Ihre Checkliste für den Um- und Zubau

Werbung
Ihre Checkliste für den Um- und Zubau
Kein Haus wird für immer Ihren Wohnbedürfnissen entsprechen. Der Zahn der Zeit, Änderungen
der Familienverhältnisse, neue technische Möglichkeiten oder andere Umstände machen Umund Zubauten wünschenswert. Der nachfolgende Leitfaden zeigt Ihnen, worauf Sie bei diesen
Arbeiten besonders achten sollten.
Die Voraussetzungen
•
•
•
•
•
•
•
•
Sind die technischen Einrichtungen des Hauses für den sich aus dem Um- und Zubau
ergebenden höheren Bedarf ausreichend?
Strom
Gas
Wasser
Abwasser
Heizung
Können die technischen Einrichtungen des Neubaus mit dem Bestand verbunden
werden?
Strom
Gas
Wasser
Abwasser
Heizung
Ist eine Unterkellerung des Zubaus möglich?
Bei Aufstockung: Reicht das tragende Mauerwerk für die zusätzliche Belastung aus?
Ist ein Um- oder Zubau bewilligungspflichtig?
(Information bei der Baubehörde am Gemeindeamt bzw. Magistrat)
Ist der Zubau infolge der Bebauungsbestimmungen möglich?
(Information bei der Baubehörde bzw. Einsicht in Bebauungs-/Flächenwidmungsplan am
Gemeindeamt)
Die Schritte zur Verwirklichung
•
Lassen Sie sich vom Baumeister oder vom Architekten einen Plan für den Um- oder Zubau
erstellen. Holen Sie mehrere Kostenvoranschläge ein. Das lohnt sich auch bei kleineren Umoder Zubauten. Kostenvoranschläge sind üblicherweise unentgeltlich. Zu bezahlen ist dafür
nur, wenn Sie vom Unternehmer vorher auf die Zahlungspflicht hingewiesen wurden.
•
Ausdrücklich sollte schriftlich festgehalten werden, ob der Kostenvoranschlag verbindlich oder
unverbindlich ist. Bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag sagt der Unternehmer zu, dass
die berechnete Summe das garantierte Maximum des Entgeltes darstellt. Der Unternehmer
kann sich jedoch ausdrücklich Preissteigerungen (z. B. kollektivvertragliche Lohnerhöhungen)
vorbehalten. Der unverbindliche Kostenvoranschlag dient der grundsätzlichen Orientierung.
Kommt es zu einer beträchtlichen Überschreitung, muss der Auftragnehmer Ihnen dies
jedoch sowohl beim verbindlichen als auch beim unverbindlichen Kostenvoranschlag
unverzüglich mitteilen. Sie können in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten, müssen aber
dem Unternehmer die bisher erbrachte Leistung angemessen vergüten. Werden Sie über
beträchtliche Kostenüberschreitungen nicht informiert, so müssen Sie diese nicht bezahlen.
Bei Vergleich der Offerte prüfen Sie, ob tatsächlich die gleichen Leistungen und qualitativ
gleichwertige Materialien angeboten wurden.
Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H., Wiedner Hauptstraße 94, 1050 Wien, Tel. (01) 546 46-0 oder DW, Fax (01)
546 46-DW www.wohnbausparen.at
Seite 1/2, Checklisten-Nr. 30 050
•
•
•
•
•
•
•
Besprechen und sichern Sie die Finanzierung mit dem Berater in Ihrer Raiffeisenbank.
Reichen Sie bei der zuständigen Baubehörde (Gemeindeamt) mit den entsprechenden
Planunterlagen um die Baubewilligung ein. Meist übernimmt diese Arbeit der beauftragte
Baumeister oder Architekt.
Überlegen Sie, welche der drei Möglichkeiten der Auftragsvergabe für Sie am vorteilhaftesten
ist:
– Das Gesamtprojekt an einen Generalunternehmer zu übergeben, mit einem festen
Vertrag für Preis und Fertigstellungstermin. Die Verantwortung für Termine, Qualität und
Kostenüberschreitung trägt für sämtliche Arbeiten der Generalunternehmer. Empfehlung:
Beauftragen Sie einen Architekten oder Baumeister, der in Ihrem Interesse den
Generalunternehmer überprüft, sofern Sie es nicht selber erledigen können.
– Professionisten werden gemeinsam mit dem Architekten oder planenden Baumeister
gemeinsam ausgewählt. Die Bauleitung samt Auftragsvergabe kann an einen Architekten
oder dazu befugten Baumeister übergeben werden. Architekt und Baumeister
überwachen die Leistungen der Professionisten und führen in Ihrem Namen
Reklamationen durch. Sind jedoch Sie Vertragspartner der Professionisten, tragen Sie,
vorausgesetzt es liegt nicht ein grober Fehler vom Baumeister oder Architekten vor, bei
eventuellen Reklamationen das Prozessrisiko.
– Sie organisieren die Auftragsvergabe an die Handwerker und die Kontrolle selbst.
Bei der Vergabe der Aufträge achten Sie darauf, dass diese eine möglichst genaue
Beschreibung der tatsächlichen Leistungen, Materialien und Fertigstellungstermine
beinhalten. Ein Rücktritt bei Leistungsunfähigkeit bzw. -unwilligkeit sollte ausdrücklich
vereinbart werden. Lesen Sie die Geschäftsbedingungen der Vertragspartner genau, um
keine unnötigen Risiken einzugehen. Vermeiden Sie nach Möglichkeit Anzahlungen, und
bezahlen Sie Teilrechnungen nach genauer Kontrolle der geleisteten Arbeiten.
Kontrollieren Sie laufend den Baufortschritt persönlich. Überwachen Sie Termine, die Qualität
der Arbeit, die Anzahl der Arbeitsstunden, Menge und Güte des verwendeten Materials. Für
allfällig nachfolgende Rechtsstreitigkeiten bieten Fotos und Filme eine gute
Argumentationshilfe.
Führen Sie ein Bautagebuch
Heben Sie alle Rechnungen sorgfältig auf. Es besteht eine Gewährleistungspflicht von drei
Jahren. Innerhalb dieses Zeitraumes können Sie alle Mängel geltend machen.
Wenn Mängel auftreten
•
Bei wesentlichen Mängeln, die den ordentlichen Gebrauch hindern, können Sie vom Vertrag
zurücktreten. Sind die Mängel behebbar, können Sie Verbesserung oder eine angemessene
Minderung des Entgeltes fordern. Zur Verbesserung ist dem Unternehmer eine angemessene
Frist zu setzen mit der Erklärung, dass man nach Ablauf der Frist die Verbesserung ablehnen
und eine andere Firma auf Kosten der verpflichteten Firma beauftragen werde.
Vielen Dank für Ihr Interesse an Raiffeisen Wohn Bausparen. Unser Gesamtangebot an
Checklisten,
ausgesuchte Bücher-Tipps für weitere Informationen und den Messebonus mit
ermäßigten
Eintrittskarten für einzelne Fachmessen finden Sie im Internet unter
www.wohnbausparen.at
Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H., Wiedner Hauptstraße 94, 1050 Wien, Tel. (01) 546 46-0 oder DW, Fax (01)
546 46-DW www.wohnbausparen.at
Seite 2/2, Checklisten-Nr. 30 050
Herunterladen