die Wahrheit hätte geben können. Ihre Darstellung der Revolution sei falsch und irreführend, da von persönlichen Interessen geleitet. Wenn man sich vor Augen halte, dass diese Milliarde die Schulden Frankreichs um ein Viertel erhöhe, dann läge ganz klar auf der Hand, dass sie nicht zum Wohle aller sein könne. Zwar würden die Schulden sich nicht als solche erhöhen, aber die Schuldentilgung würde vierzehn Jahre länger dauern. Ein Prozess finde statt, Anklägerin sei die Emigration, angeklagt sei Frankreich. Dabei gehe es um das Prinzip der Revolution. Diese aber sei das Resultat einer seit 300 Jahren fortschreitenden Veränderung der Welt, die Konsequenz der Abirrungen der Regierung und des allgemeinen Verfalls der Moral. Die Revolution sei von dem Adel selbst losgetreten worden, und somit auch die Emigration. Die Emigranten seien erst zu dem Zeitpunkt mit der Konfiskation bestraft worden, als sie in den Krieg gegen Frankreich eingetreten seien.781 An demselben Tag las man im Drapeau blanc einen fiktiven Dialog zwischen einem Emigranten und einem Abgeordneten der extremen Rechten. Der Emigrant forderte den Abgeordneten auf, das Entschädigungsgesetz zu unterstützen, doch dieser weigerte sich mit der Begründung, dass die Ultras nur eine Entschädigung befürworten würden, die ihren Vorstellungen entspräche. Der Emigrant, der wohl die Meinung des Drapeau blanc wiedergeben sollte, schilderte dem Abgeordneten die Bescheidenheit und Loyalität seinesgleichen, denn die Versöhnung des Volkes sei das höchste Ziel. Dem Abgeordneten ging es jedoch um das Prinzip, das er durch die derzeit anvisierte Entschädigung kompromittiert sah. Die Unterhaltung endete mit der Warnung des Emigranten an den Abgeordneten, dass die Stimmkugeln der Ultras sich mit denen der Liberalen, ihren ärgsten Feinden, vermischen würden.782 Die Entschädigung bedeutete für den Courrier français einen Rückschritt in die Feudalzeit: dann könnten die Substitutionen bei der Soldatenrekrutierung und das Erstgeborenenrecht auch nicht mehr weit sein. Offensichtlich wolle man mit voller Absicht der Revolution, dem großen Feind, eine Lehre erteilen. So hoffte der Courrier français, dass der Mut und die aufgeklärte Gesinnung der wahren Verteidiger der öffentlichen Interessen genügten, um die Entschädigung abzuwehren, würde doch die Gewährung der Entschädigung bedeuten, dass sich Frankreich ein drittes Mal durch Reparationszahlungen freikaufen müsse.783 In ihrem ersten Kommentar zur Debatte in der Abgeordnetenkammer freute sich die Gazette de France, dass auf die Restauration des Throns endlich die Restauration des Eigentums folgte. Die Linken hätten immer noch die altbekannte Taktik und bekämpften das Projekt mit revolutionärem Hass. Sie könnten es nicht ertragen, dass sich nun auch die letzte Wunde der Revolution schließen sollte.784 Angesichts der Rückgabeforderung des ultraroyalistischen Abgeordneten Duplessis de Grénédan entrüstete sich der Constitutionnel, dass die Nationalgutkäufer zurzeit in Zeitun- 781 Courrier français, 16.02.1825. 782 Drapeau blanc, 16.02.1825. 783 Courrier français, 16.02.1825. 784 Gazette de France, 21.02.1825. 5 Die Entschädigung der Emigranten Who controls the past, controls the future: who controls the present, controls the past. George Orwell 5.1 Das Entschädigungsgesetz Bereits zwei Tage vor der offiziellen Verkündung druckte der Drapeau blanc den Gesetzestext ab mit dem Kommentar, dass das Gesetz die Charte stärken werde, da es deren Bestimmungen bestätige und endgültig der Bestrafung durch Enteignung eine Absage erteilt habe. Mit der Krönung des Königs Ende Mai in Reims werde das alte und das neue Frankreich endgültig miteinander verschmelzen und ein einziges glückliches, freies und mächtiges Frankreich entstehen.829 Die Krönung des Königs in Reims am 29. Mai 1825 nahm schnell den Platz der Entschädigungsdebatte auf den Titelseiten der Zeitungen ein. Bei der Krönung, die ganz den Traditionen folgte, waren im Inneren der Kathedrale Tauben losgelassen worden, die sich dann die Flügel an den brennenden Kerzen verbrannten. Der Drapeau blanc machte aus dieser Geschichte eine Metapher über Revolution und Freiheit des Volkes: wenn einem Volk die Freiheit gegeben werde, dann müssten Dinge, die ihm schaden könnten, vorher aus dem Weg geräumt werden.830 Der Courrier français konterte, die nahe liegendere Folgerung sei wohl, dass man die Vögel besser im Freien hätte loslassen sollen.831 Der politische Chansonschreiber Béranger zog die Verbindungslinie zwischen Emigrantenentschädigung und Königskrönung, indem er in einem Lied das Volk rufen ließ: „Vögel, wir bezahlen dafür, dass man uns an die Kette legt, seht Ihr zu, dass Ihr Eure Freiheit behaltet!“832 Chamarré, de vieux oripeaux, Ce Roi, grand avaleur d’impôts, Marche, entouré de fidèles Qui tous, en des temps moins heureux, Ont suivi les drapeaux rebelles D’un usurpateur généreux. Un milliard les met en haleine, C’est peu pour la fidélité. Le peuple crie: „Oiseaux, nous payons notre chaîne, Gardez biens votre liberté.“ 829 Drapeau blanc, 25.04.1825. 830 Drapeau blanc, 30.05.1825. 831 Courrier français, 1.06.1825. 832 P.-J. de Béranger, Le sacre de Charles le Simple, in: Oeuvres de P.-J. Béranger, Neuaufl., Paris 1876, Bd. 2, S. 138-141. 212 5.1.1 5 Die Entschädigung der Emigranten Die Bestimmungen des Gesetzes Das „Gesetz zur Entschädigung der alten Besitzer derjenigen Grundbesitze, die infolge der Gesetze über die Emigranten, Verurteilten und Deportierten konfisziert und zugunsten des Staates verkauft wurden“ (Loi concernant l’indemnité à accorder aux anciens propriétaires de biens-fonds confisqués et vendus au profit de l’État en vertu des lois sur les émigrés, les condamnés et les déportés) wurde am 27. April 1825 erlassen. Eine königliche Ordonanz mit dem Datum 1. Mai 1825 erläuterte die Modalitäten der Ausführung.833 Das Gesetz umfasste insgesamt 24 Artikel. Der erste Artikel enthielt das Prinzip, auf dem die Entschädigung beruhte: Er verfügte, dass 30 Millionen Francs in Staatsanleihen, zu einem Kapital von einer Milliarde Francs, bereitgestellt würden für eine Entschädigung, die der Staat den Franzosen schulde, deren Grundbesitz in Frankreich in Anwendung der Gesetze der Revolution über die Emigranten, Verurteilten und Deportierten konfisziert und veräußert worden war. Um auf diese Summe zu kommen, wurde vorher die Anzahl der zwischen 1792 und 1814 getätigten Nationalgutverkäufe ermittelt und dann in den Konfiskationsdokumenten und Verkaufsakten nach Notizen über den Wert der Güter und den Verkaufspreis gesucht. Da es keine Aufstellung mit diesen Imformationen gab, hatte der Finanzminister seit Juni 1824 in mehreren Rundschreiben die Domänendirektoren dazu aufgefordert, zumindest eine Liste über die Anzahl der Verkäufe zu erstellen. Schließlich kam man auf insgesamt 452.072 Verkäufe zu einem Gesamtpreis von etwa 640 Millionen Francs.834 Aber die Kenntnis der Gesamtsumme der Verkaufspreise löste noch nicht das Problem, den Wert der einzelnen Güter festzustellen, hatten sie doch in verschiedenen Phasen der Nationalgutgesetzgebung und somit unter höchst unterschiedlichen Umständen einen neuen Besitzer gefunden und waren auf verschiedenste Art bezahlt worden: mit Bargeld, Assignaten, Mandaten oder Rückvergütungsmarken. Überdies war der Kaufpreis auf ganz unterschiedliche Weise zustande gekommen: Mit einem Gesetz vom 12. Prairial des Jahres III wurde eine Berechnung des Versteigerungsgebots auf Grundlage des Ertrags von 1790 zur Vorschrift. Nach diesem Muster wurden 81.455 Verkäufe durchgeführt. Der Ertrag dieser Güter hatte im Jahre 1790 etwa 34 Millionen Francs betragen (34.620.380,79 Francs). Um daraus den Wert der Güter abzuleiten, wurde der Ertrag von 20 Jahren angenommen, also der Multiplikator 20 gewählt. Die übrigen 370.117 Verkäufe hatten aber schon vor dem 12. Prairial III stattgefunden: hier war von der lokalen Verwaltung lediglich eine einfache Schätzung vorgenommen worden, der Ertrag von 1790 wurde nirgends genannt. So konnte der Wert dieser Güter nur aus dem Versteigerungspreis unter Anwendung der Abwertungstabelle der Assignaten gemittelt werden, ein sehr unbefriedigendes, aber das einzig mögliche Verfahren. Zwangsläufig wurden so die verkauften Nationalgüter in zwei Kategorien eingeteilt, die nur schwerlich auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden konnten. Deshalb sollte 833 Für den Text des Gesetzes und der Ordonanz s. Duvergier, Collection des lois, Bd. 25, S. 78-102 für das Gesetz und S. 134-141 für die Ordonanz. 834 État par département des aliénations faites, par ventes ou autrement, des biens-fonds des émigrés, des condamnés et des déportés, AP 42, S. 620-627. 5.2 Die Umsetzung: Das Arrondissement Bordeaux als Beispiel 5.2 221 Die Umsetzung: Das Arrondissement Bordeaux als Beispiel Wie die Anwendung und Durchführung des Entschädigungsgesetzes im Detail verlief, soll exemplarisch an den Anträgen und Entschädigungszahlungen im Arrondissement Bordeaux, einem Arrondissement des Departements der Gironde, aufgezeigt werden.866 Im Anschluss werden die für das Arrondissement Bordeaux gewonnenen Erkenntnisse mit den Ergebnissen der Entschädigung auf nationaler Ebene verglichen. 5.2.1 Bordeaux in der Restauration Dem Reisenden, der während der Restauration nach Bordeaux kam, wurden Stadt und Departement als friedliebend und fleißig präsentiert: „Im Laufe der Revolution und in der Zeit diverser Reaktionen blieb das Volk taub gegenüber den perfiden Aufhetzern und hat sich nie zu Plünderungen, Zerstörungen oder anderen grausamen und barbarischen Handlungen hinreißen lassen. Zwar ist es leicht erregbar durch seine Launen, aber im Grunde ist es gut, menschlich, tolerant und ordnungsliebend [...]. Wirklich freundschaftliche Beziehungen herrschen zwischen Grundbesitzern und Bauern, zwischen reich und arm, in einem durch und durch handelsorientierten Land, in dem die Interessen sich vermischen.“867 Als „ville fidèle“, die am 12. März 1814 die Landung des Duc d’Angoulême euphorisch begrüßt und damit die Restauration möglich gemacht hatte, war Bordeaux bis auf die letzten Jahre der Herrschaft Karls X. durch eine Mehrheit von Ultraroyalisten in der Abgeordnetenkammer vertreten, was allerdings nicht unbedingt die öffentliche Meinung widerspiegeln musste, waren doch nur etwa 2.000 der etwas mehr als 500.000 Einwohner des Departements in den Wahllisten verzeichnet.868 So notierte ein Polizeikommissar im August 1814, dass der Enthusiasmus für das neue Regime sehr schnell verflogen sei, als der Handel daraufhin nicht den erhofften Aufschwung nahm, stehe und falle der Patriotismus der Bordelaiser doch in Übereinstimmung mit der Wirtschaftskonjunktur. Ein Problem bereitete laut Polizeibericht auch der alte Adel, der sich von der Restauration die Rückgabe seiner Güter erhofft hatte und nun den König einen Jakobiner schimpfte, der weniger wert sei als Napoleon.869 Die Unterpräfekten zeigten sich in ihren wöchentlichen Berichten an ihren Vorgesetzten aber meist von der Ruhe, die in ihren Arrondissements herrschte, beeindruckt, wohl aber vor allem in ihrem eigenen Interesse, sollte doch der Präfekt von ihrer Loyalität und ihrem 866 Vgl. Almut Franke, La loi de l’indemnité de 1825 dans l’arrondissement de Bordeaux, in: Annales du Midi 109, 1997, S. 223-245. 867 „Pendant le cours de la révolution et à l’époque de réactions diverses, sourd à la voix des perfides provocateurs, [le peuple] ne s’est jamais porté au pillage; à la dévastation, ni à aucun acte d’atrocité et de barbarie. Turbulent, il est vrai, par boutade, il est foncièrement bon, humain, tolérant et ami de l’ordre; [...] rapports réels d’intimité entre le propriétaire et le cultivateur, entre le riche et le pauvre, dans un pays essentiellement commercial où les intérêts sont confondus.“ Le Guide ou conducteur de l’étranger à Bordeaux, département de la Gironde, 2. Aufl., Bordeaux 1827, S. 52. 868 Albert Rèche, Naissance et vie des quartiers de Bordeaux, 2. Aufl., Bordeaux 1991, S. 228. Einwohnerzahl nach F. Jouannet, Statistique du département de la Gironde, 2 Bde., Paris 1837. 869 Bericht des Polizeikommissars Forcade an den Polizeidirektor, 9.08.1814, A.N. F7-4338. 222 5 Die Entschädigung der Emigranten Eifer, die Bevölkerung auf die Restauration einzuschwören, überzeugt werden.870 Im April 1824 informierte ein Bericht der Sicherheitspolizei den Innenminister über die königstreue Gesinnung der Bevölkerung im Departement. Von Konfrontationen zwischen alten und neuen Besitzern wurde nicht berichtet.871 Auch gab es kaum Rückerstattungen von Nationalgütern an die früheren Besitzer im Departement Gironde.872 Wenn es also Drohungen seitens der ehemaligen Besitzer gab, so waren sie zumindest nicht von Erfolg gekrönt. Auch scheint es so, als habe der Klerus nicht wie in anderen Regionen derartige Angriffe unterstützt, sondern vielmehr, so lässt sich einem Bericht des Unterpräfekten von Blaye aus dem Jahre 1816 entnehmen, durch sein kluges und frommes Verhalten zur Wahrung der öffentlichen Ruhe beigetragen.873 Der Erzbischof von Bordeaux, Monsignore d’Aviau, war bemüht, allen Exzessen vorzubeugen.874 Die wirtschaftliche Situation in Bordeaux während der Restauration war allerdings alles andere als rosig. Der Handel liege brach, für den Wein gebe es keinen Absatzmarkt, die Bevölkerung klage über die schlechte Lage, ihre Einstellung gegenüber der Restauration habe sich geändert, stellte im Juni 1822 der General Lamarque fest. Das Eigeninteresse habe Bordeaux royalistisch gemacht. Nun sei die Unzufriedenheit so groß geworden, dass man in diesem Jahr nicht gewagt habe, den 12. März zu feiern.875 Die Tageszeitungen in den Departements orientierten sich stark an der Pariser Presse. Hauptsächlich gaben sie die Artikel desjenigen Hauptstadtblattes wieder, das ihrer politischen Orientierung entsprach. Ab 1824 existierte keine ultraroyalistische Tageszeitung mehr in der Gironde. Die Ruche d’Aquitaine, die nach literarischen und wissenschaftlichen Anfängen 1819 zur Politik gewechselt war, stellte ihr Erscheinen 1823 ein, der Mémorial bordelais wandte sich von Villèle ab und der gemäßigten Opposition zu.876 Durch den Indicateur, der überwiegend Artikel aus dem Courrier français oder dem Constitutionnel abdruckte, wurden liberale Vorstellungen verbreitet und von der Bevölkerung aufgenommen, auch wenn es weder eine organisierte liberale Fraktion noch offene Sympathiekundgebungen gab.877 Die Diskussion über das Entschädigungsgesetz in den Kammern wurde von allen Bordelaiser Zeitungen ausführlich wiedergegeben, so dass die Bevölkerung gut über die Debatte informiert war. Hin und wieder brachte der Indicateur auch eigene Beiträge. Das folgende Gedicht erschien 870 Wöchentliche Berichte der Unterpräfekten und des Bürgermeisters von Bordeaux, 1816-1817. A.D. Gironde, 1 M 339. 871 Rapport de la police de sûreté, 17.04.1824. A.D. Gironde, 1 M 340. Allerdings können für die fehlenden Information über Konfrontationen auch die großen Lücken verantwortlich sein. 872 Marcel Marion, La vente des biens nationaux pendant la Révolution avec étude spéciale des ventes dans les départements de la Gironde et du Cher, Paris 1908, Neudruck Genf 1974, S. 389. 873 „Les ecclésiastiques par une conduite sage et religieuse ont contribué à l’amélioration de l’esprit public.“ Jahresbericht des Unterpräfekten von Blaye, 31.12.1816. A.D. Gironde, 1 M 339. 874 Pierre Guillaume, Le temps de l’immobilisme (1815-1939), in: Robert Etienne (Hg.), Histoire de Bordeaux, Neuaufl., Toulouse 1990, S. 278. 875 Zit. n. André Tudesq, La Restauration. Renaissance et déceptions, in: Charles Higounet (Hg.), Histoire de Bordeaux, Bordeaux 1969, Bd. 5, S. 51. 876 Vgl. Alain Blondy, La presse à Bordeaux sous Louis XVIII, in: Revue historique de Bordeaux et du département de la Gironde XXXII, neue Reihe, 1986-87, S. 43-51. 877 Vgl. R. Dupuch, Le parti libéral à Bordeaux et dans la Gironde sous la deuxième Restauration, in: Revue philomatique de Bordeaux 1902, S. 21-32, 76-86, 172-188. 234 5.3 5 Die Entschädigung der Emigranten Die Folgen Drei mögliche Lösungsansätze für den andauernden Konflikt zwischen ehemaligen und aktuellen Besitzern der Nationalgüter hatte es in der Restauration gegeben. Eine Enteignung der neuen Besitzer, ob mit oder ohne Entschädigung für sie, hätte mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem Bürgerkrieg geführt und war auch nicht mit der Charte constitutionnelle zu vereinbaren. Den Konflikt einfach zu ignorieren und zu warten, bis die Zeit alle Ansprüche vergessen mache, war zu verschiedenen Zeiten und besonders noch einmal während der Debatte in der Pairskammer durch den Duc de Broglie gefordert worden. Aber auch dieser hatte den Vorschlag wohl eher gemacht, um die Regierung auszumanövrieren, als dass er ernsthaft glaubte, dass das Konfliktpotential sich in wenigen Jahren würde abbauen lassen, waren es doch neben den Ultraroyalisten auch die Liberalen gewesen, die die Nationalgüterproblematik immer wieder auf den Tisch und in den Wahlkampf gebracht hatten. 922 Die dritte Möglichkeit schließlich, die Beibehaltung der Besitzverhältnisse unter Entschädigung der ehemaligen Besitzer, war die einzig mögliche – ein Kompromiss wie so viele Maßnahmen der Restauration, der sich in der Charte constitutionnelle schon angedeutet hatte. Die Entscheidung zugunsten einer Entschädigung bedeutete nicht, dass das Ministerium dem Druck der Emigranten nicht mehr standhalten konnte. Vielmehr verfolgte es damit konkrete Zielvorstellungen, die die Position der Regierung stärken sollten. 5.3.1 Die Ziele der Regierung Der Rechtsberater und eifrigste Verfechter der Ansprüche der Emigranten, Henri Dard, hatte 1814 behauptet, dass die Nationalgutbesitzer auf den Wahllisten sehr zahlreich vertreten seien, und sich gefragt, wie der König zulassen könne, dass seine größten Feinde in die Abgeordnetenkammer gewählt würden.923 Da aktives und passives Wahlrecht von dem Steueraufkommen abhingen und der Grundbesitz am höchsten besteuert wurde, waren die meisten Wahlmänner und Abgeordneten tatsächlich Grundbesitzer.924 Folglich musste es das Ziel jeder Regierung sein, die Grundbesitzer für sich zu gewinnen. Geht man von den Ergebnissen der neueren Studien aus, dass der Großteil der Nationalgutkäufer unter den wohlhabenderen, bereits Grundgüter besitzenden Bevölkerungsschich922 Z.B. 1819 und 1820. S. Kap. 3.1.1. 923 „[...] dans les provinces, les propriétaires payant la conscription prescrite pour avoir le droit de siéger dans la Chambre des députés seront, en grande partie, les acquéreurs. [...] Le Roi peut-il avoir la même confiance dans les acquéreurs [...] que dans les légitimes propriétaires?“ Henri Dard, De la restitution des biens des émigrés considérée sous le triple rapport du droit public, du droit civil, et de la politique; et de la révocation de la loi des 25 octobre et 14 novembre 1792, qui a aboli les substitutions, 2. Aufl., Paris 1814, S. 68. 924 Dieses Prinzip wurde auch von liberal eingestellten Personen befürwortet. Ein Pamphletist, der sich gegen die Restitutionsforderungen von Dard und Falconnet wandte, sah es dennoch als nützlich an, wenn vor allem reiche Grundbesitzer Abgeordnete wären, würden diese doch aus eigenem Interesse dafür sorgen, dass die Steuern nicht ins Unermessliche stiegen. Lenormand, Observations sur la Charte constitutionnelle de France; suivies de lettres philosophiques et politiques sur les ventes des biens nationaux, l’administration de la justice et la liberté de la presse, Paris 1814, S. 35. B.N. Lb45-242. 5.3 Die Folgen 235 ten zu finden war925, dann war nur zu erwarten, dass einige dieser Nationalgutbesitzer auf den Wahllisten standen und auch in der Abgeordnetenkammer saßen und dort die liberale Opposition verstärkten. Von Casimir Périer, einem der führenden Liberalen, war bekannt, dass seine Familie Nationalgüter gekauft hatte.926 Nicht ohne Grund ließ die Restaurationsregierung bei bevorstehenden Wahlen Grundbesitzer, die liberale Ansichten vertraten, in den Genuss einer Steuersenkung kommen, um ihnen so das aktive oder passive Wahlrecht zu nehmen.927 Als 1820 das neue Wahlgesetz zur Debatte stand, nach dem die am höchsten besteuerten Wahlberechtigten eine Zweitstimme erhielten, hatte der Ultraroyalist La Bourdonnaye argumentiert, dass die Loi du double vote den Großgrundbesitz wiederherstelle und somit einen Schlag gegen die Revolution bedeute.928 Für ihn waren die Großgrundbesitzer ganz selbstverständlich die treuesten Verfechter einer Monarchie in Frankreich. Der liberale General Foy sah das genauso und warnte, dass mit dem neuen Wahlgesetz endgültig der Bruch der Nation in zwei Lager vollzogen werde.929 Die Loi du double vote hätte wohl nicht zu einem Wahlerfolg der Royalisten geführt, wenn die Höchstbesteuerten mehrheitlich durch Nationalgutkäufe zu Großgrundbesitzern gewordene Revolutionsanhänger gewesen wären. Der Grundbesitz von Royalisten beschränkte sich aber nicht ausschließlich auf die ganz großen Ländereien, denn sonst hätten die Liberalen bei den Wahlen von 1824 wohl nicht nur 17 Sitze gewonnen. Doch da das Wahlverhalten der etwa 100.000 politisch aktiven Franzosen nicht die Einstellung der 30 Millionen nicht wahlberechtigten Franzosen widerspiegelte, wie der Regierung auch immer wieder durch Petitionen und Unterschriftenaktionen klar gemacht wurde, glaubte der Erste Minister Villèle, dass eine verstärkte Präsenz des Adels auf dem Lande den royalistischen Einfluss auf die Landbevölkerung stärken und seine Politik stabilisieren würde. Mit der Entschädigung sollte den enteigneten Emigranten, nach Meinung der Regierung allesamt treue Royalisten, genügend Geld an die Hand gegeben werden, damit sie ihre eigenen Güter zurückkaufen oder andere Landgüter erwerben und politisch wieder aktiv werden könnten. Das gleiche Ziel verfolgte die Regierung 1826 mit dem Versuch, das 1793 abgeschaffte Erstgeborenenrecht wiederherzustellen. Villèle hatte festgestellt, dass bei den meisten Todesfällen von Grundbesitzern im Testament, wenn es denn eines gab, keine Erbfolge festgelegt wurde, so dass der Grundbesitz unter den Erben aufgeteilt wurde. Im März 1826 stellte er der Pairskammer ein Gesetz vor, nach dem der Grundbesitz einer Familie allein dem Erstgeborenen anheim fallen sollte, wenn der Verstorbenen nicht in seinem Testament andere Verfügungen getroffen hatte. Da bei 7.600 Erbfolgen im Jahre 1825 nur in etwas mehr als 1.000 925 Heinz-Gerhard Haupt, Sozialgeschichte Frankreichs seit 1789, Frankfurt/Main 1989, S. 120. Michel Vovelle, Structures et répartition de la fortune foncière et de la fortune mobilière d’un ensemble urbain: Chartres de la fin de l’Ancien Régime à la Restauration, in: R.H.E.S. 36, 1958, S. 385-398, hier S. 396. 926 David H. Pinkney, HDF, Bd. 2, S. 791. 927 Kupferman, Élections, S. 355. Vgl. Kap. 4.1.3. 928 La Bourdonnaye, Abgeordnetenkammer, 15.05.1820, AP 27, S. 606. 929 „Deux nations, deux camps, deux bannières, voilà ce que vous donne le projet de loi.“ Foy, Abgeordnetenkammer, 15.05.1820, AP 27, S. 601. 6 Die Emigrantenmilliarde Es gibt viele Arten, die Vergangenheit zu beurteilen: sie hängen ab von der Laune, in der man sich gerade befindet. Und da man die Vergangenheit nicht besonders gut kennt, da man sie kaum genauer kennt als die Zukunft, erfindet man sie nach Belieben, um sie zu hassen oder zu lieben. André Beaunier 6.1 Eine Legende entsteht Ein Urteil über die Restauration lautet: „Dies war die Epoche der Legenden, die in böser Absicht geschaffen und durch Leichtgläubigkeit verbreitet wurden. Eine Legende blieb bestehen, vergrößerte und verewigte sich: die Legende der Emigrantenmilliarde.“1021 Laut Entschädigungsgesetz hätten die Auszahlungen der Entschädigungssummen eigentlich innerhalb von fünf Jahren abgeschlossen sein sollen. Während sich die Restauration 1830 ihrem Ende zuneigte, war dies für die Liquidation der Entschädigung noch nicht der Fall. Bei etwas über 30.000 eingegangenen Entschädigungsanträgen hatte die Liquidationskommission über rund 4.000 Anträge noch nicht entschieden, als Karl X. abdanken musste.1022 Die zentrale Liquidationskommission wurde mit Ablauf des Jahres 1832 aufgelöst1023, doch die Auszahlungen wurden bis 1841 fortgesetzt. Mit einem Kapitalwert von 866.510.333 Francs war die definitive Entschädigungssumme von einer Milliarde weit entfernt. Trotzdem wurde das Schlagwort der „Emigrantenmilliarde“ in kürzester Zeit zur Legende.1024 Anhand der Legendenbildung um die Emigrantenmilliarde wird deutlich, wie die Erinnerung an ein Ereignis instrumentalisiert und gesteuert wurde, wie das kollektive Gedächtnis beeinflusst und eine bestimmte, das politische System der Gegenwart legitimierende Vergangenheit geschaffen werden sollte. 1021 „Cette époque était celle des légendes, créées par malveillance, propagées par crédulité. Une légende demeura, se perpétuant avec toutes sortes de grossissements, celle du milliard des emigrés.“ Pierre de la Gorce, La Restauration, 2 Bde., Paris 1926-28, hier Bd. 2, S. 75. 1022 S. Kap. 5.3.2. 1023 „La commission instituée pour la liquidation de l’indemnité [...] sera dissoute le 31 décembre 1832. Les réclamants qui ont formé leur demande dans les délais préscrits par cette loi, et qui n’auront pas produit avant le 1er juillet toutes les pièces justificatives et déclarations exigées [...] seront déchus.“ Rundschreiben Nr. 62 des Finanzministers vom 30.04.1832. 1024 Vgl. Marcel Marion, Une légende historique: le milliard des émigrés, in: Le Correspondant, 10.04.1923, S. 113-123. 254 6.1.1 6 Die Emigrantenmilliarde Ein Festmahl ohne Nachtisch Ein prächtiges Festmahl habe Frankreich den Emigranten bereitet, nun solle es wenigstens den Nachtisch für sich behalten dürfen.1025 In seiner Rede für die Aufhebung des Reservefonds des Entschädigungsgesetzes griff der Abgeordnete Baudet-Lafargue das Bild des splendide festin der Emigrantenmilliarde auf. Es stammt von dem brillantesten Redner der Restauration mit der spitzesten Zunge und den prägnantesten Formulierungen, dem General Foy. Doch dieser war nicht der einzige, dessen Argumentation gegen die Entschädigung ambitionierte Nachfolger fand. Die Diskussion im Dezember 1830 um die Aufhebung des fonds commun und damit eines Teils der Entschädigungssumme ließ fast alle Klischees, Kategorisierungen und Beschimpfungen der fünfeinhalb Jahre zuvor geführten Debatte wieder aufleben, wenn auch in kleinerem Rahmen und unter umgekehrten Umständen. Das Entschädigungsgesetz von 1825 hatte die Einrichtung eines Reservefonds in Aussicht gestellt, mit dem Ungleichheiten und Benachteiligungen bei der Berechnung der Entschädigungssumme ausgeglichen werden sollten.1026 Um von diesem Fonds zu profitieren, mussten neue Anträge gestellt werden, in denen der Nachweis einer Schädigung oder Benachteiligung erbracht werden musste. Sobald der Umfang der Entschädigungsauszahlungen absehbar war, sollte ein neues Gesetz zur Schaffung des Reservefonds erarbeitet werden, das die genauen Konditionen für eine Zusatzzahlung festlegen sollte. Dazu war es bis Juli 1830 noch nicht gekommen. Führte die Regierung der Julimonarchie auch die bereits verfügten regulären Auszahlungen fort, so sah sie es jedoch nicht als ihre Aufgabe an, ein Gesetz zur Schaffung dieses fonds commun zu initiieren, der nur „à titre conditionnel“ versprochen worden war.1027 Bereits Mitte November 1830 wollte Jollivet, ein Abgeordneter des Departements Ille-etVilaine, der Kammer einen Vorschlag zur Einbehaltung der noch nicht ausgezahlten Entschädigungsgelder unterbreiten, der Ministerrat teilte ihm jedoch mit, dass diese Maßnahme in die Budgetplanung gehöre wie andere allgemeine Finanzangelegenheiten, und so zog Jollivet seine Eingabe zurück.1028 Kurze Zeit später, am 1. Dezember 1830, stellte der Finanzminister und Präsident des Ministerrates, Jacques Laffitte, auch tatsächlich in der Abgeordnetenkammer einen Gesetzentwurf vor, der die Bestimmungen des zweiten Artikels des Entschädigungsgesetzes, die die Schaffung eines fonds commun durch ein neues Gesetz in Aussicht stellten1029, aufhob und die freiwerdenden Gelder dem Staat zusprach. Anfang November war der Berichterstatter der Kommission, die den definitiven Jahresabschluss von 1828 errechnete, Lefebvre, auf 80 Mil1025 „Je terminerai, Messieurs, en rappelant à votre mémoire les expressions d’un éloquent orateur dont la France honore la mémoire. Il appelait l’indemnité un splendide festin. C’est notre France qui a donné ce festin, sa desserte peut et doit lui appartenir.“ Baudet-Lafargue, Abgeordnetenkammer, 10.12.1830, AP 65, S. 440. 1026 Vgl. Kap. 5.2.3.2. 1027 Vgl. Marion, Histoire financière, Bd. 5, S. 84. 1028 Sitzung in der Abgeordnetenkammer, 15.11.1830, AP 64, S. 401. 1029 „Lorsque le résultat des liquidations aura été connu, les sommes restées libres sur les 30 millions de rente déterminés par l’article premier seront employées à réparer les inégalités qui auraient pu résulter des bases fixées par le présent article, suivant le mode qui sera réglé par une loi.“ Art. 2 des Entschädigungsgesetzes vom 27.04.1825. Zit. n. Duvergier, Collection des lois, Bd. 25, S. 306-313, hier S. 307. 6.2 Die Auseinandersetzung mit der Entschädigung im 19. Jahrhundert 6.2 281 Die Auseinandersetzung mit der Entschädigung im 19. Jahrhundert Wenn auch die meisten der Historiker, die sich mit dem Entschädigungsgesetz beschäftigt haben, ihre Untersuchung mit dem Ende der Restauration oder spätestens mit der Aufhebung des Reservefonds zu Beginn der Julimonarchie abschließen, so lohnt es sich doch, den Blick auf die folgenden Jahrzehnte bis ins 20. Jahrhundert hinein auszuweiten. In der Literatur finden sich einige Hinweise, wann im 19. Jahrhundert die Entschädigung noch einmal auf der Tagesordnung stand, aber bei genauere Überprüfung stellt sich heraus, dass die Angaben oft ungenau sind und das eigene Kombinationsvermögen gefragt ist.1125 Es war zu erwarten, dass nach einer Revolution eine neue Regierung Maßnahmen ihrer Vorgängerin revidieren würde. Und tatsächlich lebte nicht nur 1830, sondern auch 1848 und 1851 die Erinnerung an die Emigrantenmilliarde wieder auf. Eine zweite Phase ist das Ende des 19. und der Anfang des 20. Jahrhunderts, als Kirche und Staat getrennt und Kirchengüter verstaatlicht wurden. Aufschlussreich sind hier die Akten der Domänenverwaltung, von denen allerdings nur noch ein bruchstückhafter Teil im Archiv des Finanzministeriums vorhanden ist. 6.2.1 Centimes statt Milliarde Im Februar 1848 befand sich Frankreich in einer euphorischen, erwartungsfrohen Stimmung, vergleichbar mit der, die in den ersten Monate nach der Julirevolution das Leben in Paris und in der Provinz bestimmt hatte und auf die eine Phase der Desillusionierung folgte. Doch hatten 1848 nicht nur der Herrscher und die Regierung unter Beibehaltung der Monarchie gewechselt, sondern das politische System als Ganzes war ausgetauscht worden. Die Provisorische Regierung von 1848 sah sich in einer ähnlichen Situation wie die Regierung der ersten Republik von 1793: die revolutionäre Bewegung war in den europäischen Hauptstädten entflammt, entweder, man musste sich bald gegen eine Koalition der monarchischen Staaten verteidigen, oder man unterstützte die entstehenden Republiken – auf jeden Fall musste mit einem bewaffneten Konflikt gerechnet werden.1126 Dazu kam eine Finanzkrise von einem Ausmaß, das es seit 1795 in Frankreich nicht mehr gegeben hatte. In der ersten Märzhälfte 1848 stand das Land vor dem Staatsbankrott. An der Börse kam es zu Panikreaktionen, Zeitgenossen berichteten davon, dass reiche Pariser ihren Schmuck vergruben, ihre Angestellten entließen, ihre Pferde und Kutschen verkauften und die Hauptstadt verließen. Ärmlich wirkende Kleidung kam in Mode, wie auf den „Bällen der Opfer“ zur Zeit des Direktoriums, nur dass nun niemand mehr tanzen wollte.1127 Die regierungsnahe Zeitung Le 1125 Gain, Restauration et biens des émigrés, Bd. 2, S. 355-384; Victor Pierre, Le milliard des émigrés, Paris 1881; Marion, Histoire financière, Bd. 5: 1819-1875. 1126 A. Antony, La politique financière du gouvernement provisoire (février-mai 1848), Paris 1909, S. 132. 1127 „L’argent, dit un contemporain, semblait rentrer sous terre. Si vous faites une visite, écrivait la baronne Boude, vous trouvez une dame aux mains très sales qui vient de creuser un trou dans son jardin pour y cacher ses bijoux. Les gens riches quittaient Paris, renvoyaient leurs domestiques, vendaient chevaux et voitures. Ceux qui avaient de l’argenterie la portaient à la Monnaie; orfèvres et bijoutiers eux-mêmes faisaient fondre leurs marchandises; toute dépense somptuaire était supprimée - et c’était par là toute l’industrie de luxe condamnée à mort. S’habiller pauvrement devenait une mode, non par sympathie démocratique, mais à la façon dont sous le Directoire on allait danser aux ,bals des Victimes‘; il est vrai qu’en mars 1848 personne ne songeait à danser. [...] La vie économique était tombée en léthargie.“ Ebd., S. 53. 282 6 Die Emigrantenmilliarde National verurteilte diese „Emigration“. Nur wenn das Leben in Gefahr sei, ließen sich der Verkauf wertvoller Eigentümer und eine voreilige Flucht rechtfertigen. Aber die derzeitige Finanzkrise gehe auf das Konto der abgeschafften Monarchie, und diese Krise könne nur dann verkürzt werden, wenn jeder auf seinem Posten bleibe und seine Pflicht erfülle.1128 Arbeiter und Bürgerliche organisierten sich gleichermaßen in Clubs, die ab Ende Februar in Paris gegründet wurden. Ende April war ihre Anzahl auf zweihundert angewachsen. Viele dieser Clubs waren aus den demokratischen Geheimbünden der 1840er Jahre entstanden. Ihr Ziel war die Mobilisierung der Pariser Bevölkerung, um dadurch ständigen Druck auf die Regierung zur Durchsetzung von Sozialprogrammen auszuüben. In Konkurrenz zu den Republikkommissaren der Regierung verbreiteten sie im ganzen Land sozialistische Propaganda und versuchten, die Unterschichten politisch an sich zu binden. Stellten diese Clubs auch das politische Zentrum der Opposition dar, so gelang es ihnen jedoch nie, eine einheitliche politische Strategie zu entwickeln.1129 Zieht man auch noch in Betracht, dass zu Beginn der Zweiten Republik die Bezeichnung „Montagnards“ wiederkehrte1130, dass ab März 1848 Paris befestigt und die Armee zur Mobilmachung aufgerufen wurde, so lassen verschiedene Faktoren einen Vergleich mit der Zeit zu, in der die Nationalgutverkäufe durchgeführt worden waren. War es dann nicht geradezu logisch, dass bei den Überlegungen, wie der Finanzkrise entgegenzuwirken sei, der Blick unter anderem auch auf die Emigrantenentschädigung fiel? Erste Aufgabe der Provisorischen Regierung war eine Finanzreform. Aber nicht nur der Finanzminister Garnier-Pagès machte sich darüber Gedanken, ganz Paris entwickelte Finanzpläne und konnte die Schwerfälligkeit der Regierung in der Entscheidungsfindung nicht nachvollziehen. In den Clubs wurden Maßnahmen diskutiert und durchgespielt, Delegationen wurden ins Rathaus entsandt, die Zeitungen stellten Projekte vor, täglich trafen zahlreiche Broschüren mit Vorschlägen beim Finanzminister ein.1131 Garnier-Pagès, dem von dem Wirtschaftshistoriker Marion ein nicht gerade freundliches Urteil zuteil wurde1132, hatte anscheinend das Bedürfnis, sich nachträglich für seine Entscheidungen zu rechtfertigen. 1850 beantragte er eine Debatte über die Finanzverwaltung der Provisorischen Regierung; da seinem Antrag nicht stattgegeben wurde, wandte er sich an die Öffentlichkeit, um die damaligen Diskussionen im Ministerrat nachzuzeichnen.1133 Der Ministerrat hatte sich 1848 nämlich zur Erhebung einer direkten Zusatzsteuer entschlossen, um die Finanzkrise zu meistern.1134 Diese Steuer betraf vor allem den Grundbesitz: auf jeden Franc Steuer sollten 45 Centimes aufgeschlagen werden, was für das Jahr 1848 1128 National, 10.03.1848. 1129 Sanford Elwitt, Artikel „Provisional Government“, HDF, Bd. 2, S. 836-840. 1130 Jean Tulard, Les révolutions 1789-1851, Paris 1985, S. 418 (Histoire de France Bd. 4). 1131 In der B.N. unter Lb53 - Histoire du Gouvernement provisoire. 1132 „Garnier-Pagès était un mélange bizarre de faiblesse et de présomption, de vanité et d’incapacité, de témérité et de versatilité. Quelques jours lui suffirent pour en donner des preuves qui seraient comiques si elles n’étaient pas surtout affligéantes.“ Marion, Histoire financière, Bd. 5, S. 240. 1133 Louis Antoine Garnier dit Garnier-Pagès, Un épisode de la Révolution de 1848. L’impôt des 45 centimes, Paris 1850, Vorwort, S. VII. 1134 Dekret vom 16.03.1848, in: République française. Liberté, égalité, fraternité. Recueil des décrets et actes financiers du gouvernement provisoire, Paris 1848, S. 47. B.N. Lb53-1. 6.3 Entschädigung und Emigrantengüter um die Jahrhundertwende 6.3 293 Entschädigung und Emigrantengüter um die Jahrhundertwende Wie selbstverständlich enthält der Artikel „Milliard“ im Großen Universallexikon des 19. Jahrhunderts von Larousse ein Unterkapitel über die milliard des émigrés. Dort wird diese „fameux milliard“ als Begünstigung von Menschen bezeichnet, deren Bestrafung man gemeinhin als gerecht ansehen würde, hätten die Emigranten doch die Waffen gegen das Vaterland erhoben. Zur Rechtfertigung der Emigrantenentschädigung sei die Aufhebung des Wertunterschieds zwischen National- und Patrimonialgütern als eines ihrer Ziele dargestellt worden. Höchst unpopulär sei die Entschädigung gewesen, und zu verschiedenen Zeiten habe die Opposition immer wieder die Gemüter erhitzen können, indem sie die Rückzahlung der Entschädigung forderte.1173 Allerdings fiel das Urteil noch einigermaßen ausgewogen aus, denn es wurde erwähnt, dass auch liberale Notabeln wie der General Lafayette von der Entschädigung profitiert hätten. Die Emigranten hingegen wurden durchweg negativ gezeichnet, was auch der Artikel über sie belegt: „Unbestreitbar ist, dass die Emigration vor allem den widerwärtigen Charakter [...] einer Revolte gegen die Nation hatte. Die Emigranten [...] entrissen Frankreich die nur zu berühmte Emigrantenmilliarde. Sie war der Lohn für ihren Verrat und ihre Verschwörungen.“1174 Aber auch die Besitzer der Nationalgüter erhielten keine positive Beurteilung: In dem Artikel über die Nationalgüter wurde bedauert, dass ganz Frankreich gleichsam als Sühne für die Sünden der Revolution das Lösegeld für diese Neureichen in Form der Emigrantenentschädigung zahlen musste.1175 Im Vergleich zur Restauration hatte sich der Spieß unter den folgenden Regimen umgedreht: war damals die Revolution als Revolte verurteilt worden, so war es nun die Emigration. Das Schlagwort der Emigrantenmilliarde diente dazu, mit der Restauration abzurechnen. Jede Diskussion über die Emigrantenentschädigung bedeutete eine Bewertung, ein Gegeneinanderausspielen von Revolution und Emigration – das galt nicht nur für die Debatte um das Ent- 1173 „Une indemnité fut proposée par le ministère Villèle, en 1825, en faveur des émigrés dont les biens avaient été vendus pendant la Révolution. Cette indemnité, votée par la Chambre, était de un milliard représenté par 30 millions de rentes 3 pour 100 émis à cet effet. Cette libéralité envers des hommes généralement regardés comme justement punis pour avoir porté les armes contre leur patrie, armé l’Europe contre nous et troublé pendant vingt ans la France par leurs intrigues et leurs trahisons, a laissé un long souvenir d’impopularité. A diverses époques, l’opposition a pu agiter les esprits en demandant la restitution de ce fameux milliard, dont avaient bénéficié, par une singularité qu’on n’a pas assez remarquée, quelques-unes des notabilités du libéralisme, et notamment La Fayette. A l’époque où la loi fut rendue, quelques optimistes prétendirent que c’était un moyen d’assurer la possession des biens nationaux à leurs possesseurs, qui même y gagneraient, attendu qu’il avait toujours existé une différence de 15 à 20 pour 100 entre les propriétés patrimoniales et les propriétés nationales, vu l’incertitude de la possession de ces derniers au milieu des réactions politiques.“ Larousse, Grand dictionnaire universel du XIXe siècle, Paris 1870, Neudruck Genf 1982, Bd. XI/1, S. 267. 1174 „[...] il est incontestable que, prise dans sa généralité, l’émigration eut tout d’abord le caractère odieux d’appel à l’étranger, de revolte contre la nation. [...] ils arrachèrent à la France le trop fameux milliard des émigrés (1825). C’était le salaire de leurs trahisons et de leurs complots.“ Larousse, Dictionnaire, Bd. VII/1, S. 437. 1175 „Quoiqu’il en soit, ce fameux milliard était une sorte de transaction que, de guerre lasse, les anciens propriétaires imposaient à la France entière, qui, sans doute comme expiation de ses péchés révolutionnaires, demeura chargé d’acquitter la rançon des nouveaux enrichis.“ Larousse, Dictionnaire, Bd. II, S. 716. 294 6 Die Emigrantenmilliarde schädigungsgesetz im Jahre 1825, sondern war ein Phänomen, das sich durch das gesamte 19. Jahrhundert zog und auch zu Beginn des 20. Jahrhunderts noch zu beobachten war. 6.3.1 Letzte Fälle 1892 wurden Überlegungen laut, ob das Schicksal der Emigrantengüter in den Kammern nochmals diskutiert werden solle. Der Grund dafür war, dass wieder Petitionen an die Abgeordnetenkammer eingegangen waren. Im Mai 1891 wandte sich ein Monsieur Lépine de Ligondès zum vierten Mal nach 1885,1886 und 1887 an die Abgeordnetenkammer, um seine Rechte einzuklagen, die er am Verkaufspreis eines Schlosses im Departement Haute-Loire zu besitzen glaubte. Der Marquis de Ligondès war nach der Amnestie Napoleons im Jahre X nach Frankreich zurückgekehrt und hatte die noch in Staatsbesitz befindlichen Güter zurückerhalten. Nach Auskunft des Finanzministers Dauphin vom 24. Januar 1887 hatte der Marquis aber keine weiteren Forderungen gestellt, und so wurde auch der Verkaufspreis für das Schloss nicht zurückerstattet, zumal die Restitutionsgesetze der Jahre X und 1814 nur die Rückgabe der Güter in natura vorsahen. Mehrfach hatte die Familie Ligondès erfolglos versucht, den Verkaufspreis oder das Land zurückzubekommen. Die Liquidationskommission hatte im April 1830 endgültig einen abschlägigen Bescheid erteilt. Lépine de Ligondès fühlte sich aber, obwohl seine Angelegenheit von mehreren Ministerien und Instanzen untersucht worden war, ungerecht behandelt. Er behauptete, dass der Staat ihm mittlerweile 20 Millionen Francs schulde, und klagte einige Regierungsvertreter namentlich an, ein falsches Spiel mit ihm zu treiben. Diesen Vorwurf wies der Petitionsausschuss der Abgeordnetenkammer jedoch von sich. Dem Petitionär wurde der einzig mögliche Weg genannt, den er noch gehen könne: er könne die von ihm beschuldigten Personen direkt anklagen und von ihnen Schadenersatz fordern. Die Abgeordnetenkammer werde sich auf jeden Fall nicht mehr mit der Angelegenheit beschäftigen.1176 Endgültig sollte also die Beschäftigung mit der Entschädigung und den Emigrantengütern ad acta gelegt werden. Im Übrigen hatte der Finanzinspektor Geslié im Jahre 1885 in einem Bericht die Anzahl und den Wert der betreffenden Güter als so gering bezeichnet, dass es nicht lohne, mit einer solchen Frage die Kammern zu belasten. Außerdem sei es wohl nicht angebracht, „diese alte Frage der Emigranten zu neuem Leben zu erwecken“.1177 Offenbar hatte man immer noch Angst vor offenen Gräben. Im Februar 1900 forderte der Generaldirektor der Domänen Aufstellungen über die Emigrantengüter und -grundrenten ein, die sich immer noch im Besitz des Staates befanden und nicht infolge des Gesetzes vom 5. Dezember 1814 an die früheren Besitzer oder deren Erben zu- 1176 Bericht von M. Babaud-Lacroze über die Petition N° 1155 des Sieur Lépine de Ligondès. Assemblée nationale. Chambre des députés, Sitzung vom 11.05.1891, S. 862. 1177 „Le petit nombre des immeubles de cette origine qui sont encore sous la main du domaine, et disponibles (c.ad. n’étant pas affectés à un service public) - et la minime valeur de ces immeubles ne permettent guère de mettre en mouvement les chambres, et il semble, d’ailleurs, inopportun de reveiller cette vieille question des émigrés.“ Rapport des Finanzinspektors de Geslié, 9.04.1885, in Auszügen zit. in einer Note der Generaldirektion der Domänen, 7.09.1892. Arch. fin. B 14534. 306 6.4 6 Die Emigrantenmilliarde Eine Legende vergeht Da seit der Mitte des 19. Jahrhunderts die Emigrantenentschädigung nicht mehr in politischen Debatten auftauchte, geriet sie in der breiten Öffentlichkeit in Vergessenheit. Pradel de Lamases Schriften können als letzten, vergeblichen Versuch gesehen werden, aus aktuellem Anlass die Erinnerung an die Nationalgutverkäufe und ihre Folgen aufrechtzuerhalten. Anhaltspunkte für eine latente Existenz dieser Problematik im Bewusstsein des politischen und gesellschaftlichen Lebens Frankreichs lassen sich jedoch immer wieder finden: sei es, dass es am Anfang des 20. Jahrhunderts immer noch Schwierigkeiten machte, über die Besitzverschiebungen infolge der Nationalgutveräußerung die nötigen Archivdokumente zur Verfügung gestellt zu bekommen; sei es, dass angeblich in Adelskreisen auch noch im ausgehenden 20. Jahrhundert bekannt ist, welche Familie sich durch Nationalgutkäufe bereichert hat. Trotzdem kann die Entschädigungsproblematik im heutigen Frankreich keine Aktualität mehr für sich beanspruchen – eher ist es das Phänomen der Emigration, das an die Emigranten- und Entschädigungsproblematik der Französischen Revolution erinnern lässt. 6.4.1 Erinnerungen an die Emigration Der Comte de Montlosier nannte das 19. Jahrhundert das Jahrhundert der Memoiren, da tagtäglich neue auf den Markt kämen, und er selbst machte da keine Ausnahme.1223 In der Restauration wurden Memoiren als Quellengattung entdeckt und publiziert. Sie sollten einen Hort der nationalen Erinnerung und Selbstversicherung darstellen. Ein Großteil der Revolutionsgeschichten stützte sich auf diese Quellengattung und benutzte sie unter ereignisgeschichtlichen Fragestellungen, erst mit Michelet rückten die Archivquellen als Untersuchungsgegenstand in den Mittelpunkt.1224 „Jemand, der seine Memoiren schreibt, schreibt nicht für einen zukünftigen Historiker, sondern gegen die früheren und gegenwärtigen Historiker.“1225 So stellt der Historiker Frédéric Briot das Verhältnis von Memoirenliteratur und Geschichtsschreibung klar. Seiner Meinung nach war es gerade die Absicht der Memoirenschreiber, einer bestehenden Sicht der Geschichte entgegenzuwirken. Im Falle der schreibenden Emigranten kann das wohl angenommen werden, verteidigten sie in ihren Erinnerungen doch die Gründe und Umstände ihrer Emigration und versicherten sich ihrer gesellschaftlichen Identität.1226 1223 „La multitude des mémoires particuliers qui se sont publiés et qui se publient chaque jour a fait dire que ce siècle s’appellerait un jour le siècle des mémoires.“ Mémoires de M. le Comte de Montlosier sur la Révolution française, le Consulat et l’Empire, 2 Bde., Paris 1830, hier Bd. 1, S. 1. 1224 Fred E. Schrader, Revolutions- und Emigrationsmemoiren in der Restauration: ein mentalitätsgeschichtliches Korpus, in: Gersmann/Kohle, Frankreich 1815-1830, S. 29-40. S. auch Pierre Nora, Les Mémoires d’État: de Commynes à de Gaulle, in: Pierre Nora (Hg.), Les lieux de mémoire, Bd. II/2: La Nation, Paris 1986, S. 355-400. 1225 „[...] le mémorialiste n’écrit pas pour un historien à venir, mais contre les historiens passés et présents.“ Frédéric Briot, Usage du monde, usage de soi: enquête sur les mémorialistes d’Ancien Régime, Paris 1994, S. 85. 1226 Die in den Emigrantenmemoiren ausgedrückten Ideen und Ansichten wurden von Ferdinand Baldensberger dargestellt, der allerdings sehr selektiv vorging und nur besonders informative Memoiren oder Memoiren von besonders bekannten Emigranten herausgegriffen hat. Ferdinand Baldensberger, Le mouvement des idées dans l’émigration française (1789-1815), 2 Bde., Paris 1924. Die Bibliographien von Memoiren über die Zeit der Revolution, des Kaiserreiches und der Restauration führen etwa 4.200 Titel auf, behandeln die Emigrantenmemoiren aber nicht gesondert. Alfred Fierro, Bibliographie critique des mémoires sur la Révolution écrits ou 6.4 Eine Legende vergeht 307 Was die Emigrantenentschädigung betrifft, so äußerte sich kaum ein Verfasser genauer über das Ausmaß und die Art des erlittenen Verlusts, es finden sich keinerlei Informationen über Restitutionsforderungen oder Äußerungen über die Entschädigung. Durch die Schilderung ihrer Erlebnisse im Exil versuchten die Emigranten, diese außergewöhnliche Phase ihres Lebens zu verarbeiten und zu bewältigen; eine vollständige Darstellung ihrer Lebenserinnerungen stand nicht im Vordergrund. Deshalb schließen die Memoiren überwiegend mit der Rückkehr nach Frankreich. Bezeichnenderweise tragen viele dieser Emigrationserinnerungen Titel wie Dix ans de ma vie oder Dix ans d’émigration.1227 Nur wenige Memoiren, die von Personen verfasst wurden, die in der Restauration öffentliche Ämter bekleideten, enthalten überhaupt ein Kapitel zur Restauration. Aufschlussreich sind der Zeitpunkt der Veröffentlichung und die oft ausführlichen Vorworte der Herausgeber. Das gilt vor allem für späte Veröffentlichungen oder Neuauflagen, z.B. in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, in denen viele Emigrantenmemoiren in gekürzter Form bevorzugt in regionalen Geschichtszeitschriften publiziert und in den Kontext der Zeitgeschichte eingebunden wurden. Der Napoleonforscher Frédéric Masson fungierte als Herausgeber der Memoiren des Comte de Moriolles, eines Abgeordneten der Generalstände, der 1789 emigrierte, ab 1800 Lehrer am Hof des Großherzogs Constantin von Moldawien war und nach einer Stippvisite im Jahre 1815 erst 1833 nach Frankreich zurückkehrte. Masson, der anders, als es seine restaurationsfeindliche Haltung erwarten ließe1228, in seinem Vorwort erstaunlich neutral blieb und auch keinen Gegenwartsbezug herstellte, sah den Grund, warum so viele Emigranten ihre Erinnerungen niedergeschrieben hatten, darin, dass sich in deren Lebensauffassung nichts verändert habe: nach ihrer Rückkehr seien sie alle wieder in Nichtstuerei verfallen und hätten ihre Zeit mit Schreiben gefüllt.1229 Die Überzeugung, dass über derartige Verbrechen wie die Nationalgutverkäufe nicht einfach der Mantel des Vergessens geworfen werden könne, hatten Paul Pradel de Lamase und seinen Bruder 1913 dazu veranlasst, die persönlichen Aufzeichnungen ihres Großonkels, des Chevalier Joseph Pradel de Lamase, herauszugeben. Dessen Erinnerungen umfassten hauptsächlich seine Erlebnisse in der Armee des Prinzen von Condé, nur das letzte Kapitel beschäftigte sich mit der Zeit nach der Rückkehr. Mit der Präsentation der Lebenserinneruntraduits en français, Paris 1988; Jean Tulard, Nouvelle bibliographie critique des mémoires sur l’époque napoléonienne écrits ou traduits en français, Genf 1991; Guillaume de Bertier de Sauvigny/Alfred Fierro, Bibliographie critique des mémoires sur la Restauration écrits ou traduits en français, Genf 1988. Bei Durchsicht und Vergleich der Verfassernamen in den Bibliographien stellt sich das Problem, dass jeder Herausgeber ausschließlich den im Titel der Bibliographie angegebenen Zeitraum behandelt und keine Informationen über den tatsächlichen zeitlichen Umfang der Memoiren gibt. 1227 Ein Großteil war auch gar nicht zur Veröffentlichung bestimmt und wurde erst von Nachfahren zu einem Verlag gebracht. Das verstärkte Interesse an den Erinnerungen der Vorfahren am Ende des 19. Jahrhunderts lässt sich dadurch erklären, dass zu dieser Zeit Archivstudien und Ahnenforschung zu einer beliebten Freizeitbeschäftigung wurden. Vgl. Schrader, Revolutions- und Emigrationsmemoiren, S. 35. 1228 Vgl. 4.2. 1229 Mémoires du comte de Moriolles sur l’émigration, la Pologne et la Cour du Grand-Duc Constantin (1789-1800), précédés d’une introduction par Frédéric Masson, Paris 1902, Vorwort, S. II. 7 Resümee: Die Revolution in der Restauration Deute nichts, erkläre nichts. Gib denen etwas zu tun, die sich den Kopf zerbrechen möchten. Elias Canetti Indem die Problematik der Emigrantenentschädigung auf verschiedenen Ebenen und aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet wurde, ließ sich herausarbeiten, wie in der Restauration mit der Revolution umgegangen wurde und wie die Folgeregierungen ihrerseits auf die Maßnahmen der Restaurationsregierung reagierten. Dabei wurde deutlich, dass bei der Abrechnung mit Revolution oder Emigration die Darstellung und Interpretation der Vergangenheit instrumentalisiert wurde zur eigenen politischen Legitimierung und zur Positionsbestimmung des gegenwärtigen Regimes. 7.1 Der schwierige Umgang mit der Revolution Die Nationalgutveräußerung der Revolution war zusammen mit der Abschaffung des Feudalsystems und mit der Zivilverfassung des Klerus das deutlichste Zeichen für den Versuch, die Gesellschaftsordnung des Ancien Régime zu zerstören. Durch diese Maßnahmen waren Monarchie und Kirche zu Schicksalsgenossen geworden – ein Wiedererstarken von Thron und Altar würde immer den Blick zurück zum Ancien Régime schweifen lassen. Somit war gerade die Einordnung des Adels in die nachrevolutionäre Gesellschaft von entscheidender Bedeutung für das Gelingen einer neuen Herrschaftsform. Jegliche Revision der Revolutionsgesetzgebung legte eine Wiederherstellung der vorrevolutionären Zustände nahe. Napoleon war so geschickt gewesen, die Emigranten mit Ausnahme der Soldaten der Emigrantenarmee nach Frankreich zurückzuholen und sie durch die Vergabe von Posten und Ehren in die Gesellschaft des Kaiserreiches zu integrieren. Gleichzeitig verfolgte er eine rigorose Pressepolitik, beschränkte die Zahl der erlaubten Zeitungen und verbot die Veröffentlichung historiographischer Werke über die Revolution. Diese historiographische Sterilität lässt sich aus der Ambiguität des Kaiserreiches erklären: einerseits hatte Napoleon der Revolution seinen Machtantritt zu verdanken, andererseits mussten ihm die revolutionären Prinzipien immer unbequemer werden, je mehr er sich zur Kaiserwürde vorarbeitete. Die napoleonische Haltung zur Revolutionshistoriographie lässt sich somit prägnant mit „je weniger man davon spricht, umso besser“ charakterisieren. Dazu passt ins Bild, dass in den Jahren 1800 bis 1814 nicht mehr als ein halbes Dutzend Revolutionsgeschichten erschienen, während in den fünfzehn Jahren der Restauration etwa 30 Werke veröffentlicht wurden.1263 Ludwig XVIII. wollte zwar auch die Ereignisse der Revolution vergessen machen, verordnete aber zur Durchsetzung der kollektiven Amnesie nicht die gleichen repressiven 1263 Vgl. Bertier de Sauvigny, Historiographie, Teil 1, S. 64. 318 7 Resümee: Die Revolution in der Restauration Maßnahmen wie Napoleon. Die liberalen Historiker sahen hier ihre Chance, unter Rückgriff auf die Geschichtsschreibung die Revolution zu rechtfertigen und herauszustellen, dass das Jahr 1789 keinen Bruch in der französischen Geschichte darstellte, sondern eine logische Konsequenz gewesen sei. Die liberalen Politiker verfolgten mit der Erinnerung an die Errungenschaften der Revolution das Ziel, den Geist von 1789 zu bewahren und so die politische Praxis der Restauration zu verändern.1264 In seiner Untersuchung, wie Gesellschaften sich erinnern, wie also das kollektive Gedächtnis funktioniert, sieht Paul Connerton die Tradition, die sozusagen der Speicher für die Erinnerungen ist, als maßgeblich für die Identifikation mit einer gemeinsamen Vergangenheit an. In Ermangelung eines solchen „Erinnerungslagers“ habe die Revolution einen neuen „Erinnerungsfundus“ schaffen müssen, so beispielsweise einen neuen Kalender, neue Maßeinheiten und eine neue Religion.1265 Diese neuen Symbole und Gewohnheiten wurden in dem Moment zu einer erinnerbaren Vergangenheit, da mit Beginn der Restauration den Menschen ein Bruch mit der unmittelbaren Vergangenheit bewusst wurde. Als mit der Restauration der Bourbonen eine Herrschaftsform wieder aufgenommen wurde, die ihre Tradition in der Monarchie des Ancien Régime hatte und sich darüber zu legitimieren versuchte, wurde die Revolution zur Vergangenheit, einer Vergangenheit, die fundamental anders war als das vorher Geschehene und das auf sie Folgende und die im Gedächtnis einer ganzen Generation präsent war als ein Modell für Veränderung und Erneuerung.1266 Erst als die Revolution Geschichte war, konnte sie eine eigene Qualität der Tradition herausbilden und als Revolution erinnert werden.1267 Die ständige Erinnerung an die Revolution stand in scharfem Kontrast zu dem Wunsch, den der König in der Präambel der Charte constitutionnelle ausgedrückt hatte, nämlich, die Ereignisse der Revolution zu vergessen und nicht mehr an sie zu erinnern oder erinnert zu werden. Stattdessen wurde nun, da die politische Auseinandersetzung wieder möglich war, die Geschichte in die politische Argumentation miteinbezogen, diente die noch von Zeitzeugen erzählbare Geschichte der Revolution als Referenzpunkt zur Beschreibung des gegenwärtigen Zustandes. So konstatierte Achille de Jouffroy d’Abbans: „Wir sehen, wie die Veteranen der Revolte und die Invaliden der Treue sich Auge in Auge gegenüberstehen; die Urheber der Verfolgungsmaßnahmen und die Exilopfer, die blutbefleckten Platzanweiser des 1264 Mellon, Political Uses of History, S. 6. Vgl. auch George A. Kelly, Liberalism and Aristocracy in the French Restoration, in: Journal of the History of Ideas 26, 1965, S. 509-530. 1265 Paul Connerton, How Societies Remember, Cambridge 1989, S. 6. 1266 Eric J. Hobsbawm, The Social Function of the Past: Some Questions, in: Past&Present 55, 1972, S. 3-17, hier S. 6. Zudem hatte auch die Revolution die Erinnerung an das Ancien Régime durch die Zerstörung von Königsstatuen und -emblemen und die Einführung neuer Traditionen auszulöschen versucht. Chateaubriand meinte 1814, die Revolution habe versucht, eine Gesellschaft ohne Vergangenheit und Zukunft zu gründen. RenéFrançois vicomte de Chateaubriand, De Buonaparte et des Bourbons, 30 mars 1814, in: Oeuvres complètes, Paris 1828, Bd. 24, S. 1-68, hier S. 2. 1267 Vgl. Christine Piette, Réflexions historiques sur les traditions révolutionnaires à Paris au XIXe siècle, in: Historical Reflections/Réflexions historiques 12/3, 1985, S. 403-418; dies., The Revolutionary Tradition during the Restoration, in: Proceedings of the Ninth Annual Meeting of the Western Society for French History 1981, Lawrence 1982, S. 298-307, in dt: Die Vermittlung der revolutionären Tradition im Frankreich der Restauration, in: Gersmann/Kohle, Frankreich 1815-1830, S. 81-96. 7.1 Der schwierige Umgang mit der Restauration 319 souveränen Volkes und die Söhne der Märtyrer. Wer könnte in Anbetracht solcher Gegner unparteiisch die Waage halten?“1268 Wollte die Charte constitutionnelle gerade durch die Verordnung des Vergessens der Vergangenheit die Versöhnung und Einigung der Nation hergestellt wissen, so beurteilte der ultraroyalistische Comte de La Bourdonnaye es als äußerst negativ, dass die Übel der Revolution in Vergessenheit geraten seien. Eben weil sich die Bevölkerung nicht mehr erinnere, welches Unglück die Revolution ihr zugefügt habe, hätten die Liberalen einen so großen Zulauf. Fatal für die Restauration sei diese Ausblendung der Revolution – die für La Bourdonnaye selbstverständlich nur negative Seiten hatte – aus dem kollektiven Gedächtnis Frankreichs.1269 In einer anonymen Schrift von 1825 wurde ebenfalls beklagt, dass das „Erinnerungsverbot“ des Kaiserreiches sich letztendlich zugunsten der Revolution gewendet habe: ihre Verbrechen seien vergessen worden, genauso wie ihre Prinzipien, aber diese Prinzipien seien so einprägsam gewesen, dass sie schnell und leicht neu angeeignet werden konnten.1270 Erinnern und Vergessen wurden Teile eines gesellschaftspolitischen Prozesses, bei dem historische Ereignisse und ihre Interpretation und Präsentation instrumentalisiert wurden.1271 Die Diskussion um die Emigrantenentschädigung illustriert, wie die Sicht auf Revolution und Emigration von politischen Überzeugungen und Zielvorstellungen geprägt war und wie versucht wurde, das soziale Konstrukt des kollektiven Gedächtnisses durch selektives Erinnern und subjektive Darstellung der gesellschaftlichen Verhältnisse zu manipulieren. 1268 „Nous voyons vivre face à face les vétérans de la révolte et les invalides de la fidélité; les artisans des prescriptions et les victimes de l’exil, les ordonnateurs sanglans des cirques du peuple souverain et les fils des martyrs. Entre de tels adversaires qui pourrait se flatter de tenir impartialement la balance?“ Achille de Jouffroy d’Abbans, Fastes de l’anarchie, ou Précis des événemens mémorables de la révolution française depuis 1789 jusqu’en 1804, 2 Bde., Paris 1820, zit. n. Bertier de Sauvigny, Historiographie, Teil 1, S. 65. 1269 „Oubli fatal qui permit aux sophistes du jour de reléguer la maxime fondamentale de l’État avec tant d’autres doctrines tutélaires au rang des préjugés.“ La Bourdonnaye, Abgeordnetenkammer, 15.05.1820, AP 27, S. 603. 1270 De l’usurpation et de la révolution, Paris 1825, S. 18. B.N. Lb49-114. 1271 Kai-Uwe Henken (Hg.), Gedächtnisbilder. Vergessen und Erinnern in der Gegenwartskunst, Leipzig 1996, Einleitung des Herausgebers., S. 11.